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Vollständige Version anzeigen : Es "ausmachen" - rechtliche Aspekte



MüderJoe
20-02-2012, 10:25
Mahlzeit!

Mal ganz hypothetisch:

Es gibt im Bekanntenkreis oder wo auch immer Reibereien zwischen zwei Leuten. Man beschließt das Ganze irgendwo im Garten, Keller oder wo auch immer nach festgesetzten Regeln (z.B. MMA, MT, Boxen) auszutragen.

Was sind die rechtlichen Aspekte, wenn jemand dabei verletzt wird?
Ich denke jetzt nicht an eine direkte Anzeige VON einem der beiden Kontrahenten, sondern eher an die Anzeigepflicht von Ärzten. Kann der Verletzte die Anzeige eines Dritten in irgendeiner Form anullieren?

Gibt es jemanden hier der kompentent Auskunft geben kann?

oldtomtom
20-02-2012, 10:28
Mahlzeit!

Mal ganz hypothetisch:

Es gibt im Bekanntenkreis oder wo auch immer Reibereien zwischen zwei Leuten. Man beschließt das Ganze irgendwo im Garten, Keller oder wo auch immer nach festgesetzten Regeln (z.B. MMA, MT, Boxen) auszutragen.

Was sind die rechtlichen Aspekte, wenn jemand dabei verletzt wird?
Ich denke jetzt nicht an eine direkte Anzeige VON einem der beiden Kontrahenten, sondern eher an die Anzeigepflicht von Ärzten. Kann der Verletzte die Anzeige eines Dritten in irgendeiner Form anullieren?

Gibt es jemanden hier der kompentent Auskunft geben kann?

Nein, hier nicht. Für solche ständig gleichen Fragen ist nur noch der Psychiater zuständig. Es nervt und es reicht.

MüderJoe
20-02-2012, 10:40
Nein, hier nicht. Für solche ständig gleichen Fragen ist nur noch der Psychiater zuständig. Es nervt und es reicht.

Na, hab' ich hier irgendwas verpasst?

a) Fehlt die übliche Entschuldigungsfloskel mit der Zeitangabe, wie lange ich die SuFu benutzt habe?

b) War die Frage nicht höflich genug gestellt?

c) Ist es zu abwegig, dass man Streits kontrolliert beilegt?

d) oldnavigon hat schlecht geschlafen?

oldtomtom
20-02-2012, 10:48
Na, hab' ich hier irgendwas verpasst?

a) Fehlt die übliche Entschuldigungsfloskel mit der Zeitangabe, wie lange ich die SuFu benutzt habe?

b) War die Frage nicht höflich genug gestellt?

c) Ist es zu abwegig, dass man Streits kontrolliert beilegt?

d) oldnavigon hat schlecht geschlafen?


a) egal, da Frage blöd ; b) Nö, da Frage blöd, c) ja, da Frage blöd d) nö, das wäre blöd


Wenn du ne Rechtsberatung brauchst. Beratungsgebühr 190,00 € zzgl Umsatzsteuer bei deinem Anwalt.

Brodala
20-02-2012, 10:49
Finde die Frage nicht irgendwie übel, zumal der TE nicht irgendwie angedeutet hat, dass ER irgendwas auszutragen hätte.

Ich kann da leider nicht helfen.

Tracer
20-02-2012, 10:51
Also aus meiner Erfahrung kann ich erzählen dass:

ich bei einem Sparring AUSSERHALB eines Vereins (auf einer Sommerwiese :) ) einen Kumpel versehentlich verletzt habe.
Der Arzt in der Klinik hat mich angezeigt. Musste er tun. Mein Kumpel und ich waren beide bei der Einvernahme bei der Polizei und haben alles erklärt. Zumindest die Polizei hat mich zur Einvernahme vorgeladen und mein Kumpel ist gleich mitgegangen um zu klären, dass da keine Absicht dahinter stand - gegenseitiges Einverständnis usw...
Aussage wurde aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft / Gericht geschickt.
Dort wurde es wegen Nichtigkeit abgewiesen und wir waren beide froh drum.

Hätte aber auch anders ausgehen können... Bei nem anderen Staatsanwalt...

EDIT: bitte beachten, dass ich aus Österreich bin. Keine Ahnung ob es bei euch in Deutschland da große Gesetzmäßige Unterschiede gibt.

Doc Norris
20-02-2012, 11:24
Mahlzeit!
Kann der Verletzte die Anzeige eines Dritten in irgendeiner Form anullieren?


dein bruder petzt bei eurer mama, dass du letztens heimlich papas viagrapillen genascht hast....


daher.:

kannst "du" die aussage deines bruders (dritter) "anullieren"...?! :D;)

MüderJoe
20-02-2012, 11:25
a) egal, da Frage blöd ; b) Nö, da Frage blöd, c) ja, da Frage blöd d) nö, das wäre blöd


Wenn du ne Rechtsberatung brauchst. Beratungsgebühr 190,00 € zzgl Umsatzsteuer bei deinem Anwalt.

Nö, is mir zu teuer. Da versuche ich doch lieber das Forum um eine Gratisberatung abzuziehen....


Finde die Frage nicht irgendwie übel, zumal der TE nicht irgendwie angedeutet hat, dass ER irgendwas auszutragen hätte.

Ich kann da leider nicht helfen.

Stimmt. Doch anscheinend dürfte manchen das Fremdwort "hypothetisch" zu hoch sein.


Also aus meiner Erfahrung kann ich erzählen dass:

ich bei einem Sparring AUSSERHALB eines Vereins (auf einer Sommerwiese :) ) einen Kumpel versehentlich verletzt habe.
Der Arzt in der Klinik hat mich angezeigt. Musste er tun. Mein Kumpel und ich waren beide bei der Einvernahme bei der Polizei und haben alles erklärt. Zumindest die Polizei hat mich zur Einvernahme vorgeladen und mein Kumpel ist gleich mitgegangen um zu klären, dass da keine Absicht dahinter stand - gegenseitiges Einverständnis usw...
Aussage wurde aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft / Gericht geschickt.
Dort wurde es wegen Nichtigkeit abgewiesen und wir waren beide froh drum.

Hätte aber auch anders ausgehen können... Bei nem anderen Staatsanwalt...

EDIT: bitte beachten, dass ich aus Österreich bin. Keine Ahnung ob es bei euch in Deutschland da große Gesetzmäßige Unterschiede gibt.

Danke. Genau das hat mich interessiert und beantwortet meine Frage. Ich bin auch aus Österreich. ;)

xTeax
20-02-2012, 11:32
Läuft das nicht ähnlich wie beim Sparring oder Training, wenn es in beidseitigem Einvernehmen ist, ist es ja keine KV.
Das würde ich jetzt aber auch nicht beschwören wollen, könnte es mir nur so vorstellen.

MüderJoe
20-02-2012, 11:32
dein bruder petzt bei eurer mama, dass du letztens heimlich papas viagrapillen genascht hast....


daher.:

kannst "du" die aussage deines bruder (dritter) anullieren...?! :D;)

Ui! Spitzfindigkeiten! :)

Zugegeben "anullieren" war das falsche Wort.

Aber wenn wir schon dabei sind:

Logischerweise müsste der Vater die Aussage des Bruders <richtiges Wort einfügen> und nicht "ich".:D

Doc Norris
20-02-2012, 11:37
Ui! Spitzfindigkeiten! :)

Zugegeben "anullieren" war das falsche Wort.

Aber wenn wir schon dabei sind:

Logischerweise müsste der Vater die Aussage des Bruders <richtiges Wort einfügen> und nicht "ich".:D

:megalach: , oder so.. :troete:

Trinculo
20-02-2012, 12:08
Läuft das nicht ähnlich wie beim Sparring oder Training, wenn es in beidseitigem Einvernehmen ist, ist es ja keine KV.
Das würde ich jetzt aber auch nicht beschwören wollen, könnte es mir nur so vorstellen.

1. Der Plural von Streit lautet "Streite".

2. § 228 StGB Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

xTeax
20-02-2012, 12:11
1. Der Plural von Streit lautet "Streite".

2. § 228 StGB Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

OT: "Streit" Wo steht das bei mir?

MüderJoe
20-02-2012, 12:13
OT: "Streit" Wo steht das bei mir?

War auf mein Posting bezogen, ich habe "Streits" geschrieben...

gast
20-02-2012, 12:23
Na was wird passieren. Einer kriegt ordentlich aufs Maul und wird sich vor Gericht dann nicht mehr dran erinnern, dass es einvernehmlich war.

Und selbst wenn, sich kloppen um Streitigkeiten zu klären ist Höhlenmenschenverhalten. Hat man jetzt mehr recht weil man härter zuschlägt? :rolleyes:

30Shadow11
20-02-2012, 12:46
Wenn beide bei der Vernehmung bei der Polizei aussagen, dass es freiwillig passiert ist und es im eigentlichen Sinne keine Schlägerei war, sondern nur eine "hart geführte Diskussion" auf die sich beide bewusst eingelassen haben, dürfte kaum ein Staatsanwalt mit sowas vor Gericht gehen.

Solche Dinge werden in 90% der Fälle wegen Nichtigkeit abgewiesen, zumal ja hier nicht unbedingt ein öffentliches Interesse besteht.

Aber: Natürlich kann der Staatsanwalt auch einen schlechten Tag haben und euch beide dann vorladen. Im schlimmsten Fall wäre es natürlich möglich, dass es auf Körperverletzung rausläuft.

Außerdem wäre noch das Alter der beiden Kontrahenten wichtig: Wenn der Geschädigte nämlich minderjährig ist, haben die Eltern noch ein Wörtchen mitzureden und dementsprechend kann die Anzeige auch von den Eltern gestellt werden, ohne das der Geschädigte das eigentlich will.

Aber jetzt mal ganz unter uns: Ich würde einen Streit o.ä. NIE so erledigen wollen, da IMMER die Gefahr besteht, dass der Verlierer seine Niederlage nicht einfach akzeptiert und Anzeige stellt.
Außerdem: Wenn es sich um meinen Bekannten- oder Freundeskreis handeln würde, würde ich das Risiko nicht eingehen wollen, einen davon ernsthaft zu verletzen. Zumal in der Hitze des Gefechtes durchaus merkwürdige und unbeabsichtigte Dinge passieren können.

Macht doch ein Wettsaufen!
Da habt ihr beide euern Spass dran und die Folgen bei einmaligem Ausführen sind in der Regel nicht sonderlich dramatisch! Der Ausgang sollte aber von einer neutralen Person dokumentiert werden, nicht dass ihr am nächsten Tag von nichts mehr wisst und das Ganze wiederholen müsst!
Allerdings solltet ihr dann drauf achten, nicht einmal die Woche Streitigkeiten beilegen zu müssen! :D

MakroN
20-02-2012, 12:52
Also aus meiner Erfahrung kann ich erzählen dass:

ich bei einem Sparring AUSSERHALB eines Vereins (auf einer Sommerwiese :) ) einen Kumpel versehentlich verletzt habe.
Der Arzt in der Klinik hat mich angezeigt. Musste er tun. Mein Kumpel und ich waren beide bei der Einvernahme bei der Polizei und haben alles erklärt. Zumindest die Polizei hat mich zur Einvernahme vorgeladen und mein Kumpel ist gleich mitgegangen um zu klären, dass da keine Absicht dahinter stand - gegenseitiges Einverständnis usw...
Aussage wurde aufgenommen und an die Staatsanwaltschaft / Gericht geschickt.
Dort wurde es wegen Nichtigkeit abgewiesen und wir waren beide froh drum.

Hätte aber auch anders ausgehen können... Bei nem anderen Staatsanwalt...

EDIT: bitte beachten, dass ich aus Österreich bin. Keine Ahnung ob es bei euch in Deutschland da große Gesetzmäßige Unterschiede gibt.

Also ich würde mal schätzen, dass da der Kanckpunkt ist. Kann man natürlich so und so auslegen, aber wenn der Streitende nicht nachtragend ist und der Polizei ebenfalls sagt,d ass es im gegenseitigen Einverständnis passiert ist, müsste das rechtlich hinkommen

Tracer
20-02-2012, 12:54
Kann der Verletzte die Anzeige eines Dritten in irgendeiner Form anullieren?


Nein kann er nicht. Nur der der die Anzeige macht kann diese zurück ziehen.



Und selbst wenn, sich kloppen um Streitigkeiten zu klären ist Höhlenmenschenverhalten. Hat man jetzt mehr recht weil man härter zuschlägt? :rolleyes:

Auf jeden Fall richtig :halbyeaha
Aber es geht ja jetzt nur um die hypothetische Frage eines interessierten Users. Und darüber nachdenken darf man ja ;)


Über was ich an deiner Stelle MuederJoe ebenfalls sinnieren würde wären die Kosten einer möglichen Verletzung. Die Kosten nämlich wenn du verletzt wirst, ebenso wie wenn der andere verletzt wird. Denn ihr seid nicht durch eine Unfallversicherung gedeckt. Da der Kampf ja bewusst gesucht wird ist eine Verletzung kein einfacher Sportunfall. Hier deckt euch nur eine eigene Unfallversicherung die um den Kampfsport erweitert wurde. Ansonsten könnt ihr mögliche folgenden Physiotherapien (die man schnell man brauchen kann besonders bei Gelenksverletzungen) usw. selbst berappen. Und das kann schnell teuer werden.
Ich habe nur eine einzige Versicherung (in Ö) gefunden die einen Kampfsportzusatz in der Unfallversicherung aufnimmt. Und die kostet mich jetzt etwa Eur 15,-- mehr im Monat, damit ich ausserhalb des Vereinsgeschehns (da der Verein ja selbst eine KK Versicherung hat) halbwegs abgesichert sparren kann.

Die Haftpflicht übernimmt meines Wissens ja nur Schadensersatzansprüche keine vollständigen Kosten.

ja.z
20-02-2012, 13:42
alter, alter, alter...ich finds immer bescheuert, wenn welche die erlaubnis aus nem forum suchen um sich eins auf die schnauze zu geben. und das wort "hypothetisch" schieben die dann vor, um nicht zu wirken wie ein 13-jähriger, sondern, wie ein erwachsener voll wissenschaftlicher neugier. :rolleyes:

wenn ihr so richtige männer wärt, die das auf die eine oder andere art klären wollten, wärs schon längst passiert.

den rest spar ich mir sonst schreib ich mich wieder nur in rage.

MüderJoe
20-02-2012, 14:18
alter, alter, alter...ich finds immer bescheuert, wenn welche die erlaubnis aus nem forum suchen um sich eins auf die schnauze zu geben. und das wort "hypothetisch" schieben die dann vor, um nicht zu wirken wie ein 13-jähriger, sondern, wie ein erwachsener voll wissenschaftlicher neugier. :rolleyes:

wenn ihr so richtige männer wärt, die das auf die eine oder andere art klären wollten, wärs schon längst passiert.

den rest spar ich mir sonst schreib ich mich wieder nur in rage.

Keiner will irgendwem aufs Maul hauen. Aber wenns dir danach besser geht, dann sprich dich ruhig aus...

kleinerHorst
20-02-2012, 14:52
Ich will eine derartige Vorgehensweise nicht gutheißen, aber wenn die Alternative darin besteht, das Ganze ohne Regeln auszutragen, dann ist diese Variante noch immer die Bessere.

Wenn schon, dann lad den anderen in deinen Verein ein zu einem Sparingmatch, und dein oder sein Trainer, oder jemand der beiderseitiges Vertrauen genießt, macht den Ringrichter, der dazwischengehen kann, wenn etwas aus dem Ruder läuft.

Ohne Ringrichter ist das ganze sinnlos. Früher oder später landet ein Treffer dort wo es weh tut oder sonst eine Regel wird übertreten. Und dann sind die Regeln plötzlich vergessen.

Und die rechtlichen Aspekte sind dann die selben, wie bei jedem anderen Sparing mit einem Gast im Verein. Kläre das mit dem Trainer ab.

Hammerhai
20-02-2012, 16:20
Finde die Frage auch komisch.

Da gehen sie in Vereine - trainieren - und hauen sich dann zuhause aufs Maul..........ich weiss auch nicht.
Verstehe gar nicht wie oder warum man solche "Reibereien" so regeln sollte :fechtduel
Das is KINDISCH - bestimmt Motorradclub scheisse etc.

Gebe da meinem "Vorschreiber" auch recht - wenns teuer wird (Rippe kaputt etc.) is nix mehr mit einvernehmlich.

MüderJoe
20-02-2012, 18:37
Das is KINDISCH - bestimmt Motorradclub scheisse etc.


Nö, wir sind ein Rennradclub:
? Funny Bike Fight (All hits misses) - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=fy3qc1hmqNI)

Droom
20-02-2012, 18:49
Über was ich an deiner Stelle MuederJoe ebenfalls sinnieren würde wären die Kosten einer möglichen Verletzung. Die Kosten nämlich wenn du verletzt wirst, ebenso wie wenn der andere verletzt wird. Denn ihr seid nicht durch eine Unfallversicherung gedeckt. Da der Kampf ja bewusst gesucht wird ist eine Verletzung kein einfacher Sportunfall. Hier deckt euch nur eine eigene Unfallversicherung die um den Kampfsport erweitert wurde. Ansonsten könnt ihr mögliche folgenden Physiotherapien (die man schnell man brauchen kann besonders bei Gelenksverletzungen) usw. selbst berappen. Und das kann schnell teuer werden.
Ich habe nur eine einzige Versicherung (in Ö) gefunden die einen Kampfsportzusatz in der Unfallversicherung aufnimmt. Und die kostet mich jetzt etwa Eur 15,-- mehr im Monat, damit ich ausserhalb des Vereinsgeschehns (da der Verein ja selbst eine KK Versicherung hat) halbwegs abgesichert sparren kann.

Die Haftpflicht übernimmt meines Wissens ja nur Schadensersatzansprüche keine vollständigen Kosten.

Das ist soooo typisch Deutsch (oder von mir aus auch österreichisch) :D:rolleyes:

Versicherung hier, Versicherung da. Permanente Angst das etwas passieren könnte und dann ist es natürlich direkt das Worst-Case Szenario.

Wenn man sich beim Sparring (egal ob freundschaftlich oder um wie hier Aggressionen abzubauen) außerhalb des Trainingsraumes verletzt, kann niemand nachprüfen wie das genau passiert ist. Ich hatte selber schon diverse Verletzungen (Prellungen, Brüche, Stauchungen usw) bei allen möglichen Sportarten (im Verein, Schulsport oder auch in der Freizeit) und jedes mal wenn ich zum Arzt gegangen bin und gesagt habe das es beim Sport oder Spielen ein Unfall war, hatte es sich damit auch schon gegessen und niemand wollten einen Videobeweis oder zig Zeugenaussagen darüber wie und wo ich mich verletzt habe.

Zum einen sieht ein Arzt nicht den Unterschied ob man sich den Fuß verletzt hat, weil man irgendwo beim Laufen hängen geblieben ist oder ob es bei einem Lowkick außerhalb der Trainingshalle passiert ist, und zum anderen dürfte man ja dann auch nicht mal mehr versichert sein wenn man außerhalb des Fußballvereins mit Freunden auf dem Bolzplatz spielt und übel gefoult wird.

Also die Kinder am besten nicht mehr draußen spielen lassen oder zig Zusatzversicherungen machen, damit auch ja niemals was passieren könnte :o

Sokolo
21-02-2012, 01:47
Um die hypothetischen Fragen zu beantworten:

1. Die einfache Körperverletzung ist ein sog. Antragsdelikt. D.h. ein Dritter kann zwar Anzeige erstatten, ohne einen Strafantrag des Geschädigten darf die Tat jedoch nicht verfolgt werden, es sei denn, es läge ein besonderes öffentliches Interesse zur Strafverfolgung vor.

2. Bei sportlichen Vergleichskämpfen greift regelmäßig der von Trincolo erwähnte Rechtfertigungsgrund der Einwilligung, § 228 I StGB. Eine Sittenwidrigkeit ist bei einem regelbasiertem Kampf ohne Lebensgefährdung nicht zu erkennen.

3. Ärzte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 I Nr. StGB. Verletzen sie ein Geheimnis, das ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt zugetragen wurde, machen sie sich strafbar. Das gilt auch für die Kenntnisnahme von bereits begangenen Straftaten.

hand-werker
21-02-2012, 06:57
ich musste nach dem sparring schon mal nen cut nähen oder die nase richten lassen. der arzt fragte "was ist spassiert?" ich antwortete "bin hingefallen" - thema erledigt.

streit mit kloppe beilegen bringt nix, die meinungsverschiedenheit besteht danach weiter. ausser der streit geht darum, wer der bessere kämpfer ist :D

MüderJoe
21-02-2012, 07:36
streit mit kloppe beilegen bringt nix, die meinungsverschiedenheit besteht danach weiter. ausser der streit geht darum, wer der bessere kämpfer ist :D

:halbyeaha

Simplicius
21-02-2012, 07:50
streit mit kloppe beilegen bringt nix, die meinungsverschiedenheit besteht danach weiter. ausser der streit geht darum, wer der bessere kämpfer ist [:D

deswegen hat man so was früher mit Pistolen oder Säbeln geklärt, da war dann hinterher Ruhe:)

MüderJoe
21-02-2012, 08:04
deswegen hat man so was früher mit Pistolen oder Säbeln geklärt, da war dann hinterher Ruhe:)

Dann kommt der Gesetzgeber, der alte Spielverderber, und spricht einfach so ein Duellverbot aus...

Simplicius
21-02-2012, 08:43
Dann kommt der Gesetzgeber, der alte Spielverderber, und spricht einfach so ein Duellverbot aus...

Dass die Legislative keine Ehrverständnis hat, ist ja bekannt.

captainplanet
21-02-2012, 08:55
Gebe da meinem "Vorschreiber" auch recht - wenns teuer wird (Rippe kaputt etc.) is nix mehr mit einvernehmlich.
Gerade eine gebrochene Rippe ist doch so ziemlich das harmloseste, was man sich zuziehen kann. :rolleyes:

Und selbst wenn, sich kloppen um Streitigkeiten zu klären ist Höhlenmenschenverhalten. Hat man jetzt mehr recht weil man härter zuschlägt? :rolleyes:
Natürlich. Nennt sich "Recht des Stärkeren". Das älteste Recht überhaupt, auch heute basieren alle Rechtssysteme darauf (Nämlich auf der Voraussetzung, daß die Staatsgewalt letztlich immer stärker ist. Ob Gesetze moralisch sinnvoll sind, ist praktisch völlig egal.)

domo77
21-02-2012, 08:57
Dann kommt der Gesetzgeber, der alte Spielverderber, und spricht einfach so ein Duellverbot aus...

lol;)

MüderJoe
21-02-2012, 08:58
Dass die Legislative keine Ehrverständnis hat, ist ja bekannt.

Deswegen spricht man dann von "Beamtenbeleidigung" :D

domo77
21-02-2012, 09:13
Deswegen spricht man dann von "Beamtenbeleidigung" :D

in deutschland gibt es den Tatbestand der beamtenbeleidigung nicht!

Sensei-T
21-02-2012, 09:20
in deutschland gibt es den Tatbestand der beamtenbeleidigung nicht!

Dann sags auch richtig, denn es gibt eine "Beleidigung im Amt"... Außerdem kann auch ein für die Land/Stadt/Gemeide tätiger nicht-verbeamteter Mitarbeiter beledigt werden. Daher spricht man eher von "Beleidigung eines Amtsträgers"

Beamte sind i. Ü. nicht anders gestellt als "normale" Bürger, nur die Verfolgung des Delikts ist u. U. ene andere (Dienstherr kann Anzeige stellen)... Und idR wird das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, also schlägt Onkel Staatsanwalt auf jeden Fall zu.

Trinculo
21-02-2012, 09:21
Dass die Legislative keine Ehrverständnis hat, ist ja bekannt.

Der Exekutive kann sie natürlich nicht das Wasser reichen :p

domo77
21-02-2012, 09:24
Dann sags auch richtig, denn es gibt eine "Beleidigung im Amt"... Außerdem kann auch ein für die Land/Stadt/Gemeide tätiger nicht-verbeamteter Mitarbeiter beledigt werden. Daher spricht man eher von "Beleidigung eines Amtsträgers"

Beamte sind i. Ü. nicht anders gestellt als "normale" Bürger, nur die Verfolgung des Delikts ist u. U. ene andere (Dienstherr kann Anzeige stellen)... Und idR wird das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, also schlägt Onkel Staatsanwalt auf jeden Fall zu.

das wort beamtenbeleidigung habe ich einfach oben aufgegriffen und somit mehr oder weniger zitiert.

alles andere was du schreibst stimmt sicher...

Asahibier
21-02-2012, 09:26
ich musste nach dem sparring schon mal nen cut nähen oder die nase richten lassen. der arzt fragte "was ist spassiert?" ich antwortete "bin hingefallen" - thema erledigt.

:D

That´s it :), nie beim Arzt sagen was los war - von Leiter gefallen, Tür vor die Nase bekommen, Bananenschale, Schnürsenkel offen,........


ANsonsten ist es saudumm Probleme über die man reden kann mit den Fäusten zu lösen.

Und wenn es unbedingt sein muss, dann meldet Euch bei nem Newcommer Turnier (z.B. OC) und gut ist, dann müsst Ihr nicht mal den Ringarzt belügen :D

Sensei-T
21-02-2012, 09:28
das wort beamtenbeleidigung habe ich einfach oben aufgegriffen und somit mehr oder weniger zitiert.

sorry, solte nicht über spitzt rüberkommen - hoffe ist es auch nicht :beer: <na dann: prosst, woll> ;)

MüderJoe
21-02-2012, 09:42
Dann sags auch richtig, denn es gibt eine "Beleidigung im Amt"... Außerdem kann auch ein für die Land/Stadt/Gemeide tätiger nicht-verbeamteter Mitarbeiter beledigt werden. Daher spricht man eher von "Beleidigung eines Amtsträgers"

Beamte sind i. Ü. nicht anders gestellt als "normale" Bürger, nur die Verfolgung des Delikts ist u. U. ene andere (Dienstherr kann Anzeige stellen)... Und idR wird das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, also schlägt Onkel Staatsanwalt auf jeden Fall zu.

Bei uns (Österreich) heisst das im Volksmund so. Bezieht sich in der Praxis auf die Exekutive. Wie's Original im STGB steht ist mir herzlich egal... :)


That´s it :), nie beim Arzt sagen was los war - von Leiter gefallen, Tür vor die Nase bekommen, Bananenschale, Schnürsenkel offen,........


ANsonsten ist es saudumm Probleme über die man reden kann mit den Fäusten zu lösen.

Und wenn es unbedingt sein muss, dann meldet Euch bei nem Newcommer Turnier (z.B. OC) und gut ist, dann müsst Ihr nicht mal den Ringarzt belügen :D

Zum fünfhundertsten Mal: Keiner will irgendwen hauen und es gibt auch nichts auszumachen. Mich hat nur die RECHTLICHE Seite interessiert und nicht wie, wann, menschlich ok? oder welche Versicherung auch immer aussteigt.

domo77 hat die Frage in seinem Thread viel besser und unmissverständlicher gestellt.

domo77
21-02-2012, 09:55
sorry, solte nicht über spitzt rüberkommen - hoffe ist es auch nicht :beer: <na dann: prosst, woll> ;)
alles prima...;)



domo77 hat die Frage in seinem Thread viel besser und unmissverständlicher gestellt.

deshalb hab ich den aufgemacht ;) sollte kein Klon von deinem Thread werden..aber der Kern deiner Frage hatte durchaus potenzial und hat mich zu meinem Thread inspiriert....
das mit dem "Ausmachen" war zum scheitern verursacht ;)

Simplicius
21-02-2012, 10:04
Der Exekutive kann sie natürlich nicht das Wasser reichen :p

die sind irgendwie nicht so einfach auseinanderzuhalten. :gruebel:

MüderJoe
21-02-2012, 10:09
das mit dem "Ausmachen" war zum scheitern verursacht ;)

Wo du recht hast, hast du recht...

KAJIHEI
21-02-2012, 11:39
Probiers mal mit Anmachen im Sinne von Schnuckelchen, dann haste schenll wieder was zum Ausmachen

vinz
22-02-2012, 20:36
Natürlich ist das erlaubt LOL