Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Messer - Abstimmung zur Gesetztesänderung



tustone
12-04-2012, 23:47
Hallo,

unter folgendem Link kann zu einer Gesetztesänderung des Waffenrechtes abgestimmt werden:

https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=170 70


...
Die Messer sind nicht böse. Vielmehr begehen böse Menschen ungeachtet der Gesetzesvorschriften mit allen erlaubten und illegalen Gegenständen seit Jahrhunderten die gleichen Straftaten, bis hin zu Mord und Totschlag.
Gauner scheren sich nicht um Gesetze, unbescholtene Bürger werden aber gegängelt und ständig als potentielle Verbrecher hingestellt.

Das Verbot von Messer mit einhändig feststellbarer Klinge aus § 42a WaffG, Abs. 1, Pkt. 3, trägt nicht zu einer höheren Sicherheit bei. Es sollte wieder aufgehoben werden.
...

Arganth
13-04-2012, 00:00
Dieser Vorschlag ist nicht oder nicht mehr vorhanden lol :D

Primo
13-04-2012, 00:17
Es sollte wieder aufgehoben werden.
...


Warum ? Weil Du mit Messern , die ne Klingenlänge über 12cm haben , in der Öffentlichkeit spazieren gehen willst ?


Gruss

tustone
13-04-2012, 00:27
@Arganth
jetzt sollte es gehen!?

@Primo
nein, weil ich finde das Einhandmesser ein nützliches Werkzeug sind und das Verbot überhaupt keinen Sinn macht.

Arganth
13-04-2012, 00:27
@Arganth
jetzt sollte es gehen!?



jep geht wieder ;)

Sensei-T
13-04-2012, 06:46
Hallo,


Auch alle Messer, deren Klingen länger als 12 cm sind dürfen wir nicht mehr offen dabei haben. Kaufen wir im Laden etwa ein Brotmesser, was noch erlaubt ist, müssen wir es in einem mit einem Schloss verschlossenen Koffer nach Hause tragen.

siehe §42a Abs 3:
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Insofern dürfte die Abstimmung bzw. das vom Verfasser genannte und oben zitierte Beispiel mit dem Küchenmesser dahin sein:)

Tuborgjugend
13-04-2012, 06:59
Brotmesser hin oder her. Es ist ein sinnloses Gesetz, das nur geschaffen wurde, um Kriminalität zu verhindern. Und durch dieses Gesetz gab es nicht weniger Verbrechen, sondern höchstens andere Waffen und gewaltige Blutdruckanstiege bei harmlosen Messerfreunden. Wie gesagt, ein sinnloses Gesetz, das man abschaffen oder zumindest einmal vernünftig ändern sollte.

Sensei-T
13-04-2012, 07:12
Es ist ein sinnloses Gesetz, das nur geschaffen wurde, um Kriminalität zu verhindern. Und durch dieses Gesetz gab es nicht weniger Verbrechen, sondern höchstens andere Waffen und gewaltige Blutdruckanstiege bei harmlosen Messerfreunden. Wie gesagt, ein sinnloses Gesetz, das man abschaffen oder zumindest einmal vernünftig ändern sollte.

Also ist das Gesetz doch nicht sinnlos gewesen... Das Ziel, dass bestimmte Waffen verboten oder unter strengeren Auflagen fallen, ist doch damit dann erreicht worden oder irre ich mich.

Eher sollte mal das StG hinsichtlich Strafen gegen Jugendliche und junge Erwachsene deutlich verschärft werden. Ein mir bekannter Polizist ist im Jugendkriminalitäts-Bereich und der schlägt immer wieder die Hände überm Kopf zusammen, wenn er sein "Klientel" bis zum eintreffen der Eltern festhalten darf, mit dem Zeigefinger winken muss und sie gehen lassen "darf"...

Verbrechen kannst Du eh nie verhindern, selbst wenn Du dazu drakonische Strafen verhängst; dafür ist der Mensch ein doch zu primitives "Raubtier" (meine Meinung).

Kuchenessen
13-04-2012, 07:19
Hoffentlich kann ich bald mein Säbel in die disco mitnehmen

Tuborgjugend
13-04-2012, 07:28
Also ist das Gesetz doch nicht sinnlos gewesen... Das Ziel, dass bestimmte Waffen verboten oder unter strengeren Auflagen fallen, ist doch damit dann erreicht worden oder irre ich mich.

Eher sollte mal das StG hinsichtlich Strafen gegen Jugendliche und junge Erwachsene deutlich verschärft werden. Ein mir bekannter Polizist ist im Jugendkriminalitäts-Bereich und der schlägt immer wieder die Hände überm Kopf zusammen, wenn er sein "Klientel" bis zum eintreffen der Eltern festhalten darf, mit dem Zeigefinger winken muss und sie gehen lassen "darf"...

Verbrechen kannst Du eh nie verhindern, selbst wenn Du dazu drakonische Strafen verhängst; dafür ist der Mensch ein doch zu primitives "Raubtier" (meine Meinung).

Es trifft aber nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene, sondern ALLE. Auch und vor allem unbescholtene Messerfreunde wie mich. ich frage mich halt, ob es wirklich so schwer wäre, ein Gesetz zu schaffen, dass alle gefährlichen Gegenstände für auffällige Jugendliche und Vorbestrafte verbietet. Ob es nun Messer < oder > 12cm sind. Besonders beliebt sind ja zur zeit so teppichmesser. Da kann der Polizist ja auch nur den Zeigefinger heben

Sensei-T
13-04-2012, 07:47
Es trifft aber nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene, sondern ALLE. Auch und vor allem unbescholtene Messerfreunde wie mich. ich frage mich halt, ob es wirklich so schwer wäre, ein Gesetz zu schaffen, dass alle gefährlichen Gegenstände für auffällige Jugendliche und Vorbestrafte verbietet. Ob es nun Messer < oder > 12cm sind. Besonders beliebt sind ja zur zeit so teppichmesser. Da kann der Polizist ja auch nur den Zeigefinger heben


...und führe mich nicht in Versuchung... :)

Ja, es trifft alle (leider). Fall "Schlägerei od. schlimmer Messerstecherei":
Du bist dabei, bist vorbestraft od. Jugendlicher mit den von Dir genannten Auflagen und warst der mit dem Messer. Wie schnell hat ein anderer von Deinen nebenstehenden Kumpels das Tatwerkzeug? Du würdest schlimmer verknackt als Dein Kumpel ,der noch nicht auffällig wurde - und: ist der Sinn des Gesetzes dann erfüllt??? Ich denke nicht, da Dein Kumpekl das Messer führen durfte...

Tuborgjugend
13-04-2012, 08:00
:)

Ja, es trifft alle (leider). Fall "Schlägerei od. schlimmer Messerstecherei":
Du bist dabei, bist vorbestraft od. Jugendlicher mit den von Dir genannten Auflagen und warst der mit dem Messer. Wie schnell hat ein anderer von Deinen nebenstehenden Kumpels das Tatwerkzeug? Du würdest schlimmer verknackt als Dein Kumpel ,der noch nicht auffällig wurde - und: ist der Sinn des Gesetzes dann erfüllt??? Ich denke nicht, da Dein Kumpekl das Messer führen durfte...

ich versteh deinen Ansatz, aber: Den potentiellen Gangster-Jugendlichen ist es doch egal, ob sie ein Einhandmesser mitnehmen oder ein völlig legales Teppichmesser oder sonst ein legal zu führendes Messer. Ausserdem könnte man <18Jährigen generell gefährliche Gegenstände in der Öffentlichkeit verbieten. Nicht nur den auffällig gewordenen

Sensei-T
13-04-2012, 08:05
ich versteh deinen Ansatz, aber: Den potentiellen Gangster-Jugendlichen ist es doch egal, ob sie ein Einhandmesser mitnehmen oder ein völlig legales Teppichmesser oder sonst ein legal zu führendes Messer. Ausserdem könnte man <18Jährigen generell gefährliche Gegenstände in der Öffentlichkeit verbieten. Nicht nur den auffällig gewordenen

Hangel Dich bitte nicht an "Jugendlichen mit Messern" fest, sondern sehe ALLE Seiten! Die Problematik "Jugendliche und Straffälligkeit" habe ich als anderen Aufhänger gesehen... und erstmal nicht in "Tateinheit mit WaffG -Verstößen"

EDIT: Vielleicht hilft ein med. psych. Gutachten bevor Waffen geführt werden dürfen - wie ein Waffenschein/Waffenbesitzkarte quasi. Aber das geht am Thema vorbei :(

Primo
13-04-2012, 08:12
Hoffentlich kann ich bald mein Säbel in die disco mitnehmen


:D


Yup , das ist ein unverzichtbares "Werkzeug". Es gibt keine Alternativen....


Gruss

Sensei-T
13-04-2012, 08:14
gefährliche Gegenstände

... müssten dann erstmal weiter definiert werden. und das würde dann wahrscheinlich ins Bodenlose laufen.
Beispiel: Nunchaku (Würgehölzer, so sind sie glaub ich definiert, auf Gurnd der Kette oder dem Band zwischen den Hölzern) im Vergleich zum Regenschirm (sorry: "Knirps"), da ist auch stets ein band dran, welches Du dafür nützen könntest - also: wo hört's auf???

Ach so: das soll jetzt keine Einladung zum Versuch sein!!!!!!!!!!!

Tuborgjugend
13-04-2012, 08:15
Hangel Dich bitte nicht an "Jugendlichen mit Messern" fest, sondern sehe ALLE Seiten! Die Problematik "Jugendliche und Straffälligkeit" habe ich als anderen Aufhänger gesehen... und erstmal nicht in "Tateinheit mit WaffG -Verstößen"

EDIT: Vielleicht hilft ein med. psych. Gutachten bevor Waffen geführt werden dürfen - wie ein Waffenschein/Waffenbesitzkarte quasi. Aber das geht am Thema vorbei :(

Nein, so Gutachten gehen zu weit. Genau wie ein generelles Verbot zu weit geht, nur weil man eine kleine Gruppe der Bevölkerung treffen will. Ich mag es nicht, vom Staat als Straftäter angesehen zu werden und präventiv keine Einhandmesser führen darf, nur weil andere Bürger Straftaten begehen

Solange man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen und über eine gewisse geistige Reife verfügt (sprich >18 Jahre alt ist), sollte man Messer führen dürfen. Punkt.

Diejenigen, die Verbrechen begehen wollen, begehen diese auch mit legal zu führenden Messern/Werkzeugen. Punkt.

Sensei-T
13-04-2012, 08:17
gewisse geistige Reife verfügt (sprich >18 Jahre alt ist)

diese erreicht man nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Da gibt's noch genug, die sich als >18 ausweisen können und sind trotzdem hirnlose Typen - sorry!

Tuborgjugend
13-04-2012, 08:24
diese erreicht man nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Da gibt's noch genug, die sich als >18 ausweisen können und sind trotzdem hirnlose Typen - sorry!

Mit 18 darf man auch ohne Braincheck wählen und Auto fahren. Man ist (fast) vollkommen strafmündig, juristisch gesehen "erwachsen" und man darf ohne Einwilligung der Eltern heiraten

Wenn die Volljährigkeit für so viele Bereiche des Lebens die Erfüllung von geistiger Reife bedeutet, kann sie es auch für's Messertragen

Hundertzehn
13-04-2012, 08:30
So lange die Leute, denen es Spaß macht, anderen Leuten grundlos Vorschriften zu machen, in Deutschland an den Schalthebeln der Macht sitzen, so lange wird es unsinnige Gesetze geben.

Und so lange ein Gesetz die Zielgruppe (ängstliche Rentner sind die größte Wählerschaft) befriedigt, so lange muss es nicht sinnvoll sein -> siehe Wurfstern- und Nunchaku-Verbot, die mit der Verbrechensrate gar nichts zu tun haben.

Primo
13-04-2012, 08:34
Welche Argumente gibts denn noch für eine Abschaffung dieses Gesetzes , ausser das Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm ach so tolle Werkzeuge sind und es nicht zu einer erhöhten Sicherheit beiträgt ?

Gruss

Sensei-T
13-04-2012, 08:36
So lange die Leute, denen es Spaß macht, anderen Leuten grundlos Vorschriften zu machen, in Deutschland an den Schalthebeln der Macht sitzen, so lange wird es unsinnige Gesetze geben

Warum gibt es Gesetze und Verordnungen? Wenn die Zielgruppe nicht die der Renter sondern die Lobbyisten der Waffenindustrie wäre, sähen wahrscheinlich die Gesetz anders aus? Und Mord und Totschlag würde dadurch legalisiert?

Sorry Leute: wird driften ab!

Tuborgjugend
13-04-2012, 08:44
Welche Argumente gibts denn noch für eine Abschaffung dieses Gesetzes , ausser das Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm ach so tolle Werkzeuge sind und es nicht zu einer erhöhten Sicherheit beiträgt ?

Gruss

Mir gehts überwiegend um Einhandmesser. Praktisch zu bedienen, immer dabei und schnell einsatzbereit, wenn man mal was schneiden muss und nur eine hand frei hat

Ausserdem find ich es völlig sinnfrei, ein feststehendes Messer, das jetzt zufällig 12,1 cm Klingenlänge hat, jetzt nicht mehr tragen zu dürfen und deswegen wie ein Verbrecher behandelt zu werden

big X
13-04-2012, 12:03
für mich ist ein messer ein praktisches werkzeug, dass ich gerne dabei habe. für einen radler mit kindern immer wieder nützlich einzusetzen ;).

ich wäre auch dafür diese sinnfreie einhand-messer-regelung aufzuheben. ich würde lieber mit einem unauffälligen einhandmesser rumlaufen, als zu einem messer mit stehender klinge gezwungen zu sein.

Trinculo
13-04-2012, 12:14
Ausserdem find ich es völlig sinnfrei, ein feststehendes Messer, das jetzt zufällig 12,1 cm Klingenlänge hat, jetzt nicht mehr tragen zu dürfen und deswegen wie ein Verbrecher behandelt zu werden

Wo würdest Du die Grenze bei der Klingenlänge ziehen?

Lordnikon27
13-04-2012, 12:22
Welche Argumente gibts denn noch für eine Abschaffung dieses Gesetzes , ausser das Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm ach so tolle Werkzeuge sind und es nicht zu einer erhöhten Sicherheit beiträgt ?

Gruss


Grund: Es bringt schlicht und ergreifend gar nix, kriminalisiert im Gegenzug aber alle, die aus praktischen Gründen Einhandmesser dabei haben wollen (beispielsweise mich).

Bestes Beispiel, das es nix bringt, ist England. Dort hat man vor einigen Jahren das schärfste Waffengesetz Europas eingeführt, vor allem auch in Bezug auf Messer. Hat die kriminellen Jugendgangs, auf die das hauptsächlich abzielen sollte, mäßig gestört, haben sie ihre Messer halt illegal mitgenommen oder sich mit Schraubenziehern abgestochen. Deswegen ist es in England mittlerweile so weit, dass du rechtlich Stress bekommen kannst, wenn du in der U-Bahn einen Schraubenzieher dabei hast, ohne offensichtlich Handwerker auf dem Weg zur Arbeit zu sein.

Wie gesagt, es geht mir gar nicht um die Einschränkung der Klingenlänge, so große Messer sind eh eher unpraktisch, sowas brauche ich höchstens mal als Gartenwerkzeug zum entasten oder so. Und das ist ja weiterhin erlaubt.
Aber Einhandmesser sind schlicht und ergreifend praktische Werkzeuge.

Deshalb habe ich im Alltag auch immer mein Spyderco Tenacious bei mir, wenn sie mich erwischen, habe ich halt Pech gehabt. Andererseits wurde ich noch nie von der Polizei wegen irgendwas kontrolliert, von daher schätze ich die Chancen mal als gering ein. Und zum weggehen nehme ich eh kein Messer mit, warum auch.

Tuborgjugend
13-04-2012, 12:28
Wo würdest Du die Grenze bei der Klingenlänge ziehen?

die Grenze liegt nicht beim Messer, sondern beim Menschen. Ein durchgeknallter Krimineller verletzt/tötet dich auch mit ner 1cm Klinge, wenn er es drauf anlegt

Trinculo
13-04-2012, 12:31
die Grenze liegt nicht beim Messer, sondern beim Menschen. Ein durchgeknallter Krimineller verletzt/tötet dich auch mit ner 1cm Klinge, wenn er es drauf anlegt

Ja, notfalls überfährt er dich einfach mit seinem Auto. Sollen wir deshalb automatische Feuerwaffen für alle freigeben :gruebel:?


Deswegen ist es in England mittlerweile so weit, dass du rechtlich Stress bekommen kannst, wenn du in der U-Bahn einen Schraubenzieher dabei hast, ohne offensichtlich Handwerker auf dem Weg zur Arbeit zu sein. Ich fahre eigentlich ziemlich häufig U-Bahn in England, aber bislang ist es mir entgangen, dass Leute Stress bekommen haben, weil sie einen Schraubenzieher dabei hatten. Aber wahrscheinlich waren meine Mitpassagiere einfach feige, und haben ihre Schraubenzieher verdeckt getragen ;)

Lordnikon27
13-04-2012, 12:54
Ich fahre eigentlich ziemlich häufig U-Bahn in England, aber bislang ist es mir entgangen, dass Leute Stress bekommen haben, weil sie einen Schraubenzieher dabei hatten. Aber wahrscheinlich waren meine Mitpassagiere einfach feige, und haben ihre Schraubenzieher verdeckt getragen ;)

Ich zitiere:



any sharp instrument – even a screwdriver – can be viewed by the police as an illegal offensive weapon if you do not have a good reason for carrying it


Quelle (http://www.direct.gov.uk/en/CrimeJusticeAndTheLaw/Typesofcrime/DG_181675)

Kenne ein paar Leute in England, soweit ich das gehört habe, wird das Waffengesetz da sehr, sehr streng ausgelegt.
Auch im Messerforum taucht das Thema öfters auf, teilweise mit relativ seltsamen Geschichten von der englischen Polizei.

Nicht, dass es mich stören würde, bin kein sonderlicher Fan von der Insel, mäßiges Essen und bewohnt von Engländern :D

Tuborgjugend
13-04-2012, 12:59
Ja, notfalls überfährt er dich einfach mit seinem Auto. Sollen wir deshalb automatische Feuerwaffen für alle freigeben :gruebel:?



Man sollte Kriminellen und Geisteskranken auch keine Feuerwaffen geben

Primo
13-04-2012, 13:13
Welchen praktischen Vorteil im alltäglichen Leben hat denn ein grosses Messer (+12cm) gegenüber einen kleineren Messer (-12cm) ?


Ok ein Brot in Scheiben schneiden ist mit ner kleinen Klinge sehr umständlich . Aber sonst....:o


Gruss

Trinculo
13-04-2012, 13:21
Welchen praktischen Vorteil im alltäglichen Leben hat denn ein grosses Messer (+12cm) gegenüber einen kleineren Messer (-12cm) ?


Gruss

Wahrnehmungsforschung: Waffen lassen Männer größer erscheinen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wissenschaft (http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,827161,00.html)

:D


Im Schnitt schätzten die Probanden den Träger der Pistole um 17 Prozent größer und kräftiger ein als die anderen Männer. Am kleinsten und schmächtigsten wurden die Träger der Klebepistole eingeschätzt.

Sokolo
13-04-2012, 13:59
Die Debatte dreht sich mal wieder - und das ist bei diesem Thema eigentlich immer so - um die Frage, wozu man denn Einhänder oder 12cm+ bräuchte und warum der Staat das erlauben sollte?

Die Frage ist durchaus sinnvoll, aber was die juristische Dimension anbelangt, komplett falsch herum gestellt.

In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist erst vom Grundsatz her erstmal alles erlaubt. Der Staat darf diese allgemeine Freiheit dort einschränken, wo es geeignet, verhältnismäßig und durch einen legitimen Zweck geboten ist.

Über den legitimen Zweck, die Messergewalt einzudämmen, müssen wir nicht diskutieren. Wohl aber aber über die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit des Verbotes.

Ich halte das Verbot für absolut ungeeignet und damit zwingend auch für unverhältnismäßig.

Wer ein Messer als Waffe (im nicht-juristischen Sinne) führen will, kann problemlos auf kürzere Messer ausweichen, ohne dass dies der Gefährlichkeit der Sache einen Abbruch täte.

Die Gefährlichkeit eines Messers lässt sich m.E. nicht an der Klingenlänge festmachen. Wenn ich eine bestimmte Klingenlänge erreicht habe, die es erlaubt, erheblichen Schaden an inneren Organen zu erzeugen, bringt ein Mehr an Klingenlänge m.E. kaum noch etwas an zusätzlicher Gefährlichkeit. Zumindest sofern ich davon ausgehe, dass der Regelfall von Messergewalt nicht ein echter Kampf zwischen 2 Bewaffneten ist, sondern eine Attentatssituation, bei der nur einer der Beteiligten bewaffnet ist. (Ich lass mich an dieser Stelle durch medizinische oder waffentechnische Argumente gern eines Besseren belehren.)

Viel wesentlicher sind m.E. die Schneid- und Sticheigenschaften des Messer, also Schärfe, Stabilität, Ausformung der Klinge, Parierelement usw. Wenn ich eine Waffe wählen müsste und mich zwischen einem dolchähnlichen 10 cm - Fahrtenmesser und einem 14 cm - Küchenmesser entscheiden dürfte, würde meine Wahl ziemlich klar ausfallen.

An dieser Stelle könnte man ansetzen und die Kriterien für eine Waffeneigenschaft enger ziehen. Weg vom Gummikriterium der grundsätzlich subjektiven, jedoch immer wieder objektiviert ausgelegten, Zweckwidmung, die für den Laien völlig unverständlich ist und selbst die Experten immer wieder vor arge Probleme stellt, hin zu einer Einstufung anhand von gänzlich objektiven Kriterien.

Das wäre mal eine Aufgabe für den Gesetzgeber:

a) Feststellen, was wirklich gefährlicher ist.
b) Die wirklich gefährlicheren, waffenähnlichen Messer per echter Sanktionsdrohung aus dem Verkehr ziehen. Die Androhung einer Ordnungswidrigkeit entlockt selbst mir, als gesetzestreuem Bürger, nur ein Gähnen.

Oder man macht es sich ganz leicht und verbietet alles, was von der Gefährlichkeit her über einem Schweizer Taschenmesser liegt, Stichel, Stechbeitel etc. gleich noch mit.

Damit könnte man möglicherweise den Volkszorn erregen und wiederum Verhältnismäßigkeitsprobleme bekommen, hätte aber zumindest mal ein geeignetes Verbot. So wie es jetzt ist - nichts halbes und nichts ganzes, bringt die Regelung nach meiner Einschätzung nur Nachteile.

Tuborgjugend
13-04-2012, 14:09
Welchen praktischen Vorteil im alltäglichen Leben hat denn ein grosses Messer (+12cm) gegenüber einen kleineren Messer (-12cm) ?


Ok ein Brot in Scheiben schneiden ist mit ner kleinen Klinge sehr umständlich . Aber sonst....:o


Gruss

Das Argument zählt halt leider auch genauso für die Gegenseite: Mit einem kleineren Messer kann man genauso jemanden verletzen oder gar töten. Warum also eine 12cm-Grenze?

Es liegt nicht am Messer es liegt am Menschen

Trinculo
13-04-2012, 14:10
Primos Frage ging in eine andere, meiner Ansicht nach sinnvollere Richtung: zu definieren, wie ein Messer als Werkzeug beschaffen sein muss, und dann sicherzustellen, dass dieses Werkzeug weiterhin erlaubt ist.

Tuborgjugend
13-04-2012, 14:14
Primos Frage ging in eine andere, meiner Ansicht nach sinnvollere Richtung: zu definieren, wie ein Messer als Werkzeug beschaffen sein muss, und dann sicherzustellen, dass dieses Werkzeug weiterhin erlaubt ist.

So ziemlich alle wirklich rein waffenartigen Messer waren doch schon vorher verboten (zweischneidige Dolche, Faustmesser [ja ich weiss, die armen Lederverarbeiter], Messer mit Schlagring etc)

Und wie schon mehrmals geschrieben: Ein Messer wird nicht durch die Klinge oder das Aussehen zu einer Waffe, sondern durch den Menschen, der das Messer benutzt (da wird auch ein Schraubenzieher, Montiereisen oä zur Waffe)

Nite
13-04-2012, 14:15
Hallo,
siehe §42a Abs 3:

Und gerade der Punkt liegt dabei im ermessen des Vollzugsbeamten, rechtssicherheit ist keine gegeben...

Sokolo
13-04-2012, 14:17
Primos Frage ging in eine andere, meiner Ansicht nach sinnvollere Richtung: zu definieren, wie ein Messer als Werkzeug beschaffen sein muss, und dann sicherzustellen, dass dieses Werkzeug weiterhin erlaubt ist.

Schätze, ein typisches Schweizer Taschenmesser ist für 95% der Aufgaben absolut ausreichend.

Dass ein Verbot deutlich drastischer ausfallen könnte, als es jetzt ist, macht die jetzige Regelung aber nicht sinnvoller. ;)

Tuborgjugend
13-04-2012, 14:20
Schätze, ein typisches Schweizer Taschenmesser ist für 95% der Aufgaben absolut ausreichend.

Dass ein Verbot deutlich drastischer ausfallen könnte, als es jetzt ist, macht die jetzige Regelung aber nicht sinnvoller. ;)

für 95% aller Autofahrten würde ein Smart oder ein Twingo ausreichen. Trotzdem wollen Menschen ein schnelleres, größeres Auto mit mehr Luxus und Funktionen

Primo
13-04-2012, 14:23
Primos Frage ging in eine andere, meiner Ansicht nach sinnvollere Richtung: zu definieren, wie ein Messer als Werkzeug beschaffen sein muss, und dann sicherzustellen, dass dieses Werkzeug weiterhin erlaubt ist.


Danke fürs unter die Arme greifen ! :)

Gruss

Primo
13-04-2012, 14:29
Trotzdem wollen Menschen ein schnelleres, größeres Auto mit mehr Luxus und Funktionen


Funktion

Wenn es danach geht dürfte ein Schweizer Messer oder ähnliche Tools kaum zu überbieten sein. (wie Sokolo bereits schrieb)

Dosenöffner
Lupe
Feile usw.


Gruss

Sokolo
13-04-2012, 14:34
für 95% aller Autofahrten würde ein Smart oder ein Twingo ausreichen. Trotzdem wollen Menschen ein schnelleres, größeres Auto mit mehr Luxus und Funktionen

Tja, und ich wette, der ein oder andere Müslitaliban hielte KfZ-Beschränkungen und -Verbote für ein ausgesprochen tolles, effektives und verfassungsgemäßes Mittel, um seinem Anti-CO2-Wahn gerecht zu werden.

Dummerweise gibt es solche Geschichten nur in Jura-Übungssachverhalten, weil befürwortende Volksvertreter schon auf dem Weg zur Abstimmung gelyncht würden und anwesende Personenschützer pfeifend daneben stünden. ;)

Bei Maßnahmen zur Eindämmung zur Messergewalt sieht das ein bisschen anders aus, da musste dir argumentativ schon ein bisschen mehr Mühe geben.

Tuborgjugend
13-04-2012, 14:37
Bei Maßnahmen zur Eindämmung zur Messergewalt sieht das ein bisschen anders aus, da musste dir argumentativ schon ein bisschen mehr Mühe geben.

Die Maßnahmen stellen nur keine Eindämmung der Messergewalt dar. Das ist ja einer der springenden Punkte.

Wenn jetzt seit 2008 ein gewaltiger Einbruch bei Tötungsdelikten mit Klingenwaffen erfolgt wäre (da müsste man vermutlich noch die Ausweichwaffen wie Schraubenzieher oder Fahrradspeichen einberechnen), würd ja niemand was sagen, aber diese 12cm Regel und das Einhandmessertrageverbot haben halt nix gebracht

Ein Verbot von Benzinschleudern würde deutlich mehr bringen für die durchschnittliche Lebenserwartung :Müslitabliban:

Lordnikon27
13-04-2012, 14:43
Welchen praktischen Vorteil im alltäglichen Leben hat denn ein grosses Messer (+12cm) gegenüber einen kleineren Messer (-12cm) ?


Warum machst du dich denn so an der Klingenlänge fest?
Die wenigsten Leute benutzen Messer mit über 12cm Klingenlänge. Selbst für Outdoor-Aktivitäten, wo große Messer erlaubt sein sollen, nehmen die meisten Leute kleinere Messer (z.B. Fällkniven F1 mit 10cm Klingenlänge) mit und dazu ein Beil oder so.

Selbst wenn jemand ein großes Bowie oder so unbedingt dabeihaben will, ist sowas bei Waldarbeiten, Outdoor-Touren etc. mit ausreichender Begründung erlaubt ("Berechtigtes Interesse").


Und genau hier liegt das große Problem: Was genau ist ein "Berechtigtes Interesse"? Diese schwammige Formulierung stößt vielen Leuten (inkl. mir) sauer auf.


Ansonsten geht es den meisten Leuten, mir inklusive mir eher um die Einhandmesser. Schweizer Taschenmesser sind praktisch, keien Frage, aber für robustere Arbeiten kann man die meisten vollkommen vergessen, weil die Klinge einklappen kann. Und Messer, die man zweihändig öffnen und verriegeln kann, sind einfach unpraktischer, als Einhandmesser.


Übrigens kriegt man Beispielsweise Opinels wenn man sie gut ölt ohne Probleme einhändig auf und verrgielt, obwohl sie an sich keine Einhandmesser sind. Und Leute abstechen kann man damit sicherlich auch super. Genau deshalb finde ich das Gesetz so unsinnig.


Ich finde die Unterscheidung des Verwendungszwecks nach Werkzeug <->Waffe viel sinnvoller und verständlicher, als nach der Klingenlänge oder dem einhändigen öffnen zu gehen.

edit: "Müslitaliban"? :D

Sokolo
13-04-2012, 14:57
Die Maßnahmen stellen nur keine Eindämmung der Messergewalt dar. Das ist ja einer der springenden Punkte.

Sie verfolgen aber genau diesen Zweck, der ziemlich fraglos im Sinne unserer Werte- und Verfassungsordnung legitim ist. Also bringt es argumentativ nichts, es mit einer Sache gleichzusetzen, bei der schon die Legitimität hochstrittig wäre. Von der Verhältnismäßigkeit mal ganz zu schweigen.


Ein Verbot von Benzinschleudern würde deutlich mehr bringen für die durchschnittliche Lebenderwartung

Wodurch?


Schweizer Taschenmesser sind praktisch, keien Frage, aber für robustere Arbeiten kann man die meisten vollkommen vergessen, weil die Klinge einklappen kann.

Stimmt, feststellbar muss es schon sein, sonst ist die Tauglichkeit tatsächlich ziemlich eingeschränkt.


edit: "Müslitaliban"? :D

Die schlimmste Sorte des linksgrünen Ideologen. Im Gegensatz zu den echten Taliban sollen aber nur die anderen in Höhlen hausen, sie selbst bevorzugen schön ausgebaute 'Niedrig-Energiehäuser'. ;)

Tuborgjugend
13-04-2012, 15:04
Sie verfolgen aber genau diesen Zweck, der ziemlich fraglos im Sinne unserer Werte- und Verfassungsordnung legitim ist. Also bringt es argumentativ nichts, es mit einer Sache gleichzusetzen, bei der schon die Legitimität hochstrittig wäre. Von der Verhältnismäßigkeit mal ganz zu schweigen.



Wodurch?

...

Willst du jetzt ernsthaft damit argumentieren, dass eine Sache, die nicht funktioniert, trotzdem sinnvoll ist und keiner Änderung bedarf, weil ja eine gute Absicht dahintersteckt? :ups:

Wodurch? Weniger Unfälle bei hohen Geschwindigkeiten, weniger Feinstaubbelastung, weniger Masse, die bei Unfällen aufeinander (oder einen Fußgänger) prallt...

Sokolo
13-04-2012, 15:12
Willst du jetzt ernsthaft damit argumentieren, dass eine Sache, die nicht funktioniert, trotzdem gut ist, weil ja eine gute Absicht dahintersteckt? :ups:

Nein, ich will dir sagen, dass Du dir mit deiner Rhetorik m.E. selbst ein Bein stellst. Das Stilmittel der Übertreibung muss man sorgsam dosieren, sonst kommt man schnell in den Ruch, Blödsinn zu reden.

Ich weiß, worauf Du hinaus willst und sehe das im Großen und Ganzen genauso. Die meisten Leute werden aber imho auf so eine Argumentation im besten Fall mit Stirnrunzeln reagieren: "Wiewas, Autos verbieten, dasselbe wie gefährliche Messer?" ;)


Wodurch? Weniger Unfälle bei hohen Geschwindigkeiten, weniger Feinstaubbelastung, weniger Masse, die bei Unfällen aufeinander (oder einen Fußgänger) prallt...

Feinstaub ist unbewiesen, das andere ist eine rein qualitative Frage. Mit nem Twingo kann man noch viel zu viel Schaden anrichten. Dann lieber gleich 15-PS-Elektroautos. ;)

Edit: Natürlich nur auf Bezugsschein, nach ausführlich begründetem Antrag bei der grünen Religionspolizei. Für die Masse reicht ein Fahrrad. :-§

Tuborgjugend
13-04-2012, 15:18
Ich würde sogar behaupten, dass mehr Menschen durch Autos sterben als durch Messer und das obwohl es deutlich mehr Messer als Autos (in D und weltweit) gibt!

Ich hab die Debatte und Abstimmung im Bundestag damals übrigens verfolgt. War eigentlich nur eine überbesorgte Mutter, die meinte, man könnte mit sowas die Welt retten. Und Freitag mittags war das parlament entsprechend leer

Primo
13-04-2012, 15:20
Warum machst du dich denn so an der Klingenlänge fest?
Die wenigsten Leute benutzen Messer mit über 12cm Klingenlänge. Selbst für Outdoor-Aktivitäten, wo große Messer erlaubt sein sollen, nehmen die meisten Leute kleinere Messer (z.B. Fällkniven F1 mit 10cm Klingenlänge) mit und dazu ein Beil oder so.

Selbst wenn jemand ein großes Bowie oder so unbedingt dabeihaben will, ist sowas bei Waldarbeiten, Outdoor-Touren etc. mit ausreichender Begründung erlaubt ("Berechtigtes Interesse").


Und genau hier liegt das große Problem: Was genau ist ein "Berechtigtes Interesse"? Diese schwammige Formulierung stößt vielen Leuten (inkl. mir) sauer auf.


Ansonsten geht es den meisten Leuten, mir inklusive mir eher um die Einhandmesser. Schweizer Taschenmesser sind praktisch, keien Frage, aber für robustere Arbeiten kann man die meisten vollkommen vergessen, weil die Klinge einklappen kann. Und Messer, die man zweihändig öffnen und verriegeln kann, sind einfach unpraktischer, als Einhandmesser.


Übrigens kriegt man Beispielsweise Opinels wenn man sie gut ölt ohne Probleme einhändig auf und verrgielt, obwohl sie an sich keine Einhandmesser sind. Und Leute abstechen kann man damit sicherlich auch super. Genau deshalb finde ich das Gesetz so unsinnig.


Ich finde die Unterscheidung des Verwendungszwecks nach Werkzeug <->Waffe viel sinnvoller und verständlicher, als nach der Klingenlänge oder dem einhändigen öffnen zu gehen.

edit: "Müslitaliban"? :D

Im Grunde hast Du Recht. Ich hab mich zu sehr auf die Klingenlänge eingeschossen.

Viel wichtiger ist der Verwendungszweck und die "Örtlichkeit" wo ich das Messer verwende. Auf der Einkaufsmeile wird man wohl kaum ein Bowiemesser brauchen um Holz zu spalten oder Wild aufzubrechen.

Gruss

Tuborgjugend
13-04-2012, 15:23
Im Grunde hast Du Recht. Ich hab mich zu sehr auf die Klingenlänge eingeschossen.

Viel wichtiger ist der Verwendungszweck und die "Örtlichkeit" wo ich das Messer verwende. Auf der Einkaufsmeile wird man wohl kaum ein Bowiemesser brauchen um Holz zu spalten oder Wild auszubrechen.

Gruss

Ja und wenn du auffm Weg in den Wald bist und noch kurz paar Flaschen Wasser und Brötchen kaufen willst, damit du beim Holzfällen was zu beißen hast?

Wir hatten vorher ein ausreichendes Gesetz, welches Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten hat

Sokolo
13-04-2012, 15:25
Ich würde sogar behaupten, dass mehr Menschen durch Autos sterben als durch Messer und das obwohl es deutlich mehr Messer als Autos (in D und weltweit) gibt!

Joa, und Kraftfahrzeuge haben einen riesigen gesellschaftlichen Nutzen, selbst wer privat keins benutzt, profitiert jeden Tag davon.

Privat Messerchen führen ist ganz praktisch, aber ich würd jetzt nicht dran kaputt gehen, wenn ich im Alltag mein "potentielles Mordwerkzeug" nicht dabei haben dürfte. Das ist der Unterschied. Und an dem kommst Du argumentativ nicht vorbei, wenn Du Leute überzeugen willst.

Aber egal, diese Metadebatte ist schon bedenklich OT.

Tuborgjugend
13-04-2012, 15:30
Von mir aus. Aber ohne Messer würde auch nix mehr gehen.

Es gibt ja noch Bus, Bahn und Fahrrad.

Primo
13-04-2012, 15:32
Ja und wenn du auffm Weg in den Wald bist und noch kurz paar Flaschen Wasser und Brötchen kaufen willst, damit du beim Holzfällen was zu beißen hast?



Keine Ahnung ! Vorher einkaufen gehen oder nicht am Mann ( in der Jacke / unter der Jacke / am Gürtel /im Stiefel) sondern z.b. im Rucksack befördern.

Ich bin beim Bäcker oder im Supermarkt noch nicht von der Polizei kontrolliert worden ob ich ein Messer mit mir führe.

Gruss

Sokolo
13-04-2012, 15:41
Von mir aus. Aber ohne Messer würde auch nix mehr gehen.

Ohne ständig zugriffsbereit geführte 'gefährliche' Messer in der Öffentlichkeit geht so ziemlich alles. Ich persönlich kriege strahlende Augen, wenn ich mein liebes Messerchen tatsächlich mal für was Sinnvolles gebrauchen und hoffentlich anwesenden Mitmenschen staunende "Ahs" und "Ohs'" und "Das ist aber praktisch!" entlocken kann. ;)

Wir sollten mal realistisch bleiben.


Es gibt ja noch Bus, Bahn und Fahrrad.

Alles im Rahmen einer Infrastruktur, die zu extrem großen Teil auf motorisiertem Kraftverkehr beruht.


Ich bin beim Bäcker oder im Supermarkt noch nicht von der Polizei kontrolliert worden ob ich ein Messer mit mir führen

Die mangelnde ständige Durchsetzbarkeit eines Verbots ist aber kein Argument für oder gegen eben jenes.

Ich könnte auch jeden Tag eine illegale Schusswaffe spazierenführen, ohne dass es bislang irgendein Staatsdiener mitbekommen hätte. Was sagt das jetzt über die betreffenden Normen im Waffengesetz aus?

sbenji
13-04-2012, 15:50
Ohne ständig zugriffsbereit geführte 'gefährliche' Messer in der Öffentlichkeit geht so ziemlich alles. Ich persönlich kriege strahlende Augen, wenn ich mein liebes Messerchen tatsächlich mal für was Sinnvolles gebrauchen und hoffentlich anwesenden Mitmenschen staunende "Ahs" und "Ohs'" und "Das ist aber praktisch!" entlocken kann. ;)


Dis Sache ist nicht, dass man diese täglich braucht (Fahrerlaubnis brauche ich übrigens noch seltener als ein Messer), sondern bei sich geführt wird, weil man es benötigen könnte. Ich der gerne auch mal spontan sein Mittagessen aus dem Supermarkt holt, statt an der Imbissbude, benötigt für solche Fälle eben etwas Scharfes (nein keine Soße).

Sokolo
13-04-2012, 16:03
Dis Sache ist nicht, dass man diese täglich braucht (Fahrerlaubnis brauche ich übrigens noch seltener als ein Messer), sondern bei sich geführt wird, weil man es benötigen könnte. Ich der gerne auch mal spontan sein Mittagessen aus dem Supermarkt holt, statt an der Imbissbude, benötigt für solche Fälle eben etwas Scharfes (nein keine Soße).

Und zum "Zubereiten" des Mittagsessen in der Pause reicht auch ein kleines Taschenmesser. Es sei denn, man will sein Huhn selber schlachten. :rolleyes:

Du persönlich brauchst deine Fahrerlaubnis vielleicht nicht, ich brauch auch keine. Unsere Infrastruktur würde jedoch ohne Kraftverkehr nicht funktionieren. Die Regale im Supermarkt füllen sich nicht von alleine.

Und nein, es geht mir nicht darum, einem allgemeinen Messerverbot das Wort zu reden, sondern ich wollte darauf hinweisen, dass man sich mit absurden Gleichnissen keinen Gefallen tut, wenn man sein Hobby "rechtfertigen" will.

Kommt m.E. nichts anderes bei rum als, "ach sie spinnen mal wieder, die Messerjocken". :rolleyes:

sbenji
13-04-2012, 16:14
Und zum "Zubereiten" des Mittagsessen in der Pause reicht auch ein kleines Taschenmesser. Es sei denn, man will sein Huhn selber schlachten. :rolleyes:

Du persönlich brauchst deine Fahrerlaubnis vielleicht nicht, ich brauch auch keine. Unsere Infrastruktur würde jedoch ohne Kraftverkehr nicht funktionieren. Die Regale im Supermarkt füllen sich nicht von alleine.

Und nein, es geht mir nicht darum, einem allgemeinen Messerverbot das Wort zu reden, sondern ich wollte darauf hinweisen, dass man sich mit absurden Gleichnissen keinen Gefallen tut, wenn man sein Hobby "rechtfertigen" will.

Kommt m.E. nichts anderes bei rum als, "ach sie spinnen mal wieder, die Messerjocken". :rolleyes:

Die Fahrerlaubnis besitze und führe ich, weil ein seltenes Ereignis auftreten kann (Kontrolle), wo diese benötigt wird. Die Frage nach der Häufigkeit ist irrelevant. Es kann das Ereignis auftreten, wo ein Messer sinnvol ist bzw. benötigt wird und das Häufiger als einige Andere Sachen die man wie selbstverständlich mit sich führt.
Ich brauche meist auch kein Geld, habe trotzdem welches dabei. Meinen Ausweis auch, den brauche ich aber auch so gut wie nie und den Müsste ich nicht einmal bei mir führen, trotzdem machen das die Meisten.

Mir ging es übrigens um dein Häufigkeitsargument, wie gesagt ich habe ein Opinel (2händig faltbar unter 12 cm) .

Sokolo
13-04-2012, 16:35
Die Frage nach der Häufigkeit ist irrelevant. Es kann das Ereignis auftreten, wo ein Messer sinnvol ist bzw. benötigt wird

Nö, sie ist eben nicht irrelevant, weil sich genau danach der Wert für den Alltagsgebrauch bemisst.

Ich kann nur für mich sprechen. Ich führe seit ein paar Jahren verschiedene mittelgroße Messer im Alltag. In allen Situationen, die mir einfallen, hätte es auch ein deutlich kleineres Opinel getan. Ich führ trotzdem was anderes, weil ich's cool finde und es mein gutes Recht ist.

Trotzdem benötige ich es für keinen Zweck, für den nicht auch ein anderes völlig ausreichen würde. Und das entspricht auch der Lebensrealität vom größten Teil meiner Mitmenschen.

Deswegen zieht diese 'ich brauch mein 11 cm - Fahrtenmesser unbedingt, falls es mal etwas größeres zu schneiden gibt"-Argumentation nicht.

Damit überzeugt man einfach niemanden und erzeugt bei seinen Mitmenschen nur Kopfkratzen/-schütteln.

Hundertzehn
13-04-2012, 17:38
Die allererste Frage darf ja nicht sein: "Braucht man das Dingens? Nein? Also verbieten wir es!"
Die allererste Frage muss sein: "Ist das Dingens wirklich so gefährlich, dass wir ein Verbot in Betracht ziehen müssen?" Und erst, wenn man diese Frage bejaht, dann kann man nach dem Nutzen des Dingens fragen und muss evtl. eine Güterabwägung treffen.

Autos stellen ein Bedrohungspotential dar, klar, über tausend Tote im Jahr. Aber sie sind so nützlich, dass man sie nicht verbietet und nur ihren Gebrauch einschränkt auf Leute, die gezeigt haben, dass sie dieses gefährliche Dingens auch handhaben können.

Einhandmesser mit feststellbarer Klinge stellen kein Bedrohungspotential dar (5 Tote in den letzten 40 Jahren), deshalb stellt sich die Frage nach einem Verbot für einen vernünftig denkenden Menschen gar nicht. Ebenso bei Wurfsternen (0 Tote in den letzten 4000 Jahren) und Nunchakus (ebenso).

sbenji
14-04-2012, 00:21
Nö, sie ist eben nicht irrelevant, weil sich genau danach der Wert für den Alltagsgebrauch bemisst.

Messer nicht dabei wenn benötigt ist ungünstiger als messer mehrmals dabei wenn unbenötigt.
Letzteres ein vernachlässigbarer Mehraufwand an Energie.

Lordnikon27
14-04-2012, 00:40
Messer nicht dabei wenn benötigt ist ungünstiger als messer mehrmals dabei wenn unbenötigt.

Ist wie mit Kondomen und Schrotflinten :D

Glasse
14-04-2012, 01:40
Ich würde sogar behaupten, dass mehr Menschen durch Autos sterben als durch Messer und das obwohl es deutlich mehr Messer als Autos (in D und weltweit) gibt!



Joa, und Kraftfahrzeuge haben einen riesigen gesellschaftlichen Nutzen, selbst wer privat keins benutzt, profitiert jeden Tag davon.


Hinzu kommt, dass die Toten durch Autos durch Unfälle sterben, was bei Messern wohl seltener der Fall ist. Das führt zum selben Ergebniss wie Terroristen, wenige Tote, welche aber von den Tätern beabsichtigt wurden. Das macht den Leuten mehr Angst.
-> keine Angst vorm Autofahren, aber Angst vor Koffern
-.-

Tiju
18-04-2012, 12:11
Die allererste Frage darf ja nicht sein: "Braucht man das Dingens? Nein? Also verbieten wir es!"
Die allererste Frage muss sein: "Ist das Dingens wirklich so gefährlich, dass wir ein Verbot in Betracht ziehen müssen?" Und erst, wenn man diese Frage bejaht, dann kann man nach dem Nutzen des Dingens fragen und muss evtl. eine Güterabwägung treffen.

Autos stellen ein Bedrohungspotential dar, klar, über tausend Tote im Jahr. Aber sie sind so nützlich, dass man sie nicht verbietet und nur ihren Gebrauch einschränkt auf Leute, die gezeigt haben, dass sie dieses gefährliche Dingens auch handhaben können.

Einhandmesser mit feststellbarer Klinge stellen kein Bedrohungspotential dar (5 Tote in den letzten 40 Jahren), deshalb stellt sich die Frage nach einem Verbot für einen vernünftig denkenden Menschen gar nicht. Ebenso bei Wurfsternen (0 Tote in den letzten 4000 Jahren) und Nunchakus (ebenso).

Wunderbar. Da hat jemand Art. 2 Abs. 1 unseres Grundgesetzes erheblich besser verstanden als viele derzeitige Politiker und manche der Mitposter in diesem Thread. Man sollte einen triftigen Grund für ein Verbot haben und nicht krampfhaft nach Gründen für ein Nichtverbot suchen müssen.

Wenn es auf abstrakte Gefährdungen ankommt, möchte ich betonen, daß mir ein Verbot der Kampfsports ebenfalls sinnvoll erscheint. Da, was sich auch in diesem Forum ab und zu mal zeigt, viele scheinbar Kampfsport zur Verbesserung der Chancen bei Diskoschlägereien betreiben, beseitigte ein Kampfsportverbot doch einige Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Die vielen ehrlich am Kampfsport Interessierten haben dann leider Pech gehabt, aber, ehrlich gesagt, Kampfsport braucht man wie Messer mit Klingen über 12 cm oder Einhandmesser auch nicht wirklich.

PS: Ich weise vorsichtshalber darauf hin, daß dieser Post Spuren von Sarkasmus enthalten kann.

Sensei-T
18-04-2012, 14:02
Wenn es auf abstrakte Gefährdungen ankommt, möchte ich betonen, daß mir ein Verbot der Kampfsports ebenfalls sinnvoll erscheint.

Oh, gut, dass es einige gibt, die eine KK ausüben ;) siehe Art. 5 Abs. 3 GG :D

Thalios
18-04-2012, 14:15
Auf der Abstimmungsseite (Link des TE) habe ich gerade folgenden Kommentar gefunden


....
Für diese Aussage „Den normalen Bürger aber wird der §42a niemals betreffen, da er Messer fast ausschließlich zu einem sozial anerkannten Zweck benutzt.“ gibt es bereits Gegenbeweise, wobei die meisten Messer-Beschlagnahmungen sicher nicht bekannt werden:- Einem Bürger wurde sein Einhandmesser abgenommen, welches er in einem verschlossenen Rucksack transportiert hat (vgl. Urteil AG Kiel)
- Soldaten wurde in Schleswig-Holstein auf dem Heimweg ihr Bundeswehr-Taschenmesser abgenommen.
- Ein Autofahrer wurde vom OLG Stuttgart verurteilt, weil er in seinem Auto ein Einhandmesser zu Rettungszwecken gelagert hatte.
Wenn sich die Messer-Sammler darauf verlassen könnten, dass die Polizisten den Willen des Gesetzgebers berücksichtigen und nur den gewaltbereiten Jugendlichen Messer abnehmen oder dann einschreiten, wenn jemand offensichtlich grundlos mit einem Messer in der Öffentlichkeit hantiert, würden sie sich vielleicht keine Gedanken über den §42a WaffG machen. Dies scheint aber leider nicht der Fall zu sein, wie die oben genannten Beispiele zeigen!

am 18.04.2012 um 12:30 Uhr von Harald Müller (Gast) kommentiert

Wie realistisch sind diese Beispiele? Hat jemand Links zu ähnlichen Urteilen/Berichten? Wie groß ist der Erfolg auf Einspruch/das Messer wieder zu bekommen?

Haduken
15-05-2012, 15:41
:-§Wie sieht das denn überhaupt mit der Artikelbezeichnung aus von Messern? Und muss ein Verkäufer bei bestimmten Messern, die unter das Gesetz fallen, auch extra darüber aufklären, unter welchen Umständen man es mit sich führen darf?
Umgekehrt, kann man auf seine Ladenseite einfach "Taschenmesser" draufschreiben (http://www.eurotops.de/taschenmesser/), und dann ist alles klar?

Zu dem Argument mit Autos und den Messern: Das ist finde ich micht sehr überzeugend. Apfel und Birnen. Wenn ich jemanden absichtlich verletzen will, dann nehme ich wohl eher das Messer als das Auto, oder? Oder ums es mal auf die Spitze zu treiben, man kann sich auch mit Stühlen verletzen, aber deshalb kommt keiner auf die Idee, sie als gefährlich zu betrachen.

Warjag
18-05-2012, 08:42
Wie realistisch sind diese Beispiele?

Die sind realistisch. Ich kann dir gerade zwar keine Links nennen, kann dir aber wirklich versichern, dass Einhandmesser durch die Polizei kassiert werden, selbst da wo ein sozial anerkannter Zweck bestand oder wo die Frage des Führens schwammig war (im Rucksack geführt ..)

Das passiert, die Messer sind weg und die Betroffenen müssen teilweise enorme Summen zahlen.

Doc Norris
18-05-2012, 09:09
Schätze, ein typisches Schweizer Taschenmesser ist für 95% der Aufgaben absolut ausreichend.


:yeaha: eben... von ner säge bis hin zur feile is ja alles bei.:cool:

http://www.chaoszone.de/blog/media/blogs/webnews/giant-swiss-army-knife.jpg
--------------------------------------------


für 95% aller Autofahrten würde ein Smart oder ein Twingo ausreichen. Trotzdem wollen Menschen ein schnelleres, größeres Auto mit mehr Luxus und Funktionen

welches messer hat denn bitte mehr funktionen als ein (large) schweizer-taschenmesser.? :ups:

weiterhin, wo bleibt der luxus, wenn deine säbel dir nur im wege steht... :D

edit.:

also was wären die 5% ..an zusatznutzen die dir ein anderes messer (größer / breiter ) bringen würde.?

-----------------------------------


Ist wie mit Kondomen und Schrotflinten :D

joa "wenn" in jungen jahren die flinte schon streut, ist ein kondom ratenswert.! :p

qfunce
23-05-2012, 14:52
EDIT: Vielleicht hilft ein med. psych. Gutachten bevor Waffen geführt werden dürfen - wie ein Waffenschein/Waffenbesitzkarte quasi. Aber das geht am Thema vorbei :(

Das Medizinisch-psychologische Gutachten gib es doch schon. Waffenschien- und Waffenbesitzkarteninhaber im Alter von 21-25 müssen eines bei Beantragung einreichen. Abgesehen davon das es Geldschneiderei ist, ist es Bullshit wenn die geltenden Regelungen im nachhinein nicht durchgesetzt werden.
Und für Messersammler dann die Rote Waffenbesitzkarte? Vielleicht brauche ich dann in Zukunft auch noch eine Erlaubnis das ich im stehen pissen darf!!


Nein, so Gutachten gehen zu weit. Genau wie ein generelles Verbot zu weit geht, nur weil man eine kleine Gruppe der Bevölkerung treffen will. Ich mag es nicht, vom Staat als Straftäter angesehen zu werden und präventiv keine Einhandmesser führen darf, nur weil andere Bürger Straftaten begehen

Und das Klientel gegen sich das Gesetz richtet - interessiert es nicht! Es ist ihnen scheissegal, was soll denn passieren? Sie bekommen das Messer abgenommen und kriegen einen kleinen Dudu. Das geht denen doch am ***** vorbei! Du als rechtschaffender Vollidiot hast allerdings einen Eintrag im Führungszeugnis, bei der Behörde bist du registriert mit "Verstoß gegen das WaffG"...ist super wenn du beruflich einen Waffenschein brauchst, da ist dann die wirtschaftliche Existenz ganz schnell dort wo niemals die Sonne hinscheint...


Solange man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen und über eine gewisse geistige Reife verfügt (sprich >18 Jahre alt ist), sollte man Messer führen dürfen. Punkt.

Das geht nur in Österreich, die sind geistig viel weiter, schlauer, braver und sowieso anständiger. Da kann man sogar noch Butterflys kaufen...witzig, fahr ich über die Grenze bin ich ein Straftäter...


Welche Argumente gibts denn noch für eine Abschaffung dieses Gesetzes , ausser das Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm ach so tolle Werkzeuge sind und es nicht zu einer erhöhten Sicherheit beiträgt ?


Weil ich in Zukunft keinen Führerschein fürs im stehen pissen haben möchte...sei ehrlich, wo fängt es an, wo hört es auf?


Ja, notfalls überfährt er dich einfach mit seinem Auto. Sollen wir deshalb automatische Feuerwaffen für alle freigeben :gruebel:?

Inwiefern ist denn der Führerschein für Autos reglementiert...? Ist der etwa für alle freigegeben...? Der Führerschein aufs Waffengesetz übertragen:
-Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Ab 18 besteht generell die Möglichkeit ein Fahrzeug mit geringer Leistung, nicht mehr als 55 PS, im öffentlichen verkehr zu führen. Ab 21 können dann Fahrzeuge mit mehr Leistung als 55 PS erworben werden.
-Bedürfnisnachweis, der wird interessant!
-Zuverlässigkeit, hier könnte §5WaffG annähernd vollständig übernommen werden.
-Persönliche Eignung, hier lege ich §6WaffG zum übernehmen ans Herz.
-Sachkundenachweis, könnte der Führerschein sein.
-Und natürlich apätestens alle drei Jahre eine Überprüfung ob die Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und das Bedürfnis noch bestehen.

Soll ich weitermachen? Wo fängts an und wo hört es auf!