Vollständige Version anzeigen : Geheimhaltungspflicht? Geistiges Eigentum?
Hallo zusammen! Ich hätte beinahe kürzlich bei einer Kampfkunstschule begonnen zu trainieren, hätte ich nicht den Vertrag gelesen, der folgende Klausel enthielt:
Geheimhaltungspflicht
Alle bei NAME_DER_SCHULE vermittelten Interpretationen historischer Kampftechniken sowie Trainingsmethoden und Übungen sind das geistige Eigentum von NAME_DES_LEHRERS. Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese Trainingsinhalte geheim zu halten und nicht unauthorisiert an Dritte weiterzugeben.
(Es ist eine Schule für historische Kampfkunst. Der Vorfall hat aber für mich sehr allgemeine Fragen aufgeworfen.)
Ich habe dem Lehrer eine E-Mail mit meinen Gedanken dazu geschrieben und was diese Klausel an rechtlichen, sofern denn rechtskräftig, aber zumindest moralischen, Konsequenzen für mich hätte. Er konnte mich daraufhin scheinbar nicht mehr leiden. Das ganze hat für mich einige Fragen aufgeworfen und ich hoffe der ein oder andere kann ein wenig Licht darauf werfen, da eine Internetsuche recht erfolglos war.
Bis dato hatte ich noch nie von soetwas gehört. Kampfkünste wurden immer schon zu neuen Stilen zusammengeworfen und ergänzt und am Beispiel des Wing Chun Dschungels (WC,WT,VT,YC,...) an Schulen dachte ich eigentlich ganz gut zu erkennen, dass man sich vielleicht den Namen schützen lassen kann, aber es immer dem Schüler überlassen ist, ob und wie er sein Wissen weitergibt.
Als konkrete Fragen formuliert:
Ist soeine Klausel rechtskräftig nach deutschem Recht?
Kann man sich Bewegungsabläufe oder Trainingsmethoden patentieren oder anders (zB. als Marke) schützen lassen?
Darf ich Dritten generell gelernte Übungen zeigen oder gibt es bestimmte Einschränkungen?
Nach dieser Erfahrung ist es mir wichtig zu wissen, wie ein Lehrer zur Weitergabe und Weiterentwicklung der gelernten Techniken und Übungen steht. Ich habe zwar keine unmittelbaren Pläne, aber ich will es zumindest prinzipiell dürfen, falls das für mich irgendwann Sinn machen sollte. Sollte ich einen neuen Lehrer darauf ansprechen oder mache ich mich mit soeiner Frage sofort bei jedem Lehrer unbeliebt, weil er Angst hat, dass ich ihm Konkurrenz machen würde, ich den Stil verwässern könnte, ich nicht die nötige Qualifikation habe und daher Dritte verletzen könnte, etc. Auf der einen Seite ist es mir nun wichtig das in Erfahrung zu bringen, auf der anderen Seite ist es mir unangenehm, die Frage zu stellen. Was ist Eure Meinung dazu?
Vielen Dank!
EDIT:
Der Lehrer hat mir seine Beweggründe nun erklärt. Es gehe ihm um die Übungen, die er mit viel Arbeit erdacht habe, eben das "wie" die Teilnehmer zu ihren Fähigkeiten kommen. So dürfe ich das Resultat des Trainings demonstrieren, also zB. im freien Kampf, aber eben nicht die Trainingsübungen selbst (meines Erachtens nach, ist die Klausel mit "Interpretationen historischer Kampftechniken" durchaus weiter gefasst, aber das ist die Erklärung, die ich bekommen habe). Es ist an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass es sich bei der Schule nicht um einen Verein, sondern um ein Unternehmen handelt. Er hat sein Hobby zum Beruf gemacht und das ist nun eine der Konsequenzen. Auch, wenn ich seine Einstellung nicht teile, kann ich ihn verstehen.
Paul2102
06-11-2012, 11:20
Bis dato hatte ich noch nie von soetwas gehört. Kampfkünste wurden immer schon zu neuen Stilen zusammengeworfen und ergänzt und am Beispiel des Wing Chun Dschungels (WC,WT,VT,YC,...) an Schulen dachte ich eigentlich ganz gut zu erkennen, dass man sich vielleicht den Namen schützen lassen kann, aber es immer dem Schüler überlassen ist, ob und wie er sein Wissen weitergibt.
Es geht ihm wahrscheinlich schlicht und ergreifend um Qualitätserhalt.
Demzufolge kann es ihm eben nicht egal sein, wenn ein "Schüler" bzw Trainingsteilnehmer (als einfaches Beispiel) unerlaubt irgendwo seine erlornten Techniken zeigt, und auf Nachfrage verlautet, er habe diese Techniken so und so beim Lehrer XY des Stils YZ gelernt.
Wenn der Lehrer ihm nicht ausdrücklich dieses erlaubt, wird es schon seinen Grund haben, z.B. dass die Techniken/prinzipien nicht 100% verstanden wurden, dass sie nicht richtig erklärt und gezeigt werden können.
Es ist eben NICHT dem Schüler überlassen, ob und wie er sein Wissen weitergibt.
Es obliebt dem Lehrer, eine Lehrerlaubnis an den Schüler zu erteilen.
Das ist richtiges Bullshit.
Er kann von mir aus verlangen dass sein Name oder sein System nicht genannt wird aber Patente auf Bewegungsabfolgen gibt es sicher nicht.
Ansonsten lass ich mir die Rechte an Jab, Cross und Hook sichern.
Und wenn ich jemand anderem was zeigen will ist das auch mein gutes Recht.
Das wäre ja noch schöner.
Das ist richtiges Bullshit.
Er kann von mir aus verlangen dass sein Name oder sein System nicht genannt wird aber Patente auf Bewegungsabfolgen gibt es sicher nicht.
Ansonsten lass ich mir die Rechte an Jab, Cross und Hook sichern.
Und wenn ich jemand anderem was zeigen will ist das auch mein gutes Recht.
Das wäre ja noch schöner.
Dann darfst du mir aber erstmal was zahlen,weil ich mir "Hand zur Faust ballen"patentieren lasse.
Es geht ihm wahrscheinlich schlicht und ergreifend um Qualitätserhalt.
Demzufolge kann es ihm eben nicht egal sein, wenn ein "Schüler" bzw Trainingsteilnehmer (als einfaches Beispiel) unerlaubt irgendwo seine erlornten Techniken zeigt, und auf Nachfrage verlautet, er habe diese Techniken so und so beim Lehrer XY des Stils YZ gelernt.
Danke, jetzt kann ich die Position des Lehrers besser verstehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass das der Beweggrund hinter soeiner Klausel ist.
So wie die Klausel formuliert ist, scheint sie aber bestimmte weitergreifende Konsequenzen zu haben. Angenommen es treffen sich zwei Karateka von unterschiedlichen Schulen für ein gemeinsames Training. Beide haben einige Jahre trainiert, keiner ist selbst aber Trainer und keiner darf sein Wissen weitergeben. Wenn die beiden sich nicht über ihre (zumindest moralische) Verpflichtung hinwegsetzen, dürfen sie sich nicht austauschen, was ich irgendwie falsch finde.
Er kann von mir aus verlangen dass sein Name oder sein System nicht genannt wird aber Patente auf Bewegungsabfolgen gibt es sicher nicht.
Das würde der Qualitätssicherung genüge tun. Eine solche Klausel hätte ich problemlos unterschrieben. Der Erfahrung nach, zerbreche ich mir mehr den Kopf über solche Dinge, als der Autor einer solchen Klausel selbst, aber so ist das halt.
So wie die Klausel formuliert ist, scheint sie aber bestimmte weitergreifende Konsequenzen zu haben. Angenommen es treffen sich zwei Karateka von unterschiedlichen Schulen für ein gemeinsames Training. Beide haben einige Jahre trainiert, keiner ist selbst aber Trainer und keiner darf sein Wissen weitergeben. Wenn die beiden sich nicht über ihre (zumindest moralische) Verpflichtung hinwegsetzen, dürfen sie sich nicht austauschen, was ich irgendwie falsch finde.
Ich glaube nicht, dass es dem Lehrer darum geht, dass du dich nicht hin und wieder mit anderen austauschst, sondern darum dass du selbst beginnst regelmäßig zu unterrichten.
klancmaster
06-11-2012, 12:38
Ich glaube nicht, dass es dem Lehrer darum geht, dass du dich nicht hin und wieder mit anderen austauschst, sondern darum dass du selbst beginnst selber regelmäßig zu unterrichten.
Hätte ich auch so gesehen..
Finds auch interessant...
Hatte in meinem ersten und vll. auch zweiten WT-Vertrag auch solche Klauseln, keine Techniken außerhalb des Unterrichts zeigen oder so ähnlich, habe mich aber natürlich nicht dran gehalten, trainiere ich mal mit einem befreundeten KSler darf ich nichts von dem Gelernten zeigen? What? Das ist in der Tat bullshit...
Rechtlich völlig unhaltbar ohne jede Bedeutung.
Finds auch interessant...
Hatte in meinem ersten und vll. auch zweiten WT-Vertrag auch solche Klauseln, keine Techniken außerhalb des Unterrichts zeigen oder so ähnlich,
Dann hast du ja die A...karte.
Wenn du es brauchst und angegriffen wirst, darfst du nichts davon zeigen und musst stillhalten, wie der Typ mit der weißen Hose.:D
Der hat scheinbar auch so`n Unsinn unterschrieben.:mad:
B5LhY2lSlHk
:D
Die waren sich bestimmt sicher dass das Zeug in der Anwendung eh keiner erkennt. :D
Wobeis bei mir nichtmal stimmte, egal... :cool2:
Verträge sind prinzipiell frei, solange sie nicht gegen Recht und Sitte verstoßen.
Wenn ihr einen Vertrag macht, der zur Geheimhaltung verpflichtet so ist das legal und Euer Ding. Das ist in der Industrie ganz normal (Geheimhaltungsvereinbarungen). Entstehende Schäden durch Vertragsbruch könen ganz normal durch ein Gericht entschieden werden, durch z.B. Entschädigungszahlungen. Das ganze läuft im Berufsleben unter Begriffen wie: geistiges Eigentum, Wettbewerbsverbot, Industriespionage, Insiderhandel, etc. pp..
Speziell bei Kampfkünsten kann man sich eigentlich nur den Namen und die Geschäftsidee schützen lassen. Das Bewegungsabläufe schutzwürdig sind ist mir nicht bekannt, allerdings gibt es bei verschiedenen Sicherheitskräften bestimmte Techniken und Methoden die nicht weitergegeben werden dürfen.
Desweiteren ist bei Missbrauch unter Umständen auch der Anstifter/Lehrer unter Verantwortung, weshalb manche Schulen das polizeiliche Führungszeugnis verlangen oder Schüler wegen charakterliche Uneignung ausschließen.
Prinzipiell muss der Lehrer Dir gar nichts beibringen! Wenn er Dir aber bestimmte Sachen unterrichtet, so darf und kann er dafür Gegenleistungen und Rahmenbedingungen festlegen. Ob Du den Vertrag allerdings annimmst und unterschreibst ist wiederrum Deine eigene Sache. Vorsätzlicher Vertragsbruch ist prinzipiell strafbar und berechtigt zu Enschädigungen, egal was es betrifft, Zahlungen oder Geheimhaltung oder Film- und Fotografierverbot oder sonstige Verhaltensweisen. Wenn es Dir nicht passt, dann lerne woanders.
Rechtlich völlig unhaltbar ohne jede Bedeutung.
das ist nur Dein Beitrag
Der Lehrer hat mir seine Beweggründe nun erklärt. Es gehe ihm um die Übungen, die er mit viel Arbeit erdacht habe, eben das "wie" die Teilnehmer zu ihren Fähigkeiten kommen. So dürfe ich das Resultat des Trainings demonstrieren, also zB. im freien Kampf, aber eben nicht die Trainingsübungen selbst (meines Erachtens nach, ist die Klausel mit "Interpretationen historischer Kampftechniken" durchaus weiter gefasst, aber das ist die Erklärung, die ich bekommen habe). Es ist an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass es sich bei der Schule nicht um einen Verein, sondern um ein Unternehmen handelt. Er hat sein Hobby zum Beruf gemacht und das ist nun eine der Konsequenzen. Auch, wenn ich seine Einstellung nicht teile, kann ich ihn verstehen.
Verträge sind prinzipiell frei, solange sie nicht gegen Recht und Sitte verstoßen.
Wenn ihr einen Vertrag macht, der zur Geheimhaltung verpflichtet so ist das legal und Euer Ding. Das ist in der Industrie ganz normal (Geheimhaltungsvereinbarungen). Entstehende Schäden durch Vertragsbruch könen ganz normal durch ein Gericht entschieden werden, durch z.B. Entschädigungszahlungen. Das ganze läuft im Berufsleben unter Begriffen wie: geistiges Eigentum, Wettbewerbsverbot, Industriespionage, Insiderhandel, etc. pp..
Speziell bei Kampfkünsten kann man sich eigentlich nur den Namen und die Geschäftsidee schützen lassen. Das Bewegungsabläufe schutzwürdig sind ist mir nicht bekannt, allerdings gibt es bei verschiedenen Sicherheitskräften bestimmte Techniken und Methoden die nicht weitergegeben werden dürfen.
Desweiteren ist bei Missbrauch unter Umständen auch der Anstifter/Lehrer unter Verantwortung, weshalb manche Schulen das polizeiliche Führungszeugnis verlangen oder Schüler wegen charakterliche Uneignung ausschließen.
Prinzipiell muss der Lehrer Dir gar nichts beibringen! Wenn er Dir aber bestimmte Sachen unterrichtet, so darf und kann er dafür Gegenleistungen und Rahmenbedingungen festlegen. Ob Du den Vertrag allerdings annimmst und unterschreibst ist wiederrum Deine eigene Sache. Vorsätzlicher Vertragsbruch ist prinzipiell strafbar und berechtigt zu Enschädigungen, egal was es betrifft, Zahlungen oder Geheimhaltung oder Film- und Fotografierverbot oder sonstige Verhaltensweisen. Wenn es Dir nicht passt, dann lerne woanders.
Danke für die Erläuterungen. Bei Sicherheitskräften macht das insofern Sinn, als dass manche Techniken an Wirksamkeit einbüßen, wenn der Widersacher sie kennt. Aus der Geschäftswelt bin ich Geheimhaltungsvereinbarungen inzwischen gewohnt und auch dort erfüllen sie einen Zweck. Von meinen Hobbies möchte ich soetwas aber fern halten. Des einen Hobby ist nun aber des anderen Geschäft und, wie du sagst, wenn mir das nicht gefällt, dann lerne ich eben woanders. In diesem Fall bedeutet das, an meinem derzeitigen Fleckchen Erde, zwar Selbststudium, aber dafür darf ich alle Übungen auch mit Gleichgesinnten teilen.
der herbie
07-11-2012, 06:59
Die einzige rechtliche Wirkung die solche Klauseln entfalten können maximal ein "Schulverweis" auf grund von Vertragsverstößen sein. Ein möglicher mit Geld zu heilender Schaden entsteht nicht bzw. ist vor einem deutschen Gericht schlicht nicht einklagbar, da es im Kern um nicht zu schützende bewegungsabläufe geht. Selbstverständlich ist die Rechtslage eine andere, wenn mit der "vertragswidiregen Weitergabe von techniken blablabla" Schulnamen oder Lehrernamen einher gehen. Aber auch hier würde eine Schadenersatzklage nur wenig Aussicht auf Erfolg haben....
In Bezug auf die Vertragsfreiheit hat der User "klar" weitestgehend recht, die genannten Rechtsfolgen sind bei diesem Sachverhalt aber eher folkloristischer Natur.
Glück auf
der herbie
re:torte
07-11-2012, 08:33
Geheime Techniken? bestimmt weil sie so brutal sind und schreckliche Schäden beim Opfer herbeiführen.
:D
hahaha
wir verhandeln heute die Sache Kampfschule xy gegen hernn z wegen Geheimnisverrat. Erzählen sie dem Gericht doch mal wie sie den geheimen Punch ihrem Bekannten gezeigt haben.
Geheimhaltungspflicht
Alle bei NAME_DER_SCHULE vermittelten Interpretationen historischer Kampftechniken sowie Trainingsmethoden und Übungen sind das geistige Eigentum von NAME_DES_LEHRERS. Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese Trainingsinhalte geheim zu halten und nicht unauthorisiert an Dritte weiterzugeben.
Hmm, und was soll im Falle des Vertragsverstoßes drohen? Davon steht da ja nun nichts im Vertrag. Den Vertrag hat er wahrscheinlich selber entworfen und kein Jurist.
Hmm, und was soll im Falle des Vertragsverstoßes drohen? Davon steht da ja nun nichts im Vertrag. Den Vertrag hat er wahrscheinlich selber entworfen und kein Jurist.
:biglaugh: Vermutlich droht nur allgemein Vertragsauflösung.
Hug n' Roll
07-11-2012, 09:41
uaahhh : im Bierverschiß!!!!!:its_raini
- und das beim Grandmaster Soke Monsterultrageheimtödlichobermasterchief...
Im Ernst:
Ich halte die Geheimnistuerei eher für eine PR-Masche. Mal ganz unabhängig von der rechtlichen Bindekraft solcher Klauseln und Wirkungen der Verträge....
Man muss drei Dinge unterscheiden:
1. Schutzrechte, Patentrecht, Urheberrecht:
Die Schutzwürdigkeit von Körperbewegungen oder Didaktik ist mir nicht bekannt.
2. Vertragsrecht:
Arglistige Täuschung oder Vertragsbruch oder ähnliches können sehr wohl Entschädigungsforderungen nach sich ziehen. Ein Vertrag ist eine rechtskräftige Vereinbarungen zwischen zwei Personen und hat Gültigkeit und muss eingehalten werden, ob das nun den vereinbarten Preis/Lohn betrifft oder sonstiges. Verträge sind nur ungültig wenn sie gegen geltendes Recht oder allgemeine Sitte verstoßen. Inwieweit allerdings der Schulbetreiber einen Schaden wirklich nachweisen kann und das Gericht dementsprechend entscheidet ist wiederum etwas anderes. In dem Fall gilt der Verstand und die Einschätzung des Richters.
3. geistiges Eigentum:
Das ist aufgrund des Internets ein neues und noch nicht gelöstes Problem.
Es gibt für beide Seiten sehr logische und gesellschaftshistorische Argumente.
Software bzw. Wissen zu schützen ist relativ schwierig.
Ich vertrete den Ansatz, das derjenige der geistige Ware verbreitet sich damit einverstanden erklärt, dass sein geistiges Eigentum unkontrolliert weiter verbreitet wird. Das bedeutet, das wenn ich "Geheimnisse" weitergebe mich damit einverstanden erkläre, dass diese jetzt öffentlich und Allgemeingut sind. Eine Wissensweitergabe im Internet oder in einer öffentlichen Schule ist quasi eine Veröffentlichung. Aus diesem Grund bin ich auch nicht bei Facebook oder sonstigen "Hose-runter"-Netzwerken. Etwas zu veröffentlichen aber die unkontrollierte Weitergabe zu verhindern halte ich für praktisch nicht möglich.
Ich bin kein Jurist, das ist nur meine persönliche Einschätzung. Diese kann falsch sein.
Ich halte die Geheimnistuerei eher für eine PR-Masche.
Genauso wie das Verlangen des polizeilichen Führungszeugnisses oder das man unterschreiben muss gezeigte Techniken nicht böswillig einzusetzen.
Das ein Kampfsportschulbetreiber jemals wegen eines Deliktes eines Schülers verurteilt wurde habe ich noch nie gehört.
Die Stossrichtung ist wirklich eher: "Wir sind so böse und unser System ist so wirksam, das das geheimgehalten werden muss, weil das sooooo gefährlich ist." -> Marketing
PR trifft es ganz gut. Ist wie "der tödliche Witz" (Monty Python), den man nicht weiter erzählen darf. Natürlich gibt es Möglichkeiten, bei Vertragsverletzungen Schadensersatz einzuklagen (z.B. § 280 BGB). Man kann natürlich auch auf Unterlassung klagen. Praktisch relevant? Wohl kaum. Ob eine solche Klausel der AGB-Kontrolle standhalten würde...?
ohh man wer weiss vieleicht lernt man ja da tatsächlich was geheimes vieleicht darfst du aber auch dann dein leben lang niemanden den geheimen frontkick zeigen also ich würd da nicht mitmachen.
@abakus:
Es gibt die salvatorische Klausel und es wird nach "Üblichkeit" entschieden.
Außerdem gilt der Sinn des Vertrages einzuhalten.
Der Sinn ist Geldverdienen durch Kampfkunst-Unterricht. Das ist der Vertragszweck. Die ungenehmigte Weitergabe zum Zwecke eines Geschäftes (Untericht gegen Geld) zu verbieten, entspricht einem Wettbewerbsverbot, das ist legal.
Die Weitergabe von Wissen zu unterbinden ist m.E. nicht üblich, nicht kontrollierbar, nicht durchführbar.
Vielleicht sollte der Vertragsteil mal von einem Anwalt umgeschrieben werden, so das er unanfechtbar rechtskräftig wird und der Üblichkeit entspricht, also keine Verbreitung in Medien und Wettbewerbsverbot. Das ein Schüler sein Wissen nicht seiner Frau oder Freunden zeigen darf ist m.E. unüblich und nicht durchführbar und von daher wahrscheinlich vor Gericht nicht durchsetzbar.
Aber ich weiß es nicht! AGB's sind ein eigenes Feld. Ich lese sie gar nicht mehr. Im Ernstfall benötigt man einen sehr guten Anwalt und die Entscheidung fällt das Gericht. Manche AGB's sind trotz salvatorischer Klausel völlig ungültig, z.B. "Brauereiverträge" o.ä..
EDIT: Es ist auch die Frage, ob die Geheimhaltung unmittelbarer Vertragsbestandteil ist, also explizit vereinbart wird, oder nur Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Als unmittelbarer Vertrag wäre sie unanfechtbar, als Teil der AGB's vielleicht unüblich und daher nur bedingt wirksam.
@klar: Eine "salvatorische Klausel" gilt allenfalls dann, wenn sie im Vertrag drinsteht.
Salvatorische Klausel ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel)
Und selbst wenn sie drinstehen sollte... Was würde das dann bedeuten? Wäre die von dem TE genannte Klausel unwirksam und die salvatorische Klausel wirksam (sie kann ja auch unwirksam sein), blieben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam.
Das würde bringen, dass die private Weitergabe vielleicht nicht verboten werden kann, aber dennoch die allgemeine Veröffentlichung weiterhin nicht erlaubt ist, weil sie nicht Teil des Vertrages ist. Deweiteren wäre der Vertrag insgesamt im Sinne der Vertragspartner (beider) weiterhin weitesgehend gültig, selbst wenn Teile des Vertrages nicht gültig sind.
"Der Sinn ist Geldverdienen durch Kampfkunst-Unterricht. Das ist der Vertragszweck. Die ungenehmigte Weitergabe zum Zwecke eines Geschäftes (Untericht gegen Geld) zu verbieten, entspricht einem Wettbewerbsverbot, das ist legal."
"Das ein Schüler sein Wissen nicht seiner Frau oder Freunden zeigen darf ist m.E. unüblich und nicht durchführbar und von daher wahrscheinlich vor Gericht nicht durchsetzbar."
Sensei-T
07-11-2012, 11:05
Der Lehrer hat mir seine Beweggründe nun erklärt. Es gehe ihm um die Übungen, die er mit viel Arbeit erdacht habe, eben das "wie" die Teilnehmer zu ihren Fähigkeiten kommen. [...]
halt wie 'ne Rezeptur, jeder kann und darf die Schokolade essen, aber niemand bekommt das Rezept wie's entstanden ist :rolleyes:
Und???
a) hat jeder Trainer eh 'ne andere Methodik und Didaktik
b) hilft's dem einen Schüler so, dem anderen so... soll heißen, dass nicht jedem das "wie" schmeckt und man sich auf jeden "neu einschießen" muss :D
Gibt es eigentlich Musterverträge für Kampfkunst-/Kampfsport-/Selbstverteidigungs-Schulen?
Das würde mich interessieren.
Vielleicht könnten wir hier (im KKB) auch ein paar allgemein gültige Richtlinien festlegen, eine Art Mustervertrag erstellen (falls es das noch nicht gibt).
Hug n' Roll
07-11-2012, 11:41
Da ich mein Wissen nach dem Motto von Kano Jigoro, "Seki ekisei" ("Wissen verpflichtet zur Lehre"), weitergebe und selbstverständlich nichts daran verdiene, verabschiede ich mich an dieser Stelle zunächst aus der Diskussion.
Ich verdiene auch nichts daran, wollte mich aber früher gegen alles absichern, mit dem Ergebnis das die Leute nach Durchlesen des Vertrages nie wieder kamen. :(
Jetzt weise ich nur noch mündlich daraufhin hin, dass das auf eigene Gefahr ist.
Ein Mustervertrag wäre trotzdem interessant, auch wenn man nur Teile davon verwendet.
Der Vertrag sollte irgendwie harmlos sein und nicht abschrecken, sollte mich aber bei Verletzungen der Schüler und sonstigen Schäden an oder durch die Schüler, oder an oder durch die Räumlichkeiten absichern.
Ich mache das nur hobbymäßig. Ich hatte eine spezielle Haftpflichtversicherung dafür, aber die habe ich gekündigt weil mir das auf Dauer zu teuer war.
Sensei-T
07-11-2012, 11:49
Da ich mein Wissen nach dem Motto von Kano Jigoro, "Seki ekisei" ("Wissen verpflichtet zur Lehre"), weitergebe und selbstverständlich nichts daran verdiene, verabschiede ich mich an dieser Stelle zunächst aus der Diskussion.
Du verdienst nichts daran? Nicht mal den Dank Deiner Schüler? Das wäre traurig! Aber mal im Ernst: ich gehe nach denselben Grundsätzen, dass das Wissen nicht dazu da ist, mit ins Grab genommen zu werden. Wo kämen wir da hin, wenn jeder so denken würde: meins ist meins und bleibt meins
Aber wie man sieht, gibt's auch anders Denkende - ich frag mich nur, wo die ihr Wissen her haben :rolleyes:
Paul2102
07-11-2012, 12:42
Da ich mein Wissen nach dem Motto von Kano Jigoro, "Seki ekisei" ("Wissen verpflichtet zur Lehre"), weitergebe und selbstverständlich nichts daran verdiene, verabschiede ich mich an dieser Stelle zunächst aus der Diskussion.
So einfach ist es nicht.
Anfangs musste jeder Schüler des Kodokan einen Eid ablegen (der mit Blut unterschrieben wurde!), dass das Wissen nicht ohne Autorisation durch J. Kano weitergegeben werden durfte!
Das galt i.d.R. auch in den Ryu-ha!
I Promise that I will not divulge to others any of the secrets arts of judo by either visual or verbal means to any person or person whatsoever without Authorisation from the kodokan
("Judo Memoirs", S. 20)
Es ist natürlich leichter, in schwarz/weiß zu denken und jedem erstmal Marketingzwecle zu unterstellen oder jemanden die Angst zuzusprechen, seine eigenen Techniken nicht im Dialog messen zu wollen, anstatt auch mal auf die Historie zu schauen.
(allgemein, nicht an dich gerichtet Budo-Sensei).
So einfach ist es nicht.
Anfangs musste jeder Schüler des Kodokan einen Eid ablegen (der mit Blut unterschrieben wurde!), dass das Wissen nicht ohne Autorisation durch J. Kano weitergegeben werden durfte!
Das galt i.d.R. auch in den Ryu-ha!
Bruce Lee hat doch mal gegen irgendeinen Sensai gekämpft, weil er ohne dessen Billigung Weiße unterrichtet hat. Also so weit hergeholt ist es sicher nicht. Aber rechtlich einklagbar? Wenn man es natürlich auf "andere Weise" regelt, dann ist das, was in dem Vertrag steht, vielleicht auch ein nett gemeinter Ratschlag... :D
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