Rechtliche Frage [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Arkandî
15-11-2012, 19:53
Hey hätte hier eine rechtliche zivilrechtliche Frage.
Wenn man sich für einen Wochenendtrip anmeldet und den aus privaten Gründen absagt, besteht dann Anspruch des Veranstalters auf die vollen
Teilnehmergebühren ? Hinzuzufügen wäre eine dünne Informationsdichte auch wenn diese in meinem Fall nicht ausschlaggebend war, aber vielleicht würde dies bereits vorher greifen.
Reine Interessensfrage, da der Betrag bei den es sich bei mir handelt nicht so wild wäre, aber Geld zu verschenken hat man auch nicht :p

Hundertzehn
15-11-2012, 21:14
Verträge sind einzuhalten.
"Ich hab jetzt doch etwas anderes vor" ist i.d.R. kein Rücktrittsgrund.

Arkandî
15-11-2012, 21:46
Verträge sind einzuhalten.
"Ich hab jetzt doch etwas anderes vor" ist i.d.R. kein Rücktrittsgrund.

Darum gings mir auch nicht war mir nur unsicher ob bei sowas der volle Vertragpreis eingehalten ist und ob durch die geringe Informationsflut die Kernelemente auch hinreichend bestimmt seien .

Kudos
15-11-2012, 22:02
Es kommt natürlich darauf an... Allgemein würde ich sagen: Wenn im Vertrag so etwas drin steht wie "bei Rücktritt keine Erstattung" dann kannst Du höchstens auf Kulanz hoffen oder vielleicht hättest Du eine Chance wegen Wucher, Sittenwidrigkeit,.... Wenn so etwas nicht drin steht, hat der Veranstalter ein gutes Recht darauf seine dadurch entstandenen Kosten/Ausfälle geltend zu machen. Was Du mit "dünner Informationsdichte" meinst ist mir unklar.

klar
16-11-2012, 00:05
Wenn nichts im Vertrag über Rücktrittsregelungen drin steht, ist der Vertrag einzuhalten, außer bei "höherer Gewalt" welche Dir eine Vertragserfüllung unmöglich macht.

D.Fink
16-11-2012, 08:23
Guten Morgen

Ich Lese sowas hier immer öfter, hat den keiner mehr lust sich an Verträge zu halten. oder wir einfach unterschrieben ohne darüber nachzudenken.

Wenn ich was Unterschreibe sollte ich mir vorher im Klaren sein ob ich das machen kann oder will. und ich sollte mich daran auch halten.
Ich bekomme auch im Verein immer öfter mit das Leute sich anmelden und nach 3 Wochen sagen ach nee ist doch nichts für mich oder ich habe jetzt doch keine Zeit oder wie auch immer. finde die Entwicklung was das Thema angeht echt bedenklich.

Man sollte sich darüber im Klaren sein das der Gegenüber auch nur Leben möchte.

Caramujo
16-11-2012, 10:12
Vielleicht auch vorher einfach mal die AGBs oder das Angebot überhaupt lesen :rolleyes:

Manche Veranstalter nehmen bis so und soviel Tage vor Kursbeginn nur eine Stornogebühr und erstatten den Rest. Je knapper die Absage umso geringer der Erstattungsbetrag.

Müssen sie aber nicht. Wer sich verbindlich zu irgendwas anmeldet, muss in der Regel auch teilnehmen / zahlen.

Liest Du eigentlich was Du unterschreibst?

Caramujo

Papatom
16-11-2012, 10:43
Moin,
das macht doch auch Sinn. Wenn ich als Veranstalter ein gewisses Kontingent eingekauft habe und das ist erschöpt, d.h. ich weise u.U. Kunden ab, kriege ich dann nach kurzfristigen Absagen nicht zwingend neue Kunden für den Platz. Ausserdem kann das Risiko dafür dann ja nicht bei mir liegen...

Gruß