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Vollständige Version anzeigen : Arnis Stock, Hanbo, Jo oder Bo eine Waffe oder Sportgerät?



cross-over
05-03-2012, 16:05
Ich möchte das Thema aus dem Tonfa Faden raus lösen da dieser zu unübersichtlich ist.

Im Dezember hatten wir ja ab hier http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/tonfa-fahrzeugkontrolle-134939/index15.html eine Diskussion ob ein unbearbeiteter Stock eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt.

Von einem befreundeten Polizisten habe ich folgende Info bekommen


Auch tragbare Gegenstände, die zur Verwendung bei Kampfsportarten hergestellt wurden, zählen wegen ihrer Zweckbestimmung zu den Sportgeräten und nicht zu den Waffen. So werden bspw. der sog. Escrima Stock, ca. 70 cm lang und 2,5 cm Durchmesser aus Rattan-Bambus oder Hartholz bzw. der BO-Stab oder JO-Stab aus Eiche bis 180 cm lang für asiatische Kampfsportarten benutzt. Ursprünglich waren dies Wanderstäbe für Mönche und Bauern. Diese Gegenstände unterliegen nicht dem WaffG.

Quelle: Waffengesetz: WaffG | Gade / Stoppa | beck-shop.de (http://www.beck-shop.de/Gade-Stoppa-Waffengesetz-WaffG/productview.aspx?product=8485474) nachzulesen Seite 27, Zeile 40 - 46

Rezension: http://www.amazon.de/product-reviews/3406620876/ref=dp_top_cm_cr_acr_pop_hist_5?ie=UTF8&showViewpoints=0&filterBy=addFiveStar

Schnueffler
05-03-2012, 16:52
Ich such mal die entsprechenden Gerichtsurteile raus, wo die AGs anders entschieden haben, solange es nicht auf dem Weg von und zum Sport war.

gion toji
05-03-2012, 17:47
du meinst also, wenn ich meine Keulen ins Auto feuere und zum Training fahre, dann sind es Sportgeräte und wenn ich nach dem Training noch nen Abstecher zu Aldi mache, dann mutieren sie auf magische Weise zu Waffen? :confused:

cross-over
05-03-2012, 17:48
Ich such mal die entsprechenden Gerichtsurteile raus, wo die AGs anders entschieden haben, solange es nicht auf dem Weg von und zum Sport war.

Danke :)
Interessant wäre es ja auch, was für Gegenstände hatten die Personen bei sich.

Schnueffler
05-03-2012, 19:14
Danke :)
Interessant wäre es ja auch, was für Gegenstände hatten die Personen bei sich.

Einmal ein Basi bei ner Demo, einmal Rattanstöcke beim schmuggeln.

@ gion:
Nein, kommt drauf an, was und wo!

gion toji
05-03-2012, 21:17
Nein, kommt drauf an, was und wo!das mit dem Auto und Aldi ist für mich durchaus ein realistisches Szenario. Z.B. vergesse ich die Dinger zwischen den Trainingstagen manchmal im Auto
Wobei ich die Erfahrung gemacht habe, daß die Polizei auch mit sich reden lässt, wenn man freundlich bleibt und eine logische Erklärung parat hat

Phelan
05-03-2012, 21:28
Wurde mittlerweile glaube ich 3 mal an diversen HBF`s mit meiner Stock-Tasche angehalten (es waren irgendwo Demos und die Polizei hat eben an den großen Bahnhöfen kontrolliert).
Nach Check meiner Personalien habe ich dann immer das Gespräch wg. der Stöcke gesucht. Ausnahmslos wurde geantwortet das sie 100% erlaubt sind und ich sie auch offen führen darf (passen halt net in alle Taschen..).

Bester Kommentar: "Naja dann könnten Sie ja genausogut Dachlatten mitschleppen, kommt aufs gleiche raus" ;-)

Gruß
Phelan

cross-over
05-03-2012, 21:52
Einmal ein Basi bei ner Demo, einmal Rattanstöcke beim schmuggeln.

@ gion:
Nein, kommt drauf an, was und wo!

Baseballschläger bei einer Demo ist klar.

Was z.B. interessant wäre.
Ich trainiere mit einer Gruppe im Park.
Ich habe meine Stöcke offen im Auto liegen
Ich fahre mit dem Fahrrad/ Motorrad bzw. gehe zu Fuß zum Training. Die Stöcke gucken aus der Tasche heraus. Ich vermute in öffentl. Verkehrsmitteln könnte es zu Problemen kommen. Kann aber auch laufen wie von Phelan geschildert

@Schnueffler sind Dir hier Urteile bekannt.

Stöcke auf öffentlichen Veranstaltungen sind nicht zulässig.

Die von mir genannte Quelle soll in Juristenkreisen bekannt sein.

Schnueffler
05-03-2012, 22:20
Wir benutzen andere Quellen! ;)

Bei deinen Beispielen ist es mMn kein Problem und da kenne ich auch keine Urteile.
Im Park muß nur eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden!

cross-over
06-03-2012, 14:11
Hier noch interessantes zum Thema allg. anerkannter Zweck

Stellungnahme des BMI und der Länder auf eine Anfrage

Initiative Messer sind Werkzeuge - Anfrage: Allgemein anerkannter Zweck (http://www.messerforum.net/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck.php)

Sensei-T
06-03-2012, 15:23
Hi,

@cross-over & Schnueffler: Danke für eure Recherchen

Gruß,

cross-over
06-03-2012, 17:01
Hi,

@cross-over & Schnueffler: Danke für eure Recherchen

Gruß,

Kein Problem, da haben wir ja alle was davon. Ist doch der Sinn eines Forums

Verwend.gruppe 3402
08-03-2012, 18:28
das mit dem Auto und Aldi ist für mich durchaus ein realistisches Szenario. Z.B. vergesse ich die Dinger zwischen den Trainingstagen manchmal im Auto
Wobei ich die Erfahrung gemacht habe, daß die Polizei auch mit sich reden lässt, wenn man freundlich bleibt und eine logische Erklärung parat hat

Schaut Dir die Polizei in Alltagssituationen immer ins Auto rein?

Also solange Du keine Straftat begehst bzw. einen begründeten Verdachtsmoment lieferst und Dich nicht verkehrswidrig verhälst, dann haben die nicht in Deine Karre zu glotzen.

Musst die Dinger ja nicht auf dem Rücksitz liegen lassen. Und selbst wenn, es sind letztlich nur Stöcke. Die Tatsache, dass man diese Stöcke in asiatischen Kampfkünsten zur Selbstverteidigung einsetzt, machen aus diesen Stöcken nicht automatisch Waffen. Man müsste sie in diesem Zusammenhang eher als Sportgeräte sehen.

Ein Stock aus dem Baumarkt ist auch kein Arnis-Stock, aber zieht genauso gut.

Bei einer Schlägerei wird ein Arnis-Stock allerdings immer als Hiebwaffe gelten, während der Stock aus dem Baumarkt als gefährlicher Gegenstand eingestuft wird. Man wird eben immer die Zweckbestimmung sehen ... Arnis-Stock = Kampf, Stock aus dem Baumarkt = Haushaltsbedarf ... Billiard-Stock = Sport.

Armes Deutschland! Auf zum Zapfenstreich und den Absahner anschauen ... ähm der läuft ja schon ...

cross-over
09-03-2012, 07:17
Schaut Dir die Polizei in Alltagssituationen immer ins Auto rein?

Also solange Du keine Straftat begehst bzw. einen begründeten Verdachtsmoment lieferst und Dich nicht verkehrswidrig verhälst, dann haben die nicht in Deine Karre zu glotzen.

Musst die Dinger ja nicht auf dem Rücksitz liegen lassen. Und selbst wenn, es sind letztlich nur Stöcke. Die Tatsache, dass man diese Stöcke in asiatischen Kampfkünsten zur Selbstverteidigung einsetzt, machen aus diesen Stöcken nicht automatisch Waffen. Man müsste sie in diesem Zusammenhang eher als Sportgeräte sehen.

Ein Stock aus dem Baumarkt ist auch kein Arnis-Stock, aber zieht genauso gut.

Bei einer Schlägerei wird ein Arnis-Stock allerdings immer als Hiebwaffe gelten, während der Stock aus dem Baumarkt als gefährlicher Gegenstand eingestuft wird. Man wird eben immer die Zweckbestimmung sehen ... Arnis-Stock = Kampf, Stock aus dem Baumarkt = Haushaltsbedarf ... Billiard-Stock = Sport.

Armes Deutschland! Auf zum Zapfenstreich und den Absahner anschauen ... ähm der läuft ja schon ...

Lies mal bitte meinen Eingangspost. Der sagt doch eigentlich alles.;)