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Vollständige Version anzeigen : Kampfsportler härter bestraft oder Mythos?



Masterff
06-11-2012, 07:01
Hallo
was ich schon lange wissen wollte:
Ist es ein Mythos, dass du als Kampfsportler härter bestraft wirst oder Realität?

Wenn ich mir das hier durchlese bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das ein Mythos ist.. (Ja das ist Amerika...)
Chad Mendes gesucht . Allgemein . GroundandPound (http://www.groundandpound.de/allgemein/news/chad-mendes-gesucht/)

Cillura
06-11-2012, 07:18
Ja, das ist ein Mythos.

Was den Artikel von dir betrifft:



[...]
Der 27-jährige Kämpfer aus dem Team Alpha Male habe die Polizisten im alkoholisierten Zustand beschimpft, und als man ihn dazu aufforderte, zu gehen, soll Mendes einen Mann geschlagen haben.
[...]


Er hat Polizisten beschimpft und dann jemanden angegriffen. :rolleyes: Also bitte - wer sich so wenig unter Kontrolle hat, muss damit rechnen, dass der Hammer zurückkommt. Das kann aber auch jedem passieren, der keinen Kampfsport betreibt und so handelt. Selbst Schuld. Wer andere angreift, hat es nicht besser verdient.

Tracer
06-11-2012, 07:37
Ist es ein Mythos, dass du als Kampfsportler härter bestraft wirst oder Realität?

Wenn ich mir das hier durchlese bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das ein Mythos ist.. (Ja das ist Amerika...)


Naja die Ami Gesetzgebung unterscheidet sich doch sehr Grundlegend von der unseren.
In unseren Augen ist das schon oft sehr seltsam was die aus nem Fall machen.

Würde deine Aussage nicht generallisieren. Und wenn er erkannt wird und dann noch vor den Augen der Polizei flüchtet ist er selber Schuld.

Masterff
06-11-2012, 07:45
Ok..
Ich habe aber den vorletzten Absatz gemeint..

Und da steht drin, dass er weil er ein Kampfsportler ist, wegen Angriffs mit einer tödlichen Waffe belangt werden könnte..

Das hat mich stutzig gemacht..

Cillura
06-11-2012, 07:59
Ich glaube du meinst diesen Absatz



[...]
„Da er ein professioneller Kämpfer ist, könnte er wegen dem Angriff mit einer tödlichen Waffe angezeigt werden “, so Putnam. „Das wird dann jedoch der Staatsanwalt entscheiden, wenn es so weit ist.“
[...]


Es steht nichts über den konkreten Angriff da. Welche Waffe hat er denn genutzt, steht das da? Muss ich überlesen haben.

Es steht auch nicht drin, dass er belangt werden könnte, sondern dass er eine Anzeige bekommen könnte. Ich kann auch jemanden anzeigen. Das heißt aber nicht, dass was dabei raus kommt. Weiterhin steht in dem Absatz, dass das die Staatsanwaltschaft entscheiden wird.

Er wurde also noch nicht angezeigt, noch wurde sonst irgendwas gerichtliches entschieden. Es ist also immer noch ein "könnte evtl. sein"-Mythos. Nix konkretes und nicht handfestes. Nur irgendwelche Vermutungen die nicht mal ansatzweise bestätigt sind.

Bitte korrekt lesen. Das klärt einiges. ;)

Kannst Mendes ja mal ne Mail schreiben, und fragen wie der Fall konkret ausgeht. :)

klancmaster
06-11-2012, 08:01
Ich glaube alles was in der Notwehr passiert ist gleich zu setzen, egal ob es von einem Kampfsportler kommt oder nicht. Es gibt ja auch genug Menschen die in der Schrecksekunde einen ordentlichen Hammer austeilen können ^^
Man denke nur an Strongman Athleten. Die haben technisch ja sicher nicht viel drauf aber rein Kraftmässig gleicht sich das auch wieder aus, so das eine Schlag von ihnen auch als "Angriff mit einer Gefährlichen Waffe" gesehen werden kann...
Also meiner Meinung nach, sollang man ihm jetzt nicht "20 Minuten" am Boden ringend im Schwitzkasten hat bis er das Bewusstsein verliert, und ihm sollang mit Kombos zuprügelt bis er KO am Boden liegt, ist das Gleichzusetzen mit allen anderen :D

Cillura
06-11-2012, 08:08
Fäuste sind auch nur zusammengeballte Hände. Das sind keine Waffen. Egal wer sie am Körper trägt. Die primäre Funktion einer Hand ist nicht das töten. Es ist also keine Waffe.

Und wer jemanden so schwer verprügel, dass er Schäden davon trägt, der muss halt damit rechnen, dass dem Gesetzgeber das nicht gefällt. Dafür muss ich aber keinen Kampfsport betreiben.

Bitte lest die Gesetze und bitte beachtet auch, auf welches Land sich diese beziehen. Man kann keine Äpfel mit Birnen mischen. :o

Abakus
06-11-2012, 08:20
Notwehr - Die Rechtslage (http://www.taekwondo-training.info/theorie/notwehr/notwehr-die-rechtslage)

Sensei-T
06-11-2012, 08:35
Bitte lest die Gesetze und bitte beachtet auch, auf welches Land sich diese beziehen.

Das Lesen ist nicht immer das Schwierige, das Verstehen, was das steht, ist schon manchesmal um einiges schwieriger. Vor allem wenn dann auch noch unterschiedliche Tatbestände in Betracht kommen können. Zudem gibt es Ausnahmen und Rechtfertigungsgründe, die wiederum teils schwierig zu werten sind.

gast
06-11-2012, 09:55
Ich glaube es ist recht einfach. Wenn der 120 kg MMA Koloss erklärt, dass er den Handtaschendieb nur durch brechen seiner Nase und auskugeln des Armes an dem Diebstahl hindern konnte ist das evtl. weniger glaubwürdig als wenn das dem Opi passiert.

Könnte durchaus sein, dass der Richter hier Möglichkeiten sieht ein milderes Mittel zu wählen das genauso den Zweck erfüllt.

Papatom
06-11-2012, 09:55
Moin,

leider sind Richter auch nur Mensche, die zu viel Fernsehen....selber schon erlebt. Zum Glück nur als Zeuge...

Gruß

Abakus
06-11-2012, 10:20
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. :) Es ist einerseits gut, dass auch Richter nur Menschen sind, wie könnten sie sonst menschlich sein... Andererseits kann man natürlich an strenge und weniger strenge Richter geraten, was sich dann auch im Strafmaß bemerkbar machen kann. Und natürlich auch bei der Frage, ob eine Notwehrsituation überhaupt vorlag und ob der Angegriffene bei der Verteidigung verhältnismäßig gehandelt hat.

Sensei-T
06-11-2012, 10:42
Hiho,


[...] ob eine Notwehrsituation überhaupt vorlag und ob der Angegriffene bei der Verteidigung verhältnismäßig gehandelt hat.

ähm, ich zitiere mal:


Naja, wo steht im 32 was von Verhältnismäßigkeit?

und dann war da noch irgendwo
- "Erforderlichkeit" und
- "Gebotenheit"

Achja, in einem Jura-Script aus AT(?);
oder, ergänzend noch dies hier: BGH, Urt. v. 24.07.2001, Az.: 4 StR 256/01

Masterff
06-11-2012, 10:54
@Cillura
Ich habe schon korrekt gelesen und was ich da rauslese ist, dass seine Fäuste etc. da als tödliche Waffe eingestuft werden könnten, zumindest laut der Aussage des Hilfssheriffs (die du ja oben zitiert hast)..

Daher habe ich mich eben entschlossen, dass zu fragen..

Ja, ich weiß, dass es noch nicht fix ist..

Wieso hier über Notwehr diskutiert wird, verstehe ich nicht..

Cillura
06-11-2012, 11:12
Also so weit ich das in dem Artikel gelesen hab, hat der Typ Polizisten beleidigt und jemanden angegriffen. Es war also keine Notwehr. Da kann ich nur sagen, Pech gehabt. Das würde auch in D schlecht aussehen. Auch ohne Kampfsporthintergrund.

Sensei-T
06-11-2012, 11:18
...

Er wurde also noch nicht angezeigt, noch wurde sonst irgendwas gerichtliches entschieden. Es ist also immer noch ein "könnte evtl. sein"-Mythos. Nix konkretes und nicht handfestes. Nur irgendwelche Vermutungen die nicht mal ansatzweise bestätigt sind.

Bitte korrekt lesen. Das klärt einiges. ;)

Kannst Mendes ja mal ne Mail schreiben, und fragen wie der Fall konkret ausgeht. :)

Das ist schon wohl bekannt... siehe goggle

Cillura
06-11-2012, 11:39
Stimmt. Auf Wiki steht was dazu. Aber ein direkter Bezug von Kampfsport und Fäuste == Waffen gibts da nicht. Er hat sich halt geprügelt und hat dafür was vom Gesetzgeber gesagt bekommen.

Sven K.
06-11-2012, 13:01
Es ist etwas zweischneidig.

Es gibt (leider) Urteile, in den der Richter argumentierte, der Sichverteidigende hätte ja "sanfter" reagieren können und unterliegt somit NICHT §32 und hat damit eine Körperverletzung begangen. Die passiert aus der falschen Vorstellung, der Richter.

Allerdings kommt dies sehr selten vor. In den allermeisten Fällen wird gar nicht gefragt, ob man Kampfsportler ist.

Auch ein KKler kann Verwirrung, Furcht oder Schrecken (§33StGB)erfahren. ;)

Hug n' Roll
07-11-2012, 17:20
Auch ein KKler kann Verwirrung, Furcht oder Schrecken (§33StGB)erfahren. ;)

Und der sog. Notwehrexzess nach § 33 ist ein wahrer Wunderparagraph:
Es wurden schon Sportschützen freigesprochen, die einen Einbrecher ohne Schusswaffe mit ihrer eigenen Automatik 9mm niedergemäht und dann noch den Rest des Magazins in den bösen Buben versenkt haben....:cool:

Leider hängt da in der Tat aber viel von Psychogutachten und Richtern ab.:rolleyes:

Abakus
07-11-2012, 17:58
Hiho,



ähm, ich zitiere mal:



und dann war da noch irgendwo
- "Erforderlichkeit" und
- "Gebotenheit"

Achja, in einem Jura-Script aus AT(?);
oder, ergänzend noch dies hier: BGH, Urt. v. 24.07.2001, Az.: 4 StR 256/01

In § 32 Abs. 2 StGB wird Notwehr definiert: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Wenn man so will, muss die Verteidigung nur "erforderlich" sein. Das wird aber von der Rechtsprechung weiter aufgedröselt. Die Verteidigung muss streng genommen nicht mal verhältnismäßig sein, sondern darf (nur) nicht in einem krassen Missverhältnis zum angegriffenen Rechtsgut stehen. Grundsätzlich gilt der Satz "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen."

In der Praxis könnte es durchaus Richter geben, die bei einem Kampfsportler einen strengeren Maßstab anlegen.

Sven K.
07-11-2012, 18:11
Es gibt juristisch keine "Verhältnismäßigkeit".

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f8/rechtslage-78209/index5.html#post1390371

Abakus
07-11-2012, 18:31
Bist Du denn Jurist? In meinem letzten Beitrag habe ich ja geschrieben, dass es keiner Verhältnismäßigkeit(sprüfung) bedarf. Ich hatte in dem Beitrag vorher geschrieben, dass die Verteidigung verhältnismäßig sein muss. Das war unjuristisch ausgedrückt. Sorry. Übrigens: Wenn Du den von Dir zitierten Beitrag zu Ende liest, dann steht auch dort: "Es ist also so: Im Kern dessen, was durch das Notwehrrecht geregelt werden soll, gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, nur die Erforderlichkeit. In der Peripherie kann es aber zu einer solchen Abwägung kommen, wenn die Ergebnisse des grundsätzlich anzuwendenden Rechtes allzu unerträglich wären (Einschränkung im Rahmen der Gebotenheit über die 5 Fallgruppen)." Durch die Hintertür gibt es also - in Ausnahmefällen - doch eine Art Verhältnismäßigkeitsprüfung, auch wenn man sie - juristisch - nicht so nennt.

bordobereli
08-11-2012, 00:15
Wenn ein Kampfsportler Körperverletzung begeht ist es automatisch gefährliche Körperverletzung.

Notwehr keine Ahnung wie es da ist.

Und diese verhältnismäßig ist doch so das man nicht verhältnis mäßig handeln muss sondern einfach nicht überverhältnismäßig.
man muss nicht überlegen wie viel angemessen ist sondern wann man die grenze überschreitet.
sprich wenn ein angriff soweit abgewehrt ist das zb der andere benommen ist durch einen schlag dann kann man wegrennen oder ihn fixieren und muss nicht weitere kombinationen auf ihn einwirken lassen.
unverhältnismäßig ist auch ein 5 jährigen der einen mit einem messer bedroht zu erstechen, weil vermutlich ein kick reicht (wenn das überhaupt nötig sein sollte) genauso wie man kein kleinen agressiven hund mit einem katana in zwei teilt weil man gebissen werden könnte. obwohl die polizei bellende hunde bei hausdurchsuchungen gerne erschießen.
vermutlich haben sie keine anderen situationen wo sie ihre dienstwaffe brauchen.

Ich hasse diesen dummen Satz "bist du Jurist".
die frage ist doch eher können nur Juristen das Strafgesetzbuch lesen oder ist es jedem Bürger gestattet sich zu informieren du baum

Dr.Satan
08-11-2012, 00:24
Wenn ein Kampfsportler Körperverletzung begeht ist es automatisch gefährliche Körperverletzung.

Notwehr keine Ahnung wie es da ist.

Ich hasse diesen dummen Satz "bist du Jurist".
die frage ist doch eher können nur Juristen das Strafgesetzbuch lesen oder ist es jedem Bürger gestattet sich zu informieren du baum

Dann erkläre uns doch mal warum es gefährliche Körperverletzung ist, du Experte.:rolleyes:

Pyriander
08-11-2012, 00:54
Wenn ein Kampfsportler Körperverletzung begeht ist es automatisch gefährliche Körperverletzung.



Das ist natürlich Blödsinn, liebe Kinder, das merkt ihr, nicht wahr?

bordobereli
08-11-2012, 01:18
§ 33 Straftgesetzbuch: Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Mit Täter meint das Gesetz hier den, der sich (not-)wehrt. Mit Sicherheit prüft man die Voraussetzungen dieses Gesetzes, wenn der Angreifer erhebliche Schäden aufweist, das Opfer aber verdächtig munter überlebte. Hier muß es beweisen, daß es durch die Situation überfordert war und die Gegenwehr nicht etwa absichtlich überzogen hat. Außerdem gehen Gerichte davon aus, daß Kampfsportler in gewalttätigen Auseinandersetzungen überlegen reagieren.


ja stimmt nicht ganz was ich da geschrieben hab aber das hier ist noch besser.

Cillura
08-11-2012, 05:59
Wenn ein Kampfsportler Körperverletzung begeht ist es automatisch gefährliche Körperverletzung.
...


Das ist Quatsch. Sowas hilft nur, dieses seltsame Gerücht weiter zu verbreiten.



§ 33 Straftgesetzbuch
[...]

Mit Täter meint das Gesetz hier den, der sich (not-)wehrt. Mit Sicherheit prüft man die Voraussetzungen dieses Gesetzes, wenn der Angreifer erhebliche Schäden aufweist, das Opfer aber verdächtig munter überlebte. Hier muß es beweisen, daß es durch die Situation überfordert war und die Gegenwehr nicht etwa absichtlich überzogen hat.
...


Schon mal davon gehört: "Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist." ? Die Schuld muss also nachgewiesen werden.

Kampfsportler sind keine Götter.




...
Außerdem gehen Gerichte davon aus, daß Kampfsportler in gewalttätigen Auseinandersetzungen überlegen reagieren.
...


Kannst du diese Aussage belegen?

Ich für meinen Teil, denke nicht, dass ich in gewalttätigen Situationen generell überlegen reagieren kann. Die meisten Menschen die ich kenne, sind einen Kopf größer als ich und mir kräftemäßig deutlich überlegen. Warum sollte ich in einer gewalttätigen Situation also irgendein Risiko für meine Gesundheit eingehen? Die Gerichte würden sich allerhöchstens kaputt lachen. :D

Hug n' Roll
08-11-2012, 07:06
Wenn ein Kampfsportler Körperverletzung begeht ist es automatisch gefährliche Körperverletzung.


:-§
GKV hat klar definierte Voraussetzungen (§ 224 StGB) und setzt ein Hilfsmittel, Hinterlist, Komplizen oder die Lebensgefährdung des Opfers voraus.

Per se ist keine dieser Voraussetzungen dadurch erfüllt, daß der Täter schlicht Kampfkünstler oder Kampfsportler ist.

- Und ja, ich hab auch Jura studiert :rolleyes:....

gast
08-11-2012, 12:15
Wenn ich nur jedes Mal einen Euro kriegen würde für die "Verhältnismässigkeit"-Diskussion. :o

bordobereli
08-11-2012, 12:21
ja klar man muss nicht beweisen dass man unschuldig ist, aber man muss beweisen dass man nicht überzogen reagiert hat falls man reagiert hat...

Pyriander
08-11-2012, 12:32
sorry, Doppelpost

Pyriander
08-11-2012, 12:32
ja klar man muss nicht beweisen dass man unschuldig ist, aber man muss beweisen dass man nicht überzogen reagiert hat falls man reagiert hat...

Hm, ich weiß nicht, wie ich das nett sagen soll, aber so gut wie alles, was Du schreibst, ist eher falsch als richtig; vielleicht musst Du das gar nicht unbedingt verbreiten...

bordobereli
08-11-2012, 13:41
okay

Schnueffler
08-11-2012, 17:25
ja klar man muss nicht beweisen dass man unschuldig ist, aber man muss beweisen dass man nicht überzogen reagiert hat falls man reagiert hat...

Vielleicht solltest du erstmal die deutschen Gesetze lesen, wenn du meinst, irgendwelche Gerüchte verbreiten zu müssen und diese als Wahrheit zu verbreiten.
Vor dem Gesetz ist es egal, ob man KK/KS/SV betreibt oder nur Hallenhalma spielt.

Savateur73
08-11-2012, 21:30
Vielleicht solltest du erstmal die deutschen Gesetze lesen, wenn du meinst, irgendwelche Gerüchte verbreiten zu müssen und diese als Wahrheit zu verbreiten.
Vor dem Gesetz ist es egal, ob man KK/KS/SV betreibt oder nur Hallenhalma spielt.

gefährliches Halbwissen würde ich mal behaupten!:cool:
Warum wohl wurde Sturm 2005 zu 12000€ Strafe verdonnert, obwohl 2 Typen Ihn mit Holzlatten angegriffen und verletzt haben und er einen der Angreifer k.o. geschlagen hat.Das war ganz klar Notwehr und der Richter hat das Urteil damit begründet das er Profiboxer ist und sich hätte nicht verteidigen dürfen. Wie hohl ist das denn bitte!

Sokolo
08-11-2012, 21:52
gefährliches Halbwissen würde ich mal behaupten!:cool:
Warum wohl wurde Sturm 2005 zu 12000€ Strafe verdonnert, obwohl 2 Typen Ihn mit Holzlatten angegriffen und verletzt haben und er einen der Angreifer k.o. geschlagen hat.Das war ganz klar Notwehr und der Richter hat das Urteil damit begründet das er Profiboxer ist und sich hätte nicht verteidigen dürfen. Wie hohl ist das denn bitte!


Quelle?

Savateur73
08-11-2012, 22:09
Quelle?

Du glaubst mir nicht das das so ist und willst Schnüffler Recht geben!
Das finde ich ziemlich schwach von dir!:cool:
Was ich schreibe ist Richtig und Gesetz.:cool:

Anzeige nach Schlägerei: Boxer Sturm überfallen - n-tv.de (http://www.n-tv.de/sport/Boxer-Sturm-ueberfallen-article96370.html)


- Sturm muß zahlen - Sport - Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/sport/article353844/Sturm-muss-zahlen.html)

bordobereli
08-11-2012, 22:30
echt krass das der noch angezeigt wird. darf man sich den nicht mehr verteidigen?

zocker
08-11-2012, 22:55
Du glaubst mir nicht das das so ist und willst Schnüffler Recht geben!
Das finde ich ziemlich schwach von dir!:cool:
Was ich schreibe ist Richtig und Gesetz.:cool:

Anzeige nach Schlägerei: Boxer Sturm überfallen - n-tv.de (http://www.n-tv.de/sport/Boxer-Sturm-ueberfallen-article96370.html)


- Sturm muß zahlen - Sport - Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/sport/article353844/Sturm-muss-zahlen.html)


aus den links ergibt sich aber nicht sicher der tatsächliche geschehensablauf. vielleicht wollte der eine jugendliche herrn sturm mit dem
gegenstand nur zuwinken und herr sturm hat sodann überreagiert.
wir sollten die akten anfordern.

gruss

zocker

zocker
08-11-2012, 22:56
echt krass das der noch angezeigt wird. darf man sich den nicht mehr verteidigen?

manchmal hilft dann halt nur noch sprengen.

gruss

zocker

Savateur73
08-11-2012, 23:14
aus den links ergibt sich aber nicht sicher der tatsächliche geschehensablauf. vielleicht wollte der eine jugendliche herrn sturm mit dem
gegenstand nur zuwinken und herr sturm hat sodann überreagiert.
wir sollten die akten anfordern.

gruss

zocker

Du hälst dann sicher deinen Kopf hin wenn jemand mit einer Holzlatte auf dich zukommt.

bordobereli
08-11-2012, 23:18
ich kann das zwar alles nur ich darf das nicht einsetzen unter keinen umständen.

zocker
08-11-2012, 23:21
Du hälst dann sicher deinen Kopf hin wenn jemand mit einer Holzlatte auf dich zukommt.

von einer holzlatte stand in dem link nichts; ich glaube es war von knüppel(n) die rede.ausserdem wissen wir nicht, wie der tatsächliche geschehensablauf war (s.o.).
in beiden fällen würde ich nicht meinen kopf hinhalten, wieso auch.
hast du schon ein paarmal starke schläge mit einem knüppel (oder was anderem) auf den kopf bekommen?

gruss

zocker

zocker
08-11-2012, 23:23
ich kann das zwar alles nur ich darf das nicht einsetzen unter keinen umständen.

ausser vielleicht, wenn es unbedingt sein muss.
wo hast du das denn gelernt?

gruss

zocker

bordobereli
08-11-2012, 23:38
eigentlich darf ich nicht mal das sagen aber weil du ein zocker bist beim militär. wir haben unter anderem verdeckte operationen im irak und afghanistan durchgeführt

zocker
08-11-2012, 23:40
eigentlich darf ich nicht mal das sagen aber weil du ein zocker bist beim militär. wir haben unter anderem verdeckte operationen im irak und afghanistan durchgeführt

darfst du einem zocker auch noch sagen, in der armee welchen landes du dienst/gedient hast?

gruss

zocker

Savateur73
08-11-2012, 23:59
von einer holzlatte stand in dem link nichts; ich glaube es war von knüppel(n) die rede.ausserdem wissen wir nicht, wie der tatsächliche geschehensablauf war (s.o.).
in beiden fällen würde ich nicht meinen kopf hinhalten, wieso auch.
hast du schon ein paarmal starke schläge mit einem knüppel (oder was anderem) auf den kopf bekommen?

gruss

zocker

Wie kommst du darauf?
Vielleicht spricht du aus Erfahrung bei der beschränkten Frage.
Eine Holzlatte kann auch ein Knüppel sein.

bordobereli
09-11-2012, 00:16
sehr richtig da hat der erfahrene cowboy recht auch eine holzlatte kann ein knüppel sein aber ein knüppel kann keine holzlatte sein.

MCFly
09-11-2012, 08:18
gefährliches Halbwissen würde ich mal behaupten!:cool:
Warum wohl wurde Sturm 2005 zu 12000€ Strafe verdonnert, obwohl 2 Typen Ihn mit Holzlatten angegriffen und verletzt haben und er einen der Angreifer k.o. geschlagen hat.Das war ganz klar Notwehr und der Richter hat das Urteil damit begründet das er Profiboxer ist und sich hätte nicht verteidigen dürfen. Wie hohl ist das denn bitte!

Wo steht die von dir angegebene Begründung des Richters?

Hug n' Roll
09-11-2012, 08:24
operationen im irak und afghanistan durchgeführt

Hoffentlich nicht für unsere türkischen Freunde....
Ich spreche aus eigener Erfahrung, wenn ich sage, daß sich diverse Operationen unter Beteiligung unserer NATO- Partner vom Bosporus mitunter "interessant" gestaltet haben.:troete:

Schnueffler
09-11-2012, 08:25
Eine Begründung habe ich auch nicht gefunden. Und was die Höhe der Geldstrafe
betrifft: Die Anzahl der Tagessätze bleibt gleich, nur der Betrag variiert. Sprich jemand mit dem hohen Einkommen hat auch höhere Beträge.

Schnueffler
09-11-2012, 08:27
Hoffentlich nicht für unsere türkischen Freunde....
Ich spreche aus eigener Erfahrung, wenn ich sage, daß sich diverse Operationen unter Beteiligung unserer NATO- Partner vom Bosporus mitunter "interessant" gestaltet haben.:troete:

Das war ein Fakeaccount vom König der Hunnen.

D.Fink
09-11-2012, 08:45
eigentlich darf ich nicht mal das sagen aber weil du ein zocker bist beim militär. wir haben unter anderem verdeckte operationen im irak und afghanistan durchgeführt

Äh auf der XBOX oder PS3

D.Fink
09-11-2012, 08:48
Ich habe mal mit einem Kumpel darüber geredet der ist bei der Staatsanwatlschaft also sollte etwas davon verstehen.

Er meint Grundsätzlich nicht aber wie immer in Deutschland kommt es auch auf den Richter an wie der das so sieht.

Savateur73
09-11-2012, 08:49
Wo steht die von dir angegebene Begründung des Richters?

Das ist damals durch die Presse gegangen Du kannst ja mal selbst googlen.:cool:

MCFly
09-11-2012, 09:01
Hm, etwas zu behaupten und dann den Beweis schuldig zu bleiben ist immer fraglich. Jedenfalls lässt sich in Google nicht die richterliche Begründung dergestalt ablesen, wie du sie geschildert hast.

Das mag daran liegen, dass das hier


hat das Urteil damit begründet das er Profiboxer ist und sich hätte nicht verteidigen dürfen

schlichtweg nicht der deutschen Rechtssprechung entspricht.

Savateur73
09-11-2012, 09:18
Hm, etwas zu behaupten und dann den Beweis schuldig zu bleiben ist immer fraglich. Jedenfalls lässt sich in Google nicht die richterliche Begründung dergestalt ablesen, wie du sie geschildert hast.

Das mag daran liegen, dass das hier



schlichtweg nicht der deutschen Rechtssprechung entspricht.

Ich habe genug Belege geliefert, wenn dich der Fall so juckt kannst du ja das AZ einsehen und gut ist.
Die deutsche Rechtssprechung kann man in meinen Augen eh knicken!
Da werden soviele Mickey Maus Strafen ausgesprochen, wo eigentlich der Hammer rausgeholt werden muss.

Cillura
09-11-2012, 09:26
Also wenn ich diese beiden Artikel zu Herrn Sturm hernehme, dann finde ich die Sache doch schon recht seltsam.


Nach einer Schlägerei in einem Parkhaus 2004 belegte ihn das Amtsgericht Leverkusen 2005 mit einer Geldbuße von 12.500 Euro; seinen Opfern, die er angegriffen hatte, musste er 2.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Felix Sturm - Biografie (http://www.eventim.de/felix-sturm-biografie.html?affiliate=EVE&doc=artistPages/biography&fun=artist&action=biography&kuid=23294)


LEVERKUSEN. Der ehemalige WBO-Box-Weltmeister Felix Sturm ist vom Amtsgericht Leverkusen nach einer Schlägerei in einem Parkhaus im Januar 2004 mit einer Geldbuße von 12 500 Euro belegt worden. Das Geld fließt einer gemeinnützigen Institution zu, Sturm gilt als nicht vorbestraft.
- Sturm muß zahlen - Sport - Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/sport/article353844/Sturm-muss-zahlen.html)


In beiden Artikeln steht etwas von einer Schlägerei, nichts von Notwehr. Auch geht das Bußgeld zu großen Teilen an eine gemeinnützige Institution und nur ein geringer Teil an die "Opfer". Weiterhin steht da, dass Herr Sturm als nicht vorbestraft gilt.

Diese ganze Sache ist ziemlich widersprüchlich und zeigt nur, dass man ohne die Anklageschrift und das (begründete) Urteil, diese ganze Sache nicht wirklich bewerten kann.

Gibts eine Möglichkeit an das Urteil zu kommen?

Schnueffler
09-11-2012, 09:34
Ich habe genug Belege geliefert, wenn dich der Fall so juckt kannst du ja das AZ einsehen und gut ist.
Die deutsche Rechtssprechung kann man in meinen Augen eh knicken!
Da werden soviele Mickey Maus Strafen ausgesprochen, wo eigentlich der Hammer rausgeholt werden muss.

Du hast Behauptungen aufgestellt und Regenbogenpresse geliefert.
Das sind keine Belege.

Abakus
09-11-2012, 09:43
Ist Sturm denn überhaupt verurteilt worden? "Mit einer Geldbuße belegt" hört sich nach einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO an und weniger nach einer Verurteilung.

Schnueffler
09-11-2012, 09:50
Ist Sturm denn überhaupt verurteilt worden? "Mit einer Geldbuße belegt" hört sich nach einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO an und weniger nach einer Verurteilung.

Das kommt noch hinzu!

Sensei-T
09-11-2012, 10:00
Das ist damals durch die Presse gegangen Du kannst ja mal selbst googlen.:cool:

und wie der erste Link mit Inhalt zu lesen gab, stand das wahrscheinlich auch in der Zeitung mit den 4 großen Buchstaben und den bunten Bildern :rolleyes:

Cillura
09-11-2012, 10:08
Also ich habe jetzt gesucht und gesucht und einfach keine Lust mehr. Hier openJur - die freie juristische Datenbank (http://openjur.de/suche/) könnt ihr selbst suchen, da stehen viele viele Urteile. Alles was ich so zu Kampfsport/Kampfkunst finde bezieht sich auf Markenstreitereien etc. Hauptsächlich WC und Konsorten :D Aber nichts, dass irgendwer wegen Kampfsport und Überschreitung der Notwehr etc. verurteilt wurde.

Sensei-T
09-11-2012, 10:16
Die deutsche Rechtssprechung kann man in meinen Augen eh knicken!
Da werden soviele Mickey Maus Strafen ausgesprochen, wo eigentlich der Hammer rausgeholt werden muss.

da muss man ihm ja doch mal Recht geben...

Cillura
09-11-2012, 10:25
Hier ist mal ein schönes Beispiel für Überschreitung der Notwehr:



[...]
Nachdem der Geschädigte A. nunmehr hilflos am Boden lag, beugte sich der Angeklagte G. H. ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Grund über ihn und schlug ihm mehrmals mit der Faust ins Gesicht. Als er sich danach aufrichtete, trat er ihm noch zweimal mit dem Fuß in die Rippen.
[...]


und bisl weiter hinten ...



[...]
Die Tätlichkeiten seien von dem Kläger ausgegangen und seien ursächlich für den ersten Faustschlag des G. H. gewesen. Letztendlich habe der Kläger sogar einen rechtswidrigen Angriff gegen G. H. durchgeführt, welcher lediglich wegen seiner Alkoholisierung nicht zu einem Notwehrrecht des G. H. geführt habe. Somit wäre es unbillig, zumindest für die Folgen des ersten Faustschlages Versorgung nach dem OEG zu gewähren. Da aber nicht mehr feststellbar sei, ob die schwere hirnorganische Schädigung bereits durch den ersten Schlag oder durch einen der späteren Schläge verursacht worden sei, sei Versorgung nach dem OEG in vollem Umfang nach § 2 Abs.1 OEG zu versagen.
[...]


und ganz unten ....



[...]
Die hieraus resultierende Überreaktion des G. H., die mit einem blitzschnellen Faustschlag in das Gesicht des Klägers begann und mit einem Fußtritt an die linke Stirnseite des am Boden liegenden Geschädigten endete, ist somit von dem Kläger im Sinne von § 2 Abs.1 OEG wesentlich mitverursacht worden (BSG, Urteil vom 07.11.1979 - 9 RVg 2/78). Der Beklagte hat daher zutreffend Leistungen nach dem OEG versagt.
[...]


Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Februar 2009 - Az. L 15 VG 1/08 (http://openjur.de/u/474139.html)

Abakus
09-11-2012, 10:27
In diesem Aufsatz könnte etwas stehen, habe aber keinen Zugriff auf die Zeitschrift.

Jörg-Michael Günther, Die Rechtsprechung zu asiatischen Kampfkunstsportarten - von Haftung bis Notwehr, in: Zeitschrift für Sport und Recht 2008, S. 57 - 61

Der BGH hatte in einem Urteil vom 20.07.1983, Aktenzeichen 2 StR 43/83, u.a. ausgeführt:

"Setzt ein in einer gefährlichen Kampfsportart geübter und durchtrainierter Angreifer zum Sprung an, um den Angegriffenen durch Kampftritte handlungsunfähig zu machen, so kann es erforderliche Verteidigung sein, sich gegen den Angreifer durch einen oder mehrere, gegebenenfalls tödliche, gezielte Schüsse zur Wehr zu setzen."

Der Fall ist hier also "andersrum", der Angreifer ist Kampfsportler und der Angegriffene verteidigt sich mit einer Schusswaffe. Aber dennoch interessant. Denn wenn ich die Erforderlichkeit der Verteidigung bei einem Angriff durch einen Kampfsportler nicht so streng bewerte, dann kann ich auch im umgekehrten Fall, dass ein Kampfsportler angegriffen wird argumentieren, dass er eben gefährlicher ist und deswegen nicht so hart oder gefährlich zuschlagen darf.

Untergerichtliche Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte wird häufig nicht veröffentlicht. Daher kann es durchaus sein, dass ein Strafrichter "komische" Maßstäbe anlegt. Und wenn dann noch alle schön auf Rechtsmittel verzichten, dann bleibt es auch dabei... Nach dem Gesetz macht es keinen Unterschied, ob jemand Kampfsport im weitesten Sinne betreibt. In der Praxis könnte das aber im Einzelfall auch anders aussehen.

Sven K.
09-11-2012, 10:37
Ach, Leute. Bitte!

Durch die Medien gehen nur die "Fehlurteile". Davon auf das deutsche Rechtssystem zu schließen ist einfach Dumfug. :rolleyes:

Wenn JEDEN TAG, in der Bild, jeweils ein Fehlurteil "dokumentiert" würde, wären es 365 Fälle im Jahr. Sind es aber bei weitem nicht. Die tausende Fälle von "richtigen" Urteilen nehmt Ihr doch gar nicht war. Daher ist Euer Eindruck einfach falsch und wird auch nicht besser, wenn Ihr es immer wieder wiederholt.

Dazu kommt, dazu Ihr NICHTS über den jeweiligen Tathergang wisst. Ihr wart nicht dabei. Ihr habt auch keine Akteneinsicht. Und doch erlaubt Ihr Euch ein Urteil. Denkt doch mal ein bisschen nach.

Abakus
09-11-2012, 10:39
Hier ist mal ein schönes Beispiel für Überschreitung der Notwehr:



und bisl weiter hinten ...



Bayerisches LSG, Urteil vom 3. Februar 2009 - Az. L 15 VG 1/08 (http://openjur.de/u/474139.html)

Das ist richtig, was Du zitiert hast. Allerdings muss man sozialgerichtliche Entscheidungen mit Vorsicht genießen bzw. sehr genau lesen, was strafrechtliche Fragen angeht, da der Prüfungsmaßstab im Opferentschädigungsgesetz (OEG) ein anderer ist. Leistungen sind nach § 2 Absatz 1 Satz 1 OEG zu versagen, wenn der Geschädigte die Schädigung verursacht hat oder wenn es aus sonstigen, insbesondere in dem eigenen Verhalten des Anspruchstellers liegenden Gründen unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren. Ansatz der Prüfung ist die Billig- bzw. Unbilligkeit und da spielen ggf. auch andere Dinge eine Rolle...

Cillura
09-11-2012, 10:44
Der Rechtskram ist eh alles bisl seltsam. Aber so wirklich was zum Kampfsport und Notwehr steht halt nicht in diesen Urteilen ... Fast so als wäre es ein Mythos, dass Kampfsportler sich nicht wehren dürften. :D

zocker
09-11-2012, 11:09
Wie kommst du darauf?
Vielleicht spricht du aus Erfahrung bei der beschränkten Frage.
Eine Holzlatte kann auch ein Knüppel sein.

dein post nr. 41 hatte auf mich so gewirkt; deine übrigen posts habe ich mir noch nicht so genau angesehen.
welche frage von mir hältst du denn für beschränkt?

gruss

zocker

zocker
09-11-2012, 11:12
Ach, Leute. Bitte!

Durch die Medien gehen nur die "Fehlurteile". Davon auf das deutsche Rechtssystem zu schließen ist einfach Dumfug. :rolleyes:

Wenn JEDEN TAG, in der Bild, jeweils ein Fehlurteil "dokumentiert" würde, wären es 365 Fälle im Jahr. Sind es aber bei weitem nicht. Die tausende Fälle von "richtigen" Urteilen nehmt Ihr doch gar nicht war. Daher ist Euer Eindruck einfach falsch und wird auch nicht besser, wenn Ihr es immer wieder wiederholt.

Dazu kommt, dazu Ihr NICHTS über den jeweiligen Tathergang wisst. Ihr wart nicht dabei. Ihr habt auch keine Akteneinsicht. Und doch erlaubt Ihr Euch ein Urteil. Denkt doch mal ein bisschen nach.

eben, aber wenn´s ich schreibe, glaubt´s ja keiner, vor allem Savateur nicht.
der findet sogar eine frage von mir beschränkt (s.o.); vielleicht verrät er ja noch, welche er genau gemeint hat, damit das (weiter) abgeklärt werden kann.

gruss

zocker

zocker
09-11-2012, 11:19
sehr richtig da hat der erfahrene cowboy recht auch eine holzlatte kann ein knüppel sein aber ein knüppel kann keine holzlatte sein.

weiss noch nicht, ob ich damit einverstanden bin, glaube aber eher nicht, schon aus prinzip nicht.
aber vielleicht überleg ich´s mir noch mal. vielleicht begründe ich meine ansicht auch noch.

sag´ doch mal wegen meinem post #46, wenigstens, ob du´s einem zocker sagen darfst?!

gruss

zocker

Savateur73
09-11-2012, 11:51
dein post nr. 41 hatte auf mich so gewirkt; deine übrigen posts habe ich mir noch nicht so genau angesehen.
welche frage von mir hältst du denn für beschränkt?

gruss

zocker

stell dich mal nicht so an, du weisst schon welche Frage so schlau von dir war!

Sven K.
09-11-2012, 12:05
Bleibt beim Thema!

MCFly
09-11-2012, 12:24
Ich helfe gerne:

1. Zocker, bordell kann dir leider nicht mehr antworten

2. Schwierig zu beantworten. Bei der Feststellung eines Deliktes würde ich grds. zu "Mythos" tendieren. Beim Strafmaß kann das Kriterium "Kampfsport" wiederum grds. (wie jedes Kriterium) verschärfend hinzugezogen werden.

zocker
09-11-2012, 13:10
stell dich mal nicht so an, du weisst schon welche Frage so schlau von dir war!

sag´s erst mal und dann sehen wir weiter.

gruss

zocker

zocker
09-11-2012, 13:11
Ich helfe gerne:

1. Zocker, bordell kann dir leider nicht mehr antworten

2. Schwierig zu beantworten. Bei der Feststellung eines Deliktes würde ich grds. zu "Mythos" tendieren. Beim Strafmaß kann das Kriterium "Kampfsport" wiederum grds. (wie jedes Kriterium) verschärfend hinzugezogen werden.

geht´s ihm gut?

gruss

zocker

Schnueffler
09-11-2012, 13:56
Das kann dir keiner sagen, da er nicht mehr hier aktiv ist!

zocker
09-11-2012, 14:07
Das kann dir keiner sagen, da er nicht mehr hier aktiv ist!

ah ja, danke.
hoffentlich hat er sich nicht selbst gesprengt.

gruss

zocker

Schnueffler
09-11-2012, 14:26
ah ja, danke.
hoffentlich hat er sich nicht selbst gesprengt.

gruss

zocker

Naja, wenn man seinen alten Account kennt, dann weniger sprengen!

zocker
09-11-2012, 14:36
Naja, wenn man seinen alten Account kennt, dann weniger sprengen!

wie war denn der?
war er da noch kein sprengmeister?

gruss

zocker

Schnueffler
09-11-2012, 14:38
Ich sag nicht mehr dazu!

zocker
09-11-2012, 14:41
Ich sag nicht mehr dazu!

aha, geheimnisvoll!
so bleibt das kkb eben immer spannend!

gruss

zocker

Savateur73
09-11-2012, 19:57
Ach, Leute. Bitte!

Durch die Medien gehen nur die "Fehlurteile". Davon auf das deutsche Rechtssystem zu schließen ist einfach Dumfug. :rolleyes:

Wenn JEDEN TAG, in der Bild, jeweils ein Fehlurteil "dokumentiert" würde, wären es 365 Fälle im Jahr. Sind es aber bei weitem nicht. Die tausende Fälle von "richtigen" Urteilen nehmt Ihr doch gar nicht war. Daher ist Euer Eindruck einfach falsch und wird auch nicht besser, wenn Ihr es immer wieder wiederholt.

Dazu kommt, dazu Ihr NICHTS über den jeweiligen Tathergang wisst. Ihr wart nicht dabei. Ihr habt auch keine Akteneinsicht. Und doch erlaubt Ihr Euch ein Urteil. Denkt doch mal ein bisschen nach.

Willst Du jetzt die deutsche Justiz in Schutz nehmen oder was?:ups:
Was in Berlin mit den Tätern von Johnny K. passiert ist das ist doch ein Witz und leider nicht kein Einzelfall.
Hier noch so Fall wo die deutsche Justiz versagt hat.
Intensivtäter verprügelt Polizisten ? und läuft frei rum! Gewerkschaft empört über Justizskandal - Bremen - Bild.de (http://www.bild.de/regional/bremen/koerperverletzung/intensivtaeter-verpruegelt-polizisten-27033302.bild.html)
Solange das hier passiert Lachen sich Gewalttäter in der BRD über die Justiz kaputt.

zocker
09-11-2012, 20:35
Willst Du jetzt die deutsche Justiz in Schutz nehmen oder was?:ups:
Was in Berlin mit den Tätern von Johnny K. passiert ist das ist doch ein Witz und leider nicht kein Einzelfall.
Hier noch so Fall wo die deutsche Justiz versagt hat.
Intensivtäter verprügelt Polizisten ? und läuft frei rum! Gewerkschaft empört über Justizskandal - Bremen - Bild.de (http://www.bild.de/regional/bremen/koerperverletzung/intensivtaeter-verpruegelt-polizisten-27033302.bild.html)
Solange das hier passiert Lachen sich Gewalttäter in der BRD über die Justiz kaputt.

warum hattest du mich in deinem post #84 auch zitiert?

gruss

zocker

Savateur73
09-11-2012, 22:03
warum hattest du mich in deinem post #84 auch zitiert?

gruss

zocker

da musst du dich irren.;):D

zocker
09-11-2012, 22:05
da musst du dich irren.;):D

sehr gut!

gruss

zocker

DeepPurple
10-11-2012, 08:48
Willst Du jetzt die deutsche Justiz in Schutz nehmen oder was?:ups:
......
Solange das hier passiert Lachen sich Gewalttäter in der BRD über die Justiz kaputt.

Naja, hab nicht so das Gefühl. Eher, dass sie immer abhauen und einer Festnahme aus dem Weg gehen.

Im Ernst: Die Presse berichtet immer nur einen Bruchteil der Tatsachen. Wenn man mal schaut, was tatsächlich dahintersteckt, ist man oft überrascht.

Natürlich sind einige Fehurteile immer dabei. Aber im ganzen ists ok.

dieKrake
10-11-2012, 12:50
Würd ich Deep Purple zustimmen, was Presse und Medien betrifft.
Deren Tagesgeschäft ist es Meinungen durch Emotionen zu bilden und nicht möglichst nüchtern Sachverhalte darzustellen.

Da ich aus der Hundeausbildung komme, kenne ich aus diesem Bereich einige wahre Sachverhalte hinter einer Pressmitteilung und so manche Expertenmeinung die de facto nicht haltbar ist. Von daher bin ich auch in anderen Bereichen von denen ich keine Ahnung und kein Hintergrundwissen habe umso vorsichtiger geworden mit allzu schneller Meinungsbildung durch die Medien.

Gast
10-11-2012, 14:40
Im Ernst: Die Presse berichtet immer nur einen Bruchteil der Tatsachen. Wenn man mal schaut, was tatsächlich dahintersteckt, ist man oft überrascht.
ich kann das buch hier empfehlen:
http://www.amazon.de/Neuk%C3%B6lln-ist-%C3%BCberall-Heinz-Buschkowsky/dp/3550080115/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1352558122&sr=8-1
genauso wie das buch der heisig, vielleicht bist du dann auch überrascht ;)..

Sven K.
10-11-2012, 15:07
ich kann das buch hier empfehlen:
Neukölln ist überall: Amazon.de: Heinz Buschkowsky: Bücher (http://www.amazon.de/Neuk%C3%B6lln-ist-%C3%BCberall-Heinz-Buschkowsky/dp/3550080115/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1352558122&sr=8-1)
genauso wie das buch der heisig, vielleicht bist du dann auch überrascht ;)..

Ja, nee is klar. Weil ZWEI Leute aus dem Berliner Brennpunkt berichten ist es natürlich in GANZ Deutschland genauso. :rolleyes:

So lügen Journalisten: Amazon.de: Udo Ulfkotte, Michael Vogt: Filme & TV (http://www.amazon.de/So-l%C3%BCgen-Journalisten-Udo-Ulfkotte/dp/3942016214/ref=sr_1_9?ie=UTF8&qid=1352558955&sr=8-9)
Im Griff der Medien: Wie unser Bewusstsein manipuliert wird: Amazon.de: Klaus Emmerich: Bücher (http://www.amazon.de/Im-Griff-Medien-Bewusstsein-manipuliert/dp/3954861283/ref=sr_1_5?ie=UTF8&qid=1352558829&sr=8-5)
Medien und Manipulation: Amazon.de: Jürgen Alfred Eder: Bücher (http://www.amazon.de/Medien-Manipulation-J%C3%BCrgen-Alfred-Eder/dp/3640284534/ref=sr_1_7?ie=UTF8&qid=1352558910&sr=8-7)

Wie "genau" es die Reporter mit der Recherche nehmen sieht man hier sehr schön.
Vor Gericht: Schlagermove-Vergewaltiger gibt alles zu | Nachrichten- Hamburger Morgenpost (http://www.mopo.de/nachrichten/vor-gericht-schlagermove-vergewaltiger-gibt-alles-zu,5067140,20603044.html)
Sex-Überfall am U-Bahnhof: Gesuchter Vergewaltiger stellt sich der Polizei | Polizei- Hamburger Morgenpost (http://www.mopo.de/polizei/sex-ueberfall-am-u-bahnhof-gesuchter-vergewaltiger-stellt-sich-der-polizei,7730198,16598746.html)

Wer den Fehler findet bekommt einen Gummipunkt. :rolleyes:

Es gibt auch einen schönen Eintrag im BILDBlog, in dem Belegt wurde, das irgendwelche Täter, die eigentlich Hans und Thomas hießen, als Ali und Murat beschrieben wurden. Die Namen sind hier von mir erfunden worden. Link zum dem Blog finde ich leider nicht mehr.

Cillura
10-11-2012, 21:34
In der Schule wurde mir bereits sehr zeitig beigebracht: "Wer die Medien kontrolliert, kontrolliert die Massen." War sogar ein Prüfungsthema. Ich finde es immer wieder erscheckend, wie wenig die Leute über das nachdenken, was ihnen vorgesetzt wird. Entweder lesen sie nicht richtig, oder sie wollen es nicht genauer wissen. Sehr sehr traurig sowas. :(

Schnueffler
11-11-2012, 20:03
War das nicht auch schonmal Inhalt eines James Bond Films? ;)

Savateur73
11-11-2012, 20:06
War das nicht auch schonmal Inhalt eines James Bond Films? ;)

Tomorrow never dies!;)

Cillura
12-11-2012, 05:34
War das nicht auch schonmal Inhalt eines James Bond Films? ;)


Tomorrow never dies!;)

:confused: Ich kenne leider nur die ganz alten Filme mit Sean Connery und Roger Moore und den ganz neuen mit Daniel Craig. Ich weiß: Bildungslücke :o Ich werd mir wohl mal Pizza und Bier holen müssen und das ganze aufarbeiten. :D

Schnueffler
12-11-2012, 05:58
:confused: Ich kenne leider nur die ganz alten Filme mit Sean Connery und Roger Moore und den ganz neuen mit Daniel Craig. Ich weiß: Bildungslücke :o Ich werd mir wohl mal Pizza und Bier holen müssen und das ganze aufarbeiten. :D

Besser ist das!!!

JotBot
12-11-2012, 06:22
Ach, Leute. Bitte!

Durch die Medien gehen nur die "Fehlurteile". Davon auf das deutsche Rechtssystem zu schließen ist einfach Dumfug.

Wenn JEDEN TAG, in der Bild, jeweils ein Fehlurteil "dokumentiert" würde, wären es 365 Fälle im Jahr. Sind es aber bei weitem nicht. Die tausende Fälle von "richtigen" Urteilen nehmt Ihr doch gar nicht war. Daher ist Euer Eindruck einfach falsch und wird auch nicht besser, wenn Ihr es immer wieder wiederholt.

Dazu kommt, dazu Ihr NICHTS über den jeweiligen Tathergang wisst. Ihr wart nicht dabei. Ihr habt auch keine Akteneinsicht. Und doch erlaubt Ihr Euch ein Urteil. Denkt doch mal ein bisschen nach.

PUH! Vielen Dank für diesen Beitrag!

Ich hatte schon ein paar mal Kontakt mit der deutschen Justiz. Sie war nicht immer angenehm aber immer fair. Zugegeben, ich mußte erste einmal lernen, dass meine private Stammtischvorstellung von Recht der weichen mußte, die bei unserer Demokratie verabschiedet wurde. Aber das ist ja wohl eine heilsame Erfahrung.;)

Und auf die entsetzte Frage ob hier "die deutsche Justiz in Schutz genommen" werden soll: Blödsinn. Natürlich muß man weiterhin wach bleiben und das System verbessern, wie immer in der Geschichte. Wir reden von keiner heiligen Kuh sondern von einem vergleichsweise gut funktionierenden System zur Wahrung der Gerechtigkeit.

Nach dem aber einige meiner Verwandten im Auslang leben (USA, Spanien, Australien...) und ich weitere Kontakte nach Afrika habe kann ich nur sagen: wir stehen hier gar nicht schlecht da, nein: eher sogar gut! Besonders über Spanien hätte ich Vorfälle parat...:ups: Afrika setze ich mal ganz woanders an.:mad:

Von daher nochmals meinen Dank an Sven.:)

Cillura
12-11-2012, 07:47
Ich musste diesen Samstag miterleben, wie tief die Meinung, dass Kampfsportler mit schwarzem Gürtel von der Justiz grunsätzlich anders behandelt werden und viel strengere Maßstäbe angesetzt werden, verankert ist. Dieses Thema hat ganze 2!!! Stunden eingenommen. Keiner der Diskussionsteilnehmer betrieb Kampfsport oder hatte überhaupt mal was mit Gesetzestexten zutun. Alle hatten sie aber von ihren bekannten Bekannten gehört, dass sie so und so verurteilt wurden, mit dieser und jener Begründung des Richters.

Von logischen Gegenargumenten mit Begründung wollte keiner was wissen, denn die Experten wussten es natürlich besser. Also hab ich mich schon recht früh aus der Diskussion ausgeklingt und nur noch zugehört und mich auf mein Eis gestürzt.

Dann hörte ich den entscheidenden Satz : "Macht die Cilli nicht so'n Kampfsportzeug? ... Sag du doch mal was. Was ist wenn man mit nem Schwarzgurt jemanden in Notwehr umbringt?" :ups: Die Cilli hatte aber keinen Boch in dieser niveaulosen Diskussion* mitzureden. Nur wollten das die anderen nicht begreifen. Ich: "Man braucht keinen schwarzen Gürtel, um jemanden umzubringen. Das geht auch mit jedem anderen Gürtel." Schockierte Blicke und garstiges Gemurre folgten und kurz danach haben sie wieder angeregt weitergeschwätzt. :narf:


*Es war eher ein Austauschen von "Einem bekannten Bekannten von mir ist mal dies und jenes passiert ..."-Geschichten.

Sven K.
12-11-2012, 15:49
....
*Es war eher ein Austauschen von "Einem bekannten Bekannten von mir ist mal dies und jenes passiert ..."-Geschichten.

Das ist es meist immer.
Kommt gleich nach "Kampfsportler werden als Waffe behandelt." und "KKler müssen 3 x Vorwarnen, bevor sie zuschlagen." ;)

icken
12-11-2012, 16:08
und "KKler müssen 3 x Vorwarnen, bevor sie zuschlagen." ;)

:ups: Echt?

Ich hab das bisher immer hinterher gemacht.:D

Schöner finde ich ja den warnenden Satz eines Wt`lers, der im ing ung Forum mal gepostet wurde.


„So nicht, mein Freund, du ziehst dich jetzt ganz schnell zurück. Sonst bin ich gezwungen, mich zu verteidigen und das wird böse, für euch alle drei.“

Wer den hört, ergreift gleich die Flucht und nimmt gleich seine Kumpels mit. :cool:

Tori
12-11-2012, 20:52
Das ist es meist immer.
Kommt gleich nach "Kampfsportler werden als Waffe behandelt." und "KKler müssen 3 x Vorwarnen, bevor sie zuschlagen." ;)

Dummerweise muß ich mir den Schwachsinn auch im Büro und teilweise bei Freunden anhören. "Ey, Du machst Kampfsport. Du wirst doch vor Gericht als eine Waffe gesehen, oder?." Und: " Wie oft musst Du Deinen Gegner warnen, bevor Du zuschlagen darfst?"

Die glauben das wirklich :ups:

Diese bescheuerten Mythen sterben halt nie aus :o

Phrachao-Suea
12-11-2012, 20:56
Immer diese schönen "Hören-Sagen"-Diskussion von Laien oder irgendwelchen Wichtigtuer ;)

Ich sag einfach dazu:
Lasst es einfach nicht drauf ankommen!
Prügelt euch im Sparring / Ring und fertig!
Alles andere ist die Justiz und damit kennen sich die meisten nicht aus :)

Savateur73
13-11-2012, 09:05
Immer diese schönen "Hören-Sagen"-Diskussion von Laien oder irgendwelchen Wichtigtuer ;)

Ich sag einfach dazu:
Lasst es einfach nicht drauf ankommen!
Prügelt euch im Sparring / Ring und fertig!
Alles andere ist die Justiz und damit kennen sich die meisten nicht aus :)

Ein guter Fachanwalt aber sicher schon!:cool:
Ich empfehle jedem KK/KSler eine gute RS-Versicherung und ich spreche aus eigener Erfahrung.:cool:

Schnueffler
13-11-2012, 10:24
Ein guter Fachanwalt aber sicher schon!:cool:
Ich empfehle jedem KK/KSler eine gute RS-Versicherung und ich spreche aus eigener Erfahrung.:cool:

Dann sprich du mal!
Bin neugierig!

zocker
13-11-2012, 11:30
Ich musste diesen Samstag miterleben, wie tief die Meinung, dass Kampfsportler mit schwarzem Gürtel von der Justiz grunsätzlich anders behandelt werden und viel strengere Maßstäbe angesetzt werden, verankert ist. Dieses Thema hat ganze 2!!! Stunden eingenommen. Keiner der Diskussionsteilnehmer betrieb Kampfsport oder hatte überhaupt mal was mit Gesetzestexten zutun. Alle hatten sie aber von ihren bekannten Bekannten gehört, dass sie so und so verurteilt wurden, mit dieser und jener Begründung des Richters.

Von logischen Gegenargumenten mit Begründung wollte keiner was wissen, denn die Experten wussten es natürlich besser. Also hab ich mich schon recht früh aus der Diskussion ausgeklingt und nur noch zugehört und mich auf mein Eis gestürzt.

Dann hörte ich den entscheidenden Satz : "Macht die Cilli nicht so'n Kampfsportzeug? ... Sag du doch mal was. Was ist wenn man mit nem Schwarzgurt jemanden in Notwehr umbringt?" :ups: Die Cilli hatte aber keinen Boch in dieser niveaulosen Diskussion* mitzureden. Nur wollten das die anderen nicht begreifen. Ich: "Man braucht keinen schwarzen Gürtel, um jemanden umzubringen. Das geht auch mit jedem anderen Gürtel." Schockierte Blicke und garstiges Gemurre folgten und kurz danach haben sie wieder angeregt weitergeschwätzt. :narf:


*Es war eher ein Austauschen von "Einem bekannten Bekannten von mir ist mal dies und jenes passiert ..."-Geschichten.

erinnert m.e. an manche "diskussionen" hier im board.

gruss

zocker

Savateur73
13-11-2012, 11:51
Dann sprich du mal!
Bin neugierig!

Dann verweise ich auf das Forum SV hier!:cool:

Schnueffler
13-11-2012, 12:16
Dann verweise ich auf das Forum SV hier!:cool:

Werd doch mal konkreter!

Sven K.
13-11-2012, 12:24
Werd doch mal konkreter!

Er hat doch geschrieben, das er einen Betrunken K.O. gekickt hat. Schon vergessen? :D ;)
Als Richter hätte ich ihn auch "verknackt". :baeehh: ;)

Tracer
13-11-2012, 13:04
Werd doch mal konkreter!

;)


So etwas ist mir mal vor Jahren passiert als meine Cousine zu Besuch war.
Da war so ein Spinner der voll ausgerastet ist und jeden angepöbelt und geschlagen hat und das Mitten auf dem HBF.:ups:
Der hatte wohl Tourett und wurde dabei gewalttätig und da war er bei mir genau an der richtigen Adresse, weil der Anfing meine Cousine zu beleidigen die kein Wort deutsch versteht und wollte zu einem Suckerpunch ausholen.
Zum Glück konnte ich meine Cousine wegziehen und nach einem Sidekick von mir landete er gegen einen Getränkeautomaten
und ging halb K.O. zu Boden. Da wurde ich von der Menge bejubelt, weil der Idiot die richtige Antwort bekommen hat.

Savateur73
13-11-2012, 14:19
Er hat doch geschrieben, das er einen Betrunken K.O. gekickt hat. Schon vergessen? :D ;)
Als Richter hätte ich ihn auch "verknackt". :baeehh: ;)

Wie bitte!:aufsmaul:;):D

zocker
13-11-2012, 14:38
Er hat doch geschrieben, das er einen Betrunken K.O. gekickt hat. Schon vergessen? :D ;)
Als Richter hätte ich ihn auch "verknackt". :baeehh: ;)

in echt oder nur im spass?

gruss

zocker