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Vollständige Version anzeigen : Rechtliche Frage



Dr.Jekyll
24-06-2012, 14:31
Hallo alle zusammen,
ich hätte da mal eine Frage (rein hypotetisch), ähnlich der "Backpfeife als Notwehr bei schwerer Beleidigung gerechtfertig?" von Savateur73 vor kurzem.

Wenn man also von einem Fremden massiv verbal angegriffen wird (fragt jetzt bitte nicht warum ein Fremder das machen sollte, gibt halt Leute die einfach so drauf sind:mad:) begeht dieser damit ja eine eindeutige Straftat. Wenn man ihm jetzt deutlich ankündigt ihn anzuzeigen und das er da bleiben müsse bis die Polizei eintrifft, darf man ihn dann auch mit (angemessener) Gewalt festhalten (heißt glaub ich allgemeines Festnahmerecht, bin mir aber nicht sicher) falls er flüchten will . Und falls das erlaubt sein sollte, was ist wenn sich der Festgehaltenen wehrt, darf man dann die Gewalt ,sagen wir mal steigern, z.B. statt einfachen Griff am Arm ihn mit ein Fußfeger zu Boden bringen und da festhalten ?

Freue mich auf eure Antworten !
Viele Grüße
Dr.Jekyll

^__^
24-06-2012, 17:23
ich denke nicht das man wegen beleidigng gleich die polizei ruft ;) aber leute die dich verbal attackieren ohne grund, sind meistens auch gewaltbereit. d.h. ich würde einfach zurückprovozieren ,irgendwann kann sich der andere eh nicht mehr zurückhalten und wenn er als erstes zuschlägt hast du das recht dich (angemessen) zu verteidigen. falls es doch nicht zum kampf kommen sollte denke ich schon das es erlaubt ist den gegner mit einer (ungefährlichen) technik zu fixieren.

Helmut Gensler
24-06-2012, 17:44
Wo die Rechtfertigung von adäquaten Mitteln anfängt und endet entscheidest erst du, dann zweifelsfrei ein Gericht.
Persönliche Beleidigungen sind wohl nicht unbedingt ein zweifelsfeier Grund für den sofortigen Einsatz eines Polizeikomandos. Da hätten unsere Ordnungshüter sehr sehr viel mehr zu tun.

Dr.Satan
24-06-2012, 18:36
ich denke nicht das man wegen beleidigng gleich die polizei ruft ;) aber leute die dich verbal attackieren ohne grund, sind meistens auch gewaltbereit. d.h. ich würde einfach zurückprovozieren ,irgendwann kann sich der andere eh nicht mehr zurückhalten und wenn er als erstes zuschlägt hast du das recht dich (angemessen) zu verteidigen. falls es doch nicht zum kampf kommen sollte denke ich schon das es erlaubt ist den gegner mit einer (ungefährlichen) technik zu fixieren.

Schwachsinn

Me1331
24-06-2012, 19:00
Wo die Rechtfertigung von adäquaten Mitteln anfängt und endet entscheidest erst du, dann zweifelsfrei ein Gericht.
Persönliche Beleidigungen sind wohl nicht unbedingt ein zweifelsfeier Grund für den sofortigen Einsatz eines Polizeikomandos. Da hätten unsere Ordnungshüter sehr sehr viel mehr zu tun.

Deswegen einfach zuschlagen

Wo ist der sarkasmus smiley?

Gelugpa
24-06-2012, 19:10
Hallo alle zusammen,
ich hätte da mal eine Frage (rein hypotetisch), ähnlich der "Backpfeife als Notwehr bei schwerer Beleidigung gerechtfertig?" von Savateur73 vor kurzem.

Wenn man also von einem Fremden massiv verbal angegriffen wird (fragt jetzt bitte nicht warum ein Fremder das machen sollte, gibt halt Leute die einfach so drauf sind:mad:) begeht dieser damit ja eine eindeutige Straftat. Wenn man ihm jetzt deutlich ankündigt ihn anzuzeigen und das er da bleiben müsse bis die Polizei eintrifft, darf man ihn dann auch mit (angemessener) Gewalt festhalten (heißt glaub ich allgemeines Festnahmerecht, bin mir aber nicht sicher) falls er flüchten will . Und falls das erlaubt sein sollte, was ist wenn sich der Festgehaltenen wehrt, darf man dann die Gewalt ,sagen wir mal steigern, z.B. statt einfachen Griff am Arm ihn mit ein Fußfeger zu Boden bringen und da festhalten ?

Freue mich auf eure Antworten !
Viele Grüße
Dr.Jekyll

Also wenn du jemand auf frischer Tat antriffst (z.b. die schwere Beleidung) dann kannst du nach § 127 STPO festnehmen (polizei) bzw. festhalten (zivil).
Grund der § 127 STPO:

- wenn die Indentität nicht feststeht
- wenn Fluchtgefahr besteht
- auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird

man darf nur festzupacken (z.b. Hebel) und nicht zuschlagen

Und wegen einer Beleidigung sofort jemanden anzuzeigen, finde ich sehr blödsinnig, wenn man bedenkt es sind nur Worte. In den 11 Jahren Sicherheitsgewerbe müsste ich jeden Tag bei der Polizei sitzen und alle die mich beleidigt haben anzuzeigen.

Dr.Satan
24-06-2012, 19:15
Von der vorläufigen Festhaltung habe ich auch schon mal gehört.

Gelugpa
24-06-2012, 19:30
Von der vorläufigen Festhaltung habe ich auch schon mal gehört.

Es gibt einmal den § 127 STPO und einmal § 229 BGB und alle beide sind Jedermannsrechte (Bürgerechte).

Dr.Satan
24-06-2012, 19:44
Es gibt einmal den § 127 STPO und einmal § 229 BGB und alle beide sind Jedermannsrechte (Bürgerechte).

Dann habe ich dich falsch verstanden, ich war der Meinung das du sagen wolltest das im §127 drin steht das Polizisten festnehmen dürfen, und Zivilisten festhalten, und da hätte ich dann doch gerne mal den Unterschied gewusst.

Gelugpa
24-06-2012, 19:57
Dann habe ich dich falsch verstanden, ich war der Meinung das du sagen wolltest das im §127 drin steht das Polizisten festnehmen dürfen, und Zivilisten festhalten, und da hätte ich dann doch gerne mal den Unterschied gewusst.

§ 127 (1) STPO ist ein jedermannsrecht
§ 127 (2) Ist für die Polizei und Staatsanwaltschaft hoheitliches Recht

Festnahme = ist ein hoheitliches Recht/Haftbefehl/Gefahr in Verzug
Festhalten = privates Recht, ist zeitlich begrenzt, also nach der Stellung des Täters auf frischer Tat muss sofort die Polizei gerufen werden

Dr.Satan
24-06-2012, 23:57
Wieder was dazu gelernt, ich bedanke mich.

Gelugpa
25-06-2012, 04:09
Wieder was dazu gelernt, ich bedanke mich.

Bitte schön

Alex R.
25-06-2012, 10:53
Also wenn du jemand auf frischer Tat antriffst (z.b. die schwere Beleidung) dann kannst du nach § 127 STPO festnehmen (polizei) bzw. festhalten (zivil).
Grund der § 127 STPO:

- wenn die Indentität nicht feststeht
- wenn Fluchtgefahr besteht
- auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird

man darf nur festzupacken (z.b. Hebel) und nicht zuschlagen

Und wegen einer Beleidigung sofort jemanden anzuzeigen, finde ich sehr blödsinnig, wenn man bedenkt es sind nur Worte. In den 11 Jahren Sicherheitsgewerbe müsste ich jeden Tag bei der Polizei sitzen und alle die mich beleidigt haben anzuzeigen.

Soweit absolut richtig, nur das mit dem "nur packen, nicht schlagen" ist nicht ganz richtig. Man darf sich mit aller notwendigen Gewalt durchsetzen, allerdings sollte man das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen. Das ist ein extrem dehnbarer Begriff, der von Richtern auch gerne mal in deine Richtung ausgelegt wird.
Allerdings steht das nirgends festgeschrieben.
Wenn man also keine andere Möglichkeit sieht, einen Randalierer festzusetzen, dann darfst ihn auch umboxen. Wohlgemerkt, umboxen, nicht kaputtschlagen!

Ich bin selbst im Sicherheitsdienst tätig (12 Jahre) und kenne die Aussagen nur zu gut. Bei uns wird halt gerne mal die Variante "Profi der weiß wie es geht" gezückt. Wir arbeiten also in einem etwas engeren Korsett als andere, aber prinzipiell gilt das gleiche.

Dr.Jekyll
25-06-2012, 18:52
Dank an alle für die schnellen Antworten, jetzt weiß ich bescheit.

PS: Ich renn auch nicht wegen einer Beleidigung zur Polizei, hab eigentlich recht gute Fähigkeiten im Ignorieren von Idioten ;). War erstmal nur ne hypotetische Frage, aber es könnte ja auch mal passieren das einer mal nen ganz empfindlichen Punkt trifft oder sich so daneben benimmt das man ihn dann doch nicht ungestraft laufen lassen will. Da ist das dann doch besser als ihn einfach wegzuhauen :).

Viele Grüße
Dr.Jekyll

Raging Bull
25-06-2012, 20:18
Soweit absolut richtig, nur das mit dem "nur packen, nicht schlagen" ist nicht ganz richtig. Man darf sich mit aller notwendigen Gewalt durchsetzen, allerdings sollte man das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen. Das ist ein extrem dehnbarer Begriff, der von Richtern auch gerne mal in deine Richtung ausgelegt wird.
Allerdings steht das nirgends festgeschrieben.
Wenn man also keine andere Möglichkeit sieht, einen Randalierer festzusetzen, dann darfst ihn auch umboxen. Wohlgemerkt, umboxen, nicht kaputtschlagen!

Ich bin selbst im Sicherheitsdienst tätig (12 Jahre) und kenne die Aussagen nur zu gut. Bei uns wird halt gerne mal die Variante "Profi der weiß wie es geht" gezückt. Wir arbeiten also in einem etwas engeren Korsett als andere, aber prinzipiell gilt das gleiche.

Naja...erstmal darfst Du ihn nur festhalten. Ist das rechtmäßig und der wehrt sich, dann ist das ein neuerlicher rechtswidriger Angriff gegen den Du selbstverständlich eine Notwehrbefugnis hast.

Im Ergebnis dasselbe, allerdings mit Vorsicht zu genießen, da das Notwehrrecht mit der Rechtmäßigkeit des Festhaltens steht und fällt.

Gelugpa
26-06-2012, 04:19
Soweit absolut richtig, nur das mit dem "nur packen, nicht schlagen" ist nicht ganz richtig. Man darf sich mit aller notwendigen Gewalt durchsetzen, allerdings sollte man das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen. Das ist ein extrem dehnbarer Begriff, der von Richtern auch gerne mal in deine Richtung ausgelegt wird.
Allerdings steht das nirgends festgeschrieben.
Wenn man also keine andere Möglichkeit sieht, einen Randalierer festzusetzen, dann darfst ihn auch umboxen. Wohlgemerkt, umboxen, nicht kaputtschlagen!

Ich bin selbst im Sicherheitsdienst tätig (12 Jahre) und kenne die Aussagen nur zu gut. Bei uns wird halt gerne mal die Variante "Profi der weiß wie es geht" gezückt. Wir arbeiten also in einem etwas engeren Korsett als andere, aber prinzipiell gilt das gleiche.

Du hast vollkommen recht. Mit dem zupacken habe ich nur genommen zwecks der schweren Beleidigung = mildestes Mittel (z.b. Hebel). Es kommt auf die Situation auch an.

Alex R.
26-06-2012, 09:59
Naja...erstmal darfst Du ihn nur festhalten. Ist das rechtmäßig und der wehrt sich, dann ist das ein neuerlicher rechtswidriger Angriff gegen den Du selbstverständlich eine Notwehrbefugnis hast.

Im Ergebnis dasselbe, allerdings mit Vorsicht zu genießen, da das Notwehrrecht mit der Rechtmäßigkeit des Festhaltens steht und fällt.

Wie Gelugpa schon sagte:
Es kommt auf die Situation an.

Ein friedlich bleibenden, kooperativen Ladendieb (ja, die gibt es; sind sogar die meisten) braucht man in der Regel nicht mal festhalten. Der sitzt da in seinem Stuhl mit hängendem Kopf und wartet.

Einen randalierenden Fussball-Fan (wie bei mir letztens beim Public Viewing) lege ich auf den Boden, egal wie.
Bevorzugt ohne Schläge, aber wenn es nicht anders geht, dann eben mit.