Frage zum Ende einer Mitgliedschaft - Vereinsrecht [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Frage zum Ende einer Mitgliedschaft - Vereinsrecht



Doriane
25-01-2013, 06:48
Hallo zusammen,

ich bin erst seit ein paar Tagen hier Mitglied und habe schon einige interessante Beiträge hier gelesen und habe aus aktuellem Anlass eine Frage hier zum Thema Vereinsrecht bzw. Mitgliedschaft, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben zu folgendem Fall :mad:.

Im letzten Jahr habe ich wieder mit Karate angefangen bei einem Sportverein der u. a. eine Mini-Karateabteilung hat, diese wird aber vom Vorstand vernachlässigt und „läuft so nebenher“. Ich hatte 3 x Probetraining mitgemacht und wollte dann erstmal dort bleiben und erkundigte mich nach den Modalitäten. In der Abteilung konnte man mir keine Auskunft geben, da diese selber in keinster Weise Unterstützung erhält und auch diese nicht an den Vorstand herankommt (liest sich sicher seltsam ist aber so, sowas hab ich noch nicht erlebt). So habe ich an den Vorstand mehrere Mails geschickt, versucht telefonisch zu erreichen, einen anderen Abteilungsleiter aus dem Fitnessbereich kontaktiert, alles ohne Erfolg, nie kam irgendeine Rückinfo. Aus Versicherungsgründen habe ich dann offiziell einen Aufnahmeantrag persönlich unter Zeugen beim Vorstand in den Briefkasten eingeworfen mit Anschreiben und Fragen. Auch daraufhin bekam ich keine Antworten auf meine Fragen und auch keine Bestätigung der Mitgliedschaft.

Da ich jetzt einen anderen Verein gefunden habe, habe ich dennoch zur Sicherheit per Einschreiben gekündigt, mit dem Hinweis der fehlgeschlagenen Kontaktversuche und dass ich keine Antworten auf meine Fragen erhalten habe. Meine Kündigung ist lt. Satzung (die konnte ich im Internet finden) zu Ende Januar gültig.

Gestern bekam ich einen Brief mit einer kommentarlosen und falschen Rechnung. Erwartet hätte ich eine Kündigungsbestätigung und einen Ausdruck des Bedauerns (wohl zuviel verlangt). Natürlich bin ich bereit für die Zeit wo ich ja – eigentlich – Mitglied war den Beitrag zu zahlen aber mal so generell: Nie wurde die Mitgliedschaft bestätigt, meine Fragen nach der Beitragshöhe, ob eine Aufnahmegebühr anfällt und wie hoch und einige andere Fragen auch nicht und jetzt wurde das 2. Halbjahr 2012 berechnet (das wäre dann auch korrekt) aber auch das 1. Halbjahr 2013 und das ist nicht richtig sowie eine Aufnahmegebühr.

Spontan würde ich jetzt einfach entweder die Rechnung kürzen zu dem Betrag der richtig wäre mit einem „netten“ Anschreiben oder Rechnung einfach zurück, nach dem Motto Mitgliedschaft nie bestätigt.

Ich hoffe, ich hab die Situation verständlich beschrieben. Kennt sich jemand aus im Vereinsrecht? Wie ist das mit Annahme und Bestätigung, kann ich mich darauf berufen, dass diese nie bestätigt wurde, ich hatte ja konkret um Rückinfo zu den Mitgliedsmodalitäten gefragt und es kam nie eine Info.

Vielen lieben Dank im Voraus für ein paar Tipps oder Hinweise :).

Doriane

BUJUN
25-01-2013, 08:30
Sehr verworrene Situation.

Grundsätzlich: bei Teil- / Raten-Zahlungen gibst ein Widerspruchrecht
nach Zugang der Vertragsbestätigung.

Wenn der Mitgliedsvertrag nie angenommen wurde ( mit Mitgliedsnummer,
Detail-Bedingungen ) gibts es gar keinen gültigen Vertrag, der gekündigt
oder "vollstreckt" werden kann.

Bubatz
25-01-2013, 08:59
Trotzdem erst mal schriftlich Widerspruch einlegen.

Doriane
25-01-2013, 10:49
Hallo und schon mal danke,

ja es ist in der Tat sehr verworren. Ich sehe es eigentlich auch so wie bujun, mein Antragsformular wurde nie bestätigt, es kam ja auch nie eine Reaktion auf meine Fragen zum Vertrag.

Ich denke ich werde in der Tat erstmal Wiederspruch einlegen gegen die Rechnung, nach dem Motto mein Antrag wurde nicht angenommen, mal schaun was passiert.

Ich wollte nur vermeiden, dass ich irgendwann mal nach langer Zeit eine Rechnung über einen Betrag "x" bekomme, denn mein Antragsformular ist ja definitiv angekommen, da ich es ja persönlich vor Ort in den Briefkasten geworfen habe. Etwas schwierig die Situation.

Heute Abend gehts zum Training in einem anderen Verein :halbyeaha

hand-werker
25-01-2013, 10:55
wurde deinem antrag auf aufnahme denn stattgegeben? anscheinend ja nicht ;) hast du einen vertrag unterzeichnet oder mündlich abgeschlossen? anscheinend ja nicht ;)

nicht zahlen, entspannt bleiben.

Doriane
25-01-2013, 13:26
Hallo hand-werker,

ich hatte derzeit einen Aufnahmeantrag geschickt, der war natürlich unterschrieben, mit einem ergänzenden Schreiben in dem ich nach Beitragshöhe und Aufnahmegebühr gefragt hatte und einiges mehr. Ich hatte derzeit versucht telefonisch und per Mail mehrfach den Vorstand (der zuständig ist) zu erreichen, immer fehl geschlagen er hat auch nie geantwortet. Dieser Sportverein ist total chaotisch, die sind total auf Fußball fixiert und lassen alles andere schleifen.
Auch die Karateabteilung hat vor vielen Monaten Konsequenzen gezogen in dem diese alle Ihre Einzugsermächtigung dem Verein entzogen hatten. Die Karatekas bekamen keine Unterstützung mehr, keine Jahressichmarken, einfach nix, das ist kaum vorzustellen aber leider wahr.

Viele Grüße und ein tolles Wochenende!
Doriane

BUJUN
25-01-2013, 14:08
Aufnahmeantrag unterschrieben zuschicken = schriftliches Vertrags-ANGEBOT.

Vertrag kommt dadurch zu stande, dass Aufnahmeantrag ( schriftlich )
angenommen wird.

Ansonsten gibt es gar keinen Vertrag und auch keine daraus resultierenden
Verpflichtungen.

Schnueffler
25-01-2013, 14:51
Vertrag kommt dadurch zu stande, dass Aufnahmeantrag ( schriftlich )
angenommen wird.


Allein durch die Annahme des Antrages kommt der Vertrag zustande.
Verein bietet etwas an und übergibt den Vertrag, der TE stimmt diesem zu, unterschreibt ihn und gibt ihn zurück.

BUJUN
25-01-2013, 14:55
Allein durch die Annahme des Antrages kommt der Vertrag zustande.
Verein bietet etwas an und übergibt den Vertrag, der TE stimmt diesem zu, unterschreibt ihn und gibt ihn zurück.

Sorry - dieses Wissen habe ich mal teuer bezahlt.

Vertragsangebot kommt vom TE in Form Aufnahmeantrag.

Andernfalls hätte der Verein einen bereits unterschriebenen Vertrag
dem TE zur GEGENZEICHNUNG übergeben müssen ( was allgemein
unüblich ist ).

Schulwissen BGB: Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier oder
mehrerer Parteien.

Der Antrag alleine stellt noch keine Übereinstimmung her sondern bedarf
ausdrücklich der Annahme ( oder Ablehnung ) - vorher kein Vertrag.

Grüße und schönes Wochenende

BUJUN

Schnueffler
25-01-2013, 15:15
Wenn es sich um einen Aufnahmeantrag handelt und vom Verein aus ausgegeben wird, macht der Verein das Angebot.
Wird dieser vom Vertragspartner unterschrieben, nimmt er das Angebot an!
Somit kommt der Vertrag zustande.
Es müssen nicht beide Parteien unterschreiben, es reicht, wenn derjeniege, an den das Angebot gerichtet ist, den Vertrag unterschreibt und auch zurück gibt.
Somit ist Willenserklärung 1 der Aufnahmeantrag des Vereins, die übereinstimmende Willenserklärung 2 die Unterschrift des TE mit der Rückgabe des Antrags. Somit ist der Vertrag geschlossen.

BUJUN
25-01-2013, 17:15
Wenn es sich um einen Aufnahmeantrag handelt und vom Verein aus ausgegeben wird, macht der Verein das Angebot.
Wird dieser vom Vertragspartner unterschrieben, nimmt er das Angebot an!
Somit kommt der Vertrag zustande.
Es müssen nicht beide Parteien unterschreiben, es reicht, wenn derjeniege, an den das Angebot gerichtet ist, den Vertrag unterschreibt und auch zurück gibt.
Somit ist Willenserklärung 1 der Aufnahmeantrag des Vereins, die übereinstimmende Willenserklärung 2 die Unterschrift des TE mit der Rückgabe des Antrags. Somit ist der Vertrag geschlossen.

Ein Antrag ist ein Antrag und kann natürlich auch abgelehnt werden.

Mach mal einer Frau einen Antrag und nimm diese gleich mit weil sie
sich das angehört hat.

Oder stell mal einen Antrag auf ein Konto - mit 100.000 Dispo.
Ruhig auf dem Formular der Bank.
Was kann da noch schief gehen ?? HeHeHe

Was solls - ich habe das nicht nur gelernt sondern auch vor Gericht
nochmal lernen müssen - kein Antrag MUSS angenommen werden und
erst mit der Annahme wird der Vertrag geschlossen.

Die Übergabe eines Antrags-FORMULARS ist kein Angebot sondern
eine Einladung, einen Antrag abzugeben über den dann entschieden wird.

Vielleicht sollten wir die Entscheidung Wikipedia & Co. überlassen.

Der TE hat nach seinen Schilderungen und mit meinen Erfahrungen
Keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Nachtrag: hier nachzulesen unter Punkt E / Angebot

http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1791

BUJUN
25-01-2013, 17:43
@ Doriane

Schnüffler hat mir gerade mitgeteilt, dass es auch Anträge gibt, die
durch Abgabe automatisch als angenommen gelten und somit ein
Vertrag zustande kommt. Muss aber so vor-formuliert sein !

Hast du eine Kopie ( hoffentlich ) des Antrags und was steht da drin -
muss einen Bestätigung ( Annahme ) erfolgen oder reicht der Antrag ?

Schnueffler
25-01-2013, 17:51
@ Doriane

Schnüffler hat mir gerade mitgeteilt, dass es auch Anträge gibt, die
durch Abgabe automatisch als angenommen gelten und somit ein
Vertrag zustande kommt. Muss aber so vor-formuliert sein !

Hast du eine Kopie ( hoffentlich ) des Antrags und was steht da drin -
muss einen Bestätigung ( Annahme ) erfolgen oder reicht der Antrag ?

Als kleiner Zusatz:
Wenn sie unterschrieben wurden!

BUJUN
25-01-2013, 17:56
Als kleiner Zusatz:
Wenn sie unterschrieben wurden!

Richtig !

Das bedeutet, der Antrag muss vom Verein bereits
unterschrieben gewesen sein und der TE musste nur seinerseits
gegenzeichnen.

Fraue mich auf die Antwort des TE !

Schnueffler
25-01-2013, 18:01
Richtig !

Das bedeutet, der Antrag muss vom Verein bereits
unterschrieben gewesen sein und der TE musste nur seinerseits
gegenzeichnen.

Fraue mich auf die Antwort des TE !

Ne, nicht unbedingt!
Wenn es so vorformiliert ist, das der Antrag nur vom Angebotsnehmer unterschrieben werden muß, dann reicht es aus.
Siehe viele Kaufverträge bei Kaufhäusern.

Doriane
25-01-2013, 19:05
Hallo zusammen,

das ist eine interessante Diskussion, also ich werde mir morgenfrüh (Samstag) noch mal Antrag, Satzung und alles in Ruhe ansehen wie alles formuliert ist, denn es kommt in der Tat auf die Formulierungen an in Antrag, Satzung usw. dann kann allein die Abgabe des Antrags schon ein Vertrag sein, werde mal meine alten Schulungsunterlagen raussuchen, hab ich auch mal alles gelernt BGB usw. ...... :o

Ich werde Euch berichten, schönen Abend und bis in Kürze!
Ihr habt mir auf jeden Fall schon weitergeholfen.

Doriane

Schnueffler
25-01-2013, 19:24
Setz doch einfach mal den Text vom Antrag hier rein!

marq
25-01-2013, 23:32
bei der aufnahme in einen verein kommt kein vertag zustande.

doriane hat ein antrag auf mitgliedschaft gestellt , wenn dies nicht abgelehnt worden ist, war / ist sie mitglied des vereins und hat auch die pflichten zu erfüllen, für die die vereinssatzung den rahmen vorgibt und selbst bildet, so auch die kündigungs fristen etc. in der regel bist du zur zahlung verpflichtet.

Schnueffler
26-01-2013, 08:15
bei der aufnahme in einen verein kommt kein vertag zustande.

doriane hat ein antrag auf mitgliedschaft gestellt , wenn dies nicht abgelehnt worden ist, war / ist sie mitglied des vereins und hat auch die pflichten zu erfüllen, für die die vereinssatzung den rahmen vorgibt und selbst bildet, so auch die kündigungs fristen etc. in der regel bist du zur zahlung verpflichtet.

Warum kommt da kein Vertrag zustande?

Sensei-T
26-01-2013, 08:25
bei der aufnahme in einen verein kommt kein vertag zustande.

doriane hat ein antrag auf mitgliedschaft gestellt , wenn dies nicht abgelehnt worden ist, war / ist sie mitglied des vereins und hat auch die pflichten zu erfüllen, für die die vereinssatzung den rahmen vorgibt und selbst bildet, so auch die kündigungs fristen etc. in der regel bist du zur zahlung verpflichtet.

Öhm, kommt auf den Inhalt des Antragstextes an!!!

Bei uns zB steht eindeutig geschrieben, dass eine Aufnahme in den Verein erst durch die Aushändigung der Mitgliedskarte und der Zahlung mindestens eines Quartalsbeitrags erfolgt...

Ansonsten: Das Angebot steht (Trainigszeiten), der Aufnahme-Antrag existiert auch. Es gehört, wie zu jeder Kündigung z.B. aber auch zum "guten Ton", dass die Anträge aber auch eine Kündigung schriftlich bestätigt werden. Da in dem Verein von Doriane jedoch einiges neben der Spur zu laufen scheint, ist alles möglich. Auch, dass die "Rechnung" gleich eine Kündigungsbestätigung ist/bedeutet. Das wissen wir allerdings nicht, da wir den konkreten Inhalt des Schreibens nicht kennen (Spekulation)...

gasts
26-01-2013, 12:47
das ist eine interessante Diskussion, also ich werde mir morgenfrüh (Samstag) noch mal Antrag, Satzung und alles in Ruhe ansehen wie alles formuliert ist, denn es kommt in der Tat auf die Formulierungen an in Antrag, Satzung usw. dann kann allein die Abgabe des Antrags schon ein Vertrag sein,

Wenn in dem Antrag nicht drin steht, worin Deine Verpflichtungen bestehen, dann sollte doch zumindest ein Verweis auf eine zugängliche Quelle drin sein, wo man diese Information bekommen kann?
Oder hast Du Dich gegenüber dem Verein verpflichtet, jede beliebige Leistung zu erbringen?

Hast Du da eigentlich außer dem Probetraining trainiert?
Wenn man Dich da trainieren lässt, könnte man das ja auch als Annahme des Antrags auslegen.

marq
26-01-2013, 12:57
ich meine kein vertrag im herkömmlichen sinne wie er im allgemeinen verstanden wird

Mitglied ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Mitglied)

Schnueffler
26-01-2013, 13:33
Wie gesagt, je nachdem wie der Antrag vorformuliert war, war es die Willenserklärung I und durch die Unterschrift die übereinstimmende Willenserklärung II!

marq
26-01-2013, 13:52
es gibt aber auch eine stillschweigende annahme einer willenserklärung, die sich an der duldung der teilnahme des training manifestiert :d

Doriane
29-01-2013, 08:05
Hallo zusammen,

ich wollte mich ja noch mal erkundigen und Rückinfo geben betreffend Satzung, Angebot, Annahme usw.

Am Wochenende hatte ich Gelegenheit mit jemandem zu sprechen der sich im Vereinsrecht auskennt. Was das Zustandekommen eines Vertrages angeht, dies muss in der Satzung vermerkt sein und nur dies gilt dann auch. Steht dort also „Mitglied wird wer einen Aufnahmeantrag einreicht“ kommt damit ein Vertrag Zustande, mit Einreichen des Antrags, dass ist bei mir der Fall gewesen.

Aber .... bei mir ist es so, dass ich mit dem Antrag ein Schreiben geschickt habe mit Fragen zum Aufnahmeantrag, da auf dieses Schreiben keine Rückinfo kam ist der Vertragsabschluss nicht eindeutig bzw. im Ernstfall eine Auslegungs-/Streitsache, wie so oft bei unserer "Gerichtsbarkeit".

Fakt ist aber (und das ist der springende Punkt um den es mir letztendlich geht), dass die Rechnung falsch ausgestellt war und diese auf jeden Fall korrigiert werden muß! Wobei ich natürlich für die Zeit wo ich trainiert habe auch zahlen werde, dass ist ganz klar, ich habe eine Leistung in Anspruch genommen und werde dafür auch aufkommen.

Ich hatte mich einfach wahnsinnig geärgert, erst kommt keine Reaktion auf Mails, Anrufe, Brief und dann kommt eine Rechnung ohne Anschreiben und dann auch noch falsch. Es ist einfach die Umgehensweise in diesem Verein die – Entschuldigung – unter „aller Kanone ist“.

Ich habe Widerspruch gegen die Rechnung erhoben und um Ausstellung einer korrekten gebeten.

Naja, wieder was dazugelernt.

Wünsche allen eine gute Woche und viel Spass beim Sport und danke für die vielen Anmerkungen!

Doriane

Bubatz
29-01-2013, 08:56
In solchen Sachen ist der "emotionale" Schaden, den man durch langes Hin-und-Her hat oft höher als der finanzielle. Deshalb überlege ich mir in derartigen Fällen immer auch, ob es sich lohnt, die Sache auszufechten, oder ob man besser schnell aus der Sache raus ist.

marq
29-01-2013, 10:42
wie hoch ist die aufnahmegebühr und der monatl beitrag?