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Vollständige Version anzeigen : Manuel Masuch beschützt alte Dame in Not



jkdberlin
09-08-2012, 11:53
Manuel Masuch beschützt alte Dame in Not . MMA DE/CH/AT . GroundandPound (http://www.groundandpound.de/mma/de/news/strafanzeige-manuel-masuch-unter-verdacht/)

Naja, Festnahmerecht nach §127b StPO...wenigstens bis zur Feststellung de Identität...

jkdberlin
09-08-2012, 11:54
Gut gemacht, Manuel! Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann starten wir einen Spendenaufruf!

MakroN
09-08-2012, 11:58
Gut gemacht, Manuel! Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann starten wir einen Spendenaufruf!

Aber hallo!

Asahibier
09-08-2012, 12:04
:halbyeaha

Gut das noch Menschen mit Zivilcourage in unserer egozentrisch orientierten Gesellschaft gibt!!!

Sollte es wirklich zu einem Prozeß gegen Manuel kommen legen wir alle zusammen und schenken dem Staatsanwalt eine Justitiastatue :rolleyes: dun dem armen Opfer der sich gegen die wilde Oma zur Wehr setzen musste und von dem Wüstling angefallen wurde, einen Erholungsurlaub :ironie:

Max13
09-08-2012, 12:21
:halbyeaha

dem armen Opfer der sich gegen die wilde Oma zur Wehr setzen musste und von dem Wüstling angefallen wurde, einen Erholungsurlaub :ironie:

ohne smileys wäre ich ganz durcheinander

domo77
09-08-2012, 13:36
hut ab...wer alte damen schlägt hat sowas verdient...

anzeigen kann er den wohl..aber ob das aussicht auf erfolg hat??kann mir nicht vorstellen, dass er damit durchkommt..

domo77
09-08-2012, 13:45
§ 127.(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.
.

wenn manuel nicht zu brutal war, denke ich, dass er gesetzeskonform gehandelt hat.
Wie soll man sonst "festnehmen"? den täter bitten stehen zu bleiben?
je mehr der täter sicher wehr, desto mehr musste der festnehmer agieren..
soweit mein rechtsverstand..aber ich bin kein anwalt.

re:torte
09-08-2012, 13:57
trotzdem seht es dem Täter frei, eine Anzeige zu machen.
Ist halt die Frage ob es überhaupt zum Verfahren kommt.

domo77
09-08-2012, 14:45
trotzdem seht es dem Täter frei, eine Anzeige zu machen.
Ist halt die Frage ob es überhaupt zum Verfahren kommt.

anzeigen kann jeder jeden...mit oder ohne grund.

Doc Norris
09-08-2012, 16:25
anzeigen kann jeder jeden...mit oder ohne grund.

:D jaaa.... genau

aber das macht derjenige nur "einmal"...
(vielleicht auch 2mal ;))


denn hier empfiehlt sich...

§164 StGB.... "Falsche Verdächtigung"

BillaP
09-08-2012, 16:41
Wie ich solche leute hasse! Zuerst alte leute umhauen und danach denken man wäre noch im recht nur weil man aufgehalten wurde!

domo77
09-08-2012, 16:43
:D jaaa.... genau

aber das macht derjenige nur "einmal"...
(vielleicht auch 2mal;))


denn hier empfiehlt sich...

§164 StGB.... "Falsche Verdächtigung"§ 164
Falsche Verdächtigung.(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
.

Fett markiert: wider besseren wissens!!
das liegt hier nicht vor, da der "Anzeiger" sich vielleicht wirklich im recht fühlt..oder zumindest glaubt, dass der "angezeigte" eine Straftat begeht.

domo77
09-08-2012, 16:45
Wie ich solche leute hasse! Zuerst alte leute umhauen und danach denken man wäre noch im recht nur weil man aufgehalten wurde!

allohol...macht birne hohl :beer:

EviLkNiveL
09-08-2012, 16:46
Fett markiert: wider besseren wissens!!
das liegt hier nicht vor, da der "Anzeiger" sich vielleicht wirklich im recht fühlt..oder zumindest glaubt, dass der "angezeigte" eine Straftat begeht.

Das können wir hier im Forum doch nicht feststellen und auch nicht entscheiden.^^

Doc Norris
09-08-2012, 16:51
....

Fett markiert: wider besseren wissens!!
das liegt hier nicht vor, da der "Anzeiger" sich vielleicht wirklich im recht fühlt..oder zumindest glaubt, dass der "angezeigte" eine Straftat begeht.

sorry, war nicht auf den spinner bezogen.....

war eigentlich auf "ohne grund" gemünzt, wenn z.B dein "lieblings-nachbar" mal wieder was ausgeheckt hat. ^^

domo77
09-08-2012, 16:58
Das können wir hier im Forum doch nicht feststellen und auch nicht entscheiden.^^

das behauptet doch auch keiner..


sorry, war nicht auf den spinner bezogen.....

war eigentlich auf "ohne grund" gemünzt, wenn z.B dein "lieblings-nachbar" mal wieder was ausgeheckt hat. ^^
dem pinkel ich einfach ins gemüsebeet...;)

just4funny
09-08-2012, 18:28
so eine Anzeige müsste sich die Polizei weigern überhaupt anzunehmen. Der Kerl schlägt eine alte Frau und dann macht er eine Anzeige, weil er festgehalten wurde bis die Polizei kam? In was für einer Welt leben wir?

Savateur73
09-08-2012, 18:52
so eine Anzeige müsste sich die Polizei weigern überhaupt anzunehmen. Der Kerl schlägt eine alte Frau und dann macht er eine Anzeige, weil er festgehalten wurde bis die Polizei kam? In was für einer Welt leben wir?

In Deutschland ist das leider so!

viper_ex
09-08-2012, 19:10
In Deutschland ist das leider so!

Nein, das ist gut so, dass jeder Anzeige erstellen kann! Und genauso gut ist es auch, dass jeder Anzeige nachgegangen wird, und im Endeffekt wie hier die Unschuld festgestellt werden kann.

Savateur73
09-08-2012, 19:23
Nein, das ist gut so, dass jeder Anzeige erstellen kann! Und genauso gut ist es auch, dass jeder Anzeige nachgegangen wird, und im Endeffekt wie hier die Unschuld festgestellt werden kann.

Ich finde das die Polizei das Recht haben sollte zu entscheiden, wer eine Anzeige machen kann oder nicht.
Weil jeder Vollpfosten jeden Bürger ohne Grund anzeigen kann, wie in diesem Fall.;)

Big_F
09-08-2012, 19:30
Ich finde das die Polizei das Recht haben sollte zu entscheiden, wer eine Anzeige machen kann oder nicht.
Weil jeder Vollpfosten jeden Bürger ohne Grund anzeigen kann, wie in diesem Fall.;)

Stell dir mal vor du wohnst in einem Kaff mit 1000 Einwohnern und wirst von einem Dorfpolizisten verprügelt,daraufhin gehst du zur Polizei!
Was glaubst du würden die Polizisten machen die alle mit dem der dich verprügelt hat befreundet sind?

Savateur73
09-08-2012, 21:12
Stell dir mal vor du wohnst in einem Kaff mit 1000 Einwohnern und wirst von einem Dorfpolizisten verprügelt,daraufhin gehst du zur Polizei!
Was glaubst du würden die Polizisten machen die alle mit dem der dich verprügelt hat befreundet sind?

Ich kenne nur wenige Fälle, wo die Polizei gegen gewaltätige Polizisten vorgegangen ist ausser die Lage war klar gegen den Polizisten.
Du siehst das deine These schon Realität ist.

hallosaurus
09-08-2012, 21:35
Das ist zwar nur eine Seite der Medaille erzählt worden aber Zivilcourage ist immer Löblich.

Savateur73
09-08-2012, 21:41
Das ist zwar nur eine Seite der Medaille erzählt worden aber Zivilcourage ist immer Löblich.

Nur wegen Zivilcourage möchte ich aber nicht vorbestraft sein.

hallosaurus
09-08-2012, 22:23
Nur wegen Zivilcourage möchte ich aber nicht vorbestraft sein.

Zwischen Anzeige und Verurteilung liegen ja noch zwei Welten.

HatkeineAhnung
09-08-2012, 22:27
Ich finde das die Polizei das Recht haben sollte zu entscheiden, wer eine Anzeige machen kann oder nicht.
Weil jeder Vollpfosten jeden Bürger ohne Grund anzeigen kann, wie in diesem Fall.;)

Aha, Gewaltenteilung war schön mit dir

Aning
09-08-2012, 23:06
Bekannter von mir wurde sogar mal angezeigt weil er von jemanden geschlagen wurde und derjenige sich die Hand an seiner Stirn brach :D
Naja, die Polizisten vor Ort fanden die Anzeige schon lustig und ist dann auch zu keiner Verurteilung gekommen.

krokin
10-08-2012, 01:12
Vorsicht! Einen Polizisten anzuzeigen wegen Körperverletzung ist in Deutschland eine Straftat.

Schwachsinn

itto_ryu
10-08-2012, 06:43
Eine Anzeige macht noch lange keinen Gerichtsprozess. Nachdem die Beweise aufgenommen, Zeugen vernommen wurden usw. prüft die Staatsanwaltschaft das erstmal.

Ich weiß von vielen Fällen, bei denen Leute einen Täter bis zum eintreffen der Polizei festhielten, angezeigt oder gar verurteilt wurde da keiner. Ich erinnere mich nur mal an eine Fall, da hat jemand glaube ich einen Täter gefesselt und in einer Schubkarre zur Polizei gekarrt, der wurde angezeigt und auch verurteilt, weil er beides nciht tun durfte aus versch. Gründen (erniedrigende Maßnahme, Fesselung usw.)

Jedenfalls Respekt für Manuel Masuch.

domo77
10-08-2012, 12:15
so eine Anzeige müsste sich die Polizei weigern überhaupt anzunehmen. Der Kerl schlägt eine alte Frau und dann macht er eine Anzeige, weil er festgehalten wurde bis die Polizei kam? In was für einer Welt leben wir?


In Deutschland ist das leider so!


Nein, das ist gut so, dass jeder Anzeige erstellen kann! Und genauso gut ist es auch, dass jeder Anzeige nachgegangen wird, und im Endeffekt wie hier die Unschuld festgestellt werden kann.
sowas nennt man Gewaltenteilung (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung) und es ist gut und wichtig, dass es diese gibt.


Ich finde das die Polizei das Recht haben sollte zu entscheiden, wer eine Anzeige machen kann oder nicht.
Weil jeder Vollpfosten jeden Bürger ohne Grund anzeigen kann, wie in diesem Fall.;)
staaten in denen sowas möglich ist nennt man dann Polizeistaat (http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeistaat)



ich denke außerdem, dass es nicht zu ner verhandlung kommt..wir wird viel lärm um nichts gemacht.

Savateur73
10-08-2012, 12:20
ich denke außerdem, dass es nicht zu ner verhandlung kommt..wir wird viel lärm um nichts gemacht.

Das kommt darauf an ob öffentliches Interesse seitens der Staatsanwaltschaft besteht und da der Retter Kampfsportler und Sicherheitsmitarbeiter ist kann es zu einem Prozess kommen.

domo77
10-08-2012, 13:11
Das kommt darauf an ob öffentliches Interesse seitens der Staatsanwaltschaft besteht und da der Retter Kampfsportler und Sicherheitsmitarbeiter ist kann es zu einem Prozess kommen.
wird sich zeigen...glaube ich aber kaum...

Klaus
10-08-2012, 13:26
Wenn Manuel dem nicht beim "Festhalten" beide Arme gebrochen und vier Zähne ausgeschlagen hat, und keine schweren Verletzungen vorliegen, glaube ich nicht dass da unter diesen Bedingungen ein Prozess stattfinden wird.

Was das Rauspauken von Polizisten angeht, da habe ich letztens bei Monitor oder so einen Fall gesehen, wo ein Vernehmungsbeamter die angeforderte Dolmetscherin mit der Bandenverbrecherin (Diebe) verwechselt und total zusammengeschlagen hat. Der ist damit durchgekommen zu behaupten sie hätte sich das selbst zugefügt, indem sie nur um ihm was anzuhängen immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand gelaufen ist. Und das obwohl die Frau ja selbst von Amts wegen tätig war. Der Drecksack hatte sogar die Stirn die Frau anzuzeigen weil sie ihn "gekratzt" habe. Ich möchte nicht schreiben was ich solchen "Menschen" wünsche, und für die Polizisten die ihm mit ihren Aussagen geholfen haben obwohl sie wussten was passiert ist habe ich wenig Verständnis.

totaler anfänger
10-08-2012, 19:09
Was das Rauspauken von Polizisten angeht, da habe ich letztens bei Monitor oder so einen Fall gesehen, wo ein Vernehmungsbeamter die angeforderte Dolmetscherin mit der Bandenverbrecherin (Diebe) verwechselt und total zusammengeschlagen hat. Der ist damit durchgekommen zu behaupten sie hätte sich das selbst zugefügt, indem sie nur um ihm was anzuhängen immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand gelaufen ist. Und das obwohl die Frau ja selbst von Amts wegen tätig war. Der Drecksack hatte sogar die Stirn die Frau anzuzeigen weil sie ihn "gekratzt" habe. Ich möchte nicht schreiben was ich solchen "Menschen" wünsche, und für die Polizisten die ihm mit ihren Aussagen geholfen haben obwohl sie wussten was passiert ist habe ich wenig Verständnis.

Ja und du warst natürlich dabei und weißt wie es wirklich war!


Zum Thema: Glaube nicht dass er was zu befürchten hat wenn er den anderen lediglich festgehalten hat. Wenn er ihm aus Wut ein paar mitgegeben hat siehts aber sicher ziemlich schlecht aus.

Dr.Satan
10-08-2012, 19:25
Wenn er es beim Festhalten nicht übertrieben hat kommt im Normalfall bei der Anzeige nichts raus, außer wahrscheinlich ein wenig Rennerei zum Anwalt, und etwas Papierkram, bevor es dann Post gibt, dass sich das Thema erledigt hat. Bei uns auf der Arbeit vergeht kaum eine Woche, wo nicht irgendein Kollege angezeigt wird, weil jemand der Meinung ist das es doch nicht angehen kann das man "Bösewichten" ihre Grenzen aufzeigt.;)

kelte
10-08-2012, 19:58
Wenn er es beim Festhalten nicht übertrieben hat kommt im Normalfall bei der Anzeige nichts raus, außer wahrscheinlich ein wenig Rennerei zum Anwalt, und etwas Papierkram, bevor es dann Post gibt, dass sich das Thema erledigt hat.

Genau das ist ja der entscheidende Punkt. Veröffentlicht wurde ja wohl nur die Version von dem Manuel Masuch. Und da ist mir zumindest komisch vorgekommen, das er auf der einen Seite relativ viele Details rund um die Geschichte erzählt, den eigentlichen Kern jedoch mit einem "Handgemenge" nur auffallend schwammig beschreibt.

Er bezeichnet den Täter als "Betrunkenen". In Deutschland begrenzt der Gesetzgeber Notwehr gegen Kinder, geistig Behinderte und Betrunkene auf reine Schutzwehr... Trutzwehr ist ausdrücklich gegen diesen Personenkreis (ich finde aus gutem Grund) verboten.

totaler anfänger
10-08-2012, 20:09
Genau das ist ja der entscheidende Punkt. Veröffentlicht wurde ja wohl nur die Version von dem Manuel Masuch. Und da ist mir zumindest komisch vorgekommen, das er auf der einen Seite relativ viele Details rund um die Geschichte erzählt, den eigentlichen Kern jedoch mit einem "Handgemenge" nur auffallend schwammig beschreibt.

Er bezeichnet den Täter als "Betrunkenen". In Deutschland begrenzt der Gesetzgeber Notwehr gegen Kinder, geistig Behinderte und Betrunkene auf reine Schutzwehr... Trutzwehr ist ausdrücklich gegen diesen Personenkreis (ich finde aus gutem Grund) verboten.

Das fand ich auch auffällig. Man kann halt nur mutmaßen wieso der Kerl den Manuel angezeigt hat/anzeigen will. Wegen Körperverletzung? Wegen Freiheitsberaubung?

Ich vermute Körperverletzung. Aber da Manuel hier scheinbar eine Jedermannfestnahme nach §127 I StPO durchgeführt hat, kann es sein dass es im Rahmen dieser Jedermannfestnahme zu einer rechtmäßigen Notwehr gekommen ist.

Oder der Besoffene war einfach sauer und spuckt große Töne^^

kelte
10-08-2012, 20:23
Das fand ich auch auffällig. Man kann halt nur mutmaßen wieso der Kerl den Manuel angezeigt hat/anzeigen will. Wegen Körperverletzung? Wegen Freiheitsberaubung?

Ich vermute Körperverletzung. Aber da Manuel hier scheinbar eine Jedermannfestnahme nach §127 I StPO durchgeführt hat, kann es sein dass es im Rahmen dieser Jedermannfestnahme zu einer rechtmäßigen Notwehr gekommen ist.


Auch die Jedermanns-Festnahme erlaubt nicht gegen Betrunkene Trutzwehr, dort gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Notwehr.
"Überschreitet der Festnehmende die Grenzen der Festnahmebefugnis, weil er z. B. Gewalt anwendet, obwohl der Festgenommene „nur“ zu fliehen versucht, oder handelt er gar außerhalb der Festnahmebefugnis, weil der Täter z. B. nicht auf frischer Tat ertappt wurde, so ergäbe sich für den Festgenommenen eine Notwehrsituation, in der er seinerseits den rechtswidrigen Angriff gegen sich, hier die Festnahme, auch unverhältnismäßig stark abwehren darf."

Wie gesagt, man kennt hier nur seine Version von dem Vorfall, mir erscheint sie an mehreren Stellen komisch.

Ich könnte mir auch gut vorstellen dass er mit dem "Täter" als Türsteher Zoff hatte, und als dann "Oma mit Rolli" auftauchte ergab sich eine gute Möglichkeit, seinen Frust an dem Kerl abzureagieren.

Ist aber alles rein hypothetisch.
Fakt ist, das sich schon viele Dinge im Nachhinein als völlig anders rausgestellt haben.

totaler anfänger
10-08-2012, 21:17
Auch die Jedermanns-Festnahme erlaubt nicht gegen Betrunkene Trutzwehr, dort gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Notwehr.
"Überschreitet der Festnehmende die Grenzen der Festnahmebefugnis, weil er z. B. Gewalt anwendet, obwohl der Festgenommene „nur“ zu fliehen versucht, oder handelt er gar außerhalb der Festnahmebefugnis, weil der Täter z. B. nicht auf frischer Tat ertappt wurde, so ergäbe sich für den Festgenommenen eine Notwehrsituation, in der er seinerseits den rechtswidrigen Angriff gegen sich, hier die Festnahme, auch unverhältnismäßig stark abwehren darf."


Das weiß ich....und von Wikipedia kopieren kann ich auch :P
Ich meine aber was anderes: Manuel verfolgt den Schläger und hält ihn rechtmäßig fest, z.B. durch eine Griff zum Arm. Dem Schläger passt das nicht und er fängt an auf Manuel einzuschlagen. Manuel wehrt sich, handelt in Notwehr (und bricht ihm vielleicht dabei die Nase). Notwehr ist es deswegen, weil die Jedermannfestnahme gegeben war, es war also ein rechtswidriger Angriff auf Manuel.

Aber mal abwarten, wir spekulieren nur.

wiesenwurz
10-08-2012, 22:04
Ich glaube eine gebrochene Nase könnte nicht mehr verhältnismäßig sein (nciht, dass ich es so einem Typen nicht gönnen würde). Gerade als MMAler (Profi? Kenn mich nicht so aus) wird man ja die Fähigkeiten besitzen einen Trunkenbold in einen entsprechenden Griff zu nehmen, würde ich meinen.

Es gab ja auch dieses ärgerliche Urteil wo der eine Typ nen anderen geschubst hat und der dann irgendwo runtergefallen ist. Da hat der Richter ja auch damit argumentiert, dass so ein Hüne es eigentlich nicht nötig hätte dermaßen massiv Jemanden zu verletzen um sich und andere zu schützen.

kelte
11-08-2012, 09:03
Aber mal abwarten, wir spekulieren nur.

Logisch. Letztendlich kannst du jedes Szenario konstruieren. Was auch auf den Manuel Masuch zutrifft.

Wie gesagt, seine Darstellung erscheint mir etwas auffällig. Und ohne jemanden zu nahe treten zu wollen: Viele "Türsteher, Security, Kampfsportler" haben nunmal einen miesen Ruf, den die Leute mit Sicherheit auch nicht geschenkt bekommen haben. Von daher finde ich es schon erstaunlich, dass hier im Forum von vielen Leuten seiner Version vorbehaltlos glauben geschenkt und sein "heldenhaftes" Verhalten beklatscht wird.

Ohne die Aussage des anderen zu kennen.

Sven K.
11-08-2012, 11:09
Logisch. Letztendlich kannst du jedes Szenario konstruieren. Was auch auf den Manuel Masuch zutrifft.

Wie gesagt, seine Darstellung erscheint mir etwas auffällig. Und ohne jemanden zu nahe treten zu wollen: Viele "Türsteher, Security, Kampfsportler" haben nunmal einen miesen Ruf, den die Leute mit Sicherheit auch nicht geschenkt bekommen haben. Von daher finde ich es schon erstaunlich, dass hier im Forum von vielen Leuten seiner Version vorbehaltlos glauben geschenkt und sein "heldenhaftes" Verhalten beklatscht wird.

Ohne die Aussage des anderen zu kennen.

Mag eventuell daran liegen, das einige ihn persönlich kennen. ;)

Big Bart II
11-08-2012, 11:25
Oder daran, dass er der alten Frau wahrscheinlich das Leben gerettet hat, wenn der Betrunkene wirklich weiter auf sie einschlagen wollte...

Max13
11-08-2012, 12:31
Oder daran, dass er der alten Frau wahrscheinlich das Leben gerettet hat, wenn der Betrunkene wirklich weiter auf sie einschlagen wollte...

BILD Zeitung

Big Bart II
11-08-2012, 12:47
BILD Zeitung

Was willst du mir damit sagen?

Ich fasse deine Bemerkung als persönliche Beleidigung auf, also begründe sie oder entschuldige dich gefälligst.

Max13
11-08-2012, 15:31
Was willst du mir damit sagen?

Ich fasse deine Bemerkung als persönliche Beleidigung auf, also begründe sie oder entschuldige dich gefälligst.

Ganz ruhig!
"...wahrscheinlich das Leben gerettet" ist mE eine unnötige Übetreibung die durch nichts belegt ist....

BillaP
11-08-2012, 15:42
Ganz ruhig!
"...wahrscheinlich das Leben gerettet" ist mE eine unnötige Übetreibung die durch nichts belegt ist....

Naja, ist ja schon oft genug passiert das leute von betrunkenen ins koma oder gar tot geprügelt wurden.

Max13
11-08-2012, 17:02
Naja, ist ja schon oft genug passiert das leute von betrunkenen ins koma oder gar tot geprügelt wurden.

Jep. Und noch viel öfter nicht.

Big Bart II
11-08-2012, 17:12
Ganz ruhig!
"...wahrscheinlich das Leben gerettet" ist mE eine unnötige Übetreibung die durch nichts belegt ist....

WAHRSCHEINLICH das Leben gerettet, WENN der Betrunkene weiter auf sie eingeschlagen hätte, ist bei einer alten Oma mit Rollator meines Erachtens überhaupt nicht übertrieben. Da hätte schon von dem einen Schlag und dem Sturz wesentlich schlimmeres passieren können, als ein blutiges Gesicht.
Bei mir in der Klasse war einer, der wegen so ner Aktion im Bau gesessen hatte. Wollte "nur" ner alten Oma die Handtasche rauben und ups, schon ist es passiert.

BillaP
11-08-2012, 17:36
Jep. Und noch viel öfter nicht.

Also soll man immer davon ausgehen das es nicht passiert? "Ach der schlägt nur auf die ein, der bringt die schon nicht um. Die statistik beweist das."

xflashx
11-08-2012, 17:44
Gut gemacht, Manuel! Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann starten wir einen Spendenaufruf!

Grenzwertiger Kommentar: Der Staat und nur der Staat hat ein Gewaltmonopol, du als Kampfsportler und Admin dieser Seite solltest das bei deinen Comments berücksichtigen, sonst könnte es bald mal zu sowas kommen : :-§

BillaP
11-08-2012, 17:47
Grenzwertiger Kommentar: Der Staat und nur der Staat hat ein Gewaltmonopol, du als Kampfsportler und Admin dieser Seite solltest das bei deinen Comments berücksichtigen, sonst könnte es bald mal zu sowas kommen : :-§

Wo ist denn das problem? Wenn er geld zahlen muss, wegen körperverletzung, dann geben wir alle ein bisschen dazu das er nicht alleine zahlen muss.

xflashx
11-08-2012, 17:53
Wo ist denn das problem? Wenn er geld zahlen muss, wegen körperverletzung, dann geben wir alle ein bisschen dazu das er nicht alleine zahlen muss.

Es geht darum, dass man in einem öffentlichen Forum nicht Selbstjustiz unterstützt - gerade ein Admin nicht!

BillaP
11-08-2012, 17:58
Es geht darum, dass man in einem öffentlichen Forum nicht Selbstjustiz unterstützt - gerade ein Admin nicht!

Das war doch keine selbstjustiz! Ganz im gegenteil. Er hat sich an das gesetz gehalten und den "verbrecher" solange fest gehalten, bis die polizei eintraf.

xflashx
11-08-2012, 18:19
Das war doch keine selbstjustiz! Ganz im gegenteil. Er hat sich an das gesetz gehalten und den "verbrecher" solange fest gehalten, bis die polizei eintraf.

Wenn das alles so klar ist, wieso wird dann eine Spendenaktion angekündigt?

Sven K.
11-08-2012, 18:19
Es geht darum, dass man in einem öffentlichen Forum nicht Selbstjustiz unterstützt - gerade ein Admin nicht!

Lies doch einfach nochmal den Artikel. :rolleyes:
Was war denn da bitte Selbstjustiz?

Doc Norris
11-08-2012, 18:21
nachtrag.:

Sven war schneller... ^^

Sven K.
11-08-2012, 18:21
Wenn das alles so klar ist, wieso wird dann eine Spendenaktion angekündigt?

Weil Richter auch nur Menschen sind und durchaus irren können.

xflashx
11-08-2012, 18:40
Weil Richter auch nur Menschen sind und durchaus irren können.

Dennoch war der Artikel grenzwertig!

Doc Norris
11-08-2012, 18:49
Dennoch war der Artikel grenzwertig!

eben.., er hätte einfach zusehen sollen wie die oma verprügelt wird...

so ein narr..,

hätte er mal lieber wetten abgeschlossen, denn seine chancen standen ja nicht schlecht....;)

Sven K.
11-08-2012, 18:50
Dennoch war der Artikel grenzwertig!

Bitte erläutere doch mal etwas genauer, was in deinen Augen "grenzwertig" war.

Klaus
11-08-2012, 21:56
Ja und du warst natürlich dabei und weißt wie es wirklich war!


Genau! Weil es ja so wahrscheinlich ist, dass eine vom Amt angeforderte 50jährige rumänische Dolmetscherin aus heiterem Himmel anfängt immer wieder mit dem Gesicht gegen die Wand zu laufen nur um dem bösen deutschen Polizisten Ärger zu machen, anstatt dass ihre Version stimmt dass der Beamte sie mit der Festgenommenen verwechselt hat, dachte die Alte verarscht ihn, immer wütender wurde bis er anfing auf sie einzuprügeln. Kennt man ja, von diesem osteuropäischen Gesocks.

jkdberlin
11-08-2012, 22:01
Grenzwertiger Kommentar: Der Staat und nur der Staat hat ein Gewaltmonopol, du als Kampfsportler und Admin dieser Seite solltest das bei deinen Comments berücksichtigen, sonst könnte es bald mal zu sowas kommen : :-§

Sorry, aber da hast du mich ganz sicher misverstanden. Ich weiß nicht, wie du aus meinem Beitrag liest, dass ich nicht weiss, dass der Staat das Gewaltmonopol hat.
Allerdings darf man nach §127b StPO auch Gewalt anwenden.(Unter bestimmten Voraussetzungen) Und sollte die Aktion so verlaufen sein, wie es in dem GnP Artikel steht, dann verstösst ein Spendenaufruf ganz sicher nicht gegen das Gewaltmonopol des Staates (wie könnte er auch).


Es geht darum, dass man in einem öffentlichen Forum nicht Selbstjustiz unterstützt - gerade ein Admin nicht!

jemand, der mit einem Paragraphen Smiley um sich schmeisst, sollte wissen, dass das hier kein öffentliches, sondern ein privates, Forum ist.

xflashx
11-08-2012, 22:06
Sorry, aber da hast du mich ganz sicher misverstanden. Ich weiß nicht, wie du aus meinem Beitrag liest, dass ich nicht weiss, dass der Staat das Gewaltmonopol hat.
Allerdings darf man nach §127b StPO auch Gewalt anwenden.(Unter bestimmten Voraussetzungen) Und sollte die Aktion so verlaufen sein, wie es in dem GnP Artikel steht, dann verstösst ein Spendenaufruf ganz sicher nicht gegen das Gewaltmonopol des Staates (wie könnte er auch).



jemand, der mit einem Paragraphen Smiley um sich schmeisst, sollte wissen, dass das hier kein öffentliches, sondern ein privates, Forum ist.

ich sag ja, grenzwertig

mister twister
12-08-2012, 06:21
dann sage ich als betroffener doch auch mal was dazu.es gibt ja genug leute die hier prinzipiell alles besser wissen oder können.aber wenn es drauf ankommt warscheinlich weniger einsatz gezeigt hätten.aber gut,so ist das nun mal in einem forum.jeder kann das schreiben was er will.und zu meinem glück gibt es ja genug zeugen die den ganzen vorfall beobachtet haben und dieses auch der polizei berichtet haben.ich habe schon einige situationen erlebt wo jemand arg in bedrängnis war und keiner von den leuten die in der nähe waren auch nur einen finger krumm gemacht hat.sowas kotzt mich einfach an.und spätestens dann wenn es mal darum geht zu handeln steht man meistens alleine da.ich frage mich wie einige es hier im forum finden würden wenn ihre oma mal von irgend einen vollasi vertrümmt wird.ich hab ja auch schon vieles gesehen,aber noch nie jemanden der einer alten frau direkt mit der faust ins gesicht schlägt.und ich habe es bestimmt nicht nötig mir hier irgendwelche stories aus zu denken.und ich stelle ernsthaft in frage ob die leute die hier so einen bullshit schreiben den ***** in der hose hätten in so einer situation einzugreifen.und wenn ich dann solche sachen lese wie KELTE sie geschrieben hat,dann fällt mir nichts mehr dazu ein.natürlich,wäre er mir vorher nicht auf die nerven gegangen dann hätte ich noch zugeschaut und beifall geklatscht als er die frau attackiert hat:dumm:klingt fast so als hätte da jemand ein problem mit leuten im sicherheitegewerbe tätig sind.ist natürlich auch nur rein hypothetisch;)

musclesnatch
12-08-2012, 07:01
Ich versteh nicht warum hier einige son Fass aufmachen müssen.

@mister twister
Du hast Dich offensichtlich vollkommen vorbildlich und korrekt verhalten und nichts zu befürchten. Strafanzeige erstatten kann jeder gegen jeden, das heißt noch lange nicht, dass zu einem Ermittlungsverfahren kommt bzw. gar zu einer Verurteilung.

Im übrigen bin ich neidisch auf deine Form...

SKA-Student
12-08-2012, 10:23
Unglaublich, dass sich hier Leute über Zivilcourage und der Hilfe gegenüber einer alten Dame aufregen.
Immer schön zuschauen, der Staat regelt das dann schon, oder was? Auch wenn es dann die Kosten für Beerdigung und Aufklärung des Todesfalles ist. :mad:

concrete jungle
12-08-2012, 20:48
Finde das eingreifen vom MMAler couragiert und richtig.

Zivilcourage ist immer riskant, wenn auch nur durch komische Nebenwirkungen wie Toto und Harry oder autistische Juristen.

Der Omaschläger lernt es vielleicht auf die handfeste Tour, unterbewusst hat er die nächsten Male Schiss dass wieder ein grösseres und krasseres Tier ihm die Abreagier-Tour vermasselt. Jedenfalls besser als DUDUDU und Bewährung oder sonst son Schnulli-Urteil.

Zur unglücklichen Dolmetscherin:

Soll doch mal der Luan Krasniqui beim nächsten Mal übersetzen, ist ja sein Job, kann der dem Vernehmungsbeamten die Leviten lesen...

kelte
13-08-2012, 11:44
dann sage ich als betroffener doch auch mal was dazu.es gibt ja genug leute die hier prinzipiell alles besser wissen oder können.aber wenn es drauf ankommt warscheinlich weniger einsatz gezeigt hätten.aber gut,so ist das nun mal in einem forum.jeder kann das schreiben was er will.und zu meinem glück gibt es ja genug zeugen die den ganzen vorfall beobachtet haben und dieses auch der polizei berichtet haben.ich habe schon einige situationen erlebt wo jemand arg in bedrängnis war und keiner von den leuten die in der nähe waren auch nur einen finger krumm gemacht hat.sowas kotzt mich einfach an.und spätestens dann wenn es mal darum geht zu handeln steht man meistens alleine da.ich frage mich wie einige es hier im forum finden würden wenn ihre oma mal von irgend einen vollasi vertrümmt wird.ich hab ja auch schon vieles gesehen,aber noch nie jemanden der einer alten frau direkt mit der faust ins gesicht schlägt.und ich habe es bestimmt nicht nötig mir hier irgendwelche stories aus zu denken.

Es ging nie darum, ob dein Einsatz für die Oma im Rolli richtig oder falsch war. Niemand mit gesundem Menschenverstand würde in solch einem Fall nicht eingreifen. Ich hatte mit lediglich gewundert, wie viele Leute hier im Forum der festen Überzeugung waren, das die Anzeige des "Betrunkenen" substanzlos ist.
Schliesslich war keiner dabei und es sind eben durchaus Szenarien vorstellbar, wo er mit seiner Anzeige gegen dich im Recht wäre. Wie gesagt, ich fand es nur auffällig, dass das GNP-Interview auf der einen Seite ziemlich weit ausholte, den Kern des Vorfalls aber nur mit einem "Handgemenge" sehr schwammig beschreibt. Und warum haben deine "Kollegen" vor Ort dich nicht mit dem Betrunkenen unterstützt? Leistete er so wenig Gegenwehr oder wolltest du das "Problem" allein lösen?


und ich stelle ernsthaft in frage ob die leute die hier so einen bullshit schreiben den ***** in der hose hätten in so einer situation einzugreifen.und wenn ich dann solche sachen lese wie KELTE sie geschrieben hat,dann fällt mir nichts mehr dazu ein.natürlich,wäre er mir vorher nicht auf die nerven gegangen dann hätte ich noch zugeschaut und beifall geklatscht als er die frau attackiert hat:dumm:

Dieser Umkehrschluß ist natürlich Nonsens. Ich hatte lediglich geschrieben, das es durchaus im Bereich des Denkbarem wäre, das du den Zoff an der Türe noch im Gedächtnis hattest und dann bei der "Festnahme" übertrieben hast.
Hat der Typ Verletzungen/Schmerzen durch deine Festnahme davon getragen?



klingt fast so als hätte da jemand ein problem mit leuten im sicherheitegewerbe tätig sind.ist natürlich auch nur rein hypothetisch;)
Nö. Die Security-Leute, die ich bei uns aus der Firma kenne, sind schlecht bezahlte, arme Kerle. Meine Aussage bezog sich auch nicht auf deine Person (wie auch, wir kennen uns nicht), sondern auf deine Branche. Und die hat nunmal nicht den besten Ruf, so das zumindest Zweifel wohl grundsätzlich erlaubt sein dürften. Ich habe mehr als einmal erlebt, dass sich eine Sache überraschend völlig anders darstellt, wenn man beide Seiten gehört hat.

Wie dem auch sei, da der Typ wohl eine Strafanzeige aufgegeben hat, kann er selbst so oder so das Verfahren nicht mehr stoppen, es liegt nun völlig bei der Staatsanwaltschaft, ob die das Verfahren einstellen oder Klage erheben.
Prognosen sind da wohl eher schwierig.

JotBot
13-08-2012, 12:10
Hat der Typ Verletzungen/Schmerzen durch deine Festnahme davon getragen?

Und wenn? Es ist nach meiner Ansicht in unserer Zeit etwas arg geworden mit der Umkehrung der Rollen: der Täter muß auf einmal gaaaaanz vorsichtig behandelt werden, achtung, dem darf da gar nichts passieren! Ganz sanft bitte vorgehen!:rolleyes:

Gut, sicher ist hier immer wieder um Balance zu ringen. Ganz bestimmt darf auch nicht auf der anderen Seite vom Pferd heruntergefallen werden, nach dem Motto, der Täter habe jetzt sein Existenzrecht verwirkt. Wobei dies bei wiederholtem Mord und der Möglichkeit weiterer Toter durch denselben Täter durchaus einen Gedanken wert wäre.

Diese Balance soll und muß gewahrt werden. Von daher würde ich dem Mann kleinere Blessuren (blaue Flecken, Prellungen, Verrenkungen und dergleichen) durchaus zumuten, um ihn seiner Festnahme zu zu führen. Ausgeschlagene Zähne und gebrochene Knochen eher nicht. Und doch... wenn der Typ wie irre um sich geschlagen hat und sich letztlich selber verletzt? Die Sache ist gar nicht so einfach, denn in diesem Fall hätte er sich durch die übertriebene Widersetzung selber gefährdet und dann gehen die etwas härteren Verletzungen meines Erachtens nach wieder durch...

Ich sehe das recht gelassen. Da wurde nach meiner Meinung 1A gehandelt und der Mann hat schlicht das Recht seine Anzeige anzubringen. Das ist sinnvoll und geht in Ordnung. Sollte es sich so verhalten haben wie es hier überwiegend angenommen wird, ist die Anzeige ohne weiteren Belang. Sollte der Mann auffällig schwere Blessuren haben, wird die Sache dann entsprechend untersucht.

Ich finde solch einen Einsatz jedenfalls einfach richtig!

Soldier
13-08-2012, 12:20
:yeaha: für die Zivilcourage einzugreifen!

Vllt. würden sich mehr so 'Assis' überlegen was sie so tun und lassen, wenn sie im Hinterkopf hätten dafür unmittelbar zur Rechenschaft gezogen zu werden, anstatt sich erst Monate später eventuell vor Gericht verantworten zu müssen.

Ich wünsche dem Helfer, dass sich die Strafanzeige als so substanzlos erweist, wie sie dargestellt wurde, und die Staatsanwaltschaft nur müde lächelt und die Anzeige im Aktenvernichter landet :)

kelte
13-08-2012, 12:41
Und wenn? Es ist nach meiner Ansicht in unserer Zeit etwas arg geworden mit der Umkehrung der Rollen: der Täter muß auf einmal gaaaaanz vorsichtig behandelt werden, achtung, dem darf da gar nichts passieren! Ganz sanft bitte vorgehen

Da ist doch Nonsens. Hier geht es nicht darum, das Täter nicht bestraft werden, sondern das keine Selbstjustiz geduldet werden kann. Diese wurde aus gutem Grund abgeschafft. Und nein, ich bin nicht der Meinung, das unsere Gesellschaft sicherer wäre, wenn jeder das Recht selbst in die Hand nehmen würde. (genauer das, was er dafür hält)


Diese Balance soll und muß gewahrt werden. Von daher würde ich dem Mann kleinere Blessuren (blaue Flecken, Prellungen, Verrenkungen und dergleichen) durchaus zumuten, um ihn seiner Festnahme zu zu führen. Ausgeschlagene Zähne und gebrochene Knochen eher nicht.
Das ist ein Grund, warum Selbstjustiz nicht akzeptabel ist. Der eine findet Prellungen, Verenkungen ok, der nächste vielleicht gebrochene Knochen. Der Übernächste findet, das der Besoffene totgeschlagen gehört.
Zwischen jemandem helfen/beschützen und Selbstjustiz/Rache ist es in der Praxis oftmals nur ein kleiner Schritt. Das macht doch mit den echten Profi aus, das er auch in solchen Situationen seine eigenen Emotionen unter Kontrolle hat.

Nochmal, aus gutem Grund verbietet das deutsche Recht Trutzwehr gegen Kinder, geistig Behinderte, Betrunkene.


Ich finde solch einen Einsatz jedenfalls einfach richtig!
Ohne Frage. Wenn es sich so zugetragen hat, wie in dem GNP-Interview dargestellt. Aber auch hier gilt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

krokin
13-08-2012, 17:50
Da ist doch Nonsens.
das ist dein Lieblingswort, oder?


Hier geht es nicht darum, das Täter nicht bestraft werden, sondern das keine Selbstjustiz geduldet werden kann.
Nochmal, aus gutem Grund verbietet das deutsche Recht Trutzwehr gegen Kinder, geistig Behinderte, Betrunkene.

Ohne Frage. Wenn es sich so zugetragen hat, wie in dem GNP-Interview dargestellt. Aber auch hier gilt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

wieso sollen eigentlich Betrunkene besonders geschützt werden? seh ich keinen Grund zu. Der Typ hat es sich selbst aus freiem Willen angesoffen, kann er auch die Konsequenzen tragen.
Und im aktuellen Fall: angenommen der Typ war wirklich extrem besoffen, und vorher nicht auffällig: dann kommt er für die Tat mehr oder weniger ungescholten davon. Ist das richtig?
Ich bin kein Freund von diesem 'der gute Vater Staat ist das einzig Tolle nur er regelt das angemessen' - denn oft genug tut er das eben leider nicht.
Von daher, im geschilderten Fall (ich glaube da besteht kein Zweifel dass es sich so zugetragen hat) wenn Manuel dem auch ordentlich eine mitgegeben hätte, meinen vollen Zuspruch hat er.

Dr.Satan
13-08-2012, 17:53
Na da haben wir ja endlich wieder Stammtisch Niveau erreicht, hat ja auch lang genug gedauert.

miskotty
13-08-2012, 18:34
da ich wegen einem sehr sehr ähnlich gelagerten fall auch grad ne anzeige hab, sag ich einfach mal alles gute an den kollegen:)

concrete jungle
13-08-2012, 22:17
Wenn der Fall so war wie hier dargestellt und durch Zeugenaussagen vor Gericht bestätigt wird dann läuft das auf die Rechtfertigungsgründe Nothilfe, Festnahmerecht -127 StPO heraus.

Mit Selbstjustiz hat das aber auch gar nichts zu tun, der Gesetzgeber hat da ja Abstufungen vorgesehen: Überschreitung der Notwehr, als Auffangtatbestände Fahrlässigkeitsdelikte.
Selbstjustiz wäre eine spätere geplante Aktion, z. B. regnerische Nacht, Auftrag...

Hatte sowas ähnliches mit Jedermann-Festnahmerecht selber auch schon mal, Polizei war von der Vorgehensweise grottig, man klagte mich an. Vor Gericht alles von mir ausgehende locker durchgewunken, der den Tanz auslösende Täter bekam seine Strafe.

Was fies nervte waren die Monate der Ungewissheit bis zum Verfahren, aber so hat man die Suppe halt auch schonmal gekostet, wer weiss wofürs gut ist?

kelte
14-08-2012, 09:30
wieso sollen eigentlich Betrunkene besonders geschützt werden? seh ich keinen Grund zu.
Es ist egal, wie wir das sehen. Der entscheidende Punkt ist, das der Gesetzgeber da klare Vorgaben gemacht hat - und das diese Regelungen durchaus ihre Berechtigung haben können, auch wenns nicht jeder kapiert.


Der Typ hat es sich selbst aus freiem Willen angesoffen, kann er auch die Konsequenzen tragen.

Kann man so sehen, muss man aber nicht. Das mag für Leute zutreffen, die regelmäßig zuviel trinken und denen klar sein müsste, das sie dadurch beispielsweise aggressiv werden. Kann aber auch anders sein.


Und im aktuellen Fall: angenommen der Typ war wirklich extrem besoffen, und vorher nicht auffällig: dann kommt er für die Tat mehr oder weniger ungescholten davon. Ist das richtig?
Nö, das ist schlicht Nonsens. :)
Nur weil jemand keine Selbstjustiz übt bedeutet das noch lange nicht, dass jemand ungescholten davon kommt.


Ich bin kein Freund von diesem 'der gute Vater Staat ist das einzig Tolle nur er regelt das angemessen' - denn oft genug tut er das eben leider nicht.
Von daher, im geschilderten Fall (ich glaube da besteht kein Zweifel dass es sich so zugetragen hat) wenn Manuel dem auch ordentlich eine mitgegeben hätte, meinen vollen Zuspruch hat er.
Dann sollten sich Leute wie du auch nicht darüber aufregen, wenn eigene Freunde/Verwandte/Kinder eines Tages von irgendeinem Mob auf der Strasse zusammengeschlagen werden, weil diese irrtümlich mit Einbrechern oder Schlägern verwechselt wurden.

gion toji
14-08-2012, 11:07
Es ist egal, wie wir das sehen. Der entscheidende Punkt ist, das der Gesetzgeber da klare Vorgaben gemacht hat - und das diese Regelungen durchaus ihre Berechtigung haben können, auch wenns nicht jeder kapiert.dann hat sich der Gesetzgeber halt geirrt. Wer besoffen (unter Drogen, etc) frei rumläuft, stellt eine Gefahr dar.
MM hat richtig gehandelt. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, werde ich für ihn spenden. Mehr gibts da eigentlich nicht zu diskutieren

JotBot
14-08-2012, 13:13
@kelte
Du interpretierst ein wenig arg viel in mein geschriebenes hinein.

Wenn ich schreibe, dass Prellungen usw. ok wären, dann war das im Sinne von "Vergleichbar" gemeint. Der Typ hat schließlich eine alte Dame niedergestreckt.

Sicher, ich habe keine "Vergleichslisten" direkt aus dem Gesetz, Gesetzeskommentaren oder bereits gefällten Urteilen. Ich weiß aber, dass es eine Verhältnismässigkeit der Strafe geben muß, das ist ebenfalls im Gesetz verankert. Sprich: der Typ darf dafür beispielsweise nicht lebenslang hinter Gitter. Ebensolch eine Verhältnicmässigkeit wollte ich ansprechen beim Festhalten der Person.

Also, Vergleichbarkeit war mein Thema, nicht Selbstjustiz. Bisserl langsameres Tempo bitte bei deinen Interpretationen oder einfach Nachfragen.

Phrachao-Suea
14-08-2012, 13:18
Hui,dachte nicht das der Thread so explodiert! :)
Der eine sagt das der Artikel grenzwertig ist - naja dieser User stänkert ja immer :)
Der andere sagt es wäre Selbstjustiz...ok,nach seiner Fassung würde er wohl noch den Betrunkenen unterstützen oder daneben stehen. :)
Herrlich.

Manuel Masuch hat richtig reagiert. Ich hätte es wohl genauso getan.
Also Hut ab!