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Vollständige Version anzeigen : Soft-Nunchaku mit Sollbruchstelle=Waffe???



Little Dragon 64
06-04-2013, 19:48
Soft-Nunc:-§hakus sind Deutschland verboten da man mit ihnen trotz der polsterung jemanden erwürgen könnte.Was aber ist wenn diese keine stabile Schnurverbindung(Sollbruchstelle) aufweist? Ich bedanke mich im Vorraus schonmal für alle Antworten.

cave
06-04-2013, 20:00
ja , auch verboten
sinnlos , aber wahr...
nunchakus in Deutschland gehen gar nicht :(
gruss cave

Little Dragon 64
06-04-2013, 20:08
:(:(Schade...
dachte eine Sollbruchstelle würde die nutzberkeit als waffe aufheben und als Sportgerät gelten

D.Fink
06-04-2013, 20:10
Auf der Seite von budoten wird es als erlaubt angegeben. Muss natürlich nicht stimmen aber die bieten die zum Verkauf und erlaubt an.

Dirk1976
06-04-2013, 20:11
Das denkt jeder normale Mensch!

Die Rechtssprechung sieht es anders!

D.Fink
06-04-2013, 20:12
Okay warum dürfen die das dann anbieten ? Wie ist es den mit denen die damit Trainieren

Little Dragon 64
06-04-2013, 20:36
Gab es denn jemals ein Gerichtsurteil in dem der Nunchakubesitzer gewann

Ju-Jutsu-Ka
06-04-2013, 20:49
Eine Limited aus Cottbus, deren Geschäftsführer Adressen in England angeben, halte ich nicht für die beste juristische Quelle.

Vor allem dann nicht, wenn Sie an dem Verkauf der Waffen verdienen....

D.Fink
06-04-2013, 20:57
Habe ja geschrieben das dass nicht stimmen muss, nur muss sich auch ltd. An die hiesigen Gesetze halten oder ?
Was ist den mit Leuten die Kobudo Trainieren ? ist auch jetzt nur aus Interesse ich möchte mir ja keins Kaufen.

moni94
06-04-2013, 21:11
Also dieses dämliche Nunchaku-Verbot geht mir auch tierisch auf den Senkel Weiß zufälligerweise jemand, wie das in Kanada aussieht? Bin da bald für ein Jahr und vielleicht kann man dann mal ins Nunchaku-Training reinschnuppern :D
Einer ausm KKB hat mal gesagt: Nein, ich trainiere nicht mit nunchakus, ich trainiere mit einem verkürzten springseil (soll jetzt KEINE Aufforderung sein, falls ich trotzdem gegen die Regeln verstoße bitte löschen)
lg Moni

D.Fink
06-04-2013, 21:19
Das ich eine Zeit in Canada gelebt habe weis ich das dass ganze von der Provinz abhängt in Ontario ist der Besitz Handel und Herstellen Illegal. In Labrador kannst du die Dinger an jeder Ecke neben Ninjasternen, Schwertern Gewähren und Deutschen Orden aus den 45ger Jahren kaufen, da Interessiert das keinen

Ach ja du musst nur aufpassen die Polizei dort Taisert dich erst und Fragt dann was du damit vorhast wenn du Pech hast.

Hau.drauf.wie.nix
06-04-2013, 21:34
Ich denke, es geht in allererster Linie darum, sowas nicht rumzutragen. Wenn du damit in deiner KK- Schule trainierst, oder eins zum Training daheim hast, sollte es keine Probleme geben (Warum auch?). Die kommen ja auch nicht unbedingt einfach vorbei, und durchsuchen mal dein Trainingsraum/dein Zuhause (obwohl... Wer weiß das schon? :D). Wenn du aber auf der Straße irgendwo unterwegs bist und so ein Gerät dabei hast, findet das Gesetz wohl seine Anwendung...

Frage mich, warum du das fragst? :gruebel:

chun tian
07-04-2013, 10:23
Einer ausm KKB hat mal gesagt: Nein, ich trainiere nicht mit nunchakus, ich trainiere mit einem verkürzten springseil (soll jetzt KEINE Aufforderung sein, falls ich trotzdem gegen die Regeln verstoße bitte löschen)
lg Moni
Was machst du dir denn für einen Stress? ;) Ein Springseil zählt genauso wenig wie ein Küchenmesser als Waffe, weil der Ursprüngliche Verwendungszweck ja ein anderer ist.
Hier eine simple Anleitung zu legalen Soft Nunchakus:
2 alte Magazine als Rolle zusammenkleben, dann jeweils ein Loch reinbohren, mit einer entsprechend dicken Schnur zusammenstecken. Boom, fertig-selbstgebastelte "Würgemagazine" in weniger als einer Stunde. Bei Bedarf kann die Länge der "korrigiert werden indem man einfach durch das Papier durchsägt. Je dicker die Rolle desto stabiler das Ding. Sowas hält bei mir ca nen Monat mit intensivem Training.
Auf YT gibts diesbezüglich zig Tutorials... Solange man mit Sowas nicht im Stadtzentrum rumspielt gibt es keine Probleme.
Du kannst auch einen alten Obi einmal falten, ein kleines Gewicht mit Panzertape in jedes Ende verkleben und schon kannst du den Bewegungsablauf der Nunchakus üben.
Sowas ist fast noch SV praktischer weil du im Notfall dann deinen Jeansgürtel oder jedes x-beliebige Seil nehmen und es zu einer gefährlichen Waffe machen kannst.
Letzendlich kann ich verstehen dass man Nunchakus als KSler gerne haben will weil sie so ein tolles "Spielzeug" sind und sich schicke Tricks damit erlernen lassen. Allerdings ist das Teil mehr als nur nutzlos für SV. Du darfst es nicht auf die Straße mitnehmen (wenn du erwischt wirst dann o weia!), es ist größer, klobiger und offensichtlicher als ein Messer oder ein Kubotan und selbst wenn du damit jemanden niederschlägst (bitte nicht erwürgen, sonst werden bald nur noch kabellose Bügeleisen verkauft), dann darfst du dich vor der deutschen Justiz verantworten und die macht dich FERTIG.

Alles in allem:
Es ist es einfach nicht wert.


Auf der Seite von budoten wird es als erlaubt angegeben. Muss natürlich nicht stimmen aber die bieten die zum Verkauf und erlaubt an.

http://www.amazon.de/Push-Blade-Kraton-Handle-Plain/dp/B000FJOU9I/ref=sr_1_4?ie=UTF8&qid=1365267354&sr=8-4&keywords=fgx

Faustmesser frei erhältlich bei Amazon.
Noch Fragen?^^

cave
07-04-2013, 10:27
Auf der Seite von budoten wird es als erlaubt angegeben. Muss natürlich nicht stimmen aber die bieten die zum Verkauf und erlaubt an.

ja , richtig , die haben da ein paar Hinweise auf ihrer Seite.
aber hast du auch Nunchakus selbst gesehen ? ich hab da mal vor einiger Zeit geguckt und nur Bücher etc. gefunden.
Warum bieten sie keine zum Kauf an , wenn sie sich so sicher sind dass ihre Ausführung legal ist ?

gruss cave

cave
07-04-2013, 10:31
http://www.amazon.de/Push-Blade-Kraton-Handle-Plain/dp/B000FJOU9I/ref=sr_1_4?ie=UTF8&qid=1365267354&sr=8-4&keywords=fgx

Faustmesser frei erhältlich bei Amazon.
Noch Fragen?^^

Keiner der Anbieter hat sein Lager in Deutschland.
und ob du Probleme mit dem Zoll kriegst ist dem auch egal ;)
bei Amazon kannst du auf diese Weise auch "echte" Nunchakus bekommen...
auf eigenes Risiko :D

gruss cave

D.Fink
07-04-2013, 11:14
@Cave erstmal danke für die Erklärung ich selber habe ende letzten Jahre auf der Seite rumgekligt und da waren die noch im Shop.
Ich hatte mich nur gewundert das es so extrem ist, was ist den mit Leuten die damit im Verein Trainieren oder damit Vorführungen machst dürfen die das auch nicht mehr oder gibt es da Sondergenehmigungen, hier gibt es z.b. Ein Sportladen der Baseballschläger hat die kannst du aber nur mit einem Nachweis einer Vereinzugehörigkeit kaufen ist es da genauso.

cave
07-04-2013, 12:29
Von Sondergenehmigungen für Vorführungen (zB Budogala) hab ich schonmal was gelesen.
Allerdings kenn ich keinen Verein in Deutschland in dem offiziell mit Nunchakus trainiert wird , eben weils nicht legal ist :D

Ich hab mich da Ende letzten Jahres intensiv damit beschäftigt Softnunchakus legal zu erwerben - erfolglos.
Hatte folgenden Hintergrund : ich hab meinen beiden ältesten Söhnen versprochen wenn sie eine Eins in Deutsch nach Hause bringen bekommen sie eins... Hab mir auch nichts böses dabei gedacht früher hatte die bei uns jeder - und nicht die soften :D
Und da bringen die tatsächlich ne Eins , hab ich nie damit gerechnet :)
Also ab ins Netz und gesucht , überall nur Verweise auf das Waffengesetz :(
Selber basteln ? ok , ist nicht schwer , aber was haben die Kids davon wenn sie mit den Dingern nicht mal im Garten "spielen" dürfen ?
Da muss dir nur mal ein Nachbar blöd wollen und Freund und Helfer steht vor der Tür (gefolgt vom Jugendamt :D )
Glücklicherweise haben die Kids das eingesehen und haben jeder Bokken bekommen , mit denen können sie auch mal durchs Dorf rennen ;)

gruss cave

Sabum-Nym
07-04-2013, 13:06
Also meine Soft-Nunchakus wurden von der Polizei nicht konfisziert. Das hat die gar nicht interessiert.
Aber es gibt ganz einfache Möglichkeiten einen Nunchaku so zu bauen, dass er mit zwei Handgriffen gar nicht mehr als Nunchaku erkennbar ist, dennoch die Härte und Stabilität besitzt. Da die staatlichen Handlanger der Justiz sich an die wörtliche Gesetzeslage halten, können sie dagegen gar nichts machen.

D.Fink
07-04-2013, 13:44
In meiner Kindheit konnte man die auch an jeder Ecke kaufen ich hatte auch so ein Softteil in Schwarz Rot ich habe dann immer Bruce Lee nachgemacht und mir das ding meistens selber vor den Kopf geknallt.

cross-over
08-04-2013, 11:27
Nunchaku ist in Deuschland verboten. Ob zu hause im Keller oder sonst wo.



Wie begründet das BKA diesen Feststellungsbescheid?

Die zuständigen Waffenexperten können nicht eindeutig überprüfen, ab wann eine Schädigung der Gesundheit durch Drosseln vorliegt oder welche messbare Kraft nötig ist. Es gibt dazu zu viele widersprüchliche Sachverständigenaussagen. Und dann sind da ja auch noch die Gutachten der LKA´s aus Bayern, Baden Württemberg, Thüringen, Sachsen, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Nordrhein Westfahlen, die unser Model eines Softnunchaku als Sportgerät einstufen.

Das BKA und deren Beamte sollen aufgrund der bestehenden Gesetze Kriminelle aus dem Verkehr ziehen, aber ich glaube nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers und der Rechtsprechung ist, mit einem solchen Feststellungsbescheid ehrbare, gesetzestreue Bürger wie z.B. Metzger, Kaufleute und Sportler zu kriminalisieren. Diese und weitere Fragen müssen nun vom Verwaltungsgericht Wiesbaden geklärt werden. Erst wenn das Verwaltungsgericht den Feststellungsbescheid vom BKA für rechtgültig erklärt, kann dieser als Grundlage für ein Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes dienen.

Durch die eingelegten Rechtsmittel gegen diesen Feststellungsbescheid ergab sich zunächst eine aufschiebende Wirkung, am 24. April 2006 wurde die Klage gegen den Feststellungsbescheid jedoch abgewiesen (AZ 6 E 1621/04).

Quelle: Soft-Nunchakus (http://faq.budoten.com/faq_prod/soft-nunchaku.htm)

douwa
08-04-2013, 14:39
Auf der Seite von budoten wird es als erlaubt angegeben.Nein, es wird dort eindeutig auf das Verbot der Soft-Nunchaku hingewiesen.
Soft-Nunchakus (http://faq.budoten.com/faq_prod/soft-nunchaku.htm)

Alle - auch die Soft-Nunchakus - sind durch Feststellungsbescheid vom Februar 2004 des BKA als verbotene Waffen eingestuft worden. Die aktuelle Rechtslage wird hier dargestellt.

Es könnte höchstens sein, dass ein älterer Beitrag auf der Seite von Dir gefunden wurde, mein zitierter war der erste, den die Suche nach "nunchaku" ergab, die Ergebnisliste sah aus wioe folgt
Ihre Suche nach nunchaku erbrachte 7 Treffer


1. Soft-Nunchakus
Soft-Nunchakus (http://faq.budoten.com/faq_prod/soft-nunchaku.htm)
Übereinstimmung: 100%

2. Wieso verkauft Ihr keine echten Nunchakus?
Wieso verkauft Ihr keine echten Nunchakus? (http://faq.budoten.com/faq_prod/nunchaku.htm)
Übereinstimmung: 27%

3. Informationen zum neuen Waffenrecht
Informationen zum neuen Waffenrecht (http://faq.budoten.com/faq_prod/waffenrecht.htm)
Übereinstimmung: 9%

4. Hilfethemen - Budoten FAQ - Ihr Kampfsportversand mit dem Service-Vort...
Hilfethemen - Budoten FAQ - Ihr Kampfsportversand mit dem Service-Vorteil (http://faq.budoten.com/hilfe-start/hilfethemen.htm)
Übereinstimmung: 6%

5. Waffen - Bestell-Beratung - Budoten FAQ - Ihr Kampfsportversand mit de...
Waffen - Bestell-Beratung - Budoten FAQ - Ihr Kampfsportversand mit dem Service-Vorteil (http://faq.budoten.com/hilfe-start/hilfet1013.htm)
Übereinstimmung: 6%

6. Reklamationen, schadhafte Waren - Versand / Lieferung - Budoten FAQ - ...
Reklamationen, schadhafte Waren - Versand / Lieferung - Budoten FAQ - Ihr Kampfsportversand mit dem Service-Vorteil (http://faq.budoten.com/hilfe-start/hilfet2003.htm)
Übereinstimmung: 3%

7. Produktberatung - Bestell-Beratung - Budoten FAQ - Ihr Kampfsportversa...
Produktberatung - Bestell-Beratung - Budoten FAQ - Ihr Kampfsportversand mit dem Service-Vorteil (http://faq.budoten.com/hilfe-start/hilfet1010.htm)
Übereinstimmung: 3%

D.Fink
08-04-2013, 16:17
in meinem Fall ging es auch um die mit der Sollbruchstelle!!!
Wenn du danach suchst nunchaku Sollbruchstelle googelst kommt als erstes faq budoten unten im Text steht uns wurde mehrfach bestätigt das die von uns angebotenen Nunchakus .......kein Verstoß darstellen !

Schnueffler
08-04-2013, 16:26
in meinem Fall ging es auch um die mit der Sollbruchstelle!!!
Wenn du danach suchst nunchaku Sollbruchstelle googelst kommt als erstes faq budoten unten im Text steht uns wurde mehrfach bestätigt das die von uns angebotenen Nunchakus .......kein Verstoß darstellen !

Von wann sind denn diese Aussagen?

D.Fink
08-04-2013, 16:37
Von der Homepage budoten.de hatte mich auch nur eingeklinkt weil ich irgendwie auch dachte das die mit der Sollbruchstelle erlaubt sind, mittlerweile habe ich aber mehr gelesen und mich eines besseren belehren lassen. Wie ich auch schon geschrieben habe hatte ich ende letzten Jahres auf der seite rumgekligt und da waren die noch zum Verkauf mit den oben genanten Text und jeder menge schreiben und gutachten als pdf
Diesen Text findest du Aktuell immer noch auf der Seite allerdings keine Nunchakus mehr.

douwa
08-04-2013, 18:25
Budoten listet im wahrsten Sinne des Wortes einige überholte Dokumente aus dem letzten Jahrhundert auf, das macht die Sache natürlich etwas unübersichtlich. Erinnere ich mich recht, ging es den Gegnern des Feststellungsbescheids von 2004 ja auch darum, wenigstens die Teile mit Sollbruchstelle zu "retten", wenn schon alles Andere in die Hose gehen sollte. Im Urteil von 2006 (Wiesbaden), 6 E 1621/04, wird explizit zur Sollbruchstelle Stellung bezogen.


Festellungsbescheid vom 05.02.2004 zu den Soft-Nunchakus
Klartext: sie sind verboten, Materialbeschaffenheit und Konstruktion(art) sind unerheblich (somit stellt sich die Frage nach einer Sollbruchstelle nicht wirklich)


Schreiben vom 07.04.2005 an alle LKA zum Bescheid vom 05.02.2004
Klartext: es gilt wegen der durch die eingelegten Rechtsmittel zustandegekommenen aufschiebenden Wirkung ZUNÄCHST einmal wieder das (uneinheitlich) in den einzelnen Bundesländern, was vor dem 05.02.2004 galt.


Urteil vom 24.04.2006, Verbot der Soft-Nunchaku (siehe auch Anhang)
Klartext: die Soft-Nunchaku waren sowieso schon lange weitgehend verboten und auch solche mit Sollbruchstelle sind eben NICHT nach "allgemeiner" Auffassung erlaubt gewesen.
Um sich vorprogrammierte detailverliebte (vermutlich sehr langwierige?) Auseinandersetzungen über Begriffe wie "Gesundheitsschädigung" oder über physikalische Grenzwerte zu ersparen, werden sicherheitshalber gleich alle Arten des Nunchaku verboten, Punkt. Die Unerheblichkeit konstruktiver Unterschiede wird nochmal hervorgehoben.


Das sollte für die nächsten zwei, drei Monate reichen, spätestens dann kommt die Frage sowieso garantiert wieder im Waffenforum auf.:D

D.Fink
08-04-2013, 18:46
Ja das scheid eine never ending Story zu sein ich hab ja auch mittlerweile mehr gelesen und weis es jetzt besser da ich mir ja keins kaufen wollte oder aktuell möchte, habe ich mich auch nicht damit auseinander gesetzt. Aber ich dachte auch das die mit der Sollbruchstelle okay wären, das schein nicht nur ich gedacht zu haben. Aber gut der TE scheint aus dem Thema eh raus zu sein und bei mir war es Interesse

himura_kenshin
09-04-2013, 13:57
Ich denke, es geht in allererster Linie darum, sowas nicht rumzutragen. Wenn du damit in deiner KK- Schule trainierst, oder eins zum Training daheim hast, sollte es keine Probleme geben (Warum auch?). Die kommen ja auch nicht unbedingt einfach vorbei, und durchsuchen mal dein Trainingsraum/dein Zuhause (obwohl... Wer weiß das schon? :D). Wenn du aber auf der Straße irgendwo unterwegs bist und so ein Gerät dabei hast, findet das Gesetz wohl seine Anwendung...

Frage mich, warum du das fragst? :gruebel:


Naja, Nun-Chakus sind verbotene Gegenstände im Sinne des WaffG. Damit sind Das Führen, der Besitz (auch zu Hause) und der Erwerb verboten und stellen eine Straftat dar. :-§

Über Sinn und Unsinn einiger waffenrechtlicher Regelungen brauchen wir aber eigentlich nicht diskutieren... das macht nur Kopfschmerzen :o

Kirthan
17-07-2015, 22:07
Hatte heute mit einem meiner Karate Trainer das leidige Thema, ob denn wenigstens Soft-Nunchakus erlaubt sind.

Er meinte, ja - denn es gäbe in Deutschland Vereine, die mit Nunchakus trainieren.

Und siehe da: Unbenanntes Dokument (http://www.nunchaku-bocholt.de/)

Also wat nu?

oldtomtom
17-07-2015, 22:35
Nunchakus sind in D verboten, egal ob Sportfgerät oder nicht, egal ob Schaumstoffmantel und/oder Sollbruchstele oder nicht. Der Feststellungsbescheid ist eindeutug
Soft-Nunchakus (http://faq.budoten.com/faq_prod/soft-nunchaku.htm#rechtslage)

Kirthan
18-07-2015, 10:03
Ja, ist dann dieser Sport-Nunchaku Verein, der seit JAHREN in Deutschland existiert, ein Fehler in der Matrix?

Wie kann ein Verein in Nordrhein-Westafalen existieren, und das seit Jahren?

Wie kann es sein, dass die dann nicht schon vor Jahren dicht gemacht wurden?

Und genau das werde ich auch nun rausfinden!

Sven K.
18-07-2015, 12:32
Ja, ist dann dieser Sport-Nunchaku Verein, der seit JAHREN in Deutschland existiert, ein Fehler in der Matrix?

Wie kann ein Verein in Nordrhein-Westafalen existieren, und das seit Jahren?

Wie kann es sein, dass die dann nicht schon vor Jahren dicht gemacht wurden?

Und genau das werde ich auch nun rausfinden!

Wo kein Kläger, da kein Richter. ;)

Kirthan
18-07-2015, 12:54
Wo kein Kläger, da kein Richter. ;)

So, hatte nun telefonisch Kontakt mit dem Mann vom Nunchaku Verein in Bocholt.

Und nun, nach vielen Jahren des Bestehens, hat sich wohl "endlich" ein Kläger gefunden.

Jetzt scheint das Fortbestehen die große Frage zu sein.

Letztlich scheint das Fazit momentan: (Soft) Nunchakus haben - im Gegensatz zu Schusswaffen - keine Lobby in Deutschland.

Und ein weiteres Problem ist wohl, dass sich andere Kampfkünstler (und an denen mangelt es eigentlich nicht in Deutschland) nicht für das Thema aktiv einsetzen.

Ich persönlich muss auch sagen: Was kommt als nächstes? Werden als nächstes (scharfe) Schwerter verboten?

Würde mich bei der Verbotskultur hierzulande nicht wundern.

Ich meine, worüber reden wir hier? Schaumstoffstöcke, die mit einer Schnur verbunden sind?

Gleichzeitig darf man absolut tödliche Handfeuerwaffen und Gewehre zu Hause im Waffenschrank aufbewahren und im Sportverein damit schießen!

Ich darf auch (wenn ich über 18) bin mit einem scharfen (und dadurch absolut tödlichen) Schwert, Schnittests und Formen laufen (und das machen viele in ihrem Garten)

Aber - ein paar Schaumsoffstöcke durch die Gegend wirbeln... das geht nicht!!!???!!!

Leute: Fakt ist: Wenn es hier eine stärkere Lobby gäbe, was Kobudo-Waffen angeht, dann wäre so etwas auch durchsetzbar - und zwar: Das zu Hause aufbewahren und im Sportverein damit zu trainieren.

Das geht mit tödlichen Schusswaffen auch - und das, weil es hierzulande seit ewigkeiten Sportschützen, Schützenvereine, Jäger etc. gibt!

Wenn man sich die Videos von diesem Nunchaku-Verein anschaut, dann muss man obendrein auch noch sagen: Das ist pure Show! Die wirbeln die Soft-Nunchakus komplett showmäßig herum.

Auf Mittelaltermärkten mit (brennenden) Pois herumzuwirbeln - das ist wiederum erlaubt. Oder mit stumpfen Stahlschwertern schlechte Schaukämpfe aufführen - auch das ist erlaubt (und hier geschieht oft genug was - von gebrochenen Fingern bis zu Stahlklingen, die brechen und ins Publikum fliegen können)

Also - vor einem Stück Schaumstoff hätte ich weniger Angst!

Tyrdal
18-07-2015, 14:12
Ich meine, worüber reden wir hier? Schaumstoffstöcke, die mit einer Schnur verbunden sind?
Ganz genau! Und die Schnur ist das Böse., weil sie macht das Gnaze zur Würgewaffe (zumindest nach Ansicht der Gesetzgeber).

Poenix21
18-07-2015, 15:17
So, hatte nun telefonisch Kontakt mit dem Mann vom Nunchaku Verein in Bocholt.

Und nun, nach vielen Jahren des Bestehens, hat sich wohl "endlich" ein Kläger gefunden.

Jetzt scheint das Fortbestehen die große Frage zu sein.

Letztlich scheint das Fazit momentan: (Soft) Nunchakus haben - im Gegensatz zu Schusswaffen - keine Lobby in Deutschland.

Und ein weiteres Problem ist wohl, dass sich andere Kampfkünstler (und an denen mangelt es eigentlich nicht in Deutschland) nicht für das Thema aktiv einsetzen.

Ich persönlich muss auch sagen: Was kommt als nächstes? Werden als nächstes (scharfe) Schwerter verboten?

Würde mich bei der Verbotskultur hierzulande nicht wundern.

Ich meine, worüber reden wir hier? Schaumstoffstöcke, die mit einer Schnur verbunden sind?

Gleichzeitig darf man absolut tödliche Handfeuerwaffen und Gewehre zu Hause im Waffenschrank aufbewahren und im Sportverein damit schießen!

Ich darf auch (wenn ich über 18) bin mit einem scharfen (und dadurch absolut tödlichen) Schwert, Schnittests und Formen laufen (und das machen viele in ihrem Garten)

Aber - ein paar Schaumsoffstöcke durch die Gegend wirbeln... das geht nicht!!!???!!!

Leute: Fakt ist: Wenn es hier eine stärkere Lobby gäbe, was Kobudo-Waffen angeht, dann wäre so etwas auch durchsetzbar - und zwar: Das zu Hause aufbewahren und im Sportverein damit zu trainieren.

Das geht mit tödlichen Schusswaffen auch - und das, weil es hierzulande seit ewigkeiten Sportschützen, Schützenvereine, Jäger etc. gibt!

Wenn man sich die Videos von diesem Nunchaku-Verein anschaut, dann muss man obendrein auch noch sagen: Das ist pure Show! Die wirbeln die Soft-Nunchakus komplett showmäßig herum.

Auf Mittelaltermärkten mit (brennenden) Pois herumzuwirbeln - das ist wiederum erlaubt. Oder mit stumpfen Stahlschwertern schlechte Schaukämpfe aufführen - auch das ist erlaubt (und hier geschieht oft genug was - von gebrochenen Fingern bis zu Stahlklingen, die brechen und ins Publikum fliegen können)

Also - vor einem Stück Schaumstoff hätte ich weniger Angst!

Jo hab mir vorhin das Waffengesetz durchgelesen.
Nunchaku so wie alle anderen Waffen die zum Drossel geeignet sind sind Verbotene Waffen.

Im Gegensatz zu Feuerwaffen die vor dem 1.01.1871 entwickelt worden sind.
Der Erwerb, das Besitzen und das Führen! sind von jeglicher Erlaubnis pflicht befreit!

Lese ich da was verkehrt (Seite 48-50) oder gibt es da ne neuere Auflage?
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf

MichaelII
19-07-2015, 09:41
Glaube dem Gesetzgeber geht es einfach darum, daß die sog. Sollbruchstellen ohne eine genaue Prüfung einfach nicht erkennbar sind. Man kann so ein SoftNunchaku innen jederzeit mit Holz/Metallstäben ausstatten, kriegt keiner mit.

Und im Gegensatz zu Bruce Lees Handhabung mit frisch-fröhlichem Wirbeln und Schlag auf die Nase (wo in Wirklichkeit auch schon Knochensplitter entstehen können) ist das Ding einfach eine sehr gefährlicher Einsatz als Würgeholz nicht abzusprechen, und wurde/ wird in entsprechenden Kreisen auch so eingesetzt.

Und ich sehe da schon Unterschiede beim würgen mit einem Nunchaku zu einem wie hier z. B. gepostet wurde Bügeleisen. Da treten beim Nunchaku enorme Hebelkräfte auf. Möche nicht wissen, wieviele Jugendliche bei einer allgemeinen Erlaubnis "aus versehen" ihren Trainingspartner ins Jenseits befördert hätten.
Von einem Einsatz bei den Mitgliedern des aktuellen Rocker / Streetgang-Hypes ganz zu schweigen...

Sven K.
19-07-2015, 12:30
Glaube dem Gesetzgeber geht es einfach darum, daß die sog. Sollbruchstellen ohne eine genaue Prüfung einfach nicht erkennbar sind. Man kann so ein SoftNunchaku innen jederzeit mit Holz/Metallstäben ausstatten, kriegt keiner mit.

Und im Gegensatz zu Bruce Lees Handhabung mit frisch-fröhlichem Wirbeln und Schlag auf die Nase (wo in Wirklichkeit auch schon Knochensplitter entstehen können) ist das Ding einfach eine sehr gefährlicher Einsatz als Würgeholz nicht abzusprechen, und wurde/ wird in entsprechenden Kreisen auch so eingesetzt.

Und ich sehe da schon Unterschiede beim würgen mit einem Nunchaku zu einem wie hier z. B. gepostet wurde Bügeleisen. Da treten beim Nunchaku enorme Hebelkräfte auf. Möche nicht wissen, wieviele Jugendliche bei einer allgemeinen Erlaubnis "aus versehen" ihren Trainingspartner ins Jenseits befördert hätten.
Von einem Einsatz bei den Mitgliedern des aktuellen Rocker / Streetgang-Hypes ganz zu schweigen...

Echt! Welche Knochen wären den diese? :ups:


@All
Ich denke, die "Angst" vor den Nunchaku resultiert aus den 70/80gern, als das Ding noch wesentlich öfter eingesetzt wurde. Das rückgängig machen solcher Gesetze ist immer etwas behäbig. Da man sich auch ungern nachsagen lassen möchte, man hätte "Quatsch" beschlossen, bleibt eben alles wie es ist. ;)

Kirthan
19-07-2015, 16:17
Echt! Welche Knochen wären den diese? :ups:


@All
Ich denke, die "Angst" vor den Nunchaku resultiert aus den 70/80gern, als das Ding noch wesentlich öfter eingesetzt wurde. Das rückgängig machen solcher Gesetze ist immer etwas behäbig. Da man sich auch ungern nachsagen lassen möchte, man hätte "Quatsch" beschlossen, bleibt eben alles wie es ist. ;)

Ich finde, die gesamte "Logik" die da angewendet wurde, trotzt jeglichem, gewunden Menschenverstand.

Denn, nehmen wir mal die Soft-Nunchaku Sportler als Beispiel: Das sind Leute, die eine pure Martial Arts Show veranstalten! Sportler. Punkt.

Und dann nehmen wir gewaltbereite, skrupellose Leute (Straßenschläger oder was auch immer) - ich glaube kaum, die würden sich für SCHAUMSTOFFPÖPPEL mit ner Schnur dazwischen interessieren.

Und viel mehr - und das ist des Pudels Kern: Jemand, der auf der Straße so weit gehen würde, jemanden im Zweifelsfall zu töten, der wird sich kaum dafür interessieren, ob ein Gegenstand, den er dafür benutzt, legal oder illegal ist - so jemandem ist es einfach nur scheißegal!

Eine Logik gibt es hier nicht! So einfach ist das. Und wie lächerlich das Ganze ist, zeigt folgendes, fiktives Bild: Ein Soft-Nunchaku im stählernen Waffenschrank...

Tyrdal
19-07-2015, 16:21
jemanden im Zweifelsfall zu töten, der wird sich kaum dafür interessieren, ob ein Gegenstand, den er dafür benutzt, legal oder illegal ist - so jemandem ist es einfach nur scheißegalNaja ganz so ist es ja scheinbar nicht. Die Zahl der Tötungsdelikte mit Nunchau dürfte momentan nicht sehr hoch sein.

Kirthan
19-07-2015, 16:59
Naja ganz so ist es ja scheinbar nicht. Die Zahl der Tötungsdelikte mit Nunchau dürfte momentan nicht sehr hoch sein.

Mal saublöd gefragt: Wie hoch sind denn die Tötungsdelikte mit anderen Kobudo Waffen? Oder mit Ninja-Schwertern?

Mein Punkt ist wieder und wieder: Wenn Tausende Leute jede Woche mit tödlichen Schusswaffen (die sie natürlich entweder zu Hause im sehr teuren und sehr sicheren Waffenschrank aufbewahren müssen) rumballern dürfen (natürlich auch nur im Schützenverein auf dem gesicherten Schießstand etc.) - was für ein Witz des Jahrhunderts ist es dann, ein paar Leuten, die ebenfalls NUR im Sportverein in einer Turnhalle trainieren, ein paar Schaustoffteilchen zu verbieten!!!

Wie gesagt - es ist EINZIG die fehlende Lobby und der Exotikfaktor hierzulande!

Denn wenn man mal mit gesundem Menschenverstand argumentiert, dann müsste man SOFORT das ganze Sportschützen-Vereinsgetue einstellen.

Denn es gibt KEINE Garantie, dass nicht doch mal was passiert (was ja immer mal wieder der Fall ist)

Ein Amoklauf mit einer echten Pistole oder einem Gewehr geht wohl ziemlich sicher ziemlich tödlich aus!

Ein Amoklauf mit einem Soft-Nunchaku ist wohl eher was für eine schlechte Komödie im Kino!

Punkt ist und bleibt: Die Waffenlobby hierzulande ist riesieg und uralt. Da hängt soviel Traditions-Gedöns und Jäger-Bla-Bla und was nicht alles dran... da könnte man genauso gut versuchen, in Bayern das Bier zu verbieten! Ha Ha!

Abgesehen davon: Wer einen auf Bruce Lee machen will (so zu Hause im Keller) der braucht in etwa die handwerklichen Fähigkeiten eines Grundschülers. Aber viel Glück, eine funktionierende Schusswaffe selber bauen...

Tyrdal
19-07-2015, 18:20
Mal saublöd gefragt: Wie hoch sind denn die Tötungsdelikte mit anderen Kobudo Waffen? Oder mit Ninja-Schwertern?Du rennst bei mir offene Türen ein, zumal einige Waffen aus meiner KK auch betroffen sind. Der Unterschied ist allerdings, das das Nunchaku früher wohl tatsächlich hierzulande außerhalb des Trainings eingesetzt wurde.

tonfawolle
19-07-2015, 18:53
https://de-de.facebook.com/NunchakuLegalisierungDeutschland

Willi von der Heide
19-07-2015, 22:32
Das Waffengesetz ist nun einmal so wie es ist !

Ich kann mich auch noch gut erinnern, wie:

Shuriken
Schmetterlingsmesser
Nunchakus

und Co frei verkäuflich waren ... hatten wir ja auch alles :D !

Wenn dann Leute Unfug damit machen, reagiert die Politik und macht ein Verbot. Ob das immer sinnig und stimmig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Und so mächtig ist die Lobby der Sportschützen/Jäger/Sammler nun auch wieder nicht. Ändern sich die Mehrheiten in den Parlamenten ... Schwupp Dich, ändern sich auch die Gesetze.

Es passiert noch ein Amoklauf an einer Schule mit einer Waffe die legal besessen wurde ... wenn Springer/Bertelsmann und Co. sich dann der Thematik annehmen, ist ganz schnell Essig mit Sportschießen !

Willi von der Heide
19-07-2015, 22:35
Und viel mehr - und das ist des Pudels Kern: Jemand, der auf der Straße so weit gehen würde, jemanden im Zweifelsfall zu töten, der wird sich kaum dafür interessieren, ob ein Gegenstand, den er dafür benutzt, legal oder illegal ist - so jemandem ist es einfach nur scheißegal!


;)

Nein ... ist es ihm nicht ! Die Thematik ist etwas komplexer.

Wie ich schon mehrfach schrieb:

" Mit einem Kofferraum voller Diebesgut, begehe ich auch keine Geschwindigkeitsübertretung. "

Kirthan
20-07-2015, 09:44
;)

Nein ... ist es ihm nicht ! Die Thematik ist etwas komplexer.

Wie ich schon mehrfach schrieb:

" Mit einem Kofferraum voller Diebesgut, begehe ich auch keine Geschwindigkeitsübertretung. "

Bekommt denn jemand, der einen anderen Menschen ermordet, weniger Strafe, wenn dies mit einer legalen Waffe oder mit bloßen Händen geschieht?

Willi von der Heide
20-07-2015, 10:23
Bekommt denn jemand, der einen anderen Menschen ermordet, weniger Strafe, wenn dies mit einer legalen Waffe oder mit bloßen Händen geschieht?

Hängt von mehreren Faktoren ab ... aber genau dafür gibt es eben Gerichtsprozeße.

hand-werker
20-07-2015, 10:23
nein, aber die wenigsten leute gehen los und denken sich "jetzt leg ich den günther um" und nehmen dann dafür gegenstand xy mit.
meist dürfte es eher so ablaufen, dass krimineller a den gegenstand x mit sich rumträgt, welchen er bei bedarf als waffe einsetzen kann. dann macht es schon sinn, wenn dieser gegenstand erstmal legal ist, da er sich ja erst in dem moment strafbar macht, wo er ihn benutzt.

er hat also nur einmal das problem "nicht erwischt werden" und nicht jedes mal, wenn er das haus verlässt.

Willi von der Heide
20-07-2015, 10:27
er hat also nur einmal das problem "nicht erwischt werden" und nicht jedes mal, wenn er das haus verlässt.

Das ist es ja, was ich immer wieder versuche zu erklären ... Das " große Ganze ".

Es ist halt immer eine Abwägung vonnöten: Was will ich erreichen und welche Konsequenzen drohen mir ?

Alles geschrieben aus der Sicht eines potentiellen Kriminellen.

Natürlich gibt es den Impulsivtäter, der loszieht und seinen Frust an anderen ausläßt - gar keine Frage. Die werden aber als erste geschnappt.

Kirthan
20-07-2015, 10:52
Da wir hier aber als Kampfsportler diskutieren, sollten wir es auch aus dieser Perspektive betrachten.

Ich für meinen Teil liebe Schwerter - und ein scharfes Schwert ist eine absolut tödliche Waffe. Herrgottnochmal; sogar stumpf schon ziemlich gefährlich; wenn scharf geschliffen ist ja sogar die Selbstverletzugnsgefahr hoch.

So, wenn man das gesamte Thema: Kampfkunst mit "Waffen" üben betrachtet - fangen wir mal mit dem Schwert an:

WER trägt ein Schwert mit sich im Alltag (auf der Straße) rum?
--> Wohl niemand! Es sei denn, es ist mal wieder Mittelaltermarkt; was aber die Ausnahme ist. (und hier ist auch ganz klar: Mittelaltermarkt + Alkohol + Möchtegern-Ritter... na ja... das sieht die Polizei auch nicht so gerne)

So, genauso trägt wohl niemand einen Langstock oder ein Tonfa mit sich rum (es sei denn, er ist Polizist und, ja ne.. is klar)

Beim Nunchaku das Gleiche. Es sei denn wir sind nicht in Deutschland und er oder sie ist ein ganz großer Bruce Lee Fan oder Möchtegern-Ninja...

Und ja - ODER: Er ist ein pöser Mensch / ein Krimineller / Straßenschläger.. o.k. (womit sich der Kreis dieses leidigen Themas wieder schließt)

Und deshalb ist und bleibt mein Fazit / mein Argument: Wenn Sportschützen auf dem gesicherten Schießstand mit ihren Schusswaffen üben dürfen, dann müsste es eigentlich ein Leichtes sein, auch Kobudo-Sportlern eine Regelung zu ermöglichen. Was das Herumtragen außerhalb des Vereinsgebäudes angeht, da könnte man ja die gesetzliche Regelung genau wie bei den Feuerwaffen anwenden.

Was meine persönliche Meinung zu Waffen angeht: Ja, da MUSS es Regeln und Regelungen geben. Und bei scharfen Waffen erst Recht (also scharf im Sinne von scharf geschliffenen Blankwaffen)

Ich persönlich sehe scharfe Schwerter als sehr gefährlich an -und abgesehen vom Formen laufen und Schnitttest durchführen - oder dekorativ an die Wand hängen - eigentlich zu nichts zu gebrauchen.

Sportfechten kann ja auch nicht anders als mit stumpfen, biegsamen Trainingswaffen ("Waffen") ausgeübt werden -und dann ist noch immer Schutzausrüstung (Fechthelm, Jacke, Handschuhe) vonnöten!

Doch das Thema ist: Soft-Nunchakus. Und ich bleibe dabei: Es ist irrsinnig und auch schade, einen Verein dichtzumachen, der nicht mal Kampfkunst übt, sondern SHOW-Mäßig mit Schaumstoffstöcken herumwirbelt!

Wenn so Möchtegern-Ritter mit irgendwelchen Stahlprügeln vor Publikum einen Schaukampf veranstalten, dann ist das Risiko groß, andere Leute damit zu verletzen (ist schon oft genug geschehen!)

http://www.schwertschaukampf.de/index.php/sicherheitshinweise/153-zeitungsberichte-zum-thema-schwertkampfunfaelle.html

Mit einem Soft-Nunchaku kann man sich ja nicht mal selber verletzen.

Es ist diese Gängelung hier in Deutschland; diese Über-Reglementierung. In den USA sind Schusswaffen frei käuflich; und man sieht ja wieviel Tote es dort gibt.

Und hier wird ALLEN ERNSTES darüber diskutiert, ob ein VEREIN dichtmachen muss, der Schaumstoffstöcke herumwirbelt!

https://www.youtube.com/watch?v=2PmwyXiaJKg

Willi von der Heide
20-07-2015, 10:55
Mit einem Soft-Nunchaku kann man sich ja nicht mal selber verletzen.

Es ist diese Gängelung hier in Deutschland; diese Über-Reglementierung. In den USA sind Schusswaffen frei käuflich; und man sieht ja wieviel Tote es dort gibt.

Und hier wird ALLEN ERNSTES darüber diskutiert, ob ein VEREIN dichtmachen muss, der Schaumstoffstöcke herumwirbelt!


Die Gesetze sind so wie sie sind. Für Nunchakus gibt es nun einmal keine Lobby und als die noch frei verkäuflich waren, ist halt genügend Blödsinn damit gemacht worden.

Ist wie mit dem Führverbot für Einhandmesser, ich halte das ebenfalls für wenig stimmig - aber es existiert nun einmal.

MichaelII
24-07-2015, 09:51
Trainiert doch einfach Poi (https://www.youtube.com/watch?v=zKL7W2bFelk), :D

Maitry
07-08-2023, 16:34
Hallo!
Gilt das Gesetz mittlerweile immer noch, dass auch die mit Sollbruchstelle verboten sind?

Und gibt es immer noch keine Lobby?
Traditionelle Waffen sind doch bei vielen heute beliebt und das Ganze heißt auch Brauchtumspflege!

Katamaus
07-08-2023, 16:57
Hallo!
Gilt das Gesetz mittlerweile immer noch, dass auch die mit Sollbruchstelle verboten sind?

Und gibt es immer noch keine Lobby?
Traditionelle Waffen sind doch bei vielen heute beliebt und das Ganze heißt auch Brauchtumspflege!

Ja, gilt immer noch. Letztens gab es sogar eine Beschwerde, nachdem auf einem Lehrgang des BKB mit zusammengerollten und an den Enden mit Paketband umwickelten Handtüchern geübt wurde. Ein anwesender Ordnungshüter, nach eigenen Angaben irgendwo in BW bei der Polizei für Waffenrecht zuständig, meinte, dass es sich um ein zu einer verbotenen Waffe modifiziertes Handtuch handele und es somit ebenfalls verboten sei. (Daraufhin wurden alle Bilder des LG im Fratzenbuch wieder entfernt.) Ich persönlich würde es da zwar auf ein Verfahren ankommen lassen aber das zeigt, wie der Amtsschimmel immer noch unterwegs ist. Und die aktuellen Diskussionen zum Messerverbot lassen auch nicht gerade darauf hoffen, dass sich hier in naher Zukunft eine tolerantere Haltung durchsetzen könnte.

PS: Es ging allerdings das Gerücht, der Verband sei diesbezüglich mit dem IM m Kontakt. Da weiß ich aber nichts Genaueres.

PPS: Bayern etwa ist ja nur bei der Pflege des eigenen Brauchtums (Jagdnicker zur Tracht) tolerant.

amasbaal
07-08-2023, 17:10
Ja, gilt immer noch. Letztens gab es sogar eine Beschwerde, nachdem auf einem Lehrgang des BKB mit zusammengerollten und an den Enden mit Paketband umwickelten Handtüchern geübt wurde. Ein anwesender Ordnungshüter, nach eigenen Angaben irgendwo in BW bei der Polizei für Waffenrecht zuständig, meinte, dass es sich um ein zu einer verbotenen Waffe modifiziertes Handtuch handele und es somit ebenfalls verboten sei. (Daraufhin wurden alle Bilder des LG im Fratzenbuch wieder entfernt.) Ich persönlich würde es da zwar auf ein Verfahren ankommen lassen aber das zeigt, wie der Amtsschimmel immer noch unterwegs ist. Und die aktuellen Diskussionen zum Messerverbot lassen auch nicht gerade darauf hoffen, dass sich hier in naher Zukunft eine tolerantere Haltung durchsetzen könnte.

PS: Es ging allerdings das Gerücht, der Verband sei diesbezüglich mit dem IM m Kontakt. Da weiß ich aber nichts Genaueres.

PPS: Bayern etwa ist ja nur bei der Pflege des eigenen Brauchtums (Jagdnicker zur Tracht) tolerant.

hä? ein handtuch ist doch, auch zusammengerollt, kein "würgeholz"!
da hat der herr polizist wohl nicht afgepasst.

dumm: nunchakus gesetzlich als würgehölzer definieren (immerhin: man kann das)
saudumm: handtücher mit seil/kette dazwischen dann ebenfalls als würgehölzer bezeichnen (da kann man würgen, aber es hat nichts mehr mit "würgeholz" zu tun und das müsste es ja, da genau das der grund für das gesetzliche verbot der chakus ist. ganz andere "physikalische materialeigenschaft" und funktionalität beim würgen)
die logik wäre: alles, was würgen kann ist ein würgeholz (in ihrer eigenschaft als schlagwerkzeug wurden chakus ja nicht verboten)... ne, sooooo nicht

Cam67
07-08-2023, 19:30
.


saudumm: handtücher mit seil/kette dazwischen dann ebenfalls als würgehölzer bezeichnen (da kann man würgen, aber es hat nichts mehr mit "würgeholz" zu tun und das müsste es ja, da genau das der grund für das gesetzliche verbot der chakus ist. ganz andere "physikalische materialeigenschaft" und funktionalität beim würgen)
ht

Wenn ich es richtig verstanden habe , ist keine Kette oder Seil zw. Handtüchern , sondern wirklich nur EIN Handtuch , entsprechend lang und an den Enden mit starkem Band umwickelt. Das Verändert die Schwerpunkte fürs Wirbeln und verhindert das auftrotteln beim Üben. Clever Lösung umd die Auf und abwärstwirbel und die handwechsel über und unter der Schulter zu üben. Sowie die peitschenschläge nach vorn .

Aber du hast recht, saudumm , das mit Hözern zu vergleichen , da die Hebeleffekte nicht mehr die gleichen sind. Sie sind nur noch ähnlich einer Kreuzwürge am Revers und da müsste ja ein Gi auch verboten werden ^^

Katamaus
07-08-2023, 21:05
hä? ein handtuch ist doch, auch zusammengerollt, kein "würgeholz"!
(…)


Aber du hast recht, saudumm , das mit Hözern zu vergleichen , da die Hebeleffekte nicht mehr die gleichen sind. Sie sind nur noch ähnlich einer Kreuzwürge am Revers und da müsste ja ein Gi auch verboten werden ^^

Don‘t ask me. :rolleyes:


Wenn ich es richtig verstanden habe , ist keine Kette oder Seil zw. Handtüchern , sondern wirklich nur EIN Handtuch , entsprechend lang und an den Enden mit starkem Band umwickelt.


Korrekt!

Schnueffler
07-08-2023, 22:40
Krasses Beispiel:
Typ wird bei der Einreise aus China am Flughafen kontrolliert. Hatte zwei Nun-Chakus dabei, Holz mit Stahlkette, wurden ihm abgenommen, Verfahren eingeleitet, Staatsanwaltschaft erwirkt einen Durchsuchungsbeschluss, weil der Typ bei der Kontrolle extrem aggressiv, beleidigend war und meinte, er hätte noch genug zu Hause.
Wohnungsdurchsuchung hat stattgefunden, gefunden würden zig Wurfsternen auch 3 Nun-Chakus.
Einsatzleiter hat dann noch zwei ZewaRollen, also die Papprolle in der Mitte, mit nem Bindfaden mitgenommen. Einfach nur aus Spaß.
Was war, nur für die Pappdinger hat der Typ 5.000€ Strafr zahlen müssen. Was er für die anderen Dinger gezahlt hat, war exorbitant.

Cam67
07-08-2023, 22:44
Was war, nur für die Pappdinger hat der Typ 5.000€ Strafr zahlen müssen. Was er für die anderen Dinger gezahlt hat, war exorbitant.

Mal ernsthaft, wie wird das mit den Papperollen begründet ?

Katamaus
07-08-2023, 22:47
Mal ernsthaft, wie wird das mit den Papperollen begründet ?

So wie mit dem Handtuch vermutlich. Zu einer verbotenen Waffe modifizierte Papprollen.

Cam67
07-08-2023, 22:51
So wie mit dem Handtuch vermutlich. Zu einer verbotenen Waffe modifizierte Papprollen.

Na steht das denn fest , das die Variante mit dem Handtuch auch verboten ist ? Und sich nicht einer nur wichtig tun wollte ?

Schnueffler
07-08-2023, 22:54
Mit den Pappdingern stand in der Urteilsbegründung drin, "Trainingsversion" und "zum würgen geeignet".

Cam67
07-08-2023, 23:01
Mit den Pappdingern stand in der Urteilsbegründung drin, "Trainingsversion" und "zum würgen geeignet".

Ok danke. Das gibt soviele Fragezeichen , aber ok.
Dann dürfte man nix Stockartiges haben , egal was, denn es könnte eine Trainingsversion für Schlagstock sein und nichts Seilartiges wegen Würgen und so. Will sagen , das klingt gewaltig nach Willkür und einfach ihm eine Lektion erteilen ....

Danke für die Story

Schnueffler
07-08-2023, 23:15
Ok danke. Das gibt soviele Fragezeichen , aber ok.
Dann dürfte man nix Stockartiges haben , egal was, denn es könnte eine Trainingsversion für Schlagstock sein und nichts Seilartiges wegen Würgen und so. Will sagen , das klingt gewaltig nach Willkür und einfach ihm eine Lektion erteilen ....

Danke für die Story

Sagen wir mal so, der Typ war ein A*sch, zig Vorstrafen wegen KV, gevKV, Widerstand, etc. Hat versucht sich während der Durchsuchung mal nen Joint durchzuziehen.

Cam67
07-08-2023, 23:18
Sagen wir mal so, der Typ war ein A*sch, zig Vorstrafen wegen KV, gevKV, Widerstand, etc. Hat versucht sich während der Durchsuchung mal nen Joint durchzuziehen.

Ich sag ja nicht , das ich es nicht nachvollziehen kann, wenn es einer partout drauf anlegt . Xd
Zeigt aber auch , was möglich ist , wenn es mal blöd kommt für einen, obwohl man sich angemessen verhalten hat , aber einer dir das Leben schwer machen will....

Katamaus
07-08-2023, 23:24
Na steht das denn fest , das die Variante mit dem Handtuch auch verboten ist ? Und sich nicht einer nur wichtig tun wollte ?

Nope. Deswegen sage ich ja, ich persönlich würde es darauf ankommen lassen. Es reicht aber dafür, dass kein Veranstalter mehr das Risiko eingehen möchte, Lehrgänge auf der Basis durchzuführen.

Cam67
07-08-2023, 23:27
Nope. Deswegen sage ich ja, ich persönlich würde es darauf ankommen lassen. Es reicht aber dafür, dass kein Veranstalter mehr das Risiko eingehen möchte, Lehrgänge auf der Basis durchzuführen.

Ok und irgendwie auch Schade .

Schnueffler
07-08-2023, 23:46
Ok und irgendwie auch Schade .

Leider ich habe sehr gerne mit dem Nun-Chaku geübt, auch wenn ich mir das Ding so oft vor den Kopp oder zwischen die Beine gehauen habe.

Cam67
07-08-2023, 23:51
Leider ich habe sehr gerne mit dem Nun-Chaku geübt, auch wenn ich mir das Ding so oft vor den Kopp oder zwischen die Beine gehauen habe.

Üben kann man doch immer noch , solange man danach das ÜbungsTeil so demontiert das es kein chakucharakter aufweist,oder . Das Üben kann ja keiner verbieten , oder ?

Katamaus
07-08-2023, 23:57
Das Üben kann ja keiner verbieten , oder ?

Du darfst das Ding ja nicht einmal besitzen. Gibt ja auch noch weitere Varianten, z.B. Schiffstau an den Enden umgelegt und nen Schrumpfschlauch drauf o.ä. Vermutlich haben auch einige KKler so‘n Ding zuhause. Strafbewehrt ist aber bereits der Besitz. Wenn Du es denn besitzt, kannst Du natürlich auch damit üben. Das macht das Kraut dann auch nicht mehr fett.

Cam67
08-08-2023, 00:01
Du darfst das Ding ja nicht einmal besitzen. Gibt ja auch noch weitere Varianten, z.B. Schiffstau an den Enden umgelegt und nen Schrumpfschlauch drauf o.ä. Vermutlich haben auch einige KKler so‘n Ding zuhause. Strafbewehrt ist aber bereits der Besitz. Wenn Du es denn besitzt, kannst Du natürlich auch damit üben. Das macht das Kraut dann auch nicht mehr fett.

Ich versuchs nochmal.
Nehmen wir an ich hab ein Teil , das ich nach dem Üben zerlegen kann und zum üben zusammenfügen , dann hab ich nach dem Üben kein Teil bei mir rumliegen, da es zerlegt ist und kein chakucharakter mehr aufweist . Ich darf halt nur keinen rein lassen solange ich übe. Xd.
Deshalb meine Frage , ist üben selber erlaubt ? Xd

Schnueffler
08-08-2023, 00:35
Nein, selbst wenn du die Einzelteile daheim hast, nen kontrollerenden Beamten, der sich damit auskennt und es zusammenfügen könnte, hast du die goldene A-karte.

Cam67
08-08-2023, 00:36
Nein, selbst wenn du die Einzelteile daheim hast, nen kontrollerenden Beamten, der sich damit auskennt und es zusammenfügen könnte, hast du die goldene A-karte.

Oh , gut zu wissen. Danke xd

Schnueffler
08-08-2023, 00:49
Oh , gut zu wissen. Danke xd

Gerne!
Ich war nicht der leitende Beamte, aber es wurden in Akrylglas die Shuriken aus Resident Evil mit 10.000€ belegt, wo ich durchsucht habe.

ainuke
08-08-2023, 07:06
Sorry, wenn ich so blöd frage, aber ein Punkt ist für mich noch offen:

Hier im Forum lese ich ständig, Nunchakus wären grundsätzlich verboten (in Deutschland).

Gilt das auch mit einer Waffenbesitzkarte oder einem kleinen oder großen Waffenschein? Dürfte ich ggf. damit ein (Soft-)Nunchaku beschaffen und damit üben?

Schnubel
08-08-2023, 07:27
Verboten!!! Bei Nunchakus geht es nicht unbedingt um die Schlagkraft, sondern um die Würgekraft mit starren Material verbunden mit Kordel usw.
Das wird sich auch nicht unbedingt ändern.

Maitry
08-08-2023, 08:13
Es reicht aber dafür, dass kein Veranstalter mehr das Risiko eingehen möchte, Lehrgänge auf der Basis durchzuführen.

Heißt das eigentlich das man in De, wenn man das möchte, legal überhaupt keine Möglichkeit mehr hat in einem Verein oder irgendwo sonst mit diesen Dingern zu Üben/Trainiern oder auch nur mal Ausprobieren?
Also jeder den das fasziniert und der das gerne lernen möchte - A****karte gezogen ?
Noch nicht mal mit Waffenschein oder sonstwas für Zertifikaten - d.h. überhaupt garkeine Möglichkeit?

Katamaus
08-08-2023, 08:33
Nein, selbst wenn du die Einzelteile daheim hast, nen kontrollerenden Beamten, der sich damit auskennt und es zusammenfügen könnte, hast du die goldene A-karte.

Hm, da würde ich dann argumentieren, dass ich Lehrgänge in Österreich besuche und es immer nach der Grenze zusammen- und vor Einreise wieder auseinanderbaue.

Ich denke, da muss man dann ggfs. prozessieren und sehen, was rauskommt.


Gerne!
Ich war nicht der leitende Beamte, aber es wurden in Akrylglas die Shuriken aus Resident Evil mit 10.000€ belegt, wo ich durchsucht habe.

Da war dann aber nix auseinandergebaut, oder? Wenn ich eine verbotene Waffe besitze, dürfte es egal sein, ob sie in Acrylglas eingeschmolzen oder wie sonstwie verwahrt ist.


Heißt das eigentlich das man in De, wenn man das möchte, legal überhaupt keine Möglichkeit mehr hat in einem Verein oder irgendwo sonst mit diesen Dingern zu Üben/Trainiern oder auch nur mal Ausprobieren?

Nicht unbedingt. Da es hierzu keinerlei Gerichtsurteile und auch keinen Feststellungsbescheid des BKA gibt, ist es das Risiko des Veranstalters sowie der Teilnehmer, ob sie das eingehen möchten. Empfehlen würde ich es nicht.

Schnueffler
08-08-2023, 11:49
Hm, da würde ich dann argumentieren, dass ich Lehrgänge in Österreich besuche und es immer nach der Grenze zusammen- und vor Einreise wieder auseinanderbaue.

Ich denke, da muss man dann ggfs. prozessieren und sehen, was rauskommt.



Da war dann aber nix auseinandergebaut, oder? Wenn ich eine verbotene Waffe besitze, dürfte es egal sein, ob sie in Acrylglas eingeschmolzen oder wie sonstwie verwahrt ist.


Da gibst du dir doch eigentlich selbst die Antwort. Der Besitz an sich ist ja schon verboten. Auch wenn du sie zerlegt aufbewahrst, ist es und bleibt es eine besitzverbotene Waffe.

Schnueffler
08-08-2023, 11:53
Sorry, wenn ich so blöd frage, aber ein Punkt ist für mich noch offen:

Hier im Forum lese ich ständig, Nunchakus wären grundsätzlich verboten (in Deutschland).

Gilt das auch mit einer Waffenbesitzkarte oder einem kleinen oder großen Waffenschein? Dürfte ich ggf. damit ein (Soft-)Nunchaku beschaffen und damit üben?

Sie sind eine besitzverbotene Waffe, somit gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, wo solch ein Teil erlaubt ist.
Im Amt für Lehr- und Anschauungszwecke darf ich sowas aufbewahren.
Wenn ich zu anderen Orten zwecks Fort- oder Ausbildung anderer Beamte fahre, darf ich diese Sachen aus transportieren, weil ich dann vom WaffG ausgenommen bin.
Als Privatperson würde man eine Ausnahmegenehmigung des BKA benötigen. Ich weiß z.B. das Angela Merkel eine hat, weil sie sowas mal in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin als Gastgeschenk bekommen hat.

Jens78
08-08-2023, 12:51
Das Waffenrecht ist schon verrückt, insbesondere in Bezug auf solche traditionellen Waffen, mit deren Verbot ja gleich komplette Sportarten verboten wurden.

Andererseits ist es so, dass wenn ich im Werkraum ein ca. 25 cm langes "Lot" aus rundem Holz mit 'ner Öse oben dran herumliegen habe und drei Räume weiter im Kellerraum noch ein zweites "Lot" und irgendwo im Haus zufällig noch ne 20 cm lange Kette mit zwei Karabinerhaken, mir ja dann trotzdem erstmal jemand nachweisen müsste, dass die zusammen gehören und so eingesetzt werden. Denn wenn selbst das nicht notwendig wäre um gegen das WaffG zu verstoßen, dann verstößt schätzungsweise jeder dritte Eigenheimbesitzer dagegen, wenn im Hause irgendwas längliches doppelt vorhanden wäre wo man oben ne Kordel rein knoten kann.
Deutscher Regulierungswahn.

FireFlea
08-08-2023, 13:06
Wie soll man denn mit zwei Zewa Rollen und einem Faden jemanden würgen? Der Faden müsste doch aus der Pappe reißen, wenn da ein gewisser Zug draufkommt.

Eskrima-Düsseldorf
08-08-2023, 13:10
Ich weiß z.B. das Angela Merkel eine hat, weil sie sowas mal in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin als Gastgeschenk bekommen hat.

Kann sie damit umgehen? Fände die Vorstellung sehr cool :D

Schnubel
08-08-2023, 14:35
Das Waffenrecht ist schon verrückt, insbesondere in Bezug auf solche traditionellen Waffen, mit deren Verbot ja gleich komplette Sportarten verboten wurden.

Andererseits ist es so, dass wenn ich im Werkraum ein ca. 25 cm langes "Lot" aus rundem Holz mit 'ner Öse oben dran herumliegen habe und drei Räume weiter im Kellerraum noch ein zweites "Lot" und irgendwo im Haus zufällig noch ne 20 cm lange Kette mit zwei Karabinerhaken, mir ja dann trotzdem erstmal jemand nachweisen müsste, dass die zusammen gehören und so eingesetzt werden. Denn wenn selbst das nicht notwendig wäre um gegen das WaffG zu verstoßen, dann verstößt schätzungsweise jeder dritte Eigenheimbesitzer dagegen, wenn im Hause irgendwas längliches doppelt vorhanden wäre wo man oben ne Kordel rein knoten kann.
Deutscher Regulierungswahn.

Eher unwahrscheinlich, aber wenn man Dir nachweist, daß diese beiden Teile sozusagen zusammengehören und Dich jemand gesehen hat,daß Du das als Nunchaku funktional gemacht hast, und es sozusagen dafür Zeugen gibt, dann könnte man Fragen haben. Aber der subjektive Tatbestand, nämlich, daß Du bewußt und gewollt des beiden Teile so aufbewahrst, daß man in kurzer Zeit sie als Nunchaku zusammenbaust und als solches benutzt, wäre es strafbar. Aber der subjektive Tatbestand ist ja sehr schwer bis gar nicht nachzuweisen.

Schnubel
08-08-2023, 14:36
Wie soll man denn mit zwei Zewa Rollen und einem Faden jemanden würgen? Der Faden müsste doch aus der Pappe reißen, wenn da ein gewisser Zug draufkommt.

Daher fällt das auch nicht unter Nunchaku. Wäre es aber fest und anderweitig manipuliert, dann wäre es ein Nunchaku und damit strafbar. Die Herstellung, Besitz, Benutzung...

FireFlea
08-08-2023, 14:40
Daher fällt das auch nicht unter Nunchaku. Wäre es aber fest und anderweitig manipuliert, dann wäre es ein Nunchaku und damit strafbar. Die Herstellung, Besitz, Benutzung...

Schnüffler hatte aber doch geschrieben, dass es als zum Würgen geeignete Trainingsversion eingestuft wurde und 5.000 € Strafe gezahlt werden mussten. Nur wieso?

Katamaus
08-08-2023, 19:04
Da gibst du dir doch eigentlich selbst die Antwort. Der Besitz an sich ist ja schon verboten. Auch wenn du sie zerlegt aufbewahrst, ist es und bleibt es eine besitzverbotene Waffe.

Naja, 2 Hölzer mit Löchern drin und irgendwo eine Rolle Paracord… Wie Du schon sagst: Es gibt genug Motive, warum man sowas zuhause haben könnte.

Erst recht bei einem Schiffstau und einem Schrumpfschlauch. Und noch erst rechter bei einem Handtuch und einer Rolle Paketklebeband. Insbesondere bei Letzterem war ja die Aussage des (angeblichen) Fachmanns, dass das gerollte Handtuch mit den abgeklebten Enden zu einer verbotenen Waffe hin modifiziert worden wäre. Das würde eher für das Gegenteil sprechen. Die Einzelteile darfst Du besitzen und erst der spezielle „Umbau“ lässt eine verbotene Waffe daraus entstehen.

Aber wie in so vielen anderen Fäden: Genau weiß man es erst, wenn es mal vor Gericht durchgefochten wurde.

Katamaus
08-08-2023, 19:06
Schnüffler hatte aber doch geschrieben, dass es als zum Würgen geeignete Trainingsversion eingestuft wurde und 5.000 € Strafe gezahlt werden mussten. Nur wieso?

Da würde mich die Handtuchversion tatsächlich mal interessieren. Denn damit kann man nicht würgen. Man könnte zwar Würgen trainieren allerdings tut man das im Kobudo nicht. Da „würgt“ man bestenfalls mal ein Handgelenk oder einen Bo. :biglaugh:

Schnueffler
08-08-2023, 19:33
Schnüffler hatte aber doch geschrieben, dass es als zum Würgen geeignete Trainingsversion eingestuft wurde und 5.000 € Strafe gezahlt werden mussten. Nur wieso?

War wahrscheinlich auch ne Abfuckreaktion des Staatsanwalts und des Gerichts, weil der Typ sich wie ne offene Hose vor Gericht verhalten hat.

Schnubel
09-08-2023, 07:43
Schnüffler hatte aber doch geschrieben, dass es als zum Würgen geeignete Trainingsversion eingestuft wurde und 5.000 € Strafe gezahlt werden mussten. Nur wieso?

Die Kraft zum Würgen ist mit zwei Hölzer, die verbunden sind, einfach stärker und in einer ungeübten Hand einfach unkontrollierter. Da ist schneller mal ein Hals zugedrückt.

FireFlea
09-08-2023, 07:48
Die Kraft zum Würgen ist mit zwei Hölzer, die verbunden sind, einfach stärker und in einer ungeübten Hand einfach unkontrollierter. Da ist schneller mal ein Hals zugedrückt.

Ja klar. Aber doch nicht bei Zewa Rollen, die reißen doch aus. Und dafür zu 5k verurteilt zu werden, ist schon krass, kann mir auch nicht vorstellen, dass das einer Revision standhalten würde.

@Schnueffler - ja vermutlich. Ich würde wegen sowas in Berufung gehen, der Betrag ist ja nicht unerheblich für eine Privatperson.

MGuzzi
09-08-2023, 09:24
Ja klar. Aber doch nicht bei Zewa Rollen, die reißen doch aus.

Das ist lächerlich.
Außerdem hat doch fast jeder irgendso eine Grabbelkiste im Keller, wo irgendwelches Zeug drin ist aus dem man im nullkommanichts so ein Teil zusammenbauen kann.

Gast
09-08-2023, 10:15
macht ebay oder amazon sich nicht strafbar wegen waffenhandel?

Schnubel
09-08-2023, 13:53
Ja klar. Aber doch nicht bei Zewa Rollen, die reißen doch aus. Und dafür zu 5k verurteilt zu werden, ist schon krass, kann mir auch nicht vorstellen, dass das einer Revision standhalten würde.

@Schnueffler - ja vermutlich. Ich würde wegen sowas in Berufung gehen, der Betrag ist ja nicht unerheblich für eine Privatperson.

deswegen fällt das, was Du beschreibst auch nicht darunter

Schnubel
09-08-2023, 13:55
macht ebay oder amazon sich nicht strafbar wegen waffenhandel?

Nein, weil sie es ja in verschiedene Länder verkaufen dürfen.
Wenn sie es richtig machen, dann würden sie eine Klausel in dem Angebot verzeichnen und würden das nicht nach Deutschland verkaufen. Wenn doch, dann wäre es fragwürdig. Wenn nicht, dann ist es nicht strafbar. Wenn die Sachen auf direktem Weg ins Ausland gehen, wo es erlaubt ist, gibt es keine strafbare Handlung.

Schnueffler
09-08-2023, 14:53
Nein, weil sie es ja in verschiedene Länder verkaufen dürfen.
Wenn sie es richtig machen, dann würden sie eine Klausel in dem Angebot verzeichnen und würden das nicht nach Deutschland verkaufen. Wenn doch, dann wäre es fragwürdig. Wenn nicht, dann ist es nicht strafbar. Wenn die Sachen auf direktem Weg ins Ausland gehen, wo es erlaubt ist, gibt es keine strafbare Handlung.

Falsch!
Selbst die Herrstellung in Deutschland wäre eine verbotene und strafbare Handlung.
Die Nun-Chakus, die bei amazon angeboten werden, stammen aus dem Ausland. Wer sich eins bestellt und importiert macht sich strafbar.
Wenn die vom Ausland ins Ausland verkaufen, ist das nach den dortigen Gesetzen geregelt.

amasbaal
09-08-2023, 15:19
Wenn die vom Ausland ins Ausland verkaufen, ist das nach den dortigen Gesetzen geregelt.

ich hatte mal ein messer bestellt, zu dem der händler (im ausland) ein kleines geschenk beigelegt hatte: ein mini-faustmesser. prompt post vom zoll bekommen: beschlagnahmt und eine aufforderung zum vorwurf des illegalen einfuhrs/verbots gegen das waffengesetz stellung zu nehmen. ich konnte aber plausibel machen, dass ich das ding gar nicht bestellt hatte und es mir unaufgefordert zugeschickt wurde. habe danach nie wieder was davon gehört. wenn man solche sachen bestellt, auch irrtümlich in unwissenheit bzgl. der gesetzlichen regelungen, kann es sehr gut sein, dass es dann einiges an erklärungsbedarf gibt und ein verfahren eingeleitet wird.

Gast
09-08-2023, 17:43
Falsch!
Selbst die Herrstellung in Deutschland wäre eine verbotene und strafbare Handlung.
Die Nun-Chakus, die bei amazon angeboten werden, stammen aus dem Ausland. Wer sich eins bestellt und importiert macht sich strafbar.
Wenn die vom Ausland ins Ausland verkaufen, ist das nach den dortigen Gesetzen geregelt.macht sich die plattform dann als "hehler" nicht auch strafbar, wenn ich dort auf der deutschen seite verbotete waffen kaufen kann, wo ich nicht mal weiss ob die jetzt aus deutschland oder dem ausland stammen? also wenn ich dort per prime ein nunchaku als beispiel bestellen würde..https://www.amazon.de/ATOSA-Solo-NUNCHAKU-Mehrfarbig-50633/dp/B07F3JWVGL/ref=sr_1_4?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3 %91&crid=XP3CTX3G2OL&keywords=nunchaku&qid=1691598737&sprefix=nunchaku%2Caps%2C120&sr=8-4&th=1
ist amazon nicht auch dafür verantwortlich für die einfuhr verbotener gegenstände oder waffen? müsste sowas nicht in deutschland auch dann von der plattform verschwinden oder gekennzeichnet werden? ok mein link war jetzt ein kinderspielzeug aber auch mit kette..aber es gibt da genug trainingsteile..wo es auch deutsche kundenbewertungen gibt..selbst ein video von einem deutschen kunden habe ich schon gefunden..die leute scheinen das risiko zu lieben.

amasbaal
09-08-2023, 19:32
..die leute scheinen das risiko zu lieben.

oder nicht zu kennen. es gibt so viele, die die gesetzeslage gar nicht kennen, teile auf der website sehen, toll finden und dann bestellen.
bei böker wurden jedenfalls vor einiger zeit auf der website messer, die grundsätzlich verboten sind (als faustmesser eingestufte messer) eindeutig mit einem warnhinweis versehen (im sinne von "nur für versand außerhalb deutschlands"). interessant dabei: Böker sitzt in Deutschland, also werden die teile von hier aus verschickt. wäre das nicht auch verboten?

FireFlea
09-08-2023, 19:47
Mit diesem Amazon Teil kannst Du keinen erwürgen. Plastik und die Kette hat Sollbruchstellen.

Schnueffler
09-08-2023, 20:09
oder nicht zu kennen. es gibt so viele, die die gesetzeslage gar nicht kennen, teile auf der website sehen, toll finden und dann bestellen.
bei böker wurden jedenfalls vor einiger zeit auf der website messer, die grundsätzlich verboten sind (als faustmesser eingestufte messer) eindeutig mit einem warnhinweis versehen (im sinne von "nur für versand außerhalb deutschlands"). interessant dabei: Böker sitzt in Deutschland, also werden die teile von hier aus verschickt. wäre das nicht auch verboten?

Für Faustmesser gibt es ja Ausnahmen. Einmal Kürschner und Jäger bei der Jagd. Von daher dürfen die dann auch hier hergestellt werden.