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Vollständige Version anzeigen : Katana Import aus den USA



Sothon
16-03-2012, 13:22
Hallo zusammen,

habe leider per SuFu nichts aktuelles dazu gefunen, daher frage ich nochmal nach.

Habe bei Cheness in den USA 1 geschliffenes Katana bestellt.
Das liegt nun gerade beim Zoll, wollte ichs abholen und dann bekomm ich erzählt das müsste Qualiqueck per Foto durchs HZA bestehen, die Dame glaubte aber nicht, dass ich das Schwert bekommen würde weil der Import verboten sei.

Hat sich die Gesetzeslage geändert, oder ist die Frau nur so...hmm...gut informiert wie sie Aussieht?

Hat jemand Erfahrung was man in so einem Fall tuen kann/sollte?

Daemonday
16-03-2012, 14:15
Solange es kein Shikomizue ist ist der Import eines Schwertes aus der USA kein Problem. Lediglich bei meldepflichtigen Schusswaffen ist einiges mehr an Aufwand sowie eine Voranmeldung notwendig.

Lg
Micha

Sothon
16-03-2012, 14:52
Danke schonmal. Und nee, ganz "normales" (Cheness Oniyuri).

Denke eigentlich eher das die Dame einfach überforder/unwissend war, aber bei Vatter Staat weiß mans irgentie ja doch nie :D

€:Gibt es irgent einen Paragraphen den man denen um die Ohren hauen kann bei Problemen?

Daemonday
16-03-2012, 16:53
Hmm bestimmt, aber ich würde andersherum Argumentieren, welcher Paragraph das importieren eines Schwertes verbietet.

Ich wüsste da keinen, solange du über 18 Jahre alt bist.

Wie gesagt sind Schusswaffen das einzige wo es beim Import aus der USA probleme gibt, evtl. bringt die gute Frau da ja was durcheinander.

Lg
Micha

Klaus
16-03-2012, 20:35
Auf die Schnelle, von Der HEERBANN Der HEERBANN (http://heerbann.de/?path=content&contentid=87) (aus einem Brief des Bundesministeriums des Inneren aufgrund einer Anfrage):


Hieb- Und Stoßwaffen sollen auch nach dem Entwurf zur Neuregelung des Waffengesetzes nicht der Erlaubnispflicht unterliegen und können daher wie nach geltendem Recht (§ 27 WaffG) ohne Erlaubnis nach Deutschland verbracht werden.Inzwischen ist daraus der Paragraph 29 geworden: Waffengesetz (WaffG) (http://norm.bverwg.de/jur.php?waffg_2002#para29)


Waffengesetz (WaffG)
§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des GesetzesWaffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden ist

(1)
Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn

1.

der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und

2.

der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.


(2)
Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.Daraus geht hervor, dass man nur eine Erlaubnis für den Import braucht, wenn das Gut an sich auch eine Erlaubnis zum Besitz oder Erwerb erfordert. Das trifft allgemein auf Hieb- und Stosswaffen nicht zu, die darf man besitzen, nur nicht in der Öffentlichkeit führen (siehe Ausnahmen dazu, "berechtigtes Interesse" auf Mittelalterveranstaltungen etc.).

Ausdrucken und mitnehmen, im Original von der Webseite des Ministeriums: http://norm.bverwg.de/jur.php?waffg_2002,29

Sothon
17-03-2012, 10:11
Nochmals, besten dank dafür :)

Sollte es dann unerartet trotzdem zu Problemen kommen, melde ich mich nochmal :P

Sportler
17-03-2012, 12:46
Nochmals, besten dank dafür :)

Sollte es dann unerartet trotzdem zu Problemen kommen, melde ich mich nochmal :P

Vielleicht bei einem anderen Mitarbeiter/Schalter versuchen. Habe letztens ein Messer mit +12 cm Klinge aus den USA gekauft. Zollbeamter hat das Teil in die Hand genommen, hin und her gedreht und mir danach ohne Beanstandung ausgehändigt. Nicht einmal ein Hinweis auf Führungsverbot (z.B. nicht offen im Auto/Handschuhfach transportieren). Wär relativ lässig.

Ist natürlich ein Armutszeugnis für den Staat, wenn man die Regelungen so undurchschaubar macht, dass die eigene Exekutive nicht mehr durchblickt...:D Frage mich gerade (etwas OT), ob Richter immernoch guten Gewissens Leute verknacken, die "nicht gewusst haben", dass man xy nicht darf.

Sothon
17-03-2012, 12:55
Ist natürlich ein Armutszeugnis für den Staat, wenn man die Regelungen so undurchschaubar macht, dass die eigene Exekutive nicht mehr durchblickt...:D Frage mich gerade (etwas OT), ob Richter immernoch guten Gewissens Leute verknacken, die "nicht gewusst haben", dass man xy nicht darf.

Wo wir eh schon OT sind, habe in 2 Ämtern Praktika gemacht. Einer der "Ausbilder" (die heißen anders, aber weiß der geier wie) sagte so schön über seine Kinderchen: "in der Schule lernen Sie die Gesetze, hier lernen sie wie man diese halbwegst brauchbar passend biegt"

Und das war im Finanzamt, von daher mal gute nacht :P