Vollständige Version anzeigen : Shop für Karambits
Hallo an alle,
habe soeben einen Shop in Deutschland entdeckt, der Karambits anbietet
Karambit - Bali-Artshop (http://www.bali-artshop.de/epages/63684478.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/63684478/Categories/Messer/Karambit)
Jetzt wollte ich wissen ob jemand dort schon einmal bestellt, oder sonstige erfahrungen gemacht hat.
Ich bin mir bei der Qualität der angebotenen Messer etwas unsicher (wobei 440c ja wenn er die richtige Wärmebehandlung bekommen hat ganz gut zu gebrauchen ist) , dazu kommt auch noch der niedrige Preis :o
Ich habe nämlich vor einiger Zeit bei Panabas y Puntadas das dort angebotene Karambit gekauft und das ist echt super (kostet ja auch etwas mehr)
lg Kune
Hi,
hab da schon mal bestellt - die Sachen sind im Preis Leistungsverhältnis echt gut. Lieferung und Kommunikation war super!
Gruß
Jens
Habe das karambit gestern noch erhalten.
War Verarbeitungmäßig ganz ok.
Aber am unteren Ende des Fingerings war ungefähr 4mm breites Loch:(
Mal sehen ob ich es zurück sende oder behalte da ich mir vorstellen könnte das die alle nicht Fehlerfrei verarbeitet sind.
Positiv war allerdings das es wirklich gut in der Hand liegt und schön scharf ausgeliefert wurde.
Ich hatte vor zwei Jahren mal eins bei valiantCo bestellt das ist aber im Zoll hängen geblieben :(
Hier noch ein Foto vom Loch
Sinawali
10-02-2013, 15:16
Kennt ihr den Feststellungsbescheid zum Cold Steel Karambit schon? :(
http://www.bka.de/nn_205626/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/120709FbZ243KarambitMesser,templateId=raw,property =publicationFile.pdf/120709FbZ243KarambitMesser.pdf
Damit besteht de facto ein Führungsverbot für alle Karambit :mad:
Schnueffler
10-02-2013, 15:25
Kennt ihr den Feststellungsbescheid zum Cold Steel Karambit schon? :(
http://www.bka.de/nn_205626/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/120709FbZ243KarambitMesser,templateId=raw,property =publicationFile.pdf/120709FbZ243KarambitMesser.pdf
Damit besteht de facto ein Führungsverbot für alle Karambit :mad:
Nö, es darf nur nicht die entsprechende Länge für fixed Messer überschreiten.
Wird ja nur als Hieb- und Stichwaffe eingestuft, wie fast jedes Messer.
Sinawali
10-02-2013, 21:06
Nö, es darf nur nicht die entsprechende Länge für fixed Messer überschreiten.
Wird ja nur als Hieb- und Stichwaffe eingestuft, wie fast jedes Messer.
Nö, z.B. http://www.bka.de/nn_205626/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/060807FbZ73TripleActionMesser,templateId=raw,prope rty=publicationFile.pdf/060807FbZ73TripleActionMesser.pdf
Schnueffler
10-02-2013, 21:10
Was widerspricht da jetzt meiner Aussage?
So Leute,
habe ein Austauschmodell erhalten, das wirklich super verarbeitet ist !
Und welches im Zoll hängen geblieben ist habe ich auch noch bekommen, war fast wie Weihnachten:D
Dachte eigendlich das die sich vom Zoll bei mir noch melden, das taten sie allerdings nicht???
Sind sie dazu nicht irgendwie verpflichtet?
gruß Kune
Schnueffler
10-02-2013, 22:29
So Leute,
habe ein Austauschmodell erhalten, das wirklich super verarbeitet ist !
Und welches im Zoll hängen geblieben ist habe ich auch noch bekommen, war fast wie Weihnachten:D
Dachte eigendlich das die sich vom Zoll bei mir noch melden, das taten sie allerdings nicht???
Sind sie dazu nicht irgendwie verpflichtet?
gruß Kune
Eigentlich sollte sich dein Transporteur (UPS, DHL, etc.) melden und dir mitteilen, das deine Sendung beim Zoll liegt!
Sinawali
11-02-2013, 06:39
Was widerspricht da jetzt meiner Aussage?
Das das Triple Action eben laut Bescheid eben keine Waffe ist: "Die Hieb- und Stoßwaffeneigenschaft ist trotz der Klingenlänge von 10 cm durch den Gesamteindruck des Messer nicht gegeben. Somit ist das Messer vom WaffG nicht erfasst."
Und wir sprechen von dem hier:
http://image.rockynational.com/Cold-Steel/Knives/24TATP/Triple-Action-Tanto-Point-1.jpg?width=1000
Dagegen bzgl. des Cold Steel Karambits: "Das Messer wird als Hieb- und Stoßwaffe [,,,] eingestuft" Und der erste Absatz der Beurteilung, den abzutippen ich zu faul bin ;) , weist explizit darauf hin. dass "das Karambitmesser" "nach den technischen Merkmalen und kulturellen Vorgaben" "dazu bestimmt ist, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen".
Damit kann ich selbst meinen Meyerco Karambit http://www.hand-tools.com/images/brk/mc4662.jpg zu Hause lassen :-( Alle anderen sowieso :mad:
@Schnueffler: Wollte damit keine Diskussion vom Zaun brechen :-)
Schnueffler
11-02-2013, 08:08
Blos weil es eine Hieb- und Stichwaffe ist, brauchst du es nicht zu Hause zu lassen, wenn du über 18 bist. Messer unterliegen ja keinem generellen Führungsverbot, wenn sie gewisse Dinge erfüllen, bzw. ihr Träger.
Bin gerade zu faul das WaffG rauszusuchen. Butterflymesser sind z.B. verbotene Waffen. Der Feststellungsbescheid zum Karambit besagt nur, das es Waffeneigenschaften hat, aber nicht, das es dafür auch ein Führungsverbot gibt, wie überschreiten der Klingenlänge etc.
Sinawali
11-02-2013, 08:22
Blos weil es eine Hieb- und Stichwaffe ist, brauchst du es nicht zu Hause zu lassen, wenn du über 18 bist. Messer unterliegen ja keinem generellen Führungsverbot, wenn sie gewisse Dinge erfüllen, bzw. ihr Träger.
Bin gerade zu faul das WaffG rauszusuchen. Butterflymesser sind z.B. verbotene Waffen. Der Feststellungsbescheid zum Karambit besagt nur, das es Waffeneigenschaften hat, aber nicht, das es dafür auch ein Führungsverbot gibt, wie überschreiten der Klingenlänge etc.
Eben leider doch. Denn, wie das BKA schreibt:
"Was fällt unter das Führverbot des § 42 a WaffG?
[...]
Hieb- und Stoßwaffen
Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Die nachfolgenden Fotos zeigen exemplarisch Hieb- und Stoßwaffen, die dem Führverbot unterliegen."
Und dann kommen die üblichen Verdächtigen ;-) Aber ALLE als Hieb- und Stoßwaffen eingestufte Messer unterliegen damit dem Führungsverbot und eben damit der so klassifizerte Karambit :-(
Quelle:
BKA Rubrik Themen A-Z - Waffen - Häufig gestellte Fragen (http://www.bka.de/nn_193158/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html)
Schnueffler
11-02-2013, 08:28
Hast du Recht, nur bezieht sich der Feststellungsbescheid nur auf genau dieses Messer. Das ist jedesmal eine Einzelfallentscheidung.
Sinawali
11-02-2013, 09:10
... nur bezieht sich der Feststellungsbescheid nur auf genau dieses Messer. Das ist jedesmal eine Einzelfallentscheidung.
Da hast du jetzt Recht :) Aber die Argumentation in dem Feststellungsbescheid lässt sich auf jeden Karambit anwenden. Und das wird im Ernstfall dann wohl geschehen :( Also wenn du in eine dumme Situation gerätst, heißt es nachher du habest dich bewaffnet, weil der Karambit ja ...
Schnueffler
11-02-2013, 09:12
Ich hab damit nicht so die Probleme! ;)
amasbaal
11-02-2013, 15:48
ich auch nicht.
... und jetzt schluss damit. das ist ein thema fürs waffenforum und gehört hier nicht hin.
Im Mittelalter dürften Leute Dolche tragen diese nicht für Geld gearbeitet haben. Messer dürften diese zur verteidigung tragen wenn der Feudalherr es erlaubte.
amasbaal
12-02-2013, 22:00
:confused:
kann es sein, dass du eigentlich hierhin
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f65/dolchfechten-mittelalterliche-kampf-dolch-meister-talhoffer-153687/#post2954412
wolltest?
Schnueffler
13-02-2013, 07:27
...
hundzerberus
13-02-2013, 09:31
...
amasbaal
13-02-2013, 10:46
da nun auch noch ein thema aus nem anderen kkb-forum hierhin gekrochen kam und das wesentliche zum hiesigen thema gesagt wurde...
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