Notwehr bzw. SV im Treppenhaus [Archiv] - Kampfkunst-Board

PDA

Vollständige Version anzeigen : Notwehr bzw. SV im Treppenhaus



smudo1980
17-10-2012, 20:26
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit einem gemeinsamen Treppenhaus. Wenn mich ein Aggressor ins Treppenhaus verfolgt(ein Fremder, der hier nichts zu suchen hat), sieht die Rechtslage dann anders aus, als wenn der Übergriff auf der Straße erfolgt??
Wird das Treppenhaus wie ein öffentlicher Raum behandelt??


Es geht also um die rechtliche Abgrenzung:
Überfall in Wohnung
Ü. im Treppenhaus
Ü. auf der Straße

Sven K.
18-10-2012, 12:45
Schon den Anwalt gefragt?

enraged_Clown
22-10-2012, 19:54
Also, ich habe mich mal schlau gemacht. Montags und Mittwochs gilt ein Angriff im Treppenhaus wie einer der auf der Straße erfolgt. Dienstag und Donnerstag gilt das Recht von Angriffen in Zügen. Freitag bis Sonntag ist eine Verteidigung nur auf einem Bein stehen erlaubt.

Abakus
22-10-2012, 20:04
Wieso sollte Notwehr irgendwas damit zu tun haben, wo sie erfolgen muss? Im Übrigen: Nach Deinem letzten Thread zu SV mit Rucksack und Handschuhen nun einer zu SV in Treppenhaus und Wohnung. Als nächstes kommt dann wohl ein Thread, in dem Du fragst, wie Du Dich mit Fäustlingen und Bergsteigerrucksack im dunklen Treppenhaus selbstverteidigen kannst... :rolleyes:

smudo1980
23-10-2012, 23:24
sinnlose antworten bzw. schwachsinn wollte ich hier nicht haben!

Tanren
24-10-2012, 07:48
Vielleicht stellst du dann das nächste mal einfach keine sinnlose Frage dann klappts auch mit den Antworten.

Abakus
24-10-2012, 08:02
Ich hatte Dir die Frage oben auch schon mit meinem ersten Satz quasi beantwortet:


Wieso sollte Notwehr irgendwas damit zu tun haben, wo sie erfolgen muss?

Die Antwort auf diese rhetorische Frage lautet: Notwehr hat gar nichts damit zu tun, wo sie erfolgen muss. Ansonsten kannst Du mal § 32 StGB lesen und bei google und wikipedia nach "Notwehr" suchen, da findest Du eine ganze Menge. Mehr gibt es dazu nicht zu schreiben.

Savateur73
24-10-2012, 11:14
Vielleicht stellst du dann das nächste mal einfach keine sinnlose Frage dann klappts auch mit den Antworten.

:yeaha:

Nelsoix
24-10-2012, 19:37
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit einem gemeinsamen Treppenhaus. Wenn mich ein Aggressor ins Treppenhaus verfolgt(ein Fremder, der hier nichts zu suchen hat), sieht die Rechtslage dann anders aus, als wenn der Übergriff auf der Straße erfolgt??
Wird das Treppenhaus wie ein öffentlicher Raum behandelt??


Es geht also um die rechtliche Abgrenzung:
Überfall in Wohnung
Ü. im Treppenhaus
Ü. auf der Straße

Eine Frage: Wieso gehst du eigentlich ständig davon aus, dass irgendjemand dich angreifen will?

Bijou
24-10-2012, 20:10
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit einem gemeinsamen Treppenhaus. Wenn mich ein Aggressor ins Treppenhaus verfolgt(ein Fremder, der hier nichts zu suchen hat), sieht die Rechtslage dann anders aus, als wenn der Übergriff auf der Straße erfolgt??
Wird das Treppenhaus wie ein öffentlicher Raum behandelt??


Es geht also um die rechtliche Abgrenzung:
Überfall in Wohnung
Ü. im Treppenhaus
Ü. auf der Straße

Ich verstehe gar nicht worauf du hinaus willst?
Ist doch egal, wenn dich jemand angreift ob auf der Strasse oder im Treppenhaus. Angriff bleibt Angriff.
Wenn das Treppenhaus frei zugänglich ist, sprich nicht abgeschlossen ist es auch für jeden frei betretbar. der kann dann da auf der treppe rum sitzen wie er will, solange er kein radau macht oder was beschädigt oder so.
pennen darf er da auch nicht. ist ja schliesslich das eigentum eines anderen.
wenn er dich ins treppenhaus verfolgt aber nichts macht, ist das schwer.
dann musst du ihm schon irgendwas nachweisen. stalking oder so was und zur polizei deswegen gehen. ( er hätte ja schliesslich dort auch zu jemand anderen gehen, oder "was gucken" wollen.
deine wohnung wäre dann der grenzbereich. da darf er dir natürlich auf keinen fall folgen, wenn du es nicht willst.
ist das ein abgeschlossenes treppenhaus darf er ohne erlaubnis, also bestätigung durch türknopfdrücken unten zum aufmachen, nicht hinein.
wenn er das benutzt und bei anderen klingelt um an deiner tür zu klopfen oder stress zu machen, hast du ihn bei den eiern. dass darf er nämlich nicht.
musst du dann mithilfe deines nachbarn nachweisen und kannst es als beweis mit zeugen nutzen.
die strasse ist öffentlich. da darf sich jeder frei bewegen, sofern das nicht aus irgendwelchen gründen eingeschränkt wird.

smudo1980
24-10-2012, 23:57
@abakus u. a.) spammt mal andere Beiträge mit eurem sinnlosen Mist voll aber nicht meinen. solchen geistigen schrott brauche ich hier nicht. den könnt ihr gerne in eurem realen Leben rauslassen und die leute dort belästigen!

tempestas
25-10-2012, 07:55
König der Hunnen, bist du das?

Abakus
25-10-2012, 08:53
@abakus u. a.) spammt mal andere Beiträge mit eurem sinnlosen Mist voll aber nicht meinen. solchen geistigen schrott brauche ich hier nicht. den könnt ihr gerne in eurem realen Leben rauslassen und die leute dort belästigen!

Hast Du meinen zweiten Beitrag eigentlich gelesen? Dort habe ich Deine Frage beantwortet. Dir sollte klar sein, dass in solchen Foren keine Rechtsberatung erfolgen kann. Wenn Dir das, was ich oben geschrieben habe, nicht ausreicht, dann such doch einfach einen Anwalt Deines Vertrauens auf und lass Dich von diesem beraten.


Du machst hier wirklich genauso krude Threads auf wie der "König der Hunnen"...


Und ich bin jetzt raus hier.

Dr.Satan
25-10-2012, 12:35
@abakus u. a.) spammt mal andere Beiträge mit eurem sinnlosen Mist voll aber nicht meinen. solchen geistigen schrott brauche ich hier nicht. den könnt ihr gerne in eurem realen Leben rauslassen und die leute dort belästigen!

Und da wunderst du dich, das andere Leute dich bei deiner charmanten Art bis ins Treppenhaus verfolgen?

Bijou
25-10-2012, 12:44
Und da wunderst du dich, das andere Leute dich bei deiner charmanten Art bis ins Treppenhaus verfolgen?

stimmt irgendwie...
wenn du angst vor irgendjemanden hast, der dich verfolgt, dann geh zur polizei und sag das da. die sind genau für so was da und werden dir auf jeden fall helfen. einfach machen.

AMMT
26-10-2012, 17:41
Also du meinst, wenn jmd sich bei euch im Treppenhaus aufhält obwohl er kein Anwohner dort ist?

Einerseits mag ich das auch nicht. Bei uns ist das auchmal so das hier Fremde sind. Die werden immer rausgeschickt. Weil die Tür unten kann man nur mit einem Schlüssel öffnen. Wer ohne Schlüssel (also kein Mitbewohner) durch die Tür kommt , der ist da aus meinen Augen , unbefugt auf dem "Grundstück". Ich glaub auch wenn die Polizei vorbeischauen würde, wärst du im Recht. Er kann natürlich sagen, Hier wohnt ein Freund, aber wenn dann der Freund mal gezeigt werden soll bzw man zur Wohnung mit ihm geht, dann ist für ihn vorbei.