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Vollständige Version anzeigen : Gegen Typen wehren (Angst aus bestimmten Gründen)



Sakurro
06-02-2012, 19:12
Hi Leute,

es gibt bei mir an der Schule so einen Typen, der mir immer droht und mir von hinten die Beine wegzieht, mich rumschubst, anrempelt und beleidigt.
Und er hat vor mich echt zu schlagen, was er auch schonmal fast gemacht hat.
Jetzt hab ich nur ein Problem. Ich habe gelesen, wenn man Kampfsport macht, ist das Strafmaß beim Gericht bei Körperverletzung höher.
Ich mache halt Kickboxen und könnte mich schon wehren, nur ich mache es nicht, weil ich
1. Aus dem Verein rausgeworfen werden könnte bei einer Prügelei (oder? hab ich so gehört)
2. Angst habe, dass wenn ich ihn verletze um mich zu wehren, dass ich eine hohe Strafe bekomme.

Stimmt das alles so?

Straßenkrieger
06-02-2012, 19:36
Ja stimmt alles so, und Achtung hier ist er ;), nur zur Sicherheit.
Nebenbei sollte man Leuten die nicht in der Lage sind eine Suchfunktion zu nutzen das Internet abstellen, vor allen wenn zum gleichen Thema schon ein Thread auf der Startseite erscheint.

UnSu
06-02-2012, 19:55
Ich erkläre es dir mal:

Macht der Typ auf Kampfsport ?

Szenario 1:

Der Typ will dich angreifen (mitten in die Fresse schlagen), dann darfst du dich natürlich wehren. Aber in einem angemessen Maßen. Laut Gesetz darf man sich nur "gleichwertig" wehren. Da du Kampfsport machst, zählst du als Waffe wie ein Messer.


Ich hole mal weiter aus.
Ein Typ kommt auf dich zu und will dir in die Fresse hauen, dann darfst du nicht gleich deine 9mm zücken und ihm ins Gesicht schießen. Du darfst dich wehren, ihn also außer gefecht setzen, sodass er dich nichtmehr angreift. Du sollst natürlich vermeiden dass er stirbt.


Oder:

Ein Typ mit Messer kommt auf dich zu und will die abstechen. Vielleicht will er dich töten oder ausrauben oder was auch immer. Dann dürftest du dich so wehren, dass er sich das Messer in den Oberschenkel stößt. Es gibt aber auch Fälle, wo der Eingreifer unbeabsichtigt vom Opfer getötet wurde. Das wird rechtlich auch keine Konsequenzen haben.



Dass heißt, du darfst dich wehren, solltest aber immer versuchen, ihn nur außer Gefecht zu setzen und ihn nicht zu töten. Wenn bewiesen werden kann, er ist nicht mit Absicht umgebracht worden, dann hat das keine Konsequenzen. Wenn dir aber nachgewiesen wird, du hast ihm mit Absicht getötet hast, dann würde ich wegrennen ;)

Hoffe es ist alles klar.

Ach und wegen deinem Befürchtung mit Schule. Du darfst dich wehren: Das ist ja auch das, was sie dir beibringen. Du darfst deine Fähigkeiten aber nicht anwenden, um jmd. zu schaden

Grüße

miskotty
06-02-2012, 19:58
sollte man dann nicht sicherheitshalber empfehlen keinen kampfsport zu machen damit man sich wehren kann?:D

Straßenkrieger
06-02-2012, 20:01
-

UnSu
06-02-2012, 20:03
Hast du den Ironie Smiley vergessen, oder in welchen Gesetz steht das? Zu mindestens nicht in einen Gesetzbuch das in Deutschland gültig ist. Aber wahrscheinlich hast du vorhin Alexander Hold gesehen.

Zusatzartikel §32 Stgb und folgende. Vorallem §34STgb


"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

"Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ist sehr unglücklich ausgedrückt, aber ich könnte auch einfach den Artikel hier reinknallen und keiner versteht es

Straßenkrieger
06-02-2012, 20:09
-

miskotty
06-02-2012, 20:10
Zusatzartikel §32 Stgb und folgende. Vorallem §34STgb


"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

"Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ist sehr unglücklich ausgedrückt, aber ich könnte auch einfach den Artikel hier reinknallen und keiner versteht es

gibts kein gesetz das man keine paragraphen posten darf die man nicht verstanden hat?

UnSu
06-02-2012, 20:13
Und das heißt jetzt das ein Kampfsportler als Waffe gilt? Wieder was dazu gelernt.:D



Sogesehen ja, auch wenn es mehr oder weniger unlogisch erscheint.

Wenn du dir über Jahre Fähigkeiten angeeignet hast, mit denen du im Stande bist einen Mensch zu verletzen, töten usw. gilst du als Waffe wie z.B. ein Messer. In einigen anderen Länder sind Boxer vergleichbar mit einer pistole oder shotgun.


@miskotty: Wie darf ich das verstehen ?!

miskotty
06-02-2012, 20:14
Sogesehen ja, auch wenn es mehr oder weniger unlogisch erscheint.

Wenn du dir über Jahre Fähigkeiten angeeignet hast, mit denen du im Stande bist einen Mensch zu verletzen, töten usw. gilst du als Waffe wie z.B. ein Messer. In einigen anderen Länder sind Boxer vergleichbar mit einer pistole oder shotgun.
komm jetzt hör auf zu verarschen:D

miskotty
06-02-2012, 20:16
@miskotty: Wie darf ich das verstehen ?!

entweder du trollst sehr lustig oder du redest aus purer unwissenheit den größten quark seit es danone gibt:D

UnSu
06-02-2012, 20:16
komm jetzt hör auf zu verarschen:D



Hm, also verarschen will ich euch nicht. Habe dazu extra die Aufzeichnungen von unserem Prof. Über §32 und ff. rausgesucht, da ich öfter mit diesen Fragen in den letzten Wochen zu tun hatte.

Was ist denn deiner Meinung nach falsch?

Straßenkrieger
06-02-2012, 20:17
gibts kein gesetz das man keine paragraphen posten darf die man nicht verstanden hat?

Leider nein:D

UnSu
06-02-2012, 20:19
Bitte klärt mich auf. Was ist eurer Meinung nach falsch?
Während des Jurastudiums lernt man, dass ein § auf vielen verschiedenen Weisen interpretiert werden kann. Diese Infos habe ich von meinem prof.

Straßenkrieger
06-02-2012, 20:20
-

UnSu
06-02-2012, 20:21
Ich hoffe da steckt kein Jurastudium in Deutschland hinter.

Dann sag mir was falsch ist!

Sphere
06-02-2012, 20:21
Wenn Dich jemand in der Schule belästigt, tätlich angeht und mobbt, dann sollte dein erster Schritt sein, dies einer Lehrkraft zu melden. Dass es als uncool verschriehen ist, sollte Dich davon nicht abhalten. Für den Fall, dass Dein Lehrer sowas abbürstet, einfach eine Ebene höher gehen. Manchmal brauchen die Leute nur ein wenig Motivation durch ihren Vorgesetzten um hilfsbereit zu werden.

Zum Thema "Werde ich bestraft, wenn ich mich wäre" verweise ich mal auf diesen Thread (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/faqs-selbstverteidigung-3736/) und gebe Dir den Rat grundsätzlich misstrauisch zu sein, wenn Leute sich im Internet zu rechtlichen Themen äußern. Unkenntnis, unerkannte Satire und unklare Formulierungen sind nämlich ziemlich häufig. (Gilt natürlich nicht für den verlinkten Thread.)
Und wenn Du dir nichts strafrechtlich zu Schulden kommen lässt, dann kann dich dein Kickboxverein auch nicht einfach so rauswerfen um es mal vereinfacht zu sagen.

Straßenkrieger
06-02-2012, 20:22
-

miskotty
06-02-2012, 20:25
Hm, also verarschen will ich euch nicht. Habe dazu extra die Aufzeichnungen von unserem Prof. Über §32 und ff. rausgesucht, da ich öfter mit diesen Fragen in den letzten Wochen zu tun hatte.

Was ist denn deiner Meinung nach falsch?

1. ein mensch kann per definition niemals eine waffe sein ausser du kannst deine hände abschrauben:D
2. wenn dich einer angreift und du wehrst dich ist es notwehr, kein notstand oder notdurft oder was weiß ich.
notstand wär zum beispiel wenn ich nem besoffenen der grad losfahren will den schlüssel abnehm, ne zaunlatte abreisse um nen angreifenden hund abzuwehren oder eine autoscheibe bei 35 grad einschlage weil die eltern ihr kind drin vergessen habe und es zu warm wird.
da greift der oben beschriebene notstand.
3. die überschreitung der notwehr ist wie der name schon sagt im bereich der notwehr anzutreffen. also wenn ich das recht auf notwehr hatte, aber mehr gemacht hab als notwendig war um den gegenwärtigen rechtsw. angriff zu stoppen. normalerweise strafbar, kann aber bei furcht etc straffrei bleiben

miskotty
06-02-2012, 20:27
Bitte klärt mich auf. Was ist eurer Meinung nach falsch?
Während des Jurastudiums lernt man, dass ein § auf vielen verschiedenen Weisen interpretiert werden kann. Diese Infos habe ich von meinem prof.

die interpretation sollte allerdings auch dem inhalt des paragrafen nicht widersprechen

Lordnikon27
06-02-2012, 20:28
Da studiert wohl wer in Mecklenburg Vorpommern Jura :D

UnSu
06-02-2012, 20:31
1. ein mensch kann per definition niemals eine waffe sein ausser du kannst deine hände abschrauben:D
2. wenn dich einer angreift und du wehrst dich ist es notwehr, kein notstand oder notdurft oder was weiß ich.
notstand wär zum beispiel wenn ich nem besoffenen der grad losfahren will den schlüssel abnehm, ne zaunlatte abreisse um nen angreifenden hund abzuwehren oder eine autoscheibe bei 35 grad einschlage weil die eltern ihr kind drin vergessen habe und es zu warm wird.
da greift der oben beschriebene notstand.
3. die überschreitung der notwehr ist wie der name schon sagt im bereich der notwehr anzutreffen. also wenn ich das recht auf notwehr hatte, aber mehr gemacht hab als notwendig war um den gegenwärtigen rechtsw. angriff zu stoppen. normalerweise strafbar, kann aber bei furcht etc straffrei bleiben



Gut danke, auf punkt 3 sollte ich ja näher eingegangen sein. Bzgl. Mensch=Waffe frage ich mal meinen Prof. erneut und einen bekannten Fachanwalt für Strafrecht.

miskotty
06-02-2012, 20:37
Gut danke, auf punkt 3 sollte ich ja näher eingegangen sein. Bzgl. Mensch=Waffe frage ich mal meinen Prof. erneut und einen bekannten Fachanwalt für Strafrecht.


„Waffen im juristischen Sinne sind demnach
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
Waffe ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Waffe#Allgemeine_Definition)

Sokolo
06-02-2012, 20:38
Da will jemand Chen-Xin Danny den diesjährigen KKB-Deppen-Award streitig machen.

Ich würde sagen, im Moment liegen sie gleich auf, wenn es so weiter geht, wird es ein verdammt spannendes Rennen. :)

UnSu
06-02-2012, 20:44
Da will jemand Chen-Xin Danny den diesjährigen KKB-Deppen-Award streitig machen.

Ich würde sagen, im Moment liegen sie gleich auf, wenn es so weiter geht, wird es ein verdammt spannendes Rennen. :)

Immer wieder nett hier...
Entschuldigung, wenn man davon ausgeht, dass sich der Prof. nicht irrt. Das man darauf rumreiten muss....

Sokolo
06-02-2012, 20:53
Entschuldigung, wenn man davon ausgeht, dass sich der Prof. nicht irrt.

Professor für was? Für deutsches Strafrecht jedenfalls nicht. :)

UnSu
06-02-2012, 20:55
Professor für was? Für deutsches Strafrecht jedenfalls nicht. :)

Naja, er hatte den besten Abschluss seinen kompletten Jahrgangs im Strafrecht.

miskotty
06-02-2012, 21:00
Naja, er hatte den besten Abschluss seinen kompletten Jahrgangs im Strafrecht.

jahrgang 68 ? da stand der jahrgang unter drogen und er hatte die meisten kreuze richtig gesetzt:D
oder was ich eher glaube, du hast es komplett falsch verstanden

Sokolo
06-02-2012, 21:03
Naja, er hatte den besten Abschluss seinen kompletten Jahrgangs im Strafrecht.

Tja, ich schätze, Du hast die allerbesten Chancen, es ihm darin gleichzutun. ;)

Seminarius
06-02-2012, 21:08
Also ich würde mir da lieber einen Verweis holen, als ich mobben zu lassen.
Mach doch!:)

UnSu
06-02-2012, 21:14
Inmernoch sehr nett von euch, dass ihr darüber herzieht.

lucyinthesky
06-02-2012, 21:14
Da will jemand Chen-Xin Danny den diesjährigen KKB-Deppen-Award streitig machen.

Ich würde sagen, im Moment liegen sie gleich auf, wenn es so weiter geht, wird es ein verdammt spannendes Rennen. :)

:rolleyes:

sbenji
06-02-2012, 21:16
@Sakuru:
Das wichtigste ist es aus der Opferrolle heraus zu kommen.
Wenn er dich schlagen will und du plättest ihm die Nase oder brichst im die Rippen usw ist das sein Privatvergnügen. Das Notwehrecht ist in Deutschland doch schon recht tolerant.(ganz nebenbei habe ich den Eindruck, das die Gesetzte älteren "Baujahrs" toleranter sind als Neuere kann das sein?)
Mit dem Verein - kannst ja mal deinen Trainer drauf ansprechen. Ich glaube aber nicht, dass Notwehr ein Problem darstellt.

Hemd
06-02-2012, 21:18
Deinen vermeintlichen "Professor" und "bekannten Fachanwalt für Strafrecht" würde ich gerne kennen lernen.

Wo finde ich deren Homepage @ UnSu? :)

Doc Norris
06-02-2012, 21:46
Hi Leute,

es gibt bei mir an der Schule so einen Typen, der mir immer droht und mir von hinten die Beine wegzieht, mich rumschubst, anrempelt und beleidigt.


:D kenne das, versuchs mal damit...sobald de kontakt an deinen füßen spürst..(ushiro geri / pferde-tritt)

(hat bei mir jedenfalls geklappt, schön in die eier) ^^

http://www.karatefrascati.it/images/tecniche/ushiro_geri.jpg

BillaP
06-02-2012, 21:51
Sogesehen ja, auch wenn es mehr oder weniger unlogisch erscheint.

Wenn du dir über Jahre Fähigkeiten angeeignet hast, mit denen du im Stande bist einen Mensch zu verletzen, töten usw. gilst du als Waffe wie z.B. ein Messer. In einigen anderen Länder sind Boxer vergleichbar mit einer pistole oder shotgun.


@miskotty: Wie darf ich das verstehen ?!

Wat? Boxer die genauso gefährlich sind wie shotguns? Also dürfte ein untrainierter mit einer shotgun auf einen boxer schießen damit es ein ausgeglichener kampf ist?
Ich hoffe das ist nicht dein ernst :D. Ein mensch kann NIEMALS als gegenstand zählen. Aus den zeiten sind wir gottseidank raus!

Sokolo
06-02-2012, 22:05
Wat? Boxer die genauso gefährlich sind wie shotguns?

Wenn das mal reicht! :cool:

sbenji
06-02-2012, 22:16
Ich hoffe das ist nicht dein ernst :D. Ein mensch kann NIEMALS als gegenstand zählen. Aus den zeiten sind wir gottseidank raus!

Und wenn ich einen Menschen als Knüppel verwende:cool:
Oder Teile von ihm?:devil:

Hemd
06-02-2012, 22:17
Da will jemand Chen-Xin Danny den diesjährigen KKB-Deppen-Award streitig machen.


Wo finde ich den Thread?
Bitte 'nen Link :D

Kundalini
06-02-2012, 22:22
In einigen anderen Länder sind Boxer vergleichbar mit einer pistole oder shotgun.
Und in welchen Länder ist das so?

(Ich bin ja der Meinung, dass Boxer viel krasser sind als Pistolen und Ninjas sind laut Galileo noch viel krasser als Boxer)

gast
06-02-2012, 22:59
Da will jemand Chen-Xin Danny den diesjährigen KKB-Deppen-Award streitig machen.

Ich würde sagen, im Moment liegen sie gleich auf, wenn es so weiter geht, wird es ein verdammt spannendes Rennen. :)

:ups: :klatsch: :klatsch: :klatsch:

Ich bin im übrigen bei der Waffeneingruppierung irgendwas zwischen Vorderlader und Gulaschkanone...

Hemd
06-02-2012, 23:06
Wenn man bedenkt, dass der Threadsteller ein ernsthaftes Anliegen hat...
:-§

Mahmut Aydin
06-02-2012, 23:14
wenn es genauso ist wie du erklärst, geh zur polizei, wenn der brief zuhause ankommt dann werden die eltern sich darum kümmern, sollte es allerdings nicht reichen wird sich die staatsanwaltschaft darum kümmern...

Ebisu
11-02-2012, 14:34
Ich würde dir empfehlen, dass du versuchst den Mobber mit allen Mitteln zu töten, wenn der Stress dafür zu groß ist solltest du ihn mit Bärenspray blind machen, ein Blinder ist kaum in der Lage zu mobben.

Hemd
11-02-2012, 18:07
Ich würde dir empfehlen, dass du versuchst den Mobber mit allen Mitteln zu töten...

Hast vergessen einen Smiley zu setzen?! ;)

Doc Norris
11-02-2012, 18:16
Da will jemand Chen-Xin Danny den diesjährigen KKB-Deppen-Award streitig machen.

Ich würde sagen, im Moment liegen sie gleich auf, wenn es so weiter geht, wird es ein verdammt spannendes Rennen. :)

dann kuck mal hier..... wer sieger wird is eigentlich schon klar..:D

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f63/chen-xin-danny-141513/

Hemd
11-02-2012, 18:21
dann kuck mal hier..... wer sieger wird is eigentlich schon klar..:D

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f63/chen-xin-danny-141513/


Endlich. Der Link. Danke @ Doc

Chrizzt
11-02-2012, 18:23
Um mal wieder in ernsthafte Gefilde zu segeln:

(Ich bin zwar kein Mediator, aber Folgendes finde ich nicht unvernünftig und ist wohl nicht das schlechteste VOrgehen)
Wenn es wirklich in den Bereich geht, wo man dir aktiv mit Prügel droht, solltest du (jeweils sofern halbwegs Vertrauen zu den Leuten vorhanden ist), erstens mit deinen Eltern reden, und dann in Rücksprache mit denen auch einen Lehrer deines Vertrauens mit ins Vertrauen ziehen. Vielleicht ergibt sich von da ausgehend schon das Weitere.

Wenn du tätlich angegriffen wirst, steht dir das Recht zu, dich angemessen zu verteidigen, wie schon viele geschrieben haben. Wenn du dann zuvor auch schon versucht hast, deine Konfliktvermeidung "offiziell" zu machen, weil du es bereits mit Lehrern besprochen hast, dass du das nicht willst, und trotzdem angegriffen werden solltest, müsste das eigentlich deine Position verbessern und nicht verschlechtern, wenn es ein juristisches Nachspiel geben sollte.

Soweit ich das verstehe, fühlst du dich ohnehin eigentlich nur bedingt körperlich unterlegen, hast aber Angst vor den Konsequenzen einer solchen AUseinandersetzung (was ich durchaus verstehen kann).

Raging Bull
11-02-2012, 20:16
1. ein mensch kann per definition niemals eine waffe sein ausser du kannst deine hände abschrauben:D
2. wenn dich einer angreift und du wehrst dich ist es notwehr, kein notstand oder notdurft oder was weiß ich.
notstand wär zum beispiel wenn ich nem besoffenen der grad losfahren will den schlüssel abnehm, ne zaunlatte abreisse um nen angreifenden hund abzuwehren oder eine autoscheibe bei 35 grad einschlage weil die eltern ihr kind drin vergessen habe und es zu warm wird.
da greift der oben beschriebene notstand.
3. die überschreitung der notwehr ist wie der name schon sagt im bereich der notwehr anzutreffen. also wenn ich das recht auf notwehr hatte, aber mehr gemacht hab als notwendig war um den gegenwärtigen rechtsw. angriff zu stoppen. normalerweise strafbar, kann aber bei furcht etc straffrei bleiben

1.) Klar bin ich eine Waffe. Eine Pump-Gun. Haben wir doch erst neulich festgestellt.
Du glaubst das nicht? Dann pass mal auf:
Nach jedem Schießtraining entlade ich meine Waffe, zerlege sie, reinige sie, öle sie ein und baue sie wieder zusammen.
Nach jedem Sparring gehe ich aufs Klo (Entladen), ziehe mich aus (Zerlegen), dusche mich (Reinigen), creme mich ein (Ölen) und ziehe mich wieder an (Zusammenbau)

Bei sovielen Analogie MUSS ich einfach eine Waffe sein!


2.+3.) Ach ihr kleinlichen Paragraphenreiter immer mit euren Unterscheidungen...Notwehr/ Notstand...sowas interessiert doch heute keinen Strafrechtsprofessor mehr. Alles reine Auslegungssache.
Das beantwortet auch die Frage des TE. Brich dem anderen einfach die Nase. Eine Nase ist kein Körper und deswegen kann es auch keine Körperverletzung sein. Auslegungssache.

:ironie: