Vollständige Version anzeigen : Achtung!!! Verbotene Kung Fu Waffen
Dang Fong Hung Kuen
17-05-2012, 11:59
Aus aktuellem Anlass, ( ein Freund von mir hat es "erwischt")
Verbotene Waffen wie der Dreigliederstab, das Nunchaku, und der Dreschflegel sind ABSOLUT VERBOTENE WAFFEN in Deutschland. Es ist keine Ordnungswidrigkeit, die Waffe zu halten, zu führen und zu unterrichten. Es ist eine Straftat. Es können hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen auf jemanden zukommen, der sich nicht daran hält.
Vor allem Trainer und Meister, die sich nicht daran halten, kann eine hohe Strafe erwarten.
BITTE HALTET EUCH DARAN !!!
Das ist doch ein alter Hut. Wusstet Ihr das nicht?:rolleyes:
Dang Fong Hung Kuen
17-05-2012, 12:12
Ich weiss das, mein Kumpel nicht, bzw hat es wohl nicht so ernst genommen. In meinem Stil sind diese Waffen eh nicht drin.
Huangshan8
17-05-2012, 12:31
Nun das ist lange bekannt!
Wie hat sich dieser Vorfall genau zugetragen, wie wurde dein Freund erwischt?
Warum ist der Dreschflegel plötzlich verboten?
Ist ein Gerät aus der Landwirtschaft und wird wird Europa seit Jahrhunderten benutzt.
Der Dreigliederstab wird von Mönchen,Wushu Akrobaten aus China in Shows verwendet.(Kräht da kein Hahn)
Ist das wieder eine B-Länder Sache?
Wie hoch genau war seine Strafe und wie genau sah die Anklage und Urteilsverkündung aus?
MüderJoe
17-05-2012, 14:48
Warum ist der Dreschflegel plötzlich verboten?
Weil es für sowas Teleskopschlagstöcke gibt...
Weil es für sowas Teleskopschlagstöcke gibt...
Führverbot!
MüderJoe
17-05-2012, 15:01
Führverbot!
Du sollst ihn ja nicht in der Öffentlichkeit führen, sondern in deiner Scheune das Getreide dreschen... :)
Dang Fong Hung Kuen
17-05-2012, 15:14
Er wurde bei einer Fahrzeugkontolle erwischt, als er von Holland nach Deutschland gefahren ist. Strafmaß usw. noch nichts bekannt. Ich hab es leider auch nur über dritte erfahren.
oldtomtom
17-05-2012, 15:16
1. Der Anlaß ist nicht aktuell
2. Inzwischen müßte es dem letzten Dödel aus dem Hinterwald bekannt sein
3. Wers nicht kapiert hat ist selbst schuld und hat kein Mitleid verdient.
Basta. Aus.!!!!!!!!!!!!
Führverbot!
was isn in deutschland überhaupt erlaubt?
was isn in deutschland überhaupt erlaubt?
Also in Schleswig-Holstein darf man auf jedenfall Sparkassen-Werbekullis mit sich fuehren. Weiss allerdings nicht wie das in anderen b-laendern aussieht...
oldtomtom
17-05-2012, 16:31
was isn in deutschland überhaupt erlaubt?
Ganz einfach: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit
§ 1 StGB (Strafgesetzbuch) Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Derselbe Grundsatz gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten
§ 3 OwiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).Keine Ahndung ohne Gesetz
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.
T. Stoeppler
17-05-2012, 16:40
Wer sich mit Kampfkunst beschäftigt, welche Waffen verwendet, muss auch die gesetzlichen Bestimmungen dieser kennen und beachten.
Ich verschiebe daher das Thema mal in den Waffen-Bereich.
Gruss, Thomas
hand-werker
17-05-2012, 17:31
was isn in deutschland überhaupt erlaubt?
ganz grob (und juristisch unzutreffend, ich weiß, ich weiß) ausgedrückt: in deutschland sollen die bürger auf der straße unbewaffnet rumlaufen, waffen hat nur die polizei.
Dreschflegel-Verbot? Aus welcher Norm?
ganz grob (und juristisch unzutreffend, ich weiß, ich weiß) ausgedrückt: in deutschland sollen die bürger auf der straße unbewaffnet rumlaufen, waffen hat nur die polizei.
Ja, grob ausgedrückt ist das der Soll-Zustand. Gibt wiederum ein paar Ausnahmen, die zu kennen, ganz lohnenswert sein kann und insbesondere das Führverbot von Hieb- und Stichwaffen kann durch das Ausweichen auf ähnlich geeignete Werkzeuge, die im juristischen Sinne keine Waffen sind, ausgehebelt werden.
drechsler1
17-05-2012, 18:16
so ein Schwachsinn Deustchland kotz einen langsam echt an
irgendwann verbieten die noch KS/KK weil man ja durch das wissen theoretisch einen schwer verletzen kann wenn nicht töten kann
Baseball verbieten die auch bald wegen dem baseball schläger
fußball wegen den stollenschuhen
etc...
so ein Schwachsinn mein vater hat schon recht
früher war vieles besser da gabs nicht die ganzen unnötigen Gesetze
ode rnoch besser ganz früher
da hats niemand gejuckt ob man ne waffe dabei hatte
Cortalios
17-05-2012, 18:39
Man kann nur wiederholen:
Ein Hoch auf Österreich :D
MüderJoe
17-05-2012, 18:42
Man kann nur wiederholen:
Ein Hoch auf Österreich :D
Hoffentlich bleibt es auch so. Braucht nur wieder mal was passieren und dann isses vorbei mit der Freiheit.
itto_ryu
17-05-2012, 18:55
Man kann nur wiederholen:
Ein Hoch auf Österreich :D
Lieber die Schweiz, da haben alle ne Wumme zuhause... oder Texas :D
Dreschflegel und Dreigliederstab fallen soweit ich weiß aber nicht unter das Verbot, Besitz, Verkauf und Erwerb, ebenso wie FÜhren ist nur beim Nunchaku, es gilt als verbotene Waffe.
Dass diese Gesetze alls Bullshit sind, steht außer Frage. Was wurde so alles verboten? Nunchakus, Butterfly- und Faustmesser, Spring- und Fallmesser, Schlagringe, Totschläger... und Führungsverbot für Einhandmesser und Teleskopschlagstöcke... na und, nehme ich einen geraden Stock aus Eisenholz und ein feststehendes Messer mit unter 12 cm Klinge mit und mach alle platt ;)
Die verbieten noch irgendwann das Atmen, weil es Sauerstoff verbraucht...
MüderJoe
17-05-2012, 18:59
Die verbieten noch irgendwann das Atmen, weil es Sauerstoff verbraucht...
Nein, nur das Ausatmen. Von wegen CO² Ausstoß...
Zu den Drei-Glieder-Stäben gibt es inzwischen sich wiedersprechende Rechtsmeinungen, ob diese als "Würgehölzer", ergo als verbotene Waffen zu subsumieren sind oder nicht.
WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html)
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen
Je nach Staatsanwaltschaft und Richter bist du dran oder auch nicht. Ich finde es höchst aufschlussreich, dass Zweigliederstäbe (also Nun Chakus) laut Staatsanwaltschaft immer nur zum Drosseln gedacht sind, Dreigliederstäbe aber je nach Lust und Laune der jeweiligen Staatsanwaltschaft ...
Dreschflegel sind legal, da sie keine Waffen sind, und demzufolge auch keine Verbotenen Waffen sein können.
insbesondere das Führverbot von Hieb- und Stichwaffen kann durch das Ausweichen auf ähnlich geeignete Werkzeuge, die im juristischen Sinne keine Waffen sind, ausgehebelt werden.
Dabei sollte man beachten, dass vieles was nach dem WaffG keine Waffe ist, nach dem StGB sehr wohl eine Waffe ist, und sich dann oft sehr scharf strafverschärfend auswirken kann.
Beschließend: in Deutschland ist Recht, was der Richter daraus macht. Selbst wenn du nach dem WaffG im Recht bist, kann es dich trotzdem erwischen, einfach so. Es herrscht in Deutschland im Bereich der Justiz immer wieder reine Willkür. Glaubt es oder nicht, völlig egal, so ist es leider. Die Juristen machen was sie wollen, wenn sie es wollen.
Ist eigentlich schon mal jemand wegen einem Holzstock belangt worden?
Ist eigentlich schon mal jemand wegen einem Holzstock belangt worden?
:rolleyes: Nein noch nie. Ich fahr damit immer Bus und die ragen 20cm aus der Tasche raus. :rolleyes: Dumm geguggt haben die Leute bisher nur, als ich mal mit nem Reiterbogen und Pfeilen durch Dresden gelatscht bin. :D
Solche Gesetze sind schon blöd. Man sollte die Frage an den Gesetzgeber stellen, wann denn das letzte mal jemand so schwer durch ein Nunchaku verletzt wurde. Warum die bei Messern ausgerechnet 12 cm zulassen versteh ich auch nicht.
Wenn man in einen Kampf verwickelt ist und der andere zieht irgendeine Waffe dann schnappt man sich sowieso das was gerade da ist und wehrt sich damit. Im Prinzip kann man viele Werkzeuge genauso als Waffe verwenden, ein Aschenbecher oder eine leere Bierflasche machts genauso. Man kann aber so etwas nicht immer verbieten.
Ich wohne in Wien, hab also keine Probleme mit solchen Gesetzen aber auch hier weiß ich nicht wann das letzte mal jemand mit einem Nunchaku verletzt worden ist.
Übrigens, einen Baseballschläger kriegst du überall und damit kann man wirklich sehr schwer jemand verletzen. Irgendwann habe ich mir eine Doku angesehen wo solche Waffen mit einander verglichen wurden. Das Nunchaku, auch von einem Meister geführt, war nicht gerade die tödlichste Waffe.
Ich persönlich glaube daß der Gesetzgeber, wenn er solche Gesetze erlässt, sich nicht unbedingt mit den Waffen richtig auseinandersetzt, die er verbietet.
mir ist die Gesetzteslage durchaus bekannt ich finds nur viel hohler das die sachen wegen Würgen verboten werden, nicht deshalb weil ich einem Menschan damit den Schädel Spalten kann...
...
Ich persönlich glaube daß der Gesetzgeber, wenn er solche Gesetze erlässt, sich nicht unbedingt mit den Waffen richtig auseinandersetzt, die er verbietet.
Ich denke eher, dass solche Waffen verboten wurden, weil sie durch Film und Fernsehn cool geworden sind. Vater Staat will einfach nicht, dass jeder Depp mit so nem Ding rumläuft. Reicht, wenn es jeder 2. Depp macht. :D Das sind dann schon mal nur noch 50% der Deppen.
Dabei sollte man beachten, dass vieles was nach dem WaffG keine Waffe ist, nach dem StGB sehr wohl eine Waffe ist, und sich dann oft sehr scharf strafverschärfend auswirken kann.
Nein, die Definition des WaffG findet auch im StGB Anwendung. Wo die Verwendung oder das Mitführen eines gefährlichen Werkzeuges eine Strafschärfung nach sich zieht, wird dieses im Tatbestand explizit benannt. Ein Küchenmesser oder einen Holzhammer als Waffe zu klassifizieren wäre verbotene Analogiebildung.
Beschließend: in Deutschland ist Recht, was der Richter daraus macht.
Das dürfte in keinem Land der Welt anders sein. Wie sollte es auch anders aussehen? Wir schreiben eine Million Einzelfälle ins Gesetz und der Richter schaut dann mal, was am besten passen könnte?
Recht ist Auslegungssache. Der Einzelfall wird unter die Norm subsumiert.
Glaubt es oder nicht, völlig egal, so ist es leider. Die Juristen machen was sie wollen, wenn sie es wollen.
Na wenn Du das sagst. :rolleyes:
Ich für meinen Teil lese fast täglich Urteile. Oft seh ich die Dinge anders als das Gericht, manchmal sind Argumentationen für mich nicht plausibel, insbesondere in schwierigen Rechtsfragen/Grauzonen. Abwegige Argumentationen oder Willkür sind hingegen die klare Ausnahme.
Das Analogieverbot nach dem Grundgesetz greift nicht bei einem Küchenmesser oder Holzhammer. Solche werden im StGB als Waffen behandelt. Wenn man beispielsweise einen Diebstahl begeht und führt dabei zugriffsbereit ein Küchenmesser oder Küchenbeil mit sich, so wird daraus ein Diebstahl mit Waffen.
Das Analogieverbot greift nur dort, wo beispielsweise Autos oder ähnliche, nicht "Waffenähnliche" Gegenstände als Waffen deklariert werden, so hier:
RUB Rechtsprechungs-Report | Auto als Waffe (Bearbeitung Nr.2) (http://www.rubrr.de/?q=node/42)
Das Analogieverbot dient hier primär dem Willen des Gesetzgebers, da sonst JEDER Gegenstand nach dem StGB eine Waffe wäre. Dann wäre auch ein Toaster eine Waffe.
Dem ist aufgrund Analogieverbot eben nicht so. Ein Auto ist keine Waffe laut StGB, ein Baseballschläger aber ist eine Waffe laut StGB. Nach dem WaffG ist aber ein Baseballschläger keine Waffe.
Zitat:
Eine konkrete strafrechtliche Definition des Waffenbegriffs sei den Strafgesetzen nicht zu entnehmen, weswegen die Instanzgerichte eine Begriffsbestimmung an ihr Verständnis des allgemeinen Sprachgebrauches festgelegt habe, welche sich grundsätzlich am Waffengesetz orientiere, sie entspreche dieser Bestimmung jedoch nicht komplett.
Der letzte Teilsatz ist der entscheidende. Zwar erfolgt eine grundsätzliche Orientierung, aber die Bestimmung ist eben nicht deckungsgleich und im StGB weiter gefasst. Wenn man mit einem Küchenbeil, Küchenmesser oder Baseballschläger einen Diebstahl begeht, so wird daraus beispielsweise ein Diebstahl mit Waffen.
Oft seh ich die Dinge anders als das Gericht, manchmal sind Argumentationen für mich nicht plausibel, insbesondere in schwierigen Rechtsfragen/Grauzonen. Abwegige Argumentationen oder Willkür sind hingegen die klare Ausnahme.
Gestatte mir die Frage: bist du Jurist/Anwalt? Versteh bitte die Intention dieser Frage aber nicht falsch, mir geht es nicht um deine Kompetenz, sondern um deine Lebenswirklichkeit und damit Weltsicht. Ich bin beispielsweise kein Jurist, habe nie Jura studiert und hasse Juristen, Anwälte und Richter. Daraus ergibt sich natürlich eine ganz andere Färbung der Dinge.
Ist eigentlich schon mal jemand wegen einem Holzstock belangt worden?
Gehen wir es mal durch:
Ein typischer Escrimastock:
ist ein tragbarer Gegenstand und eine Hieb- und Stoßwaffe:
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
eine andere Funktion hat der Escrimastock nicht, dafür wird er hergestellt, benutzt, ist er gedacht. Das ist also sein Wesen. Er wird unter unmittelbarer Ausnutzung von Muskelkraft zur Anwendung gebracht.
der Escrimastock ragt 20cm aus der Tasche raus, er wird also geführt:
4.
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt
den er ist zugriffsbereit, ragt 20cm aus der Tasche heraus und damit:
42a
(1) Es ist verboten
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
zu führen.
Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe sind keine erkennbar.
Es liegt also die Ordnungswidrigkeit vor.
sokolo: was meinst du zu dieser Subsumtion?
Aus aktuellem Anlass, ( ein Freund von mir hat es "erwischt")
Verbotene Waffen wie der Dreigliederstab, das Nunchaku, und der Dreschflegel sind ABSOLUT VERBOTENE WAFFEN in Deutschland. Es ist keine Ordnungswidrigkeit, die Waffe zu halten, zu führen und zu unterrichten. Es ist eine Straftat. Es können hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen auf jemanden zukommen, der sich nicht daran hält.
Vor allem Trainer und Meister, die sich nicht daran halten, kann eine hohe Strafe erwarten.
BITTE HALTET EUCH DARAN !!!
:kaffeetri
,,BITTE HALTET EUCH DARAN!!!" :rolleyes:
Du darfst alles, du darfst dich nur nicht erwischen lassen :nini:
weil es sooooo ,,verboten" is.....:ups:
Hiebwaffen (http://www.mittelalter.net/0801_waffenschmiede_hiebwaffen.html)
@john.n:
nur weil du die sachen kaufen darfst, solltest du dich trotzdem nicht damit erwischen lassen ;).
@john.n:
nur weil du die sachen kaufen darfst, solltest du dich trotzdem nicht damit erwischen lassen ;).
Naja da gibt es einen sehr groooooooßen Unterschied, zwischen Führ-Verbot und Besitz-Verbot. Das eine ist ne Ordnungswidrigkeit das andere ne Straftat :D
jedoch sollte man sich bei beiden nicht erwischen lassen.
LazarusLong
18-05-2012, 14:32
Hier gibt es sogar Dojos, die Anfänger, Kinder im Gebrauch von Nunchaku u.a. unterrichten. Nicht bei uns möchte ich hier sicherheitshalber noch hinzufügen.
Wer bei uns Kobudo machen darf, entscheiden der Sensei und siene Instruktoren gemeinsam und einstimmig, hat einer Zweifel, muss der entsprechende Kandidat halt noch etwas warten.
Kaufen kann man hier alles. Teilweise in ganz normalen Sportläden (Soft nunchakus, Sportbogen, Trainingsschwerter aus Bambus etc.) ansonsten im Internet, ganz legal in den Läden von Budo - anbietern. Sais, sowohl Stahl als auch Kunststoff, Bo aus Weisseiche, Roteiche, Rattan, Grafit, Schwerter jeder Grösse ond Preislage, Schleudern, Kampfsicheln, Shuriken etc.
Name it, you can have it
So richtig begeistert bin ich von dieser Situation nicht, weiss aber auch nicht, wie ich einen sinnvollen Kompromiss gestalten würde.
Nur gegen Vorlage polizeiliches Führungszeugnis, nur bei Mitgliedschaft im KKVerein? Kann zu leicht umgangen werden und ist kaum kontrollierbar. Dann lieber eine etwas restriktivere Gesetzgebung wie in Deutschland und dabei in Kauf nehmen, daß die eine oder andere Unsinnigkeit entsteht.
Frank
fujikomma
18-05-2012, 15:12
also wenn jemand von holand nach deutschland fährt ob zug bus oder auto und evtll jung aussieht und kontrolliert wird ist..eine schande
als wenn junge leute aus holland nach deutschland nur frogen äh drogen und verbotenes im kopf ah kofferraum hätten
:ironie:
John Preston
19-05-2012, 12:21
Aus aktuellem Anlass, ( ein Freund von mir hat es "erwischt")
Verbotene Waffen wie der Dreigliederstab, das Nunchaku, und der Dreschflegel sind ABSOLUT VERBOTENE WAFFEN in Deutschland. Es ist keine Ordnungswidrigkeit, die Waffe zu halten, zu führen und zu unterrichten. Es ist eine Straftat. Es können hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen auf jemanden zukommen, der sich nicht daran hält.
Vor allem Trainer und Meister, die sich nicht daran halten, kann eine hohe Strafe erwarten.
BITTE HALTET EUCH DARAN !!!
Mmhh also dass das Nunchaku verboten ist, war mir ja schon lange klar, jedoch der Dreigliederstab, soweit ich weiß nicht. Oder hab ich da was verpasst?
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen.
Es wurde nie als Einzelner Gegenstand das Nun Chaku verboten, sondern es wurden alle Gegenstände verboten, die Waffen sind, und die ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen.
Sogenannte Würgehölzer.
Und obwohl ein Dreigliederstab genau so wenig wie ein Nun Chaku von seiner Handhabung dazu bestimmt ist, sind beides nach deutscher Rechtssprechung sogenannte Würgehölzer, und damit Verbotene Waffen. Wobei hier je nach Lust und Laune beim Dreigliederstab eine Ausnahme gemacht wird.
Ein Dreschflegel aber ist keine Verbotene Waffe, da er eben keine Waffe ist.
Die Waffeneigenschaft des Gegenstandes muß gegeben sein, sonst kann der Gegenstand keine Verbotene Waffe sein.
Und in der Praxis bist du der mangelnden Sachkenntnis der Polizisten und der Willkür der Richter ausgesetzt.
John Preston
21-05-2012, 17:01
Na ja der Feststellungsbescheid ist was das angeht auch sehr schwammig.
Deutschland ist ein einziges Desaster was Kampfkunstwaffen angeht...
Und auch an einigen anderen Punkten liegt´s im Argen...
LohanDisciple
30-05-2012, 09:50
ein hoch auf die schweiz!
ich kann in meine nächsten aisa sportartikelladen gehen. dort offen und frei meine
nun chakkus, san jie guns, guns, kamas, sais, daos und alles kaufen.
nun gut bis vor 2-3 jahren waren die nun chakkus auch verboten.
chun tian
31-05-2012, 19:40
was isn in deutschland überhaupt erlaubt?
Also du darfst dich aufn Boden legen & um Hilfe schreien.
Wenn der Angreifer fertig ist hast du das Recht auf nen Krankenwagen und nen Anwalt. :D
Aber nicht zu laut schreien sonst ist es öffentliche Ruhestörung.
re:torte
04-06-2012, 09:45
mit meiner Hellebarde hatte ich noch nie Probleme
ein hoch auf die schweiz!
ich kann in meine nächsten aisa sportartikelladen gehen. dort offen und frei meine
nun chakkus, san jie guns, guns, kamas, sais, daos und alles kaufen.
nun gut bis vor 2-3 jahren waren die nun chakkus auch verboten.
vor ein paar jahren haben sie unser waffengesetz evaluiert, früher galt bei messern eine maximale klingenlänge nicht größer als die hand...nun sind alle ab 18 erlaubt.
btw.
500.000 Österreicher müssen Waffen registrieren - Nachrichten - KURIER.at (http://kurier.at/nachrichten/4498145-500-000-oesterreicher-muessen-waffen-registrieren.php)
irgendwas läuft da in deutschland anders....
es gibt in Deutschland sehr wohl möglichkeiten die o.g. Waffen zu händeln. Allerdings nur zu Lehr- und Vorführungszwecken. Soll heißen - dass es einen Unterschied macht, ob du mit einem scharfen Katana in der Fußgängerzone einer Großstadt herumfuchtelst oder eine (angemeldetet) Vorführung (Tameshigiri) zeigst. Selbst das Üben mit Tonfas ist möglich wenn der Übungsleiter Polizeiausbilder ist. Mit Tonfas auf der Straße rummachen hingegen ist nicht erlaubt.
Gruß Ronny
oliverk71
05-06-2012, 20:22
-kann gelöscht werden-
Schnueffler
05-06-2012, 20:26
es gibt in Deutschland sehr wohl möglichkeiten die o.g. Waffen zu händeln. Allerdings nur zu Lehr- und Vorführungszwecken. Soll heißen - dass es einen Unterschied macht, ob du mit einem scharfen Katana in der Fußgängerzone einer Großstadt herumfuchtelst oder eine (angemeldetet) Vorführung (Tameshigiri) zeigst. Selbst das Üben mit Tonfas ist möglich wenn der Übungsleiter Polizeiausbilder ist. Mit Tonfas auf der Straße rummachen hingegen ist nicht erlaubt.
Gruß Ronny
Unterscheide verbotene Gegenstände von erlaubnispflichtigen Waffen!
oliverk71
05-06-2012, 20:31
Hier was für die Unterlagen und zwar das Soft-Nunchaku-Urteil des VG Wiesbaden von 2006. Auch Soft-Nunchakus sind seit dem verboten. Okay, die meisten hier werden es ja wissen.
es gibt in Deutschland sehr wohl möglichkeiten die o.g. Waffen zu händeln. Allerdings nur zu Lehr- und Vorführungszwecken. Soll heißen - dass es einen Unterschied macht, ob du mit einem scharfen Katana in der Fußgängerzone einer Großstadt herumfuchtelst oder eine (angemeldetet) Vorführung (Tameshigiri) zeigst.
Mal ganz abgesehen davon, daß weder Katana noch Tonfa Kung Fu Waffen sind:
Ein Katana ist kein verbotener Gegenstand, sondern unterliegt nur dem Führverbot. Selbstverständlich darf man also mit einem trainieren
Selbst das Üben mit Tonfas ist möglich wenn der Übungsleiter Polizeiausbilder ist. Mit Tonfas auf der Straße rummachen hingegen ist nicht erlaubt.
Dafür hätte ich jetzt gerne eine zitierfähige Quelle, sprich einen Bescheid des BKA, weil ich das Ganze für ne klassiche Urban Legend halte.
Entweder ist ein Tonfa ein verbotener Gegenstand wie z.B. ein Nunchaku, dann ist es Wurst, ob der ÜL Polizeiausbilder, Fred vom Jupiter oder sonstwer ist. Dann geht nichts ohne Sondergenehmigung des BKA (vom dienstlichen Führen des Tonfa durch Polizisten mal abgesehen)
Ist das Tonfa kein verbotener Gegenstand, ist es wieder vollkommen egal, ob der ÜL Polizist, Fred vom Jupiter oder Otto Normalkobudoka ist. Dann darf man damit trainiern, auch wenn es evtl mögliche Altersbeschränkungen zu beachten gibt.
bugei
Schnueffler
06-06-2012, 18:30
@ ronnic:
Unter was "stufst" du denn die von dir genannten Waffen ein?
oliverk71
06-06-2012, 18:56
Tonfa? Besitz erlaubt ab 18 Jahren, aber (eingeschränktes) Führungsverbot (§ 42 a WaffG):
WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)
Eine Sportveranstaltung (z.B. Japan-Tag in Düsseldorf) kann eine Ausnahme (für die Akteure!) darstellen.
Ebenso könnte auch ein Schwert auf einer Mittelalterveranstaltung geführt werden, auch durch die (mit agierenden) Besucher in Gewandung.
Schnueffler
06-06-2012, 19:19
Ich weiß das, nur wollte ich von ronnic bzgl. seiner Aussage das wissen.
Für den Japantag gibt es die Ausnahmegenehmigung durch die Ordnungsbehörden, denen ja Volksfeste unterliegen, ebenso die Ausnahme zwecks Brauchtumpflege.
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