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Vollständige Version anzeigen : Rechtliche Frage zum Messerkampf



Ritter
25-03-2004, 15:49
Hallo,

seit langem beschäftigt mich eine rechtliche Frage zum Messerkampf:

Sollte ich das Glück haben, einen Angreifer so zu entwaffnen, das die Klinge in meinen Besitz übergeht, könnte mich mein Gegner wegen "Diebstahl" belangen oder nicht?

MfG
Ritter

:D

bobi
25-03-2004, 16:13
ist wohl ne scherzfrage oder?

deepforest
25-03-2004, 16:18
Eher unterschlagung einer Tatwaffe!?! :rolleyes:

jörg
25-03-2004, 16:21
StGB § 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.




Wenn man den Kollegen dann bei der Polizei anzeigst würde ich die Waffe dort abgeben.

Ich selbst würde ihm die Waffe nicht wiedergeben, wer weiß was er damit vorhat??? Prinzipiell hat er einen Herausgabeanspruch, daß Messer ist ja schließlich sein Eigentum (vorrausgesetzt er hat es nicht selbst geklaut :) ).

Gruß Jörg

Ps. Glücklich ist, wer einem Messerangreifer das Messer abnehmen kann :ups: (guter Schutzengel *grins*)

lamiech
25-03-2004, 16:41
Herausgabeanspruch entfällt, da Einziehungsgegenstand.
Das Messer war Tatmittel zur Begehung einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung oder gar eines Totschalges/ Mordes.
Ergo kann es nach 111b StPO i. V. m. 73 StGB... eingezogen werden.
Genauso wie das Auto, mit dem er dich vorher überfahren wollte :yeaha:
Und beides Kriegt er niemehr wieder (werden entweder vernichtet oder verwertet)!
Ham wir kein tolles Strafrecht?
Nur schade, dass die Anwender es nicht drauf ham, oder nicht drauf ham wollen.

CU
Lamiech

andyy
25-03-2004, 16:54
ja, natürlich. und ganz bestimmt wird er zur Polizei renne und dich wegen Dienbstahl anzeigen.

jörg
25-03-2004, 17:31
Herausgabeanspruch entfällt, da Einziehungsgegenstand.
Das Messer war Tatmittel zur Begehung einer (versuchten) gefährlichen Körperverletzung oder gar eines Totschalges/ Mordes.
Ergo kann es nach 111b StPO i. V. m. 73 StGB... eingezogen werden.


Und schon wieder was gelernt :)

Alephthau
26-03-2004, 06:38
Sollte ich das Glück haben, einen Angreifer so zu entwaffnen, das die Klinge in meinen Besitz übergeht, könnte mich mein Gegner wegen "Diebstahl" belangen oder nicht?

MfG
Ritter

:D

Wenn Du es ihm gleich danach in den Bauch rammst, fehlt die wiederrechtliche Zueignungsabsicht. :rolleyes:

Michael Kann
26-03-2004, 08:05
Ps. Glücklich ist, wer einem Messerangreifer das Messer abnehmen kann :ups: (guter Schutzengel *grins*)

Hat, so meine ich, weniger mit einem Schutzengel zu tun, als mit einem uns von der Natur gegebenen Greifreflex und kommt gar nicht SOOOOO selten vor. Sammle regelmäßig Berichte von Stechereien und da findet man ab und an schon solche Situationen. Wie die Erzieherin die sich gleich gegen zwei "Angreiferinnen" (eine unbewaffnet, die ander mit Küchenmesser) dadurch zur Wehr setzte, dass sie reflexartig die "KLINGE" ergriff und somit nur leicht verletzt wurde. Die Täterinnen davon recht überrascht sofort die Flucht ergrifffen.

Michael Kann
26-03-2004, 08:06
ja, natürlich. und ganz bestimmt wird er zur Polizei renne und dich wegen Dienbstahl anzeigen.

So oft wie im Leben Tatsachen verdreht werden - warum nicht ;)

Michael Kann
26-03-2004, 08:07
Wenn Du es ihm gleich danach in den Bauch rammst, fehlt die wiederrechtliche Zueignungsabsicht. :rolleyes:

Man kann es ihm aber auch wieder geben und ihm sagen "nice Try"!

Michael Kann
26-03-2004, 08:09
Hallo,

seit langem beschäftigt mich eine rechtliche Frage zum Messerkampf:

Sollte ich das Glück haben, einen Angreifer so zu entwaffnen, das die Klinge in meinen Besitz übergeht, könnte mich mein Gegner wegen "Diebstahl" belangen oder nicht?

MfG
Ritter

:D

*lol* :hammer:

kioopi
26-03-2004, 08:40
Wenn Du es ihm gleich danach in den Bauch rammst, fehlt die wiederrechtliche Zueignungsabsicht. :rolleyes:

unbedingt im bauch stecken lassen. is ja nicht deins.

jörg
26-03-2004, 09:46
Hat, so meine ich, weniger mit einem Schutzengel zu tun, als mit einem uns von der Natur gegebenen Greifreflex und kommt gar nicht SOOOOO selten vor. Sammle regelmäßig Berichte von Stechereien und da findet man ab und an schon solche Situationen. Wie die Erzieherin die sich gleich gegen zwei "Angreiferinnen" (eine unbewaffnet, die ander mit Küchenmesser) dadurch zur Wehr setzte, dass sie reflexartig die "KLINGE" ergriff und somit nur leicht verletzt wurde. Die Täterinnen davon recht überrascht sofort die Flucht ergrifffen.

Man könnte es aber auch so sehen:

Greifreflex + Schutzengel = Entwaffnung ;)

Michael Kann
26-03-2004, 10:04
Man könnte es aber auch so sehen:

Greifreflex + Schutzengel = Entwaffnung ;)

:halbyeaha

Alephthau
26-03-2004, 11:22
Man kann es ihm aber auch wieder geben und ihm sagen "nice Try"!

Das kann man aber auch beim in den Bauch rammen sagen....... :rolleyes:

@Kioopi

Stimmt, hatte ich vergessen zu erwähnen! ;)