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Vollständige Version anzeigen : Falschparker abmahnen/abschleppen



Kannix
06-07-2012, 18:49
Ich weiß ich geh ein Risiko ein hier zu fragen, aber vielleicht hat ja tatsächlich jemand erfahrung.
Ich suche nach einer bequemen Lösung Falschparker auf Privatgrundstück abzuschrecken/erziehen.
Denkbar ist die Suche nach einem Abschleppunternehmen, dass die Kosten selbst einfordert, oder mit Abmahnung/Unterlassungsforderung, da könnte man sogar dran verdienen:D
Es soll sich rumsprechen dass unberechtigtes parken dort ziemlich unangenehm werden kann, ich wünsche mir morgens um 8:00 einen leergefegten parkplatz

Ja, ich kann googeln, nein ich will noch keinen Anwalt beauftragen;)

Stickman
06-07-2012, 18:52
um 07:30 Uhr anfangen? :D

Blueliner
06-07-2012, 18:59
Parkplatz mechanisch sperren. (http://www.ebay.de/itm/Parkplatzsperre-Parkplatzsicherung-Parkplatz-Sperre-mit-Bugelschloss-/220939318668?pt=DE_Heimwerker_Bauelemente&hash=item337102758c)

Macabre
06-07-2012, 19:07
:troete::troete::troete::troete::troete::troete:


:D

Dietrich von Bern
06-07-2012, 19:53
http://www.fakeblog.de/wp-content/uploads/2012/01/ausfahrt_freihalten.jpg

Aber dann passiert das:
http://2.bp.blogspot.com/-_w1sWK0U728/ToXXZwCcXbI/AAAAAAAAAtc/7I1YRA9qNHU/s1600/gartenzwerg.jpg

:D

Lordnikon27
06-07-2012, 20:18
Abgeschnittene Pferdeköpfe oder Schweineinnereien auf die Motorhaube legen.


Im Ernst: Kannst du nicht einfach die Zufahrt mit ner Kette sperren oder so?
Falls es nicht immer die gleichen 3 Leute sind, klappt Erziehen niemals....

Trinculo
06-07-2012, 20:25
Inspirierende Lektüre: http://en.wikipedia.org/wiki/George_Hayduke_(author)

Simplicius
06-07-2012, 20:32
Ja, ich kann googeln, nein ich will noch keinen Anwalt beauftragen;)


http://www.vzhh.de/recht/30204/abschlepp-nepp-nicht-zahlen.aspx


Wie sieht die Vorgehensweise der privaten Abschleppfirmen aus? Sie lassen sich von den Grundstücksbesitzern die Ansprüche auf Schadensersatz abtreten. Dies geschieht aufgrund von Verträgen zwischen den Grundstückbesitzern und den Abschleppunternehmen, schon bevor Sie überhaupt daran dachten, Ihr Fahrzeug „widerrechtlich“ abzustellen.


das, was Du anstrebst, wird vielerorts gemacht und ist das Straßenverkehrsäquivalent zu der Abmahnpraxis im Internet.

Schnueffler
06-07-2012, 22:07
Du brauchst ein Schild und eine bauliche Trennung zum öffentlichen Verkehrsraum!

itto_ryu
07-07-2012, 07:22
Gut sichtbaren NRA-Aufkleber und einen Gran Torino in der Auffahrt... :D

Ggf. einen Parkplatzwächter, der so gucken kann:
http://www.moviepilot.de/files/images/0207/6911/gran-torino-clint-eastwood.jpg

gast
07-07-2012, 08:38
Ein Schild mit der Aufschrift "Privatparkplatz - Unberechtigt parkende Autos werden kostenpflichtig abgeschleppt" und das dann 2-3 mal wirklich machen via Polizei.

Ju-Jutsu-Ka
07-07-2012, 08:48
Ein Schild mit der Aufschrift "Privatparkplatz - Unberechtigt parkende Autos werden kostenpflichtig abgeschleppt" und das dann 2-3 mal wirklich machen via Polizei.

Macht die Polizei aber nicht...

Die Polizei (zumindest in NRW) lässt nur abschleppen und sorgt somit auch für die Kosteneintreinung, wenn Du an der Ausfahrt aus Deiner Garage (Grundtück) behindert wirst, nicht bei der Einfahrt.

Sonst must Du privat einen Abschleppunternehmen beuaftragen und die Kosten vorstrecken und notfalls via Zivilgerichtsverfahren einklagen.

miskotty
07-07-2012, 12:17
4n_9Nd9bhco

Kannix
07-07-2012, 12:34
Du brauchst ein Schild und eine bauliche Trennung zum öffentlichen Verkehrsraum!

Das ist natürlich vorhanden. Habe jetzt einen schönen Text entworfen, nett aber bestimmend


Ihr Kennzeichen:
Datum, Uhrzeit:
Wichtig, bitte lesen um Ärger zu vermeiden

Sie parken unberechtigt auf unseren ausschließlich für xxxx reservierten Parkplätzen.
Bitte haben Sie Verständnis dass wir im Interesse unserer Kunden Maßnahmen ergreifen müssen um als Mieter dieser Parkplätze unser Recht durchzusetzen.
Daher werden wir Ihr Fahrzeug nächstes Mal kostenpflichtig abschleppen lassen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Polizeidirektion Stadt Telefon: 00 – 0
dort ist man über den Vorgang informiert

gast
08-07-2012, 12:26
Macht die Polizei aber nicht...

Die Polizei (zumindest in NRW) lässt nur abschleppen und sorgt somit auch für die Kosteneintreinung, wenn Du an der Ausfahrt aus Deiner Garage (Grundtück) behindert wirst, nicht bei der Einfahrt.

Sonst must Du privat einen Abschleppunternehmen beuaftragen und die Kosten vorstrecken und notfalls via Zivilgerichtsverfahren einklagen.

Interessant. Ich dachte immer die Polizei ist dazu da Besitzrechte von Leuten zu wahren. Na wieder was gelernt.

defensiv
08-07-2012, 17:07
Kauf dir einen alten Lieferwagen oder Kombi, Hauptsache schön lang und park damit die Typen zu. wer ein paar mal zugeparkt wurde, wird es lernen. Ansonsten:

absperrpfosten - Google-Suche (http://www.google.de/search?hl=de&q=absperrpfosten&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&biw=1680&bih=860&um=1&ie=UTF-8&tbm=isch&source=og&sa=N&tab=wi&ei=Q7D5T_SODYi1hAeK2ZCNDQ)

Onkel_Escobar
08-07-2012, 17:41
Ich würd denen den Ben an die Autotür binden, ich wette das würden die nur 1 mal machen. :D

Simplicius
08-07-2012, 18:17
Kauf dir einen alten Lieferwagen oder Kombi, Hauptsache schön lang und park damit die Typen zu. wer ein paar mal zugeparkt wurde, wird es lernen.

Besser nicht:
Das erfüllt den Straftatbestand der Nötigung.
Klingt komisch, ist aber so.

http://www.123recht.net/Falschparker-auf-privatem-Parkplatz-__f42807.html

Inumeg
08-07-2012, 18:20
Das ist natürlich vorhanden. Habe jetzt einen schönen Text entworfen, nett aber bestimmend

So ein Zettel kommt sicher gut. Besser ist es aber, wenn du den Text auf einen Aufkleber druckst. Den klebst du dann auf die Scheibe der Fahrertür oder rechts aussen auf die Windschutzscheibe (nicht im direkten Sichtfeld! Nicht auf den Lack!). Dann haben die erstmal Stress, den Aufkleber runterzukriegen und rechtlich wäre das wenn überhaupt auch nur ein Bagatell-Vergehen im Bereich des Vandalismus. Da kräht kein Anwalt nach.

Vegeto
08-07-2012, 18:25
Ist es nicht so, dass derjenige den Abschleppdienst ruft den immer selbst bezahlen muss? Ich hatte mal ein paar Jura Blogs gelesen und dort hieß es, die wenigsten intelligenten Abschleppdienste würden sich an den Abgeschleppten wenden. Und das Einbehalten des Fahrzeugs bis zur Bezahlung sei wohl auch illegal. Und die Polizei lässt auf Staatskosten nur in besonders angebrachten Fällen abschleppen.

<- falls etwas falsch, bitte korrigieren :)

Joachim Deeken
08-07-2012, 18:37
Mir wurde in einem ähnlichen Fall geraten die Falschparker per Zettel (sieht so ähnlich aus wie deiner ) auf ihr Falschparken hinzuweisen und das ganze zu dokumentieren (wann hat wer auf dem Parkplatz geparkt). Nach drei Verwarnungen abschleppen lassen von einem Unternehmer der das Fahrzeug erst nach Bezahlung rausgibt. Aber vielleicht hast Du ja auch schon mit dem selben Berater gesprochen...

Kannix
08-07-2012, 23:08
Ich würd denen den Ben an die Autotür binden, ich wette das würden die nur 1 mal machen. :D
hihi, der guckt gerne wenn autos langsam fahren mal rein, da hatten einige berührungsängste:D


So ein Zettel kommt sicher gut. Besser ist es aber, wenn du den Text auf einen Aufkleber druckst. Den klebst du dann auf die Scheibe der Fahrertür oder rechts aussen auf die Windschutzscheibe (nicht im direkten Sichtfeld! Nicht auf den Lack!). Dann haben die erstmal Stress, den Aufkleber runterzukriegen und rechtlich wäre das wenn überhaupt auch nur ein Bagatell-Vergehen im Bereich des Vandalismus. Da kräht kein Anwalt nach.
Kinnerkram, ich will ernst genommen werden.

Ist es nicht so, dass derjenige den Abschleppdienst ruft den immer selbst bezahlen muss? Ich hatte mal ein paar Jura Blogs gelesen und dort hieß es, die wenigsten intelligenten Abschleppdienste würden sich an den Abgeschleppten wenden. Und das Einbehalten des Fahrzeugs bis zur Bezahlung sei wohl auch illegal. Und die Polizei lässt auf Staatskosten nur in besonders angebrachten Fällen abschleppen.

<- falls etwas falsch, bitte korrigieren :)
Wie Joachim schreibt, man kann die Rechte auch abtreten, wenn der sein Auto wiederhaben will, dann zahlt er lieber und kann dann versuchen das Geld einzuklagen;)

Interessant. Ich dachte immer die Polizei ist dazu da Besitzrechte von Leuten zu wahren. Na wieder was gelernt.
Ich denke sehr oft drüber nach wofür die Polizei da ist, aber für sowas praktisches eher nicht. Bei den letzten zwei kontakten haben sie mich geschützt vor mir selber indem sie mir Geld abgeknöpft haben wegen nicht angeschnallt, dabei denke ich immer mein Auto, Körper/Gesundheit gehören mir:) Vielleicht frag ich nächstes mal ob die mal bei mir auf dem Parkplatz Knollen verteilen können damit ich nicht meine Rechte selber schützen muss. Wobei ich da eher auf mich zählen würde;)

defensiv
08-07-2012, 23:22
Besser nicht: Das erfüllt den Straftatbestand (...)

Ach ne!? :D

Kannix
08-07-2012, 23:22
Ist es nicht so, dass derjenige den Abschleppdienst ruft den immer selbst bezahlen muss? Ich hatte mal ein paar Jura Blogs gelesen und dort hieß es, die wenigsten intelligenten Abschleppdienste würden sich an den Abgeschleppten wenden. Und das Einbehalten des Fahrzeugs bis zur Bezahlung sei wohl auch illegal. Und die Polizei lässt auf Staatskosten nur in besonders angebrachten Fällen abschleppen.

<- falls etwas falsch, bitte korrigieren :)

Doch, falsch:p
Ärger mit Falschparkern? Wann Sie den Abschleppdienst rufen dürfen | Hilfe Mietrecht | meineimmobilie.de (http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hilfe-mietrecht/aerger-mit-falschparkern-wann-sie-den-abschleppdienst-rufen-duerfen)

Prozesse: BGH-Urteil: Falschparker zahlt Abschleppen - Aus aller Welt - FOCUS Online - Nachrichten (http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-bgh-urteil-falschparker-zahlt-abschleppen_aid_405615.html)

Parken auf Privatgelände - Wann darf abgeschleppt werden? - autobild.de (http://www.autobild.de/artikel/parken-auf-privatgelaende-42011.html)

sonntag
09-07-2012, 09:08
Also laut österreichischem Recht ist bei falsch Parken auf gekennzeichneten Parkflächen der Tatbestand einer Besitzstörung erfüllt.

Da kann man auch ohne Probleme eine Anzeige einbringen. Das Fahrzeug wird dann zwar nicht abgeschleppt aber der Halter bekommt eine Strafe die sich bei etwa 80€ ansiedelt.

Onkel_Escobar
09-07-2012, 11:31
Wenn Fremde die Ausfahrt blockieren

Auch eine Privatperson, die auf ihrem eigenen Parkplatz ein fremdes Fahrzeug vorfindet, darf dieses in der Regel abschleppen lassen. Das gleiche gilt für Autos, die Grundstücks- oder Garageneinfahrten blockieren. "Verbotene Eigenmacht", also Störung oder Entzug des Eigentums, lautet die Begründung, die in § 858 des BGB geregelt ist. Wer ein Auto entfernen lässt, muss die Kosten zunächst allerdings selbst tragen, wissen die Rechtsexperten der Arag-Versicherung. Allerdings kann man sich das Geld vom Falschparker zurückholen – und gegebenenfalls auch Schadenersatz, etwa wenn weitere Kosten anfallen, um den Fahrer feststellen zu lassen (LG München, Az.: 15 S 14002/09). Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, muss unter Umständen der Halter haften. Will der Falschparker seinen Platz räumen, sollte man ihn nicht daran hindern, etwa weil schon der Abschleppdienst im Anmarsch ist. Dies könnte unter Umständen als Nötigung ausgelegt werden.

Quelle: Falschparken mit bösem Ende: Wann Abschleppen rechtens ist - n-tv.de (http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-Abschleppen-rechtens-ist-article4206841.html)


Ich würd die einfach abschleppen lassen und das von nem Anwalt wieder reinholen lassen.

Kannix
09-07-2012, 13:09
naja, erstmal nicht mit der Brechstange.
Der heutige Falschparker ist der Kunde von morgen:D

hand-werker
09-07-2012, 13:14
naja, erstmal nicht mit der Brechstange.
Der heutige Falschparker ist der Kunde von morgen:D

ihr handelt mit ersatzreifen und windschutzscheiben?

Kusagras
09-07-2012, 13:18
Ich würde ein großes Schild mach mit einer Webadresse, auf der du
deine furchteinflößendsten und härtesten KKB-Beiträge aufbereitest.

:D

klar
09-07-2012, 15:27
Im Urlaub am Bodensee hatte ich mich nicht getraut in einem Hof mit ca. 3-4 Parkplätzen zu parken, weil dort ein großes Blechschild hing:
"Wer hier parkt, erklärt sich mit der Verschrottung seines Wagens einverstanden."
Dort hat auch sonst keiner geparkt. Die Stadt war zu, aber der Hof leer. Man weiß natürlich, dass das nicht ernst gemeint ist, aber man weiß auch, dass die Leute genug davon hatten ihre eigenen Parkplätze nicht nutzen zu können. Die Bissigkeit hat abgeschreckt.

Trinculo
09-07-2012, 15:36
Und sonst hättest du einfach dein Auto im Hof anderer Leute geparkt?

Vegeto
09-07-2012, 15:49
Das der Falschparker zahlen muss ist klar. Notfalls wenn es eingeklagt wird. Aber ich frage mich ob ein Abschleppdienst einfach ein Auto einbehalten kann bis man es "freikauft"... Man stelle sich vor man wird abgeschleppt, hat keine Geld zur Hand und bekommt die Karre nicht zurück. Im Prinzip wird man dann ja von seinem Eigentum getrennt, auch wenn die Rechtmäßigkeit erst noch geklärt werden müsste. Unter Umständen auch vor Gericht.

klar
09-07-2012, 15:53
@Trinculo

Für kurz in die Stadt gehen? Ja.
Wir wollten nur zur Touristinformation und wären in einer halben Stunde wieder gefahren.
Wenn es öffentliche (Bank, Geschäfte, Anwälte) oder halböffentliche (Mehrparteienwohnhäuser z.B.) Parkplätze sind und ich nicht das Gefühl habe jemanden zu behindern, weil noch genügend frei sind oder es Wochenende ist, dann parke ich da für relativ kurze Parkzeiten. Ich parke aber nicht in privaten Einfahrten oder wirklichen Privatgrundstücken. Das war damals in Meerseburg wenn ich mich richtig erinnere, direkt an der Straße und es war halböffentlich. Ist auch egal, ich fand nur das Schild witzig und zugleich abschreckend und wollte Kannix noch den Hintergrund und die Wirkung dazu geben.
"Wer hier parkt, erklärt sich mit der Verschrottung seines Wagens einverstanden." ist der coolste Spruch den ich in dieser Richtung jemals gelesen habe. Wahrscheinlich hätte ein Symbolschild vom Abschleppen die selbe Wirkung gehabt. Aber der Spruch ist witziger.

Punkt
09-07-2012, 15:54
Ist es nicht so, dass man auch als Otto-normal-Bürger Strafzettel verteilen kann?
Einfach dokumentieren, dass der Typ da steht (Bild) und damit mal zum Ordnungsamt gehen, der wird sich freuen, dass er nen Brief bekommt in dem steht, dass er rechtswidrig sein Auto auf einem privaten Grundstück abgestellt hat...

klar
09-07-2012, 15:55
Man stelle sich vor man wird abgeschleppt, hat keine Geld zur Hand und bekommt die Karre nicht zurück. Im Prinzip wird man dann ja von seinem Eigentum getrennt,

Genauso ist das! Kostet beim Oktoberfest zusammen mit Verwarnungsgeld und Taxigebühr rund 300 Mücken.

klar
09-07-2012, 16:11
dokumentieren, dass der Typ da steht (Bild) und damit mal zum Ordnungsamt gehen

ist ja Vollstress ...

Lordnikon27
09-07-2012, 16:32
Brilliante Idee:
Osteuropäische Schlägertrupps.

So wirst du die Falschparker los UND gewinnst Kunden für SV-Kurse :D

Onkel_Escobar
09-07-2012, 16:36
Dann häng Ihnen nen Zettel ans Auto a la: Wenn Sie schon auf meinem Parkplatz parken, dann kommen Sie doch auf ein unverbindliches Probetraining vorbei. Dazu noch nen Gutschein.

Sollte sich das Wiederholen, kannste ja den Ben auspacken. :D

Big Bart II
09-07-2012, 16:52
Brilliante Idee:
Osteuropäische Schlägertrupps.

So wirst du die Falschparker los UND gewinnst Kunden für SV-Kurse :D

Oder du rekrutierst einen Schlägertrupp aus dem KKB.

klar
09-07-2012, 17:12
Viel Schein, wenig Sein.

Dr.Satan
09-07-2012, 17:16
Knöllchen Horst einladen, der dokumentiert das, und rennt auch zum Ordnungsamt und zur Polizei. Und der sucht ja eh gerade ein neues Tätigkeitsgebiet.:D;):D

Kannix
09-07-2012, 18:30
@Trinculo

Für kurz in die Stadt gehen? Ja.
Wir wollten nur zur Touristinformation und wären in einer halben Stunde wieder gefahren.
Wenn es öffentliche (Bank, Geschäfte, Anwälte) oder halböffentliche (Mehrparteienwohnhäuser z.B.) Parkplätze sind und ich nicht das Gefühl habe jemanden zu behindern, weil noch genügend frei sind oder es Wochenende ist, dann parke ich da für relativ kurze Parkzeiten.
Genau damit habe ich zu großteil zu tun, besonders am Samstag oder Brückentag. Von 12 Parkplätzen werden 8 von Nichtkunden benutzt. gehen alle mal kurz shoppen weil sie zu geizig sind 50ct für das Parkhaus auszugeben. Da ist irgendwann schluss;)


Ist es nicht so, dass man auch als Otto-normal-Bürger Strafzettel verteilen kann?
Einfach dokumentieren, dass der Typ da steht (Bild) und damit mal zum Ordnungsamt gehen, der wird sich freuen, dass er nen Brief bekommt in dem steht, dass er rechtswidrig sein Auto auf einem privaten Grundstück abgestellt hat...
Nein


Oder du rekrutierst einen Schlägertrupp aus dem KKB.
Ausm WT-Forum, die quatschen die solange voll bis die nie wieder da parken

hand-werker
09-07-2012, 18:35
hiss doch einfach das erbeutete wt-shirt als warn-flagge. damit dürfte doch alles klar sein.

Kannix
09-07-2012, 19:41
hiss doch einfach das erbeutete wt-shirt als warn-flagge. damit dürfte doch alles klar sein.

Ja, ich schreib drauf: Ich war ein Falschparker!:D

Schnueffler
09-07-2012, 19:42
Ja, ich schreib drauf: Ich war ein Falschparker!:D

Vergiss die Blutflecken nicht! ;)

Fry_
09-07-2012, 19:46
Häng ein Schild "zu verkaufen, für Bastler zum Ausschlachten" dran ...

Simplicius
09-07-2012, 20:08
Aber ich frage mich ob ein Abschleppdienst einfach ein Auto einbehalten kann bis man es "freikauft"... Man stelle sich vor man wird abgeschleppt, hat keine Geld zur Hand und bekommt die Karre nicht zurück.

Doch, das geht:

Zurückbehaltungsrecht am PKW (http://www.ragruendler.de/parkraeume/index.php?option=com_content&view=article&id=50:zurueckbehaltungsrecht-am-pkw&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=50)



Ob die Durchsetzung des behaupteten Schadensersatzanspruchs auf diese weise zulässig ist, hängt davon ab, ob die Parkräume KG an den abgeschleppten Autos ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) geltend machen kann.

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 5.6.2009, Az. V ZR 144/08, ein solches Zurückbehaltungsrecht an dem abgeschleppten Auto grundsätzlich bejaht, zur Durchsetzung der Schadensersatzforderung, die durch die Abschleppkosten begründet wird. Auch das Landgericht Berlin und das Kammergericht Berlin haben dieses Zurückbehaltungsrecht zur Durchsetzung der Schadensersatzforderung bestätigt.
[...]
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 2.12.2011, Az. V ZR 30/11, das Urteil des Kammergerichts bestätigt. Nach Auffassung des BGH reicht es für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an dem PKW aus, dass überhaupt eine fällige Schadensersatzforderung als Gegenforderung besteht. Ob diese geltend gemachte Schadensersatzforderung in voller Höhe begründet sei, spiele für die Rechtmäßigkeit des Zurückbehaltungsrechts keine Rolle. Das Zurückbehaltungsrecht erfordere auch nicht, dass die Gegenforderung für den Schadensersatzanspruch wertmäßig der Hauptforderung, nämlich dem Anspruch auf Herausgabe des PKW entspricht.Schwierig wird es, wenn beim Abschleppen das Auto beschädigt wurde, oder der Abgeschleppte das behauptet.

hand-werker
10-07-2012, 07:52
Schwierig wird es, wenn beim Abschleppen das Auto beschädigt wurde, oder der Abgeschleppte das behauptet.

dürfte ja erstmal das problem des abschleppdienstes sein. soweit ich weiß, machen inzwischen auch die meisten abschleppdienste fotos vom pkw vor dem abschleppen.

gion toji
10-07-2012, 08:15
Dann häng Ihnen nen Zettel ans Auto a la: Wenn Sie schon auf meinem Parkplatz parken, dann kommen Sie doch auf ein unverbindliches Probetraining vorbei. Dazu noch nen Gutschein.das ist ja mal ne gute Idee :D
als die Nachbarn auf meinem Parkplatz geparkt haben, habe ich denen nen Zettel angehängt, wo draufstand "mein Parkplatz". Nach dem 2. mal haben die es kapiert.

gast
10-07-2012, 10:11
Wie wärs mit einem Schild: Privatparkplatz - Parkgebühr für Nicht-Kunden: 5 Euro.

Und die fordert man dann einfach mal ein.

Kannix
10-07-2012, 10:28
Wie wärs mit einem Schild: Privatparkplatz - Parkgebühr für Nicht-Kunden: 5 Euro.

Und die fordert man dann einfach mal ein.

Bitte erst wieder melden wenn Du ne vernünftige Idee hast:D

Tuborgjugend
10-07-2012, 10:37
sowas
BS-Ventilwächter | Parkkrallen im Überblick | Parkkralle.de (http://parkkralle.de/parkkrallen-im-ueberblick/222/bs-ventilwaechter?c=1178&sCoreId=42d815578c4d97d8029a7655e1a623bc)
oder sowas
BS-Light 195 (Typ 2007) | Parkkrallen im Überblick | Parkkralle.de (http://parkkralle.de/parkkrallen-im-ueberblick/202/bs-light-195-typ-2007?c=1178&sCoreId=42d815578c4d97d8029a7655e1a623bc)
an das betreffende Auto machen, dazu ein paar fette Benachrichtigungen, wo man sein Auto gegen Parkgebühr entsperren lassen kann

Kannix
10-07-2012, 10:39
Nötigung:-§

gast
10-07-2012, 10:42
Bitte erst wieder melden wenn Du ne vernünftige Idee hast:D

Na da könnte ich mich ja gleich aus dem Forum abmelden...

(zusammen mit 99% aller User...)

Tuborgjugend
10-07-2012, 10:44
aber Abschleppen lassen von einem Unternehmen, das das Auto nur gegen Gebühr wieder freigibt ist keine Nötigung? Kommt das auf dasselbe raus. Zur Not kann man die Entsperrungsgebühr auch sein lassen

Simplicius
10-07-2012, 10:50
aber Abschleppen lassen von einem Unternehmen, das das Auto nur gegen Gebühr wieder freigibt ist keine Nötigung? Kommt das auf dasselbe raus.

Nein.

Das Auto lässt Du nicht abschleppen, damit der andere keinen Zugriff auf sein Auto hat, sondern um wieder Zugriff auf Deinen Besitz zu bekommen.
Wenn Du den anderen zuparkst oder sonstwie am Wegfahren hinderst, dann dient das ja in keiner Weise dazu, die widerrechtliche Besitzkehr rückgängig zu machen, im Gegenteil, Du hinderst den Parker sogar, sein Auto zu beseitigen.

Durch die Beseitigung des Autos vom eigenen Grundstück an einen geeigneten Ort, entstehen Kosten, die der andere bezahlen muss.
Zur Durchsetzung der Forderung dieser Kosten, kann man die Herausgabe des Autos verwehren.

Tuborgjugend
10-07-2012, 11:05
life's a bitch

Blueliner
10-07-2012, 17:28
Was gefällt Dir an der Idee mit den Parkgebühren nicht?
Deine Kunden bekommen beim Betreten des Geschäfts natürlich einen Parkgutschein ausgehändigt.

Du bietest eine Leistung an (Bereitstellung von Parkraum) und lässt Dich dafür bezahlen.
Meiner Meinung nach rechtlich unbedenklich.

Kannix
10-07-2012, 18:06
Soll ich mich da an die Kasse setzen oder wie?:rolleyes:

gast
11-07-2012, 13:22
Hast du keine Kasse in deinem Geschäft?

Das gibt es doch eh bei einigen Geschäften - Wenn du Kunde bist parkst du gratis wenn nicht musst du zahlen. Ich glaube kaum dass jemand kommt und bezahlt, die werden dann eben dort nicht mehr parken. Und wenn du merkst dass es immer die selben Typen sind stellst du ihnen eben eine Rechnung aus.

Ich finde das eigentlich viel eleganter als mit Abschleppen zu drohen.

Big Bart II
11-07-2012, 15:33
Und wie willst du das kontrollieren? Soll er ne Schranke aufstellen oder was? :D

Kannix
11-07-2012, 20:20
Ich würd mich kaputt lachen wenn mir irgend so ein clown mit ner Rechnung kommt. soll er mal einklagen seine 5Euro.:rolleyes:
Wenn ich weiß dass da tatsächlich abgeschleppt wird und ich dann 150 Öcken latzen muss, dann komm ich ins grübeln

Du bietest eine Leistung an (Bereitstellung von Parkraum) und lässt Dich dafür bezahlen.
Meiner Meinung nach rechtlich unbedenklich.
Ja, mein Traum wird war, ein Nebenjob als Parkwächter

Manny.klein
19-07-2012, 12:12
Hallo an alle da ich hier neu bin möchte ich mich kurz vorstelle.
Ich heiße Manny und bin 43 Jahr jung und komme aus NRW.

Bin über den Beitrag bzw. über die Frage Gestolper bei meiner Online-Recherche
zum selben Thema, da ich täglich mit dem Problem Falschparker konfrontiert bin.

Mein angemieteter Stellplatz ( 35,00 € ) wird in unserer Siedlung fast täglich besetzt.

Habe mit der Polizei gesprochen, der Hausverwaltung etc. mit dem Erfolg leider können wir nichts tun, da es sich um einen privaten Stellplatz handelt.

Habe eine Seite im Internet gefunden, ( dipa ::: Dienstleistungen für Parkplatzbesitzer ::: Abmahnungen für Falschparker: Willkommen (http://www.abmahnung-falschparker.de) )die kostenlose Hilfe in solchen Fällen anbietet ( Dipa Dienstleistungen für Parkplatzbesitzer ) habe zwar keine Erfahrunng bis jetzt mit diesem Unternehmen gemacht, werde aber beim nächsten Falschparker eine Online Abmahnung vornehmen.

Werde über meine Erfahrung berichten ob kostenlos stimmt oder nicht.
Gruss Manny

Kannix
19-07-2012, 13:45
Dann berichte mal;)

also mit meinen Zetteln funktionierts, klar jetzt ist Ferienbedingt sowieso weniger los. Aber es hat sich keiner zum 2.Mal hingestellt

miskotty
04-08-2012, 15:06
Rache an einem Falschparker - Win Bild (http://de.webfail.at/image/rache-an-einem-falschparker-win-bild.html)

:cool:

Tuborgjugend
22-12-2012, 07:45
andere Länder, andere Sitten

http://d24w6bsrhbeh9d.cloudfront.net/photo/6135681_700b_v1.jpg

9GAG - For illegal parking (http://9gag.com/gag/6135681)

Bubatz
22-12-2012, 15:36
Lol, da sind ein paar echt gute dabei!

Cornell
23-12-2012, 16:33
Guten Abend Kannix,

bin - ich weiß nicht wie - in diesen Thread gestolpert und kann Dich aus eigener leidvoller Erfahrung verstehen ... Also: in Baden-Württemberg gibt es nach LandesOrdnungsWIdrigkeiten Gesetz (§ 12 LOWiG) folgende Möglichkeit:


§ 12
Parken auf Privatgrundstücken

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen

1. auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, daß die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist,

2. vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Ich habe das mit dem örtlichen Polizeirevier geklärt und nach einem kurzen Gespräch vor Ort und Schilderung der Problematik sind wir übereingekommen, daß von meiner Seite eine kurze Benachrichtigung nebst Photobeweis genügt, daß von Seiten der Polizei ein Ordnungswidrigkeitenbescheid ausgestellt wird. Ist zwar nur Kleinvieh, spricht sich aber sehr schnell rum. Du müßtest also mal prüfen, wie das in Deinem Bundesland geregelt wird.

Abendgruß Cornell