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Vollständige Version anzeigen : Schon Selbstständig und zusätzlich Taijilehrer



mindhost
22-01-2013, 22:57
Hallo Forum!

Ich hab bisher nur mitgelesen hier. Danke für den Input! Es waren viele hilfreiche Beiträge für mich dabei. Viele von Euch haben wirklich was auf dem Kasten und können das auch gut vermitteln. Von Herzen Danke dafür!

Ich habe nun eine neue Herausforderung für mich und vielleicht ist jemand dabei der mir helfen möchte.

Kurz und knapp. Ich hab schon ein Gewerbe als Einzelunternehmer das mit Taiji nichts zu tun hat. Jetzt hat es sich so ergeben, dass ich eine Taiji-Gruppe unterrichten darf. Ich selbst trainiere in einer privaten Taiji-Schule. Über diese Schule läuft auch meine Taiji-Gruppe. Haftpflichtversicherung, Turnhallenmiete, Mitgliederverträge usw.

Was ist der beste Weg wie die Schulleitung und ich abrechenen können? Ist es gut mein Gewerbe zu erweitern und der Schule dann Rechnungen zu stellen? Kann mich die Schule als Minijob einstellen? Sowas wie Kurzfristig Beschäftigte gibt es auch noch...

Vielfältige Möglichkeiten ergeben sich :) Und mit Bürokratie hab ich wenig am Hut. Für die Schulleitung ist es auch eine neue Situation.

Ist hier jemand Selbstständig und arbeitet nebenbei noch als Taiji-Trainer?

Dank und Gruß,
H.

KlingonJake
23-01-2013, 02:25
wo liegt das Problem wenn du bei denen Arbeitest?
Ich denke schon, dass die dich einstellen koennen.
Der Rest ist dann deren Sache. Du gibst ja nur den Unterricht...

Talisker
23-01-2013, 07:04
...Ich denke schon, dass die dich einstellen koennen.
Der Rest ist dann deren Sache. Du gibst ja nur den Unterricht.

Naja bei der Frage, ob er sich (auf 400 EUR-Basis) anstellen lässt oder das Training auf Honorarbasis hält, hat er schon auch ein Mitspracherecht.
Edit: Zumal hier wohl die Schule Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat.

mindhost
23-01-2013, 08:34
Danke für die Antworten. Es gilt gemeinsam mit der Schule den besten Weg zu finden. Steuerlich, bürokratisch usw...

steffen13
23-01-2013, 08:57
Es gibt viele Varianten. Bist du bspw. von der Umsatzsteuer befreit nach der Kleinunternehmerregelung, so solltest du eher in Richtung Minijob (bis 450,- Euro/mtl) denken. Zahlst Du aber Umsatzsteuer, kannst Du ein neues Gewerbe anmelden und stellst Rechnungen. Kann sich lohnen, da du deine Absetzmöglichkeiten erweiterst.
Möglich ist auch ersteinmal ein Jahrespraktikum als Hilfstrainer, mit entsprechender Aufwandsentschädigung (max. Höhe beim Steuerfritzen erfragen).

Viel Erfolg

va+an
23-01-2013, 10:50
Hi

Geh zu einem Steuerberater mit deinen Einkommenszahlen.
Denke er wird dich dann besser beraten können, was für dich individuell gut ist.

Es wurden bereits auch verschiedene Varianten genannt.

WingChun77
23-01-2013, 13:14
(...)Was ist der beste Weg wie die Schulleitung und ich abrechenen können? Ist es gut mein Gewerbe zu erweitern und der Schule dann Rechnungen zu stellen? Kann mich die Schule als Minijob einstellen? Sowas wie Kurzfristig Beschäftigte gibt es auch noch...

Hallo,

wenngleich mir der Begriff "Schulleitung" in solch einem Kontext ganz und gar nicht gefällt, weil ich damit etwas anderes verbinde und keine selbsternannten Häuptlinge et al, möchte ich folgenden Rat geben:

Je mehr du dich von dem Gedanken des Geldes löst, desto schneller klären sich solch Probleme bzw. Problemchen. Wenn die Kohle für Benzinkosten, Flyer und a bissl Sekundärkopien für die Anwender/innen ausreicht, dann machst du IMO alles richtig.



LG

Günther

Armin
23-01-2013, 16:01
Hallo,

wenngleich mir der Begriff "Schulleitung" in solch einem Kontext ganz und gar nicht gefällt, weil ich damit etwas anderes verbinde und keine selbsternannten Häuptlinge et al, möchte ich folgenden Rat geben:

Je mehr du dich von dem Gedanken des Geldes löst, desto schneller klären sich solch Probleme bzw. Problemchen. Wenn die Kohle für Benzinkosten, Flyer und a bissl Sekundärkopien für die Anwender/innen ausreicht, dann machst du IMO alles richtig.



LG

Günther

Mir kommt's so vor, als hättest Du die Frage nicht verstanden. Er möchte nicht wissen ob und wieviel Geld er bekommen kann, sondern er bekommt einen Betrag X für seine Tätigkeit und es stellt sich die Frage innerhalb welchen Rahmens (Selbständigkeit, Angestellter/Geringfügig Beschäftigter) man das optimal abrechnet. Mit der Verwaltung und dem Rest hat er nichts zu tun - das macht ja die Schulleitung.

Erster Punkt: Vergiss "steuerliche Einsparideen"! Die Ersparnis an Ertragsteuer gleicht NIE den Liquiditätsverlust und wirtschaftlichen Verlust durch die Ausgaben aus. Die Wirtschaftlichkeit steht immer im Vordergrund.

Zweiter Punkt: Kostenvergleich. Bei einer geringfügigen Beschäftigung kommen neben den Kosten 28 % SV-Kosten, 0,99 % Umlagen und 2 % Pauschale Steuern auf den Arbeitgeber zu zuzüglich Verwaltungsaufwand durch monatliche Abrechnung, Archivierung, etc. Die Ansprüche, die Du aus eventueller Rentenversicherungsbeitragszahlung erhalten würdest, sind bestenfalls lachhaft, andere Ansprüche erwirbst Du sowieso nicht, so dass hier Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis stehen.

An der Stelle Deiner Schulleitung würde ich mich deswegen für die Abrechnung per Rechnung/Selbständigkeit entscheiden.

Dein Nachteil wäre dann natürlich, dass die Erlöse der Tätigkeit voll in Deiner Gewinnermittlung berücksichtigt werden müssten (abzüglich der üblichen Betriebsausgaben wie Fahrtkosten (gerne auch pauschal), Klamotten, Kosten für Lehrgänge, etc.). Damit würde Deine Einkommensteuer und ggf. Deine Sozialversicherungsbeiträge (soweit sie einkommensabhängig jährlich festgesetzt werden) erhöhen.

Wobei es dann natürlich wieder interessant wäre zu wissen, welche Ausgaben Du normalerweise hast. Rechne doch einfach mal zusammen, was Du so für Fahrten zum Training, Lehrgangsgebühren (Verpflegungsmehraufwand nicht vergessen), Trainingskleidung, und, und, und, ausgibst. Wenn die Kosten höher sind als die Erlöse - Rechnung schreiben. Sind die Erlöse höher als die Kosten, nun ja, Angestellter bleiben. Außer die Aufzeichnungspflichten und der gesamte buchhalterische Aufwand überwiegen den Nutzen ...

Man müsste halt die Zahlen kennen, aber das sollte Dir einen ersten Anhaltspunkt geben.

ABER DENK BITTE DARAN: Die Rechtsberatung ist in Deutschland Vorbehaltstätigkeit der Rechtsanwälte (besondere Tätigkeiten wie Beratung in Steuersachen dürfen auch von z. B. Steuerberatern wahrgenommen werden), deswegen wende Dich doch für eine umfassende und rechtlich verbindliche Beratung an den Anwalt Deines Vertrauens. :)

Dao
24-01-2013, 12:21
Hallo,

bei mir läuft meine Trainer/Kurstätigkeit steuerlich als Gewinn aus selbstständiger Arbeit. Da gibst du Gewinn und Verlust/Ausgaben ein und das Finanzamt berechnet deine fällige Steuer.
Ein Bekannter als Angestellter meldet seine Trainertätigkeit an, wenn er aber nicht über 2000 € /Jahr hinausgeht ist dies nicht steuerlich relevant.
Da gibt es mehrere Ansätze und Lösungen. Du musst dein System dir gut ansehen und selber entscheiden was für dich besser ist. Eventuell mit deinem Bearbeiter am Finanzamt Kontakt aufnehmen. Der hilft dir im Regelfall auch weiter. Sind ja alles auch nur Arbeitnehmer, so wie die meisten von uns.

mindhost
24-01-2013, 15:02
Es gibt viele Varianten. Bist du bspw. von der Umsatzsteuer befreit nach der Kleinunternehmerregelung, so solltest du eher in Richtung Minijob (bis 450,- Euro/mtl) denken. Zahlst Du aber Umsatzsteuer, kannst Du ein neues Gewerbe anmelden und stellst Rechnungen. Kann sich lohnen, da du deine Absetzmöglichkeiten erweiterst.
Möglich ist auch ersteinmal ein Jahrespraktikum als Hilfstrainer, mit entsprechender Aufwandsentschädigung (max. Höhe beim Steuerfritzen erfragen).

Viel Erfolg

Danke, dass mit dem Hilfstrainer ist gut zu wissen. Wird in meinem Fall wohl nicht so werden, kann aber in Zukunft für andere Cotrainer interessant sein.


Hi

Geh zu einem Steuerberater mit deinen Einkommenszahlen.
Denke er wird dich dann besser beraten können, was für dich individuell gut ist.

Es wurden bereits auch verschiedene Varianten genannt.

Ja, der Steuerberater... eine exklusive Möglichkeit um an Wissen zu kommen ;)


Hallo,

wenngleich mir der Begriff "Schulleitung" in solch einem Kontext ganz und gar nicht gefällt, weil ich damit etwas anderes verbinde und keine selbsternannten Häuptlinge et al, möchte ich folgenden Rat geben:

Je mehr du dich von dem Gedanken des Geldes löst, desto schneller klären sich solch Probleme bzw. Problemchen. Wenn die Kohle für Benzinkosten, Flyer und a bissl Sekundärkopien für die Anwender/innen ausreicht, dann machst du IMO alles richtig.



LG

Günther

Alles ganz liebe Menschen von der Schulleitung. So schlecht ist Geld an sich gar nicht. Dem Tauschhandel gegenüber bietet es einpaar praktische Vorteile. An was es hakt in unserem System ist der ZinsesZins. Geld vermehrt sich, ohne das eine Leistung dafür erbracht wird...



Mir kommt's so vor, als hättest Du die Frage nicht verstanden. Er möchte nicht wissen ob und wieviel Geld er bekommen kann, sondern er bekommt einen Betrag X für seine Tätigkeit und es stellt sich die Frage innerhalb welchen Rahmens (Selbständigkeit, Angestellter/Geringfügig Beschäftigter) man das optimal abrechnet. Mit der Verwaltung und dem Rest hat er nichts zu tun - das macht ja die Schulleitung.

Erster Punkt: Vergiss "steuerliche Einsparideen"! Die Ersparnis an Ertragsteuer gleicht NIE den Liquiditätsverlust und wirtschaftlichen Verlust durch die Ausgaben aus. Die Wirtschaftlichkeit steht immer im Vordergrund.

Zweiter Punkt: Kostenvergleich. Bei einer geringfügigen Beschäftigung kommen neben den Kosten 28 % SV-Kosten, 0,99 % Umlagen und 2 % Pauschale Steuern auf den Arbeitgeber zu zuzüglich Verwaltungsaufwand durch monatliche Abrechnung, Archivierung, etc. Die Ansprüche, die Du aus eventueller Rentenversicherungsbeitragszahlung erhalten würdest, sind bestenfalls lachhaft, andere Ansprüche erwirbst Du sowieso nicht, so dass hier Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis stehen.

An der Stelle Deiner Schulleitung würde ich mich deswegen für die Abrechnung per Rechnung/Selbständigkeit entscheiden.

Dein Nachteil wäre dann natürlich, dass die Erlöse der Tätigkeit voll in Deiner Gewinnermittlung berücksichtigt werden müssten (abzüglich der üblichen Betriebsausgaben wie Fahrtkosten (gerne auch pauschal), Klamotten, Kosten für Lehrgänge, etc.). Damit würde Deine Einkommensteuer und ggf. Deine Sozialversicherungsbeiträge (soweit sie einkommensabhängig jährlich festgesetzt werden) erhöhen.

Wobei es dann natürlich wieder interessant wäre zu wissen, welche Ausgaben Du normalerweise hast. Rechne doch einfach mal zusammen, was Du so für Fahrten zum Training, Lehrgangsgebühren (Verpflegungsmehraufwand nicht vergessen), Trainingskleidung, und, und, und, ausgibst. Wenn die Kosten höher sind als die Erlöse - Rechnung schreiben. Sind die Erlöse höher als die Kosten, nun ja, Angestellter bleiben. Außer die Aufzeichnungspflichten und der gesamte buchhalterische Aufwand überwiegen den Nutzen ...

Man müsste halt die Zahlen kennen, aber das sollte Dir einen ersten Anhaltspunkt geben.

ABER DENK BITTE DARAN: Die Rechtsberatung ist in Deutschland Vorbehaltstätigkeit der Rechtsanwälte (besondere Tätigkeiten wie Beratung in Steuersachen dürfen auch von z. B. Steuerberatern wahrgenommen werden), deswegen wende Dich doch für eine umfassende und rechtlich verbindliche Beratung an den Anwalt Deines Vertrauens. :)

Danke für Dein Wissen! Da sind hilfreiche Gedankenanstöße dabei. Ich wollte einfach im Vorfeld mal in alle Richtungen die Augen offen halten.


Hallo,

bei mir läuft meine Trainer/Kurstätigkeit steuerlich als Gewinn aus selbstständiger Arbeit. Da gibst du Gewinn und Verlust/Ausgaben ein und das Finanzamt berechnet deine fällige Steuer.
Ein Bekannter als Angestellter meldet seine Trainertätigkeit an, wenn er aber nicht über 2000 € /Jahr hinausgeht ist dies nicht steuerlich relevant.
Da gibt es mehrere Ansätze und Lösungen. Du musst dein System dir gut ansehen und selber entscheiden was für dich besser ist. Eventuell mit deinem Bearbeiter am Finanzamt Kontakt aufnehmen. Der hilft dir im Regelfall auch weiter. Sind ja alles auch nur Arbeitnehmer, so wie die meisten von uns.

Auch hier, herzlichen Dank!

Alles in allem weiß ich jetzt einpaar Sachen die man bei den Überlegungen und den Gesprächen mit einbringen kann. Danke Euch allen für die Hilfe!

Richard22
31-01-2013, 10:54
Melde eine Lehrtätigkeit an - niemals ein Gewerbe, wenn Du es nicht mußt (Körperschaftssteuer).

Du brauchst einen Steuerberater - das ist nunmal in D-Land so.

Fechtergruß

Kudos
31-01-2013, 11:31
Was ist der beste Weg wie die Schulleitung und ich abrechenen können? Ist es gut mein Gewerbe zu erweitern und der Schule dann Rechnungen zu stellen? Kann mich die Schule als Minijob einstellen?

Wie definierst Du "am besten"? Für Dich am lukrativsten ist, wenn Dir der Schulleiter einen Umschlag gibt.

Mini-Job geht bis 450€ Verdienst.

Ich vermute es ist am "legalsten" und lukrativsten für beide Seiten, wenn Du eine Rechnung stellst und Du es dann selber versteuerst. Für SV, KV, RV u.a. bist DU dann aber zuständig, auch musst Du (wenn über Kleinstunternehmer-Freibetrag) musst Du am Ende des Jahres noch genügend Rücklagen für die Steuer haben und es nicht vorher ausgegeben haben (ja, das machen manche!).

Ich habe mich da erst vor kurzem selber etwas schlau gemacht und je nachdem wie viel man an Einkommen hat, wie viel Aufwand man selber betreiben will, kommt's drauf an... Es gibt auch Lohnsteuervereine, die Dich günstiger als ein Steuerberater unterstützen können.