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Vollständige Version anzeigen : Rechtliche Fragen und mehr



chun tian
20-03-2013, 10:27
Hallo zusammen.
Ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Falles der letztens einem guten Bekannten passiert.

Der genannte hatte knapp 8 Monate ohne Vertrag mit 17 Jahren in einem MMA Studio trainiert. Der zuständige Trainer hat ihn mit trainieren lassen, allerdings hat er das Geld was die anderen via Bankeinzug gezahlt haben dem Trainer monatlich bar in die Hand gedrückt.
Kurz nach dem der Bekannte vor wenigen Tagen 18 wurde verletzte er sich bei einem privaten Training schlimm. (Riss des Triceps Brachi)
Er wurde operiert und anschliessend Therapietermine vereinbart.

Jetzt kommt der Clou Nummer 1:
Der Trainer dem das Studio gehört nötigte den Bekannten nahezu den Vertrag zu unterschreiben da er jetzt 18 ist. Das war kurz nach der Verletzung.
Der Freund von mir ging also in das Studio und unterzeichnete einen Vertrag.

Clou Nummer 2:
Da mein Freund und ich beide in der selben Jahrgangsstufe sind und er voraussichtlich dieses Jahr im Herbst aufgrund von einem Studienplatz in einer anderen Stadt wegziehen würde, wurde keine Mindestlaufzeit auf dem Vertrag ausgehandelt. Ich wiederhole: Es wurde lediglich eine Unterschrift gesetzt ohne angabe einer Mindestlaufzeit!!! Das geschah aus Kulanzgründen

Clou Nummer 3:
Knappe 10 Tage nachdem der Vertrag unterschrieben wurde ging der Bekannte zu einer Untersuchung zu einem Sportarzt. Irgendwie kamen die beiden auf das Thema Kampfsport. Der Arzt meinte dass der junge Mann mimdestens 12 Monate intensive Therapie vor sich hat bevor er überhaupt an KS denken darf.
Also liess sich der Bekannte ein Attest für eine fristlose Kündigung geben.
Der Vertrag wurde fristlos nach einem sehr unschönen Streit gekündigt.

Clou Nummer 4:
Im Nachhinein bekam der Trainer mit dass der Freund in einem anderen Studio trotz Verletzung trainiert. ABER: Er besucht "nur" einen Quigong Kurs und meditiert dort lediglich bzw. kriegt Atemübungen beigebracht.
Jetzt kam eine Klage von dem alten Studio bei ihm rein, dass sein ehemaliger Kunde ihn "hintergangen" hat.
Ausserdem meint er dass die Fristlose Kündigung nicht annehmbar ist weil die Kondition der Verletzung ja bei Abschluss des Vertrages bekannt war.



Frage:
Wer hat eurer Meinung nach Recht?
In wie weit hat sich der Studiobetreiber schuldig gemacht?
Kann der Freund von mir seine Quigong Kurse weiter besuchen?
(Die Erlaubnis dafür hat ihm sein Therapeut gegeben)

An die Studiobetreiber:
Auf einer Skala von 1-10, wie daneben würdet ihr das Verhalten dieses Kollegen bezeichnen?



MfG

D.Fink
20-03-2013, 10:41
Wenn der Arzt sagt er darf das nicht mehr Trainieren aber das andere dann ist doch alle gut, aber ich kann den Betreiber auch verstehen wenn man davon leben muss.

Sei doch mal ehrlich würdest du dir an seiner Stelle nicht Verarscht vorkommen.

Dein Freund sollte mir Ihm nochmal Reden und Ihm das Erklären wenn das nicht hilft ab zum Anwalt.

und womit soll sich der Betreiber Schuldig gemacht habe.?

The little Dragon
20-03-2013, 11:11
Ich fand das Verhalten des Betreibers auch ziemlich entgegenkommend (keine Mindestlaufzeit usw. )
Damit das die Verletzung bei Vertragsabschluss bekannt war hat er ja eigentlich recht, vlt hätte sich dein Freund vor dem Unterzeichnen informieren sollen ob er überhaupt in nächster Zeit trainieren darf.

Was die Sache mit dem Qigong angeht: Ich verstehe schon das es einen Unterschied zwischen QiGong und MMA gibt :D
Aber auf der anderen Seite ist auch die Reaktion des ehemaligen Trainers begründet.
Ich würde auch versuchen das Privat zu klären, mit dem Mann scheint sich doch reden zu lassen.

DeepPurple
20-03-2013, 11:40
....
Damit das die Verletzung bei Vertragsabschluss bekannt war hat er ja eigentlich recht, vlt hätte sich dein Freund vor dem Unterzeichnen informieren sollen ob er überhaupt in nächster Zeit trainieren darf.
....


Das wäre von Haus aus das vernünftigste gewesen.

fang_an
20-03-2013, 11:45
einiges verstehe ich nicht:

* wie/warum/wodurch wurde dein freund NACH der verletzung zur unterschrift genötigt ? hat die haftpflich-versicherung des studio-betreibers dadurch die artzt-kosten für die verletzung übernommen ?
* wird es im MMA-Studio auch qi gong oder ähliches angeboten ?

sonst klingt das natürlich nicht so nett...

The little Dragon
20-03-2013, 13:13
Da der Unfall beim Privaten Training passiert ist (wie der TE sagte ) wird es wohl nichts damit zu tun haben das die Versicherung des MMA Studios jetzt zahlen soll. Ich denke aber das der Unfall den Betreiber nachdenklich gemacht hat, wie das ausgesehen hätte, wäre der Unfall bei seinem Training passiert. Das hätte Probleme geben können und daher wollte er jetzt den Vertrag.

Nur ne Vermutung.

chun tian
20-03-2013, 17:01
Danke erst einmal für die Antworten.





einiges verstehe ich nicht:

* wie/warum/wodurch wurde dein freund NACH der verletzung zur unterschrift genötigt ? hat die haftpflich-versicherung des studio-betreibers dadurch die artzt-kosten für die verletzung übernommen ?
* wird es im MMA-Studio auch qi gong oder ähliches angeboten ?

sonst klingt das natürlich nicht so nett...
Nötigung war ev etwas übertrieben ausgedrückt.
Es kamen halt viele Aufforderungen via Telefon und MSN die sich weniger freundlich anhörten. Der Unfall geschah beim Gewichtheben ausserhalb des Vereins.

In dem MMA Studio werden diverse Konditionstrainings angeboten.
Schlingentraining und zusätzliche GPP Kurse- aber nichts ruhiges wie QuiGong, Taijijuan oder Yoga.

Gruß

D.Fink
20-03-2013, 17:56
Das er ihn mehrfach aufgefordert hat finde ich jetzt nicht verwerflich. Auch der Betreibe muss Rechnungen bezahlen und brauch planungssicherheit.

Er hätte es auch nur einmal sagen können und wenn man nicht unterschreibt, denjenigen vom Training ausschließen hättest du das besser gefunden ?
Und ich weiss immer noch nicht was sich Betreiber zu schuld kommen habe soll.

gasts
20-03-2013, 19:19
Der genannte hatte knapp 8 Monate ohne Vertrag mit 17 Jahren in einem MMA Studio trainiert. Der zuständige Trainer hat ihn mit trainieren lassen, allerdings hat er das Geld was die anderen via Bankeinzug gezahlt haben dem Trainer monatlich bar in die Hand gedrückt.
[...]
Jetzt kommt der Clou Nummer 1:
Der Trainer dem das Studio gehört nötigte den Bekannten nahezu den Vertrag zu unterschreiben da er jetzt 18 ist. Das war kurz nach der Verletzung.


wieso war der schriftliche Vertrag auf einmal wichtig?
Was war vorher mündlich ausgemacht?
Wusste der Trainer von der Verletzung?




Clou Nummer 2:
Da mein Freund und ich beide in der selben Jahrgangsstufe sind und er voraussichtlich dieses Jahr im Herbst aufgrund von einem Studienplatz in einer anderen Stadt wegziehen würde, wurde keine Mindestlaufzeit auf dem Vertrag ausgehandelt. Ich wiederhole: Es wurde lediglich eine Unterschrift gesetzt ohne angabe einer Mindestlaufzeit!!!


Dann ist der Vertrag jederzeit kündbar?
wo ist dann das Problem?




Also liess sich der Bekannte ein Attest für eine fristlose Kündigung geben.
Der Vertrag wurde fristlos nach einem sehr unschönen Streit gekündigt.


der einzige Streitgrund ist also die Kündigungsfrist?
Wie lange war die in dem Vertrag ohne Mindestlaufzeit?




Im Nachhinein bekam der Trainer mit dass der Freund in einem anderen Studio trotz Verletzung trainiert. ABER: Er besucht "nur" einen Quigong Kurs und meditiert dort lediglich bzw. kriegt Atemübungen beigebracht.
Jetzt kam eine Klage von dem alten Studio bei ihm rein, dass sein ehemaliger Kunde ihn "hintergangen" hat.
Ausserdem meint er dass die Fristlose Kündigung nicht annehmbar ist weil die Kondition der Verletzung ja bei Abschluss des Vertrages bekannt war.


was heißt "eine Klage"?
Von einem Anwalt, oder einfach nur Beschwerde ohne Wirkung?
Dein Bekannter wusste von der Verletzung, aber wohl kaum davon dass er 12 Monate nicht trainieren kann, sonst hätte er wohl nicht unterschrieben?
Wurde dem Trainer vermittelt, dass in dem anderen Studion nur Qigong trainiert wird?




Wer hat eurer Meinung nach Recht?
In wie weit hat sich der Studiobetreiber schuldig gemacht?
Kann der Freund von mir seine Quigong Kurse weiter besuchen?
(Die Erlaubnis dafür hat ihm sein Therapeut gegeben)



Wenn der Arzt sagt, ein Jahr keinen Kampfsport, dann hat der Trainer wohl Pech gehabt, insbesondere, da er die Kündigung akzeptierte.
Wenn er Dich Dann in eine andere Sportschule laufen sieht, wird er sich eventuell verarscht fühlen.
Falls Du da nur Qigong machst, das der Trainer nicht anbietet, dann kann er Dir keinen Strick draus drehen.
Du könntest ja auch einen Häkelkurs machen.
Wenn der Vertrag tatsächlich keine Laufzeit hat, dann hätte er Dich auch nicht aufhalten können, wenn Du eine andere MMA-Schule besuchst.

Das Ganze ist allerdings etwas merkwürdig: erst gar kein schriftlicher Vertrag und Kohle bar Kralle, dann plötzlich ganz wichtig, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, der aber ohne Laufzeit (bei Wegzug häte der Bekannte ja wohl ohnehin ein Sonderkündigungsrecht?) und dann bereut der Trainer, dass er der Kündigung zustimmte.

Scheint mir ziemlich unprofessionell zu sein.
Vielleicht ist der Trainer aus irgendwelchen Gründen gekränkt?

deliasTJ
20-03-2013, 19:45
Hi,

meines Erachtens ist die Aufhebung des Vertrags rechtskräftig. Er hat dem Betreiber keine gefälschten oder aus Gefälligkeit ausgestellten Ateste vorgelegt. Eine arglistige Täuschung die vorrausetzen für eine Anfechtung ist kann nicht erkannt werden. Eine Teilnahme an einem Meditationskurs stellt auch keine Genesung oder Verstoß gegen das Sportverbot des Arztes dar.

Aus meiner Sicht ist die Klage auf Anfechtung des Aufhebungsvertrags abzuweisen. Das ist jedenfalls meine Meinung nach Deinem dargestellten Sachlage. Wesentliche Bedeutung wird natürlich der Wortlaut des Aufhebungsvertrages haben.

Grüße Delias

chun tian
20-03-2013, 20:29
wieso war der schriftliche Vertrag auf einmal wichtig?
Was war vorher mündlich ausgemacht?
Wusste der Trainer von der Verletzung?

Die ersten 2 Fragen kann ich dir nicht beantworten weil ich das nur so erzählt gekriegt hab. Ja offenbar wusste der Trainer von der Verletzung.




Dann ist der Vertrag jederzeit kündbar?
wo ist dann das Problem?
Das wusste ich nicht... tut mir Leid wenn ich mich dumm anhöre aber wie genau ein Vertrag läuft hab ich nie beigebracht bekommen.
Ich werde mich mal mit dem Thema stärker auseinander setzen.



der einzige Streitgrund ist also die Kündigungsfrist?
Wie lange war die in dem Vertrag ohne Mindestlaufzeit?

Ich glaube es waren 3 Monate...



was heißt "eine Klage"?
Von einem Anwalt, oder einfach nur Beschwerde ohne Wirkung?
Dein Bekannter wusste von der Verletzung, aber wohl kaum davon dass er 12 Monate nicht trainieren kann, sonst hätte er wohl nicht unterschrieben?
Wurde dem Trainer vermittelt, dass in dem anderen Studio nur Qigong trainiert wird?
Sowohl als auch.
Ich weiß nicht was der Kollege sich dabei gedacht hat. Persönlich hab ich noch nie einen Vertrag unterschrieben weil ich davon leider keine Ahnung habe.
Ja der Trainer weiß dass dort Quigong trainiert wird. Ob er sich dessen bewusst ist was das ist- davon hab ich keine Ahnung.



Wenn der Arzt sagt, ein Jahr keinen Kampfsport, dann hat der Trainer wohl Pech gehabt, insbesondere, da er die Kündigung akzeptierte.
Wenn er Dich Dann in eine andere Sportschule laufen sieht, wird er sich eventuell verarscht fühlen.
Falls Du da nur Qigong machst, das der Trainer nicht anbietet, dann kann er Dir keinen Strick draus drehen.
Du könntest ja auch einen Häkelkurs machen.
Wenn der Vertrag tatsächlich keine Laufzeit hat, dann hätte er Dich auch nicht aufhalten können, wenn Du eine andere MMA-Schule besuchst.
Das ist ein interessanter Punkt. Danke.


Das Ganze ist allerdings etwas merkwürdig: erst gar kein schriftlicher Vertrag und Kohle bar Kralle, dann plötzlich ganz wichtig, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, der aber ohne Laufzeit (bei Wegzug häte der Bekannte ja wohl ohnehin ein Sonderkündigungsrecht?) und dann bereut der Trainer, dass er der Kündigung zustimmte.
Ich sag ja, die ganze Geschichte ist vollkommen bizarr. Wollte nur fragen wie das dann abläuft und wer Recht hat. Sowas passiert ja nicht alle Tage in meinem Umkreis.

Raging Bull
20-03-2013, 22:34
Wenn die Verletzung vorher bekannt war, hat er keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Den gibt es regelmäßig, wenn unvorhergesehene Lebensveränderungen eintreten, die das Einhalten des Vertrages nicht zumutbar machen.

Das könnte hier höchstens sein, wenn Dein Kumpel bei Vertragsabschluss davon ausgegangen wäre, dass er in 3 Tagen wieder trainieren kann und die anschließende ärztliche Diagnose für ihn Neues brachte.

Ansonsten gilt - Verträge werden abgeschlossen, damit man sich dran hält.

gasts
21-03-2013, 03:32
Das wusste ich nicht... tut mir Leid wenn ich mich dumm anhöre aber wie genau ein Vertrag läuft hab ich nie beigebracht bekommen.


Zunächst gilt mal, was da drinsteht, (es sei denn, die Vereinbarung wäre unzulässig) bzw. Regelungen (z.B. AGB) auf die verwiesen wird.
Wenn da steht, "Kündigung zum Quartalsende mit drei Monaten Kündigungsfrist", und es wäre z.B. 2.4. , dann könnte Dein Kollege sofort kündigen, aber eben erst zum übernächsten Quartalsende, 30.9. weil die Frist zum 30.6 schon überschritten ist. Wäre also noch ein halbes Jahr gebunden bzw. beitragspflichtig.
D.h. aber auch, dass Dein Bekannter mindestens 3 Monate vorher wissen muss, ob er wegzieht.
Meines Wissens hat er durch Wegzug aber - wie gesagt- wohl eh ein Sonderkündigungsrecht.



Wenn die Verletzung vorher bekannt war, hat er keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Den gibt es regelmäßig, wenn unvorhergesehene Lebensveränderungen eintreten, die das Einhalten des Vertrages nicht zumutbar machen.
Das könnte hier höchstens sein, wenn Dein Kumpel bei Vertragsabschluss davon ausgegangen wäre, dass er in 3 Tagen wieder trainieren kann und die anschließende ärztliche Diagnose für ihn Neues brachte.


ein Kampfsportverbot von 12 Monaten macht das Einhalten eines Vertrags mit einem MMA-Studio doch unzumutbar?
Wäre das dem Kunden bei Vertragsabschluss bekannt/bewusst gewesen, hätte er wohl kaum unterschrieben.
Wenn der Trainer mit "das kann man sich bei Trizepsabriss doch denken" argumentiert, dann muss er sich IMO den Schuh auch selbst anziehen und sich fragen lassen, warum er Leute kostenpflichtig an sich binden will, obwohl er weiß, dass diese die zugesicherte Leistung nicht in Anspruch nehmen können.
Natürlich leben z.B. die meisten Fitnessstudios von der passiven Klientel, d.h. Leuten, die zwar angemeldet sind aber nicht trainieren.
Die hätten aber zumindest die theoretische Möglichkeit, zu trainieren.
Solches Klientel gezielt zu suchen - z.B. in Pflegeheimen - wäre etwas anderes.
Insbesondere wusste der Trainer auch - als er die Kündigung annahm- dass der Kunde bei Vertragsabschluss von der Verletzung wusste.




Ansonsten gilt - Verträge werden abgeschlossen, damit man sich dran hält.

Leider wird in einigen Bereichen damit Geld verdient, dass man darauf baut, dass das Gegenüber nicht versteht, wozu er sich verpflichtet.
Ich nehme nicht an, der Kunde wollte sich zur Zahlung von Monatsbeiträgen verpflichten, obwohl er nicht trainieren kann.

SocialistHEI
21-03-2013, 23:00
Hallo zusammen.
Ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Falles der letztens einem guten Bekannten passiert.

Der genannte hatte knapp 8 Monate ohne Vertrag mit 17 Jahren in einem MMA Studio trainiert. Der zuständige Trainer hat ihn mit trainieren lassen, allerdings hat er das Geld was die anderen via Bankeinzug gezahlt haben dem Trainer monatlich bar in die Hand gedrückt.
Kurz nach dem der Bekannte vor wenigen Tagen 18 wurde verletzte er sich bei einem privaten Training schlimm. (Riss des Triceps Brachi)
Er wurde operiert und anschliessend Therapietermine vereinbart.

Jetzt kommt der Clou Nummer 1:
Der Trainer dem das Studio gehört nötigte den Bekannten nahezu den Vertrag zu unterschreiben da er jetzt 18 ist. Das war kurz nach der Verletzung.
Der Freund von mir ging also in das Studio und unterzeichnete einen Vertrag.

Clou Nummer 2:
Da mein Freund und ich beide in der selben Jahrgangsstufe sind und er voraussichtlich dieses Jahr im Herbst aufgrund von einem Studienplatz in einer anderen Stadt wegziehen würde, wurde keine Mindestlaufzeit auf dem Vertrag ausgehandelt. Ich wiederhole: Es wurde lediglich eine Unterschrift gesetzt ohne angabe einer Mindestlaufzeit!!! Das geschah aus Kulanzgründen

Clou Nummer 3:
Knappe 10 Tage nachdem der Vertrag unterschrieben wurde ging der Bekannte zu einer Untersuchung zu einem Sportarzt. Irgendwie kamen die beiden auf das Thema Kampfsport. Der Arzt meinte dass der junge Mann mimdestens 12 Monate intensive Therapie vor sich hat bevor er überhaupt an KS denken darf.
Also liess sich der Bekannte ein Attest für eine fristlose Kündigung geben.
Der Vertrag wurde fristlos nach einem sehr unschönen Streit gekündigt.

Clou Nummer 4:
Im Nachhinein bekam der Trainer mit dass der Freund in einem anderen Studio trotz Verletzung trainiert. ABER: Er besucht "nur" einen Quigong Kurs und meditiert dort lediglich bzw. kriegt Atemübungen beigebracht.
Jetzt kam eine Klage von dem alten Studio bei ihm rein, dass sein ehemaliger Kunde ihn "hintergangen" hat.
Ausserdem meint er dass die Fristlose Kündigung nicht annehmbar ist weil die Kondition der Verletzung ja bei Abschluss des Vertrages bekannt war.



Frage:
Wer hat eurer Meinung nach Recht?
In wie weit hat sich der Studiobetreiber schuldig gemacht?
Kann der Freund von mir seine Quigong Kurse weiter besuchen?
(Die Erlaubnis dafür hat ihm sein Therapeut gegeben)

An die Studiobetreiber:
Auf einer Skala von 1-10, wie daneben würdet ihr das Verhalten dieses Kollegen bezeichnen?



MfG

Stlle deine Frage doch mal am besten in einem Forum für rechtliche angelegenheiten. Wi zum Beispiel unter Jurathek - das juristische Portal (http://www.jurathek.de)

Die werden dir besser helfen können, denn dort gibs auch Rechtspfleger, Dipl.-Rechtspfleger, Anwälte, Richter usw.

Finaljustice
22-03-2013, 08:42
Wenn die Verletzung vorher bekannt war, hat er keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Den gibt es regelmäßig, wenn unvorhergesehene Lebensveränderungen eintreten, die das Einhalten des Vertrages nicht zumutbar machen.

Das könnte hier höchstens sein, wenn Dein Kumpel bei Vertragsabschluss davon ausgegangen wäre, dass er in 3 Tagen wieder trainieren kann und die anschließende ärztliche Diagnose für ihn Neues brachte.

Ansonsten gilt - Verträge werden abgeschlossen, damit man sich dran hält.

Das sind letztlich Umstände, die von vielen Kleinigkeiten abhängen, die wir hier nicht beurteilen können. Es ist aber eine, wie ich finde, ebenfalls durchaus zulässige Interpretation des Sachverhalts. Allerdings sei dazu noch folgendes zu sagen:

Soweit der Vertrat unbefristet geschlossen worden ist, relativiert sich die Frage nach außerordentlicher Kündigung. Bei einem Dienstverhältnis (ja, ein Sportstudio ist immer ein gemischter Vertrag, aber soweit Unterricht ein elementarer Bestandteil und Vertragsziel ist, wird man die Normen über den Dienstvertrag wohl leicht anwenden können) ist eine reguläre Kündigung selbst bei monatlicher Zahlung relativ leicht. Die Fristen regeln sich nach §621 BGB. Da muss man im schlimmsten Fall ein Viertel Jahr weiterzahlen. Das ist, sofern man eine außerordentliche Kündigung ausschließt, einigermaßen verschmerzbar.
Im Übrigen zeichnet sich bei Sportstudios ab, dass die Rechtsprechung anfängt bei Krankheit des betroffenen über die "Störung der Geschäftsgrundlage" gemäß §313 BGB einzubeziehen (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 22.12.2010 - Az: 3 S 138/10 ). Dieser ermöglicht insbesondere über die Unzumutbarkeitsklausel in §313 Abs. 3 BGB für Fälle der Unanpassbarkeit des Vertrags (wovon man bei solchen Verträgen bei sporthindernder Verletzung ausgehen kann, soweit das Studio keine Krankengymnastik anbietet, die genutzt werden kann) bei Dauerschuldverhältnissen ein Kündigungsrecht (womit nur ein außerordentliches gemeint sein kann). Ohne das abschließend auf den konkreten Fall beziehen zu wollen: Wenn man eine attestierte Verletzung oder Krankheit hat, bei der man vom Besuch eines Fitnesstudios längerfristig keinen Nutzen hat, so gibt es mehrere Möglichkeiten einen solchen Vertrag anzugreifen. Das kommt meiner Meinung nach auch nicht zu unbilligen Ergebnissen, wenn man bedenkt, dass die Aufwendungen des Studios und der Unterrichtenden relativ unabhängig von der Zahl der Inanspruchnehmenden sind, während der Einzelne bei Unbrauchbarkeit (und sei sie selbst verschuldet) der Angebotenen Leistung überhaupt keine Kompensationsmöglichkeiten hat.