Vollständige Version anzeigen : Darf ich meine KK anderen beibringen ohne Ausbilderschein
Hallo ich hätte da mal eine Interessante Frage,
darf ich einer Bekannten meine KK beibringen (umsonst)
damit sie sich selbstverteidigen kann ( sie wurde schon einmal bedroht)
vielen Dank im Voraus.
Ich wüsste keinen Grund, warum du das nicht dürftest. Solange sich niemand verletzt und kein Geld im Spiel ist, gibt es da ganz bestimmt kein Problem.
FALLS aber Verletzungen beim Trainieren passieren, könnte es Troubles mit der Versicherung geben.
Ausbilderschein braucht man, schätze ich, eher wenn man das gewerbsmäßig macht.
Oder meinst du, ob DIR gerichtlich etwas passieren kann, wenn du ihr Kniffe und Techniken zeigst, mit denen deine Bekannte jemanden verletzt? Solange deine Bekannte halbwegs normal ist und nicht offensichtlich eine gemeingefährliche Person, macht das wohl nichts.
ne isse nicht :D
alles klar vielen Dank =)
ich meine alles was ich fürn MT Training brauche habe ich
besorgt (pratzen, Bachschutz (für mich), Boxsack ect ).
Ich bin jetzt kein Anwalt aber solange du keine Werbung damit machst bzw. kein Geld damit verdienst ist das nicht strafbar. In dem Moment wo du es gewerblich betreibst könntest du Ärger mit dem jeweiligen Verband kriegen der dahinter steht und die Scheine ausstellt. Ausser du machst es klug und nimmst einen eigenen Stil bzw. modifizierst ihn und benennst ihn um....dann hast du eine nicht geschütze KK geschaffen in der du der "Chef" bist...ob das anerkannt wird ist wieder ne andere Frage aber wenn cih theoretisch beschliesse xinkaposhuk zu unterrichten kann mir mal kein Verband was auch wenn ichs gewerblich mache - solang es angemeldet ist. Wenn ich angebe Shotokan Karate zu unterrichten wird der Verband mich verklagen und die Ohren langziehen.
Kurzum wenns geschützte Begriffe sind die du verwendest gibts Ärger. Wenn es ungeschützt ist bzw. von dir frei erfunden, ist es legal - es muss dann aber auch ein erkennbarer Unterschied da sein, wenn ich Shotokan Kaate unterrichte aber es umbenenne werd ich trotzdem juristisch verprügelt.
Das führt aber wohl zu weit da du es ohnehin nicht gewerblich machst und damit alles im Lot sein sollte, die KK Verbände sind ja zum Glück nicht die Gema die schon bei Privataufführungen Geld sehen will ^^
re:torte
06-06-2012, 14:36
wieso soll er Probleme mit nem Verband kriegen wenn er jemandem kostenlos kk- Training gibt?
Schwachfug.
Sensei-T
06-06-2012, 14:39
Wenn ich angebe Shotokan Karate zu unterrichten wird der Verband mich verklagen und die Ohren langziehen.
...wenn ich Shotokan Kaate unterrichte aber es umbenenne werd ich trotzdem juristisch verprügelt.
Soso,
a) ich wusste gar nicht, dass "Shotokan Karate" geschützt ist...
b) wirst Du eher belächelt werden, wenn Du bzw. Dein (Ex-) Trainer nicht bekannt ist.
c) betreibt man's gewerblich und meldet's nicht an, würd' ich eher Angst vor FA und Stadt haben...
EDIT... Die letzte und interessantere Frage wäre: Was ist, wenn die Bekannte nach einer Auseinandersetzung hingeht und sagt "ich hab's von dem und dem; der hat mir gezeigt, wie das geht und was ich machen kann". Bist Du reif für diese (folgende) Auseinandersetzung mit der Justiz?
wieso soll er Probleme mit nem Verband kriegen wenn er jemandem kostenlos kk- Training gibt?
Eben solang ers kostenlos macht ist das auch Schwachfug wie schon gesagt. Wenn er Geld dafür nimmt könnte es Ärger geben
a) ich wusste gar nicht, dass "Shotokan Karate" geschützt ist...
Ich weiss es auch nicht es war eine Veranschaulichung und ich gin davon aus, dass, da Shotokan weit verbreitet ist dahinter auch eine Organisation steckt die bemüht ist zumindest ein paar Standards zu wahren. Ich weiss nicht wie die Justiz reagieren würde bzw. betroffene Verbände wenn ich Shotokan karata auf meinen Flyer schreibe, Wing Tsun unterrichte und dafür Geld nehme und so den richtigen Shotokandojos die Schüler klaue.
b) wirst Du eher belächelt werden, wenn Du bzw. Dein (Ex-) Trainer nicht bekannt ist
Von Leuten die da ernsthaft dabei sind ja. Aber in SV Kursen etc. wird denke ich weniger über den Lehrer des Lehrers gesprochen alleins chon weil die Kurse ja teilweise Einheiten von nur 20 Stunden unterricht sind.
betreibt man's gewerblich und meldet's nicht an, würd' ich eher Angst vor FA und Stadt haben...
Eben ^^ Das gibt dann garantiert Ärger.
Hundertzehn
06-06-2012, 14:56
Die letzte und interessantere Frage wäre: Was ist, wenn die Bekannte nach einer Auseinandersetzung hingeht und sagt "ich hab's von dem und dem; der hat mir gezeigt, wie das geht und was ich machen kann". Bist Du reif für diese (folgende) Auseinandersetzung mit der Justiz?
"Worst-case":
Zwei nette Polizisten kommen vorbei und fragen höflich, ob man selbst die Person kenne und ob man sie vielleicht zu einer Straftat angestiftet habe. Man selbst berichtet wahrheitsgemäß, man habe der Person ein paar Selbstverteidigungstricks beigebracht. Die Beamten verabschieden sich, und wenn man wirklich, wirklich Pech hat muss man ein paar Monate später in der Verhandlung als Zeuge aussagen. Aber das ist schon unwahrscheinlich.
du brauchst gar nichts nicht mal eine Ahnung.
Die Scheine sind von den Verbänden und haben auch nur innerhalb der Verbände eine Bedeutung. Außerhalb der Verbände kannst du jedem zeigen was du möchtest.
Wichtig ist falls es mal zu einem gewerblichen Einsatz kommen sollte das Finanzamt zu bedenken und evtl. die Haftpflichtversicherung zu erweitern.
das ist so wie man einem Kind zeigen kann wie malen geht ohne dass man ein Kunstdiplom hat...
"Worst-case":
Ich denke hier geht es eher um den psychischen Stress - wenn man nie was damit zu tun hatte kann das erste Erblicken von 2 Polizisten die bei einem Klingeln schon unangenehm sein - hatte ich mal die waren auf der Suche nach einer Nachbarin - trotzdem wars erstmal n Schock - was zum Geier wollen die von mir - weil ich letztens um 2 Uhr Morgens ohne Licht durch den Feldweg gefahren bin? Ne...das wird doch keiner mitbekommen haben...ob mir eine Straftat unterstellt wird? - Also ichw ar erstmal erschrocken obwohl sichd as schnell geklärt hatte ^^
Dann vor Gericht Aussagen und am Ende von einem FREUND die Schuld zugeschoben bekommen etc...das schlägt auf den Magen, jedenfalls mir. Wenn man aus Nettigkeit unterricht gibt und der dafür alles abwälzen will. Juristisch passieren wird einem zwar nix aber es kanns chon schlalfose Nächte bereiten in denen man sich ärgert
das ist so wie man einem Kind zeigen kann wie malen geht ohne dass man ein Kunstdiplom hat...
Ja und wenn du deinem Kind bzw. auf der Party deines Kindes ein GEMA geschpütztes Lied vorspielst verklagen die dich weil du es ohne Genehmigung getan hast...Wenn ich nicht irre, ist im gespräch den Musikunterricht an manchen Schulen einzustellen weil wegen der Gema auch Schulklassen nur Musik hören dürfen wenn dieGebühr entrichtet wurde die sich nur wenige Schulen leisten können. Wie gesagt die Verbände sind keine Vereine aber ich kann mir schon denken, dass Einzelne das versuchen KÖNNTEN wenns raus kommt. Ob sie dann vor Gericht Erfolg hätten ist ein anderes Thema
Sensei-T
06-06-2012, 15:06
... Standards zu wahren... Ich weiss nicht wie die Justiz reagieren würde bzw. betroffene Verbände wenn ich Shotokan karata auf meinen Flyer schreibe, Wing Tsun unterrichte und dafür Geld nehme und so den richtigen Shotokandojos die Schüler klaue.
Ich glaub' da wirst'e eher von den WT-Leuten kassiert.
"Standards wahren" = sicherlich, die kriegst Du jedoch nicht mal ansatzweise in
...Einheiten von nur 20 Stunden unterricht
untergebracht!!!
hand-werker
06-06-2012, 15:10
Ja und wenn du deinem Kind bzw. auf der Party deines Kindes ein GEMA geschpütztes Lied vorspielst verklagen die dich weil du es ohne Genehmigung getan hast...Wenn ich nicht irre, ist im gespräch den Musikunterricht an manchen Schulen einzustellen weil wegen der Gema auch Schulklassen nur Musik hören dürfen wenn dieGebühr entrichtet wurde die sich nur wenige Schulen leisten können. Wie gesagt die Verbände sind keine Vereine aber ich kann mir schon denken, dass Einzelne das versuchen KÖNNTEN wenns raus kommt. Ob sie dann vor Gericht Erfolg hätten ist ein anderes Thema
...das ist ein völlig anderer sachverhalt. beim thema gema-gebühren geht es um urheberrechtlich geschützte werke und entsprechende lizenzgebühren. bisher hat es niemand geschafft, sich einen schlag in die schnauze urheberrechtlich schützen zu lassen. ;)
...das ist ein völlig anderer sachverhalt. beim thema gema-gebühren geht es um urheberrechtlich geschützte werke und entsprechende lizenzgebühren. bisher hat es niemand geschafft, sich einen schlag in die schnauze urheberrechtlich schützen zu lassen. ;)
:gruebel: warum eigentlich nicht? Damit kann man bestimmt viel Geld machen. :D
Dr.Satan
06-06-2012, 15:12
Ja und wenn du deinem Kind bzw. auf der Party deines Kindes ein GEMA geschpütztes Lied vorspielst verklagen die dich weil du es ohne Genehmigung getan hast...Wenn ich nicht irre, ist im gespräch den Musikunterricht an manchen Schulen einzustellen weil wegen der Gema auch Schulklassen nur Musik hören dürfen wenn dieGebühr entrichtet wurde die sich nur wenige Schulen leisten können. Wie gesagt die Verbände sind keine Vereine aber ich kann mir schon denken, dass Einzelne das versuchen KÖNNTEN wenns raus kommt. Ob sie dann vor Gericht Erfolg hätten ist ein anderes Thema
Zum Thema GEMA würde ich auch noch mal einen "Offenen Fragen" Thread eröffnen.:rolleyes:
Sensei-T
06-06-2012, 15:15
Zum Thema GEMA würde ich auch noch mal einen "Offenen Fragen" Thread eröffnen.:rolleyes:
:ups: bist narrisch... ;) - hömma da kommt jemand mit seiner "Freizeit" nicht klar... und du gibst ihm Futter für weiteres - nenene, so jeht et nich ;)
Schnueffler
06-06-2012, 15:18
Eben solang ers kostenlos macht ist das auch Schwachfug wie schon gesagt. Wenn er Geld dafür nimmt könnte es Ärger geben
Wer sollte mir denn da Ärger bereiten?
Das würde ich mal erklärt haben wollen!
Ich kann in meiner Freizeit machen was ich will. Wenn es ein Gewerbe wird, dann muß ich es nur anmelden und zahlen.
Danke für eure netten antworten =)
ihr habt mir weitergeholfen
Wer sollte mir denn da Ärger bereiten?
Das Finanzamt, die Stadtverwaltung, die Versicherung...lies den Satz bitte ganz steht ja dabei - WENN er GELD nimmt. Wenn er es kostenlos in seiner Freizeit macht ist das was anderes da hat er juristisch nix zu befürchten
Beim Gewerbe ist es im Grunde auch einfach du musst halt genau Buch führen und die Steuer zahlen, evtl. Gebühren entrichten und so weiter das ist nicht das Problem, wenn du es denn beruflich machen magst
Nenne es nicht Karate, MT, MMA oder sonst wie, nenne es einfach Selbstverteidigung. SV Trainer ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Wenn Du Geld nimmst, dann reicht es ein ganz normales Gewerbe als Kampfsporttrainer anzumelden. Da es erstmal ein Gewerbe als Kleinunternehmer ist, brauchst Du keine Vorsteuer zu entrichten, es sei denn, Du verdienst monatlich über 1750.- €.
Nenne es nicht Karate, MT, MMA oder sonst wie, nenne es einfach Selbstverteidigung.
Und was soll passieren wenn er es Karate nennt?
Und was soll passieren wenn er es Karate nennt?
Da kann er Schwierigkeiten mit den Karateverbänden bekommen. Darum einfach eine neutrale Bezeichnung als SV. Was er dort dann unterrichtet, ist seine Sache. Nur sollte er nicht damit werben, das er Karate lehrt.
du brauchst gar nichts nicht mal eine Ahnung.
Die Scheine sind von den Verbänden und haben auch nur innerhalb der Verbände eine Bedeutung. Außerhalb der Verbände kannst du jedem zeigen was du möchtest.
Wichtig ist falls es mal zu einem gewerblichen Einsatz kommen sollte das Finanzamt zu bedenken und evtl. die Haftpflichtversicherung zu erweitern.
das ist so wie man einem Kind zeigen kann wie malen geht ohne dass man ein Kunstdiplom hat...
Genau so!
Ich verstehe gar nicht, das oft Leute posten, die weder selbst eine Schule haben noch unterrichten. Dann sollte man so was nämlich wissen.:rolleyes:
In Deutschland braucht man nichts, um zu unterrichten. Bei der Namensgebung sollte ich natürlich das Markenrecht im Auge behalten. Geschützte Begriffe sollte man meiden, sonst kommen Abmahnungen. Wenn der TE aber sagt, das er MT unterrichtet ist es kein Problem. Anmelden KANN man das. Da FA freut sich, wenn sie kurz informiert werden.
Ein GEWERBE braucht man NICHT ANMELDEN, es sei denn ich möchte mit Kleidung/Ausrüstung handeln. "Unterrichten" ist - wer hätte das gedacht- eine Lehrtätigkeit und damit ein Freiberuf (http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29). Damit unterliegt man NICHT der Gewerbeordnung. Was natürlich nichts damit zu tun hat, (Einkommensteuer)Steuern zu zahlen, wenn die Millionen reinkommen. :D
Da kann er Schwierigkeiten mit den Karateverbänden bekommen. Darum einfach eine neutrale Bezeichnung als SV. Was er dort dann unterrichtet, ist seine Sache. Nur sollte er nicht damit werben, das er Karate lehrt.
Welcher "Ärger" sollte das denn bitte sein? Shotokan Karate ist KEIN geschützter Begriff und daher auch nicht einklagbar.
Einfach mal selber suchen
Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger;jsessionid=BBB897FBA2826749DE9CA3D1382F 965B.reg-app02)
Sonst könnte ja z.B. der DKV jeden anderen Verband verklagen. :rolleyes:
Es gibt unzähligen Shotokan-Schulen die keinem Verband angeschlossen sind.
Bekommen die auch Ärger?
Ein GEWERBE braucht man NICHT ANMELDEN, es sei denn ich möchte mit Kleidung/Ausrüstung handeln. "Unterrichten" ist - wer hätte das gedacht- eine Lehrtätigkeit und damit ein Freiberuf (http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29).
Das sollte man aber vorher mit dem Finanzamt abklären, ob es als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird. Da gibt es, glaube ich, von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regeln. Mir haben sie damals den Freiberufler nur deshalb anerkannt, da ich an einer privaten Schule zusätzlich noch Theoriestunden gegeben habe.
Da kann er Schwierigkeiten mit den Karateverbänden bekommen. Darum einfach eine neutrale Bezeichnung als SV. Was er dort dann unterrichtet, ist seine Sache. Nur sollte er nicht damit werben, das er Karate lehrt.
Schwachsinn.
"Karate" ist kein geschützter Begriff, auch z.B. "Shotokan Karate" nicht. Wie sonst würde es dort draußen derartig viele verbandslose Schulen/Vereine bzw. Konkurrenzverbände geben?
Das sollte man aber vorher mit dem Finanzamt abklären, ob es als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird. Da gibt es, glaube ich, von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regeln. Mir haben sie damals den Freiberufler nur deshalb anerkannt, da ich an einer privaten Schule zusätzlich noch Theoriestunden gegeben habe.
Das liegt meisten daran, das die Sachbearbeiter keine Ahnung davon haben.
Die lehnen das unter Umständen erst mal ab. Macht dann halt etwas mehr
Arbeit. Solange ich darlege, das ich NUR unterrichte und nichts weiteres, sollte
es kein Problem geben.
DerLenny
06-06-2012, 16:42
das ist so wie man einem Kind zeigen kann wie malen geht ohne dass man ein Kunstdiplom hat...
Die Ausnahme hier ist das Jodeldiplom. Das sollte man machen. Dann hat mach auch was eigenes.
Welcher "Ärger" sollte das denn bitte sein? Shotokan Karate ist KEIN geschützter Begriff und daher auch nicht einklagbar.
Einfach mal selber suchen
Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger;jsessionid=BBB897FBA2826749DE9CA3D1382F 965B.reg-app02)
Sonst könnte ja z.B. der DKV jeden anderen Verband verklagen. :rolleyes:
Es gibt unzähligen Shotokan-Schulen die keinem Verband angeschlossen sind.
Bekommen die auch Ärger?
Wenn es nicht geschützt ist, dann gehts natürlich. Soweit mir bekannt ist, kann man zum Beispiel kein KM oder WT anbieten. Besonders letztere sollen da ziemlich zickig sein. :D Darum nennen sich auch die Abgespalteten anders.
Auch beim KM gibt es 101 Verbände, selbst bei WT gibt es mindestens 2 Anbieter (die ETWO und Avci). Zumindest zum Thema WT gibt es ein paar ausführliche Topics im entsprechenden Unterforum. Dass sich jeder einen neuen Namen gibt hängt meines erachtens eher damit zusammen dass man sich um Teufel komm raus vom Rest abgrenzen muss, weil man ja alles anders und vor allem besser macht.
Schwachsinn.
Gesundheit. :rolleyes:
"Karate" ist kein geschützter Begriff, auch z.B. "Shotokan Karate" nicht.
Wie ich schon schrieb, ist es in diesem Fall nicht geschützt, dann geht es.
Wenn es nicht geschützt ist, dann gehts natürlich. Soweit mir bekannt ist, kann man zum Beispiel kein KM oder WT anbieten. Besonders letztere sollen da ziemlich zickig sein. :D Darum nennen sich auch die Abgespalteten anders.
Da hast Du recht. Allerdings müsst man es mal durchklagen. WT ist als solches nicht schützbar. Es heißt ja auch "Wing Chun" in echt und bedeutet doch nur
"harte Arbeit" oder so. Ich kann mir auch nicht "Fußball" sichern. Das heißt, wenn ich pingelig bin, kann man es doch eintragen lassen. Eine Eintragung erfolgt IMMER ohne Prüfung der Rechtsansprüche. Deswegen gibt es ja auch LT-WT usw. usf. Das kann man schützen. Oder man trägt eine "Bildmarke" ein. Siehe das Beispiel "Fußball". Da kann ich dann aber nur Abmahnen, wenn GENAU das Bild verwendet wird. ;)
Schnueffler
06-06-2012, 17:09
Das Finanzamt, die Stadtverwaltung, die Versicherung...lies den Satz bitte ganz steht ja dabei - WENN er GELD nimmt. Wenn er es kostenlos in seiner Freizeit macht ist das was anderes da hat er juristisch nix zu befürchten
Beim Gewerbe ist es im Grunde auch einfach du musst halt genau Buch führen und die Steuer zahlen, evtl. Gebühren entrichten und so weiter das ist nicht das Problem, wenn du es denn beruflich machen magst
Da ging es noch um Verbände, da du ja sagtest, in einem vorherigen Post, das es da Ärger geben kann. Gerberechtliche Sachen waren da noch außen vor.
Da hast Du recht. Allerdings müsst man es mal durchklagen. WT ist als solches nicht schützbar.
Das WT als solches nicht. Soweit ich noch weiß, war beim EWTO WT das kleine "R" im Kreis angefügt. Mittlerweile nennen die sich WingTsun GmbH & Co. KG. Mir war vor Jahren jemand bekannt, der aus der EWTO ausgestiegen ist und dem ganzen einen anderen Namen gegeben hat. Er meinte damals, das er so Konflikte mit dem Verband aus dem Weg geht.
Es stellt sich mir gerade die Frage, warum muss man es denn unbedingt nach dem oder dem Stil benennen ? Die einfachste Sache ist es doch, es einfach SV zu nennen.
Weil "Wong Tsong - uraltes, tödliches und bis vor kurzem geheimes Kampfsystem, in tausenden chinesischen Guerilla-Kriegen erprobt" bei der Zielgruppe besser ankommt als "Müller SV-System"? ;)
Weil "Wong Tsong - uraltes, tödliches und bis vor kurzem geheimes Kampfsystem, in tausenden chinesischen Guerilla-Kriegen erprobt" bei der Zielgruppe besser ankommt als "Müller SV-System"? ;)
Ja, leider ist es so, das viele nur nach irgend welchen Namen gehen. Aber auch das "Müller SV-System" kann sich durchsetzen, wenn sich die Schüler durch ihre Leistung einen guten Namen machen. Denn es kommt nicht auf den "Meister" an, sondern auf das Können der Schüler von ihm. Das zeichnet eigendlich eine Schule aus.
Da stimme ich dir vollkommen zu.
Das WT als solches nicht. Soweit ich noch weiß, war beim EWTO WT das kleine "R" im Kreis angefügt. Mittlerweile nennen die sich WingTsun GmbH & Co. KG. Mir war vor Jahren jemand bekannt, der aus der EWTO ausgestiegen ist und dem ganzen einen anderen Namen gegeben hat. Er meinte damals, das er so Konflikte mit dem Verband aus dem Weg geht.
Es stellt sich mir gerade die Frage, warum muss man es denn unbedingt nach dem oder dem Stil benennen ? Die einfachste Sache ist es doch, es einfach SV zu nennen.
Werbung, Ego, Bekanntheit. Man kann sich auch mit einem neuem Namen
etablieren. Bestes Beispiel sind wir. :D
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