Vollständige Version anzeigen : Pfeffer/ OC- Abschussgerät
concrete jungle
01-03-2013, 13:02
Hallo, hat jemand schon Erfahrungen mit diesem Gerät hier ?
Guardian Angel II blaugrau Pfefferspray Pfefferspraypistole: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Guardian-Angel-blaugrau-Pfefferspray-Pfefferspraypistole/dp/B003DAFMES/ref=pd_sim_sg_3)
Die obigen Berichte sind ja eher positiv...
defensiv
01-03-2013, 13:27
Was ist dein Einsatzzweck?
Ich kenne dieses Gerät speziell nicht, würde es mir aber nicht kaufen.
Harrington
01-03-2013, 13:27
nee, hab nur dieses jahr auf ner nachtwache nen "security" gesehen, der zwei von den dingern wie´n cowboy am gürtel hängen hatte .. dazu passten die handschellen und ne figur wie´n tapezierter regenschirm .. alter.... :D ach so, der fand die wumme aber supi ... :)
Ja.
Die Ordnungsamtkollegen aus Düsseldorf sind mit den Dingern ausgerüstet.
Habe (bisher) auch nur positives darüber gehört.
Bei uns hat das Geld aber nur für die RSG 4 Dinger gereicht :D
SocialistHEI
01-03-2013, 18:59
Hallo, hat jemand schon Erfahrungen mit diesem Gerät hier ?
Guardian Angel II blaugrau Pfefferspray Pfefferspraypistole: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Guardian-Angel-blaugrau-Pfefferspray-Pfefferspraypistole/dp/B003DAFMES/ref=pd_sim_sg_3)
Die obigen Berichte sind ja eher positiv... Solche Dinger sind totaler Blödsinn und lassen jeden Security lächerlich wirken. Dann doch lieber das normale Spray in der Dose oder noch viel besser: Pfeffer-Schaum und Pfeffergel, da hier auch der Einsatz in geschlossenen Räumen und bei schlechten Wetterverhältnissen möglich ist.
Ansonsten sowas hier...
http://images.bidorbuy.co.za/user_images/830/122830_100406154830_TPX_Pistol_1.jpg
Paintball-Pistole mit Pfefferbällen anstatt Farbbällen. Damit scheint auch die Reichweite am größten zu sein.
Nach zwei schuss ist halt schluss. Für ungeübte bestimmt nicht schlecht, funktioniert sehr intuitiv.
Für die arbeit würde ich aber eher eine dose wählen.
teiwaz14
02-03-2013, 00:59
Abgesehen davon, dass ich auch immer ein ordentliches Pfeffer-Gel bevorzugen würde, will ich hier auch mal noch an die Dienstanweisung zu §19 BGV C7 "Schusswaffen" erinnern :-§ da heißt es:
Das Verbot des Bereithaltens und Führens von Schreck- oder Gas- Schusswaffen bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben betrifft auch entsprechende Reizstoff- oder Signalschusswaffen sowie sonstige schusswaffenähnliche Gegenstände, da sie ein trügerisches Sicherheitsgefühl vermitteln und ihr Einsatz bei Konfrontationen mit schusswaffentragenden Tätern zu einer extremen Gefährdung ohne ausreichende Selbstverteidigungsmöglichkeit führt.
Es handelt sich bei der Guardian zwar nicht um eine Gas-Reizstoff-Waffe, sie ist aber sehr wohl schusswaffenähnlich. Somit ist auch von rechtlicher Seite das Tragen im Dienst absolut abzulehnen.
NunchakuFreak
02-03-2013, 01:38
Das vom TE gepostete Ding hatte ich in ähnlicher Form mal in der Hand. Wenn es das gleiche ist is es vor allem für "Laien" geeignet. Hat ne ziemliche Wucht (Reichweite 3-4 meter)+ ist imho auch noch mit Markierfarbe.
Grüsse
Abgesehen davon, dass ich auch immer ein ordentliches Pfeffer-Gel bevorzugen würde, will ich hier auch mal noch an die Dienstanweisung zu §19 BGV C7 "Schusswaffen" erinnern :-§ da heißt es:
Es handelt sich bei der Guardian zwar nicht um eine Gas-Reizstoff-Waffe, sie ist aber sehr wohl schusswaffenähnlich. Somit ist auch von rechtlicher Seite das Tragen im Dienst absolut abzulehnen.
Dir ist aber schon aufgefallen dass das Teil in einem äußerst stilsichern blau gehalten ist oder? :rolleyes:
teiwaz14
02-03-2013, 12:43
Dir ist aber schon aufgefallen dass das Teil in einem äußerst stilsichern blau gehalten ist oder? :rolleyes:
Ist nicht entscheident. Es handelt sich eindeutig um eine schusswaffenähnliche Form. Auch die Produktbeschreibung verwendet (mehrfach) das Wort "Pfefferspraypistole".
Naja ich würde schusswaffenähnliche Form halt mehr auf das Aussehen auslegen/subsumieren
Aber wenn der Hersteller es schon selbst wohl so bezeichnet dann muss ich wohl die weiße Flagge hissen ;)
Schnueffler
02-03-2013, 14:37
Gelb und Blau sind eigentlich Signalfarben um "Pistolen" als nicht scharf zu kennzeichnen.
Gelb und Blau sind eigentlich Signalfarben um "Pistolen" als nicht scharf zu kennzeichnen.
Wusst ichs doch ;D :D
concrete jungle
02-03-2013, 17:11
Hatte das auch eher als Gerät für Laien wahrgenommen.
Es gibt dazu auch ein Übungsgerät, um wenigstens schonmal so zu tun:
Trainingsgerät Piexon Guardian Angel II: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Trainingsger%C3%A4t-Piexon-Guardian-Angel-II/dp/B007SUJANI/ref=pd_sim_sg_7)
Last ditch defense , instinktiv zwei Schuss abgeben und flüchten- simpler ,,KISS " Plan.
Wobei 2 Schuss und es ist unschädlich kann da auch von Vorteil sein, es kann dann nicht mehr vom Angreifer gegen den Verteidiger gebraucht werden.
teiwaz14
02-03-2013, 18:09
Naja ich würde schusswaffenähnliche Form halt mehr auf das Aussehen auslegen/subsumieren
Aber wenn der Hersteller es schon selbst wohl so bezeichnet dann muss ich wohl die weiße Flagge hissen ;)
Ja. hätte der Hersteller ein bischen mehr mit praktischem Griff o.Ä. argumentiert könnte man hier vieleicht noch einen Grenzfall sehen, aber es wird hier eigentlich schon auf eine Waffe mit Schusswaffen-Charakter gezielt. Daher meine Einschätzung.
Gelb und Blau sind eigentlich Signalfarben um "Pistolen" als nicht scharf zu kennzeichnen. 
Irrelevant. Weil der Artikel ja auch Schreckschusswaffen erfasst (bzw. vor allem auf diese abziehlt) und es daher unerheblich ist ob die Waffe nun scharf ist. Deutlich wird das auch dadurch, dass der Paragraph auch auf Air-Soft-Guns oder funktionsfreie Nachbildungen anzuwenden ist.
Schnueffler
02-03-2013, 18:21
Irrelevant. Weil der Artikel ja auch Schreckschusswaffen erfasst (bzw. vor allem auf diese abziehlt) und es daher unerheblich ist ob die Waffe nun scharf ist. Deutlich wird das auch dadurch, dass der Paragraph auch auf Air-Soft-Guns oder funktionsfreie Nachbildungen anzuwenden ist.
Das ist ne Unfallverhütungsvorschrift.
Und was soll die mir persönlich jetzt sagen?
Auf gut deutsch:
Das Ding geht mir am A... vorbei.
teiwaz14
03-03-2013, 15:16
Das ist ne Unfallverhütungsvorschrift.
Und was soll die mir persönlich jetzt sagen?
(...)
Ja. Bei der ganzen Sache geht es um die Berichte, dass (vermeindliche) Sicherheitskräfte die Dinger tragen. Des Privatpersonen sich damit ausrüsten dürfen steht nicht in Frage. Also allen anderen viel Spaß beim Spritzpistole spielen.
Abgesehen davon, dass ich auch immer ein ordentliches Pfeffer-Gel bevorzugen würde, will ich hier auch mal noch an die Dienstanweisung zu §19 BGV C7 "Schusswaffen" erinnern :-§ da heißt es:
Es handelt sich bei der Guardian zwar nicht um eine Gas-Reizstoff-Waffe, sie ist aber sehr wohl schusswaffenähnlich. Somit ist auch von rechtlicher Seite das Tragen im Dienst absolut abzulehnen.
Die BGV meint aber die “Gaser“ die für echt gehalten werden können. Rechtlich bedenklich ist da nix bei dem Teil. Lediglich die Erlaubnis von Auftragnehmer und Auftraggeber sind nötig für das fügen im Dienst. 
Siehe auch:
“... Form her und der Anordnung der einzelnen Elemente sowie der Handhabung einer Pistole ähnlich. Es ist jedoch wegen seiner eigenständigen Formgebung und aufgrund der Farbgestaltung nicht einer Original-Schusswaffe nachgebildet ( im Vergleich von üblichen Gas-Alarmwaffen, die mit Original-Schusswaffen vergleichbar sind). Hieraus ergibt sich, dass nach dem ab dem 01.04.2008 gültigen neuen Waffenrecht,*eine Einstufung des vorgenannten Gerätes als "Anscheinswaffe"*nach Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG "Begriffsbestimmungen" Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1 seitens des Bundeskriminalamtes*verneint wird."
teiwaz14
04-03-2013, 14:20
Die BGV meint aber die “Gaser“ die für echt gehalten werden können. Rechtlich bedenklich ist da nix bei dem Teil. Lediglich die Erlaubnis von Auftragnehmer und Auftraggeber sind nötig für das fügen im Dienst. 
Siehe auch:
“... Form her und der Anordnung der einzelnen Elemente sowie der Handhabung einer Pistole ähnlich. Es ist jedoch wegen seiner eigenständigen Formgebung und aufgrund der Farbgestaltung nicht einer Original-Schusswaffe nachgebildet ( im Vergleich von üblichen Gas-Alarmwaffen, die mit Original-Schusswaffen vergleichbar sind). Hieraus ergibt sich, dass nach dem ab dem 01.04.2008 gültigen neuen Waffenrecht,*eine Einstufung des vorgenannten Gerätes als "Anscheinswaffe"*nach Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG "Begriffsbestimmungen" Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6.1 seitens des Bundeskriminalamtes*verneint wird."
Auch da muss ich wiedersrechen. Der von dir zitierte Feststellungsbescheid beschäftigt sich nur mit der Frage ob die professionellere Variante des gleichen Herstellers (die jpx jet protector) eine Anscheinswaffe ist. Es besteht jedoch kein zwingender Zusammenhang zwischen dem Begriff Anscheinswaffe des WaffG und dem Begriff "schuffwaffenähnlich" aus der BGV C7. Daher bleibe ich bei meinem Standpunkt, dass das führen der Guardian Reizstoffpistolen im Sicherheitsdienst abzulehnen ist.
Auch da muss ich wiedersrechen. Der von dir zitierte Feststellungsbescheid beschäftigt sich nur mit der Frage ob die professionellere Variante des gleichen Herstellers (die jpx jet protector) eine Anscheinswaffe ist. Es besteht jedoch kein zwingender Zusammenhang zwischen dem Begriff Anscheinswaffe des WaffG und dem Begriff "schuffwaffenähnlich" aus der BGV C7. Daher bleibe ich bei meinem Standpunkt, dass das führen der Guardian Reizstoffpistolen im Sicherheitsdienst abzulehnen ist.
Klar, weil der JPX in Form und Farbe annähernd den Anschein macht einem Schusswaffenähnlichen Gegensand nahezukommen. Der Guardian - wie Schnüffler schon erwähnte - widerlegt den Anschein eines Schusswaffenähnlichen Gegenstandes durch seine Signalfarbe.
teiwaz14
04-03-2013, 19:26
Klar, weil der JPX in Form und Farbe annähernd den Anschein macht einem Schusswaffenähnlichen Gegensand nahezukommen. Der Guardian - wie Schnüffler schon erwähnte - widerlegt den Anschein eines Schusswaffenähnlichen Gegenstandes durch seine Signalfarbe.
Da hast du falsch gelesen der JPX ist nach dem von dir zitierten Feststellungsbescheid keine Anscheinswaffe.
Jedoch ist diese Feststellung eben nicht auf den BGV C7 übertragbar, da die rechtliche Definitionen von "Anscheinswaffe" (WaffG) und "schusswaffenähnlich" (BGV C7) nicht übereinstimmen.
Etwas einfacher ausgedrückt: Etwas kann keine Anscheinswaffe im Sinne des WaffG sein, aber dennoch schusswaffenähnlich im Sinne des BGV C7.
Schnueffler
04-03-2013, 21:39
Etwas einfacher ausgedrückt: Etwas kann keine Anscheinswaffe im Sinne des WaffG sein, aber dennoch schusswaffenähnlich im Sinne des BGV C7.
Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?
Die BGV C7 ist nur für wenige Berufsgruppen bindend.
Da hast du falsch gelesen der JPX ist nach dem von dir zitierten Feststellungsbescheid keine Anscheinswaffe.
Jedoch ist diese Feststellung eben nicht auf den BGV C7 übertragbar, da die rechtliche Definitionen von "Anscheinswaffe" (WaffG) und "schusswaffenähnlich" (BGV C7) nicht übereinstimmen.
Etwas einfacher ausgedrückt: Etwas kann keine Anscheinswaffe im Sinne des WaffG sein, aber dennoch schusswaffenähnlich im Sinne des BGV C7.
Ich sagte annähernd. Das heisst nah dran, fast. Nicht das es eine Anscheinswaffe ist. Ich unterrichte u.a. die BGV C 7, bilde im Sicherheitsbereich aus und bin Prüfungsmitglied in der IHK. So wie ich es dir gesagt habe, wird es praktiziert. Das ist Fakt. Wenn du weiterhin an deinem Standpunkt festhalten willst, bitte, leider ist er schlicht und ergreifend einfach falsch.
teiwaz14
04-03-2013, 23:35
Ich sagte annähernd. Das heisst nah dran, fast. Nicht das es eine Anscheinswaffe ist. Ich unterrichte u.a. die BGV C 7, bilde im Sicherheitsbereich aus und bin Prüfungsmitglied in der IHK. So wie ich es dir gesagt habe, wird es praktiziert. Das ist Fakt. Wenn du weiterhin an deinem Standpunkt festhalten willst, bitte, leider ist er schlicht und ergreifend einfach falsch.
Dann kannst du mir ja sicher eine ordentliche Quelle dafür nennen. Dann rücke ich auch sicher von meinem Standpunkt ab. Denn bei aller Hochachtung vor der IHK, von dortigen Prüfern hat man schon oft gegensätzliche Sachen gehört, grade wenn es um das leidige Thema Waffen geht.
sockenschuss
07-03-2013, 12:16
Hallo, hat jemand schon Erfahrungen mit diesem Gerät hier ?
Guardian Angel II blaugrau Pfefferspray Pfefferspraypistole: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Guardian-Angel-blaugrau-Pfefferspray-Pfefferspraypistole/dp/B003DAFMES/ref=pd_sim_sg_3)
Die obigen Berichte sind ja eher positiv...
würde ich auch nicht kaufen. normale gaspistole und pfeffer munition ;) reicht vollkommen :)
SocialistHEI
07-03-2013, 15:38
würde ich auch nicht kaufen. normale gaspistole und pfeffer munition ;) reicht vollkommen :) Und reicht für mehr Schüsse und Drohpotential.
Schnueffler
07-03-2013, 15:52
würde ich auch nicht kaufen. normale gaspistole und pfeffer munition ;) reicht vollkommen :)
Und reicht für mehr Schüsse und Drohpotential.
1. Kleiner Waffenschein wird dafür benötigt.
2. kann man damit auch mal ganz schnell an den Falschen geraten.
3. ist die Wirkung einer Gaspistole mMn nicht so gut.
SocialistHEI
07-03-2013, 22:53
1. Kleiner Waffenschein wird dafür benötigt.
2. kann man damit auch mal ganz schnell an den Falschen geraten.
3. ist die Wirkung einer Gaspistole mMn nicht so gut.
Zu 1.) Den bekommt man ganz einfach. Zum Amt hingehen, Zettel ausfüllen, warten, 50 Euro zahlen.... fertig. Mein Nachbar  hatte von seinen 50 Jahren 30 Jahr Bewährung, er ist  einschlägig vorbestraft wegen Diebstahl, Hehlerei, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Ok, er hat sich 3 Jahre nichts zu schulden kommen lassen, man wird ja ruhiger, aber er hat ihn bekommen.
Zu 2.) habe ich nichts zu meckern.
Und zu 3.) Ich würde auch eher zu Pfefferpatronen raten. Ok, man darf sie legal nur gegen Tiere einsetzen, unter Notwehr ist aber vieles erlaubt, was eigentlich verboten ist. Kann ja mal sein, dass ich in einer deutschen Großstadt zur Rush Hour von einem Tiger angegriffen werde - deswegen Pfefferpatronen statt OC benutzen :rolleyes: Polizisten werden es sicher kennen, dass viele Täter, wenn sie mit Pfefferspray abgewehrt werden sollten, nur noch aggressiver und unberechenbarer werden. Aber ich finde auch, dass eine Schreckschusspistole effektiver ist, als diese neumodernen Reizstoffsprühgeräte.
Schnueffler
08-03-2013, 08:39
Du würdest also lieber Pfeffer anstelle von OC nehmen und das mit einer Waffe, die eine Wolke erzeugt? 
Habe ich das richtig verstanden?
Und du gehst zum Amt wegen nen kleinen Augenschein?
Und meckerst auch nicht, wenn dann Behörden mal so richtig durchgreifen, wenn du das Ding führst?
Möchte nur nicht, das ich was falsch verstanden habe.
concrete jungle
12-03-2013, 13:25
Mit einer scheinbaren Waffe bekommt man jede Menge Ärger,
einige aktuelle Beispiele aus Google News:
MEK-Einsatz in Eimsbüttel: Armin L. (53) bedroht 35-Jährigen mit Gaspistole | Polizei- Hamburger Morgenpost (http://www.mopo.de/polizei/mek-einsatz-in-eimsbuettel-armin-l---53---bedroht-35-jaehrigen-mit-gaspistole,7730198,22010350.html)
Betrunkener ging mit Gasrevolver in Lokal - burgenland.ORF.at (http://burgenland.orf.at/news/stories/2574972/)
Google (http://www.google.de/#q=gaspistole&hl=de&source=lnms&tbm=nws&sa=X&ei=pxw_UciVIIrStQb7s4GoCQ&sqi=2&ved=0CAsQ_AUoAQ&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.43287494,d.Yms&fp=c3eaeb64295c1836&biw=1280&bih=832)
Gasknarren besser zu Hause lassen, damit eskaliert eine Situation unnötig, die Dinger sind unsicher in der Wirkung und vor Gericht ungern gesehen, es gab genügend Todesfälle bei Nahschüssen!
defensiv
12-03-2013, 13:28
(...)Gasknarren besser zu Hause lassen, damit eskaliert eine Situation unnötig, die Dinger sind unsicher in der Wirkung und vor Gericht ungern gesehen, es gab genügend Todesfälle bei Nahschüssen!
:halbyeaha
Dann kannst du mir ja sicher eine ordentliche Quelle dafür nennen. Dann rücke ich auch sicher von meinem Standpunkt ab. Denn bei aller Hochachtung vor der IHK, von dortigen Prüfern hat man schon oft gegensätzliche Sachen gehört, grade wenn es um das leidige Thema Waffen geht.
Selbstverständlich hast du recht, ich hab mich da in was verrannt bzgl. Führen nach dem WaffG und der BGV, sind ja Riesenunterschiede. Was ein paar Tage Urlaub doch ausmachen! :)
3. ist die Wirkung einer Gaspistole mMn nicht so gut.
Bei fehlender Distanz richtet der Druck und/oder auch der thermische Ausstoß schon ganz gut schaden an der u.U. einen "bleibenden Eindruck" hinterlässt. Gerade aufgesetzt gibt es üble Verbrennungen. 
Zu 1.) Den bekommt man ganz einfach. Zum Amt hingehen, Zettel ausfüllen, warten, 50 Euro zahlen.... fertig. Mein Nachbar  hatte von seinen 50 Jahren 30 Jahr Bewährung, er ist  einschlägig vorbestraft wegen Diebstahl, Hehlerei, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Ok, er hat sich 3 Jahre nichts zu schulden kommen lassen, man wird ja ruhiger, aber er hat ihn bekommen.
Dein Nachbar ist weder zuverlässig, noch persönlich geeignet. Falls es der Wahrheit entspricht, hat die Behörde geschlampt, was bei Missbrauch mal wieder alle Legalwaffenbesitzer in den Dreck zieht.
Und zu 3.) ...deswegen Pfefferpatronen statt OC benutzen :rolleyes: ...
Dachte Pfeffer wäre OC...?
Polizisten werden es sicher kennen, dass viele Täter, wenn sie mit Pfefferspray abgewehrt werden sollten, nur noch aggressiver und unberechenbarer werden. 
Bin zwar kein Polizist, hab aber trotzdem Pfefferspray im Dienst. Bisher sind alle zu Boden gegangen. Sei es der vollgekokste, der Bummsbesoffene oder der MMA-Fighter der sich prügeln wollte. Wobei ich nur den Bummsbesoffenen gesprüht habe, die anderen wurden von Kollegen gesprüht. Den ultimativ resistenten haben Kkollegen und ich noch nicht getroffen.
dirtrider4life
12-03-2013, 13:57
Ich finde witzig unter welcher Rubrik die Pfefferspritze bei Amazon angeboten wird "Sport und Freizeit"!
Irgendwie ein wenig makaber!
So nach dem Motto: Ich gönn mir beim Tennis auch immer eine Schuss davon um mich ein wenig zu pushen.
Ich finde witzig unter welcher Rubrik die Pfefferspritze bei Amazon angeboten wird "Sport und Freizeit"!
Irgendwie ein wenig makaber!
So nach dem Motto: Ich gönn mir beim Tennis auch immer eine Schuss davon um mich ein wenig zu pushen.
Könnte auch unter kochen und Gewürze stehen! ;)
dirtrider4life
12-03-2013, 14:20
Ein Schuss Pfeffersauce bekommt da gleich einen ganz neuen Anstrich!
Schnueffler
12-03-2013, 16:09
Bei fehlender Distanz richtet der Druck und/oder auch der thermische Ausstoß schon ganz gut schaden an der u.U. einen "bleibenden Eindruck" hinterlässt. Gerade aufgesetzt gibt es üble Verbrennungen. 
Bei zu großer Distanz kann es aber auch mit einer 9mm PEP beantwortet werden. (siehe oben)
Ansonsten muß ich mit dem Ding recht nah ran, da ein Schuss eine Wolke auslößt, die recht weit gestreut und recht leicht sich verflüssigt.
Bei zu großer Distanz kann es aber auch mit einer 9mm PEP beantwortet werden. (siehe oben)
Ansonsten muß ich mit dem Ding recht nah ran, da ein Schuss eine Wolke auslößt, die recht weit gestreut und recht leicht sich verflüssigt.
Klar, aber wer richtet schon seine Gaser auf einen Polizisten...? Sind ja sie einzigen die mit PEP unterwegs sind...
Schnueffler
13-03-2013, 06:59
Klar, aber wer richtet schon seine Gaser auf einen Polizisten...? Sind ja sie einzigen die mit PEP unterwegs sind...
Der ein oder angetrunkene Held oder jemand der Zivilbeamte trotz mehrfachen Ansprechens nicht für ernst nimmt, Leute die aus gewissen kulturellen Kreisen kommen, Leute die sie auf andere richten und dann auch bei den Beamten nicht halt machen, wenn die dazu kommen, etc.
Der ein oder angetrunkene Held oder jemand der Zivilbeamte trotz mehrfachen Ansprechens nicht für ernst nimmt, Leute die aus gewissen kulturellen Kreisen kommen, Leute die sie auf andere richten und dann auch bei den Beamten nicht halt machen, wenn die dazu kommen, etc.
Um solche ist es aber auch nicht schade, fällt unter natürliche Selektion! :)
Schnueffler
13-03-2013, 11:51
Um solche ist es aber auch nicht schade, fällt unter natürliche Selektion! :)
Kommt aber auch oft genug vor. Vor allem in Verbindung mit Alkohol und Übermut.
Leider auch bei Leuten, die sich nicht trauen Suizied zu begehen. Also schnappen sie sich ne Gasplempe und rennen damit auf die nächste Streife zu!
Kommt aber auch oft genug vor. Vor allem in Verbindung mit Alkohol und Übermut.
Einfach weniger saufen.
Schnueffler
15-03-2013, 11:05
Einfach weniger saufen.
Das solltest du so einigen Idioten mal sagen!
dirtrider4life
15-03-2013, 17:54
Ich sehe die deutsche Kultur schon zerschmettert am Boden liegen.
Das Volk der Dichter, Denker und Spritköppe! Dann nur noch ohne Sprit.
...
Gasknarren besser zu Hause lassen, damit eskaliert eine Situation unnötig, die Dinger sind unsicher in der Wirkung und vor Gericht ungern gesehen, es gab genügend Todesfälle bei Nahschüssen!
Überleg mal, was vor Gericht besser ankommt, wenn es um die Frage der Notwehrhandlung geht. Verletzungen durch gezielte Schläge/Tritte eines KK, vielleicht eine gebrochene Nase oder ein ausgerenktes Gelenk oder ... oder Verletzungen durch OC/CS, wo in den meisten Fällen nach 120 Minuten nichts mehr zurück bleibt?
...
Ansonsten muß ich mit dem Ding recht nah ran, da ein Schuss eine Wolke auslößt, die recht weit gestreut und recht leicht sich verflüssigt.
Man ist immer recht nah dran, wenn es eine zivile Notwehrsituation ist. Die Wolke hat den Vorteil a) damit nicht sonderlich zielen zu müssen, b) den Wirkstoff bereits in gasförmiger Form zu applizieren. OC liegt auch in öligen Flüssigkeiten immer als Partikel vor, welches sich erst den Weg an die Schleimhäute bahnen muß. Daher sind Flüssigstrahlsprays auch (etwas) langsamer in der Wirkung als Gaswolkensprays.
Eine andere Frage ist, wie scharf das Pfefferzeugs (ist kein OC, sondern künstliches PV) in den Pfefferpatronen ist, da fehlen mir verläßliche Daten. 
@ OP: das Jet GA II hat den Vorteil, gezielt auf 2 bis 3 Meter gegen eine einzige Person angewandt werden zu können, was in einer U-Bahn z.B. wichtig sein kann, da man nicht den gesamten Raum eingast. Der verwendete Stoff in den Jet-Geräten soll sehr scharf sein. Da das Gerät pyrotechnisch zündet, kann der Stoff nicht einfrieren oder Treibgas entweichen.
Nachteilig ist klar die geringe Schußzahl und daß man zielen und das Gesicht treffen muß. In der Hektik der Situation und dem üblichen Nervenflattern gepaart mit der sicher geringen Trainingsintensität am Gerät sind das sehr gewichtige negative Punkte. Der Abdeckungsgrad der öligen Lösung auf ca. 2 Metern ist nicht sehr groß, man muß schon gut treffen können.
Schnueffler
18-03-2013, 12:27
Naja, bei etwas Wind ist diese Gaswolke aber sofort weg!
Relativ schnell, und bei ungünstigem Gegenwind kriegt man selbst auch was ab. Trotzdem ein Riesenunterschied, als wenn es auf einen abgeschossen wird. Bei Regen wird das Gas auch ohne Wind schnell nach unten gedrückt.
Das PV/CS ist übrigens nicht (nur) diese sichtbare Wolke, die beim Abschuß entsteht, sondern liegt hauptsächlich unsichtbar fein vergast vor. Egal, ob da Wind ist, wenn der Angreifer nicht weiter als ca. 2 Meter weg ist, kriegt er ordentlich was ab.
Schnueffler
18-03-2013, 12:56
Schau einfach mal, was in so einer 9mm Knallgaspatrone drin ist! Das ist nicht sonderlich viel.
Ich bin mir bei diesen Mengenvergleichen immer nicht ganz sicher, ob man da wegen der verschiedenen Wirkmechanismen nicht Äpfel mit Birnen vergleicht, denn es zählt ja die an den Schleimhäuten und auf der Haut wirksame Menge, aber:
In einer 9 mm Kartusche sind als Wirkstoff 80 mg CS oder verschiedene Mengen PV, die stärksten haben 120 mg PV. Ein mittelgroßes 50 ml OC-Spray mit 10% Wirkstoffanteil hat 5 ml Wirkstoff. Nehmen wir mal an, man kann damit 10 Ein-Sekunden-Sprühstöße abgeben, wären das pro "Schuß" 0,5 ml. Wenn man jetzt wüßte, wieviel das Zeug wiegt ...
Jedenfalls sind 1 ml = 100 mg (bei Wasser). Wenn das beim OC-Ölgemisch ähnlich wäre (ist sicher anderes Verhältnis), hätte ein Sprüstoß in obigem Beispiel 50 mg Wirkstoff "an Bord". So schlecht schneiden die PV/CS-Kartuschen da gar nicht ab.
miskotty
18-03-2013, 14:46
Überleg mal, was vor Gericht besser ankommt, wenn es um die Frage der Notwehrhandlung geht. Verletzungen durch gezielte Schläge/Tritte eines KK, vielleicht eine gebrochene Nase oder ein ausgerenktes Gelenk oder ... oder Verletzungen durch OC/CS, wo in den meisten Fällen nach 120 Minuten nichts mehr zurück bleibt?
schlagen ist einfache kv, gasknarre ne gefährliche kv. daher kommt gasknarre schlechter an;)
Wenn Du davon ausgehst, nicht durch Notwehr gerechtfertigt zu sein, gebe ich Dir recht. Ich pflege meine SV so zu planen, daß ich mich nicht strafbar mache, und bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung schaut das Gericht weniger auf die abstrakte Einordnung der Taten.
Schnueffler
19-03-2013, 17:07
Du planst also noch, wenn der Psycho auf dich los geht und dir aufs Maul hauen will?
Ne Gasknarre dabei zu haben ist erstmal Vorsatz! Oder warum trägst du so ein Ding spazieren?
Kampfkunst zu praktizieren ist kein "Vorsatz"? :)
Im Ernst, die Frage nach Vorsatz oder nicht spielt hier doch keinerlei Rolle. Natürlich handelt man vorsätzlich, wenn man mit einer Gaswaffe oder einem Gasspray schießt/sprüht. Wenn man es trägt, handelt man nicht vorsätzlich, schlicht und einfach, weil man damit keine Straftat begeht.
Du meinst sicher etwas anderes mit dem Begriff "Vorsatz": wenn man eine Gaswaffe mitschleppt, zeigt das, daß man sie zur Verteidigung einsetzen will, also ist man ein böser Gewaltmensch. Wenn man jahrelang Kampfkunst trainiert, ist man ein harmloser Sportler. Ehrlich gesagt, ganz so ticken die meisten Gerichte (wenigstens die Obergerichte) nicht. Es bestehen da oft Vorurteile und Unterstellungen juristischer Laien aufgrund von Urteilen, deren Sachverhalt man nicht ganz durchschaut oder die vielleicht auch wirklich falsch sind.
Geprüft wird bei SV, egal wie sie aussieht, vor allem, ob eine Notwehrhandlung erforderlich war. Das war sie, wenn das mildeste geeignete Mittel, welches den Abwehrerfolg mit Sicherheit herbei zu führen geeignet war, eingesetzt wurde. Dabei kommt es nicht auf eine Verhältnismäßigkeit zwischen angegriffenem Rechtsgut und durch die Abwehr beschädigtem Rechtsgut an. Man muß also nicht mit Schlägen gegen Schläge handeln, wenn am Abwehrerfolg Zweifel bestehen, sondern kann Waffen einsetzen, die zu stärkeren Verletzungen führen. Man muß sich nicht eines milderen Mittels bedienen (mal angenommen, Schläge und Tritte wären mildere Mittel als das Anwenden von OC/CS, woran ich gewisse Zweifel hege), wenn man sich dadurch auf einen ungewissen Kampf einläßt. Will sagen, wenn ein "Psycho" auf einen losgeht, kann man ihn mit der Gaswaffe beschießen und muß keine Rücksicht darauf nehmen, daß er evtl. irreversible Augenverletzungen erleidet. Man dürfte auf ihn auch mit einer scharfen Schußwaffe schießen, evtl. nach Warnung/Warnschuß. Als Lektüre empfehle ich z.B. BGH 3, 196; BGH 3, 218; BGH 27, 314; BGH 69, 23; BGH 91, 504; BGH v. 21.8.1979 -1 StR 382/79-. 
Dazu muß die Handlung noch geboten sein, also es darf kein krasses Mißverhältnis zwischen Angriff und Abwehr bestehen (z.B. Zusammenschlagen eines Kindes, welches beleidigt oder Niederschießen eines Kirschendiebs). Das macht für unseren Fall des "Psycho" keine Probleme.
Ich halte daher die hier vorgebrachten juristischen Argumente gegen Gaswaffen, für die sogar extra ein KWS zum Führen, also zur Verwendung für die Verteidigung vorgesehen ist, für wenig überzeugend. Ob man solche Pseudo-Knarren mit rumschleppen will oder nicht, sollte man nach anderen Kriterien entscheiden.
Will sagen, wenn ein "Psycho" auf einen losgeht, kann man ihn mit der Gaswaffe beschießen und muß keine Rücksicht darauf nehmen, daß er evtl. irreversible Augenverletzungen erleidet. Man dürfte auf ihn auch mit einer scharfen Schußwaffe schießen...
Viel Spass wenn du Unbeteiligte mit einnebelst. Fahrlässige KV, eventuell mehrfach. Vom scharfen Schuss jetzt mal ganz zu schweigen...
Die Vorteile für den GA II sind meiner Meinung nach Handlichkeit und Reichweite und das es im Gegensatz zur Spraydose gerade im Sommer relativ unauffällig mitgeführt werden kann. Eine Pfefferspraydose sieht man doch relativ deutlich in der Hosentasche und der GA II ist halt schön flach.
Sonst würde ich eher das Spray mit Sprühstrahl (nicht Nebel) bevorzugen da ich hier noch während des Sprühens die Richtung ändern kann und es je nach Füllmenge öfter und länger einsetzen kann was insbesondere bei mehreren Angreifern von Vorteil sein könnte.
Selbst Erfahrungen mit dem GA II habe ich aber nicht. Mit Spray dagegen schon.
Viel Spass wenn du Unbeteiligte mit einnebelst. Fahrlässige KV, eventuell mehrfach. Vom scharfen Schuss jetzt mal ganz zu schweigen...
Da sprichst du ein Problem an, das nicht ohne ist. Man stelle sich vor, man schießt eine PV/CS Kartusche in einer U-Bahn ab, da kriegen sehr viele Menschen was davon ab. Notwehr gilt nicht, weil einen die Leute nicht angegriffen haben. Du liegst zwar letztlich falsch mit der fahrlässigen KV, denn man ist wegen Notstand (§ 35 StGB) entschuldigt und daher nicht strafbar, aber man ist allen möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen (Arztkosten, Reinigungskosten, evtl. Schmerzensgeld) ausgesetzt. Und das zu recht, denn die Unbeteiligten sind nun mal unbeteiligt und müssen die Unannehmlichkeiten nicht einfach hinnehmen.
Finaljustice
22-03-2013, 12:30
Wenn Du davon ausgehst, nicht durch Notwehr gerechtfertigt zu sein, gebe ich Dir recht. Ich pflege meine SV so zu planen, daß ich mich nicht strafbar mache, und bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung schaut das Gericht weniger auf die abstrakte Einordnung der Taten.
Ohne da jetzt wieder den Juristen raushängen lassen zu wollen (aber der Ball wird nun mal in meine Hälfte gespielt):
Die Tatbestandsmäßigkeit der Körperverletzung ist von Rechtfertigungsgründen unabhängig. Egal, ob ich gerechtfertigt oder entschuldigt bin, ich BEGEHE eine (gefährliche) Körperverletzung, objektiv wie subjektiv. Sie ist nur nicht strafbar. Das mag nach Korinthenkackerei klingen, aber kann bei Fragen der Mittäterschaft oder (im falle einer rechtswidrigen, aber entschuldigten Tag) der Notwehr oder der Teilnahme entscheidend sein. Der Tatbestand entfällt regelmäßig nur bei dem sog. tatbestandsausschließenden Einverständnis.
Den Vorsatz wird man in einer Notwehrsituation übrigens schwer von sich weisen können. Man braucht ihn nämlich, um dem Rechtfertigungselement der Notwehr gerecht zu werden. Es ist nur Notwehr, wenn ich meine Tat in dem Bestreben begehe, Notwehr zu leisten. Dass es dazu eines voluntativen Elements bedarf, welches vorsätzliches Handeln zwingend voraussetzt, sollte einleuchten. Ich kann nicht "zufällig" notwehren. Es ist auch schwer vorstellbar, wie man fehlenden Vorsatz begründen möchte, wenn man dem Angreifer den Unterkiefer mit einem Faustschlag neu ausgerichtet hat. Man wusste, dass man zuschlägt. Man wollte zuschlagen. Man hat die Verletzung nicht nur "billigend in Kauf" genommen (was dem Vorsatz indes genügen würde, aber die Diskussion zur "bewussten Fahrlässigkeit" eröffnen würde), sondern es als sichere Folge seines Handelns vorhergesehen. Dass einem die Folge möglicherweise unangenehm ist und es einem leid tut, berührt den Vorsatz nicht.
Das Einnebeln von Unbeteiligten ist natürlich eine zu berücksichtigende Sache, wenngleich eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung davon abhängt, ob man in diesem Fall die objektive wie subjektive Vorhersehbarkeit annimmt, und nicht von einem atypischen Kausalverlauf ausgeht (kommt sicherlich auf die Einzelsituation an). Zwischen der pflichtwidrigen Handlung (Sprühen des Pfeffersprays - die Pflichtwidrigkeit ergibt sich nicht aus der Nutzung des Sprays gegen den Angreifer, sondern ggü. der Rechtsgutsbeeinträchtigung bei den Unbeteiligten) und der Rechtsgutsverletzung (hier die körperliche Unversertheit der Unbeteiligten) muss nämlich ein kausaler und zurechenbarer Zusammenhang bestehen. Es muss sich also gerade eine aus der Handlung herrührende Gefahr in einer gefahrtypischen(!) Verletzung realisieren.
Letztlich sei noch gesagt, dass unbewaffnete Angriffe sehr wohl - genau wie die Nutzung des PFeffersprays (§224 Abs. 1 Nr. 2 und je nach Auslegung auch Nr. 1 StGB) - eine gefährliche Körperverletzung darstellen können. In Betracht kommen die Modalitäten des §224 Abs. 1 Nr. 3 (hinterlistiger Überfall - den kann ich unbewaffnet wie bewaffnet durchführen. Nur der Vollständigkeit halber erwähnt, da ein solcher in einer Notwehrsituation sicherlich nicht vorstellbar ist), Nr. 4 (mit einem anderen Beteiligten zusammen - da Beteiligter nicht zwingend im Sinne von Mittäterschaft oder strafbarer Teilnahme zu verstehen ist, sind Konstellationen denkbar), und - wohl am wichtigsten, Nr. 5 (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung - in diese Nummer kommt man SEHR schnell hinein: Harte Schläge an den Kopf, gegen den Hals oder Tritte gegen den Torso werden im allgemeinen von der Rechtsprechung als ausreichend gesehen. Wer einen anderen mit dem Kopf gegen einen Holzpfeiler schlägt, ruft eine abstrakte Lebensgefahr ebenso hervor, wie der - auch notwehrende Täter - der die Köpfe zweier Angreifer mit Wucht zusammenschlägt. Für uns Grappler und BJJler: Würgen und Strangulieren sind DEFINITIV das Leben gefährdend). Letztlich sollte auch beachtet werden, dass der beschuhte Fuß oftmals den Weg zur gefährlichen Körperverletzung eröffnet - sofern Vorsatz auf die Nutzung des Schuhs als die Verletzungwirkung erhöhend  besteht -, und zwar als gefährliches Werkzeug im Sinne der Nr. 2, sofern er tatsächlich die Trittwirkung verstärkt. Tritte mit Springerstiefeln werden regelmäßig als gefährliche Körperverletzung angeklagt.
Ich kann es erster Hand sagen: Ich hatte selber schon eine Anzeige (das Verfahren wurde aber eingestellt, weil die SA von Notwehr sowie Festnahmerecht ausging) wegen gefährlicher Körperverletzung, weil ich einen (betrunkenen) Angreifer im rear naked choke (mata leao) für einige wenige Sekunden gechocked habe, bevor weitere Leute dazukamen um ihn mit mir zusammen festzunehmen. Ich will daher nur warnen, sich selber nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Und auch wenn die subjektiven Fähigkeiten des Notwehrenden regelmäßig keine Rolle spielen, so sei mit Nachdruck gewarnt: Körperliche Überlegenheit ist vor Gericht eine SEHR SCHLECHTE Ausgangsposition. Wenn man dann dem Staatsanwalt unter die Nase reibt, dass man seit 20 Jahren Kampfsport macht, dann kann mit einem Freispruch schon fast nicht mehr gerechnet werden.
Das finde ich jetzt aber etwas übertrieben. Nur weil man körperlich überlegen ist, besteht ja kein Verteidigungsverbot. Es wird nur die Erforderlichkeit der Abwehrhandlung sehr genau geprüft werden. Da ich körperlich kaum jemandem überlegen bin, bin ich natürlich fein raus. :D
Was Du sonst zu dem Einsatz körperlicher Gewalt sagst, finde ich gut. Der Einsatz von Reizstoffen wird bei der Prüfung der Notwehr in der Regel als weniger problematisch zu bewerten sein, als harte Schläge zu wichtigen Stellen, auch wenn beides theoretisch denselben Straftatbestand erfüllte. Wenn man sich klar macht, daß unharte Schläge zu unwichtigen Stellen meist gar nichts bewirken, sieht man etwas das Dilemma. Übrigens weise ich hier auch auf die Einstufung von Reizstoffen in den Polizeigesetzen hin, die man als Argument benutzen kann.
Wer will Vorsatz in der Notwehrsituation von sich weisen? Verstehe ich nicht.
Wenn man in engen Räumen Reizstoff einsetzt, von dem man weiß, daß er sich verteilt (PV/CS-Patronen z.B.), dürfte es sehr schwer fallen, um eine fahrlässige KV herum zu kommen. Man könnte auch bedingten Vorsatz überlegen. Setzt man eine gezielter wirkende Waffe ein, z.B. einen Sprühstrahl, kommt es sicher auf die Umstände an. Wie gesagt, hilft § 35 StGB. Juristische Feinheiten sind dabei hier nicht so wichtig, im Endeffekt zählt, daß man nicht strafbar ist und zivilrechtlich blechen darf. :)
Finaljustice
23-03-2013, 08:56
Das finde ich jetzt aber etwas übertrieben. Nur weil man körperlich überlegen ist, besteht ja kein Verteidigungsverbot. Es wird nur die Erforderlichkeit der Abwehrhandlung sehr genau geprüft werden. Da ich körperlich kaum jemandem überlegen bin, bin ich natürlich fein raus. :D
Was Du sonst zu dem Einsatz körperlicher Gewalt sagst, finde ich gut. Der Einsatz von Reizstoffen wird bei der Prüfung der Notwehr in der Regel als weniger problematisch zu bewerten sein, als harte Schläge zu wichtigen Stellen, auch wenn beides theoretisch denselben Straftatbestand erfüllte. Wenn man sich klar macht, daß unharte Schläge zu unwichtigen Stellen meist gar nichts bewirken, sieht man etwas das Dilemma. Übrigens weise ich hier auch auf die Einstufung von Reizstoffen in den Polizeigesetzen hin, die man als Argument benutzen kann.
Wer will Vorsatz in der Notwehrsituation von sich weisen? Verstehe ich nicht.
Wenn man in engen Räumen Reizstoff einsetzt, von dem man weiß, daß er sich verteilt (PV/CS-Patronen z.B.), dürfte es sehr schwer fallen, um eine fahrlässige KV herum zu kommen. Man könnte auch bedingten Vorsatz überlegen. Setzt man eine gezielter wirkende Waffe ein, z.B. einen Sprühstrahl, kommt es sicher auf die Umstände an. Wie gesagt, hilft § 35 StGB. Juristische Feinheiten sind dabei hier nicht so wichtig, im Endeffekt zählt, daß man nicht strafbar ist und zivilrechtlich blechen darf. :)
Das mit der "körperlichen Überlegenheit" habe ich auch nur erwähnt, weil es eben einer (leider) nicht von der Hand zu weisenden gewissen ständigen Übung in der Rechtsprechung entspricht. In gewissen Konstellationen sicherlich ein zu berücksichtigender Umstand (Klitschko gegen 85-jährige Rollstuhlfahrerin), aber der Trend erscheint mir unter dem Umstand, dass Notwehr ein eigentlich vorbehaltslos gewährtes Recht ist, sehr fragwürdig.
Ansonsten stimme ich zu (bis auf die Sache mit den Feinheiten - gerade die Feinheiten entscheiden in der Praxis darüber, ob man verurteilt wird oder nicht. Leider.)
Das stimmt schon, aber dieses Forum ist eben nur begrenzt geeignet, langweiliges und schwer nachvollziehbares Krams von Juristen (ich bin übrigens auch einer) durchzukauen. :) Realiter entscheidet man natürlich immer im Einzelfall, wo kleinste Kleinigkeiten und Sachverhaltsdifferenzen große Bedeutung haben können.
Finaljustice
23-03-2013, 10:17
Das stimmt schon, aber dieses Forum ist eben nur begrenzt geeignet, langweiliges und schwer nachvollziehbares Krams von Juristen (ich bin übrigens auch einer) durchzukauen. :) Realiter entscheidet man natürlich immer im Einzelfall, wo kleinste Kleinigkeiten und Sachverhaltsdifferenzen große Bedeutung haben können.
Ja, das stimmt absolut. Mein ursprünglicher Kommentat war auch, nur um missverständnissen vorzubeugen, nicht an Dich gerichtet :). Ob das langweilig ist... das mögen andere entscheiden ;)
Stachelratte
13-04-2013, 23:07
Eine andere Frage ist, wie scharf das Pfefferzeugs (ist kein OC, sondern künstliches PV) in den Pfefferpatronen ist, da fehlen mir verläßliche Daten.
Pseudocapsaicin (also das künstliche) ist in Wirkung und Potenz identisch mit Capsaicin (dem natürlich vorkommenden), da hab ich mal was Wissenschaftliches zu gelesen. Natürliches OC enthält auch noch andere Capsaicin-Derivate, die sind in der Wirkung aber deutlich schwächer.
Was schwer einzuschätzen ist, wie viel Capsaicin bzw. in welcher Konzentration es in Pfeffersprays enthalten ist, die natürliche Extrakte verwenden. Das variiert je nach Hersteller massiv und kann auch von Charge zu Charge deutlich unterschiedlich sein. Es wurden mal ein paar Analysen von vielen im Handel erhältlichen Sprays gemacht und die Unterschiede waren wirklich gewaltig.
Die 120mg Reinstoff in den Kartuschen für Gaswaffen sind aber schon ordentlich, zumal man ja je nach Waffe so einige davon verschießen kann.
Der Vorteil der Gaspistole ist auch, dass man gemischt mit CS oder CN (CS ist aber wirkungsvoller als CN) laden kann. Also z.B. erst drei Pfefferpatronen, dann zwei CS, Rest Pfeffer. So kann man im Notfall zwei Wirkstoffe in großer Menge kombiniert zum Einsatz bringen. (Besonders da von CS nur 80mg pro Einheit enthalten sein dürfen, eine Dose CS-Spray hat also genauso viel wie eine CS-Platzpatrone, aber Patronen kann ich natürlich magazinweise verschießen).
Man sollte sich die Gaswaffe aber gut aussuchen. Vorzuziehen sind die alten Modelle, die noch einen wenig verbauten Lauf haben und robust mit viel Stahl gefertigt wurden, die gibt es aber nur noch gebraucht zu kaufen (egun).
Bei Revolvern ist auch wichtig, dass der Trommelspalt gering ist, damit der Wirkstoff einem nicht seitlich ins eigene Gesicht rausfliegt.
Gaspistolen mit automatischer Sicherung gibt es aber kaum. Spontan fällt mir nur die P99 ein und die soll suboptimal sein. Andere Pistolen muss man also vor Schussabgabe manuell entsichern oder die Waffe entsichert aber unterladen führen und dann repetieren. Beides muss aber sehr gut geübt werden, sonst funktioniert es im Ernstfall nicht, und bei der SSW hat man eh keine Zeit zu verlieren, weil nicht die Stoppwirkung einer scharfen Waffe gegeben ist. Dafür muss man aber dank der großen Wolke nicht gut zielen.
@ OP: das Jet GA II hat den Vorteil, gezielt auf 2 bis 3 Meter gegen eine einzige Person angewandt werden zu können, was in einer U-Bahn z.B. wichtig sein kann, da man nicht den gesamten Raum eingast. Der verwendete Stoff in den Jet-Geräten soll sehr scharf sein. Da das Gerät pyrotechnisch zündet, kann der Stoff nicht einfrieren oder Treibgas entweichen.
Nachteilig ist klar die geringe Schußzahl und daß man zielen und das Gesicht treffen muß. In der Hektik der Situation und dem üblichen Nervenflattern gepaart mit der sicher geringen Trainingsintensität am Gerät sind das sehr gewichtige negative Punkte. Der Abdeckungsgrad der öligen Lösung auf ca. 2 Metern ist nicht sehr groß, man muß schon gut treffen können.
Mit Ziellaser wäre das einfacher, aber das ist in Deutschland natürlich auch verboten. Der JPX hat ja eigentlich einen Laser eingebaut, aber ist in der Version nur für Behörden und im Ausland erhältlich.
Offenbar ist unsere Politik der Meinung, dass der Bürger zwar damit schießen, aber nicht treffen dürfen soll. :rolleyes:
Das Einnebeln von Unbeteiligten ist natürlich eine zu berücksichtigende Sache, wenngleich eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung davon abhängt, ob man in diesem Fall die objektive wie subjektive Vorhersehbarkeit annimmt, und nicht von einem atypischen Kausalverlauf ausgeht (kommt sicherlich auf die Einzelsituation an). Zwischen der pflichtwidrigen Handlung (Sprühen des Pfeffersprays - die Pflichtwidrigkeit ergibt sich nicht aus der Nutzung des Sprays gegen den Angreifer, sondern ggü. der Rechtsgutsbeeinträchtigung bei den Unbeteiligten) und der Rechtsgutsverletzung (hier die körperliche Unversertheit der Unbeteiligten) muss nämlich ein kausaler und zurechenbarer Zusammenhang bestehen. Es muss sich also gerade eine aus der Handlung herrührende Gefahr in einer gefahrtypischen(!) Verletzung realisieren.
:gruebel:
Bayerisches Fragewort mit zwei Buchstaben: HÄ?
Beispiel aus dem Leben: 
In der U-Bahn wird einer ohne Grund von zwei Saufschnauzen angepöbelt. Einer schubst ihn in die Ecke, die zwei gehen auf ihn zu um das Finale einzuleiten und der sprüht den beiden ne Dose CS ins Gesicht. Wirkt, kurz darauf nächster Halt, Türen gehen auf und die zwei flüchten. Zug bleibt stehen, Passanten verlassen den Wagen, ein paar reihern auf den Bahnsteig, und zwei kommen ins Krankenhaus weil sie nicht mehr genug Luft bekommen. So passiert. 
Fahrlässig KV, Ja oder Nö?
Kampfkater
15-04-2013, 11:51
Also ich habe seit einem tätlichen Angriff im Winter im Büro (Umgebung sehr dunkel) eine Pistole, die ich mit Pfeffermunition bestücke. Da das Büro am Wasser liegt, ist bei Spray die Gefahr den Kram selbst ins Gesicht zu bekommen. Bei Pistolenabschuß ist der Wirkstrahl konzentrierter und ich kann dann besser abhauen. Hat schon einmal klappen müssen. Habe das sogar in Absprache mit der örtlichen Polizei angeschafft.
:gruebel:
Bayerisches Fragewort mit zwei Buchstaben: HÄ?
Beispiel aus dem Leben: 
In der U-Bahn wird einer ohne Grund von zwei Saufschnauzen angepöbelt. Einer schubst ihn in die Ecke, die zwei gehen auf ihn zu um das Finale einzuleiten und der sprüht den beiden ne Dose CS ins Gesicht. Wirkt, kurz darauf nächster Halt, Türen gehen auf und die zwei flüchten. Zug bleibt stehen, Passanten verlassen den Wagen, ein paar reihern auf den Bahnsteig, und zwei kommen ins Krankenhaus weil sie nicht mehr genug Luft bekommen. So passiert. 
Fahrlässig KV, Ja oder Nö?
Finaljustice meinte, eine fahrlässige KV liegt nur dann vor, wenn die Handlung und ihr Erfolg für den Handelnden vorhersehbar und verknüpfbar sind. Beispiel: ein Schurke S sprintet mit dem Messer auf mich zu, ich schieße auf ihn, nachdem ich gesehen habe, hinter und neben ihm befinden sich keine Unbeteiligten. In dem Moment landet Parcour-Sportler P. nach einem Sprung aus 20 Metern Höhe direkt in der Schußlinie und wird von der Kugel verletzt. Hier liegt keine fahrlässige KV vor, weil der Handlungserfolg nicht absehbar war und man keine Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
Im U-Bahn-Beispiel: ich sehe die unbeteiligten Fahrgäste, ich weiß oder habe zumindest zu wissen, daß sich das Gas nach einem Schuß aus einer Gaswaffe stark verteilt, also den ganzen Zug einnebelt. Ich kann also den Erfolg, die Verletzung der Unbeteiligten, klar absehen. Daher liegen hier fahrlässige KVs vor, die nicht durch Notwehr gerechtfertigt sind, denn die Unbeteiligten haben mich nicht angegriffen. Man ist trotzdem nicht strafbar, weil man (in der Regel) durch Notstand entschuldigt ist.
Also, Kurzfazit für Laien: 1) keine KV. 2) Zivilrechtlich muß man Schadensersatz leisten.
Also ich habe seit einem tätlichen Angriff im Winter im Büro (Umgebung sehr dunkel) eine Pistole, die ich mit Pfeffermunition bestücke. Da das Büro am Wasser liegt, ist bei Spray die Gefahr den Kram selbst ins Gesicht zu bekommen. Bei Pistolenabschuß ist der Wirkstrahl konzentrierter und ich kann dann besser abhauen. Hat schon einmal klappen müssen. Habe das sogar in Absprache mit der örtlichen Polizei angeschafft.
Ehrlich gesagt, das kapiere ich nicht recht. Erst mal das mit dem Wasser nicht. Wieso spricht das gegen Pfferspray, z.B. als Strahl, Gel oder Schaum? Dann, ein konzentrierter Wirkstrahl bei einer Gaspistole? Es gibt zwar einen Gasstrahl aus der Waffe, aber da ist nichts konzentriert in dem Sinne, daß der Wirkstoff sich nicht kurze Zeit später stark ausbreitet.
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