Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Backpfeife als Notwehr bei schwerer Beleidigung gerechtfertig?



Savateur73
07-06-2012, 02:42
Backpfeife als Notwehr bei schwerer Beleidigung gerechtfertigt?
Ich hatte heute abend folgenden Fall der mir und meinem Kumpel passiert ist.
Wir waren in einem Lokal und wollten in Ruhe ein Bier trinken als eine Kegelgruppe in unsere Richtung torkelte.
Wir haben der Gruppe von 4 Personen keine grosse Beachtung geschenkt als einer von der Gruppe meinen Kumpel der Südländer ist und auch danach aussieht als Dreckskanacken bezeichnet hat , der in dem Lokal nichts zu suchen hat.
Mein Kumpel ist eher klein und sehr impulsiv und hat dem Typen sofort im Affekt eine Backpfeife verpasst die im ganzen Lokal zu hören war.:ups:
Die Kegelgruppe war sofort geschockt und der Wirt hat sofort die Polizei gerufen, die nach 5 Minuten da war.
Es wurden die Personalien vom Beleidiger und meinem Kumpel aufgenommen und zur Anzeige gebracht.
Meine Frage dazu, kann man die Backpfeife als Notwehr ansehen oder eher nicht?
Ich weiss das ist hier kein juristisches Forum, aber ich würde gerne eure Erfahrungen dazu hören.

Rattos
07-06-2012, 02:45
Nein , eine Backpfeife nach einer Beleidigung ist nicht als Notwehr anzusehen da der bestand einer Bedrohung und Körperverletzung nicht erfuellt wurde.

Jedoch kann dein Kollege eine Gegenanzeige stellen , da wie du sagst eine "Beleidigung " in das ganze involviert war.

Noch mehr fragen? PN

Savateur73
07-06-2012, 03:10
Nein , eine Backpfeife nach einer Beleidigung ist nicht als Notwehr anzusehen da der bestand einer Bedrohung und Körperverletzung nicht erfuellt wurde.

Jedoch kann dein Kollege eine Gegenanzeige stellen , da wie du sagst eine "Beleidigung " in das ganze involviert war.

Noch mehr fragen? PN

Im Allgemeinen hast Du Recht, aber hier wurde der Tatbestand der Volkshetzung und Beleidigung erfüllt und die dadurch resultierte Notwehr durch Ehrverletzung ist durch §32 Notwehrrecht erfüllt.
Ich und ein anderer Gast wurde als Zeugen vernommen und haben die Beleidigung des Kegelbruders bestätigt und seine Kegelbrüder haben gar nichts gesagt.:-§
Mein Kumpel hat Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung gestellt und der Kegelbruder wegen KV.

Rattos
07-06-2012, 03:27
Im Allgemeinen hast Du Recht, aber hier wurde der Tatbestand der Volkshetzung und Beleidigung erfüllt und die dadurch resultierte Notwehr durch Ehrverletzung ist durch §32 Notwehrrecht erfüllt.
Ich und ein anderer Gast wurde als Zeugen vernommen und haben die Beleidigung des Kegelbruders bestätigt und seine Kegelbrüder haben gar nichts gesagt.:-§
Mein Kumpel hat Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung gestellt und der Kegelbruder wegen KV.

Stimmt schon , jedoch bin ich mir 100% sicher das was auf ihn zukommen wird aus eigener Erfahrung. Aber ich glaube das wenn man Ehrverletzung erlitten hat nicht laut §StGb 32 Notwehrrecht Draufhauen darf ;)

Abwarten is angesagt.

Evtl wird in das ganze noch hinein bezogen das dein kollege Alkoholisiert war ..

Savateur73
07-06-2012, 03:36
Stimmt schon , jedoch bin ich mir 100% sicher das was auf ihn zukommen wird aus eigener Erfahrung. Aber ich glaube das wenn man Ehrverletzung erlitten hat nicht laut §StGb 32 Notwehrrecht Draufhauen darf ;)

Abwarten is angesagt.

Evtl wird in das ganze noch hinein bezogen das dein kollege Alkoholisiert war ..

Nö, wir hatten nicht einmal das 1.Bier getrunken!:D
Desweiteren war es ja eine Backpfeife und kein Faustschlag und der Kegelbruder hatte auch keine Verletzung.

Rattos
07-06-2012, 03:58
Nö, wir hatten nicht einmal das 1.Bier getrunken!:D
Desweiteren war es ja eine Backpfeife und kein Faustschlag und der Kegelbruder hatte auch keine Verletzung.

Damit wird es noch schlimmer da er nicht Alkoholisiert war..
Naja bin auch noch in Jungen jahren und kein Jura-Student , aber da kannste dein freund vorwarnen , er bekommt Post :D

Simplicius
07-06-2012, 08:22
Im Allgemeinen hast Du Recht, aber hier wurde der Tatbestand der Volkshetzung und Beleidigung erfüllt und die dadurch resultierte Notwehr durch Ehrverletzung ist durch §32 Notwehrrecht erfüllt.
Ich und ein anderer Gast wurde als Zeugen vernommen und haben die Beleidigung des Kegelbruders bestätigt und seine Kegelbrüder haben gar nichts gesagt.:-§
Mein Kumpel hat Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung gestellt und der Kegelbruder wegen KV.

Notwehr dient dazu, einen bestehenden Angriff auf ein Rechtsgut zu beenden, dabei ist das mildeste Mittel zu wählen, das den Angriff sicher beendet.
Die Fragen, die sich hier stellen, sind:

1.) War der Angriff noch im Gange? D.h. hat der Geschlagene weiterhin beleidigt, oder war er nach der einen Bemerkung still?
2.) Stand Deinem Kumpel ein milderes Mittel zur Verfügung, den Angriff sicher zu beenden. (z.B. klare Ansprache)?

Es wurde hier schon mal - ich glaube von Luggage - der Fall eines Mannes gepostet, der in einem Schwimmbad dem Beleidiger seiner korpulenten Freundin die Nase brach.
Das wurde als Notwehr anerkannt.
Dort war es aber ein andauerndes Verhöhnen, das auch durch Ansprache nicht zu beenden war.

Cillura
07-06-2012, 08:23
Gabs nicht mal nen Punkt "Handlung im Affekt?"

Wikipedia -> Affekttat (http://de.wikipedia.org/wiki/Affekttat)

R. Lee Ermey
07-06-2012, 08:37
Vor ein paar Jahren ging eine Geschichte durch das Netz, die mit eurer etwas Ähnlichkeit hat. Da hat jemand die Kinder einer dunkelhäutigen Frau mit rassistischen Sprüchen bedacht und die Frau hat ihn eine geknallt.
Soll als Notwehr durchgegangen sein.

Sojobo
07-06-2012, 08:40
Ich glaube, neben §32 StGB greift hier §34:


Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Der Mann hat keine sichtbaren Verletzungen davon getragen (oder?) und vorher unter Zeugen eine rassistische Ehrverletzung begangen. Der einzige Einwand, der mir hier in den Sinn kommt, ist, dass dein Kollege nicht zu erst verbal (das heißt auf mildere Weise) versucht hat, den Angriff auf seine Ehre zu beenden.

Aber ich bin kein Jurist.

oldtomtom
07-06-2012, 09:08
Könnte es nicht so gewesen sein, daß sich dein Kumpel weiterhin bedroht sah, da es ja eine ganze Gruppe Kegelbrüder war, daß der "Angreifer" gerade weitere Beleidgungen von sich geben wollte und er schon tief Luft holte, um damit fortzufahren, als er eine Backpfeife bekam, daß der Angreifer schon mehrere Worte/Sätze beleidigenden Inhalts, nicht nur einen Satz von sich gegeben hatte, als die Backpfeife einschlug???

Er weiß doch, daß Alkohol enthemmt und rechnete doch sicher damit, sobald er was sagt, daß er weiter angegangen wird, der Angreifer ja wegen seiner schon drohenden Körperhaltung und den Kumpels im Rücken tätlich werden würde? Der Beleidiger war doch schon sehr aggressiv eingestimmt und seine Körperhaltung ließ schlimmeres erwarten usw usf?

Der Beleidger war aber erkennbar nicht so betrunken, daß er beim kleinsten Schups schon umfallen würde....?

Rattos
07-06-2012, 09:14
Könnte es nicht so gewesen sein, daß sich dein Kumpel weiterhin bedroht sah, da es ja eine ganze Gruppe Kegelbrüder war, daß der "Angreifer" gerade weitere Beleidgungen von sich geben wollte und er schon tief Luft holte, um damit fortzufahren, als er eine Backpfeife bekam, daß der Angreifer schon mehrere Worte/Sätze beleidigenden Inhalts, nicht nur einen Satz von sich gegeben hatte, als die Backpfeife einschlug???

Er weiß doch, daß Alkohol enthemmt und rechnete doch sicher damit, sobald er was sagt, daß er weiter angegangen wird, der Angreifer ja wegen seiner schon drohenden Körperhaltung und den Kumpels im Rücken tätlich werden würde? Der Beleidiger war doch schon sehr aggressiv eingestimmt und seine Körperhaltung ließ schlimmeres erwarten usw usf?

Der Beleidger war aber erkennbar nicht so betrunken, daß er beim kleinsten Schups schon umfallen würde....?

Diese Aussage hat mich zur ueberlegung gebracht..

Eventuell kommt dein kollege davon da er sich von dem kegler und seiner "Bande" noch weiterhin bedroht gefuehlt hat und das §32 StGb erfuellt ;)

itto_ryu
07-06-2012, 09:18
Keine juristische Meinung dazu, deswegen sage ich, abwarten und Tee trinken und gucken, was bei rauskommt, Gegenanzeige ist schon einmal eine gute Idee.

MCFly
07-06-2012, 09:32
Das wurde als Notwehr anerkannt.
Dort war es aber ein andauerndes Verhöhnen, das auch durch Ansprache nicht zu beenden war.

Genau das ist der Punkt: nennt sich Schimpfkanonade. Dann würde eine Backpfeife ggf. die Kriterien einer Notwehrhandlung erfüllen.

Me1331
07-06-2012, 09:37
Zuerst beleidgen und dann anzeigen wegen einer Backpfeife...(Musste Backpfeife youtuben)
Ich nenn das mal ziemlich tief.(beides)

BikerCB
07-06-2012, 09:51
Das ist beides unterstes Niveau, bei einer Beleidigung geht man garnicht drauf ein und lässt den anderen labern.
Wenn das jeder so machen würde, sofort zu hauen bei nem schiefen Blick, dann gäbe es zu 80 % Anarchie.
Wobei eine Ohrfeige auch nicht harmloser zu betrachten ist als ein Faustschlag.
Ein Kumpel von mir wurde auch nur leicht von einer Ohrfeige getroffen, resultat er hatte ein Loch im Trommelfell.

Kreuzkuemmel
07-06-2012, 10:01
Das ist beides unterstes Niveau, bei einer Beleidigung geht man garnicht drauf ein und lässt den anderen labern.
Wenn das jeder so machen würde, sofort zu hauen bei nem schiefen Blick, dann gäbe es zu 80 % Anarchie.


Es geht nicht um einen schiefen Blick, sondern um rassistische Pöbelei. Sowas muss sich niemand gefallen lassen.

BikerCB
07-06-2012, 10:04
Es geht nicht um einen schiefen Blick, sondern um rassistische Pöbelei. Sowas muss sich niemand gefallen lassen.

Wenn es danach geht, soll ich jedem nicht deutsch aussehnden auf die Schnauze haun weil er was gegen Deutsche sagt? Das ist doch völliger quatsch, da steht man drüber.
Das war doch sein Ziel ihn zu provozieren.

Me1331
07-06-2012, 10:10
Wenn es danach geht, soll ich jedem nicht deutsch aussehnden auf die Schnauze haun weil er was gegen Deutsche sagt? Das ist doch völliger quatsch, da steht man drüber.
Das war doch sein Ziel ihn zu provozieren.

Leicht gesagt, aber auch leicht getan?

Möglicherweise nicht zu 100% okey was der Herr getan hat aber stehe dennoch auf seiner Seite, denn alles muss man sich nicht gefallen lassen.

Inumeg
07-06-2012, 10:12
Das war doch sein Ziel ihn zu provozieren.

<Vermutung> Nein. Sein Ziel war es, vor seinen Kegelfreunden einen Dicken zu machen und sein Ego aufzupumpen.</Vermutung>

"Da steht man drüber" ist immer eine gute Ausrede, wenn man keine Zivilcourage zeigen möchte.

BikerCB
07-06-2012, 10:13
Leicht gesagt, aber auch leicht getan?

Möglicherweise nicht zu 100% okey was der Herr getan hat aber stehe dennoch auf seiner Seite, denn alles muss man sich nicht gefallen lassen.

Es ist beides scheiße, keine Frage.
Aber es ist kein Grund zu zuschlagen!


<Vermutung> Nein. Sein Ziel war es, vor seinen Kegelfreunden einen Dicken zu machen und sein Ego aufzupumpen.</Vermutung>

"Da steht man drüber" ist immer eine gute Ausrede, wenn man keine Zivilcourage zeigen möchte.

Ein Ausrede wenn man keine Zivilcourage zeigen möchte? Hallo?
Zivilcourage in dem Ich zu schlagen?
Wenn jemand sichtlich jemand von mehreren Angreifern attackiert würde ich sicherlich auch einschreiten, aber wegen sonem kleinen Rotz doch nicht.

Me1331
07-06-2012, 10:25
Es ist beides scheiße, keine Frage.
Aber es ist kein Grund zu zuschlagen!


Weil Menschen Menschen sind machen Menschen menschliche Sachen gegeben durch deren menschliche Natur.

Außerdem ist zuschlagen nicht gleich zuschlagen!

oldtomtom
07-06-2012, 10:40
"Bitte, lieber Herr Kegelfreund, bitte beleidigen Sie mich nicht in dieser Weise und lassen Sie mir bitte meine Ruhe. Ich bin ein Mensch genauso wie Sie und habe dieselben Rechte wie Sie. Also lassen Sie mich doch bitte in Ruhe."
------- paff------:D
Willkommen in der Realität.

Kreuzkuemmel
07-06-2012, 11:04
Wenn jemand sichtlich jemand von mehreren Angreifern attackiert würde ich sicherlich auch einschreiten, aber wegen sonem kleinen Rotz doch nicht.

Rassismus ist kein "kleiner Rotz" sondern eines der größten Übel dieser Welt. Dagegen muss man Stellung beziehen. Sicher nicht immer mit Gewalt, aber in diesem Fall habe nicht das geringste Mitleid mit dem Kegelbruder. Ich hoffe, dass auf Notwehr erkannt wird.

Estar
07-06-2012, 11:05
Ich zitiere mal woanders her:

"Beschließend: in Deutschland ist Recht, was der Richter daraus macht. Selbst wenn du nach dem WaffG im Recht bist, kann es dich trotzdem erwischen, einfach so. Es herrscht in Deutschland im Bereich der Justiz immer wieder reine Willkür. Glaubt es oder nicht, völlig egal, so ist es leider. Die Juristen machen was sie wollen, wenn sie es wollen."

Kurzum wenn dein Kumpel Pech hat und an einen Braun angehauchten Richter kommt siehts schlecht für ihn aus - und ja das gibt es leider.
Wenn er an ein faires Gericht kommt wird er vermutlich nur ne verbale Zurechtweisung bekommen, es wurde ja niemand verletzt. Hätte er ihm einen Zahn ausgeschlagen wärs wieder was anderes da hätte Schmerzensgeld in der höhe von einem Monatsgehalt oder mehr drin sein können. Aber da ausser nem lauten Knall nix passiert ist, keine Verletzungsabsicht bestand etc...ich denke der Typ wird wegen Beleidigung ne Verwarnung bekommen (er war ja alkoholisiert oder?) und dein Kumpel wegen der Backpfeife

Das Verhalten vor Gericht wird halt auch ne Rolle spielen, wenn der Typ in der Verhandlung munter weiterbeleidigt kriegt er erstmal Ordnungseld und dann vermutlich noch ne Geldstrafe dazu.
Dein Kumpel soll halt aufpassen dass er vor Gericht aussieht wie die Ruhe selbst, wenn er da agressiv wird und sich reizen lässt kann sichd as negativ auswirken (sofern es überhaupt soweit kommt) - aber ich bin kein Anwalt.

oldtomtom
07-06-2012, 11:15
Ich zitiere mal woanders her:

"Beschließend: in Deutschland ist Recht, was der Richter daraus macht. Selbst wenn du nach dem WaffG im Recht bist, kann es dich trotzdem erwischen, einfach so. Es herrscht in Deutschland im Bereich der Justiz immer wieder reine Willkür. Glaubt es oder nicht, völlig egal, so ist es leider. Die Juristen machen was sie wollen, wenn sie es wollen."

Kurzum wenn dein Kumpel Pech hat und an einen Braun angehauchten Richter kommt siehts schlecht für ihn aus - und ja das gibt es leider. ......
aber ich bin kein Anwalt.


Und du du kein Anwalt bist, solltest du dich mit solchen Äu0erungen ganz gewaltig zurückhalten. Frag mal Luggage.

Estar
07-06-2012, 11:25
Der TE ist sich bewusst, dass das hier kein Jurstenforum ist und nur Laien sprechen und fragt nach Meinungen - das ist meine Meinung. Nicht mehr, nicht weniger. Sonst kann er ja in nem Juristenforum gucken obs n ähnlcihen Fall gab.

Darum aus einem Juraforum:

"Auch wenn sie manche Leute vielleicht verdient hätten........die Anwendung einer Ohrfeige kann durchaus zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung führen.

Das Argument, dass der Schmerz kurze Zeit später wieder abklingt, zählt nicht. Dazu kommt noch, dass die Ohrfeige unter Erwachsenen als extrem demütigend empfunden wird.

Wenn die Ohrfeige eine Reaktion auf "echtes" Mobbing war, sollte das unbedingt herausgestellt werden. Insgesamt sollte der Täter die Situation so darstellen, eher Opfer denn Täter gewesen zu sein. Die Chancen für eine Verfahrenseinstellung stehen m.E. dann insgesamt recht gut....außer der Täter ist schon mal strafrechtlich aufgefallen"

Eine Ohrfeige, die keine körperliche Veränderung zurücklässt, würde ich als Beleidigung (§185 StGB) einstufen. Diese kann als unmittelbare Reaktion auf eine zuvor erlittene Beleidigung nach §199 StGB straffrei sein, was aber im Einzelfall geprüft werden muss.

§ 223 Abs. 1 StGB sieht sowohl die Misshandlung als auch die Gesundheitsschädigung als tatbestandsmäßig an. Für erstere reicht schon eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich herabsetzt. Das wird bei einer Ohrfeige regelmäßig der Fall sein

HauWeg
07-06-2012, 11:32
Denke das sowas eh fallengelassen wird da es zu viel Geld kostet wegen einer nichtiggkeit. Oder im Schnellverfahren d.h. man bekommt per Post das Urteil zugeschickt.

Sokolo
07-06-2012, 11:34
@Savateur

Notwehr scheitert an der Gegenwärtigkeit des Angriffs, Notstand an Gegenwärtigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Gibt's nichts dran zu rütteln, dein Kumpel hat 'ne KV begangen. Ist allerdings in der Preisklasse bei der Vorgeschichte eine absolute Bagatelle. Würd ich mir gar nicht groß den Kopf drum machen.

Der Weg des geringsten Widerstandes wäre es wohl, den Kontakt zum Geschädigten zu suchen und anzubieten, beiderseits die Strafanträge wg. Beleidigung bzw. KV zurückzuziehen.

kelte
07-06-2012, 12:01
Im Allgemeinen hast Du Recht, aber hier wurde der Tatbestand der Volkshetzung und Beleidigung erfüllt und die dadurch resultierte Notwehr durch Ehrverletzung ist durch §32 Notwehrrecht erfüllt.

So einfach ist das nicht.
Grundsätzlich kannst du dich gegen eine Ehrverletzung zur Wehr setzen. Notwehr setzt aber immer voraus, das der Angriff gegenwärtig ist oder der begründete Verdacht besteht, das der Angriff weitergeht.

Also wurde dein Kumpel beleidigt und der andere drehte sich schon wieder weg, dann ist es eben keine Notwehr mehr, sondern Selbstjustiz.
Die Backpfeife muß also von einem Verteidigungswillen getragen sein, nicht etwa Rache. Womit sich eventuell das nächste Problem ergibt:
Ist eine Backpfeife überhaupt ein adäquates Notwehrmittel, eine (fortgesetzte) Beleidung zu stoppen, oder fordert man nicht dadurch weitere Beleidigungen heraus?

Ich denke in solchen Fällen gilt der alte Spruch:
"Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand."

Aus Erfahrung im meinem Bekanntenkreis kann ich dir sagen, das es häufig derartige "Bagatellen" sind, die von deutschen Gerichten mit unglaublicher Zähigkeit und Ausdauer verfolgt werden.

oldtomtom
07-06-2012, 12:13
S
Aus Erfahrung im meinem Bekanntenkreis kann ich dir sagen, das es häufig derartige "Bagatellen" sind, die von deutschen Gerichten mit unglaublicher Zähigkeit und Ausdauer verfolgt werden.

In der Praxis sind das weniger die Richter, als die StaatsanwältInnen.
Die Staatsanwaltschaft schiebt den "schwarzen Peter" gerne den Gerichten zu nach dem Motto:" wir haben angeklagt, aber das Gericht hat das Verfahren eingestellt / den Angeklagten freigesprochen".

Was Notwehr betrifft, sind die erfahrenen RichterInnen in aller Regel nicht weltfremd: Und die unerfahrenen RichterInnen ohne Praxiserfahrung kann der Anwalt vor Gericht auch überzeugen. Nur sollte der Anwalt ein bißchen Ahnung von Selbstverteidigung / Kampfsport (und Gewaltprävention wär auch nicht gerade von Nachteil) haben. Der weiß dann, wovon er spricht, im Gegensatz zu den wortgewaltigen Theoretikern.

WCBX
07-06-2012, 12:19
Wir haben der Gruppe von 4 Personen keine grosse Beachtung geschenkt als einer von der Gruppe meinen Kumpel der Südländer ist und auch danach aussieht als Dreckskanacken bezeichnet hat , der in dem Lokal nichts zu suchen hat.

Er wurde A. als Dreckskanacke bezeichnet und das nehme ich an Agressiv und B. wurde noch dazu gesagt das er im Lokal nichts zu suchen hätte.

Punkt B. ist hier interessant, dein Kumpel könnte sich nach dieser Aussage auch wirklich bedroht gefühlt haben (zumindest es so auslegen), da er eventuell daraus den Rückschluss führen könnte, das er Angst haben musste körperlich des Lokals verwiesen zu werden (mit anderen Worten die 4 Typen, hätten in ja theoretisch packen können, um in vor die Tür zu setzen, wenn nicht schlimmeres). Könnte eventuell als Notwehr angesehen werden, bin ich ja mal auf den Ausgang des ganzen gespannt.

Ist ja auch meisst eine Sache der Zeugen sowas.

Savateur73
07-06-2012, 12:28
@Savateur

Notwehr scheitert an der Gegenwärtigkeit des Angriffs, Notstand an Gegenwärtigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Gibt's nichts dran zu rütteln, dein Kumpel hat 'ne KV begangen. Ist allerdings in der Preisklasse bei der Vorgeschichte eine absolute Bagatelle. Würd ich mir gar nicht groß den Kopf drum machen.

Der Weg des geringsten Widerstandes wäre es wohl, den Kontakt zum Geschädigten zu suchen und anzubieten, beiderseits die Strafanträge wg. Beleidigung bzw. KV zurückzuziehen.

So ganz wie Du sehe ich das nicht, da die Backpfeife während der Beleidigung erfolgte und da es eine Gruppe war kann man von einer Provokation und Gefahr ausgehen, dass haben wir den Polizisten bei der Anzeige auch so geschildert.
Mein Kumpel ist Italiener und wurde noch nie wegen seiner Herkunft beleidigt und es gab ja nicht mal einen Grund für eine Beleidigung.
Egal, er hat morgen einen Termin bei einem Fachanwalt für Strafrecht und dann werden wir weiter sehen.

Savateur73
07-06-2012, 12:30
Er wurde A. als Dreckskanacke bezeichnet und das nehme ich an Agressiv und B. wurde noch dazu gesagt das er im Lokal nichts zu suchen hätte.

Punkt B. ist hier interessant, dein Kumpel könnte sich nach dieser Aussage auch wirklich bedroht gefühlt haben (zumindest es so auslegen), da er eventuell daraus den Rückschluss führen könnte, das er Angst haben musste körperlich des Lokals verwiesen zu werden (mit anderen Worten die 4 Typen, hätten in ja theoretisch packen können, um in vor die Tür zu setzen, wenn nicht schlimmeres). Könnte eventuell als Notwehr angesehen werden, bin ich ja mal auf den Ausgang des ganzen gespannt.

Ist ja auch meisst eine Sache der Zeugen sowas.

Das ist auch meine Sichtweise, da die Kegelbrüder gross und kräftig waren so wie ich!:D
Nur haben Sie nicht erwartet das mein Kumpel der nur 1,70m ist so reagiert.

WCBX
07-06-2012, 12:50
Das ist auch meine Sichtweise, da die Kegelbrüder gross und kräftig waren so wie ich!:D
Nur haben Sie nicht erwartet das mein Kumpel der nur 1,70m ist so reagiert.

Hat er doch genau richtig gemacht, so kam es erst garnicht zur Prügelei (quasi Präventiv) :) .

Mr.Fister
07-06-2012, 13:07
Egal, er hat morgen einen Termin bei einem Fachanwalt für Strafrecht und dann werden wir weiter sehen.
weise entscheidung, der informationsgewinn dort dürfte deutlich höher ausfallen als hier...

oldtomtom
07-06-2012, 13:16
weise entscheidung, der informationsgewinn dort dürfte deutlich höher ausfallen als hier...

Der Anwalt holt sich erstmal die Akte von der Staatsanwaltschaft, und erst danach baut er seine Verteidigungsstrategie auf. Der muß erstmal wissen, was alle Zeugen und vor allem der eigene Mandant (aktenkundig) gesagt haben.

kelte
07-06-2012, 13:18
In der Praxis sind das weniger die Richter, als die StaatsanwältInnen.
Die Staatsanwaltschaft schiebt den "schwarzen Peter" gerne den Gerichten zu nach dem Motto:" wir haben angeklagt, aber das Gericht hat das Verfahren eingestellt / den Angeklagten freigesprochen".


Das meinte ich ja, das Verfahren könnte ja eingestellt werden, wirds aber nicht.
Ich hatte mal einen ziemlich lauten "Kunden", den ich aufgefordert hatte, meine Firma zu verlassen. Tat er nicht. Aus Erfahrung habe ich ihn nicht selbst rausgeschmissen, sondern mit einem Anruf bei der Polizei (in seiner Gegenwart - Hausfriedensbruch) Druck ausgeübt. Er ist dann irgendwann mal abgehauen, als die Polizei kam, sagte ich denen, das sich der Fall -aus meiner Sicht- erledigt hatte. Keine Chance. Es gab ein halbes Jahr später dazu 2!!! Verhandlungen, wo ich samt Sektretärin als Zeugen hin mussten. Ging nicht zu stoppen. Unglaublich.

Anderer Fall: Sohn von nem Kumpel sagt zu ner (Ex)-Freundin abends in der Disco das unschöne Wort Schl.... Die hat Anzeige erstattet, später zurückgenommen. Das Verfahren war nicht aufzuhalten, ich dachte ich raff es nicht. Nach meinem Denken stand Aussage gegen Aussage, keine Zeugen.
Denkste. Die Richterin hat ihn verurteilt: Begründung: Die Geschädigte ist zugleich Zeugin und daher verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Der Beschuldigte darf vor Gericht lügen, das sich die Balken biegen. Ergo: Die Geschädigte sagt die Wahrheit: Der Sohnemann ist schuldig. Geldstrafe (Schmerzensgeld?), die Verpflichtung, an einem "Gewaltpräventionstraining" teilzunehmen sowie gemeinnützige Arbeit.
Ich dachte, ich spinne.

itto_ryu
07-06-2012, 13:21
Mal brachial ausgedrückt: Wenn mal einer was auf die Fresse verdient hat, dann gibt es halt mal uff die Fresse. Punkt. Muss man wirklich das Ganze moralisch sezieren, nach dem Motto "aber hauen tutet man doch nicht" :rolleyes: Dem Freund von Savateur wurde eine übelste Beleidigung an den Kopf geknallt und zudem die Existenzberechtigung in diesem Lokal abgesprochen. Dass er dafür eine Backpfeife verteilt hat, finde ich moralisch mehr als vertretbar. Aufregung könnte ich bei einer weitaus überzogeneren Eskalation verstehen (halbtot treten, Messer etc.). Und ja, ich weiß sehr gut, dass eine "Backpfeife" nicht gleich ein harmloses Ding sein muss.

Ohne Effekt: Dereck Chisora slaps Vitali Klitschko at Stare Down - HD - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=zDkwuwEaYJs)

Mit Effekt: full bodyweight power slaping - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=vTZRGRFEFoE)

Ggf. sollte man Streitigkeiten wegen Beleidigungen einfach so reglementiert austragen: Bloody Street Slap Fight - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=-ueUao3bN0s&feature=related)

:D

Cillura
07-06-2012, 13:26
@kelte: Warum ist das so? Warum werden die Verfahren dann nicht einfach aufgehoben? Haben doch dann alle weniger Arbeit damit, wenn es sich erledigt hat. Das finde ich schon arg seltsam.

Hat jemand zu dieser Sache vielleicht paar Infos?


Ok, ich beantworte dann gleich mal selbst :D

Zitat von Wikipedia -> Strafanzeige (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige)


Eine Strafanzeige kann – anders als ein Strafantrag (§ 77d StGB) – nicht „zurückgezogen“ werden, da sie kein Verfahrensrecht ist, sondern ein tatsächlicher Vorgang der Kenntnisgabe, an den die Strafverfolgungsbehörden eigene Ermittlungen knüpfen.

kelte
07-06-2012, 13:34
@kelte: Warum ist das so? Warum werden die Verfahren dann nicht einfach aufgehoben?

Ich habe keine Ahnung. Nach meiner Erfahrung werden vor Gericht Bagatellen schier endlos durchgekaut, während (nach meinem Empfinden handfeste Straftaten) gegen Auflage eingestellt wurden.
Das Prinzip dahinter erschliesst sich mir nicht.

Savateur73
07-06-2012, 13:34
Das meinte ich ja, das Verfahren könnte ja eingestellt werden, wirds aber nicht.
Ich hatte mal einen ziemlich lauten "Kunden", den ich aufgefordert hatte, meine Firma zu verlassen. Tat er nicht. Aus Erfahrung habe ich ihn nicht selbst rausgeschmissen, sondern mit einem Anruf bei der Polizei (in seiner Gegenwart - Hausfriedensbruch) Druck ausgeübt. Er ist dann irgendwann mal abgehauen, als die Polizei kam, sagte ich denen, das sich der Fall -aus meiner Sicht- erledigt hatte. Keine Chance. Es gab ein halbes Jahr später dazu 2!!! Verhandlungen, wo ich samt Sektretärin als Zeugen hin mussten. Ging nicht zu stoppen. Unglaublich.



Ich glaube auch nicht das das Verfahren eingestellt wird, da schon ein öffentliches Interesse besteht.
Schliesslich wurde der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt was auch bezeugt werden konnte und
die Tatsache der erfolgten Notwehr durch die Backpfeife.
Ich denke schon das mein Kumpel freigesprochen wird.

oldtomtom
07-06-2012, 13:36
Das meinte ich ja, das Verfahren könnte ja eingestellt werden, wirds aber nicht.
Ich hatte mal einen ziemlich lauten "Kunden", den ich aufgefordert hatte, meine Firma zu verlassen. Tat er nicht. Aus Erfahrung habe ich ihn nicht selbst rausgeschmissen, sondern mit einem Anruf bei der Polizei (in seiner Gegenwart - Hausfriedensbruch) Druck ausgeübt. Er ist dann irgendwann mal abgehauen, als die Polizei kam, sagte ich denen, das sich der Fall -aus meiner Sicht- erledigt hatte. Keine Chance. Es gab ein halbes Jahr später dazu 2!!! Verhandlungen, wo ich samt Sektretärin als Zeugen hin mussten. Ging nicht zu stoppen. Unglaublich.

Anderer Fall: Sohn von nem Kumpel sagt zu ner (Ex)-Freundin abends in der Disco das unschöne Wort Schl.... Die hat Anzeige erstattet, später zurückgenommen. Das Verfahren war nicht aufzuhalten, ich dachte ich raff es nicht. Nach meinem Denken stand Aussage gegen Aussage, keine Zeugen.
Denkste. Die Richterin hat ihn verurteilt: Begründung: Die Geschädigte ist zugleich Zeugin und daher verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Der Beschuldigte darf vor Gericht lügen, das sich die Balken biegen. Ergo: Die Geschädigte sagt die Wahrheit: Der Sohnemann ist schuldig. Geldstrafe (Schmerzensgeld?), die Verpflichtung, an einem "Gewaltpräventionstraining" teilzunehmen sowie gemeinnützige Arbeit.
Ich dachte, ich spinne.

Da mußten noch andere Faktoren eine Rolle spielen. Beleidigung und Hausfriedensbruch sind absolute Antragdelikte. Ohne Strafantrag läuft da gar nichts.

kelte
07-06-2012, 13:38
Mal brachial ausgedrückt: Wenn mal einer was auf die Fresse verdient hat, dann gibt es halt mal uff die Fresse. Punkt.

So kannst du gerne denken wenn du bereit bist, dafür zu bezahlen.
Ein Bekannter von mir hat im Suff einen anderen leicht angestupst, dabei ist ein Zähnchen rausgefallen. Bei der Zahnarztrechnung hätte ich Schnappatmung bekommen. Und vorbestraft ist er jetzt auch noch, da der andere ihn anzeigen musste, um nicht selbst auf den Behandlungskosten sitzenzubleiben.

kelte
07-06-2012, 13:40
Da mußten noch andere Faktoren eine Rolle spielen. Beleidigung und Hausfriedensbruch sind absolute Antragdelikte. Ohne Strafantrag läuft da gar nichts.

Richtig. Aber selbst wenn du dann die Anzeige zurücknimmst (wie in beiden Fällen), ist das Verfahren nicht mehr zu stoppen.

kelte
07-06-2012, 13:46
Ich glaube auch nicht das das Verfahren eingestellt wird, da schon ein öffentliches Interesse besteht.
Schliesslich wurde der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt was auch bezeugt werden konnte und
die Tatsache der erfolgten Notwehr durch die Backpfeife.
Ich denke schon das mein Kumpel freigesprochen wird.

Was man eben selbst so als Tatsache ansieht.
Ich habe schon mehr als einmal vor Gericht Bauklötzer gestaunt.
Menschlich kann ich deinen Kumpel verstehen.
Die Frage ist nur, wie der/die Richter/in drauf ist.

Sokolo
07-06-2012, 13:58
Richtig. Aber selbst wenn du dann die Anzeige zurücknimmst (wie in beiden Fällen), ist das Verfahren nicht mehr zu stoppen.

Die Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Wohl aber der Strafantrag als Strafverfolgungsvoraussetzung. Und das geht bis zum Abschluss des Verfahrens.

§ 77d I StGB:

"Der Antrag kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann bis zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden."

oldtomtom
07-06-2012, 14:00
Richtig. Aber selbst wenn du dann die Anzeige zurücknimmst (wie in beiden Fällen), ist das Verfahren nicht mehr zu stoppen.

Doch. Wenn bei absoluten Antragsdelikten der Strafantrag zurückgenommen wird, fehlt eine Prozeßvoraussetzung. Es sind keine relativen Antragsdelikte, bei denen die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse bejahen und das Verfahren auch nach Rücknahme des Strafantrages weiterführen kann.

§ 77d Zurücknahme des Antrags (StGB)
(1) Der Antrag kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann bis zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden.

Ich wiederhole mich: Es müssen noch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben.

geetar
07-06-2012, 14:27
Unsere Urgroßeltern haben zwei Weltkriege mitgemacht und heutzutage kommen Ohrfeigen vor Gericht... bracht man sich ja nicht zu wundern, wenn die Solanum tuberosum von jedem belächelt wird.
Dem edit Kegelbruder wüsch ich, dass es in der U-Bahn mal an ein paar Fachkräfte gerät, dann hat er wenigstens einen Grund, Anzeige zu erstatten...

Inumeg
07-06-2012, 14:49
Dem edit Kegelbruder wüsch ich, dass es in der U-Bahn mal an ein paar Fachkräfte gerät, dann hat er wenigstens einen Grund, Anzeige zu erstatten...

Das ist genau der falsche Wunsch. Denn dann würde er in seinem Rassismus bestärkt werden ("... und dann haben mich die K*nacken wie die wilden Tiere im Urwald zerfleischt, genau wie bei denen zu hause").
Da ist es schon viel sinnvoller, wenn er von den langsamen aber gnadenlosen Gesetzesmühlen des deutschen, SEINES DEUTSCHEN, Rechtssystem zermahlen wird.
Wenn du allerdings mit Fachkräfte die gut frisierten Herren in Springerstiefeln meinst, die man öfters in "no-go-Areas" antrifft, UND diese ihn dann selber rassistische Sprüche an den Kopf werfen... DAS könnte seine Einstellung ändern.

kelte
07-06-2012, 14:53
Doch. Wenn bei absoluten Antragsdelikten der Strafantrag zurückgenommen wird, fehlt eine Prozeßvoraussetzung. Es sind keine relativen Antragsdelikte, bei denen die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse bejahen und das Verfahren auch nach Rücknahme des Strafantrages weiterführen kann.

§ 77d Zurücknahme des Antrags (StGB)
(1) Der Antrag kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann bis zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden.

Ich wiederhole mich: Es müssen noch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben.

Den Antrag kannst du zurücknehmen (hab ich auch getan), das Verfahren kann aber nur vom Staatsanwalt/Richter eingestellt werden, muss aber eben nicht. Wenn die (warum auch immer) ein öffentliches Interesse sehen, geht das Verfahren weiter. Glaube mir, ich hatte Null Bock wegen dem Typ, der mich eh schon genervt hatte, nun auch noch zum Gericht zu wackeln. Ich konnte es nicht stoppen, keine Chance. Warum Gericht/Staatsanwaltschaft offensichtlich mit derartiger Begeisterung sich um "Bagatellen" kümmern, ist mir ein Rätsel. Ich als Staatsanwalt wäre doch über jeden Fall froh, den ich loswerden könnte...

Edit: Ich sehe gerade, Cillura hat eine Antwort gefunden:
"Eine Strafanzeige kann – anders als ein Strafantrag (§ 77d StGB) – nicht „zurückgezogen“ werden, da sie kein Verfahrensrecht ist, sondern ein tatsächlicher Vorgang der Kenntnisgabe, an den die Strafverfolgungsbehörden eigene Ermittlungen knüpfen. "
Aha. Wieder was dazugelernt.

Das gleiche bei meinem Kumpel. Böse ausgedrückt: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.
Er hatte im Suff seinem Kumpel besagten Zahn ausgestupst und war auch irgendwann bereit, die Kosten zu übernehmen. Die hatten sich schon längst wieder lieb, aber das einmal angeschobene Strafverfahren war nicht mehr aufzuhalten.

oldtomtom
07-06-2012, 14:57
Kelte:
Hast du das Urteil? Läßt du es mir ggf geschwärzt zukommen? Zu Ausbildungszwecken in einer Sicherheitsfirma.

Gruß Tom

kelte
07-06-2012, 15:11
Kelte:
Hast du das Urteil? Läßt du es mir ggf geschwärzt zukommen? Zu Ausbildungszwecken in einer Sicherheitsfirma.

Gruß Tom

Welches meinst?

oldtomtom
07-06-2012, 15:15
Welches meinst?

Alle die du hast. Wenn ja, weiter per PN.

itto_ryu
07-06-2012, 17:06
So kannst du gerne denken wenn du bereit bist, dafür zu bezahlen.
Ein Bekannter von mir hat im Suff einen anderen leicht angestupst, dabei ist ein Zähnchen rausgefallen. Bei der Zahnarztrechnung hätte ich Schnappatmung bekommen. Und vorbestraft ist er jetzt auch noch, da der andere ihn anzeigen musste, um nicht selbst auf den Behandlungskosten sitzenzubleiben.
Mich stört nur der moralische Zeigefinger, wenn Leute schrieben "man haut doch niemanden". Manchmal muss man sich wehren, man kann nicht immer einfach weggehen. Natürlich lohnt es sich nicht, wegen jeder Kleinigkeit gleich in eine Schlägerei zu stürmen, so war das auch nicht gemeint. Aber mich nervt das Gutmenschengehabe einiger hier, die darauf rumreiten, dass der Freund von Savateur die Beleidigung mit einer Backpfeife geahndet hat. Ja nun, das mag nicht die vornehmste Lösung sein, aber in anbetracht der Umstände eine menschlich nachvollziehbare und moralisch gesehen durchaus gerechtfertigte. Mal ehrlich, das ist wie bei pre-emptive striking, da muss jeder in einer Sekunde entscheiden, ob er gleich zuschlägt, weil er eine Bedrohung sieht. Wenn der Richter später anders entscheidet, dann ist das auch Pech, in der Situation selbst muss man reagieren und vielleicht ist es besser vorbestraft zu sein, als verkrüppelt oder tot.

Wie das Gericht entscheidet, muss nicht rechtens und schon gar nicht gerecht sein, das ist klar.

Bzgl. Strafanzeige zurückziehen: Ich vermute, dies soll davor bewahren, dass Zeugen ihre Anzeige zurückziehen, weil sie bedroht werden oder einfach so Angst haben auszusagen.

gast
07-06-2012, 17:33
Mich stört nur der moralische Zeigefinger, wenn Leute schrieben "man haut doch niemanden".

Man muss kein Gutmensch sein, um sowas zu verurteilen. Es fängt bei der "gesunden Watschen" in der Kindererziehung an, und geht zum "Hand ausrutschen" in der Familie über.

Gründe hinzulangen gibt es immer genug wenn man emotional überfordert ist. Wo das Faustrecht gilt will man aber nicht einer schwächeren Personengruppe angehören (Ältere, Frauen, Kinder...)

Cortalios
07-06-2012, 17:37
Also in Ö gehört Ehre definitiv nicht zu den notwehrfähigen Rechtsgütern, die sind bei uns in § 3 StGb abschließend aufgezählt.

Kann mich ansatzweise daran erinnen in einem Lehrbuch gelesen zu haben, in Deutschland und der Schweiz sei das anders geregelt. Gibt aber keine Garantie darauf, also frag nen deutschen Juristen, der sollte das wissen.

Mr.Fister
07-06-2012, 17:58
Gründe hinzulangen gibt es immer genug wenn man emotional überfordert ist.

danke, genau so ist es: wenn jemand in so einer situation nicht die nötige souveränität besitzt und sich nicht anders zu helfen weiss, als jemandem eine zu brettern, weil das eigene ego eine andere problemlösungsstrategie offenbar nicht zulässt, dann gibt es an solchen aktionen nichts schönzureden.

krokin
07-06-2012, 18:02
Egal, er hat morgen einen Termin bei einem Fachanwalt für Strafrecht und dann werden wir weiter sehen.

fände es cool wenn du uns von dem Ergebnis berichtest, ist ja eine interessante Sache

Savateur73
07-06-2012, 18:19
fände es cool wenn du uns von dem Ergebnis berichtest, ist ja eine interessante Sache

Jo, mach ich!

dadada
07-06-2012, 18:22
Da kann ich keine Notwehr erkennen. Ich finde den Notwehrparagraphen in dieser Hinsicht recht eindeutig. Und eine Reaktion hätte verbal geäussert werden müssen. Die Betrunkenen waren auch noch vermindert zurechnungsfähig. Aber wenn dabei keine tragische Verletzung entstanden ist, wird es ja nicht ganz so tragisch werden.

Savateur73
07-06-2012, 18:30
Da kann ich keine Notwehr erkennen. Ich finde den Notwehrparagraphen in dieser Hinsicht recht eindeutig. Und eine Reaktion hätte verbal geäussert werden müssen. Die Betrunkenen waren auch noch vermindert zurechnungsfähig. Aber wenn dabei keine tragische Verletzung entstanden ist, wird es ja nicht ganz so tragisch werden.

Wie kommst Du jetzt auf diese Erkenntnis?
Die Ehre ist für dich kein zu schützendes Gut und eine Ehrverletzung und Volksverhetzung soll einfach
hingenommen ohne einen Anlass zu geben?
Also eine Backpfeife hat noch niemanden verletzt und es war auch keine überzogende Reaktion gegeben.
Schliesslich ist der Kegelbruder ja nicht alleine gekommen, wenn er alleine angetanzt wäre dann hätte es sicher keine Backpfeife gegeben, sondern die Sache wäre sicher verbal geklärt worden.
Du siehst das dein Posting durch Unkenntnis geprägt ist.;)

C-MO
07-06-2012, 18:38
Wie kommst Du jetzt auf diese Erkenntnis?
Die Ehre ist für dich kein zu schützendes Gut und eine Ehrverletzung und Volksverhetzung soll einfach
hingenommen ohne einen Anlass zu geben?
Also eine Backpfeife hat noch niemanden verletzt und es war auch keine überzogende Reaktion gegeben.
Schliesslich ist der Kegelbruder ja nicht alleine gekommen, wenn er alleine angetanzt wäre dann hätte es sicher keine Backpfeife gegeben, sondern die Sache wäre sicher verbal geklärt worden.
Du siehst das dein Posting durch Unkenntnis geprägt ist.;)

du hast recht aber das problem ist einfach dass man selbst am ende der gearschte ist ....du siehst ja dass dein kumpel angezeigt wurde und sich jetzt mit der scheiße befassen muss und darauf hat doch keiner bock

das was deinem kumpel passiert bzw. ähnliches ist ist mir übrigens auch schon passiert ....in den meißten fällen hab ich denen einfach gedroht und die haben dann den ******* eingezogen

vollidioten haben es heutzutage echt gut

Trinculo
07-06-2012, 18:50
Also eine Backpfeife hat noch niemanden verletzt

? Da wäre ich mir nicht so sicher.

Savateur73
07-06-2012, 21:01
du hast recht aber das problem ist einfach dass man selbst am ende der gearschte ist ....du siehst ja dass dein kumpel angezeigt wurde und sich jetzt mit der scheiße befassen muss und darauf hat doch keiner bock

das was deinem kumpel passiert bzw. ähnliches ist ist mir übrigens auch schon passiert ....in den meißten fällen hab ich denen einfach gedroht und die haben dann den ******* eingezogen

vollidioten haben es heutzutage echt gut

Die Lauferei wird er sicher haben, dass habe ich auch schon selber erlebt.
Nur hat mein Kumpel den Kegelbruder ja auch wegen Beleidigung und Volksverhetzung angezeigt.
Beleidigung wird entweder eingestellt oder es gibt eine Geldstrafe von der Staatsanwaltschaft.
Bei Volksverhetzung gibt es sicher eine Strafe und mein Kumpel wird sicher mit Notwehr davonkommen, da er ja sofort während der Beleidigung reagiert hat und nicht Minuten danach also während des Tatbestands.;)

dadada
07-06-2012, 21:14
Wie kommst Du jetzt auf diese Erkenntnis?
Die Ehre ist für dich kein zu schützendes Gut und eine Ehrverletzung und Volksverhetzung soll einfach
hingenommen ohne einen Anlass zu geben?
Also eine Backpfeife hat noch niemanden verletzt und es war auch keine überzogende Reaktion gegeben.
Schliesslich ist der Kegelbruder ja nicht alleine gekommen, wenn er alleine angetanzt wäre dann hätte es sicher keine Backpfeife gegeben, sondern die Sache wäre sicher verbal geklärt worden.
Du siehst das dein Posting durch Unkenntnis geprägt ist.;)

Die Ehre ist durchaus ein zu schützendes Gut, das ist keine Frage. Leider ist mir in dieser Situation nicht ganz klar, wie Dein Freund seine verletzte Ehre durch eine Backpfeife wieder reparieren konnte. Das einzige, was er damit erreicht hat ist, dass er nun eine Anzeige am Hals hat. Und das mit der Ehre ist allgemein so eine Sache.

Dein Freund wurde beleidigt, das ist so korrekt, leider findet das ausländischen Mitbewohnern gegenüber häufiger mal statt, vor kurzem wurde einem ausländisch aussehenden Menschen ohne Angabe eines Grundes der Eintritt in eine Disco durch einen Türsteher untersagt. Er hat dagegen geklagt, so weit ich weiss läuft das Verfahren noch. Soetwas ist nicht o.k., aber keine Notwehrsituation.

Savateur73
07-06-2012, 21:31
Die Ehre ist durchaus ein zu schützendes Gut, das ist keine Frage. Leider ist mir in dieser Situation nicht ganz klar, wie Dein Freund seine verletzte Ehre durch eine Backpfeife wieder reparieren konnte. Das einzige, was er damit erreicht hat ist, dass er nun eine Anzeige am Hals hat. Und das mit der Ehre ist allgemein so eine Sache.

Dein Freund wurde beleidigt, das ist so korrekt, leider findet das ausländischen Mitbewohnern gegenüber häufiger mal statt, vor kurzem wurde einem ausländisch aussehenden Menschen ohne Angabe eines Grundes der Eintritt in eine Disco durch einen Türsteher untersagt. Er hat dagegen geklagt, so weit ich weiss läuft das Verfahren noch. Soetwas ist nicht o.k., aber keine Notwehrsituation.

Der Kegelbruder hat auch eine Anzeige kassiert und für Ihn sieht es auch nicht besser aus und ob das
bei Ausländern häufiger passiert das eine Hand ausruscht als bei Deutschen halte ich für ein Gerücht.
Schon mal in Ostdeutschland gewesen?
Da habe ich zum ersten mal erlebt wie Leute grundlos umgehauen wurden und zwar von Glatzen.
Verallgemeinerung sind keine Tatsachen und strafrechtlich nicht relevant, dass es in Deutschland Rassismus gibt ist eine Tatsache, aber das erleben Deutsche im Ausland auch also kein großes Thema.

Gast
07-06-2012, 23:56
du bist doch sonst auch immer so ein tier.:D.warum hast nicht einfach gesagt die solln die schnauze halten und sich verpissen? ;).

Savateur73
08-06-2012, 00:43
du bist doch sonst auch immer so ein tier.:D.warum hast nicht einfach gesagt die solln die schnauze halten und sich verpissen? ;).

1.Der Spruch vom Kegelbruder ist überraschend gekommen.;)
2.Bevor ich überhaupt reagieren konnte hatte mein Kumpel Ihm schon die Backpfeife verpasst und die Situation befriedet.:D

itto_ryu
08-06-2012, 08:27
Man muss kein Gutmensch sein, um sowas zu verurteilen. Es fängt bei der "gesunden Watschen" in der Kindererziehung an, und geht zum "Hand ausrutschen" in der Familie über.

Gründe hinzulangen gibt es immer genug wenn man emotional überfordert ist. Wo das Faustrecht gilt will man aber nicht einer schwächeren Personengruppe angehören (Ältere, Frauen, Kinder...)

Einem aggressiven Rassisten eine zu langen oder seine Kinder oder Frau zu schlagen, weil man geistig schwach ist, ist immer noch ein himmelweiter Unterschied... wollen wir jetzt echt darüber diskutieren?

Das ist eine aus dem Zusammenhang gerissene Aussage und ich finde es bemerkenswert, wie hierzulande vielen Kindern eingetrichtert wird, dass man "bloß nicht niemals nie nicht schlägt", aber sich dann wundert, warum so viele Kinder unter Psychomobbing leiden. Das ist nämlich etwas sehr offensichtliches, dass körperliche Gewalt sofort mit "dudu pfuibäh" belegt wird, aber emotional und psychisch wird Gewalt ausgeübt bis sich die Balken biegen (und NEIN ich halte Schläge nicht für ein gutes Erziehungsmittel der eigenen Kinder, aber JA ich habe meinem Sohn auch schon mal (kindgerecht) eine gelangt, nachdem er meinte, er müsse mich hauen und treten und nach der Warnung "mach das noch einmal, dann haue ich zurück" hat er was fürs Leben gelernt).

@Savateur: Wie schon in den Videos gezeigt, zwischen "Watschen/Backpfeife" und einem echten Bear Slap liegen himmelweite Unterschiede, je nach Können und körperlicher Verfassung kann das eine schnell zum anderen werden. Und dann sind Schäden definitiv schnell mal größer, beschädigtes Trommelfell ist nur eine der Möglichkeiten.

Nochmal allgemein dazu: Besser der Kumpel haut dem A.... gleich eine rein, statt das er gefrustet und eingeschüchtert nachhause geht und es im Umkehrschluss an sich und seinen Lieben auslässt. Ich möchte aber auch betonen, dass man SV immer als unemotional sehen sollte, es macht keinen Sinn wegen verletztem Ehrgefühl ggf. in ein Messer zu rennen oder von einer Übermacht mit Soccerkicks bearbeitet zu werden. Weggehen und links liegenlassen ist die sichere Methode, ABER ich finde es selten idiotisch, wenn hier das Opfer zum Täter gemacht werden soll.

Und btw, ich hoffe das artet jetzt nicht in eine "böse Nazideutsche vs böse Schlägerausländer"-Diskussion um. Da Menschen allgemein unnützes Kroppzeug sind, gibt es blö..... Wi....er überall.

Simplicius
08-06-2012, 08:54
JA ich habe meinem Sohn auch schon mal (kindgerecht) eine gelangt, nachdem er meinte, er müsse mich hauen und treten und nach der Warnung "mach das noch einmal, dann haue ich zurück" hat er was fürs Leben gelernt).


was hat er denn gelernt?

Tuborgjugend
08-06-2012, 09:03
was hat er denn gelernt?

-Niemals einen größeren Schläger hauen

-Gewalt ist auch eine Lösung

-Autorität und Respekt erlangt man durch Anwendung von Gewalt

itto_ryu
08-06-2012, 09:05
was hat er denn gelernt?

Dass man nicht einfach jemanden schlägt, weil man Frust hat und seinen Willen nicht durchgesetzt bekommt und dass derjenige sich auch wehren kann und darf. Umgekehrt gilt das für meinen Sohn genauso. Mag sein, dass ich ihn in den Augen anderer archaisch erziehe, aber (kindgerechtes) Kampftraining gehört zu seiner Erziehung ebenso dazu, wie Respekt und Liebe und ich versuche ihm beizubringen, dass man nicht einfach irgendwen schlagen darf, weil es einem grad so passt, dass er sich aber auch wehren soll, wenn ihn jemand angreift (entweder körperlich oder geistig, wobei in letzterem Fall die Abstufung klar sein muss, wann Gewalt als Antwort darauf angebracht ist). Ich kann zumindest zwei Aspekte jetzt schon in seinem Kindergartenumfeld erkennen:

1. Jungs, deren natürliche Aggressivität von ihren Eltern verneint wird und deren Eltern emotional schwach sind, die also keine Antwort auf das unbändige Verhalten des Sohnes haben, neigen verstärkt zu unkontrollierter, unverhältnismäßiger Gewalt (kleinere Jungs richtig heftig schlagen und treten, sogar Erwachsene angreifen). Die Eltern reagieren auf die Gewalt ihrer Söhne hilflos und versuchen sie durch hohles Geschwalle zu beruhigen, was nutzlos ist.

2. Jungs, deren natürliche Aggressivität von den Eltern verstanden und in geordnete Bahnen zum Austoben gelenkt wird, die lernen, was Schmerz für sie und andere Lebewesen bedeutet, lernen kontrolliert und gezielt körperliche Gewalt als das Mittel anzuerkennen wann wo welches Maß angebracht erscheint, schaffen es sich emotional besser abzugrenzen, verhalten sich aber auch ihrem Umfeld gegenüber seltener unkontrolliert aggressiv und begehen weniger "böse Taten" (andere ärgern, Schwächere drangsalieren, Sachen klauen, weniger unkontrollierter Widerstand gegen erwachsene Autorität). In diesen Fällen reagieren die konsequent gegen körperliche Gewalt der Jungs, indem sie entweder Sanktionen erheben oder direkte Maßnahmen folgen lassen, wie z.B. haust du mich ohne Grund, hau ich zurück.

Man darf niemals vergessen, dass Kinder in ihrer eigenen kleinen Gesellschaft das Verhalten der Erwachsenen spiegeln, insbesondere der eigenen eltern. Ergo wehren sich die Eltern nicht gegen das Kind, wird es andere Kinder drangsalieren und sich selbst nicht abgrenzen können. die Grenzen, die Eltern ihren Kindern setzen, lehrt die Kinder aber auch Grenzen für sich selbst zu ziehen gegenüber anderen.

itto_ryu
08-06-2012, 09:06
-Niemals einen größeren Schläger hauen
-Autorität und Respekt erlangt man durch Anwendung von Gewalt

Bzgl. dieser Punkte Nein, siehe oben.

Tuborgjugend
08-06-2012, 09:10
Bzgl. dieser Punkte Nein, siehe oben.

Aus deiner Sicht heraus nicht, aber vielleicht aus seiner Perspektive.

Bzgl deines längeren Postings:


Dass man nicht einfach jemanden schlägt, weil man Frust hat und seinen Willen nicht durchgesetzt bekommt und dass derjenige sich auch wehren kann und darf.

Dasselbe machst du aber doch auch, wenn du ihn schlägst: Du bekommst deinen Willen (dass der Kleine aufhört dich zu schlagen und treten) nur mit Gewalt durchgesetzt

Simplicius
08-06-2012, 09:11
Dass man nicht einfach jemanden schlägt, weil man Frust hat und seinen Willen nicht durchgesetzt bekommt und dass derjenige sich auch wehren kann und darf. Umgekehrt gilt das für meinen Sohn genauso. Mag sein, dass ich ihn in den Augen anderer archaisch erziehe, aber (kindgerechtes) Kampftraining gehört zu seiner Erziehung ebenso dazu, wie Respekt und Liebe und ich versuche ihm beizubringen, dass man nicht einfach irgendwen schlagen darf, weil es einem grad so passt, dass er sich aber auch wehren soll, wenn ihn jemand angreift (entweder körperlich oder geistig, wobei in letzterem Fall die Abstufung klar sein muss, wann Gewalt als Antwort darauf angebracht ist). Ich kann zumindest zwei Aspekte jetzt schon in seinem Kindergartenumfeld erkennen:

1. Jungs, deren natürliche Aggressivität von ihren Eltern verneint wird und deren Eltern emotional schwach sind, die also keine Antwort auf das unbändige Verhalten des Sohnes haben, neigen verstärkt zu unkontrollierter, unverhältnismäßiger Gewalt (kleinere Jungs richtig heftig schlagen und treten, sogar Erwachsene angreifen). Die Eltern reagieren auf die Gewalt ihrer Söhne hilflos und versuchen sie durch hohles Geschwalle zu beruhigen, was nutzlos ist.

2. Jungs, deren natürliche Aggressivität von den Eltern verstanden und in geordnete Bahnen zum Austoben gelenkt wird, die lernen, was Schmerz für sie und andere Lebewesen bedeutet, lernen kontrolliert und gezielt körperliche Gewalt als das Mittel anzuerkennen wann wo welches Maß angebracht erscheint, schaffen es sich emotional besser abzugrenzen, verhalten sich aber auch ihrem Umfeld gegenüber seltener unkontrolliert aggressiv und begehen weniger "böse Taten" (andere ärgern, Schwächere drangsalieren, Sachen klauen, weniger unkontrollierter Widerstand gegen erwachsene Autorität). In diesen Fällen reagieren die konsequent gegen körperliche Gewalt der Jungs, indem sie entweder Sanktionen erheben oder direkte Maßnahmen folgen lassen, wie z.B. haust du mich ohne Grund, hau ich zurück.

hört sich gut an, und was ist mit Mädchen?
Haben die Deiner Meinung nach keine natürliche Aggressivität, oder hat man die denen in der Vergangenheit erfolgreich aberzogen?

Doc Norris
08-06-2012, 09:13
du bist doch sonst auch immer so ein tier.:D.warum hast nicht einfach gesagt die solln die schnauze halten und sich verpissen? ;).

+


1.Der Spruch vom Kegelbruder ist überraschend gekommen.;)
2.Bevor ich überhaupt reagieren konnte hatte mein Kumpel Ihm schon die Backpfeife verpasst und die Situation befriedet.:D


:biglaugh: naja, die zeche zu prellen & sich aus der kneipe rauszuprügeln, wäre wohl das mindeste gewesen, oder.? :cool:

itto_ryu
08-06-2012, 09:19
Da bin ich mal ganz egoistisch und gebe zu, dass ich mir diesbezüglich keine so intensiven Gedanken gemacht habe, weil ich einen Sohn habe :) Mädchen haben ihre ganz eigenen naturgegebenen Arten (natürlich variiert das von Individuum zu Individuum, aber klar ist, dass Jungs ein größeres Potential an natürlich Aggressivität haben (betont sei dabei, dass Aggressivität nicht als negativer Begriff zu sehen ist). Im Kindergarten konnte ich bisher beobachten, dass sich die Mädchen besser abgrenzen können, sie lassen die "wilden Jungs" toben und setzen sich hin, malen und basteln oder spielen ruhige Sachen. Dann kommt es aber immer wieder zur Verbindung, d.h. die Mädchen lassen sich auf die wilden Jungsspiele ein und machen mit oder die Jungs spielen ruhgiere Sachen mit ihnen.

Im Verhalten ukontrollierte Gewaltausbrüche, habe ich dies bei den Mädchen im Kiga bisher nur ganz selten gesehen, klar Widerstand, Tränen, Trotz, auch das haben Kinder alle und das ist normal und gut so, aber das unkontrollierte Attackieren von Kidnern und Erwachsenen habe ich so bisher nur bei den Jungs mitbekommen. Dazu muss man sagen, im Kiga ist es eine kleine Gruppe mit einem großen Jungenanteil, einen unterschiedlichen Altersgefälle und leider, leider haben die Erzieherinnen erst spät und nach Kritik durch die Eltern erkannt, was nötig ist seitens Kiga, um das besser in den Griff zu bekommen. Die Antwort war: Mehr kontrolliertes physisches Auspowern der Jungs und eine höhere Toleranz gegenüber deren natürlicher Wildheit. Das hat zur Besserung beigetragen, auch dahingehend wurde mit einigen Eltern gesprochen, deren Jungs besonders auffielen, dass sie konsequenter werden müssen.

Wichtig ist natürliche Aggressivität in geordnete Bahnen zu lenken und sie als etwas positives und normales anzusehen, dass dem Menschen, eben besonders Jungs innewohnt. Jungs sind im Durchschnitt physischer als Mädchen, doch die gesellschaft ist insbesondere in Lehr- und Erziehungsmethoden sehr feminin ausgerichtet. Andere sehen die Antwort leider wie früher in der sog. "Schwarzen Pädagogik" im gewaltsamen Aberziehen des männlichen Verhaltens. D.h. früher hat man Kinder emotional und vor allem geistig, aber auch körperlich zum willenlosen Untertanen geknechtet, heute wird männliches Potential gerne durch Feminisierung negiert und entweder aberzogen oder als grundsätzlich böse stigmatisiert. Was dabei herauskommt sind Männer, die Angst vor Frauen haben und dies entweder als Weichei und Muttersöhnchen oder umegkehrt als Macho ausleben. Der eine verneint seine Männlichkeit, der andere übersteigert sie, heraus kommen dabei nutzlose emotional kastrierte Ex-Männer.

kelte
08-06-2012, 10:21
Da bin ich mal ganz egoistisch und gebe zu, dass ich mir diesbezüglich keine so intensiven Gedanken gemacht habe, weil ich einen Sohn habe :) Mädchen haben ihre ganz eigenen naturgegebenen Arten (natürlich variiert das von Individuum zu Individuum, aber klar ist, dass Jungs ein größeres Potential an natürlich Aggressivität haben (betont sei dabei, dass Aggressivität nicht als negativer Begriff zu sehen ist). Im Kindergarten konnte ich bisher beobachten, dass sich die Mädchen besser abgrenzen können, sie lassen die "wilden Jungs" toben und setzen sich hin, malen und basteln oder spielen ruhige Sachen. Dann kommt es aber immer wieder zur Verbindung, d.h. die Mädchen lassen sich auf die wilden Jungsspiele ein und machen mit oder die Jungs spielen ruhgiere Sachen mit ihnen.

Im Verhalten ukontrollierte Gewaltausbrüche, habe ich dies bei den Mädchen im Kiga bisher nur ganz selten gesehen, klar Widerstand, Tränen, Trotz, auch das haben Kinder alle und das ist normal und gut so, aber das unkontrollierte Attackieren von Kidnern und Erwachsenen habe ich so bisher nur bei den Jungs mitbekommen. Dazu muss man sagen, im Kiga ist es eine kleine Gruppe mit einem großen Jungenanteil, einen unterschiedlichen Altersgefälle und leider, leider haben die Erzieherinnen erst spät und nach Kritik durch die Eltern erkannt, was nötig ist seitens Kiga, um das besser in den Griff zu bekommen. Die Antwort war: Mehr kontrolliertes physisches Auspowern der Jungs und eine höhere Toleranz gegenüber deren natürlicher Wildheit. Das hat zur Besserung beigetragen, auch dahingehend wurde mit einigen Eltern gesprochen, deren Jungs besonders auffielen, dass sie konsequenter werden müssen.

Wichtig ist natürliche Aggressivität in geordnete Bahnen zu lenken und sie als etwas positives und normales anzusehen, dass dem Menschen, eben besonders Jungs innewohnt. Jungs sind im Durchschnitt physischer als Mädchen, doch die gesellschaft ist insbesondere in Lehr- und Erziehungsmethoden sehr feminin ausgerichtet. Andere sehen die Antwort leider wie früher in der sog. "Schwarzen Pädagogik" im gewaltsamen Aberziehen des männlichen Verhaltens. D.h. früher hat man Kinder emotional und vor allem geistig, aber auch körperlich zum willenlosen Untertanen geknechtet, heute wird männliches Potential gerne durch Feminisierung negiert und entweder aberzogen oder als grundsätzlich böse stigmatisiert. Was dabei herauskommt sind Männer, die Angst vor Frauen haben und dies entweder als Weichei und Muttersöhnchen oder umegkehrt als Macho ausleben. Der eine verneint seine Männlichkeit, der andere übersteigert sie, heraus kommen dabei nutzlose emotional kastrierte Ex-Männer.

Ich denke deine letzten Postings kann man zusammenfassen:
Kleine Jungs besitzen eine "natürliche Wildheit" und "natürliche Agressivität", die durch Prügel in "geordnete" Bahnen gelenkt werden kann. Ohne Schläge (oder Schlägereien untereinander) wird das Kind sein "männliches Potenzial" nicht erkennen, dieses wird durch Feminisierung negiert und es besteht die Gefahr, das der Kleine seine zukünftige Männlicheit verneinen wird.

Dein Sohn tut mir leid.
Bekommt der auch (wie sagtest du so schön) "kindgerechte" Prügel, wenn er seine Männlichkeit durch feminines Verhalten verneint?

"Jungs, deren natürliche Aggressivität von den Eltern verstanden und in geordnete Bahnen zum Austoben gelenkt wird, die lernen, was Schmerz für sie und andere Lebewesen bedeutet, lernen kontrolliert und gezielt körperliche Gewalt als das Mittel anzuerkennen... "

Das ist natürlich ein absolut erstrebenswertes Ziel, Kinder zu Schlägern zu erziehen.

gast
08-06-2012, 10:28
Ich kenne mich da nicht so aus - Werde mal meine Schwester die Pädagogin ist fragen wie man einem Kind kindgerecht eine langt.

Wahrscheinlich darf der Rohrstock nur eine maximale Dicke haben...

Cillura
08-06-2012, 10:34
@itto_ryu, kelte, chris1982 : Kommt mal wieder runter. Ich denke ihr legt euch hier gegenseitig Worte zurecht wie ihr sie grad braucht. Nix wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Keiner hatte hier was von "verprügeln" geschrieben. Bleibt mal auf dem Teppich.

Papatom
08-06-2012, 10:37
Ich denke deine letzten Postings kann man zusammenfassen:
Kleine Jungs besitzen eine "natürliche Wildheit" und "natürliche Agressivität", die durch Prügel in "geordnete" Bahnen gelenkt werden kann. Ohne Schläge (oder Schlägereien untereinander) wird das Kind sein "männliches Potenzial" nicht erkennen, dieses wird durch Feminisierung negiert und es besteht die Gefahr, das der Kleine seine zukünftige Männlicheit verneinen wird.

Dein Sohn tut mir leid.
Bekommt der auch (wie sagtest du so schön) "kindgerechte" Prügel, wenn er seine Männlichkeit durch feminines Verhalten verneint?

Moin,

ich glaube, das hast du falschverstanden. Es geht eher um nicht gelebte natürlich Aggressionen, die durch falsch verstandene Rollenvorgaben unterdrückt und schlecht gemacht werden und dadurch erst zu Problemen führen...
Ich vermisse den "Unterdrückung der Männer Fred" :D :D

gruß

itto_ryu
08-06-2012, 10:44
Wann hat jemand von Prügel als Erziehungsmittel gesprochen? Seid ihr ignorant oder leseschwach? Eure beiden Aussagen haben keinerlei Bezug zu meinem Text, scheinbar habt ihr völliges Unverständnis für die Hintergründe von Erziehung. Abgesehen davon, dass ihr meine Aussagen völlig aus dem Zusammenhang reisst. Und dann auch noch mein Kind und mich persönlich angreifen, ist schon eine armeselige Nummer.

Ich erkläre es nochmal für die Blöden: Schläge sind KEIN Erziehungsmittel. Einzige Ausnahme ist die Antwort auf Gewalt des Kindes. D.h. mein Kind haut mich grundlos, ich sage ihm hör damit auf, er macht weiter und ich zeige ihm die Grenze. Dies muss kein Klaps sein. Dies muss nur eine Konsequenz sein. Besser als der gern benutzte Liebesentzug von idiotischen Eltern ist dabei entweder eine Maßnahme wie "ab in dein Zimmer" oder eben auch "alles klar Kumpel, heir wird nicht einfahc gehauen, ich habe gesagt hör auf und wenn du das nicht tust, dann wehre ich mich." Die Lehre ist Gewalt hat Konsequenzen, sei es gegengewalt oder andere.

Wer sein Kind schlägt, weil es sich nicht anziehen, nicht essen, nicht aufräumen oder sonst was will, der ist ein Idiot. Wer mich aufgrund meiner Aussage in einen Topf mit jenen wirft, ist ebenfalls ein Idiot.

Es geht auch nicht um Schlägereien oder um Schläge als Mittel der Willensdurchsetzung. Warum glaubt ihr wohl sind Boxprojekte oder Ringen bei Jugendlichen aus schwierigen Verhältnissen aus gewalttätigem Umfeld oft so erfolgriech sie zu besseren Sozialwesen zu machen? Warum wohl glaubt ihr, dass Projekte wie Ringen & Raufen in Schulen soviel erfolg haben? Warum glaubt ihr, hat Sport so einen positiven Effekt auf den Geist von Kindern?

Dass ihr meine Aussagen so unverschämt aus dem Zusammenhang reisst, beweist für mich zwei Dinge: Erstens ihr versteht nichts von Erziehung und Kindern und zweitens ihr versteht nichts von "echter Männlichkeit".

Um deinen Satz, kelte mal auszuhebeln:
Kleine Jungs besitzen eine "natürliche Wildheit" und "natürliche Agressivität", die durch Prügel in "geordnete" Bahnen gelenkt werden kann. Ohne Schläge (oder Schlägereien untereinander) wird das Kind sein "männliches Potenzial" nicht erkennen, dieses wird durch Feminisierung negiert und es besteht die Gefahr, das der Kleine seine zukünftige Männlicheit verneinen wird.

Eben nicht: Jungs besitzen eine "natürliche Wildheit" und "natürliche Agressivität", die durch physische Betätigung in "geordnete" Bahnen gelenkt werden kann. Ohne Auslebung seiner natürlichen Aggressivität wird das Kind sein "männliches Potenzial" nicht erkennen, dieses wird durch Feminisierung negiert und es besteht die Gefahr, dass der Kleine seine angeborene Männlicheit verneinen wird und zu einem nicht frei denkendem, ggf. frauenverachtenden oder frauengehorsamen Gesellschaftsuntertanen wird. Und dies gilt umgekehrt ähnlcih für Mädchen und unabhängig der sexuellen orientierung. D.h. es gibt viele homosexuelle Männer, die männlicher und selbstbewusster sind, als viele Heteroweicheier und -machos. Genauso gibt es aber auch homosexuelle Machos und Weicheier.

itto_ryu
08-06-2012, 10:45
Moin,

ich glaube, das hast du falschverstanden. Es geht eher um nicht gelebte natürlich Aggressionen, die durch falsch verstandene Rollenvorgaben unterdrückt und schlecht gemacht werden und dadurch erst zu Problemen führen...
Ich vermisse den "Unterdrückung der Männer Fred" :D :D

gruß

Danke Papatom, eben jenes ist meinerseits gemeint.
@Cillura: Ich glaube an meine Texten ist nichts falsch zu verstehen, ebenso an den Aussagen von Chris und kelte nicht.

kelte
08-06-2012, 10:47
Mist, doppelt...

Simplicius
08-06-2012, 10:52
-

Papatom
08-06-2012, 10:53
Moin,

dasist gelinde gesagt....völliger....na ja.

Richtig ist, dass Jungs "im allgemeinen" einen erhöhten Bewegungsdrang haben, ein anderes Verständnis von Aggression und Körperlichkeit. Es ist da einfach ein Fehler, darauf in der Pädagogik/ Kindergarten/ Schule/ Erziehung usw. nicht einzugehen.

Nicht anderes hat er ja gesagt.

Das hat nun überhaupt nix mit Prügel zu tun.

Gruß

Tuborgjugend
08-06-2012, 11:00
Richtig ist, dass Mädchen dahingehend sozialisiert werden, dass sie ihre Agressionen zum einen eher nach innen richten (Ritzen, Magersucht etc) und zum anderen nur verdeckt ausleben dürfen (Lästern)

@Ryu: Du solltest mal drüber nachdenken, dass die Botschaft, die du deinem Kind durch einen Klaps vermitteln willst, nicht unbedingt die gleiche ist, die bei ihm ankommt

Cillura
08-06-2012, 11:00
@Cillura: Ich glaube an meine Texten ist nichts falsch zu verstehen, ebenso an den Aussagen von Chris und kelte nicht.

Offenbar haben aber Chris und kelte irgendwas falsch verstanden. Sonst hättest du es oben nicht noch mal erklären müssen.

Im Übrigen gehe ich mit deiner Meinung konform, dass Kinder auch mal raufen müssen, um ihre Grenzen zu finden. Weiterhin gehe ich damit konform, dass man Kindern stets durch Konsequenz diese Grenzen zeigen sollte. Wie diese Konsequenz am Ende aussieht, ist ermal n anderes Thema. Grundloses Schlagen um irgendwas durchzusetzen, ist auch für mich ein absolutes NoGo. Egal von welcher Seite der Angriff kommt.

itto_ryu
08-06-2012, 11:09
Grundloses Schlagen um irgendwas durchzusetzen, ist auch für mich ein absolutes NoGo. Egal von welcher Seite der Angriff kommt.

Eben, nichts anderes habe ich ja geschrieben. Ich wusste schon, warum kelte auf meiner ignore-Liste gestanden hat. verstehen will er es trotz x-facher Erklärung nicht.

@Turbojugend: Klaps ist kein Erziehungsmittel! Wenn ich meinem Sohn einen agekündigten Klaps gebe, weil er mich vorher trotz meines Protests mehrfach haut, dann ist das etwas anderes. Vor allem, weil ich mit ihm darüber rede. Altersgerecht muss das vermittelt werden und logischerweise ist auch wenn ein Kind haut nicht automatisch ein Gegenklaps die Antwort darauf. Ich weiß nicht, wie oft ich es wiederholen muss, aber SCHLÄGE SIND KEIN ERZIEHUNGSMITTEL. Hier geht es um die spezielle Situation wie man Kindern den Umgang mit Gewalt vermittelt mit ihren Aggressionen usw. Dabei geht es sowohl darum, dass sie selbst keine sinnlose Gewalt ausüben, die nciht nur physisch, sondern auch psychisch sein kann und wie sie sich gegenüber anderen abgrenzen, aber auhc deren grenzen erkennen können.

itto_ryu
08-06-2012, 11:15
Zudem scheinen ja genug verstanden zu haben, was ich meine, ergo liegt es nicht am Text, sondern an denjenigem, der ihn liest. Ich lasse mich nur nicht von irgendwelchen dahergelaufenen Forenusern als schlechter Vater titulieren und mich in einen Topf mit der Rohrstockerziehung unserer Vorgenerationen stecken. Ich bin ein selbstreflektierender Vater und versuche zu 100% meine Lebensaufgabe zu meistern, ich liebe meinen Sohn über alles und wir haben zusammen schwere Zeiten direkt nach seiner Geburt durchstanden. Wir sind super Kumpels und ich bin ihm gegenüber ebenso häufig streng wie nachsichtig. Ich erkenne und akzeptiere ihn als das was er ist, als eigenständige Person und ich will ihm dabei helfen, dass er auch als Erwachsener selbstständig und frei denkend durchs Leben gehen kann. Insofern möge man mir meine Angepissheit verzeihen, wenn hier jemand meine Vater-Sohn-Bindung beleidigt.

Cillura
08-06-2012, 11:20
Ich denke bei Kindern kann man sehr viel erreichen, indem man sich einfach mit ihnen abgibt. Sehr viel erklären, spielen, raufen etc.

Wir hatten letztens ein neues Kind bei uns im Training, das war der festen Überzeugung, dass es jemandem eine reinhauen darf, wenn es von einem andern geschubbst wird. Dass der andere vielleicht versehentlich angerempelt ist, konnte er sich zunächst gar nicht vorstellen. Der Kleine war 4 und wir haben es ihm dann erklärt. Aber warum hat er das bitte nicht schon von seinen Eltern gelernt?

itto_ryu
08-06-2012, 11:24
Ich denke bei Kindern kann man sehr viel erreichen, indem man sich einfach mit ihnen abgibt. Sehr viel erklären, spielen, raufen etc.

Wir hatten letztens ein neues Kind bei uns im Training, das war der festen Überzeugung, dass es jemandem eine reinhauen darf, wenn es von einem andern geschubbst wird. Dass der andere vielleicht versehentlich angerempelt ist, konnte er sich zunächst gar nicht vorstellen. Der Kleine war 4 und wir haben es ihm dann erklärt. Aber warum hat er das bitte nicht schon von seinen Eltern gelernt?

Völlig deiner Meinung.

Alex R.
08-06-2012, 11:26
Nach diesem ausführlichen Ausflug in andere Gewässer kommen wir jetzt alle wieder zum eigentlichen Thema zurück.

Papatom
08-06-2012, 11:29
edit...ok

kelte
08-06-2012, 11:29
Zudem scheinen ja genug verstanden zu haben, was ich meine, ergo liegt es nicht am Text, sondern an denjenigem, der ihn liest. Ich lasse mich nur nicht von irgendwelchen dahergelaufenen Forenusern als schlechter Vater titulieren und mich in einen Topf mit der Rohrstockerziehung unserer Vorgenerationen stecken. Ich bin ein selbstreflektierender Vater und versuche zu 100% meine Lebensaufgabe zu meistern, ich liebe meinen Sohn über alles und wir haben zusammen schwere Zeiten direkt nach seiner Geburt durchstanden. Wir sind super Kumpels und ich bin ihm gegenüber ebenso häufig streng wie nachsichtig. Ich erkenne und akzeptiere ihn als das was er ist, als eigenständige Person und ich will ihm dabei helfen, dass er auch als Erwachsener selbstständig und frei denkend durchs Leben gehen kann. Insofern möge man mir meine Angepissheit verzeihen, wenn hier jemand meine Vater-Sohn-Bindung beleidigt.

Dein Privatleben steht hier nicht zur Diskussion, so war mein Posting auch nicht gemeint.

Wer aber hier von "kindgerechter" Prügel spricht und als erstrebenswertes Erziehungsziel Kindern beibringen möchte, "körperliche Gewalt als Mittel anzuerkennen", der sollte sich nicht wundern.

Bei deinen Postings kann man sehr gut zwischen den Zeilen lesen, wessen Geist dort dahinter steht, auch wenn du mit vielen wohlklingenden Phrasen versuchst, das zu verschleiern.

Cillura
08-06-2012, 11:30
@papatom:
Könnten wir das bitte extra diskutieren. Das ganze interessiert mich nämlich auch. :)

kelte
08-06-2012, 11:33
Nicht anderes hat er ja gesagt.

Das hat nun überhaupt nix mit Prügel zu tun.

Gruß

Lies alle seine Postings, die ergeben ein Gesamtbild.

Papatom
08-06-2012, 11:37
Hi,

ich kenen seine Posting auch aus andrene Freds und habe auch diese hier gelesen. Ich denke, die verstehe ich schon ganz gut...

Aber ich bin lieber ruhig, sonst hagelts gleich Verwarnungen. :o

Gruß

itto_ryu
08-06-2012, 11:45
Leute, die Geist besitzen, verstehen, was ich meine. Die, die es nicht verstehen wollen, lassen sich durch ihren eigenen kranken Geist den Verstand vernebeln und Blick trüben.

Wenn du das unbedingt so willst, kelte, meinetwegen, lies zwischen den Zeilen soviel du magst. Du hast in anderen Topics schon gezeigt, wessen Geistes Kind du bist.

Ich wende mal das an, was ich meinem Sohn vermittle: Wenn dich Idioten ärgern, ignoriere sie einfach. Wenn sie nicht aufhören, dann geh weg. Wenn sie dir nachlaufen und weitermachen, warne sie. Wenn sie dennoch weitermachen, dann lasse sie bluten! Von daher sei froh, dass du nur wieder auf meiner Ignore-Liste landest.

@Mod: Verwarnpunkte für diesen Beitrag trage ich mit Fassung, nur her damit. Ich bin raus hier.

kelte
08-06-2012, 11:46
Warum glaubt ihr wohl sind Boxprojekte oder Ringen bei Jugendlichen aus schwierigen Verhältnissen aus gewalttätigem Umfeld oft so erfolgriech sie zu besseren Sozialwesen zu machen? Warum wohl glaubt ihr, dass Projekte wie Ringen & Raufen in Schulen soviel erfolg haben?

Ich glaube bereits vor Jahrzenten hat man die Vorstellung begraben, das beispielsweise Boxen im Schulsport irgendeinen positiven Einfluß auf die Entwicklung der Kinder hat. Folgerichtig wurde der auch nahezu überall rausgenommen. Den Senf hat man früher mal Leuten verkauft - von Leuten, die auch so ein merkwürdiges "Männlichkeitsweltbild" auf Kinder projezieren wie du.

Das

"Boxprojekte oder Ringen bei Jugendlichen aus schwierigen Verhältnissen aus gewalttätigem Umfeld oft so erfolgriech sie zu besseren Sozialwesen machen"

ist eine unbewiesene Behauptung von dir. Es gibt dafür keinerlei Beweise. Vor Jahren gab es mal so einen Trend, wo man glaubte, man müsste Problemkids einfach nur in den Boxring stecken, und alles wird gut. Nach meinem Wissen wurden die meisten dieser Projekte wieder eingestellt. So einfach, wie man sich es wünscht, ist es eben dann doch nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel auch in diesem Fall.

Ohne Frage kann es Stress abbauen, sich mal am Boxsack auszutoben. Das dabei aber, quasi nebenbei, "bessere Sozialwesen" entstehen, ist Nonsens.

Savateur73
08-06-2012, 12:24
+




:biglaugh: naja, die zeche zu prellen & sich aus der kneipe rauszuprügeln, wäre wohl das mindeste gewesen, oder.? :cool:

Na, wir wollen mal nicht übertreiben.;)
Ich wollte den Kegelbruder umhauen und keine Backpfeife verpassen.
Wer meint der Rassist wer er ist andere Bürger zu beleidigen, aber da ist mein Kumpel mir zuvor gekommen und seine Kegelkumpanen wollten schon den Abflug machen, aber nachdem ich denen klargemacht habe das Sie gefälligst hier bleiben sollen um die Anzeige zu kassieren sind die im Lokal verblieben.
Ich wollte ja die ganze Bande anzeigen, aber die Polizei hat nur die Anzeige gegen den Volkshetzer aufgenommen.

itto_ryu
08-06-2012, 12:42
kelte, du bist ein Beweis dafür, wie sinnentleert Foren sind. Was du nicht alles glaubst über mich zu wissen... jetzt auch noch mangelhaft versteckt mit der Nazikeule ausholen... halt besser Abstand.

jkdberlin
08-06-2012, 12:50
okay, bitte jetzt wieder die persönliche Anmache sein lassen und zurück zum Thjema! Ist die zweite Ansage, eine weitere gibt es nicht, ab jetzt wird verwarnt und gelöscht.

gast
08-06-2012, 14:54
Ui, na da hat sich was entwickelt.

Eigentlich interessiert mich hauptsächlich, wie die ganze Geschichte dann ausgeht - hoffentlich belibt der Thread so lange offen... ;)

Einen Aspekt würde ich noch gerne beleuchten, und zwar die feine Linie zwischen "draufhaun" und "sich alles gefallen lassen".

Hätte nicht ausgereicht den Wirt zu bitten diese Unruhestifter vor die Türe zu setzen und dann eine Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu machen? Da hätte diesen Kegelverein sicherlich ebenso hart getroffen.

itto_ryu
08-06-2012, 18:56
Um mal wieder Spaß in den Tag zu bringen:

BzHq9ErhxYQ

7_We3b-CYLw

ciSSFhOBvTg


:D

qfunce
08-06-2012, 19:58
Schwing mal weiter die Nazi-Keule. Und verhalte dich so, wie beschrieben, mal gegenüber einem Richter /einer Richterin. Das will ich dann live erleben. Egal wo.

Welche Nazikeule?? Das musst du mir ein bisschen näher erläutern. Bis auf den Spruch mit den "Runter-von-meinem-Stuhl" habe ich das in Münchner Gericht erlebt! Das ist die Realität!

Simplicius
08-06-2012, 20:07
...


hab ich nicht verstanden:
Du wurdest als Sicherheitswachtel (:D) bezeichnet, und der Bezeichner musste 1.500 Euro latzen, weil er ein arbeitender Deutscher ist?
:gruebel:

qfunce
08-06-2012, 20:20
hab ich nicht verstanden:
Du wurdest als Sicherheitswachtel (:D) bezeichnet, und der Bezeichner musste 1.500 Euro latzen, weil er ein arbeitender Deutscher ist?
:gruebel:

Genauso. Anzeigen wg. Beleidigung meinerseits gegen Ausländer sind in der Regel eingestellt worden. Das waren Sachen wie "Scheissdeutscher", "Kartoffel", "Deutsche Sau" usw. Das einzige wo die eine auf den Sack bekommen ist, wenn die die Nazikeule schwingen. "SS-Offizier" zu einem Kollegen wurden mit 800.-€ in die Staatskasse belohnt. Aber alles andere: Eingestellt. Daher habe ich das "Da müssen sie drüber stehen!" Aber der dumme deutsche Arbeiter wurde - auch wenn ich ihn angezeigt habe - im Verhältnis zu andersstämmigen richtiggehend abgezockt!

Savateur73
08-06-2012, 20:38
...

Sorry, deine Meinung kann ich jetzt nicht bestätigen die Du hier vom Stapel lässt.
Ich kenne Fälle in meinen Bekanntenkreis, wo Deutsche meine Freunde angegriffen haben die Sudländer sind und
die Notwehr wurde nicht anerkannt.
Deshalb stelle ich hier diese Frage im Forum.
Deine Verallgemeinerung ist purer Populismus und mehr nicht und deinen Tip kannst Du dir in die Haare schmieren!:D

Sarkoplasm.Retikulum
08-06-2012, 20:53
Beleidigung ist allgemein notwehrfähig. Das heißt man kann den §32 StGB hier geltend machen, wenn er denn erfüllt ist.
Ob deinem Kumpel das hier allerdings gelingt wird letztendlich vom Richter entschieden. Für genaueres würde ich dann doch eher einen Anwalt heranziehen, als die Forengemeinde.

qfunce
08-06-2012, 21:11
Sorry, deine Meinung kann ich jetzt nicht bestätigen die Du hier vom Stapel lässt.
Ich kenne Fälle in meinen Bekanntenkreis, wo Deutsche meine Freunde angegriffen haben die Sudländer sind und
die Notwehr wurde nicht anerkannt.
Deshalb stelle ich hier diese Frage im Forum.
Deine Verallgemeinerung ist purer Populismus und mehr nicht und deinen Tip kannst Du dir in die Haare schmieren!:D

Meine Verallgemeinerung sind meine puren Erfahrungen. Im Schnitt bin ich alle zwei Monate auf Gericht. Bringt der Beruf mit sich. Sind keine Geschichten aus dem Bekanntenkreis, da wird immer alles anders erzählt, wer sagt schon von sich aus das er ein pobelndes A... ist und die Watsche aus moralischer Sicht verdient hat...?

itto_ryu
08-06-2012, 21:24
Umgekehrt können viele südländische/südländisch aussehende Menschen ähnliche Geschichten erzählen. Rassismus und Vorurteile gehen in alle Richtungen. Da gibt es keinen der ärmer dran ist, als der andere. Ein Grund, warum ich in einer Stadt mit großer Ethnienvermischung dafür plädiere, die Anständigen mögen sich unabhängig von Religion und Herkunft gegen die den weltweiten idiotismus verbünden, Funktioniert manchmal ganz gut.

Me1331
08-06-2012, 21:30
Umgekehrt können viele südländische/südländisch aussehende Menschen ähnliche Geschichten erzählen. Rassismus und Vorurteile gehen in alle Richtungen. Da gibt es keinen der ärmer dran ist, als der andere. Ein Grund, warum ich in einer Stadt mit großer Ethnienvermischung dafür plädiere, die Anständigen mögen sich unabhängig von Religion und Herkunft gegen die den weltweiten idiotismus verbünden, Funktioniert manchmal ganz gut.

Zustimmung macht sich breit.

Die allgemeine Verdummung der Menscheit ist eines der größen probleme, welche wir zur Zeit bewältigen müssen, da spielen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Herkünften nur eine weitaus geringere Rolle.

Nur meiner Meinung nach leider Wunschdenken

lg Me

Simplicius
08-06-2012, 22:25
Genauso. Anzeigen wg. Beleidigung meinerseits gegen Ausländer sind in der Regel eingestellt worden. Das waren Sachen wie "Scheissdeutscher", "Kartoffel", "Deutsche Sau" usw.

Na wenn das keine Volksverhetzung ist, dann weiß ich auch nicht...

qfunce
09-06-2012, 00:52
Na wenn das keine Volksverhetzung ist, dann weiß ich auch nicht...

Da muss der deutsche drüber stehen... Bzw. muss ich das laut Urteilsbegründung. Und viele weitere Kollegen die auch des öfteren vorgeladen werden.

dipl.ing.des.grauens
09-06-2012, 06:05
ob da jemand aufgrund seiner Nationalität drüber stehen muss, ist so eine Frage. Da Du von Kollegen sprichst, nehme ich an, daß Du irgendwie mit der Securtiy beruflich zu tun hast, privater Sicherheitsdienst, Polizei, "Rausschmeisser" (einfach nur umgangsprachlich erwähnt, ohne Wertung des Berufsstandes, dessen konkrete Bezeichnung mir nach einigen Bieren nicht einfällt..:)?

Meiner Meinung nach gibt es Grenzen, was ein Mensch sich gefallen lassen kann / muss und Grenzen, die anderen aufgezeigt werden müssen, weil es die Gesellschaft bisher unterlassen hat. Meinem ganz persönlichem Empfinden nach, hat sich dieser Kegelbruder, diese Backpfeife ganz einfach verdient. Wenn man jemanden beleidigt, wenn man mit seiner Gruppe in "Überzahl" auf Tour ist, dann sollte man als geistig gesunder Mensch damit rechnen können, auch mal eine geklebt zu bekommen - andere Ausgänge immer wünschenswert...

Bzgl. der Urteile Dir gegenüber oder Deinen Kollegen: Wenn Ihr entsprechende Berufe ausübt, dann solltet ihr in der Lage sein, dies professionell zu sehen und vom persönlichen Trennen zu können. Ich weiß selber, das dies oft leichter gesagt als getan ist...aber so sehe ich das und so habe ich das auch immer problemlos handhaben können.

Wie oft warst Du denn nicht beruflich wegen solcher Sachen vor Gericht in irgendeiner Form? Für mich hört es sich ein wenig - sorry - berufsgeschädigt an - auch gut nachvollziehbar.

Dem Kumpel des Threaderstellers wünsche ich viel Erfolg und möglichst keine negativen Konsequenzen und allen anderen, daß ich hier im Suff nich zu viel durcheinander geschrieben habe - aber Diskussionen solcher Art reißen mich dann doch mit.

Allen einen guten Start in den Tag - Gute Nacht:)

oldtomtom
09-06-2012, 17:32
Was sagt den jetzt der Fachanwalt für Strafrecht zu dem Fall?

Savateur73
09-06-2012, 17:52
Was sagt den jetzt der Fachanwalt für Strafrecht zu dem Fall?

Ich habe heute morgen mit meinem Kumpel telefoniert und der Anwalt hat erstmal gesagt das mein Kumpel den Brief von der Staatsanwaltschalt abwarten soll und dann wird Akteneinsicht beantragt.
Der Anwalt meinte das die Anzeige wegen KV als Notwehr ausgelegt werden kann, da der Rassist nicht alleine war sondern aus einer Gruppe heraus die Beleidigung aussprach und es dafür Zeugen gibt.

Bodenheini
10-06-2012, 16:23
Bestimmt habt ihr provoziert. Also tut mal nicht so unschuldig...:rolleyes:

Wenn ich in eine türkische Kneipe gehe und mich da aufführe,möchte ich nicht wissen mit was für Worten dann so um sich geschmissen wird.

Und wenn ich dann noch jemand ohrfeigen würde. Ohaa.

wiesenwurz
10-06-2012, 17:08
Bestimmt habt ihr provoziert. Also tut mal nicht so unschuldig...:rolleyes:

Wenn ich in eine türkische Kneipe gehe und mich da aufführe,möchte ich nicht wissen mit was für Worten dann so um sich geschmissen wird.

Und wenn ich dann noch jemand ohrfeigen würde. Ohaa.

und wofür war der post? hilft allen gut weiter. scheint ja so, dass du dich extra angemeldet hast um son bockmist zu verzapfen.

itto_ryu
10-06-2012, 17:11
Bestimmt habt ihr provoziert. Also tut mal nicht so unschuldig...:rolleyes:

Wenn ich in eine türkische Kneipe gehe und mich da aufführe,möchte ich nicht wissen mit was für Worten dann so um sich geschmissen wird.

Und wenn ich dann noch jemand ohrfeigen würde. Ohaa.


Ähm... also ein Italiener geht in eine Kegelbude... und muss sich deshalb auf Attacken gefasst machen... weil deutsche Kegelbahnen die Heimstatt rechtsradikaler Gedanken sind... und die Anwesenheit südländischen Aussehens gleichzusetzen ist mit Provokation... und deswegen Savateur und sein Kumpel es drauf angelegt haben... hä?! :weirdface

Bodenheini
10-06-2012, 17:22
editwoher wilste denn wissen wassich da vorher abgespielt hat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die so ganz grundlos angegangen wurden...

Und auch wenns in deine Nur-Deutsche-Können-Rassisten-Sein-Welt nicht passt, in Kneipen von zugewanderten geht es nicht anders zu, die sind auch lieber unter sich. Und dort Backpfeifen zu verteilen wäre wohl lebensgefährich...

Also leg dich wieder hin

itto_ryu
10-06-2012, 17:26
Kumpel, da ich in einer Stadt mit hohem Ausländeranteil und großen Sozialproblemen lebe, kenne ich mich mit Rassismus von allen Seiten mehr als gut genug aus, also halt den Ball flach. Als "scheisnazideutschn" musste ich mich schon fot genug beschimpfen lassen. Nur trotzdem kein Grund gleich zu unterstellen "der Ausländä had bestiemt suäst gepöpeld!"

Insofern: Nur-Ausländer-können-Assis-sein und Nur-Deutsche-können-Rassisten-sein stimmt gleichermaßen in alle Richtungen und umgekehrt. Blöde Wi.....er gibt es Haut-, Herkunfts- und Religionsunabhängig. Deswegen verschließt man weder seine Augen vor Tatsachen, noch wirft man alle in einen Topf.

Bodenheini
10-06-2012, 17:37
Du kommst nicht sehr glaubwürdig rüber, aber auch egal.

Haben die seinen Kumpel wirklich grundlos beleidigt, dann war die Backpfeife mehr als gerechtfertigt.

War das nicht irgendeine NPD-Kneipe, dann wird der Pöbler auch ein Hausverbot erteit bekommen haben. Solche Gäste will kein normaler Wirt. Und für die Beeidigung wird er sicher auch noch löhnen müssen... ;)

itto_ryu
10-06-2012, 17:43
Du kommst nicht sehr glaubwürdig rüber, aber auch egal.
Ja danke, du auch nicht.



Haben die seinen Kumpel wirklich grundlos beleidigt, dann war die Backpfeife mehr als gerechtfertigt.

War das nicht irgendeine NPD-Kneipe, dann wird der Pöbler auch ein Hausverbot erteit bekommen haben. Solche Gäste will kein normaler Wirt. Und für die Beeidigung wird er sicher auch noch löhnen müssen... ;)
Ei ja, super Erkenntnis, die ist alt wie Vater Abrahams Warze auf dem A.... wer sagt was anderes?

Arkandî
10-06-2012, 17:46
Kumpel, da ich in einer Stadt mit hohem Ausländeranteil und großen Sozialproblemen lebe, kenne ich mich mit Rassismus von allen Seiten mehr als gut genug aus, also halt den Ball flach. Als "scheisnazideutschn" musste ich mich schon fot genug beschimpfen lassen. Nur trotzdem kein Grund gleich zu unterstellen "der Ausländä had bestiemt suäst gepöpeld!"

Insofern: Nur-Ausländer-können-Assis-sein und Nur-Deutsche-können-Rassisten-sein stimmt gleichermaßen in alle Richtungen und umgekehrt. Blöde Wi.....er gibt es Haut-, Herkunfts- und Religionsunabhängig. Deswegen verschließt man weder seine Augen vor Tatsachen, noch wirft man alle in einen Topf.


Umgekehrt können viele südländische/südländisch aussehende Menschen ähnliche Geschichten erzählen. Rassismus und Vorurteile gehen in alle Richtungen. Da gibt es keinen der ärmer dran ist, als der andere. Ein Grund, warum ich in einer Stadt mit großer Ethnienvermischung dafür plädiere, die Anständigen mögen sich unabhängig von Religion und Herkunft gegen die den weltweiten idiotismus verbünden, Funktioniert manchmal ganz gut.

Kann man zustimmen

@Bodenheini du kritisierst Ryu das er nicht weiss was sich da abgespielt weisst du es ? Nein.
Bei sowas kann man nunmal nur mutmaßen und bis auf Sava und seinen Freund wird keiner wissen wie es wirklich gelaufen ist.
Aber unwahrscheinlich find ich es nicht.
Ich weiß nicht wie oft du mal in die Kneipe, Zeltfeten etc gehst, aber überall wo viel Alkohol im Spiel sein kann, sind die Hemmschwellen auch niedrig.
An solchen Orten kann man öfters grundlos beleidigt werden und ich mein wirklich grundlos. Man kann einfach rumstehen und mit Freunden reden und wird dann aus heiterem Himmel aufs extremte beleidigt und je nachdem was fürn Vogel das ist auch noch schlimmeres. Ich könnte jetzt schreiben alles erlebt, aber sowas wird einem eh zu oft nicht geglaubt von daher glaubs oder nicht :p .

Des Weiteren sollte man wie Ryu auch schon sagte bedenken das Rassismus in D. allgegenwärtig ist, von beiden Seiten und daher eher überlegen wie solche Situationen zustande kommen und sie entweder präventiv oder situationsbedingt lösen und nicht alles von Vornhereien ablehnen, als ob es das nicht gäbe ;)

Edit : Bin auf weitere Berichterstattung von Sava gespannt :p

itto_ryu
10-06-2012, 17:49
Es gibt abseits des schwarz-weiß-Denkens von Politikern sogar Rassismus von Ausländern gegen Ausländer. es gibt sogar Ausländer, die sich über die vielen Ausländer aufregen. Und welche, die andere Ausländer als "sch... Ausländer" beschimpfen". Wer in einem Ballungsraum lebt, kennt diese Geschichten, das ist Alltag. Jeder gegen jeden.

Arkandî
10-06-2012, 17:51
Es gibt abseits des schwarz-weiß-Denkens von Politikern sogar Rassismus von Ausländern gegen Ausländer. es gibt sogar Ausländer, die sich über die vielen Ausländer aufregen. Und welche, die andere Ausländer als "sch... Ausländer" beschimpfen". Wer in einem Ballungsraum lebt, kennt diese Geschichten, das ist Alltag. Jeder gegen jeden.

Frei nachdem Motto jeder ist sich selbst der nächste. Aber Jeder gegen jeden, eher Grüppchen gegen Grüppchen , aber stimmt schon.

itto_ryu
10-06-2012, 17:54
Frei nachdem Motto jeder ist sich selbst der nächste. Aber Jeder gegen jeden, eher Grüppchen gegen Grüppchen , aber stimmt schon.

Jupp. Als was ich mich schon alles habe beschimpfen lassen müssen... das Problem ist, viele Leute beurteilen die Probleme, leben aber gar nicht direkt mit ihnen.

wiesenwurz
10-06-2012, 18:10
Kleiner Naivling, woher wilste denn wissen wassich da vorher abgespielt hat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die so ganz grundlos angegangen wurden...

Und auch wenns in deine Nur-Deutsche-Können-Rassisten-Sein-Welt nicht passt, in Kneipen von zugewanderten geht es nicht anders zu, die sind auch lieber unter sich. Und dort Backpfeifen zu verteilen wäre wohl lebensgefährich...

Also leg dich wieder hin

hahaha, dann wünsche dir mal mit einem "ausländischen look" ein Weilchen zu leben. Ich bin selber nicht deutschstämmig und weiß wovon ich rede . Könnte jetzt aus dem Nähkästchen, wie oft ich schon wie auf der Straße grundlos angemacht wurde.. es hat sich da schon ein ziemlicher Fundus an Geschichten gesammelt. Ausländer werden schon grundlos von Deutschen angegangen. Von nur einem kleinen Teil - klar. Aber es passiert.

Und ob jetzt man in eine türkischen Kneipe Stress kriegt einfach so oder nicht ist doch eine ganz andere Frage. Wo ICH mir aber relativ sicher bin, ist dass DU nicht die Kompetenz diese Frage objektiv und fair zu beantworten. (Schon alleine wer so eine Frage stellt... )

Savateur73
10-06-2012, 19:34
Bestimmt habt ihr provoziert. Also tut mal nicht so unschuldig...:rolleyes:

Wenn ich in eine türkische Kneipe gehe und mich da aufführe,möchte ich nicht wissen mit was für Worten dann so um sich geschmissen wird.

Und wenn ich dann noch jemand ohrfeigen würde. Ohaa.

Sorry, wie habe ich jetzt dein Posting zu verstehen?
Ich bin kein Türke und mein Kumpel ist Italiener!
Wir wollten in einer Bar in Ruhe ein Bier trinken und haben uns auf Deutsch unterhalten.
Das dann ein Rassist daher kommt und uns grundlos beleidigt ist kein normales Verhalten und die Backpfeife vollkommen berechtigt.:cool:

Cortalios
10-06-2012, 19:38
Ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht ganz einsehe, warum man gegen einen Angriff auf die "Ehre" Notwehr ausüben können sollte ... ist für mich völlig unbegreiflich. Etwaigen Schaden kann man mittels Anzeige bekämpfen. Es besteht absolut keine Gefahr für einen, wegen der man zu körperlichen Gewalt schreiten sollte. Und ja, eine Backpfeife ist im rechtlichen Sinn jedenfalls körperliche Gewalt, auch wenn andere hier anderer Ansicht sind.

Bin da eher Anhänger dieser Variante: "Notwehr ist in Österreich in § 3 StGB geregelt. Es ist erlaubt, sich der Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist."

Dein Freund sollte jedoch im Rahmen des rechtmäßigen unterwegs sein, da bei euch gilt: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Folglich fällt hier auch die Ehre drunter.

Bin aber ziemlich froh, dass es bei uns anders ist und glücklicherweise ist keine Änderung in Sicht... eigentlich schon einmal etwas davon gehört, dass wer sich nicht mit Worten zu verteidigen weiß, ganz gern zur Gewalt greift ? :)

PS:Quellen für die obigen Zitate ist Wikipedia. Ich kann dir jedoch definitiv sagen, dass das stimmt und ich einfach zum Arbeit ersparen und Kodex suchen "copy und paste" verwendet habe.

Savateur73
10-06-2012, 19:42
Kleiner Naivling, woher wilste denn wissen wassich da vorher abgespielt hat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die so ganz grundlos angegangen wurden...

Und auch wenns in deine Nur-Deutsche-Können-Rassisten-Sein-Welt nicht passt, in Kneipen von zugewanderten geht es nicht anders zu, die sind auch lieber unter sich. Und dort Backpfeifen zu verteilen wäre wohl lebensgefährich...

Also leg dich wieder hin

Ich kann dir genau sagen was passiert ist.
Die Kegelbrüder haben Streit gesucht und hatten auch andere Gäste beleidigt.
Die übrigens Deutsche waren und der Wirt hat nichts gesagt und als die bei uns gelandet sind, da sind Sie an den Falschen geraten.:cool:
Man muss sich einfach nichts gefallen lassen.

Cortalios
10-06-2012, 19:45
Man muss sich einfach nichts gefallen lassen.

Du kannst auch nicht wahllos Leuten eine reindonnern, weil dir nicht gefällt, was sie sagen!!!! Da gibt es wohl andere gelindere Mittel.

Savateur73
10-06-2012, 19:50
Du kannst auch nicht wahllos Leuten eine reindonnern, weil dir nicht gefällt, was sie sagen!!!! Da gibt es wohl andere gelindere Mittel.

Eine Beleidigung und Volksverhetzung kann man ja nicht als harmlose Wortwahl bezeichnen oder?!;)
Da finde ich eine Backpfeife mehr als in Ordnung, da der Kegelbruder ja nicht umgehauen wurde.

Cortalios
10-06-2012, 19:57
Da finde ich eine Backpfeife mehr als in Ordnung, da der Kegelbruder ja nicht umgehauen wurde.

Ich glaub da kommen wir auf keinen grünen Zweig :)

mA nach hättet ihr einfach Anzeige erstatten können wegen Volksverhetzung, dann hätte dein Kumpel jetzt kein Ermittlungsverfahren am Hals und nur die andern müssten sich mit einem Verfahren herumärgern.
So haben beide Seiten die Scherereien.

Savateur73
10-06-2012, 20:11
Ich glaub da kommen wir auf keinen grünen Zweig :)

mA nach hättet ihr einfach Anzeige erstatten können wegen Volksverhetzung, dann hätte dein Kumpel jetzt kein Ermittlungsverfahren am Hals und nur die andern müssten sich mit einem Verfahren herumärgern.
So haben beide Seiten die Scherereien.

Mein Kumpel hat ja Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung gestellt und der Kegelbruder hat meinen Kumpel wegen KV angezeigt.
Das alles unter Zeugen, da hat mein Kumpel den Vorteil das er einen unabhängingen Zeugen hat und zwar den Kellner.
Ich glaube das die Anzeige gegen meinen Kumpel fallen gelassen wird wegen Notwehr und der Kegelbruder die Arschkarte hat und eine Strafe bekommt.:D

itto_ryu
10-06-2012, 20:16
Jedenfalls ist der Kegelbruder eine Pfeife, erst Sprüche klopfen, ne Backpfeife kassieren und dann noch Anzeige erstatten. Letzte Armseligkeit. Dafür hätte er grad noch eine verdient ;)

iXTC
10-06-2012, 21:17
OT:

[QUOTE=Der Wahnsinn, schon 4 Verwarnungspunkte!!! Kann ich die bei Payback einlösen?
Edit: Jetzt sind es schon 8![/QUOTE]

Ich feier dich!

Gast
10-06-2012, 21:56
Eine Beleidigung und Volksverhetzung kann man ja nicht als harmlose Wortwahl bezeichnen oder?!;)
Da finde ich eine Backpfeife mehr als in Ordnung, da der Kegelbruder ja nicht umgehauen wurde.

Das ist halt persönliche Ansichtssache und muss im Endeffekt der Richter entscheiden deswegen werde ich es nicht werten.
Es gibt aber halt Leute die andere Maßnahmen als passender einstufen. Muss dann jeder für sich selber entscheiden und im Endeffekt mit den möglichen Konsequenzen leben.

Edit:
Übrigens hat er nichts von "harmloser Wortwahl" geschrieben oder, dass man sich alles gefallen lassen muss, sondern nur, dass er ein gelinderes Mittel statt sofortiger körperlich Gewalt als passender empfunden hätte.

Big Bart II
10-06-2012, 22:14
Jedenfalls ist der Kegelbruder eine Pfeife, erst Sprüche klopfen, ne Backpfeife kassieren und dann noch Anzeige erstatten. Letzte Armseligkeit. Dafür hätte er grad noch eine verdient ;)

Genau das hab ich mir auch gedacht. :D

Savateur73
10-06-2012, 23:44
Übrigens hat er nichts von "harmloser Wortwahl" geschrieben oder, dass man sich alles gefallen lassen muss, sondern nur, dass er ein gelinderes Mittel statt sofortiger körperlich Gewalt als passender empfunden hätte.

Das wäre zum Bleistift?

Gast
10-06-2012, 23:48
Das wäre zum Bleistift?

Lies seinen Post, dann weißt es.
Wie gesagt ich werte das Verhalten deines Kollegen hier nicht. Ist nicht meine Aufgabe.

itto_ryu
11-06-2012, 09:40
Wendo-Style: "Hey hör auf, du, merkst du nicht, dass mir das weh tut, du?" ;)

Xcelent84
11-06-2012, 10:58
Ich glaube auch nicht das das Verfahren eingestellt wird, da schon ein öffentliches Interesse besteht.
Schliesslich wurde der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt was auch bezeugt werden konnte und
die Tatsache der erfolgten Notwehr durch die Backpfeife.
Ich denke schon das mein Kumpel freigesprochen wird.

Drehen wir das Gedankenspiel mal um...wurde jüngst in einer Lokalität von einem Mitbürger mit Migrationshintergrund als "Scheiss Deutscher" beschimpft.

Ist das ebenfalls Volksverhetzung und was wäre passiert, wenn ich dem eine geballert hätte? :D

Könnte mir gut vorstellen, dass der Thread mit so einem Beispiel in eine andere Richtung gegangen wäre.

WCBX
11-06-2012, 11:01
Ich glaub da kommen wir auf keinen grünen Zweig :)

mA nach hättet ihr einfach Anzeige erstatten können wegen Volksverhetzung, dann hätte dein Kumpel jetzt kein Ermittlungsverfahren am Hals und nur die andern müssten sich mit einem Verfahren herumärgern.
So haben beide Seiten die Scherereien.

Um mich nochmal zu wiederholen:

Er wurde A. als Dreckskanacke bezeichnet und das nehme ich an Agressiv und B. wurde noch dazu gesagt das er im Lokal nichts zu suchen hätte.


Man könnte B. theoretisch als Bedrohung verstehen, körperlich angegriffen zu werden, mit dem Ziel aus der Lokalität entfernt zu werden. Ergo kann daraus schlussgefolgert werden "Androhung von körperlicher Gewalt", diese darf auch soviel ich weiss mit körperlicher Gewalt (Verhältnismässigkeit der Mittel) gestoppt werden. Und da finde ich eine Ohrfeige als angemessen.

Für mich hört sich das nach Notwehr an, ist aber Situtationsbedingt und wohl auch meisst über die Zeugen entschieden.

WCBX
11-06-2012, 11:07
Drehen wir das Gedankenspiel mal um...wurde jüngst in einer Lokalität von einem Mitbürger mit Migrationshintergrund als "Scheiss Deutscher" beschimpft.

Ist das ebenfalls Volksverhetzung und was wäre passiert, wenn ich dem eine geballert hätte? :D

Könnte mir gut vorstellen, dass der Thread mit so einem Beispiel in eine andere Richtung gegangen wäre.

Da soviel ich weiss, sich die "Volksverhetzung" nur auf Minderheiten bezieht, ist das in diesen Beispiel wohl kaum möglich, den Gegenüber der Volksverhetzung anzuzeigen (denke ich mal). Da man hierzulande als Deutscher nunmal keine Minderheit darstellt.

Gast
11-06-2012, 11:09
Um mich nochmal zu wiederholen:

Er wurde A. als Dreckskanacke bezeichnet und das nehme ich an Agressiv und B. wurde noch dazu gesagt das er im Lokal nichts zu suchen hätte.


Man könnte B. theoretisch als Bedrohung verstehen, körperlich angegriffen zu werden, mit dem Ziel aus der Lokalität entfernt zu werden. Ergo kann daraus schlussgefolgert werden "Androhung von körperlicher Gewalt", diese darf auch soviel ich weiss mit körperlicher Gewalt (Verhältnismässigkeit der Mittel) gestoppt werden. Und da finde ich eine Ohrfeige als angemessen.


B. muss ich sagen ist mMn. der interessantere Punkt.
War also die Gefahr eines Angriffs der Kegler wirklich so gegenwärtig, dass sich der Beleidigte wirklich nur mit einer Ohrfeige zu helfen wusste um der Situation her zu werden und einen mögliche Angriff auf sich zu verhindern?
Mal schauen was dabei raus kommt.

Cillura
11-06-2012, 11:10
Zur Abwehr einer Gefahr muss ich nicht warten, bis ich physisch angegriffen werde. Ich darf mich auch vorher bereits wehren.

Inwiefern diese Gefahr bestand und inwiefern die Wahl der Mittel akzeptabel war, muss gerichtlich geklärt werden.

Kannst uns ja über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten. :)

Sensei-T
11-06-2012, 12:07
Da soviel ich weiss, sich die "Volksverhetzung" nur auf Minderheiten bezieht, ist das in diesen Beispiel wohl kaum möglich, den Gegenüber der Volksverhetzung anzuzeigen (denke ich mal). Da man hierzulande als Deutscher nunmal keine Minderheit darstellt.

Zumindest gelten keine "minderheiten" nach §130 StGB:


§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft., Quelle: § 130 StGB Volksverhetzung - dejure.org (http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html)

Alex R.
11-06-2012, 12:48
Ich mache mal dicht hier, da nichts wirklich gehaltvolles mehr kommt. Sollte sich eine bahnbrechende Neuentwicklung ergeben, so schreibt mir eine PN. Closed.