Vollständige Version anzeigen : 10. Dan DJJV- Ju Jutsu
Franz- Josef Gresch erhält als erster den 10. Dan DJJV- Ju Jutsu, siehe hier:
Deutscher Ju-Jutsu-Verband e.V. - Mitglied im DSB (http://www.djjv.de/)
Sandra1970
18-12-2012, 10:20
Durchaus erfreulich einen Mann der ersten Stunde so zu Ehren.
Aber gibt es nicht im dem Verband eine Verfahrensordnung, die aussagt, das zwischen den Graden, ab 6.Dan eine (wiemandasauchimmernennenmöchte) eine Zeit von 6 Jahren zu liegen hat ???
4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
Die Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten, die erforderlichen Lizenzstufen und die
Mindestalter für Dan-Prüfungen bzw. -Verleihungen betragen:
Dan-Grad Vorbereitungs-/
Wartezeit
Mindestalter Lizenz
1. Dan 1 Jahr 18 Jahre LE
2. Dan 2 Jahre LE
3. Dan 3 Jahre LE
4. Dan 4 Jahre I*)
5. Dan 5 Jahre II*)
6. Dan 6 Jahre
7. Dan 6 Jahre
8. Dan 6 Jahre
9. Dan 6 Jahre
10. Dan 6 Jahre
Und da der 9. Dan erst 2009 vergeben wurde, fehlen da nicht ein paar Jahre ??
Sicher mag jetzt der Einwand kommen, es gibt Ausnahmen, weil er das sonst nicht erleben könnte, hohes Alter usw.... Aber in selbiger Ornung steht aber nichts von Ausnahmen,...
bzw was sind dann drei Jahre ??
9.5 Wartezeiten und weitere Voraussetzungen
Bei allen Verleihungen sind die entsprechenden Vorbereitungszeiten bzw.
Wartezeiten, das jeweilige Mindestalter und die vorgeschriebenen Lizenzstufen
einzuhalten.
Irgendwie verstehe ich diese Regel nicht(die ja alle Bundesländer beschlossen haben), einerseits wird darauf gepocht, anderseits wird sie gebeugt,....
Gruß Sandra
Durchaus erfreulich einen Mann der ersten Stunde so zu Ehren.
Aber gibt es nicht im dem Verband eine Verfahrensordnung, die aussagt, das zwischen den Graden, ab 6.Dan eine (wiemandasauchimmernennenmöchte) eine Zeit von 6 Jahren zu liegen hat ???
4.1 Vorbereitungs-/Wartezeiten, Lizenzstufen, Mindestalter
Die Vorbereitungs- bzw. Wartezeiten, die erforderlichen Lizenzstufen und die
Mindestalter für Dan-Prüfungen bzw. -Verleihungen betragen:
Dan-Grad Vorbereitungs-/
Wartezeit
Mindestalter Lizenz
1. Dan 1 Jahr 18 Jahre LE
2. Dan 2 Jahre LE
3. Dan 3 Jahre LE
4. Dan 4 Jahre I*)
5. Dan 5 Jahre II*)
6. Dan 6 Jahre
7. Dan 6 Jahre
8. Dan 6 Jahre
9. Dan 6 Jahre
10. Dan 6 Jahre
Und da der 9. Dan erst 2009 vergeben wurde, fehlen da nicht ein paar Jahre ??
Sicher mag jetzt der Einwand kommen, es gibt Ausnahmen, weil er das sonst nicht erleben könnte, hohes Alter usw.... Aber in selbiger Ornung steht aber nichts von Ausnahmen,...
bzw was sind dann drei Jahre ??
9.5 Wartezeiten und weitere Voraussetzungen
Bei allen Verleihungen sind die entsprechenden Vorbereitungszeiten bzw.
Wartezeiten, das jeweilige Mindestalter und die vorgeschriebenen Lizenzstufen
einzuhalten.
Irgendwie verstehe ich diese Regel nicht(die ja alle Bundesländer beschlossen haben), einerseits wird darauf gepocht, anderseits wird sie gebeugt,....
Gruß Sandra
Der Blödsinn steht doch überall drin, wer`s kann, wer`s verdient hat sollte es auch bekommen können, diese Wartezeiten sind doch schon lange überholt und werden immer wieder ausgesetzt
Der Blödsinn steht doch überall drin, wer`s kann, wer`s verdient hat sollte es auch bekommen können, diese Wartezeiten sind doch schon lange überholt und werden immer wieder ausgesetzt
Dann gehören sie aber auch aus den Prüfungsordnungen gestrichen...
Sandra1970
18-12-2012, 11:52
Wenn sich da eh keiner dran hält, wieso wird denn sowas eigendlich noch beschlossen ??
In der PO steht,
Diese Prüfungsordnung hat die Mitgliederversammlung am 27.03.99 beschlossen.
Sie tritt mit Wirkung vom 1.1.2000 in Kraft.
Die Anpassung der Prüfungsordnung durch die Einbeziehung der Prüfungsregularien
des Jiu-Jitsu erfolgte mit Beschluss der Außerordentlichen Mitgliederversammlung
am 06.11.2004.
Die Änderung der Prüfungsordnung wurde von der TAT 2005 beschlossen. Die
Mitgliederversammlung hat den Änderungen zugestimmt und beschlossen, dass
diese ab 01.01.2007 gelten.
Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet und
tritt am 01.05.2008 in Kraft.
Es soll die Verdienste um den 10 Dan keineswegs schmälern, aber warum beschließt man eine PO, wenn dann doch jeder machen kann was er will
max.warp67
18-12-2012, 12:19
Kannst Du mal bitte Deine Motivationslage erklären wenn es Dir nicht darum geht die Lebensleistung dieses Mannes zu schmälern?
Genau so einen faden Beigeschmack hat es nämlich sich in diesem Fall auf eine PO zu berufen wenn es um eine Verleihung zum 10. Dan geht.
Das kommt demnächst sicher so oft vor, da muß man in der PO schon ganz genau aufpassen :rolleyes:
Nimm es doch einfach als was es ist. Eine Anerkennung und Respektsbezeugung des DJJV seiner Lebensleistung gegenüber. Wenn sie dabei dann noch eine warme Hand schütteln können, hat der Geehrte wenigstens noch was davon. Sowas kann sich durchaus auch mal ausserhalb einer PO bewegen. Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen.... ;)
Nimm es doch einfach als was es ist. Eine Anerkennung und Respektsbezeugung des DJJV seiner Lebensleistung gegenüber. Wenn sie dabei dann noch eine warme Hand schütteln können, hat der Geehrte wenigstens noch was davon. Sowas kann sich durchaus auch mal ausserhalb einer PO bewegen. Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen.... ;)
Natürlich, wobei halt wirklich die Frage ist, wieso es denn bei solchen Gürteln, die man im DJJV ja wirklich nur noch per Verleihung bekommen kann noch eine Mindestzeit haben muss... Irgendwie halt zu bürokratisch das Ganze ;)
Und ich sehe das jetzt nicht als Kritik an der Verleihung, sondern als Kritik an der PO
Sandra1970
18-12-2012, 15:41
@ max.warp67
(http://Kannst Du mal bitte Deine Motivationslage erklären wenn es Dir nicht darum geht die Lebensleistung dieses Mannes zu schmälern?)
Löse dich von dem Namen, bzw vom Grad.
Die Vereine und Landesverbände haben einer PO zugestimmt, wo sie sich selber eine Richtlinie geben haben, was das Grade und Verleihen angeht.
Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet und
tritt am 01.05.2008 in Kraft.
Das geht allgemein um Verleihungen, oder Prüfungen, die von der PO abweichen, hier ist zufällig ein 10. Dan verliehen worden, das ganze kann in so einem Fall beliebig verändert werden. z.B. 7.Dan nach 4 Jahren,
Anders gefragt, wenn jemand zur Prüfung geht und ihm fehlen die Lehrgänge, oder die Vorbreitungszeit, wir er auch nicht zugelassen, weil die Prüfer sagen, das ist die PO und dir fehlen 10 Tage, oder ein Lehrgang danach kannst du nicht zugelassen werden...
Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen....
Das hat nichts mit abkönnen zu tun, sondern mit einer PO die eigentlich für alle im Verband bindent sein sollte.
Als Beispiel auf mich bezogen nach der Zeittafel und Vorbreitungszeit im DJJV könnte ich mich der 5.Dan Prüfung stellen. Habe aber keinen Dan, aber ich trainiere seit 20 Jahren also möchte ich jetzt auch die ausnahme, das ich sofort zum 5.Dan geprüft werde. ...
Ja, ich höre jetzt das schallende Gelächter, wieso soll die " Schnecke " die Freigabe zum 5. DAn bekommen, soll doch erst mal den ersten Dan machen,...
Hm, wieso wird das jetzt abgelehnt,..
Pyriander
18-12-2012, 16:03
Das ist doch häufig so, wenn es Hierarchien gibt;
für diejenigen 'oben' gelten Regeln etwas weniger als für die 'unten'...
@ max.warp67
(http://Kannst Du mal bitte Deine Motivationslage erklären wenn es Dir nicht darum geht die Lebensleistung dieses Mannes zu schmälern?)
Löse dich von dem Namen, bzw vom Grad.
Die Vereine und Landesverbände haben einer PO zugestimmt, wo sie sich selber eine Richtlinie geben haben, was das Grade und Verleihen angeht.
Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet und
tritt am 01.05.2008 in Kraft.
Das geht allgemein um Verleihungen, oder Prüfungen, die von der PO abweichen, hier ist zufällig ein 10. Dan verliehen worden, das ganze kann in so einem Fall beliebig verändert werden. z.B. 7.Dan nach 4 Jahren,
Anders gefragt, wenn jemand zur Prüfung geht und ihm fehlen die Lehrgänge, oder die Vorbreitungszeit, wir er auch nicht zugelassen, weil die Prüfer sagen, das ist die PO und dir fehlen 10 Tage, oder ein Lehrgang danach kannst du nicht zugelassen werden...
Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen....
Das hat nichts mit abkönnen zu tun, sondern mit einer PO die eigentlich für alle im Verband bindent sein sollte.
Als Beispiel auf mich bezogen nach der Zeittafel und Vorbreitungszeit im DJJV könnte ich mich der 5.Dan Prüfung stellen. Habe aber keinen Dan, aber ich trainiere seit 20 Jahren also möchte ich jetzt auch die ausnahme, das ich sofort zum 5.Dan geprüft werde. ...
Ja, ich höre jetzt das schallende Gelächter, wieso soll die " Schnecke " die Freigabe zum 5. DAn bekommen, soll doch erst mal den ersten Dan machen,...
Hm, wieso wird das jetzt abgelehnt,..
Also mal davon weg, das ich die Wartezeiten für Unsinn halte, hinkt dein Vergleich doch sehr. Ich kenne mich im djjv nicht ganz so gut aus, aber ich glaube das der 5. Dan der letzte ist den man durch Prüfung macht, um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden sollte man die vorherigen absolviert haben. Bei einem Ehrentitel der die verliehen wird ist es doch völlig unerheblich ob du Prüfungen gemacht hast, ist so eine wenig wie Dr.h.c.
Sandra1970
18-12-2012, 16:51
Ja, ich habe das Szenario sehr überspitzt.
Sicherlich hast du recht, das gewisse Ehrungen auch sein müssen. Aber was ich als eine von unten klar sagen muß, die Prüfungsordnung, sollte für alle gelten. Weil als Richtschnur für alle Sportler, aus einem Verband gelten muß, sonst braucht man das Papier nicht zu verschwenden, wo es drauf geschrieben ist.
Wobei sie ja auch einen Sinn hat. Ich kenne inzwischen viele Leute, die mal grade 30 Jahre alt sind, und sich auch 10 Dan nennen. Aber das ist ein anderer Thread,....
Schnueffler
18-12-2012, 16:57
Keine Regel ohne Ausnahmen!
Ich denke mal, wenn man diese Ehre noch zu Lebzeiten jemandem überreichen kann, dann soll man das auch tun!
Und was dein Beispiel mit dem 5. Dan angeht:
Wenn du den 4. Dan in einem artverwandten System hast, kannst du dich zur Prüfung zum 5. Dan anmelden.
Nur so eine PO galt doch noch nie für alle, wenn du wie du sagst seit 20 Jahren trainierst ist das doch nichts neues
Ju-Jutsu-Ka
18-12-2012, 17:02
Ich kann Sandra verstehen:
Wenn in der PO 6 Jahre drinsteht, soll man sich dran halten...
In der Ehrungsordnung gibt es halt noch §9
§ 9 Ausnahmen
9.1 Über Ehrungen, die von den vorgenannten Richtlinien abweichen (ausgen.
4.4), entscheidet das jeweils zuständige Gremium (bis 5. Dan das
Landesgremium, ab 6. Dan die Ehrungskommission des DJJV).
Ich kenne den Fall allerdings zu wenig, was er in den letzten 3 Jahren passiert ist, dass eine so schnelle Graduierung rechtfertigen würde.
Ob einer den 6. 8. oder 10. Dan hat, sagt ja nur aus, dass es den richtigen Leuten aufgefallen ist, dass der betreffende in ihren Augen was geleistet hat. Macht keinen (betroffener oder nicht) JJka zu einen besseren oder schlechteren Sportler oder Menschen...
Tangiert mich persönlich für meinen Sport auch nicht....
- Ich gebe nicht anders Training
- Ich prüfe nicht anders
- Mit kommt keiner (somit auch kein anderer) in den Sinn, den ich für eine Ehrung vorschlagen würde
Ich kenne den Fall allerdings zu wenig, was er in den letzten 3 Jahren passiert ist, dass eine so schnelle Graduierung rechtfertigen würde.
Ob einer den 6. 8. oder 10. Dan hat, sagt ja nur aus, dass es den richtigen Leuten aufgefallen ist, dass der betreffende in ihren Augen was geleistet hat. Macht keinen (betroffener oder nicht) JJka zu einen besseren oder schlechteren Sportler oder Menschen...
Tangiert mich persönlich für meinen Sport auch nicht....
- Ich gebe nicht anders Training
- Ich prüfe nicht anders
- Mit kommt keiner (somit auch kein anderer) in den Sinn, den ich für eine Ehrung vorschlagen würde[/QUOTE]
Volle Zustimmung!
Ich verstehe Sandra auch.
Wenn das 1 mal 1 JJ gibt dann sollte man sich dran halten. Also könnte ich bei der Prüfung den Hüftwurf mit den Schulterwurf auswechseln weil er mir so gefällt. ;) Also plädiere ich dafür die PO zu ändern.
Dann hinterfrage ich immer, wie geht es denn unseren Franz- Josef Gresch, geht es ihm gesundheitlich schlecht z.b. Krebs und er würde die 6 Jahre nicht überleben oder wegen des hohen Alters (87 Jahre), vielleicht denken sie ja er kann morgen schon sterben, das kann natürlich auch sein. Unser Tod kann jederzeit kommen, der macht nie halt ob jung oder alt. ;)
Es gibt viele Faktoren warum der Verband so handelt.
Ju-Jutsu-Ka
19-12-2012, 09:37
Ich verstehe Sandra auch.
Wenn das 1 mal 1 JJ gibt dann sollte man sich dran halten. Also könnte ich bei der Prüfung den Hüftwurf mit den Schulterwurf auswechseln weil er mir so gefällt. ;)
Wenn Du einen Beschluss des Präsidiums oder der MGV dafür bekommst wäre das OK
Bei Franz-Josef Gresch gibt es wohl einen solchen der dafür zuständigen Ehrungskomission....
DerLenny
19-12-2012, 10:10
Hier werden bei den meisten Leuten mehrere Dinge kollidieren:
- Wer ihn kennt wird es ihm "gönnen"
- Die Regeln sollten für alle gelten. Es eine PO, und wenn man sich nicht dran hält, wird dadurch die komplette Verleihung anfechtbar.
In dem Fall kollidiert eben die Sympathie mit der "typisch deutschen" Regelkonformität.
Liest den Bericht auf der DJJV Homepage liest, dann hinterlässt das Gelesene (zumindest bei mir) auch eher gemischte Gefühle.
Wenn Du einen Beschluss des Präsidiums oder der MGV dafür bekommst wäre das OK
Bei Franz-Josef Gresch gibt es wohl einen solchen der dafür zuständigen Ehrungskomission....
Das war ja nur ein Beispiel gewesen, zwecks Hüftwurf und Schulterwurf. Es wird schon irgendwelche Gründe geben warum er den 10 Dan bekommen hat.
@ max.warp67
(http://Kannst Du mal bitte Deine Motivationslage erklären wenn es Dir nicht darum geht die Lebensleistung dieses Mannes zu schmälern?)
Löse dich von dem Namen, bzw vom Grad.
Die Vereine und Landesverbände haben einer PO zugestimmt, wo sie sich selber eine Richtlinie geben haben, was das Grade und Verleihen angeht.
Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet und
tritt am 01.05.2008 in Kraft.
Das geht allgemein um Verleihungen, oder Prüfungen, die von der PO abweichen, hier ist zufällig ein 10. Dan verliehen worden, das ganze kann in so einem Fall beliebig verändert werden. z.B. 7.Dan nach 4 Jahren,
Anders gefragt, wenn jemand zur Prüfung geht und ihm fehlen die Lehrgänge, oder die Vorbreitungszeit, wir er auch nicht zugelassen, weil die Prüfer sagen, das ist die PO und dir fehlen 10 Tage, oder ein Lehrgang danach kannst du nicht zugelassen werden...
Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen....
Das hat nichts mit abkönnen zu tun, sondern mit einer PO die eigentlich für alle im Verband bindent sein sollte.
Als Beispiel auf mich bezogen nach der Zeittafel und Vorbreitungszeit im DJJV könnte ich mich der 5.Dan Prüfung stellen. Habe aber keinen Dan, aber ich trainiere seit 20 Jahren also möchte ich jetzt auch die ausnahme, das ich sofort zum 5.Dan geprüft werde. ...
Ja, ich höre jetzt das schallende Gelächter, wieso soll die " Schnecke " die Freigabe zum 5. DAn bekommen, soll doch erst mal den ersten Dan machen,...
Hm, wieso wird das jetzt abgelehnt,..
@sandra 1970
du machst seit 20 jahren und hast noch keinen 1.dan ? :rolleyes:
warste pro jahr nur 3 mal im training ? :D
gruss1789
In dem Fall kollidiert eben die Sympathie mit der "typisch deutschen" Regelkonformität.
Bei mir kollidiert das eher damit, dass ich finde, dass wenn man schon so "typisch deutsch" jeden kleinen Mist reglementiert, man sich auch daran halten sollte. Da gibts so nen Spruch der hierzupasst mit Suppe und brocken und auslöffeln und so ;)
Wenn sie es nicht so genau nehmen mit den Regeln sollen sie doch einfach die Regeln passend gestalten... (Mindestwartezeiten für Prüfungen sind doch eh ziemlich kontrovers).
@sandra 1970
du machst seit 20 jahren und hast noch keinen 1.dan ? :rolleyes:
warste pro jahr nur 3 mal im training ? :D
Oh nein! Wie schlimm...
DerLenny
19-12-2012, 15:35
Die Ehrenordnung ( http://www.ju-jutsu.de/fileadmin/download/Ehrungsordnung_2010.pdf ) definiert zwei Ausnahmen:
4.8 Über Ausnahmen zu den Ziffern 4.3 bis 4.6 (ausgen. 4.4) entscheidet die
Ehrungskommission des DJJV.
4.4 ist der erste Dan, 4.7 regelt die Wartezeit - aber:
§ 9 Ausnahmen
9.1 Über Ehrungen, die von den vorgenannten Richtlinien abweichen (ausgen.
4.4), entscheidet das jeweils zuständige Gremium (bis 5 Dan das
Landesgremium, ab 6. Dan die Ehrungskommission des DJJV).
Oder anders gesagt: Wenn die Ehrungskommission es will, geht alles, ausser den 1.Dan zu verleihen.
Na bitte, dann ist es ja doch regelkonform.
DerLenny
19-12-2012, 15:48
Jo, aber es halt halt den "alle sind gleich, manche sind gleicher" Beigeschmack.
Sandra1970
19-12-2012, 15:53
Oder anders gesagt: Wenn die Ehrungskommission es will, geht alles, ausser den 1.Dan zu verleihen
Sorry, wenn die PO so ausgelegt wird, das ein hoher Grad verkürzt verliehen werden kann, dann muß es auch möglich sein, den 1.Dan entsprechend als Ehrung zu gewähren....
Weil das wäre auch eine Ausnahme,...
Wie waren die möglichen ausnahmen, Krankheit, Alter usw,...
@sandra 1970
du machst seit 20 jahren und hast noch keinen 1.dan ?
warste pro jahr nur 3 mal im training ?
Das war ein überspitztes Beispiel :D:D:D
Jo, aber es halt halt den "alle sind gleich, manche sind gleicher" Beigeschmack.
Vorausgesetzt, die Ausnahmen werden als solche von der Ehrenkommission auch ensprechend begründet, hinterlässt das bei mir eigentlich keinen faden Beigeschmack dieser Art.
Pyriander
19-12-2012, 16:10
Vorausgesetzt, die Ausnahmen werden als solche von der Ehrenkommission auch ensprechend begründet, hinterlässt das bei mir eigentlich keinen faden Beigeschmack dieser Art.
Das liegt daran, weil wir in unserer Gesellschaft in gewissem Maß auch daran gewohnt sind, dass die am oberen Ende des Hierarchiegebildes einfach mehr dürfen. Das ist natürlich in den meisten Gesellschaften so, und in manchen noch ausgeprägter (wir denken nur mal an Italien).
Ob man das gut findet oder nicht ist wohl Ansichtssache.
Das liegt daran, weil wir in unserer Gesellschaft in gewissem Maß auch daran gewohnt sind, dass die am oberen Ende des Hierarchiegebildes einfach mehr dürfen. Das ist natürlich in den meisten Gesellschaften so, und in manchen noch ausgeprägter (wir denken nur mal an Italien).
Ob man das gut findet oder nicht ist wohl Ansichtssache.
Na ja, wenn du damit sagen willst, dass ich es offenbar gut finde, dass die "Oberen" mehr dürfen, dann fühle ich mich doch ziemlich missverstanden ...
Ju-Jutsu-Ka
19-12-2012, 16:20
Sorry, wenn die PO so ausgelegt wird, das ein hoher Grad verkürzt verliehen werden kann, dann muß es auch möglich sein, den 1.Dan entsprechend als Ehrung zu gewähren....
Weil das wäre auch eine Ausnahme,...
Die Regel "Verleihung 1. Dan" wurde von den Ausnahmeregeln explizit ausgenommen ... somit kann das nicht möglich sein
Pyriander
19-12-2012, 16:26
Na ja, wenn du damit sagen willst, dass ich es offenbar gut finde, dass die "Oberen" mehr dürfen, dann fühle ich mich doch ziemlich missverstanden ...
Nein, so hab ich das nicht verstanden; ich wollte etwas überspitzt und sehr allgemein formulieren, vielleicht hätte ich Dich nicht zitieren sollen.
Nein, so hab ich das nicht verstanden; ich wollte etwas überspitzt und sehr allgemein formulieren, vielleicht hätte ich Dich nicht zitieren sollen.
Danke für die Klarstellung. Ich bin auch gegen die allgegenwärtige Bevorzugung der Schönen, Reichen und Mächtigen in unserer Gesellschaft - aber der 10. Dan an Gresch scheint mir halt nicht wirklich unter diese Rubrik zu fallen.
Hug n' Roll
19-12-2012, 16:48
faden Beigeschmack dieser Art.
Faden Beigeschmack hinterläßt bei mir allenfalls mal wieder die Verleihung eines 10. Dan durch Gaijin an einen Gaijin....;)
O.K., man könnte natürlich sagen Jujutsu ist ja auch ein Gaijin-Stil.
Und als quasi- Stilgründer ist da wohl u.a. auch Herr Gresch zu nennen. Und Stil-Gründer sollen zuweilen einen 10. Dan erreichen.
- Aber da man sich von Graduierungssystem über Namen bis hin zu Etikette bemüht, doch auch sonst eine Art Japan-Imitat darzustellen, bleibt es irgendwie eigenartig in der Anmutung.
Huch, ich hoffe, ich habe jetzt nicht eine Europa-Japan Emanzipations-Debatte losgetreten.....
max.warp67
19-12-2012, 16:51
Ihr redet von Herr Gresch als einen der "Oberen"?! :rolleyes:
Wovon ist er das denn bitte? Das würde untertellen das er eine Art Machposition misbrauchen würde um sich zu bevorteilen.
Hat er nicht, tut er nicht!
Die Ehrenkommission hat (PO-Konform) ohne sein Wissen und Zutun entschieden ihm aufgrund seiner herausragenden Verdienste um das Ju-Jutsu als Anerkennung den 10. Dan zu verleihen.
Wenn daraufhin eine/r meint jetzt auch den ersten Dan per Verleihung bekommen zu müssen oder bei einer Gürtelprüfung die Würfe in den Kyu-Graden austauschen zu dürfen hat die PO nicht richtig verstanden oder wie es bei uns heisst:
Der (oder Die) hat den Schuss nicht gehört! ;)
die Verleihung eines 10. Dan durch Gaijin an einen Gaijin....;)
Das ist die angemessene Rache für jahrzehntelanges Imitieren unserer Automobiltechnik. :D
Ihr redet von Herr Gresch als einen der "Oberen"?! :rolleyes:
Es geht wohl eher um die, die das beschlossen haben.
Die Ehrenkommission hat (PO-Konform) ohne sein Wissen und Zutun entschieden ihm aufgrund seiner herausragenden Verdienste um das Ju-Jutsu als Anerkennung den 10. Dan zu verleihen.
Die Frage ist doch, warum es beim 10. Dan eine Wartezeit gibt, nach dem der sowieso nur durch das Gremium verliehen werden kann, die dann auch noch eine Ausnahmeregelung zur Verfügung haben um die Wartezeit wieder aufzuheben. Das macht doch wirklich keinen Sinn... Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Vielleicht ist es gedacht, dass die höheren Titel nicht inflationär verteilt werden, aber das haben sie durch die Ausnahmeregelung ja wieder ausgehebelt (und damit selber in der Hand wie oft der verteilt wird). Wenn das wenigstens 2 Instanzen wären - aber so könnte man sich locker ein paar Zeilen in der PO sparen, wenn man Wartezeit und deren Ausnahmeregelung abschaffen würde ;)
Ansonsten gönne ich ihm den 10. Dan natürlich ;)
Vielleicht ist es gedacht, dass die höheren Titel nicht inflationär verteilt werden
Ich glaube, dass es genau das ist. Die Ehrenkommission ist dadurch genötigt, die Ausnahme als Ausnahme von einer eigentlich vorgesehenen Wartezeit besonders zu begründen. Finde ich besser als wenn es einfach nur heißen würde "die Ehrenkommission entscheidet über die Verleihung".
Wenn daraufhin eine/r meint jetzt auch den ersten Dan per Verleihung bekommen zu müssen oder bei einer Gürtelprüfung die Würfe in den Kyu-Graden austauschen zu dürfen hat die PO nicht richtig verstanden oder wie es bei uns heisst:
Der (oder Die) hat den Schuss nicht gehört! ;)
Wie heißt es bei uns: wer lesen kann ist klar im Vorteil, les dir mal das Thread nochmal durch, danke. Wir hatten nur Beispiele genannt. ;)
Faden Beigeschmack hinterläßt bei mir allenfalls mal wieder die Verleihung eines 10. Dan durch Gaijin an einen Gaijin....;)Versteh ich nicht. JuJu ist doch in deutscher Stil. Hier wurde ein Grad von Deutschen an einen Deutschen verliehen. Wo kommt jetzt ein Ausländer vor?
Hug n' Roll
19-12-2012, 19:15
Versteh ich nicht. JuJu ist doch in deutscher Stil. Hier wurde ein Grad von Deutschen an einen Deutschen verliehen. Wo kommt jetzt ein Ausländer vor?
Willst Du meine Bemerkung nicht verstehen oder kannst Du nicht?;)
- Ich weiß selber, was der Begriff Gaijin bedeutet. Da der Begriff aber nur von Japanern in dieser Form mit dieser Konotation benutzt wird, verbirgt sich in meinem Post (Achtung: sprachliche Finesse!) folglich eine doppelte Ironie.....:ups:
DerLenny
20-12-2012, 10:02
Vorausgesetzt, die Ausnahmen werden als solche von der Ehrenkommission auch ensprechend begründet, hinterlässt das bei mir eigentlich keinen faden Beigeschmack dieser Art.
Lies mal den Bericht auf der DJJV HP.
Liest sich so, als ob der 10.Dan ein Geburtstagsgeschenk gewesen wäre.
Keine Nennung von Gründen bzgl. warum es den 10ten gab (ausser eben Geburtstag), keine Nennung von Gründen warum der 10te deutlich schneller verliehen wurde, etc.
Wenn eine Ausnahme gemacht wird, und zwar in diesem Fall sogar eine Ausnahme von der Ausnahme (da Wartezeiten von der "normalen" Ausnahme explizit ausgenommen sind), dann sollte das transparenter gehandhabt werden.
Genau um solche Diskussionen hier zu verhindern.
Die Ehrenkommission hat (PO-Konform) ohne sein Wissen und Zutun entschieden ihm aufgrund seiner herausragenden Verdienste um das Ju-Jutsu als Anerkennung den 10. Dan zu verleihen.
Du scheinst hier beteiligt gewesen zu sein, oder mehr Infos zu haben als wir... könntest Du sie teilen?
Sandra1970
20-12-2012, 10:13
Moin
Die Ehrenkommission hat (PO-Konform) ohne sein Wissen und Zutun entschieden ihm aufgrund seiner herausragenden Verdienste um das Ju-Jutsu als Anerkennung den 10. Dan zu verleihen.
Verstehe ich das jetzt richtig, die " Ehrenkommission " hat einfach mal ins blaue hinein beschlossen, der Herr Gresch bekommt jetz mal den 10. Dan verliehen ???
Ju-Jutsu-Ka
20-12-2012, 11:35
Moin
Verstehe ich das jetzt richtig, die " Ehrenkommission " hat einfach mal ins blaue hinein beschlossen, der Herr Gresch bekommt jetz mal den 10. Dan verliehen ???
Wenn Dich das so interessiert und bewegt lies Dir doch bitte die Ehrenordnung durch, da ist der Ablauf erklärt:
http://www.ju-jutsu.de/fileadmin/download/Ehrungsordnung_2010.pdf
P.S. Andere Gründer eines Stils verleihen sich selbst bei Stilgründung schon den 10. Dan, da ist das doch der sauberere Weg
DerLenny
20-12-2012, 11:42
Hast du Zugang zu den Infos, insbes. dem Antrag (inkl. Begründung) und dem Beschluss?
Oder gehst du nur anhand der regelung in der Eherenordnung davon aus, dass alles schon gut sein wird?
Was den Vergleich mit anderen Gründern angeht: Da magst du recht haben, aber auch das wird eher kritisch betrachtet. Und das JJ vor 2k war selbst hier schon eine Ausnahme...
algorismi
20-12-2012, 13:04
P.S. Andere Gründer eines Stils verleihen sich selbst bei Stilgründung schon den 10. Dan, da ist das doch der sauberere Weg
kannst du mal vielleicht beispiele aufzählen, denn das würde mich sehr interessieren bei welchen stilgründern das der fall sein soll.
Lies mal den Bericht auf der DJJV HP.
Liest sich so, als ob der 10.Dan ein Geburtstagsgeschenk gewesen wäre.
Keine Nennung von Gründen bzgl. warum es den 10ten gab (ausser eben Geburtstag), keine Nennung von Gründen warum der 10te deutlich schneller verliehen wurde, etc.
Wenn eine Ausnahme gemacht wird, und zwar in diesem Fall sogar eine Ausnahme von der Ausnahme (da Wartezeiten von der "normalen" Ausnahme explizit ausgenommen sind), dann sollte das transparenter gehandhabt werden.
Genau um solche Diskussionen hier zu verhindern.
Du scheinst hier beteiligt gewesen zu sein, oder mehr Infos zu haben als wir... könntest Du sie teilen?
Ist schon richtig, dass die (ziemlich schnulzige, uninformative und handwerklich miserabel schlechte) Pressemeldung das alles nicht hergibt. Aber sie kann ja am Ende nicht identisch mit dem Protokoll der Sitzung sein, auf welcher die Verleihung beschlossen wurde. Die Frage wäre jetzt also: Kann man das Sitzungsprotokoll öffentlich einsehen?
Aus der Pressemeldung auf der Homepage des DJJV geht allerdings zumindest der eine Punkt von max.warp67 hervor, nämlich dass Herr Gresch von der Sache nicht im Vorhinein wusste. (Gegeben freilich, der Text der Meldung entspricht der Wahrheit.)
Ju-Jutsu-Ka
20-12-2012, 14:52
Hast du Zugang zu den Infos, insbes. dem Antrag (inkl. Begründung) und dem Beschluss?
Oder gehst du nur anhand der regelung in der Eherenordnung davon aus, dass alles schon gut sein wird?
Sandra wollte wissen ob ins blaue geschossen die Ehrungskomission einfach so einen 10. Dan verleihen kann. In der Ehrenordnung steht die Verfahrensweise drin. (Wer beantragen darf, wie die Entscheidungswege sind, wie die Komission besetzt ist, etc....)
Mehr sollte mein Kommentar nicht aussagen
Einblick wer wirklich beantragt hat oder wer wie entschieden hat, habe ich natürlich nicht....
Sandra1970
20-12-2012, 15:56
Aloha
Nun, nach dieser Ordnung :-§
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind
a) die Ju-Jutsu- bzw. Jiu-Jitsu-Vereine im Landesverband
b) der Landesvorstand
c) der DJJV.
sind das Institutionen, die alle die PO in irgendeiner Form mitentschieden haben, und außerdem sollten die letzten zwei in der Aufzählung ihre eigene Satzungen und Ordnungen kennen.
7.1 Anträge auf Ehrungen (formloses Schreiben + ggf. Dan-Antrag + ggf. Kopien
von besonderen Unterlagen) können gestellt werden
a) von den Landesverbänden,
b) von den Vorstandsmitgliedern des DJJV.
Sie sind an den Vorsitzenden der Ehrungskommission zu stellen, und zwar
- Anträge auf Ehrungen aufgrund von Meisterschaftserfolgen möglichst
unmittelbar nach der betreffenden Veranstaltung,
- alle anderen Anträge nur zum 01.04. bzw. zum 01.10. des Jahres.
Ja, im Grunde ist es so, das Alle vor der PO bzw Ehrenordnung gleich sind,... nur einige sind Gleicher :cool2:
Wenn ich sehe, das der Herr Josef Art den 9. Dan, weit nach dem 8 Dan (2005)bekommen hat, darf man ja mal fragen, warum andere das nach drei JAhren bekommen,...
Gruß Sandra
Wenn Du einen Beschluss des Präsidiums oder der MGV dafür bekommst wäre das OK
Brauchst Dich nicht bemühen, ist längst geschehen. Der Paragraph 9 aus der Prüfungsordnung wurde auf einen einzigen Satz eingedampft "Die Verleihung von Kyu- bzw. Dan-Graden ohne technische Prüfung wird in der Ehrenordnung geregelt." (siehe JJ 1x1 Ausgabe 2012).
Vorher gab es in beiden Ordnungen Aussagen zu dem Thema (was immer die Gefahr von Doppelregelungen oder Widersprüchen in sich trägt), und da Verleihungen ohne Prüfung eher als Ehrungen denn als Prüfungen zu sehen sind, ergab es Sinn, das nur noch in der Ehrenordnung zu regeln.
Vielleicht ist es gedacht, dass die höheren Titel nicht inflationär verteilt werden, aber das haben sie durch die Ausnahmeregelung ja wieder ausgehebelt (und damit selber in der Hand wie oft der verteilt wird). Wenn das wenigstens 2 Instanzen wären - aber so könnte man sich locker ein paar Zeilen in der PO sparen, wenn man Wartezeit und deren Ausnahmeregelung abschaffen würde
Na ja, der Sinn ist schon, dass man sich bei kürzeren als den vorgesehenen Zeiten sehr genaue Gedanken machen muss, warum die Ehrung schon zu dem Zeitpunkt gerechtfertigt ist. Und zwar nicht nur die Ehrenkommission, sondern auch die Antragsteller, die dadurch gebremst werden sollen, die Ehrenkommission mit aussichtslosen Anträgen zuzuschütten.
Mir selber sind nur relativ wenige Ausnahmen bekannt, in denen von den zu der Zeit der Entscheidung geltenden Regeln (die haben sich ja auch im Laufe der Zeit geändert) zugunsten des zu Ehrenden abgewichen wurde. Und die, die ich kenne (sicherlich sind das nicht alle), konnte ich eigentlich nachvollziehen.
Es werden übrigens im DJJV jedes Jahr eine ganze Reihe von Ehrungsanträgen abgelehnt, auch schon mal mehr, als in dem Jahr angenommen werden - ein Selbstbedienungsladen ist das von sofern definitiv nicht (auch wenn das vielleicht einige Antragsteller glauben ;-).
Ju-Jutsu-Ka
27-12-2012, 18:11
Brauchst Dich nicht bemühen, ist längst geschehen. Der Paragraph 9 aus der Prüfungsordnung wurde auf einen einzigen Satz eingedampft "Die Verleihung von Kyu- bzw. Dan-Graden ohne technische Prüfung wird in der Ehrenordnung geregelt." (siehe JJ 1x1 Ausgabe 2012).
??? Hä.....
Meine Satz bezog sich auf den Ausstausch von Schulter- und Hüftwurf, also eine Änderung der PO:
und dies geht nur per Präsidiums- oder MGV-Besschluss
Mir selber sind nur relativ wenige Ausnahmen bekannt, in denen von den zu der Zeit der Entscheidung geltenden Regeln (die haben sich ja auch im Laufe der Zeit geändert) zugunsten des zu Ehrenden abgewichen wurde. ....
In den späten 90ern frühen 2000ernden kam das schon öfters vor.
(Verbunden mit dem Ausspruch eines Präsidenten: "Wir sind doch kein Wartezeit-Verband")
Eine Frage ist auch, ob man bei einer Ehrung unbedingt von der Wartezeit abweichen muss oder es auch andere Arten der Ehrung tut:
(Ehrennadel, Ehrenempfang ....)
Meine persönliche Meinung: Eine Ehrung nicht immer ein Dan sein muss (gerade im Bereich 2.-4. Dan)
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