Vollständige Version anzeigen : Rechtliche Frage(n)
Ich weiss nicht obs hierzu schon einen allgemeinen Thread gibt ich dachte ich erstell mal einen und gebe gleich Fragen von meiner Seite da da ich oft in Verwirrung gerate was deutsches Recht betrifft (ich bin eigentlich Österreicher aber lebe seit Jahren in Deutschland und wundere mich immer wieder was in De alles verboten ist wonach in Ö kein Hahn kräht)
Frage 1: Führen einer Klingenwaffe:
In Österreich ist / war es so, dass man eine Waffe die nicht versteckt geführt werden kann (etwa ein Schwert, Katana etc.) führen darf. Man darf nicht anderen Leuten den Schädel abschlagen aber mit scharfem Langschwert durch die Gassen rennen ist juristisch gesehen erlaubt sowie man 18 ist (jedenfalls wars mal so kA wie das jetzt ist) Das selbe gilt natürlich für stumpfe Versionen solcher Waffen. Kleine Waffen (Butterfly und co) sind jedoch Verboten.
Ähnliches galt für Wuchtwaffen - Schlagrine klar verboten, ein Stab / 3 Glieder Stab etc. ist erlaubt bei Nunchucks bin ich mir unsicher.
Wie ist das in De? Was machen denn historische Fechter / Mittelalterdarsteller?^^
Angehängt daran - weiss jemand wie das Konkret für typische Silatwaffen aussieht (Keris, Kerambit) Fällt das unter die Messer / "Schlagring" Abteilung oder wird da spezifiziert? Heisst, wenn ich ein Kerambit dabei habe, mache ich mich dadurch strafbar oder ist das ne rechtliche Grauzone da kein Schlagring?
2. Man muss sich ja Ausweisen können - ich habe aber keinen Perso sondern nur nen Reisepass und den hab ich nicht jedes mal wenn ich die 5 Minuten zum Kiga gehe (Kinder bringen / abholen) einen Ausweis dabei...ws wäre denn hier das Worst Case Szenario? Ich seh nicht ein meinen Reisepass dauernd rumzuschleifen ^^ Ich hab meine Brieftasche dabei und da sind diverse Karten (aber ohne Foto) mit denen man meine Daten erfahren könnte.
3. Wieder Kampfsportbezogen: Sexuelle Belästigung. Muss ich mich beim Training davor hüten auf gar keinen Fall weibliche Trainingspartner zu bekommen oder fällt das beim Kampfsport unter ne Sonderregelung - es gibt etwa gezielte ANgriffe auf die Leistengegend (Nerven) die gefährlich nah an den Geschlechtsorganen sind oder Schläge gegen den Solarplexus wo bei Damen je nachdem auch etwas in der Nähe ist - wenn das im Rahmen des Trainings auf selbstverständlich nicht sexuelle Weise berührt bzw. geschlagen wird (sie dreht sich weg oder man verzielt sich - wenn man mit Schwung ausführt oder beim Sparring) ist das strafbar? Ich schätze mal nicht aber wie empfindlich sind Frauen eurer Erfahrung nach da in De? In Ö, jedenfalls wo ich trainiert habe, war das nie ein Prob da hat man beim Bodenkampf ja auch öfter mal ziemlich verschlungen aneinandergehangen und einer davon meist mit Schmerzen ^^
4. Härte & Disziplin. Ich weiss auch nicht wie das in De. gehandhabt wird. In manchen KK ist Abhärtung ein wesentlicher Bestandteil der Kunst und zumindest im Karate wurde das bei uns auch gemacht - Schläge auf den Bauch zum Bsp. Inwieweit ist Härte während des Trainings zulässig? Vorweg mir macht das nix aus, solang ich alle Teile gebrauchsfähig behalte die ich ins Training mitgenommen habe sind mir Schmerzen im Rahmen des Trainings (gewollte, Unfälle passieren mitunter) eher willkommen immerhin härtet das ja ab. Ich fänds Schade wenn der Staat den Trainern Trainingsmethode die zur Abhärtung dienen verbieten würde
5. Verbergung des Gesichts - bei manchen Klamotten (Rüstung, Helm) vorprogrammiert - auch da würd ich mich Fragen was die auf Mittelalterfesten machen wollen aber nur aus Neugier - erlaubt oder verboten?
So vll. fällt mir später noch was ein - Danke schonmal
Kann dir leider nur zum Thema Karambit eine Antwort geben:
Natürlich fällt dieses unter den Begriff "Messer" aber wird in bekannter Ausführung (ein Ring für einen Finger) nicht als Schlagring definiert. Somit darfst du es Führen, sofern es feststehend eine Klingenlänge < 12cm besitzt und als Klappmesservariante nicht einhändig zu Öffnen ist.
Angaben ohne Gewähr, manch ein Polizist sieht die Dinge womöglich anders.
Zu den anderen Waffenthemen, da setzt du dich am Besten mal mit dem aktuellen! dt. Waffengesetz auseinander.
Soweit ich weiss:
Führverbot: Schwerter, Einhandmesser, Springmesser, Butterfly, etc
Besitz verboten und somit natürlich auch das Führen: Dreigliederstab, Nunchaku, Schlagring
Wenn du dich bei einer Kontrolle nicht ausweisen kannst, werden aller Wahrscheinlichkeit deine Personalien aufgenommen und überprüft, im Zweifelsfall geht es dann vielleicht auf die Wache oder zu dir nach hause, wo du dann deinen Reisepass vorzeigen musst.
Alles aber nur Vermutungen.
Schnueffler
06-06-2012, 20:38
Butterfly ist ebenfalls ein verbotener Gegenstand, den du nichtmal besitzen darfst.
Doc Norris
06-06-2012, 21:22
Butterfly ist ebenfalls ein verbotener Gegenstand, den du nichtmal besitzen darfst.
was..?!!
der besitz eines schmetterlings ist strafbar..??!
was passiert wohl, wenn die meine sammlung entdecken..?:ups:
:biglaugh: ;)
Ich weiss nicht obs hierzu schon einen allgemeinen Thread gibt ich dachte ich erstell mal einen und gebe gleich Fragen von meiner Seite da da ich oft in Verwirrung gerate was deutsches Recht betrifft (ich bin eigentlich Österreicher aber lebe seit Jahren in Deutschland und wundere mich immer wieder was in De alles verboten ist wonach in Ö kein Hahn kräht)
Frage 1: Führen einer Klingenwaffe:
In Österreich ist / war es so, dass man eine Waffe die nicht versteckt geführt werden kann (etwa ein Schwert, Katana etc.) führen darf. Man darf nicht anderen Leuten den Schädel abschlagen aber mit scharfem Langschwert durch die Gassen rennen ist juristisch gesehen erlaubt sowie man 18 ist (jedenfalls wars mal so kA wie das jetzt ist) Das selbe gilt natürlich für stumpfe Versionen solcher Waffen. Kleine Waffen (Butterfly und co) sind jedoch Verboten.
Ähnliches galt für Wuchtwaffen - Schlagrine klar verboten, ein Stab / 3 Glieder Stab etc. ist erlaubt bei Nunchucks bin ich mir unsicher.
Wie ist das in De? Was machen denn historische Fechter / Mittelalterdarsteller?^^
Angehängt daran - weiss jemand wie das Konkret für typische Silatwaffen aussieht (Keris, Kerambit) Fällt das unter die Messer / "Schlagring" Abteilung oder wird da spezifiziert? Heisst, wenn ich ein Kerambit dabei habe, mache ich mich dadurch strafbar oder ist das ne rechtliche Grauzone da kein Schlagring?
2. Man muss sich ja Ausweisen können - ich habe aber keinen Perso sondern nur nen Reisepass und den hab ich nicht jedes mal wenn ich die 5 Minuten zum Kiga gehe (Kinder bringen / abholen) einen Ausweis dabei...ws wäre denn hier das Worst Case Szenario? Ich seh nicht ein meinen Reisepass dauernd rumzuschleifen ^^ Ich hab meine Brieftasche dabei und da sind diverse Karten (aber ohne Foto) mit denen man meine Daten erfahren könnte.
3. Wieder Kampfsportbezogen: Sexuelle Belästigung. Muss ich mich beim Training davor hüten auf gar keinen Fall weibliche Trainingspartner zu bekommen oder fällt das beim Kampfsport unter ne Sonderregelung - es gibt etwa gezielte ANgriffe auf die Leistengegend (Nerven) die gefährlich nah an den Geschlechtsorganen sind oder Schläge gegen den Solarplexus wo bei Damen je nachdem auch etwas in der Nähe ist - wenn das im Rahmen des Trainings auf selbstverständlich nicht sexuelle Weise berührt bzw. geschlagen wird (sie dreht sich weg oder man verzielt sich - wenn man mit Schwung ausführt oder beim Sparring) ist das strafbar? Ich schätze mal nicht aber wie empfindlich sind Frauen eurer Erfahrung nach da in De? In Ö, jedenfalls wo ich trainiert habe, war das nie ein Prob da hat man beim Bodenkampf ja auch öfter mal ziemlich verschlungen aneinandergehangen und einer davon meist mit Schmerzen ^^
4. Härte & Disziplin. Ich weiss auch nicht wie das in De. gehandhabt wird. In manchen KK ist Abhärtung ein wesentlicher Bestandteil der Kunst und zumindest im Karate wurde das bei uns auch gemacht - Schläge auf den Bauch zum Bsp. Inwieweit ist Härte während des Trainings zulässig? Vorweg mir macht das nix aus, solang ich alle Teile gebrauchsfähig behalte die ich ins Training mitgenommen habe sind mir Schmerzen im Rahmen des Trainings (gewollte, Unfälle passieren mitunter) eher willkommen immerhin härtet das ja ab. Ich fänds Schade wenn der Staat den Trainern Trainingsmethode die zur Abhärtung dienen verbieten würde
5. Verbergung des Gesichts - bei manchen Klamotten (Rüstung, Helm) vorprogrammiert - auch da würd ich mich Fragen was die auf Mittelalterfesten machen wollen aber nur aus Neugier - erlaubt oder verboten?
So vll. fällt mir später noch was ein - Danke schonmal
2.
Es gibt keine Rechtspflicht, als EU-Ausländer den Ausweis mitführen zu müssen. Aber es gibt Vorschriften, wonach man sich ausweisen muß (z.B. Autounfall blablubb). Der schlaue Durchschnittsdeutsche hat deshalb immer was zum Ausweisen dabei...:o
3.
In Deutschland willigt dein Kampfpartner "konkludent", also ohne was dazu zu sagen, ins Sparring ein. Damit ist er gleichzeitig auch einverstanden, daß es dabei zu möglichen Verletzungen kommt.
4.
Solange du dich nur selbst folterst, kräht auch in Deutschland kein Hahn.
5.
Kannst auch in Deutschland mit Sturmhaube oder Gasmaske rumlaufen. Verboten ist so was nur vereinzelt, z.B. auf öffentlichen Versammlungen. Wenn aber die Jungs in grün (bzw. blau) dich plötzlich anhalten und nach deinem Wohlergehen fragen, mußt du dich nicht wundern. :o
Ich weiss nicht obs hierzu schon einen allgemeinen Thread gibt ich dachte ich erstell mal einen und gebe gleich Fragen von meiner Seite da da ich oft in Verwirrung gerate was deutsches Recht betrifft (ich bin eigentlich Österreicher aber lebe seit Jahren in Deutschland und wundere mich immer wieder was in De alles verboten ist wonach in Ö kein Hahn kräht)
Frage 1: Führen einer Klingenwaffe:
In Österreich ist / war es so, dass man eine Waffe die nicht versteckt geführt werden kann (etwa ein Schwert, Katana etc.) führen darf. Man darf nicht anderen Leuten den Schädel abschlagen aber mit scharfem Langschwert durch die Gassen rennen ist juristisch gesehen erlaubt sowie man 18 ist (jedenfalls wars mal so kA wie das jetzt ist) Das selbe gilt natürlich für stumpfe Versionen solcher Waffen. Kleine Waffen (Butterfly und co) sind jedoch Verboten.
Ähnliches galt für Wuchtwaffen - Schlagrine klar verboten, ein Stab / 3 Glieder Stab etc. ist erlaubt bei Nunchucks bin ich mir unsicher.
Wie ist das in De? Was machen denn historische Fechter / Mittelalterdarsteller?^^
Angehängt daran - weiss jemand wie das Konkret für typische Silatwaffen aussieht (Keris, Kerambit) Fällt das unter die Messer / "Schlagring" Abteilung oder wird da spezifiziert? Heisst, wenn ich ein Kerambit dabei habe, mache ich mich dadurch strafbar oder ist das ne rechtliche Grauzone da kein Schlagring?
2. Man muss sich ja Ausweisen können - ich habe aber keinen Perso sondern nur nen Reisepass und den hab ich nicht jedes mal wenn ich die 5 Minuten zum Kiga gehe (Kinder bringen / abholen) einen Ausweis dabei...ws wäre denn hier das Worst Case Szenario? Ich seh nicht ein meinen Reisepass dauernd rumzuschleifen ^^ Ich hab meine Brieftasche dabei und da sind diverse Karten (aber ohne Foto) mit denen man meine Daten erfahren könnte.
3. Wieder Kampfsportbezogen: Sexuelle Belästigung. Muss ich mich beim Training davor hüten auf gar keinen Fall weibliche Trainingspartner zu bekommen oder fällt das beim Kampfsport unter ne Sonderregelung - es gibt etwa gezielte ANgriffe auf die Leistengegend (Nerven) die gefährlich nah an den Geschlechtsorganen sind oder Schläge gegen den Solarplexus wo bei Damen je nachdem auch etwas in der Nähe ist - wenn das im Rahmen des Trainings auf selbstverständlich nicht sexuelle Weise berührt bzw. geschlagen wird (sie dreht sich weg oder man verzielt sich - wenn man mit Schwung ausführt oder beim Sparring) ist das strafbar? Ich schätze mal nicht aber wie empfindlich sind Frauen eurer Erfahrung nach da in De? In Ö, jedenfalls wo ich trainiert habe, war das nie ein Prob da hat man beim Bodenkampf ja auch öfter mal ziemlich verschlungen aneinandergehangen und einer davon meist mit Schmerzen ^^
4. Härte & Disziplin. Ich weiss auch nicht wie das in De. gehandhabt wird. In manchen KK ist Abhärtung ein wesentlicher Bestandteil der Kunst und zumindest im Karate wurde das bei uns auch gemacht - Schläge auf den Bauch zum Bsp. Inwieweit ist Härte während des Trainings zulässig? Vorweg mir macht das nix aus, solang ich alle Teile gebrauchsfähig behalte die ich ins Training mitgenommen habe sind mir Schmerzen im Rahmen des Trainings (gewollte, Unfälle passieren mitunter) eher willkommen immerhin härtet das ja ab. Ich fänds Schade wenn der Staat den Trainern Trainingsmethode die zur Abhärtung dienen verbieten würde
5. Verbergung des Gesichts - bei manchen Klamotten (Rüstung, Helm) vorprogrammiert - auch da würd ich mich Fragen was die auf Mittelalterfesten machen wollen aber nur aus Neugier - erlaubt oder verboten?
So vll. fällt mir später noch was ein - Danke schonmal
2.
Es gibt keine Rechtspflicht, als EU-Ausländer den Ausweis mitführen zu müssen. Aber es gibt Vorschriften, wonach man sich ausweisen muß (z.B. Autounfall blablubb). Der schlaue Durchschnittsdeutsche hat deshalb immer was zum Ausweisen dabei...:o
3.
In Deutschland willigt dein Kampfpartner "konkludent", also ohne was dazu zu sagen, ins Sparring ein. Damit ist er gleichzeitig auch einverstanden, daß es dabei zu möglichen Verletzungen kommt. Bloß sichtlich übertreiben darf man net, dann wird die Einwilligung als zurückgezogen gelten (wieder konkludent).
4.
Solange du dich nur selbst folterst, kräht auch in Deutschland kein Hahn.
5.
Kannst auch in Deutschland mit Sturmhaube oder im Exoskelett rumlaufen. Verboten ist so was nur vereinzelt, z.B. auf öffentlichen Versammlungen. Wenn aber die Jungs in grün (bzw. blau) dich plötzlich anhalten und nach deinem Wohlergehen fragen, mußt du dich nicht wundern. :o
Also schonmal Danke für die Antworten =)
Das mit dem Kerambit werd ich nochmal die Polizei vor Ort fragen aber es wär schon cool wenn das durchgeht...die Erfinder des Silat müssen deutsche Gesetze gekannt haben ^^
4.
Solange du dich nur selbst folterst, kräht auch in Deutschland kein Hahn.
Also wenn der Trainer anordnen würde dass man sich in Paaren aufstellt und jeder dem Anderen mit mässiger Kraft (oder mehr wenn mans aushält) in den Bauch boxt würde ich mich da konkludent bereit erklären bzw. wenn ich einwillige wärs dann legal?
Schnueffler
06-06-2012, 22:45
Das mit dem Kerambit werd ich nochmal die Polizei vor Ort fragen aber es wär schon cool wenn das durchgeht...die Erfinder des Silat müssen deutsche Gesetze gekannt haben ^^
Also wenn der Trainer anordnen würde dass man sich in Paaren aufstellt und jeder dem Anderen mit mässiger Kraft (oder mehr wenn mans aushält) in den Bauch boxt würde ich mich da konkludent bereit erklären bzw. wenn ich einwillige wärs dann legal?
Das Karambit sollte nur dem Gesetz entsprechend sein!
Ja, das wäre legal.
Also wenn der Trainer anordnen würde dass man sich in Paaren aufstellt und jeder dem Anderen mit mässiger Kraft (oder mehr wenn mans aushält) in den Bauch boxt würde ich mich da konkludent bereit erklären bzw. wenn ich einwillige wärs dann legal?
Der gesamte Themenkreis fällt unter die Begriffe Einwillung/Einverständnis. Solange sich beide Sparringspartner innerhalb der davon umfaßten körperlichen Eingriffe bewegen, handelt keiner widerrechtlich.
Ausdrücklich geregelt ist z.B. auch die Einwilligung im Strafrecht (irgendwo §223-230 StGB). Wenn z.B. der Onkel Doktor bei dir im Bauch rumwuselt, um dir den entzündeten Blinddarm rauszunehmen, dann unterschreibst du vorher auch 'ne Einwilligung. Deshalb macht Onkel Doktor sich net strafbar.
Ke/arambit sind verboten wenn ich das recht in Erinnerung habe. Die haben halt nicht mehr wirklich einen anderne Zweck als zu verletzen und töten (und kommt mir jetzt bitte nicht mit Fische ausnehmen auf offener Straße .-P).
Kubotan bzw. stoßsicherer Kugelschreiber sind aber auch was feines ;-.) Und erlaubt!
Gruß
Phelan
Schnueffler
06-06-2012, 23:08
Ke/arambit sind verboten wenn ich das recht in Erinnerung habe. Die haben halt nicht mehr wirklich einen anderne Zweck als zu verletzen und töten (und kommt mir jetzt bitte nicht mit Fische ausnehmen auf offener Straße .-P).
Wo steht das denn?
Nirgendwo.
Darfst es gerne drauf ankommen lassen. Und dann berichten
Gruß
Phelan
Ke/arambit sind verboten wenn ich das recht in Erinnerung habe.
Wo steht das denn?
Nirgendwo.
:rolleyes:
Schnueffler
06-06-2012, 23:20
Nirgendwo.
Darfst es gerne drauf ankommen lassen. Und dann berichten
Gruß
Phelan
Ich habe damit kein Problem, glaube mir mal!
Kloppt euch.
Er will's doch auch drauf ankommen lassen. :D
(und kommt mir jetzt bitte nicht mit Fische ausnehmen auf offener Straße .-P).
Ob es ne Ausnahmeregelung für die Nordsee gibt? ^^ Fischmärkte etc. Oder icha rbeite bei "Nordsee" ^^
Ich wills nicht im geringsten drauf ankommen lassen ;-) grundsätzlich ist es mir auch egal.. im Waffengesetzt findest du natürlich nichts. Aber nach ein paar Gesprächen in der Vergangenheit würden das wohl Richter eben so deklarieren. klar, wenn du Glück hast, kommst du an einen ders durchgehen lässt. Bin aber persönlich der Meinung, das man nicht wirklich mit einem Ke/arambit in Deutschland rumlaufen muss..
Gruß
Phelan
Schnueffler
06-06-2012, 23:35
Muß nicht, aber kann! ;)
Solang's net verboten ist, ist's net verboten.
Richter würde aber gar nix deklarieren, sondern ein waffentechnisches Gutachten in Auftrag geben und erst dann deklarieren. Und in der heutigen Zeit von Mord und Amoklauf wird jeder schlaue Gutachter, der weiterhin für's Gericht tätig sein möchte, sein Ergebnis an den gesellschaftlichen Geschehnissen orientieren.
In Deutschland ist verbieten halt "in".
Schnueffler
06-06-2012, 23:42
Kommt auch drauf an, wer es trägt! ;)
Ich weiss nicht obs hierzu schon einen allgemeinen Thread gibt ich dachte ich erstell mal einen und gebe gleich Fragen von meiner Seite da da ich oft in Verwirrung gerate was deutsches Recht betrifft (ich bin eigentlich Österreicher aber lebe seit Jahren in Deutschland und wundere mich immer wieder was in De alles verboten ist wonach in Ö kein Hahn kräht)
Frage 1: Führen einer Klingenwaffe:
In Österreich ist / war es so, dass man eine Waffe die nicht versteckt geführt werden kann (etwa ein Schwert, Katana etc.) führen darf. Man darf nicht anderen Leuten den Schädel abschlagen aber mit scharfem Langschwert durch die Gassen rennen ist juristisch gesehen erlaubt sowie man 18 ist (jedenfalls wars mal so kA wie das jetzt ist) Das selbe gilt natürlich für stumpfe Versionen solcher Waffen. Kleine Waffen (Butterfly und co) sind jedoch Verboten.
Ähnliches galt für Wuchtwaffen - Schlagrine klar verboten, ein Stab / 3 Glieder Stab etc. ist erlaubt bei Nunchucks bin ich mir unsicher.
Wie ist das in De? Was machen denn historische Fechter / Mittelalterdarsteller?^^
Angehängt daran - weiss jemand wie das Konkret für typische Silatwaffen aussieht (Keris, Kerambit) Fällt das unter die Messer / "Schlagring" Abteilung oder wird da spezifiziert? Heisst, wenn ich ein Kerambit dabei habe, mache ich mich dadurch strafbar oder ist das ne rechtliche Grauzone da kein Schlagring?
2. Man muss sich ja Ausweisen können - ich habe aber keinen Perso sondern nur nen Reisepass und den hab ich nicht jedes mal wenn ich die 5 Minuten zum Kiga gehe (Kinder bringen / abholen) einen Ausweis dabei...ws wäre denn hier das Worst Case Szenario? Ich seh nicht ein meinen Reisepass dauernd rumzuschleifen ^^ Ich hab meine Brieftasche dabei und da sind diverse Karten (aber ohne Foto) mit denen man meine Daten erfahren könnte.
3. Wieder Kampfsportbezogen: Sexuelle Belästigung. Muss ich mich beim Training davor hüten auf gar keinen Fall weibliche Trainingspartner zu bekommen oder fällt das beim Kampfsport unter ne Sonderregelung - es gibt etwa gezielte ANgriffe auf die Leistengegend (Nerven) die gefährlich nah an den Geschlechtsorganen sind oder Schläge gegen den Solarplexus wo bei Damen je nachdem auch etwas in der Nähe ist - wenn das im Rahmen des Trainings auf selbstverständlich nicht sexuelle Weise berührt bzw. geschlagen wird (sie dreht sich weg oder man verzielt sich - wenn man mit Schwung ausführt oder beim Sparring) ist das strafbar? Ich schätze mal nicht aber wie empfindlich sind Frauen eurer Erfahrung nach da in De? In Ö, jedenfalls wo ich trainiert habe, war das nie ein Prob da hat man beim Bodenkampf ja auch öfter mal ziemlich verschlungen aneinandergehangen und einer davon meist mit Schmerzen ^^
4. Härte & Disziplin. Ich weiss auch nicht wie das in De. gehandhabt wird. In manchen KK ist Abhärtung ein wesentlicher Bestandteil der Kunst und zumindest im Karate wurde das bei uns auch gemacht - Schläge auf den Bauch zum Bsp. Inwieweit ist Härte während des Trainings zulässig? Vorweg mir macht das nix aus, solang ich alle Teile gebrauchsfähig behalte die ich ins Training mitgenommen habe sind mir Schmerzen im Rahmen des Trainings (gewollte, Unfälle passieren mitunter) eher willkommen immerhin härtet das ja ab. Ich fänds Schade wenn der Staat den Trainern Trainingsmethode die zur Abhärtung dienen verbieten würde
5. Verbergung des Gesichts - bei manchen Klamotten (Rüstung, Helm) vorprogrammiert - auch da würd ich mich Fragen was die auf Mittelalterfesten machen wollen aber nur aus Neugier - erlaubt oder verboten?
So vll. fällt mir später noch was ein - Danke schonmal
Nur mal grundsätzlich. Eigentlich wollen wir solche fragen nicht, da wir hier keinerlei "Rechtsberatung" machen dürfen/zulassen dürfen. ;)
Viele Gesetze sind auch Auslegungssache, bzw. es werden die "Sachverhalte" erst vor Gericht verhandelt.
Zu. 2.)
Ausweispflicht ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht)
Zu. 3.)
Viel Ärger lässt sich im Vorfeld verhindern. Man kann/sollte mit den Eltern reden und darauf Hinweisen das es zu eventuell zu "verstörenden" Berührungen kommen kann. Hier kann man auch mal einen Elternabend machen und einiges demonstrieren. Im Training nur "vor Zeugen" arbeiten und immer viel erklären. Oft kommen die "Irritationen" auch von Außenstehende (z.B. Eltern die zuschauen) oder durch Missverständnisse, die vom "Hörensagen" herrühren. Mann kann auch "freiwillig" ein polizeiliches Führungszeugnis zeigen, um die Eltern/Schüler eventuell zu beruhigen.
Vor Antritt des Trainings/ beim Probetraining sollte der Trainer auf den Sachverhalt hinweisen, gerade wenn es zu Bodenkampf kommt.
Zu. 5.)
Vermummungsverbot ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot)
law blog Archiv Vermummungsverbot im Straenverkehr? (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/18/vermummungsverbot-im-straenverkehr/)
Grinsekatze
07-06-2012, 14:52
5.
Kannst auch in Deutschland mit Sturmhaube oder Gasmaske rumlaufen. Verboten ist so was nur vereinzelt, z.B. auf öffentlichen Versammlungen. Wenn aber die Jungs in grün (bzw. blau) dich plötzlich anhalten und nach deinem Wohlergehen fragen, mußt du dich nicht wundern. :o
und wenn die Personenkontrolle eintritt, landen wir wieder bei 2. :D
Danke für die Tipps =) Ich frag nochmal in nem Juristenforum nach und schau was kommt...wenn ich wieder in De bin frag ich auf der Polizeistation
Cortalios
07-06-2012, 16:31
Lebst du in Österreich? Wenn ja sind die meisten der oben genannten Dinge in Bezug auf Messer nämlich quatsch.
ich empfehle ris.bka.gv.at, dort dann nach dem WaffG suchen und einfach einmal durchlesen. Alternativ kannst dir auch einen Strafrechtskodex zulegen oder Kommentare zum WaffenGesetz.
Danke für die Tipps =) Ich frag nochmal in nem Juristenforum nach und schau was kommt...wenn ich wieder in De bin frag ich auf der Polizeistation
Und einen Rechtsanwalt möchtest du nicht fragen, weil das kostet ja Geld, gell?
Also ich bin zurzeot in Ö aber lebe in De.
Ich denke ein Polizist sollte das Wissen. EInen Rechtsanwalt fragen hilft auch nicht mehr als im STGB nachzugucken denn ich hab oft genug erlebt dass man sich auf Aussagen von Rechtsanwälten nicht verlassen kann die sind teilweise falsch informiert (ja das hatte ich schon das war sehr ärgerlich weil der Mis....400 Euro für ne Info verlangt hat die auch noch falsch war...ok und einen Brief den er scrieb) und im Endeffekt entscheidet sowieso der Richter. Da wende ich mich lieber an die Polizei vor Ort - wenn mir ein Polizist das sagt hab ich im Fall einer Durchsuchung im Ort wenigstens eine Person die ich greifen kann.
Cortalios
07-06-2012, 19:07
Ganz so ist es nicht.
Polizisten haben häufig auch net unbedingt 100% Ahnung bzw kennen sich da net eindeutig aus. Insbesondere haben sie eine sehr voreingenommene Ansicht.
Da sind Juristen, die wesentlich besseren Ansprechpartner. Sollten wissen wie es wirklich ist. Btw weil du an einen falschen RA geraten bist, heißt das nicht, dass alle sch**ße sind. Und dass der RA für seinen Job Entgelt verlangt, welche Wunder- macht der Mechaniker, der Nahversorger, etc genauso!!!!
400 Euro für ne Auskunft und n Brief sind aber Hammer...die würd ich mir lieber sparen ;) Da is die Geldstrafe wenn man mich erwischt ja geringer als das Honorar ^^
shenmen2
07-06-2012, 22:00
3. Wieder Kampfsportbezogen: Sexuelle Belästigung. Muss ich mich beim Training davor hüten auf gar keinen Fall weibliche Trainingspartner zu bekommen oder fällt das beim Kampfsport unter ne Sonderregelung - es gibt etwa gezielte ANgriffe auf die Leistengegend (Nerven) die gefährlich nah an den Geschlechtsorganen sind oder Schläge gegen den Solarplexus wo bei Damen je nachdem auch etwas in der Nähe ist - wenn das im Rahmen des Trainings auf selbstverständlich nicht sexuelle Weise berührt bzw. geschlagen wird (sie dreht sich weg oder man verzielt sich - wenn man mit Schwung ausführt oder beim Sparring) ist das strafbar? Ich schätze mal nicht aber wie empfindlich sind Frauen eurer Erfahrung nach da in De? In Ö, jedenfalls wo ich trainiert habe, war das nie ein Prob da hat man beim Bodenkampf ja auch öfter mal ziemlich verschlungen aneinandergehangen und einer davon meist mit Schmerzen ^^
In Ö ist sexuelle Belästigung ja wohl auch nicht erlaubt, oder ?
Wir Frauen sind nicht blöd. Den Unterschied zwischen normal/aus Versehen anfassen und absichtlich mit schräger Intention grabschen spürt frau ganz genau.
Simplicius
07-06-2012, 22:17
In Ö ist sexuelle Belästigung ja wohl auch nicht erlaubt, oder ?
sexuelle Belästigung gibt es in D meines Wissens nur im Arbeitsrecht.
Wenn der Threadersteller im Haltegriff grapschen will, dann liegt wohl sexuelle Nötigung vor.
@ shenmen - das ist mir schon klar aber heutzutage werden manchmal Männer einer sexuellen Straftat bezichtigt um ihnen ens auszuwischen - selten aber kommt vor. Mir gehts drum dass ich auf der sicheren Seite sein will ich hab ne Frau und 3 Kinder und das letzte was ich brauch is ne übersensible Trainingspartnerin die meint rumspinnen zu müssen ^^ Bisher hatte ich da nie ein problem und ich hätte gern dass es so bleibt^^
400 Euro für ne Auskunft und n Brief sind aber Hammer...die würd ich mir lieber sparen ;) Da is die Geldstrafe wenn man mich erwischt ja geringer als das Honorar ^^
Wenn du hingehst und sagst "Ich hätte mal ne kurze Frage und ich stecke 50.-€ in die Kaffeekasse" sollte es schnell möglich sein, die richtigen Antworten zu bekommen. ;)
Moin,
bei uns hängen z.B. die Trainingspraktiken als so ne Art AGB aus. Da wird ausdrücklich erwähnt, dass es bei uns härter zugehen kann und wir uns hin und wieder im Rahmen des Trainings auch anfassen...:p
Bei Graduierung muss man sich z.B. nach bestandener Prüfung zu nem freundschaftlichen Klaps in den Bauch aufstellen. Wer sich also widerspruchslos aufstellt ist einverstanden...:rolleyes:
Wie soll ich es denn vermeiden beim Grappling mal was zu berühren, was ich so vielleicht nicht ungefragt mache? Kommt das wirklich so häufig vor, dass reihenweise KS/ KK ler verklagt werden? (Vorausgesetzt sie haben "normal" trainiert)
Gruß
kA ob das vorkommt ich wills ned unbedingt drauf anlegen ^^
Aber was bringt mir eine antwaltliche Auskunft wenn am Ende sowieso der Richter entscheidet obs legal oder illegal is und das Gesetz sich da selber ned einig is^^
Sandra1970
08-06-2012, 16:03
Hallo Estar
das ist mir schon klar aber heutzutage werden manchmal Männer einer sexuellen Straftat bezichtigt um ihnen ens auszuwischen - selten aber kommt vor. Mir gehts drum dass ich auf der sicheren Seite sein will ich hab ne Frau und 3 Kinder und das letzte was ich brauch is ne übersensible Trainingspartnerin die meint rumspinnen zu müssen ^^ Bisher hatte ich da nie ein problem und ich hätte gern dass es so bleibt^^
Bleib mal locker,... solange du nicht Vorsätzlich jemand weiblichen begrapscht, wird man dir beim Sport nicht das Fell über die Ohren ziehen.
Glaub mir, Frau merk schon, ob es absichtlich ist, oder aus versehn passiert.
:cool: Eine Ohrlasche hat schon so manchen heißblütigen wieder ins Realleben zurückgebracht !!!
Gruß Sandra
Ok, Thema scheint somit erledigt. :D
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