Frage:Hausrecht und Waffenanwendung [Archiv] - Kampfkunst-Board

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OhhDreascher
12-02-2004, 21:51
Also, morgen abend veranstallten wir eine Party, ich bin im Organisationsteam und wir haben FLogende bedenken, da wir eine Party dort veranstallten, wo jedesmal schlägereinen sind, wo nach Partys regelmäßig eingebrochen wird (in der hoffnung die einnahmen befinden sich noch da) und wo man einen Security service (Professionelle Türsteher) haben muss, sonst darf man die räumlichkeiten überhaupt nicht für eine Veranstalltung nutzen.

Wir rechnen mit einnahmen bis etwa 10.000 €, diese werden abtransportiert, unser Problem ist der Einbruch, denn einige von uns übernachten dort...

Aber jetzt zu meiner Frage:

Nehmen wir an ich schlafe dort und ein Einbrecher(mehrere) steigen ein, und wir sitzen im Nebnraum und kriegen das mit (räimlichkeiten sind gemietet und nur bis 3Uhr als öffentliche veranstalltung angemeldet)!
Dürfen wir als Mieter, vom hausrecht gebrauch machen (wie auch immer das lautet), und die Einbrecher mit vorgehaltenen Waffen (Tonfas, Gaspüistolen, Pfefferspry und co) bis zum eintreffen der Pollizei festhalten, oder müssen wir so in den raum spazieren(unbewaffnet, oder mit verdeckter bewaffnung) und die gefahr eingehen, abgestochen zu werden (mal übertrieben, aber das ist echt ein schlimmes viertel). ?????????????


Hoffe man kann mir hier fachmännischen rat geben, wäre nett wenn es keine Mutmaßungen wären, sondern konkrete Tips/Ratschläge.

Danke: OhhDreascher

Zambo
12-02-2004, 22:25
Hi,

wenn es vertraglich abgesichert ist, hast Du das Recht wie ein Wohnungsmieter. Wenn jemand in eine Wohnung einbricht, darf man ihn selbstverständlich festhalten. Wenn jemand sichtbar bewaffnet einbricht, darf man auch zum Schutze der Anderen zuerst "reagieren". Dabei darf man natürlich nicht die Verhältnismässigkeit vergessen.


Gruss, Zambo

Michael1
13-02-2004, 01:02
Auch ohne Hausrecht sieht das ganze gut aus, es hilft die Strafprozessordung (StPO):

§127 StPO
1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.


Es gibt unterschiedliche Auslegungen was das bedeutet:
Je nach Gericht muß entweder
-tatsächliche Straftat vorliegen
-reicht der Verdacht einer Straftat
-liegt eine Tat vor, wenn sich aus einer Zusammenschau aller erkennbaren äußeren Umstände nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel der Schluß auf eine rechtswidrige Tat als zulässig erweist.

Voraussetzung ist weiterhin die Verhältnismäßigkeit der Festnahme. Dabei kommt es auf die Festnahmehandlung und die Wichtigkeit der Sache an.


Wenn unbekannte Leute gewaltsam in ein Gebäude eindringen so ist das mit der Tat ehr kein Problem.
Schwieriger wird es mit der Verhältnismäßigkeit. Sie halb tot schlagen weil sie nach dem Bruch abhauen wollen sieht er nicht so gut aus denke ich... einschüchtern ja.


ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!

F.W.
13-02-2004, 08:46
Ja,dem kann ich nur zustimmen.Der §127 STPO kann dort angewendet werden.Jedoch ist zu bedenken das ein neues Waffengesetz in Kraft getreten ist.Achtung bei öffentlichen Veranstalltungen ,Versammlungen ect.keine Schreckschusswaffen,Gaspistolen,E-Schocker usw.
Mann bedenke das man für diese Gegenstände laut neuer Gesetzgebung den kleinen Waffenschein braucht. Wobei jedoch die Regelung für Veranstalltung und Veranstalltungen weiterhin gelten.

Habt ihr keinen Hund (Dobermann,Rotweiler,Schäferhund oder Boxer ect. den ihr für die Nacht mitnehmen könnt.

Nur so als Tipp.

Oder sagt vorher bei der Polizei bescheid und meldet das Ganze an , sodaß sie des öffteren bei Euch vorbeischauen.


Viel Spaß und hoffentlich eine gute ruhige Veranstalltung.

mfG

OhhDreascher
13-02-2004, 14:56
Is schon gehscehen und auch besitzer kleiner waffenscheine sind anwesend.

Es ist nur die Frage ob ich jemanden der durchs fenster steigt, mit vorgehaltener Gaspistole bedrohen darf und ihn bis zum Eintreffen der Polizei so in schach halten darf??? natürlich nachdem die Party vorbei ist (nachdem die Uhrzeit abgelaufen ist, bis zum dem Zeitpunkt an dem wir die Party als offiziell bei der statd angemeldet hatten)

OhhDreascher
14-02-2004, 18:42
So Party ist vorbei! Und wir sind um einige Erfahrungen reicher!

Ereignisse:
1 Schlägerei
2 Randalierer
1 Getrümmerte Nase (leider von einem Unschuldigen)
1 Leichte Gehirnerschütterung (vermutl.)
1 Verhaftung
2 mal Polizei vor Ort

Und eins weiß ich jetzt, Leute wenn ihr ne Party macht, dann holt euch Profis, die aufpassen, da Lohnt sich jeder cent den ihr mehr investiert.
Meine Empfehlung: www.royalservice.de (sind in Raum Stuttgart)!
Gut ausgebildete, erfahrene Leute.
Echt Genial, die sind ihr Geld Wirklich wert.

Gaspistolen und etc. mussten nicht eingesetzt werden, da sich nach der Party niemand gewalttätig zugang zu unseren Räumlichkeiten verschaffen wollte!
Und da bin ich auch extrem froh drüber!

Danke an alle für die Tips und Ratschläge in den letzten beiträgen!

greetz: OD

adrenalin
20-02-2004, 14:29
und: die bösen jungs sind immer die Türken (siehe Deine andere Diskussion!)
adrenalin :mad:

KingsGard
24-02-2004, 13:20
ich finde es komisch das gerade diese Bevölkerungs Gruppe immer wieder aufällt... liegt wohl an den Örtlichen - Verhältnissen oder was meint ihr

Indi84
25-02-2004, 15:30
ich finde es komisch das gerade diese Bevölkerungs Gruppe immer wieder aufällt... liegt wohl an den Örtlichen - Verhältnissen oder was meint ihr

ich denke auch die machen etwas öfter ärger als die "anderen" allerdings liegt das denke ich auch am südlichen temperament und vor allem denke ich kommt es einem nur so vor das die mehr ärger machen wegen der ganzen vorurteile, wenns heisst ein deutscher hat ärger gemacht kräht kein hahn danach, denn vielleicht war er ja nur betrunken, wütend, hatte nen grund, etc. aber wenn ein türke ärger macht dann wars einfach "stressmacherei" aus spass an der freude.

nichts desto trotz kommts mir aber auch so vor das "die" mehr ärger machen, ohne jetzt jemanden diskriminieren zu wollen.

Franz
25-02-2004, 15:41
kann ich so nicht bestätigen, in der Türkei istd er Umgangston anders, freundliches ausgeglichener, es sind auch selten "richtige Türken", sie sind türkischer Abstammung können nur seltsam deutsch und sind in der Türkei "Deutschländer" und hier Türken
und hängen hier un Gruppen zusammen mit Identitäts udn Integrationsprobelmen und oftmals auch mangelndem Willen zur Integration,zu beobachten ist das Problem auch mit den Russlandeutschen, in der Heimat Deutsche hier Russen, Sprachlich oftmals als
arm anzusehen vom Gewaltpotential dafür sehr hoch anzusiedeln.
bei allen Gruppen gibt es auch rühmliche Ausnahmen die es schaffen, aber an der Türe
oder im Polizeibericht sind diese Gruppen doch sehr stark als Problemfälle vertreten.
Leider.
Aber was hat dieses gesellschaftliche Problem im Formum für Waffen in den Kampfkünsten zu tun?
Gehört nicht die Hälfte des Threads ins Off Topic und der obere Teil ins SV Forum? Nur mal als Nachfrage

Zambo
25-02-2004, 18:25
Stimme Franz zu.

Dass es etwas mit dem Temperament zu tun hat, wie Indie84 schrieb, glaube ich nicht. Dann müssten ja die Italiener, Spanier, Latinos, etc. noch gewalttätiger auffallen. ;)

Es ist eindeutig ein Integrationsproblem. Wenn ein ungebildeter Handwerker aus Anatolien seine Kinder mit Mittelaltermentalität erzieht, vor allem in Sachen "Frauen", dann sind die Probleme in einem Land, wo mehr Gleichberechtigung herrscht, schon vorprogrammiert.


Gruss, Zambo

OhhDreascher
26-02-2004, 15:35
Ach hab ich schon erwähnt, das mein Auto nach der Party beulen auf dem Dach davon getragen hat!

Irgendwechle Assis (2) sind auf meine Motorhaube gesprungen von da aus aufs dach, sind dann dort rumgehüpft und dann wieder runter (war alles an den Fußspuren zu erkennen)!

Und jetzt sagt mir mal, wie kann man so dumm im Kopf sein, und son scheiß machen?
Ich hab zwar nur nen alten nissan micra, aber ich liebe dieses auto und der hatte vorher einen unverbeulten eindruck gemacht :mad: , solche typen sollte man auf den Boden legen und auf ihnen Rumtrampeln :boxing: :hammer: :motz: :narf: