Soll ich kündigen? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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3L9O
13-01-2013, 19:03
Hallo,

ist zwar ne komische Frage, aber ich weiß einfach nicht wie ich mich entscheiden soll.

Ich mit im Moment noch in nem Kampfsportverein angemeldet, aber gehe da kaum noch hin, in einem Monat vielleicht 2-3x. Meine Mutter sagt ständig, ich soll mich da abmelden, aber ich bin mir nicht sicher ob ich soll oder nicht.

Einerseits will ich mich nicht abmelden, weil ich sonst nicht mehr trainieren kann, aber anderseits schon, weil ich fühl mich in dem Verein nicht so wohl.
Außerdem hab ich jetzt angefangen zu Schwimmen und hab auch garnicht mehr soviel Zeit für Kampfsport.

Wozu würdet ihr mir raten?

Und noch ne Frage zur Kündigung: im Vertrag steht: "Der Vertrag kann bis zu drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt werden."
Was heißt das?

Und wie soll ich kündigen? Telefonisch, schriftlich, persönlich?

freakyboy
13-01-2013, 19:09
Na wenn du dich da nicht wohl fühlst, dann solltest du kündigen. Macht doch keinen Sinn sich da ständig hinzuquälen

3L9O
13-01-2013, 19:12
Na wenn du dich da nicht wohl fühlst, dann solltest du kündigen. Macht doch keinen Sinn sich da ständig hinzuquälen

ja das stimmt, eigentlich hab ich mich auch schon entschieden zu kündigen.
Aber wie?

Punkt
13-01-2013, 19:15
Na, entweder Du gehst hin und legst alle um :cool: , oder Du kündigst eben so wie es im Vertrag vorgeschrieben ist. :rolleyes:

3L9O
13-01-2013, 19:17
Na, entweder Du gehst hin und legst alle um :cool: , oder Du kündigst eben so wie es im Vertrag vorgeschrieben ist. :rolleyes:

da steht aber nicht, wie man kündigen muss

Punkt
13-01-2013, 19:19
da steht aber nicht, wie man kündigen muss

Lies die AGBs durch. Da steht üblicherweise drin "Eine Kündigung ist binnen x Wochen / Tage / Monate / Lichtjahre auf schriftlichem Wege einzureichen" - sowas in der Richtung. Das machst Du dann, fertig.
Ansonsten mal den Trainer ansprechen bzw. den Besitzer des Clubs.

Bubatz
13-01-2013, 19:20
@3L9O: Doch, das steht da. spätestens drei Monate vor Vertragsende, sonst verlängert es sich offenbar um eine (im Vertrag selbst) bestimmte Zeit (meistens ein Jahr). Du musst also schauen, wann der Vertrag sich jeweils verlängert und spätestens drei Monate vor diesem Termin zu diesem Termin kündigen. Das machst du schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein.

3L9O
13-01-2013, 19:28
@3L9O: Doch, das steht da. spätestens drei Monate vor Vertragsende, sonst verlängert es sich offenbar um eine (im Vertrag selbst) bestimmte Zeit (meistens ein Jahr). Du musst also schauen, wann der Vertrag sich jeweils verlängert und spätestens drei Monate vor diesem Termin zu diesem Termin kündigen.

also wenn mein Vertrag am 03.05.xxxx angefangen hat muss ich spätestens am 03.02.xxxx kündigen?


Das machst du schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein.
Ist das Einschreiben der Beweis dafür, dass ich die Kündigung abgeschickt habe? Wenn ja, beweist das doch nicht, was der Inhalt des Briefes war. Es könnte ja genauso ein leeres Blatt gewesen sein

algorismi
13-01-2013, 19:32
Lies die AGBs durch. Da steht üblicherweise drin "Eine Kündigung ist binnen x Wochen / Tage / Monate / Lichtjahre....

Also die Zeit wird nicht in Lichtjahre angegeben sondern, eine Entfernung von Ort A nach B wird in Lichtjahre angegeben :p

aber wie auch immer, wenn du dich nicht in dem Verein wohl fühlst, dann würde ich an deiner Stelle einfach schriftlich eine Kündigung einreichen.
Am besten so schnell wie möglich.

Punkt
13-01-2013, 19:32
also wenn mein Vertrag am 03.05.xxxx angefangen hat muss ich spätestens am 03.02.xxxx kündigen?

Liest Du die Beiträge auch?!
In Deinem Vertrag steht, wann und wie Du zu kündigen hast, das kann Dir hier keiner sagen! Üblich ist 3 Monate vorher, kann aber auch komplett anders gehandhabt werden!



Ist das Einschreiben der Beweis dafür, dass ich die Kündigung abgeschickt habe? Wenn ja, beweist das doch nicht, was der Inhalt des Briefes war. Es könnte ja genauso ein leeres Blatt gewesen sein

Warum macht man sich über sowas Gedanken? :ups:


Also die Zeit wird nicht in Lichtjahre angegeben sondern, eine Entfernung von Ort A nach B wird in Lichjahre angegeben :p


Sorry, in der Physikstunde war ich krank! :P

m.l.l.
13-01-2013, 19:36
Nicht am 03.02. kündigen, sondern zum 03.02. kündigen - also so weit vorher, dass der Brief ankommen und gelesen werden kann.

Einschreiben wählst Du, wenn Du sehr sicher stellen willst, dass der Brief ankommt beim Empfänger - Beweis ist das wohl nicht - wirst Du aber auch nicht brauchen.

3L9O
13-01-2013, 19:37
Liest Du die Beiträge auch?!
In Deinem Vertrag steht, wann und wie Du zu kündigen hast, das kann Dir hier keiner sagen! Üblich ist 3 Monate vorher, kann aber auch komplett anders gehandhabt werden!

Ließ doch mal in meinem ersten Beitrag das untere Drittel..




Warum macht man sich über sowas Gedanken? :ups:

Wenn der Verein nicht kündigen will, kann es doch einfach sagen, wir haben keine Kündigung bekommen, sondern "was anderes"

m.l.l.
13-01-2013, 19:38
Wenn der Verein nicht kündigen will, kann es doch einfach sagen, wir haben keine Kündigung bekommen, sondern "was anderes"

Dann bist Du keinem Verein sondern der Mafia beigetreten.

3L9O
13-01-2013, 19:39
Nicht am 03.02. kündigen, sondern zum 03.02. kündigen

Also bis zum 03.02. muss der Brief spätestens angekommen sein?
Bei mir wäre das der 19.1. also schon in 6 Tagen. kann man das noch schaffen?

Slow-Mo
13-01-2013, 19:42
Mach eine Kündigung fertig, gib sie persönlich ab und lass dir eine Kopie mit Stempel, Unterschrift und Datum geben. Das wars. Die Kündigung kann auch einfach lauten: "Hiermit möchte ich zum nächst möglichen Zeitpunkt meinen Vertrag kündigen." Das reicht, Unterschrift drunten und fertig.

Achja und bevor ich es vergesse, ich weiß zwar nicht wieviel du zahlst, aber wenn du 2-3x im Monat hingehst lohnt sich das nicht. Und vor allem mit einer neuen zusätzlichen Sportart, und erst recht wenn du dich da nicht wohlfühlst.

Bubatz
13-01-2013, 19:44
also wenn mein Vertrag am 03.05.xxxx angefangen hat muss ich spätestens am 03.02.xxxx kündigen?


Ist das Einschreiben der Beweis dafür, dass ich die Kündigung abgeschickt habe? Wenn ja, beweist das doch nicht, was der Inhalt des Briefes war. Es könnte ja genauso ein leeres Blatt gewesen sein

Zur ersten Frage: Wenn der Vertrag sich jeweils nach einem Jahr um ein weiteres verlängert, dann ja. Das müsste aber wirklich im Vertrag selbst stehen. Für die fristgerechte Kündigung gilt übrigens das Datum des Poststempels.

Zur zweiten Frage: Na ja, das ist aber schon etwas paranoid. Ich kopiere mir immer meine Kündigungsschreiben und wenn der Beleg zurück kommt, hefte ich das dazu. Im Kündigungsschreiben selbst bitte ich zudem um kurze Bestätigung. Das ging immer gut. Wenn man allerdings kein Einschreiben mit Rückschein nimmt, gehen Kündigungsschreiben überdurchschnittlich oft "verloren".

m.l.l.
13-01-2013, 19:46
Schreib das Ding heut und werf es morgen Vormittag in den Briefkasten - dann ist es übermorgen da.

Edit: Einschreiben mit Rückschein geht natürlich nicht am Briefkasten, sondern am Schalter.

Punkt
13-01-2013, 19:49
Ließ doch mal in meinem ersten Beitrag das untere Drittel..





Stand das schon vorher da oder hab ich noch Restalkohol?


Dann bist Du keinem Verein sondern der Mafia beigetreten.

:D


Also bis zum 03.02. muss der Brief spätestens angekommen sein?
Bei mir wäre das der 19.1. also schon in 6 Tagen. kann man das noch schaffen?

Wenn Dein Vertrag am 19.4.13 auslaufen würde, müsste die Kündigung spätestens am 19.1.13 abgegeben worden sein. Wenn Du sie danach abgibst, müssen die Deine Kündigung nicht akzeptieren.
Lass Dir das halt irgendwie bestätigen, dass die Kündigung ankam. Entweder per Einschreiben oder eben per Stempel und Unterschrift.

3L9O
13-01-2013, 19:51
Zur ersten Frage: Wenn der Vertrag sich jeweils nach einem Jahr um ein weiteres verlängert, dann ja. Das müsste aber wirklich im Vertrag selbst stehen. Für die fristgerechte Kündigung gilt übrigens das Datum des Poststempels.
Bei mir verlängert sich es um nur 6 Monate, verändert sich der Zeitpunkt deswegen?

3L9O
13-01-2013, 20:01
Ich bin ja noch minderjährig, und die buchen vom Konto meiner Eltern ab. Muss in die Absenderadresse mein Name oder der meiner Eltern? Und wer muss unterschreiben, ich oder meiner Eltern?

Bubatz
13-01-2013, 20:06
Bei mir verlängert sich es um nur 6 Monate, verändert sich der Zeitpunkt deswegen?

Du musst erst gucken: Wann steht die nächste Verlängerung an? Wenn das am xx.yy.zzzz ist, dann spätestens drei Monate vorher zum xx.yy.zzzz kündigen ("Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum xx.yy.zzzz.") Wenn du schon zu spät bist und die Verlängerung nicht abgewendet werden kann, musst du mit der Kündigung nicht warten, sondern du schreibst "Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt" - das wäre dann zum Ablauf der (nicht mehr abwendbaren) Verlängerung um ein halbes Jahr.

Mahmut Aydin
13-01-2013, 20:08
Na, entweder Du gehst hin und legst alle um :cool: , oder Du kündigst eben so wie es im Vertrag vorgeschrieben ist. :rolleyes:

DIE ERSTE VARIANTE!!! und mach ein video fürs kkb

m.l.l.
13-01-2013, 20:08
Ich bin ja noch minderjährig, und die buchen vom Konto meiner Eltern ab. Muss in die Absenderadresse mein Name oder der meiner Eltern? Und wer muss unterschreiben, ich oder meiner Eltern?

Absender und Unterzeichner muss der sein, auf den der Vertrag läuft/ abgeschlossen worden ist.

D.Fink
13-01-2013, 20:10
Wie lange es sich Verlängert ist egal entscheident ist der Tag der Verlängerung.
egal ob es sich dann 1000 Jahre verlängert.

Schreib gleich das Schreiben und ab in den Briefkasten fertig. ich hatte noch nie Problem. wenn du meinst der Inhaber sagt dar war nur ein Blatt drin kannste ja zum Notar gehen der kann den Inhalt beglaubigen wird aber nicht billg.

und wenn du minderjährig bist hat den Vertrag vielleicht die Mamma oder der Papa unterschrieben dann muss auch derjenige den Vertrag kündigen der Ihn geschlossen hat.

Frag mal die Mutti !

KlingonJake
13-01-2013, 20:10
im Prinzip ist die Sache klar.
Wer den Vertrag unterschrieben hat, muss ihn auch kuendigen, meint, haben deine Eltern unterschrieben (wenn du minderjaehrig bist gehe ichdavon aus), muessen deine Eltern auch die Unterschrift unter die Kuendigung setzen.
Zu denZeitenwurde schon alles gesagt.

Was ich mich aber Frage, ist, ob du in der Schule nicht aufpasst, oder sonst im Leben mit Scheuklappen rumlaeufst (ja in deinem Alter wusste ich das auch schon mit denVertraegen und Unterschriften) - und bitte: mal den Kopf einschalten und nachdenken (ich will hier echt niemanden angreifen und du bist auch ein aktiver User, aber manche Leute stellen echt komische Fragen, und wer komische Fragen stellt, bekommt komische Antworten).

Gute Nacht.

#Keep The Spirit Up#

3L9O
13-01-2013, 20:13
Du musst erst gucken: Wann steht die nächste Verlängerung an? Wenn das am xx.yy.zzzz ist, dann spätestens drei Monate vorher zum xx.yy.zzzz kündigen ("Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum xx.yy.zzzz.") Wenn du schon zu spät bist und die Verlängerung nicht abgewendet werden kann, musst du mit der Kündigung nicht warten, sondern du schreibst "Hiermit kündige ich meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt" - das wäre dann zum Ablauf der (nicht mehr abwendbaren) Verlängerung um ein halbes Jahr.

Die nächste Verlängerung wäre ja der 19.4.13, denn ich hab mich am 19.4.10 angemeldet. Also wenn ich richtig gerechnet habe, ist der letzte tag den Kündigung immer noch der 19.1.

Ich muss in der Kündigung mit rein schreiben, wann ich kündigen will? Weil ich hab mir so ne Vorlage rausgesucht, da steht nur "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Also müsste ich bei mir schreiben "ich kündige meinen Vertrag zum 19.4.13"? oder "ich kündige meinen Vertrag zum 19.1.13"?

Bubatz
13-01-2013, 20:13
Ich bin ja noch minderjährig, und die buchen vom Konto meiner Eltern ab. Muss in die Absenderadresse mein Name oder der meiner Eltern? Und wer muss unterschreiben, ich oder meiner Eltern?

Achso du bist minderjährig - dann bist du beschränkt geschäftsfähig und deine Eltern müssen der Kündigung zustimmen bzw. in sie einwilligen. Dazu müssen sie im Kündigungsbrief ihre Einwilligung zur Kündigung kundtun und mit unterschreiben, sonst ist die Kündigung nicht gültig!

Bubatz
13-01-2013, 20:15
"Zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist nie falsch - aber wenn man das Datum weiß, schreibt man es normalerweise rein. Bei Unsicherheit schreibt man auch "zum xx.yy.zzzz bzw. zum nächst möglichen Zeitpunkt". Das verhindert dann, dass wenn man sich im Datum vertan hat, der Vertragspartner die Kündigung nicht anerkennt und verlangt, dass man eine neue Kündigung schreibt (in der Hoffnung, dass man das dann lässt bzw. wieder vergisst).

D.Fink
13-01-2013, 20:19
Die nächste Verlängerung wäre ja der 19.4.13, denn ich hab mich am 19.4.10 angemeldet. Also wenn ich richtig gerechnet habe, ist der letzte tag den Kündigung immer noch der 19.1.

Ich muss in der Kündigung mit rein schreiben, wann ich kündigen will? Weil ich hab mir so ne Vorlage rausgesucht, da steht nur "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Also müsste ich bei mir schreiben "ich kündige meinen Vertrag zum 19.4.13"? oder "ich kündige meinen Vertrag zum 19.1.13"?

Dann Lauft der Vertrag bis zum 19.04.2013 und die Verlängerung ab dem 20.04.2013. aber egal mach doch die Kündigung statt hier rumzuhängen. Schreib rein ich Kuindige......... vertrag vom....... zum ......... oder zu nächstmöglichen Termin schicke es per post und menn du Kannst vor ab per Fax. und Fertig und wer den Vertrag unterschrieben hat soll auch die Kündigung unterschreiben ich könnte deinen Vertag nicht kündigen

3L9O
13-01-2013, 20:21
Achso du bist minderjährig - dann bist du beschränkt geschäftsfähig und deine Eltern müssen der Kündigung zustimmen bzw. in sie einwilligen. Dazu müssen sie im Kündigungsbrief ihre Einwilligung zur Kündigung kundtun und mit unterschreiben, sonst ist die Kündigung nicht gültig!

Aber in die Absenderadresse kann mein Name rein? Weil sonst wissen die ja nicht wer ich bin.
Was meinst du mit "Dazu müssen sie im Kündigungsbrief ihre Einwilligung zur Kündigung kundtun"? Was muss ich denn reinschreiben?

Bubatz
13-01-2013, 20:21
Was D.Fink schreibt ist richtig: Wenn die Eltern schon den Vertrag unterschrieben hatten, müssen sie auch kündigen. Wenn du den Vertrag unterschrieben hattest, must du kündigen und die Eltern müssen zusätzlich ihre schriftliche Einwilligung geben.

D.Fink
13-01-2013, 20:22
Aber in die Absenderadresse kann mein Name rein? Weil sonst wissen die ja nicht wer ich bin.
Was meinst du mit "Dazu müssen sie im Kündigungsbrief ihre Einwilligung zur Kündigung kundtun"? Was muss ich denn reinschreiben?

Es ist egal wer du bist die müssen wissen wer kündigt und wenn es die mutti ist muss die mutti rein kann doch nicht so schwer sein oder n:-§

Bubatz
13-01-2013, 20:24
Aber in die Absenderadresse kann mein Name rein? Weil sonst wissen die ja nicht wer ich bin.
Was meinst du mit "Dazu müssen sie im Kündigungsbrief ihre Einwilligung zur Kündigung kundtun"? Was muss ich denn reinschreiben?

Wenn du den Vertrag unterschrieben hattest, dann muss nach dem Kündigungsschreiben mit deiner Unterschrift noch ein Satz kommen: "Hiermit willigen wir ein, dass unser Sohn den oben genannten Vertrag kündigt." Und darunter die Unterschrift Deiner Eltern.

3L9O
13-01-2013, 20:27
Ich bin verwirrt. :confused:

Alsoo, ich bin der, der im Vertrag eingetragen ist, d.h. ich bin der, der den Vertrag "benutzt".
Allerdings ziehen sie das Geld nicht von meinem Konto ab, sondern von dem meines Vaters.
Unterschreiben musste nur der Kontoinhaber, also mein Vater. Ich musste nicht unterschreiben.

Wer muss denn nun in die Absenderadresse? Ich oder mein Vater?
Also ich weiß schonmal dass mein Vater unten unterschreiben muss.

m.l.l.
13-01-2013, 20:29
Aber in die Absenderadresse kann mein Name rein? Weil sonst wissen die ja nicht wer ich bin.
Was meinst du mit "Dazu müssen sie im Kündigungsbrief ihre Einwilligung zur Kündigung kundtun"? Was muss ich denn reinschreiben?

Wie gesagt, maßgebend ist, auf wen der Vertrag läuft. Wenn er auf Dich läuft und Deine Eltern damals ihr Einverständnis/ Absicherung gegeben haben, muss das jetzt auch wieder so laufen. Also ihr Name in Klarschrift und ihre Unterschrift muss dann mit rein.


... und wer komische Fragen stellt, bekommt komische Antworten).

Unsere schönen Antworten als komisch zu bezeichnen, kränkt mich jetzt (am Sonntag) schon ein bisschen. :p

D.Fink
13-01-2013, 20:31
Da muss der vertragspartner rein vom gesetz her kannst du das eigentlich nicht nicht sein wenn bist du der nutzer

in der Adresse und Unterschreiben muss der Vertragspartner und Fertig. das wir wohl dein Vater sein aber das steht im Vertrag du kannst aber noch bis zum 20.01.2013 Fragen stellen dann ist das auch egal:mad:

3L9O
13-01-2013, 20:38
in der Adresse und Unterschreiben muss der Vertragspartner und Fertig. das wir wohl dein Vater sein aber das steht im Vertrag du kannst aber noch bis zum 20.01.2013 Fragen stellen dann ist das auch egal:mad:

Ich weiß ja nicht, wer der "vertragspartner" ist. Ich bin das Mitglied und mein Vater der Kontoinhaber. Also müsste mein Vater Vertragspartner sein?

D.Fink
13-01-2013, 20:41
Ich weiß ja nicht, wer der "vertragspartner" ist. Ich bin das Mitglied und mein Vater der Kontoinhaber. Also müsste mein Vater Vertragspartner sein?

LESE ES DOCH IM VERTRAG DAR STEHT VERTRAG ZWISCHEN ......... und ........... und dann haste die Antwort alles andere Ist Raten für Hellseher geh doch mal zu deinem Vater und Frag ihn. nimm es mir nicht übel aber du bist 17 Jahre fast 18 und keine 5 Mehr mein 10 Jähriger Neffe weis da ja schon mehr.

Punkt
13-01-2013, 20:45
mein 10 Jähriger Neffe weis da ja schon mehr.

:hehehe:

Es wurde doch schon zigmal geschrieben: Im Vertrag steht wann, wie und wer kündigen muss. Eigentlich ganz simpel.

3L9O
13-01-2013, 20:48
LESE ES DOCH IM VERTRAG DAR STEHT VERTRAG ZWISCHEN ......... und ........... und dann haste die Antwort

Das problem ist, da steht nichts davon drin!! Das ist ein total schwammiger Vertrag.

Ich hab mal ein Bild von meinem Kündigungsschreiben gemacht:
http://s7.directupload.net/file/d/3134/cffgd4n2_png.htm

Dr.Satan
13-01-2013, 20:48
Ohne Worte:rolleyes:

Punkt
13-01-2013, 20:52
Das problem ist, da steht nichts davon drin!! Das ist ein total schwammiger Vertrag.


Dann geh doch einfach zu Deinem Trainer bzw. dem Besitzer des Clubs ( je nach dem, wem Du die Kohle überweist) und sage ihm, dass Du kündigen möchtest. Fertig aus.

Aber, alter :D , wenn ich das Kündigungsschreiben sehe, dann bin ich froh, dass ich mit 17 nicht so war. Alter Verwalter... :ups:

D.Fink
13-01-2013, 20:54
Das problem ist, da steht nichts davon drin!! Das ist ein total schwammiger Vertrag.

Ich hab mal ein Bild von meinem Kündigungsschreiben gemacht:
http://s7.directupload.net/file/d/3134/cffgd4n2_png.htm
passt das so?

falls das bild nicht geht: Directupload.net - cffgd4n2.png (http://s7.directupload.net/file/d/3134/cffgd4n2_png.htm)

Lese dir alles nochmal durch und Denk mal nach du weist nicht wie und wer kündigt ? aber du kann sagen das der Vertrag Schwammig ist :(

Ich denke das macht hier keinen sinn mehr ich gebe es auf.

Korkell
13-01-2013, 20:57
Ach Leute er hat den dämlichen Vertrag verschlampt, deswegen meinter dauernd, dass da nix drin steht.
Alter, schreib einen Brief du willst zum nächst möglichen Termin kündigen und deinen Vertrag nicht weiter verlängern. Und fertig!

m.l.l.
13-01-2013, 20:57
@ Punkt: ich sitz hier grad mit der Schokolade am Rechner um die Nerven zu behalten und dann kommst Du da mit Deiner Zuckerkonsum-einschränken-Signatur daher... :wuerg: ;)

Wenn das alles so schwammig ist, ruf halt mal da an oder so. Auch wenn Dein Vater zahlt, muss er nicht zwingend (alleiniger) Vertragspartner sein. Liegt halt dran, wie ihr das abgeschlossen habt.

Zur Not pack alle Namen und Unterschriften - Mutti, Vater und Du - rein, dann werden die zwar ein bisschen komisch gucken, sich viell. köstlich amüsieren, aber die Kündigung wohl annehmen.

Punkt
13-01-2013, 21:03
Was mir so auffällt:

Der TE unterstellt dem Clubinhaber ja irgendwo, dass das der absolute Zigeuner ist, der die Leute abzieht und nicht aus den Verträgen entlässt. :D
Vielleicht ist das ja auch ein ganz netter Mensch, mit dem man auch reden kann und dem einfach sagt, dass man den Vertrag nichtmehr verlängern möchte und er das dann auch beendet.

Aber, wem sag ich das? Damit das Niveau heute mal wieder steigt, geh ich jetzt mal Dschungelcamp gucken. Tschöö! :D

Bubatz
13-01-2013, 21:12
Ich hab mal ein Bild von meinem Kündigungsschreiben gemacht:
Directupload.net - cffgd4n2.png (http://s7.directupload.net/file/d/3134/cffgd4n2_png.htm)

Also, da in dem Kündigungsschreiben gemäß angehängtem Bild dein Vater die Kündigung unterschreibt, muss es heißen "kündige ich die Vereinsmitgliedschaft für meinen Sohn zum xx.yy.zzzz bzw. zum nächst möglichen Zeitpunkt."

Macht das mal so - da du minderjährig bist, wird das so schon funktionieren. Denkt daran, den Brief nach Unterschrift zu kopieren, per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken und den Rückschein mit der Kopie abzuheften.

Korkell
13-01-2013, 21:41
By the way, ist dein Vater auch nicht in der Lage einen Vertrag zu kündigen den er abgeschlossen hat?

3L9O
13-01-2013, 21:54
Also, da in dem Kündigungsschreiben gemäß angehängtem Bild dein Vater die Kündigung unterschreibt, muss es heißen "kündige ich die Vereinsmitgliedschaft für meinen Sohn zum xx.yy.zzzz bzw. zum nächst möglichen Zeitpunkt."

Macht das mal so - da du minderjährig bist, wird das so schon funktionieren. Denkt daran, den Brief nach Unterschrift zu kopieren, per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken und den Rückschein mit der Kopie abzuheften.

so hab ichs jetzt gemacht.

danke für eure Hilfe

Schnueffler
13-01-2013, 22:40
Oh mein Gott!
Wenn ich das hier lese, frage ich mich wirklich, wie manche Leute es schaffen gleichzeitig zu atmen und zu laufen.

parietalis
13-01-2013, 22:48
Oh mein Gott!
Wenn ich das hier lese, frage ich mich wirklich, wie manche Leute es schaffen gleichzeitig zu atmen und zu laufen.

Ich glaube der Bub hat sich hier lediglich ein kleines Späßchen erlaubt. Jetzt liegt er sicherlich in seinem Bettchen und freut sich diebisch.

Schnueffler
13-01-2013, 22:53
Ich glaube der Bub hat sich hier lediglich ein kleines Späßchen erlaubt. Jetzt liegt er sicherlich in seinem Bettchen und freut sich diebisch.

Lies dir seine anderen Posts durch!

Punkt
13-01-2013, 23:31
Oh mein Gott!
Wenn ich das hier lese, frage ich mich wirklich, wie manche Leute es schaffen gleichzeitig zu atmen und zu laufen.

Tun sie vielleicht garnicht! :hehehe:

KlingonJake
14-01-2013, 05:32
[QUOTE=m.l.l.;2938625]


Unsere schönen Antworten als komisch zu bezeichnen, kränkt mich jetzt (am Sonntag) schon ein bisschen. :p[/QUOTE

das bezog ich jetzt eher auf meine eigene Antwort

Cillura
14-01-2013, 06:01
:yeaha: made my day :yeaha:

Es überrascht mich immer wieder, wie unselbständig einige Leute mit 17 sind. :rolleyes:

Ich hab in dem Alter ja auch viel vertraglichen Mist gemacht, aber ich hab ihn wieder gerade gebogen bekommen, bevor es meine Eltern merkten und ausgeflippt wären. Ohne Internet-Foren, einfach mit nachdenken und dem Wissen was man in der Schule gelernt hat.

Pustekuchen
14-01-2013, 07:21
Warum fragst du nicht deine Mami oder rufst deinen Trainer an??

Nelsoix
14-01-2013, 16:01
Lies die AGBs durch. Da steht üblicherweise drin "Eine Kündigung ist binnen x Wochen / Tage / Monate / Lichtjahre auf schriftlichem Wege einzureichen" - sowas in der Richtung.

Klugscheißermodus: ON
Lichtjahre ist eine Einheit für die Länge, nicht für die Zeit. :D

Schnueffler
14-01-2013, 16:37
Klugscheißermodus: ON
Lichtjahre ist eine Einheit für die Länge, nicht für die Zeit. :D

Wurde schon bemängelt!

netwolff
14-01-2013, 16:45
edit

Mohlenbop
14-01-2013, 16:50
Einerseits will ich mich nicht abmelden, weil ich sonst nicht mehr trainieren kann, aber anderseits schon, weil ich fühl mich in dem Verein nicht so wohl.

Wozu würdet ihr mir raten?

Kündige nicht, ist auf jeden fall einfacher :devil:!

gasts
15-01-2013, 03:37
Es überrascht mich immer wieder, wie unselbständig einige Leute mit 17 sind. :rolleyes:


wieso unselbstständig?
Offensichtlich schafft der TE es, sich die Informationen zu holen, die er braucht, um seine Angelegenheiten zu regeln.:)
Nach etwas zu fragen, was man nicht weiß, ist keine Schande.
Etwas nicht gleich auf Anhieb zu verstehen ebenfalls nicht.

Ich hab in der Schule nicht gelernt, wie man Verträge kündigt, zumindest erinnere ich mich nicht daran.
Viele Informationen, die man für das praktische Leben braucht, wurden/werden auf anderen Kanälen als über das öffentliche Schulsystem vermittelt.
Nicht jedem stehen diese Kanäle in gleicher Weise zur Verfügung.
Da ist es schön, wenn man sich heutzutage leicht im Internet informieren kann.
Daher finde ich es ärgerlich, wenn sich Leute, die nicht helfen wollen bzw. die aufgrund ihrer persönlichen Lebenswirklichkeit nicht verstehen, wie man so was fragen kann, nicht einfach nix schreiben, sondern sich genötigt fühlen, herablassenden, IMO nutzlose Kommentare ("Hirn einschalten", "gleichzeitig laufen und atmen"..) zu posten.
Was soll das bringen?
Dass sich die Leute schlecht fühlen und eventuell nicht mehr trauen, Fragen zu stellen?



Ich hab in dem Alter ja auch viel vertraglichen Mist gemacht, aber ich hab ihn wieder gerade gebogen bekommen, bevor es meine Eltern merkten und ausgeflippt wären.

Wenn Du mit 17 irgendwelche Verträge ohne Wissen/Zustimmung Deiner Eltern abgeschlossen hast, dann waren die unwirksam, was gab es da "gerade zu biegen"?



Für die fristgerechte Kündigung gilt übrigens das Datum des Poststempels.


das ist eventuell ein Gerücht:

Gilt für den Zugang der Kündigung der Poststempel? - Anwalt Berlin Blog (http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/gilt-fuer-den-zugang-der-kuendigung-der-poststempel/)


Wird ein Schreiben per Post übersandt, ist es unerheblich, wann und ob das Schreiben von der Post abgestempelt wurde. Allein entscheidend ist, wann dieses Schreiben in den Briefkasten des Empfängers geworfen wurde. Wenn dies zur üblichen Zeit erfolgt (also nicht abends um 10 Uhr), dann gilt das Schreiben für diesen Tag als zugegangen.

der herbie
15-01-2013, 08:55
Sehr geil, 5 Seiten für eine popelige Kündigung.

Glück auf

der herbie

netwolff
15-01-2013, 14:59
C3PO - bitte deine Eltern zu kündigen, die machen das dann schon.
Und wenn du dich vom Stress erholt hast, frag sie doch einfach, wie man das macht.

KlingonJake
15-01-2013, 15:07
:D:ups::D
und einfACH nur: :rofl::rofl::rofl::megalach:

Punkt
15-01-2013, 15:36
C3PO

:hammer:

@TE: Lass uns wissen ob das kündigen per Einschreiben funktioniert hat. ;)

re:torte
15-01-2013, 15:45
ich würde nicht kündigen.

devzero
15-01-2013, 17:00
:hammer:

@TE: Lass uns wissen ob das kündigen per Einschreiben funktioniert hat. ;)

anders merkt man sich den Namen nicht :)

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Bubatz
16-01-2013, 00:14
das ist eventuell ein Gerücht:

Gilt für den Zugang der Kündigung der Poststempel? - Anwalt Berlin Blog (http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/gilt-fuer-den-zugang-der-kuendigung-der-poststempel/)

Danke - man lernt nie aus ... Das schafft allerdings eine gewisse Zwickmühle. Einerseits wird es damit ja umso wichtiger, im Streitfall das Posteingangsdatum nachzuweisen, also am besten durch Rückschein. Andererseits verzögert das Einschreiben möglicherweise den fristgerechten Posteingang, wenn der Empfänger zunächst nicht anzutreffen ist ...

gasts
16-01-2013, 03:21
Andererseits verzögert das Einschreiben möglicherweise den fristgerechten Posteingang, wenn der Empfänger zunächst nicht anzutreffen ist ...

Das wird gelöst durch ein Einwurfeinschreiben.
Da dokumentiert der Briefträger den Einwurf in den Briefkasten und damit ist die Zustellung nachgewiesen.
Für die regelmäßige Leerung des Briefkastens und die Sichtung der Post ist der Empfänger verantwortlich.
Ein Einschreiben mit Rückschein muss man dagegen nicht annehmen, bzw. das kann auch zurückgehen, wenn man nicht anzutreffen ist.

Das Einschreiben mit Rückschein hat aus meiner Sicht keine rechtlichen Vorteile, lediglich psychologische, da manche Empfänger eventuell meinen, sich rausreden zu können, dass Ratten im Briefkasten das Schreiben gefressen hätten, oder das zwischen Werbematerial gerutscht und weggeworfen wurde.
Natürlich weiß man durch den Rückschein auch, dass der Vorgang dem Empfänger persönlich zugegangen ist und nicht im Briefkasten wg. Urlaubszeit vor sich hindümpelt und schafft beim Empfänger Aufmerksamkeit für das Schreiben.
Wenn man in dem Club allerdings eh trainiert, kann man, wie hier schon vorgeschlagen, auch persönlich die Kündigung abgeben und sich den Empfang/die Kündigung bestätigen lassen, so mach ich das normalerweise.
Die Kündigigungsbestätigung kann man auch selbst aufsetzen dann muss der Vertragspartner nur noch unterschreiben bzw. abstempeln.