Vollständige Version anzeigen : Selbstverteidigung zu Hause?
Savateur73
13-08-2012, 18:55
mich interessiert schon länger folgende Frage und ich hoffe es ist ok wenn ich diese hier stelle:
Darf ich mich in meiner Wohnung mit allen Mitteln verteidigen?
Vielleicht veranschaulicht folgende Situation meine Frage!
In meiner Wohnung wird Nachts eingebrochen und ich kann nicht sofort erkennen ob der/die Einbrecher bewaffnet sind. Ich kann auch nicht feststellen ob sie nur auf Raubzug aus sind oder mir auch an die Wäsche wollen.
Und jetzt die Frage, darf ich proaktiv den/die Einbrecher "niederschlagen" bzw. auch zu härteren Mitteln greifen?
Versteht mich jetzt bitte nicht falls, ich bin kein Waffennarr der mit einer 9mm unterm Kopfkissen schläft und auf alles schießt was sich im dunkeln bewegt. Man macht sich aber doch Gedanken wie man sich und seine Familie vor einer solchen Situation schützen kann.
Wie schaut es mit der rechtlichen Lage in Deutschland aus?
Mich würde auch Eure Meinung interessieren.
Sarkoplasm.Retikulum
13-08-2012, 19:25
Hells Angels: Gericht spricht Rocker nach Polizisten-Tötung frei - Nachrichten Panorama - Weltgeschehen - WELT ONLINE (http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13696319/Gericht-spricht-Rocker-nach-Polizisten-Toetung-frei.html)
Weiß nicht in wiefern und ob sich da tatsächlich Parallelen zu der von dir beschriebenen Situation ziehen lassen, aber in diesem Fall war es ja nicht mal eine tatsächliche Notwehrsituation.
Ich würde zwar bezweifeln, dass man das verallgemeinern kann, aber ich denke selbst im Rahmen der Putativnotwehr bleiben dem Bewohner noch einige Mittel um den Einbrecher zu vertreiben bzw. die von ihm ausgehende Gefahr zu beseitigen.
Da die Unverletzlichkeit der Wohnung zudem ein recht wichtiges Rechtsgut ist, denke ich dass ein Gericht im Zweifel eher mild entscheiden wird.
Bin aber auch kein Jurist.
In den Moment würde ich darüber bestimmt nicht nachdenken. Ich denke, dass man in einer solchen Situation alles anwenden/einsetzen darf was man zur Verfügung hat. Es würde mich sehr wundern, wenn das dann nicht als Notwehr gewertet wird. Wie du schon sagtest weiss man ja nie, wer da mit was und mit welchen Absichten in der Dunkelheit rumschleicht. Solange du dich in einer Abwehrsituation befindest sollte also alles erlaubt sein, es sei denn du setzt eine illegale Schusswaffe ein oder ähnliches. Außerdem gehört es doch zum Berufsrisiko eines Einbrechers das was schlimmeres passieren kann.;)
netwolff
13-08-2012, 19:54
Die Fragestellung und Erörterung inklusive aller möglicher Entgleisungen hatten wir doch schon..
Doc Norris
13-08-2012, 20:00
.. Außerdem gehört es doch zum Berufsrisiko eines Einbrechers das was schlimmeres passieren kann.;)
meiner "kranken" phantasie nach, läuft ein einbruch bei Savateur73, ungefähr so ab....
einbrecher.: öffnet tür, tritt ein & verursacht lärm...
Savateur73.: springt aus dem bett &
http://www.fuenf-filmfreunde.de/wp-content/uploads/2007/05/rambo.jpg
bzw. sollte der TE mal einbrechen, beim einbrecher...
dann ungefähr so...
http://2.cdn.tapcdn.com/images/thumbs/taps/2012/07/rambo-newest-images-page-1-meme-generator-1-c3ced692-sz500x500-animate.jpg
@Savateur73
vergib mir..! :biglaugh:
Savateur73
13-08-2012, 20:21
meiner "kranken" phantasie nach, läuft ein einbruch bei Savateur73, ungefähr so ab....
einbrecher.: öffnet tür, tritt ein & verursacht lärm...
Savateur73.: springt aus dem bett &
http://www.fuenf-filmfreunde.de/wp-content/uploads/2007/05/rambo.jpg
bzw. sollte der TE mal einbrechen, beim einbrecher...
dann ungefähr so...
http://2.cdn.tapcdn.com/images/thumbs/taps/2012/07/rambo-newest-images-page-1-meme-generator-1-c3ced692-sz500x500-animate.jpg
@Savateur73
vergib mir..! :biglaugh:
Wir wollen mal nicht übertreiben.;):D
meisteryoda
13-08-2012, 20:26
Gibt genug Leute die Schrotflinte, halbautomatisches Sturmgewehr, oder Faustfeuerwaffe griffbereit in der Nähe vom Bett verwahren. Wieso sollte man das auch nicht machen wenn man die Möglichkeit hat, Nachteile gibts Keine, außer das man als Waffennarr bezeichnet wird wenn mans jemandem erzählt.
Rein zur Vorsorge darfst Niemanden kaputtmachen, nichtmal einen Einbrecher, erst wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht, gib mal NOTWEHR bei google ein ;)
concrete jungle
13-08-2012, 22:40
Habe mal von Cops gehört, wenn man nach Hause kommt und die Tür ist aufgebrochen, ,,immer der Ratte den Fluchtweg freilassen" und 110 rufen, nicht den Helden spielen-ist ja deckungsgleich mit dem Ratschlag, einem bewaffneten Räuber das Geld zu geben...
Wenn ich Nachts aufwachen würde, und hätte den Eindruck, da ist einer, am besten:110 wählen, die Schlafzimmertür abschliessen und was schweres davorschieben, dann loskrakeelen:
,,Polizei ist unterwegs !" ... aber wer weiss, wie man da im Ernstfall handelt...
Ein Gewaltmuster dafür antrainieren würde ich mir lieber nicht, dann wacht man irgendwann angesoffen auf und streckt dann im Schreck die eigenen Familienmitglieder nieder, voll Scheisse!
Auch vor Gericht ist der Fall nicht so klar, wie das Bauchgefühl es einen glauben lässt!
Habe mal von Cops gehört, wenn man nach Hause kommt und die Tür ist aufgebrochen, ,,immer der Ratte den Fluchtweg freilassen" und 110 rufen, nicht den Helden spielen-ist ja deckungsgleich mit dem Ratschlag, einem bewaffneten Räuber das Geld zu geben...
Wenn ich Nachts aufwachen würde, und hätte den Eindruck, da ist einer, am besten:110 wählen, die Schlafzimmertür abschliessen und was schweres davorschieben, dann loskrakeelen:
,,Polizei ist unterwegs !" ... aber wer weiss, wie man da im Ernstfall handelt...
Ein Gewaltmuster dafür antrainieren würde ich mir lieber nicht, dann wacht man irgendwann angesoffen auf und streckt dann im Schreck die eigenen Familienmitglieder nieder, voll Scheisse!
Auch vor Gericht ist der Fall nicht so klar, wie das Bauchgefühl es einen glauben lässt!
Ist auf jeden Fall die intelligenteste Variante! Eigenschutz sollte immer vorgehen, für den Fernseher würde ich bestimmt nicht mein Leben riskieren. Im Dunkeln einen wer weiß wie bewaffneten Einbrecher jagen wär mir dann doch etwas zu riskant. Naja, es sei denn er steht plötzlich vor einem, aber dann besteht bestimmt die schon erwähnte Notwehrsituation.:D
Deutschland is in der Beziehung iwie komisch....
ein paar Besipiele:
1. Vor nicht all zu langer Zeit wurde hier im KKB über einen MMA Kämpfer berichtet der einer Frau zu hilfe kam 8ich glaub im Amiland), die mit einem Messer bedroht wurde. Angreifer mehrere Knochnbrüche. Der beherzte MMA Mann, musste keinen Schadensersatz zahlen.
2. Felix Sturm wurde mit seiner Freundin in einer Tiefgarage von mehreren Personen zum Teil mit Eisenstangen bedroht. Schlägt sie nieder und musste Schadensersatz zahlen.
3.Mal so als Beispiel aus dem örtlichen Hundeclub. Wir hatten den Fall, dass bei einem Mitglied zu hause eingebrochen wurde. Im Haus befand sich ein ausgebildeter Schutzhund (belg. Schäferhund). Nun war es so, dass dieser den Einbrecher biss. Ende vom Lied. Der Haus- und Hundebesitzer muss dem Einbrecher Schadensersatz zahlen, der Hund musste zum Wesenstest weil er gebissen hatte. Verstehen tu ichs bis heute nicht und deshalb würde ich mal sagen im Zweifelsfall einsperren und 110 Rufen scheint wohl die gewünschte Reaktion des Gesetzgebers zu sein.... Und wie immer gilt hier Recht haben und Recht bekommen vor Gericht sind 2 paar Schuhe...
Mal abgesehen davon, ob es erlaubt wäre:
Wenn ich nachts aufwache und merke, dass jemand im Haus ist, der da nicht sein sollte und ich dazu in der Lage bin, dann wird auf jeden Fall versucht, denjenigen unschädlich zu machen. Höchstens eine gefahrlose Flucht ist ohne weiteres möglich (weil z.B. das Schlafzimmer direkt gegenüber der Haustüre ist und die offen steht und ich somit ganz schnell abhauen kann). Denn bevor mir irgendein Gestörter Einbrecher den Kopf vom Hals schlägt, weil er Angst vor Zeugen hat, handle ich lieber irgendwie.
In dem Fall wäre es mir dann auch egal, was ich benutze. Wenn das Küchenmesser eben gerade in greifbarer Nähe liegt und der Angreifer unbewaffnet ist, ist das eben so. Ich weiß in dem Moment nämich nicht, ob der Einbrecher noch irgendwelche Waffen mit sich führt - und Einbrecher sind nicht die Personengruppen, denen ich grundsätzliches Wohlwollen und Empathie unterstellen würde.
Lieber bin ich wegen Totschlag angeklagt als tot. Finde ich zumindest. Mir egal, wie das der Gesetzgeber sieht.
Ich würd mal sagen, dass bei uns die Situation eher fragwürdig zu sehen is.
Soll heißen, der Eine macht in seinem EIGENEN Haus jemanden platt, der eingebrochen ist, und wird dafür drangekriegt.
Der Andere knallt nen Bullen ab und kommt frei. Na das soll ma einer verstehen.
Teilweise hab ich echt das Gefühl, dass die Richter das frei nach Laune beurteilen. Sauerei.:mad:
mich interessiert schon länger folgende Frage und ich hoffe es ist ok wenn ich diese hier stelle:
Darf ich mich in meiner Wohnung mit allen Mitteln verteidigen?
Vielleicht veranschaulicht folgende Situation meine Frage!
In meiner Wohnung wird Nachts eingebrochen und ich kann nicht sofort erkennen ob der/die Einbrecher bewaffnet sind. Ich kann auch nicht feststellen ob sie nur auf Raubzug aus sind oder mir auch an die Wäsche wollen.
Und jetzt die Frage, darf ich proaktiv den/die Einbrecher "niederschlagen" bzw. auch zu härteren Mitteln greifen?
Versteht mich jetzt bitte nicht falls, ich bin kein Waffennarr der mit einer 9mm unterm Kopfkissen schläft und auf alles schießt was sich im dunkeln bewegt. Man macht sich aber doch Gedanken wie man sich und seine Familie vor einer solchen Situation schützen kann.
Wie schaut es mit der rechtlichen Lage in Deutschland aus?
Mich würde auch Eure Meinung interessieren.
1. Wenn du deine Familie schützen möchtest, dann bau dir Sicherheitstechnik ein. Um den Einbruch zu erschweren. Lass dir bei der kriminalpolizeilichen Beratungstelle beraten.
2. Notwehr (gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich und einen anderen abwenden, so stehts im Gesetz)
Gegenwärtig = findet gerade statt, dauert noch an, besteht unmittelbar bevor)
Du darfst nur in der Notwehr mildeteste Mittel einsetzen, also z.b. nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Du darfst ihn auch vorläufig Festnehmen nach § 127 STPO (1). Ich würde es sein lassen, sie sind meistens zu zweit oder mehr, weil einer Schmiere steht und weil das durchsuchen deines Hauses oder Wohnung schneller geht. Also hast du mit mehreren Gegnern zu tun. VORSICHT!!!!
3. Einbrecher haben auch Gegenstände bei wie z.b. Mag Lite, Messer, Brecheisen, Schraubendreher
4. Hast du ein Haus, hast du auch eine Verkehrsicherungspflicht, lass dich durch die Polizei beraten.
itto_ryu
14-08-2012, 07:27
Es gab doch vor einigen Jahren den Fall, dass ein Rentner in seinem Haus überfallen wurde und er hat dann eine Waffe gezückt und einen der Einbrecher auf der Flucht erschossen. Die Waffe benutzen, um sich zu verteidigen, die Kerle zu verscheuchen durfte er, aber einen flüchtenden Einbrecher in den Rücken schießen, das durfte er nicht. Die Frage wäre, ob er hätte schießen dürfen, wenn der Einbrecher etwas eingesackt hatte, also um sein Hab und Gut wiederzubekommen?
Anderer Fall war ebenfalls mit einem älteren Herren, der wurde von den Einbrechern gefesselt und geknebelt, damit sie sein Haus in Ruhe durchsuchen und er nicht die Polizei rufen konnte. Leider ist der Mann erstickt dabei.
Die Einbruchszahlen sind gestiegen möchte man meinen, inzwischen wird tagsüber sogar in Mietwohnungen in belebteren Gegenden eingebrochen. In den örtlichen Polizeimeldungen im Rhein-Main-Gebiet sind täglich mehrere Einbrüche oder -versuche dabei. Erschreckend auch, dass sich heute seltener ein Ganove Gedanken darum macht, dass jemand zuhause ist, sie brechen ein, ob jemand anwesend ist oder nicht. Im Grunde genommen passiert aber selten was schlimmeres dabei, werden die Einbrecher gestört, türmen sie meistens.
Faszinierend finde ich eine andere Form des Einbruchs, die man immer häufiger mitbekommt: Raubüberfall an der Wohnungstür. Meistens wird unter einem Vorwand kurz vorher auspaldovert, ob und wer zuhause ist. Später dann klingelt es und man hat Knarre/Messer/Faust vorm Gesicht und die Ganoven zwingen einen sein Zeug herzugeben. Häufiger jedoch werden die Opfer einfach nach dem Türöffnen zusammengeschlagen und dann ausgeraubt. Ich persönlich habe keine Panik, aber ich bin schon vorsichtig geworden, wenn es darum geht, wer klingelt an der Türe. Mein Hurlingschläger ist ebenso griffbereit, wie andere Spielzeuge :D
Was die rechtliche Lage anbelangt, kann ich nur den letzten Beitrag zitieren:
1. Wenn du deine Familie schützen möchtest, dann bau dir Sicherheitstechnik ein. Um den Einbruch zu erschweren. Lass dir bei der kriminalpolizeilichen Beratungstelle beraten.
2. Notwehr (gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich und einen anderen abwenden, so stehts im Gesetz)
Gegenwärtig = findet gerade statt, dauert noch an, besteht unmittelbar bevor)
Du darfst nur in der Notwehr mildeteste Mittel einsetzen, also z.b. nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Du darfst ihn auch vorläufig Festnehmen nach § 127 STPO (1). Ich würde es sein lassen, sie sind meistens zu zweit oder mehr, weil einer Schmiere steht und weil das durchsuchen deines Hauses oder Wohnung schneller geht. Also hast du mit mehreren Gegnern zu tun. VORSICHT!!!!
3. Einbrecher haben auch Gegenstände bei wie z.b. Mag Lite, Messer, Brecheisen, Schraubendreher
4. Hast du ein Haus, hast du auch eine Verkehrsicherungspflicht, lass dich durch die Polizei beraten.
Und jetzt mal Heldentatenfantasien außen vor. Wer von uns würde geistesgegenwärtig zum Rambo mutieren, wenn er mitten in der Nacht von einem Einbrecher geweckt wird? Ich glaube die meisten würden sich erstmal in die Hose machen, wenn plötzlich ein maskierter Fremder in deinem Schlafzimmer steht. :ups:
Tuborgjugend
14-08-2012, 07:49
falls du diesen hier meinst:
Rentner erschießt Räuber: Wenn die Grenzen verschwimmen - taz.de (http://www.taz.de/!75745/)
der wurde freigesprochen. manchmal gibts doch noch ein bisschen Gerechtigkeit in der Rechtsprechung
das mit dem mildesten Mittel bezweifle ich stark. Da kann doch niemand von mir erwarten, mir während eines gerade stattfindenden Angriffs zu überlegen, ob ich nicht doch besser nochmal in den ersten Stock laufe und die Machete gegen den Baseballschläger austausche oder dem Einbrecher statt der Faust doch lieber die flache Hand ins Gesicht schiebe
Der normale Einbrecher will Beute und gar nicht erwischt werden.
Wer des dem Einbrecher bei der akuten Hitze einfach macht,
indem er erreichbare Fenster und Türen offen lässt ist dämlich.
Also der Einbrecher bevorzugt ganz klar leere Wohnungen / Häuser
und hat auch den Rückzug / Flucht eingeplant.
Wenn dir einer an die Wäsche will und deswegen Zutritt verschafft,
dann hast du vorher etwas falsch gemacht / Gründe gegeben.
Mit der Notwehr ist es immer komisch und nie einfach - aus USA der
Tip: wer einmal schiesst und tötet ist ein Mörder - wer das ganze
Magazin rausballert und noch schön dabei schreit, hatte Todesangst
und sich selbst nicht unter Kontrolle.
Grüße
BUJUN
Die Anzahl der Gegener ist mir gleich ( Itto Okami )
hand-werker
14-08-2012, 08:37
Es gab doch vor einigen Jahren den Fall, dass ein Rentner in seinem Haus überfallen wurde und er hat dann eine Waffe gezückt und einen der Einbrecher auf der Flucht erschossen. Die Waffe benutzen, um sich zu verteidigen, die Kerle zu verscheuchen durfte er, aber einen flüchtenden Einbrecher in den Rücken schießen, das durfte er nicht. Die Frage wäre, ob er hätte schießen dürfen, wenn der Einbrecher etwas eingesackt hatte, also um sein Hab und Gut wiederzubekommen?
falls du diesen hier meinst:
Rentner erschießt Räuber: Wenn die Grenzen verschwimmen - taz.de (http://www.taz.de/!75745/)
der wurde freigesprochen. manchmal gibts doch noch ein bisschen Gerechtigkeit in der Rechtsprechung
die staatsanwaltschaft verzichtete meines wissens nach auf eine anklage, da der 16-jährige räuber mit ca. € 2000,- in der hand flüchtete. der gehbehinderte rentner nutzte das mildeste zur verfügung stehende mittel (in diesem fall schusswaffe) um den gegenwärtigen angriff auf sein eigentum zu beenden.
laut google ("rentner" + "sittensen") prüft die staatsanwaltschaft aber nach erneuter befragung der zeugen aber wohl nochmal, ob nicht doch anklage erhoben wird).
das mit dem mildesten Mittel bezweifle ich stark. Da kann doch niemand von mir erwarten, mir während eines gerade stattfindenden Angriffs zu überlegen, ob ich nicht doch besser nochmal in den ersten Stock laufe und die Machete gegen den Baseballschläger austausche oder dem Einbrecher statt der Faust doch lieber die flache Hand ins Gesicht schiebe
das mit dem mildesten mittel kannst du ruhig bezweifeln, ist trotzdem so. allerdings verlangt tatsächlich niemand von dir, die machete gegen die keule zu tauschen. es geht immer um das, was gerade aktuell zur verfügung steht. also: waffe nötig, um den angriff sicher (!) zu beenden oder doch körperlich so überlegen, dass man den angreifer auch mit bloßen händen umhauen kann?
edit:
hier ein aktueller link zum fall in sittensen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ueberfall-in-sittensen-rentner-wird-doch-angeklagt-a-829408.html
itto_ryu
14-08-2012, 08:40
falls du diesen hier meinst:
Rentner erschießt Räuber: Wenn die Grenzen verschwimmen - taz.de (http://www.taz.de/!75745/)
der wurde freigesprochen. manchmal gibts doch noch ein bisschen Gerechtigkeit in der Rechtsprechung
Oh das wusste ich gar nicht, danke für die Info.
Interessanter Artikel, erschreckend die Selbsteinschätzung des Vaters des erschossenen Einbrechers. Der Rentner ist schuld, dass sein Sohn tot ist. Nein lieber Vater, DU bist schuld, denn DEIN Sohn ist auf die schiefe Bahn geraten, weil DU wohl versagt hast. Sorry für das OT, aber diese selbstgerechte Art ohne einen Funken Selbstkritik an der eigenen Denk- und Lebensweise finde ich schlimm. Natürlich ist es tragisch, dass ein 16jähriger wegen 2.000,- Euro nun tot ist, da muss man sich generell fragen, was in der Gesellschaft so kaputt ist und wer dafür die Verantwortung trägt. Letztendlich eine Verkettung von Fehlern, die einige Menschen gemacht haben in diesem Fall. Doch die schwerste Schuld liegt nicht beim Rentner.
Savateur73
14-08-2012, 12:24
Oh das wusste ich gar nicht, danke für die Info.
Interessanter Artikel, erschreckend die Selbsteinschätzung des Vaters des erschossenen Einbrechers. Der Rentner ist schuld, dass sein Sohn tot ist. Nein lieber Vater, DU bist schuld, denn DEIN Sohn ist auf die schiefe Bahn geraten, weil DU wohl versagt hast. Sorry für das OT, aber diese selbstgerechte Art ohne einen Funken Selbstkritik an der eigenen Denk- und Lebensweise finde ich schlimm. Natürlich ist es tragisch, dass ein 16jähriger wegen 2.000,- Euro nun tot ist, da muss man sich generell fragen, was in der Gesellschaft so kaputt ist und wer dafür die Verantwortung trägt. Letztendlich eine Verkettung von Fehlern, die einige Menschen gemacht haben in diesem Fall. Doch die schwerste Schuld liegt nicht beim Rentner.
Nur finde ich diese Ausnahme der Notwehr sollte die Regel werden damit in der BRD weniger Einbrüche stattfinden.:cool:
Nur finde ich diese Ausnahme der Notwehr sollte die Regel werden damit in der BRD weniger Einbrüche stattfinden.:cool:
Gerade in den USA sieht man ja, wie hervorragend dieses Mittel der Abschreckung funktioniert.
Tuborgjugend
14-08-2012, 13:13
Gerade in den USA sieht man ja, wie hervorragend dieses Mittel der Abschreckung funktioniert.
USA! USA!
http://static.twoday.net/frederic/images/Britney.jpg
Eventuell hilft ein Schild, das Ihr gerade am pennen seid. Sonst kommt wohl kaum jemand. :D
e110 - Das Sicherheitsportal - Thema: Ratgeber - Typische Gewohnheiten von Wohnungsknackern (http://www.e110.de/index.cfm?event=page.detail&cid=3&fkcid=3&id=19552)
Und bitte keine Diskussion über die Justiz. ;)
Außerdem sind wir hier keine Rechtsberatung. Die wenigsten von Euch haben wirklich Ahnung.
Hier noch mal ein Beitrag zur Verhältnismäßigkeit und den mildesten Mitteln. ;)
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f8/rechtslage-78209/index5.html#post1390371
concrete jungle
14-08-2012, 14:19
Man sieht an dem Schütze Opa-Fall ganz gut, wie genau die Polizei+ Justiz in solchen Fällen hinschaut!
Der gehbehinderte 77 jährige wurde von mehreren vielfach vorbestraften jungen Männern bewaffnet in seiner Villa ausgeraubt (schwerer Raub, § 250 StGB!) und verprügelt, wenn nicht sogar gefoltert, nachdem diese einen Tip von einer Prostituierten erhalten hatten.
Wie viel schwer krimineller geht es denn überhaupt noch?
Die eigene legale Schusswaffe war da das einzig erfolgsversprechende Werkzeug, um den gegenwärtigen Angriff mehrerer Gewalttäter abzuwehren.
Trotzdem wurde er wegen Totschlag angeklagt.
Nach gerichtlicher Prüfung dann Freispruch. Sicher viele Monate Sorgen und Angst beim Opa, plus Name in allen Zeitungen, als Gegner Intensivtäter , die Rachegedanken haben
- ist es das alles wert, nur wegen Vermögenswerten??!!!!!
hand-werker
14-08-2012, 14:25
Der gehbehinderte 77 jährige wurde von mehreren vielfach vorbestraften jungen Männern bewaffnet in seiner Villa ausgeraubt (schwerer Raub, § 250 StGB!) und verprügelt, wenn nicht sogar gefoltert, nachdem diese einen Tip von einer Prostituierten erhalten hatten.
Wie viel schwer krimineller geht es denn überhaupt noch?
kaum noch.
Man sieht an dem Schütze Opa-Fall ganz gut, wie genau die Polizei+ Justiz in solchen Fällen hinschaut!
...
Die eigene legale Schusswaffe war da das einzig erfolgsversprechende Werkzeug, um den gegenwärtigen Angriff mehrerer Gewalttäter abzuwehren.
Trotzdem wurde er wegen Totschlag angeklagt.
Nach gerichtlicher Prüfung dann Freispruch.
gut, dass wir in einem land leben, in dem die justiz genau prüft. was wäre sonst, wenn ein paar harmlosere 16-jährige (ohne kriminellen hintergrund) aus blödsinn irgendwo einbrechen und abgeknallt werden, weil jemand sie für schwerverbrecher gehalten hat?
wenn es im genannten fall dann schlußendlich zum freispruch kommt, ist doch alles gut.
Sicher viele Monate Sorgen und Angst beim Opa, plus Name in allen Zeitungen, als Gegner Intensivtäter , die Rachegedanken haben
- ist es das alles wert, nur wegen Vermögenswerten??!!!!!
im nachhinein betrachtet wohl nicht. und dass die familie mehr oder weniger offen mit rache drohen kann, ohne das was passiert, ist erbärmlich.
Naja, der Fall hatte eine solche Brisanz da das Opfer (der Rentner), dem Jugendlichen als dieser schon flüchtete in den Rücken geschossen hat.
Hätte er ihn beim direkten Angriff auf sich selbst erschossen, z.B. als die Täter ihn schlagen wollten wäre die Sache wohl schneller geregelt gewesen.
Am Ende hat den Rentner eigentlich die Tatsache "gerettet" das der Täter noch sein Geld in der Tasche hatte und der Raub somit nicht abgeschlossen war.
So oder so ein Fall in dem es nur Opfer gibt. Der Rentner der misshandelt/beraubt wurde, einen Menschen auf dem Gewissen hat und Rache fürchten muss. Sowie einen jungen Menschen der keine Gelegenheit mehr hat sein Leben vielleicht doch noch in den Griff zu kriegen.
Bitte bleibt beim Thema! Sonst ist zu.
meisteryoda
14-08-2012, 16:28
Der normale Einbrecher will Beute und gar nicht erwischt werden.
Das ist richtig aber wie unterscheidest du den normalen Einbrecher vom gewaltbereiten Räuber mit Messer der dich im Ernstfall töten würde ?
1 Ortschaft weiter haben 3 Räuber eingebrochen, das Ehepaar geschlagen, gefesselt und das Haus ausgeräumt. Was willst du gegen 3 Räuber machen die zumindest mit Messern,Schraubenziehern oder Brechstange bewaffnet sind ? Ohne Handfeuerwaffe riskierst du da nur dein Leben wenn du irgendwas unternimmst...
Der normale Einbrecher ist auf Beute aus und nicht auf
Mord und Totschlag.
Schlechter Vergleich: einer bedroht dich mit einer Waffe um dich
einzuschüchtern und ist selbst später heil froh, wenn nix passiert.
Ein anderer tötet dich mit der Waffe sofort.
Das macht m.E. einen grossen Unterschied.
Die "normalen" Einbrecher sind eher schwach bewaffnet ( mit Werkzeug - nicht
zu unterschätzen ) weil die genau wissen was passiert, wenn sie erwischt werden.
Grüße
BUJUN
meisteryoda
14-08-2012, 16:37
Der normale Einbrecher ist auf Beute aus und nicht auf
Mord und Totschlag.
Wie erkennst du obs ein Einbrecher oder 3 gewaltbereite Räuber sind wenn du in der Nacht Geräusche wahrnimmst ?
Bei uns in der Gegend waren bei den letzten 2 Einbrüchen die mir bekannt sind die Einbrecher gewaltbereit und haben die Bewohner verprügelt und gefesselt.
Nachtrag: ein Bekannter von mir hat einmal seinen Schlüsselbund verloren
und "vergessen" das Schloss auszutauschen und wurde mit Knarre am
Kopf geweckt - Blitzdurchfall anstelle Blitzdefence !
Wichtig ist der Unterschied Einbrecher = will keinen Kontakt und
Räuber = hat Kontakt fest eingeplant.
Es geht auch darum, wo eingebrochen wird und was als Lohn winkt.
Grüße
BUJUN
Der normale Einbrecher ist auf Beute aus und nicht auf
Mord und Totschlag.
Ach, Du unterstellst Einbrechern also, dass sie nicht fähig oder so mit Skrupeln behaftet sind, dass sie dem Opfer kein Haar krümmen würden? Du bist ja ein echter Optimist. :D
Wenn einer in mein Haus einbricht, weiß ich nicht, ob der "nur" meinen Flachbildfernseher und Omas Goldschmuck möchte oder mir auch ans Leder. Deshalb wird sich mit allem verteidigt was zuir Verfügung steht.
1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem andern abzuwenden.
Die Wahl der Mittel ist sekundär.
concrete jungle
14-08-2012, 18:19
Typisches Tatmittel bei Wohnungseinbruch ist ein stabiler 40 cm Schraubenzieher, reicht für normale Türen und passt gut unter die Jacke.
Nehmt mal so ein Ding in die Hand und übt dann Schlag 1 oder Stich zum Hals damit- will man nicht abbekommen!
Also hat man da waffenlos schonmal die Arschkarte.
Der Täter ist vielleicht durch turkey oder sowas motiviert, also besser nicht stellen...
Hau.drauf.wie.nix
14-08-2012, 18:20
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht! Mal abgesehen davon, dass es die Behörden wahrscheinlich öfter missachten wie Einbrecher...
Wenn bei mir einer im Haus auftauchen würde, würde es gewaltigen Ärger geben! Weiß ja nicht, wer sich da in die Hose macht, aber gut... :rolleyes:
D.h. ja auch nicht zwangsläufig, dass man sich dumm verhalten muss, aber Ärger gibt´s defintiv, und zwar so richtig! Die Taktik macht´s, und die ist von Fall zu Fall doch ganz unterschiedlich! Man muss seine eigenen Fähigkeiten einschätzen können, die verschiedenen Möglichkeiten kennen/analysieren und dementsprechend handeln. Aber Spaß werden die auf keinen Fall haben... Außerdem kann man auch generell vorbeugen, Bärenfalle unterm Fenster etc. :aufsmaul: :D
Hierbei geht´s um Prinzip, man weiß nicht, warum jemand da ist und wozu dieser jemand fähig sonst noch fähig wäre. Außerdem muss dem armen Einbrecher doch auch mal jemand erklären, dass man nicht sinnlos die Rechte anderer verletzt, ganz im Sinne der Aversionstherapie (http://de.wikipedia.org/wiki/Aversionstherapie) :D
Savateur73
15-08-2012, 19:58
Typisches Tatmittel bei Wohnungseinbruch ist ein stabiler 40 cm Schraubenzieher, reicht für normale Türen und passt gut unter die Jacke.
Nehmt mal so ein Ding in die Hand und übt dann Schlag 1 oder Stich zum Hals damit- will man nicht abbekommen!
Also hat man da waffenlos schonmal die Arschkarte.
Der Täter ist vielleicht durch turkey oder sowas motiviert, also besser nicht stellen...
Sicher nicht ohne selbst bewaffnet zu sein.;)
Doc Norris
15-08-2012, 20:03
Sicher nicht ohne selbst bewaffnet zu sein.;)
:gruebel: mhhh....
der vergleich mit "rambo" könnte dem anschein nach, doch besser zutreffen als gedacht...:D;)
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