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Vollständige Version anzeigen : Privat trainieren...Krankenversicherung und Rechtslage?



domo77
21-02-2012, 09:34
Guten morgen.


Ich und ein guter Freund trainieren schonmal privat miteinander.
Meistens machen wir nur lockeres Techniktraining, aber es kommt auch schonmal vor, dass wir sparring machen.
Gelegentlich geht es dabei recht hart zu.
Das macht uns spass..auch,wenn es schonmal zu blauen flecken führt.
Wir sind beide von natur aus friedliche menschen und so ein sparring würde nie in ernst ausarten..vor, wärend und nach dem kampf sind wir also freunde.

was aber, wenn einer von beiden sich verletzt? (z.B. Nasenbruch)

Wie sieht das aus:

1. bezogen auf die Krankenversicherung?
2. bezogen auf strafrechtliche Konsequenzen?

Ausgeschlossen ist, dass mein Freund oder ich strafantrag stellen. Egal was passiert.

(Rechtlage in Deutschland interessiert mich)

Franz
21-02-2012, 09:37
ist dennoch ein Sportunfall
rechtlich einvernehmliche Körperverletzung

domo77
21-02-2012, 09:48
ist dennoch ein Sportunfall
rechtlich einvernehmliche Körperverletzung

könnte man das begründen oder mit gesetzen hinterlegen?

Schnueffler
21-02-2012, 09:50
Was hast du denn für eine Versicherung?

Ansonsten was meinst du mit rechtlich begründen?

Paul2102
21-02-2012, 09:51
Was habt ihr eigentlch alle für Probleme?

Wenn man Randori macht, macht man halt Randori.
Wenn sich einer die Nase bricht, ahja dann geht man zum Arzt und dann ists fertig.
Wenn sich einer einen Arm bricht, dann ist das halt ein abschätzbares Risiko.

Himmel....

domo77
21-02-2012, 09:54
Was hast du denn für eine Versicherung?

Ansonsten was meinst du mit rechtlich begründen?
normale KV..

rechtlich begründen?
keine ahnung.aber so als alleinige aussage ist mir das zu dünn gewesen.


Was habt ihr eigentlch alle für Probleme?

Wenn man Randori macht, macht man halt Randori.
Wenn sich einer die Nase bricht, ahja dann geht man zum Arzt und dann ists fertig.
Wenn sich einer einen Arm bricht, dann ist das halt ein abschätzbares Risiko.

Himmel....
was ist daran so abwegig?
wenn ich durch einen schlag ins gesicht, die nase oder das Jochbein oder so gebrochen habe, und der arzt fragt, wie das passiert ist, muss ich ihm ja irgendwas sagen.
wenn ich ihm dann sage, wie haben uns geprügelt, könnte es doch sein, dass die versicherung probleme macht, oder er die polizei einschaltet, oder?

Schnueffler
21-02-2012, 09:59
Wenn es einvernehmlich ist, dann ist es okay.

Paul2102
21-02-2012, 10:06
was ist daran so abwegig?
wenn ich durch einen schlag ins gesicht, die nase oder das Jochbein oder so gebrochen habe, und der arzt fragt, wie das passiert ist, muss ich ihm ja irgendwas sagen.
wenn ich ihm dann sage, wie haben uns geprügelt, könnte es doch sein, dass die versicherung probleme macht, oder er die polizei einschaltet, oder?

Ja, dann bist du eben hingefallen. Gegen eine Wand gelaufen. Vom Fahrrad gefallen. Ausgerutscht. Die Treppe runtergefallen.

domo77
21-02-2012, 10:16
Wenn es einvernehmlich ist, dann ist es okay.
aber wie weit geht das? wenn man sich einig ist, dass man mit knüppeln aufeinander einschlägt, bis sich der andere nicht mehr bewegt, ist das dann ok? (bewußt übertriebenes beispiel)
gibt es sowas wie: einvernehmliche körperverletzung???


Ja, dann bist du eben hingefallen. Gegen eine Wand gelaufen. Vom Fahrrad gefallen. Ausgerutscht. Die Treppe runtergefallen.
das ich den arzt anlügen kann ist mir auch klar..immerhin bin ich schon erwachsen...
die frage ist aber: muss ich das überhaupt?

Hundertzehn
21-02-2012, 10:24
was ist daran so abwegig?
wenn ich durch einen schlag ins gesicht, die nase oder das Jochbein oder so gebrochen habe, und der arzt fragt, wie das passiert ist, muss ich ihm ja irgendwas sagen.
wenn ich ihm dann sage, wie haben uns geprügelt, könnte es doch sein, dass die versicherung probleme macht, oder er die polizei einschaltet, oder?

Du sagst auch nicht: "Das war in einer Prügelei, und dabei hat mir der andere die Fresse eingeschlagen."

Du sagst: "Das war beim Training (von was auch immer), und ich hab einen Schlag meines Trainingspartners nicht richtig abgewehrt." (oder was halt sonst in Wirklichkeit passiert ist.)

Sportunfälle passieren ständig, wo soll sich da ein Problem ergeben?

Ach so: Rein rechtlich kann man in eine Körperverletzung nicht einwilligen, wenn das ganze Sittenwidrig ist. "Mit Knüppeln aufeinander einschlagen, bis sich einer nicht mehr bewegt" könnte evtl. sittenwidrig sein, normales KK/SV-Training ist es mit Sicherheit nicht.

domo77
21-02-2012, 10:26
Du sagst auch nicht: "Das war in einer Prügelei, und dabei hat mir der andere die Fresse eingeschlagen."

Du sagst: "Das war beim Training (von was auch immer), und ich hab einen Schlag meines Trainingspartners nicht richtig abgewehrt." (oder was halt sonst in Wirklichkeit passiert ist.)

Sportunfälle passieren ständig, wo soll sich da ein Problem ergeben?

das weiß ich ja eben nicht.
Wenn es im Verein passiert, ist das ja auch kein problem.
Wenn es privat passiert auch nicht??
außerdem: wo sind die grenzen?
(siehe beispiel mit den knüppeln)

Dirty C.
21-02-2012, 10:31
Bei "Sportverletzungen" übernimmt die GKV die Kosten.

Mich würde aber interessieren was die GKV sagt wenn es um Lohnfortzahlung, hohe Behandlungskosten usw. geht. Wird der Geschädigte oder der Schädiger ggf. in Regress genommen!? Warum soll die Allgemeinheit bezahlen wenn bestimmte Personen für die anfallenden Kosten verantwortlich gemacht werden können/könnten?

Arztbesuch kostet ja nur 10€ Praxisgebühr :rolleyes:

Ratte
21-02-2012, 10:31
Eigentlich sollte da nix bei passieren.
Außer du musst in ein Provinzkrankenhaus, dann bist du vor ort die Attraktion und jeder verdammt Arzt möchte sich die Geschichte auch nochmal anhören wie das passiert ist :D

Hundertzehn
21-02-2012, 10:31
§ 228 StGB Einwilligung des Verletzten

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Was genau gegen die guten Sitten verstößt, das entscheidet im Zweifelsfall der Richter. "Normales" SV/KK-Training ist aber definitiv kein Zweifelsfall.

domo77
21-02-2012, 10:35
Bei "Sportverletzungen" übernimmt die GKV die Kosten.

Mich würde aber interessieren was die GKV sagt wenn es um Lohnfortzahlung, hohe Behandlungskosten usw. geht. Wird der Geschädigte oder der Schädiger ggf. in Regress genommen!? Warum soll die Allgemeinheit bezahlen wenn bestimmte Personen für die anfallenden Kosten verantwortlich gemacht werden können/könnten?

Arztbesuch kostet ja nur 10€ Praxisgebühr :rolleyes:das ist eben die frage: könnte die KV hergehen und den "Verursacher" in die haftung nehmen?


Was genau gegen die guten Sitten verstößt, das entscheidet im Zweifelsfall der Richter. "Normales" SV/KK-Training ist aber definitiv kein Zweifelsfall.
das ist doch mal ne aussage.danke..
also rechtlich geklärt...fehlt noch die versicherung

hand-werker
21-02-2012, 10:38
der arzt fragt "was ist passiert?", du antwortest "ich bin hingefallen". ende der geschichte.

ansonsten kann es immer passieren, dass deine krankenkasse einen fragebogen zusendet, in dem um nähere erklärungen gebeten wird, damit die kasse schadenersatz anmelden kann.

domo77
21-02-2012, 10:41
der arzt fragt "was ist passiert?", du antwortest "ich bin hingefallen". ende der geschichte.

ansonsten kann es immer passieren, dass deine krankenkasse einen fragebogen zusendet, in dem um nähere erklärungen gebeten wird, damit die kasse schadenersatz anmelden kann.
darauf habe ich ja schon geantwortet..ich weiß, was ich sagen kann...darum geht es hier nicht

hand-werker
21-02-2012, 10:55
das ist eben die frage: könnte die KV hergehen und den "Verursacher" in die haftung nehmen?



ich bin mir nicht 100% sicher, würde aber davon ausgehen. zu bedenken wäre hierbei, dass es sich um eine private veranstaltung handelt. an stelle der kasse würde ich dir das zum nachteil auslegen (keine offiziell vom sportbund lizensierten trainer, keine spezielle haftpflicht etc.). wenn es um höhere beträge geht als 1x augenbraue nähen, würde ich mich zumindest auf papierkram einstellen, sobald die kasse wind davon bekommt, dass die verletzung auf einer "klopperei" beruht.

zum hintergrund: ich habe so ein schreiben meiner kasse bereits 2x erhalten. 1x kampfsportverletzung, 1x andere verletzung mit verdacht auf fremdverschulden (wobei es beim 2. mal eigentlich überhaupt keinen anlass gab, die kasse hat den verdacht mal eben von sich aus konstruiert. daher mein hinweis: die sind da schon hinterher).

zudem schließt meine private haftpflichtversicherung ausdrücklich ansprüche aus auto- und motorradrennen, box- und ringkämpfen oder vergleichbaren veranstaltungen aus. würde da an deiner stelle mal die versicherungsunterlagen prüfen.

zusammengefasst: wie ja schon gesagt wurde, handel es sich um körperverletzung mit einwilligung. dürfte nciht verfolgt werden, außer wenn es extreme, moralisch verwerfliche formen annimmt. beispiel: kampf mit einwilligung, aber bis zum tod oder kampf mit echten waffen. entscheidet im zweifelsfall der richter.
falls was passiert, würde ich trotzdem aufpassen, wem ich was genau sage. wird im zweifelsfall teuer.

Dirty C.
21-02-2012, 11:00
fehlt noch die versicherung

wenn es als Sportunfall aufgenommen wird, musst du ja auch einen Unfallbogen ausfüllen aber ich würde einfach mal bei der GKV anrufen und nachfragen...

Unfallbogen = Wo bekommt man eine Kostenerstattung!! :-§

domo77
21-02-2012, 11:01
ich bin mir nicht 100% sicher, würde aber davon ausgehen. zu bedenken wäre hierbei, dass es sich um eine private veranstaltung handelt. an stelle der kasse würde ich dir das zum nachteil auslegen (keine offiziell vom sportbund lizensierten trainer, keine spezielle haftpflicht etc.). wenn es um höhere beträge geht als 1x augenbraue nähen, würde ich mich zumindest auf papierkram einstellen, sobald die kasse wind davon bekommt, dass die verletzung auf einer "klopperei" beruht.

zum hintergrund: ich habe so ein schreiben meiner kasse bereits 2x erhalten. 1x kampfsportverletzung, 1x andere verletzung mit verdacht auf fremdverschulden (wobei es beim 2. mal eigentlich überhaupt keinen anlass gab, die kasse hat den verdacht mal eben von sich aus konstruiert. daher mein hinweis: die sind da schon hinterher).

zudem schließt meine private haftpflichtversicherung ausdrücklich ansprüche aus auto- und motorradrennen, box- und ringkämpfen oder vergleichbaren veranstaltungen aus. würde da an deiner stelle mal die versicherungsunterlagen prüfen.

zusammengefasst: wie ja schon gesagt wurde, handel es sich um körperverletzung mit einwilligung. dürfte nciht verfolgt werden, außer wenn es extreme, moralisch verwerfliche formen annimmt. beispiel: kampf mit einwilligung, aber bis zum tod oder kampf mit echten waffen. entscheidet im zweifelsfall der richter.
falls was passiert, würde ich trotzdem aufpassen, wem ich was genau sage. wird im zweifelsfall teuer.
ich vermute, dass du recht hast...
gibts hier keinen, der bei ner versicherung arbeitet und solche ansprüche stellt?;)

Sphere
22-02-2012, 17:25
Hrm, ich glaube es wird wieder Zeit für einen "Grundzüge des Versicherungswesen"-Textwall. Hurrah. :)

Wirst Du durch jemand anderen verletzt, hast Du unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gegen den Verletzer. Typischerweise besteht der zu ersetzende Schaden in so einer Situation aus den Kosten für die notwendige Heilbehandlung. Eventuell kommen weitere Schadensposten hinzu. Etwa ein Schmerzensgeld für den durch die Verletzung entstandenen immateriellen Schaden (Schmerz, Verlust der Lebensqualität) oder aufgrund der Verletzung entfallenen Verdienstausfall.

Deine Krankenversicherung übernimmt bei Gesundheitsschäden medizinisch angezeigte Behandlungskosten. Was den Anlass der Gesundheitsschäden war, ist für die Übernahme der Kosten im Verhältnis Geschädigter-Krankenversicherung unerheblich.

Soweit die Krankenversicherung die Behandlungskosten übernommen hat, geht der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Absatz auf die Krankenversicherung über. Soweit ein solcher besteht, kann sie ihn also in der übergegangenen Höhe gegen den Verletzer geltend machen um das von ihr an den Geschädigten gezahlte Geld wiederzukriegen.

Da sie nur einen vorher entstandenen Schadensersatzanspruch übertragen bekommen kann, kann die Krankenversicherung also auch nur dann gegen den Verletzer vorgehen, wenn der Geschädigte es könnte. Da durch eine wirksame Einwilligung des Verletzten die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung entfällt, besteht kein Schadensersatzanspruch Geschädigter gegen Verletzer. Es kann also auch kein Anspruch auf die Krankenversicherung übergehen. Sie kann den Verletzer deshalb nicht in Haftung nehmen.

Eine Privathaftpflicht würde auf Seiten des Verletzers ins Spiel kommen. Denn Eine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn der Versicherte auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird und der Schadensersatzanspruch im versicherten Bereich der Privathaftpflichtversicherung liegt. Sie ist also eine finanzielle Absicherung für den Verletzer, kann dem Geschädigten aber hinsichtlich seiner Heilbehandlungskosten aber egal sein.

Eine private(!) Unfallversicherung ist nicht dafür da, die notwendigen medizinischen Kosten des Geschädigten abzudecken, sondern medizinisch nicht zwingend notwendige Zusatzleistungen zu finanzieren.

Etwas völlig anderes ist die gesetzliche Unfallversicherung, welche die Kosten bei Arbeitsunfällen und verschiedenen anderen im Zusammenhang mit der Arbeit stehenden Sachen übernimmt. Bei Gesundheitsschädigungen im Bereich des Arbeitsplatzes tritt sie damit in "Konkurrenz" zur Krankenversicherung und hat ein anderes Leistungsspektrum. Diese "Konkurrenz" ist auch der Grund, warum man vom Arzt regelmäßig gefragt wird, ob eine Verletzung ein Unfall war.

domo77
23-02-2012, 08:37
Hrm, ich glaube es wird wieder Zeit für einen "Grundzüge des Versicherungswesen"-Textwall. Hurrah. :)

Wirst Du durch jemand anderen verletzt, hast Du unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gegen den Verletzer. Typischerweise besteht der zu ersetzende Schaden in so einer Situation aus den Kosten für die notwendige Heilbehandlung. Eventuell kommen weitere Schadensposten hinzu. Etwa ein Schmerzensgeld für den durch die Verletzung entstandenen immateriellen Schaden (Schmerz, Verlust der Lebensqualität) oder aufgrund der Verletzung entfallenen Verdienstausfall.

Deine Krankenversicherung übernimmt bei Gesundheitsschäden medizinisch angezeigte Behandlungskosten. Was den Anlass der Gesundheitsschäden war, ist für die Übernahme der Kosten im Verhältnis Geschädigter-Krankenversicherung unerheblich.

Soweit die Krankenversicherung die Behandlungskosten übernommen hat, geht der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Absatz auf die Krankenversicherung über. Soweit ein solcher besteht, kann sie ihn also in der übergegangenen Höhe gegen den Verletzer geltend machen um das von ihr an den Geschädigten gezahlte Geld wiederzukriegen.

Da sie nur einen vorher entstandenen Schadensersatzanspruch übertragen bekommen kann, kann die Krankenversicherung also auch nur dann gegen den Verletzer vorgehen, wenn der Geschädigte es könnte. Da durch eine wirksame Einwilligung des Verletzten die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung entfällt, besteht kein Schadensersatzanspruch Geschädigter gegen Verletzer. Es kann also auch kein Anspruch auf die Krankenversicherung übergehen. Sie kann den Verletzer deshalb nicht in Haftung nehmen.

Eine Privathaftpflicht würde auf Seiten des Verletzers ins Spiel kommen. Denn Eine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn der Versicherte auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird und der Schadensersatzanspruch im versicherten Bereich der Privathaftpflichtversicherung liegt. Sie ist also eine finanzielle Absicherung für den Verletzer, kann dem Geschädigten aber hinsichtlich seiner Heilbehandlungskosten aber egal sein.

Eine private(!) Unfallversicherung ist nicht dafür da, die notwendigen medizinischen Kosten des Geschädigten abzudecken, sondern medizinisch nicht zwingend notwendige Zusatzleistungen zu finanzieren.

Etwas völlig anderes ist die gesetzliche Unfallversicherung, welche die Kosten bei Arbeitsunfällen und verschiedenen anderen im Zusammenhang mit der Arbeit stehenden Sachen übernimmt. Bei Gesundheitsschädigungen im Bereich des Arbeitsplatzes tritt sie damit in "Konkurrenz" zur Krankenversicherung und hat ein anderes Leistungsspektrum. Diese "Konkurrenz" ist auch der Grund, warum man vom Arzt regelmäßig gefragt wird, ob eine Verletzung ein Unfall war.
da klingt doch schonmal schlüssig.

kann aber die Versicherung die Zahung verweigern, weil ich der Körperverletzung zugestimmt habe?
die können sowas meines wissens ja auch bei Piercings und tatoos.
Hir handelt es sich doch auch um zustimmung zu körperverletzung. (zumindest habe ich da sowas unterschrieben)
Könnte die KV nicht sowas irgendwie gleich stellen.

Dirty C.
23-02-2012, 11:31
Privat-Haftpflicht:

Unfälle mit Personenschaden bei Sportausübung lösen in der Regel keine Haftung aus.

Nur ein groben Verstoß gegen Sicherheitsregeln, was der Geschädigte nachweisen muss, kann eventuell zu einer Mithaftung führen.

Fußball / rote Karte / kann auch zivilrechtlich verfolgt werden.:-§
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/562/Eine-rote-Karte-macht-noch-keinen-Schadensersatz/

Unfallversicherung:

meist sind Risikosportarten ausgeschlossen oder personen die Risikosportarten betreiben werde evtl. gar nicht versichert.


Alles nicht so einfach... ;)

domo77
23-02-2012, 14:04
meist sind Risikosportarten ausgeschlossen oder personen die Risikosportarten betreiben werde evtl. gar nicht versichert.


Alles nicht so einfach... ;)
was genau sind Risikosportarten? und wer bestimmt das?

ich mache Judo und Jiu Jitsu.
Bei beiden ist die verletzungsgefahr sehr gering.
wir haben kaum verletzte, da wir und 1. gut aufwärmen und 2. gut vorbereitet sind (z.B. durch Ukemi Waza)

irgenwelche versicherungs-bürohengste, die aber keinen schimmer von judo/JJ haben werden sagen, dass es sich um eine Risko sportart handelt...
ich denke, beim fußball gibts mehr verletzte

Sphere
23-02-2012, 18:30
da klingt doch schonmal schlüssig.

kann aber die Versicherung die Zahung verweigern, weil ich der Körperverletzung zugestimmt habe?
die können sowas meines wissens ja auch bei Piercings und tatoos.
Hir handelt es sich doch auch um zustimmung zu körperverletzung. (zumindest habe ich da sowas unterschrieben)
Könnte die KV nicht sowas irgendwie gleich stellen.

Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten (s.o.). Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen.

Hat sich der Versicherte eine Erkrankung vorsätzlich, oder bei Begehung eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens zugezogen, so kann die Krankenkasse den Versicherten an den Kosten der Heilbehandlung beteiligen. Diese Ausnahme wird aber bei privaten Sparringssessions regelmäßig nicht eingreifen. Außerdem ist es eine Einzelfallabwägung, ob und wenn in welcher Höhe die Beteiligung erfolgt.

Hat sich der Versicherte eine Erkrankung durch eine medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, so hat die Versicherung den Versicherten an den Kosten der Heilbehandlung in angemessener Höhe zu beteiligen. Im Unterschied zur ersten Ausnahme, hat hier eine Beteiligung des Versicherten zwingend zu erfolgen. Die Höhe der Beteiligung hängt vom Einzelfall ab.

Die Regelung zur Beteiligung des Versicherten bei Folgeschäden von medizinisch unnötigen Eingriffen bei Piercings etc. lässt sich auch nicht auf andere Zusammenhänge der einverständlichen (Möglichkeit der) Körperverletzung übertragen.

Mithin kann die Krankenversicherung solche Fälle also nicht gleichstellen.




was genau sind Risikosportarten? und wer bestimmt das?

ich mache Judo und Jiu Jitsu.
Bei beiden ist die verletzungsgefahr sehr gering.
wir haben kaum verletzte, da wir und 1. gut aufwärmen und 2. gut vorbereitet sind (z.B. durch Ukemi Waza)

irgenwelche versicherungs-bürohengste, die aber keinen schimmer von judo/JJ haben werden sagen, dass es sich um eine Risko sportart handelt...
ich denke, beim fußball gibts mehr verletzte

Bei einer privaten Zusatzversicherung bestimmt das der Versicherer relativ frei. Es ist ja eine freiwillige Versicherung. Wenn man deren Ansichten zum Verletzungsrisiko nicht zustimmt muss man sie ja nicht wählen.

Bei der Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall gibt es praktisch keine Risikosportarten, deren Betreiben zu einem Verlust des Fortzahlungsanfalls führt, wenn man sich bei dieser Sportart verletzt. Ab und zu verweisen mal Leute darauf, dass es ein Gerichtsurteil gebe, nach dem Verletzungen im Kickboxen dazu führen, dass der Anspruch auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Dieses Urteil gab es tatsächlich, es war aber damals schon nicht vertretbar (~= falsch) und würde heute so nicht durchgehen.

Praktisch entfällt der Entgeldfortzahlungsanspruch bei Sportverletzungen nur, wenn man sich extrem dämlichst anstellt, jegliche Vorsichtsmaßnahmen in den Wind schießt und über seine eigenen Leistungsgrenzen in hohem Maße hinausläuft; z.B. nach zwei Wochen Boxtraining sofort in einem professionellem Vollkontaktkampf antritt oder ohne jegliche Einweisung betrunken Drachen fliegt.


Bei "Sportverletzungen" übernimmt die GKV die Kosten.

Mich würde aber interessieren was die GKV sagt wenn es um Lohnfortzahlung, hohe Behandlungskosten usw. geht. Wird der Geschädigte oder der Schädiger ggf. in Regress genommen!? Warum soll die Allgemeinheit bezahlen wenn bestimmte Personen für die anfallenden Kosten verantwortlich gemacht werden können/könnten?

Arztbesuch kostet ja nur 10€ Praxisgebühr :rolleyes:

Wenn es eine Möglichkeit gibt Regress zu nehmen, dann wird die Krankenkasse das auch tun. Sie streckt aber erstmal das Geld vor. Und die Allgemeinheit soll erstmal vorzahlen, auch wenn andere Leute verantwortlich sind, weil die Versichertengemeinschaft eine Solidaritätsgemeinschaft ist.

domo77
24-02-2012, 09:28
Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten (s.o.). Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen.

Hat sich der Versicherte eine Erkrankung vorsätzlich, oder bei Begehung eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens zugezogen, so kann die Krankenkasse den Versicherten an den Kosten der Heilbehandlung beteiligen. Diese Ausnahme wird aber bei privaten Sparringssessions regelmäßig nicht eingreifen. Außerdem ist es eine Einzelfallabwägung, ob und wenn in welcher Höhe die Beteiligung erfolgt.

Hat sich der Versicherte eine Erkrankung durch eine medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, so hat die Versicherung den Versicherten an den Kosten der Heilbehandlung in angemessener Höhe zu beteiligen. Im Unterschied zur ersten Ausnahme, hat hier eine Beteiligung des Versicherten zwingend zu erfolgen. Die Höhe der Beteiligung hängt vom Einzelfall ab.

Die Regelung zur Beteiligung des Versicherten bei Folgeschäden von medizinisch unnötigen Eingriffen bei Piercings etc. lässt sich auch nicht auf andere Zusammenhänge der einverständlichen (Möglichkeit der) Körperverletzung übertragen.

Mithin kann die Krankenversicherung solche Fälle also nicht gleichstellen.





Bei einer privaten Zusatzversicherung bestimmt das der Versicherer relativ frei. Es ist ja eine freiwillige Versicherung. Wenn man deren Ansichten zum Verletzungsrisiko nicht zustimmt muss man sie ja nicht wählen.

Bei der Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall gibt es praktisch keine Risikosportarten, deren Betreiben zu einem Verlust des Fortzahlungsanfalls führt, wenn man sich bei dieser Sportart verletzt. Ab und zu verweisen mal Leute darauf, dass es ein Gerichtsurteil gebe, nach dem Verletzungen im Kickboxen dazu führen, dass der Anspruch auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Dieses Urteil gab es tatsächlich, es war aber damals schon nicht vertretbar (~= falsch) und würde heute so nicht durchgehen.

Praktisch entfällt der Entgeldfortzahlungsanspruch bei Sportverletzungen nur, wenn man sich extrem dämlichst anstellt, jegliche Vorsichtsmaßnahmen in den Wind schießt und über seine eigenen Leistungsgrenzen in hohem Maße hinausläuft; z.B. nach zwei Wochen Boxtraining sofort in einem professionellem Vollkontaktkampf antritt oder ohne jegliche Einweisung betrunken Drachen fliegt.



Wenn es eine Möglichkeit gibt Regress zu nehmen, dann wird die Krankenkasse das auch tun. Sie streckt aber erstmal das Geld vor. Und die Allgemeinheit soll erstmal vorzahlen, auch wenn andere Leute verantwortlich sind, weil die Versichertengemeinschaft eine Solidaritätsgemeinschaft ist.

habe diesbezüglich nochmal mit meiner BUZ versicherunge gesprochen.
Die schließen nur Leistungssport und extremsport aus. (oder man gibt den vorher an und bezahlt dann höhere beiträge)
Hobbysportler jeder art bekommen also keine schwierigkeiten.

Dirty C.
27-02-2012, 16:45
habe diesbezüglich nochmal mit meiner BUZ versicherunge gesprochen.
Die schließen nur Leistungssport und extremsport aus. (oder man gibt den vorher an und bezahlt dann höhere beiträge)
Hobbysportler jeder art bekommen also keine schwierigkeiten.

Man beachte, bei "DEINER" Versicherungsgesellschaft!!!
Versicherungsprodukte sind so individuell wie die Bedürfnisse der Kunden!!!


Aus aktuellem Anlass:
Ansprechpartner / Kampfsport und Versicherung

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