Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Welche Waffen im Auto mitführen



Karateka94
10-04-2013, 20:51
Hallo liebe Waffen- & Rechtsexperten!

Durch einige Vorkommnisse, und da ich häufig im Auto unterwegs bin, habe ich mir über die Möglichkeit Gedanken gemacht, eine Waffe im Auto mitzuführen. Ich dachte an einen Schlagstock oder ein Messer. Inwiefern ist das rechtlich erlaubt, bzw. möglich?

Ich bin 18 Jahre, keine Vorstrafen o.ä.

Grund: Habe heute aus dem Auto heraus, im Vorbeifahren, eine Schlägerei gesehen, in der mehrere Jugendliche auf einen losgegangen sind. Ich habe angehalten, und habe es für einige Zeit aus dem Rückspiegel beobachtet, dann aber festgestellt, dass die nur irgendwelche Filmszenen nachgespielt haben.
(Jackie Chan halt, haben wir in dem Alter auch gemacht :rolleyes::D )

Dennoch hat mich der Anlass zum Denken angeregt.

Kundalini
10-04-2013, 20:59
q6hzqQHJChM

Tuborgjugend
10-04-2013, 21:04
Waffen gar nicht. Aber ne Baseball-Ausrüstung für die Sportlichen oder ein Spazierstock von Cold Steel oÄ für die Kniekranken können nie schaden

m.l.l.
10-04-2013, 21:07
@Tuborgjugend: Wohin ist eigentlich das coolste Avatar des ganzen KKB verschwunden?

miskotty
10-04-2013, 21:10
maglite geht super. bei ner panne in der nacht hast du auch noch licht:)
alles andere gibt ärger bei ner kontrolle

raien
10-04-2013, 21:13
Wagenheber Schneeketten kaputtes Radkreuz ;)

re:torte
10-04-2013, 21:15
Kalistöcke, Wanderstock, pitbull aus dem Tierheim.

m.l.l.
10-04-2013, 21:20
[...] pitbull aus dem Tierheim.

:rofl:

Dr.Satan
10-04-2013, 21:20
Ich sehe vom Auto aus eine Schlägerei, halte an und beobachte die einige Zeit?
Falls man den Motor nicht abstellen will, würde ich eine Freisprecheinrichtung empfehlen, damit man keinen Strafzettel kriegt wenn man die Polizei anruft.

Barbatos
10-04-2013, 21:21
Wieso nicht hinfahren, Fernlicht, Hupen, mit dem Gas spielen was auch immer um die Leute aufzuschrecken und nach Möglichkeit zu vertreiben, und eben die Polizei rufen.

Ne Maglite hatte ich früher auch mit ner Halterung unter dem Handschuhfach, leider sind die Taschenlampen mit doppelter Leistung nur noch so groß wie ein Handy :D

Razor
10-04-2013, 21:23
Wie wärs mit einem SV-Regenschirm?

icken
10-04-2013, 21:30
Wie wärs mit einem SV-Regenschirm?

Ist gerade im Angebot, sogar hier im Forum.:D
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f29/verkaufe-sv-regenschirm-unbreakable-umbrella-155555/#post2988940

Razor
10-04-2013, 21:33
Ist gerade im Angebot, sogar hier im Forum.:D
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f29/verkaufe-sv-regenschirm-unbreakable-umbrella-155555/#post2988940

Na, das passt doch wie die Faust aufs Auge!

Sensei-T
10-04-2013, 22:06
'n "Elektriker-Knüppel" ;)

RibaldCorello
10-04-2013, 22:34
Also ich empfehle folgendes:

Flammenwerfer, Panzerfaust, Maschinengewehr, eine kleine handliche Maschinenpistole schadet nicht, dazu nebelbecher, Reizgas, für den Nahkampf zwei Pistolen, je nach Geschmack Heckler&koch , Baretta oder Walter PKK, für das grobe eine pumpgun, falls der Gegner sich verschanzt hat tut eine großkalibrige elefantenbüchse gute Dienste, das ganze abrunden mit einem guten Dutzend Wurfmesser, für nostalgiefans geht auch noch die Hellebarde oder das beidhändig zu bediende Schwert. Alles im Auto gut verstaut und du bist sicher auf Deutschlands Straßen unterwegs.

Karateka94
10-04-2013, 22:54
Wieso nicht hinfahren, Fernlicht, Hupen, mit dem Gas spielen was auch immer um die Leute aufzuschrecken und nach Möglichkeit zu vertreiben, und eben die Polizei rufen.


Ich hab nen smart! :D:D:D:D

Kannix
10-04-2013, 22:54
Hallo liebe Waffen- & Rechtsexperten!

Durch einige Vorkommnisse, und da ich häufig im Auto unterwegs bin, habe ich mir über die Möglichkeit Gedanken gemacht, eine Waffe im Auto mitzuführen. Ich dachte an einen Schlagstock oder ein Messer. Inwiefern ist das rechtlich erlaubt, bzw. möglich?

Ich bin 18 Jahre, keine Vorstrafen o.ä.

Grund: Habe heute aus dem Auto heraus, im Vorbeifahren, eine Schlägerei gesehen, in der mehrere Jugendliche auf einen losgegangen sind. Ich habe angehalten, und habe es für einige Zeit aus dem Rückspiegel beobachtet, dann aber festgestellt, dass die nur irgendwelche Filmszenen nachgespielt haben.
(Jackie Chan halt, haben wir in dem Alter auch gemacht :rolleyes::D )

Dennoch hat mich der Anlass zum Denken angeregt.

Und da kamst Du auf Messer und Schlagstock?
Interessant.
Bis das Denken bei Dir funktioniert sollten für Dich alle Gegenstände tabu sein mit denen man sich oder andere verletzen kann. Entferne bitte den Eiskratzer aus dem Handschuhfach

Ne Maglite hatte ich früher auch mit ner Halterung unter dem Handschuhfach, leider sind die Taschenlampen mit doppelter Leistung nur noch so groß wie ein Handy :D
In meiner Mag sind die Batterien schon lange platt, als Leuchte hab ich mein Handy. Merkste was?;)

miskotty
10-04-2013, 23:03
Ich hab nen smart! :D:D:D:D

dann klappt das mit der maglite ja leider nicht:o:D

Tori
10-04-2013, 23:15
dann klappt das mit der maglite ja leider nicht:o:D

Er könnt sie aufm Dach als Suchscheinwerfer installieren :D:p;)

Tori
10-04-2013, 23:18
@TE: Messer (bestimmte zumindest) und Schlagstock unterliegen in D einem Führverbot - da is nix mit im Auto mitnehmen. Auch von dem Führverbot nicht betroffene Messer würde ich nicht in einem Auto mitführen (ausser zum Transport in einem verschlossenem Behältnis-das ist erlaubt-und nein, daß Handschuhfach zählt nichts dazu) Und mit beidem sollte man umgehen können wenn mans mal benutzen will ;)

Finger weg von beidem, besser ist ein "Tierabwehrspray" ;)

Savateur73
11-04-2013, 02:12
Hallo liebe Waffen- & Rechtsexperten!

Durch einige Vorkommnisse, und da ich häufig im Auto unterwegs bin, habe ich mir über die Möglichkeit Gedanken gemacht, eine Waffe im Auto mitzuführen. Ich dachte an einen Schlagstock oder ein Messer. Inwiefern ist das rechtlich erlaubt, bzw. möglich?

Ich bin 18 Jahre, keine Vorstrafen o.ä.

Grund: Habe heute aus dem Auto heraus, im Vorbeifahren, eine Schlägerei gesehen, in der mehrere Jugendliche auf einen losgegangen sind. Ich habe angehalten, und habe es für einige Zeit aus dem Rückspiegel beobachtet, dann aber festgestellt, dass die nur irgendwelche Filmszenen nachgespielt haben.
(Jackie Chan halt, haben wir in dem Alter auch gemacht :rolleyes::D )

Dennoch hat mich der Anlass zum Denken angeregt.

Warum holst Du dir nicht eine McLite Stabtaschenlampe?
Die sind stabil und schön schwer und als Waffe nicht anerkannt.

Balthus
11-04-2013, 08:02
... nen großer Drehmomentschlüssel liegt eigendlich immer bei mir im Auto, "habe grade Reifengewechselt und muss die ja dann noch nachkontrollieren"

http://src.discounto.de/pics/Angebote/2011-01/102913/126404_Lidl-Shop-POWERFIX-Drehmomentschluessel_xxl.jpg

sowas halt ^^

Punkt
11-04-2013, 08:29
Sowas wie nen Schlagstock würde ich übrigens nicht empfehlen, denn wenn der zum Einsatz kommt, dann kann man da schön nen Vorsatz draus basteln ("Warum führen sie denn ständig einen Schlagstock in ihrem Auto mit sich? Sie planen vorsätzlich jemandem den Schädel einzuschlagen!")


Warum holst Du dir nicht eine McLite Stabtaschenlampe?[...]

McLite?
Was ist das? N neuer Burger beim McDonalds? :D

Tiju
11-04-2013, 09:05
Kannst du mal den Unterschied erklären, den es strafrechtlich macht, wenn man jemandem mit einem Schlagstock oder einer Maglite oder sonst einem Werkzeug den "Schädel einschlägt"? Mit der Maglite schlägst du wohl kaum nicht vorsätzlich, oder?

Schlagstock im Auto ist tabu, da er Hieb- und Stoßwaffe ist und das Führen daher nach § 42a WaffG verboten ist (ein berechtigtes Interesse kannst du kaum begründen). Ein Messer, dessen Führen erlaubt ist (maximal 12 cm feststehende Klinge, wenn keine Hieb- und Stoßwaffe, oder Klappmesser ohne Einhandfunktion) würde ich auch kaum ins Auto packen, im Notfall eigener Verteidigung hat man es nicht zur Hand und zum aktiven Eingreifen bei Problemen außerhalb des Autos eignet es sich eher schlecht. Du kannst die jeweilige Situation kaum einschätzen, wenn du dazukommst; auszusteigen und beliebig auf jemanden einzustechen verbietet sich ja wohl von selbst. Drohen mit einem Messer? Vergiß es lieber. Zum Drohen zwecks Deeskalation und Sachverhaltsklärung böte sich natürlich eine Schußwaffe an, aber ich vermute mal, du hast keine.

Empfehlung: ein Handy leistet hier die besten Dienste. Polizei rufen und beobachten.

Falls du irgendetwas bei der Hand haben willst, um dich selbst zu verteidigen, wenn du im Auto angegriffen wirst, muß es jederzeit leicht und schnell greifbar sein, eine Maglite im Kofferraum hilft da nicht, neben dem Sitz (vielleicht) schon eher.

Kneipenprügler
11-04-2013, 09:10
...und da ich häufig im Auto unterwegs bin, habe ich mir über die Möglichkeit Gedanken gemacht, eine Waffe im Auto mitzuführen. Ich dachte an einen Schlagstock oder ein Messer. Inwiefern ist das rechtlich erlaubt, bzw. möglich?

Am unauffälligsten ist ein Kleiderbügel aus Stahl. Damit kann man prima aua machen, hat keine Probleme bei Polizeikontrollen und Dein Gegner kann anschliessend rumjammern: "Das war unfair, der Typ hatte einen Kleiderbügel!" :D

Beste Grüsse,
kp

http://www.zurbrueggen.de/uploads/zb_artikel_thumb/2852021700_800_800.jpg

defensiv
11-04-2013, 09:36
Ein altes, eingetrocknetes Baguette? Ne, mal im Ernst ... schon mal über professionelle Beratung nachgedacht? :vogel:

Tuborgjugend
11-04-2013, 09:51
@Tuborgjugend: Wohin ist eigentlich das coolste Avatar des ganzen KKB verschwunden?

KRKs Doppelzipper hat gewonnen.

der herbie
11-04-2013, 10:04
Gott bin ich froh dass ich im sicheren Ruhrgebiet wohne und mir solche Gedanken nicht machen muss. Ach ne, meine Faru gibt mir gar nicht das Auto, ich muss mich über die saupöhse Straße täglich zu öffentlichen Verkehrsmitteln begeben... Bin ich jetzt in Lebensgefahr? Kommte der TE aus Aleppo oder Damaskus? Fragen über Fragen....

Glück auf

der herbie

PS: Die Idee mit dem Pitbull hat mir allerdings gut gefallen :D:D

Eskrima-Düsseldorf
11-04-2013, 10:08
Einen Axstiel mit Preisschild... (gerade gekauft für den Garten) oder ein Tennisschläger.

Ansonsten... benutz Deinen Verstand und fahr die Scheißbande demnächst einfach über den Haufen :D

Eskrima-Düsseldorf
11-04-2013, 10:10
Oder einen Spagghettilöffel ins Handschufach legen und dann sagen man war auf dem Weg zur Freundin, Sphagghetti kochen...

Asahibier
11-04-2013, 10:10
Also in meinem Auto liegt vorne drin ein Gemüsemesser, blauer Griff, cirka 5 cm Klingenlänge, und ich bin froh darum, es hat mir schon mehrfach gute Dienste erwiesen - immer wenn wir mit unserer Tochter das Wildschweingehege im nahe gelegenen Wald besuchen schneide ich damit die Äpfel :)

Shaolin93
11-04-2013, 10:27
Wie siehts denn aus mit nem netten Angelkoffer mit ein bisschen ausrüstung fürs ''Angeln'' ? :D Ich bin Angler und habe in der nähe Teiche gepachtet. Habe auch öfters mit Schwarzanglern zu tun die durchaus mal Handgreiflich werden wenn man sie erwischt... Ich hab ne Mclite zum ''Nachtangeln'' ;) nen kleinen Teleskop schläger als ''Betäubungsgerat'' für Fische (Fachbegriff aus der Angelscheinprüfung) :D und ein Messer zum töten meiner Fische. Das gleich hat mein Kumpel auch der keinen Angelschein hat aber mitpächter dieser Teiche ist und daher auch gesetzlich dort Angeln darf und somit für jede der genannten Waffen ein Motiv hat. Wenn man dann noch ne kleine Teleskoprute (Angel die wenig Platz wegnimmt) und ein paar Gummifische mit im Koffer hat, dürfte das eigentlich keine Probleme geben, oder nicht? :D

PS: Auf meine Facebook Seite könnt ihr auch gerne euren Senf dazu geben, sie heisst ''Kampfkunst ist kein Hobby sondern Lifestyle''. Der Link dazu steht in meiner Signatur :) Liken und mitreden! ;) Deine Meinung interessiert mich!

Wuozup
11-04-2013, 10:31
Ich hab ein Rettungsmesser in der Seitenablage liegen und ne kleine Spaltaxt unterm Sitz da ich öfters outdoor campen fahre.
Jetzt ohne scheiß^^

re:torte
11-04-2013, 10:35
eine Affenfaust ist auch ganz umgänglich, muss man aber üben. :)

http://www.vierte-flottille.de/hp/knoten/images/ksaffenfaust.gif

Knotenkunde für Segler: Die Affenfaust (http://www.esys.org/Knoten/Affenfaust.html)

Bubatz
11-04-2013, 10:42
Gott bin ich froh dass ich im sicheren Ruhrgebiet wohne und mir solche Gedanken nicht machen muss. Ach ne, meine Faru gibt mir gar nicht das Auto, ich muss mich über die saupöhse Straße täglich zu öffentlichen Verkehrsmitteln begeben... Bin ich jetzt in Lebensgefahr?

Wenn meine Frau mir das Auto nicht gibt ... das Thema kenn ich! :D Dann nehme ich schon aus meteorologischen Gründen meinen stabilen Stockschirm mit. Der stößt überall auf völlige Akzeptanz, aber wenn man Bokken oder Jo trainiert, könnte man damit auf der pöhsen Straße im Notfall schon so einiges anfangen ...

der herbie
11-04-2013, 10:48
Wenn meine Frau mir das Auto nicht gibt ... das Thema kenn ich! :D Dann nehme ich schon aus meteorologischen Gründen meinen stabilen Stockschirm mit. Der stößt überall auf völlige Akzeptanz, aber wenn man Bokken oder Jo trainiert, könnte man damit auf der pöhsen Straße im Notfall schon so einiges anfangen ...

Ah, ein Leidensgenosse! Ich bekomme das Auto immer nur, wenn der Tank leer ist...;);)

Glück auf

der herbie

PS: Ich knechte potentielle Störer mit der Knute meines Verstandes:D:D:D

Savateur73
11-04-2013, 10:55
Sowas wie nen Schlagstock würde ich übrigens nicht empfehlen, denn wenn der zum Einsatz kommt, dann kann man da schön nen Vorsatz draus basteln ("Warum führen sie denn ständig einen Schlagstock in ihrem Auto mit sich? Sie planen vorsätzlich jemandem den Schädel einzuschlagen!")



McLite?
Was ist das? N neuer Burger beim McDonalds? :D

Du kennst die Maglite nicht!:D

Hier ist mal eine Kostprobe von dieser Maglite.

MAG-LITE (http://www.maglite.de/index2.html)

Tracer
11-04-2013, 11:11
Ich würd ein Laserschwert empfehlen

Spyder 3 Powered LaserSaber | Wicked Lasers (http://www.wickedlasers.com.hk/lasersaber)

oder einen von ihren beiden Laserpointer Arcic oder Krypton auf der stärksten Stufe.

Spyder 3 Krypton Green Laser Pointer | Wicked Lasers (http://www.wickedlasers.com.hk/krypton)

Spontane Selbstentzündung bei möglichen Aggressoren inklusive ;).

Oder diesen Biber:

Yahoo! Nachrichten - Aktuelle Nachrichten & Meldungen (http://de.nachrichten.yahoo.com/wei%C3%9Frussischer-angler-bei-biber-attacke-get%C3%B6tet-130841191.html)

Savateur73
11-04-2013, 11:33
Ich würd ein Laserschwert empfehlen

Spyder 3 Powered LaserSaber | Wicked Lasers (http://www.wickedlasers.com.hk/lasersaber)

oder einen von ihren beiden Laserpointer Arcic oder Krypton auf der stärksten Stufe.

Spyder 3 Krypton Green Laser Pointer | Wicked Lasers (http://www.wickedlasers.com.hk/krypton)

Spontane Selbstentzündung bei möglichen Aggressoren inklusive ;).

Oder diesen Biber:

Yahoo! Nachrichten - Aktuelle Nachrichten & Meldungen (http://de.nachrichten.yahoo.com/wei%C3%9Frussischer-angler-bei-biber-attacke-get%C3%B6tet-130841191.html)

Zuviel Power Rangers geschaut was!:hammer:

Tracer
11-04-2013, 11:36
Zuviel Power Rangers geschaut was!:hammer:

:D Nein, wo die in der Glotze liefen hatte ich immer Schule :o.

Barbatos
11-04-2013, 11:39
Du kennst die Maglite nicht!:D

Hier ist mal eine Kostprobe von dieser Maglite.

MAG-LITE (http://www.maglite.de/index2.html)

Leider eben nicht mehr der aktuelle Stand der Technik. Meine kleine Fenix ist wesentlich besser, kostet aber halt das dreifache.

Aber schau dir das Teil mal an kostet etwa 40€ 30cm lang und sehr robust. Wenn du dazu noch so ein Warnaufsatz mit dir rum fährst gibts erst recht keine Probleme.

Savateur73
11-04-2013, 11:56
:D Nein, wo die in der Glotze liefen hatte ich immer Schule :o.

Immer diese billigen Ausreden!:hehehe:

Karateka94
11-04-2013, 12:23
ich habe keine intention irgendjemanden abzustechen um gottes willen!! dennoch denke ich, dass das alleinige zeigen eines messer, zumindest auf mich, eine unglaublich erschreckende wirkung hat! selbst wenn ich mit mehreren leuten wäre, würde ich doch die beine in die handnehmen. kampfsport hin oder her.... es lohnt sich dennoch darüber nachzudenken, für den fall, dass man in konflikt mit einer gruppe von mehreren kommt, eine waffe dabei zu haben ;)

Mr. Niceguy
11-04-2013, 12:46
Oder einen Spagghettilöffel ins Handschufach legen und dann sagen man war auf dem Weg zur Freundin, Sphagghetti kochen...

:D Du bist Böse, du weißt doch dass man diese Ausrede nur empfehlen kann wenn es glaubhaft ist dass er eine Freundin hat. :-§

Punkt
11-04-2013, 13:15
Du kennst die Maglite nicht!:D

Hier ist mal eine Kostprobe von dieser Maglite.

MAG-LITE (http://www.maglite.de/index2.html)

Ich befürchte, Du hast meinen vor Ironie-triefenden Satz missgedeutet.

:(

m.l.l.
11-04-2013, 13:16
KRKs Doppelzipper hat gewonnen.

Schade. - Man kann das neue Avatar gar nicht erkennen - jedenfalls nicht auf einem 15"-Bildschirm.

Punkt
11-04-2013, 13:19
ich habe keine intention irgendjemanden abzustechen um gottes willen!! dennoch denke ich, dass das alleinige zeigen eines messer, zumindest auf mich, eine unglaublich erschreckende wirkung hat! selbst wenn ich mit mehreren leuten wäre, würde ich doch die beine in die handnehmen. kampfsport hin oder her.... es lohnt sich dennoch darüber nachzudenken, für den fall, dass man in konflikt mit einer gruppe von mehreren kommt, eine waffe dabei zu haben ;)

Genau.
Und dann zieht in der Gruppe auch jemand das Messer.
Weißt Du wie man richtig mit nem Messer umgeht? Irgendnen entsprechenden KS-Hintergrund?

Was machste wenn die Dich trotzdem auf den Boden prügeln und die dann plötzlich Dein Messer haben?

Mal ganz nüchtern betrachtet: Wie oft wurdest Du schon tätlich angegriffen? Und wie oft hat Dir dabei tatsächlich jemand nach dem Leben getrachtet, und wollte Dir den Schädel einschlagen?
Wahrscheinlich nie.
Beim Rest hat Dir Dein KS-Hintergrund mit Treten und Schlagen bestimmt genug geholfen....

Doc Norris
11-04-2013, 13:32
Genau.
Und dann zieht in der Gruppe auch jemand das Messer.
Weißt Du wie man richtig mit nem Messer umgeht? Irgendnen entsprechenden KS-Hintergrund?...

:D wichtig ist eigentlich nur, dass die spitze / klinge in richtung deines feindes zeigt..:p




...Was machste wenn die Dich trotzdem auf den Boden prügeln und die dann plötzlich Dein Messer haben?...


dann wars das.;)

hand-werker
11-04-2013, 13:32
...dennoch denke ich, dass das alleinige zeigen eines messer, zumindest auf mich, eine unglaublich erschreckende wirkung hat! selbst wenn ich mit mehreren leuten wäre, würde ich doch die beine in die handnehmen. kampfsport hin oder her....

auf dich und mich vielleicht ;)

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/notwehr-einhandmesser-153912/

der herbie
11-04-2013, 13:35
@ TE: Nach meiner allgemeinen Lebenserfahrung gibt es keinen vernünftigen Grund in Deutschland schwer bewaffnet durch die gegend zu laufen.

Es gibt unschöne Ecken, die kann man aber meiden. Augen aufhalten ist bisweilen auch kein nachteil, aber Hochrüsten nicht erforderlich.

Meister Yoda sagt: "Furcht ist der Pfad zur dunklen Seite. Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid."

Leid ist die letzte Konsequenz nach Einsatz von Waffen, entweder weil Du damit nicht fertig wirst oder Strafrechtlich tüchtig belnagt werden könntest.

Denk drüber nach, bevor Du aufrüstest.

Falls Dich das nicht abschreckt, lerne wenigstens mit deiner Waffe umzugehen, sonst ist es nämlich keine:rolleyes:

Glück auf
der herbie

Kneipenprügler
11-04-2013, 13:40
@ TE: Nach meiner allgemeinen Lebenserfahrung gibt es keinen vernünftigen Grund in Deutschland schwer bewaffnet durch die gegend zu laufen.

Gedanken über Bewaffnung im Auto habe ich mir schon 1990 gemacht, als ich neben dem Studium am Wochenende nachts in FFM Taxi gefahren bin...(ich war jung und brauchte das Geld:D)

Beste Grüsse,
kp

Gladbeck
11-04-2013, 14:05
Gott bin ich froh dass ich im sicheren Ruhrgebiet wohne und mir solche Gedanken nicht machen muss.

Das sagst du als Duisburger?! ;) :D
Da ist Aleppo und Damaskus ja garnichts gegen.


Gruß Gladbeck

Gladbeck
11-04-2013, 14:10
auf dich und mich vielleicht ;)

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/notwehr-einhandmesser-153912/

Der hätte sich direkt alle 3 vornehmen sollen.
Haben es nicht anders verdient,mMn.
Sonst sind es immer die Opfer die verletzt/getötet werden.
Jede Strafe,egal wie hoch,wäre eine Schande!

Kannix
11-04-2013, 14:30
ich habe keine intention irgendjemanden abzustechen um gottes willen!! dennoch denke ich, dass das alleinige zeigen eines messer, zumindest auf mich, eine unglaublich erschreckende wirkung hat! selbst wenn ich mit mehreren leuten wäre, würde ich doch die beine in die handnehmen. kampfsport hin oder her.... es lohnt sich dennoch darüber nachzudenken, für den fall, dass man in konflikt mit einer gruppe von mehreren kommt, eine waffe dabei zu haben ;)

Jungchen, deswegen laufen soviele Buben mit nem Messer rum, weil die anderen böse sein könnten. und bei irgendeinem gehen mal die Nerven durch und anstatt böser Worte und harmloses Rumgeschubse wird einer schwer verletzt, vielleicht Du

gion toji
11-04-2013, 14:50
Fang mit FMA an, dann hast du immer irgendwelche Stöcke auf der Rückbank rumfliegen
Und leg dir ein richtiges Auto zu, damit ein Stock da auch reinpasst. Sind immerhin so um die 70cm

Nohands
11-04-2013, 17:04
Fang mit FMA an, dann hast du immer irgendwelche Stöcke auf der Rückbank rumfliegen
Und leg dir ein richtiges Auto zu, damit ein Stock da auch reinpasst. Sind immerhin so um die 70cm

Genau,
guggst du hier -> http://www.kampfkunst-board.info/forum/f134/autos-gro-genug-f-r-langst-cke-154726/ :D

Gruß Nohands
.

apat
11-04-2013, 17:37
Kalistöcke, Wanderstock, pitbull aus dem Tierheim.

ich weiß nicht, wie die Gesetzgebung genau aussieht, aber ich hatte Ärger mit Kalistöcken im Kofferraum - die Polizei wollte einen Nachweis einer Klub-/Vereinsmitgliedschaft sehen.

Tiju
12-04-2013, 07:30
Jungchen, deswegen laufen soviele Buben mit nem Messer rum, weil die anderen böse sein könnten. und bei irgendeinem gehen mal die Nerven durch und anstatt böser Worte und harmloses Rumgeschubse wird einer schwer verletzt, vielleicht Du

Bravo. Mal die äußerst dünne statistische Hinterlegung solcher populär"wissenschaftlichen" Theorien zur Wirkung von Waffen beiseite gelassen, deiner Meinung sollen sich also die jungen und körperlich Starken und die in Gruppen wehren dürfen, der Rest hat eben Pech gehabt? Sehe ich anders.

georgi
12-04-2013, 07:44
Das sagst du als Duisburger?! ;) :D
Da ist Aleppo und Damaskus ja garnichts gegen.


Es herrscht also Bürgerkrieg in Duisburg.:ups:
Was sagt die internationale Staatengemeinschfft dazu und wurde bereits über einen UN-Einsatz gesprochen?:D

georgi
12-04-2013, 07:50
Bravo. Mal die äußerst dünne statistische Hinterlegung solcher populär"wissenschaftlichen" Theorien zur Wirkung von Waffen beiseite gelassen, deiner Meinung sollen sich also die jungen und körperlich Starken und die in Gruppen wehren dürfen, der Rest hat eben Pech gehabt? Sehe ich anders.

Nein, er meint lediglich das zu viele Jungens mit einen Messer rumrennen und meinen das wäre ein adäquates Mittel für eine SV-Situation. Dabei können sie in der Regel weder damit umgehen, sonst noch irgendwie kämpfen und sind sich erst recht der Folgen solchen Handelns nicht bewußt.

gast
12-04-2013, 07:50
Kannst du mal den Unterschied erklären, den es strafrechtlich macht, wenn man jemandem mit einem Schlagstock oder einer Maglite oder sonst einem Werkzeug den "Schädel einschlägt"? Mit der Maglite schlägst du wohl kaum nicht vorsätzlich, oder?


Der Unterschied ist, dass man einen Schlagstock zum Schlagen im Auto hat und ein Werkzeug eigentlich für einen anderen Zweck.

georgi
12-04-2013, 07:55
ich weiß nicht, wie die Gesetzgebung genau aussieht, aber ich hatte Ärger mit Kalistöcken im Kofferraum - die Polizei wollte einen Nachweis einer Klub-/Vereinsmitgliedschaft sehen.

Kalistöcke oder Stöcke prinzipiell sind keine verbotenen Gegenstände unterliegen somit nach meinen Wissensstand nicht den Waffenrecht und sind daher legal zu führen und zu transportieren.
Ein paar Nachfragen nach dem warum und wofür bei einer Polizeikontrolle muß man sich dennoch gefallen lassen.

Rene
12-04-2013, 08:03
Naja, Regenschirm geht immer, den Umbrella gibbet bei Amazon:
Defense Regenschirm - unzerbrechlich - unbreakable umbrella: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Defense-Regenschirm-unzerbrechlich-unbreakable-umbrella/dp/B007AGNXA6)

Eskrima-Düsseldorf
12-04-2013, 10:54
Ne Dose Pfefferspray im Handschuhfach ist auch geil.. besonders wenn das Auto im Sommer auf dem Parkplatz steht mit einer Innentemperatur von 70° c

....

der herbie
12-04-2013, 12:28
Es herrscht also Bürgerkrieg in Duisburg.:ups:
Was sagt die internationale Staatengemeinschfft dazu und wurde bereits über einen UN-Einsatz gesprochen?:D

Nö eben nicht. Ich bin ja glücklich, in einer so friedlichen Gegend wie dem Ruhrgebiet zu wohnen und auch regelmäßig zu allen möglich und unmöglichen Zeiten den ÖPNV nutzen zu können ohne Angst zu haben, gemeuchelt, ausgeplündert oder Schlimmeres zu werden.

Ich halte die persönliche Aufrüstung wahlweise für großen Humbug oder gefährlichen Unsinn, soll aber jeder für sich entscheiden. Ist halt m. E. nicht erforderlich, sofern es die Berufsausübung (Tür, Polizei, Zoll, Bundeswehr etc.) nicht gebietet.

Glück auf

der herbie

Eskrima-Düsseldorf
12-04-2013, 12:33
Eventuell wäre für den einen oder anderen der erste Link in meiner Signatur hilfreicher als der zweite ;)

Nadel
12-04-2013, 12:41
... das alleinige zeigen eines messer, zumindest auf mich, eine unglaublich erschreckende wirkung hat! selbst wenn ich mit mehreren leuten wäre, würde ich doch die beine in die handnehmen. ...

Das ist ein Problem. Du ziehst ein Messer, dann siehst Du das Messer und dann erschreckt es Dich so sehr, das Du wegläufst. :p :D Ein Messergeschäft oder die Küche müssen ja dann ein wahres Horrorhaus sein. ;) :D

Bubatz
12-04-2013, 13:00
Nö eben nicht. Ich bin ja glücklich, in einer so friedlichen Gegend wie dem Ruhrgebiet zu wohnen und auch regelmäßig zu allen möglich und unmöglichen Zeiten den ÖPNV nutzen zu können ohne Angst zu haben, gemeuchelt, ausgeplündert oder Schlimmeres zu werden.


Ja, eure Rockerbanden ballern zwar gerne rum, scheinen dafür aber nicht so gerne das Netz des ÖPNV zu nutzen. :D;)

hand-werker
12-04-2013, 13:12
nö, unsere rockerbanden knallen sich nur gegenseitig ab (was ja auch erstmal in ordnung ist). ansonsten passiert hier eigentlich nicht viel.

Stachelratte
13-04-2013, 19:15
Kalistöcke oder Stöcke prinzipiell sind keine verbotenen Gegenstände unterliegen somit nach meinen Wissensstand nicht den Waffenrecht und sind daher legal zu führen und zu transportieren.
Ein paar Nachfragen nach dem warum und wofür bei einer Polizeikontrolle muß man sich dennoch gefallen lassen.

Hier eine differenzierte rechtliche Ausarbeitung, welche Kampfsport-Utensilien wann dem Waffenrecht unterliegen:

LDJP - Das Deutsche Waffenrecht und asiatische (Kampfsport-)Waffen (http://www.waffenrecht.lexdejur.de/waffenrecht/aus-der-praxis-ldjp/1152-ldjp-das-deutsche-waffenrecht-und-asiatische-kampfsport-waffen)

Die einfachen Stöcke fallen höchstwahrscheinlich nicht darunter. Ich sage höchstwahrscheinlich, weil es da wohl bisher auch keine Rechtssprechung zu gibt.
Wer ganz sicher gehen will, sollte seine Trainingsutensilien beim Transport in ein verschlossenes Behältnis packen (Futteral mit Vorhängeschloss z.B.).


nö, unsere rockerbanden knallen sich nur gegenseitig ab (was ja auch erstmal in ordnung ist).

Bis es mal zu 'Verwechslungen' kommt...
Angebliches Hells-Angels-Mitglied lebensgefährlich verletzt - Im Rockerprozess am Landgericht Cottbus sagt der erste Zeuge aus - Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg (http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12483993/62249/Im-Rockerprozess-am-Landgericht-Cottbus-sagt-der-erste.html)

georgi
13-04-2013, 19:34
Habe das mal schnell aus der Verlinkung von Stachelratte rauskopiert,


Der Bo fällt wie sein baugleicher Bruder halber Länge, dem sog. Hanbo, nicht unter die Bestimmungen des Deutschen Waffenrechts. Das gilt im Weiteren gleichermaßen für Jo- und Eskrima-Stäbe.

damit ist sollte das geklärt sein.

Little Dragon 64
13-04-2013, 19:42
Fahrradkette,Knallerbsen,mit Nägeln und Wasser gefüllte Wasserballons,oder du nimmst nen spitzen Nagel(oder mehrere) in den Mund und spuckst die dem Gegner ins Gesicht.:D

Stachelratte
13-04-2013, 19:57
Leider eben nicht mehr der aktuelle Stand der Technik.

Man kann sie aber einfach nachrüsten. Es gibt auch für die alten Mag-Lites sehr helle LED-Drop-Ins.
Mit am hellsten und hochwertigsten sind die von Sven Dittmann:
LED4More | Produktliste | LED_Module (http://www.led4more.de/cms/index.php?list=KAT08)

Habe die Variante mit 450 Lumen für meine alte 3-zellige MagLite gekauft und bin sehr zufrieden. Für 4-zellige hat er auch welche mit 600 Lumen.

Es geht auch noch heller, dann muss man aber den ganzen Lampenkopf tauschen. Beeindruckende Umbauten finden sich z.B. bei candlepowerforums.

Fürs tägliche Rumschleppen hab ich auch eine kleinere Surefire mit einem China-LED-Dropin, das etwa 400 Lumen bringen dürfte. Klar kann man damit auch empfindlich zuschlagen, gerade wenn man so eine Variante mit gezacktem Lampenkopf hat. Aber mit den langen Mag-Lites hat man etwas mehr Reichweite, das wäre halt eine Alternative zum nicht mehr erlaubten Teleskopschlagstock. Eine weitere Alternative, gerade im Auto, wäre z.B. ein Teleskopradschlüssel. Kostet so 5-6 Euro.

Punkt
13-04-2013, 20:02
Fahrradkette,Knallerbsen,mit Nägeln und Wasser gefüllte Wasserballons,oder du nimmst nen spitzen Nagel(oder mehrere) in den Mund und spuckst die dem Gegner ins Gesicht.:D

Wieso lässt man 13-jährige ohne Aufsicht ins Netz? :ups: :narf:

Schnueffler
13-04-2013, 21:23
Habe das mal schnell aus der Verlinkung von Stachelratte rauskopiert,

...

damit ist sollte das geklärt sein.

Naja, manche Gerichte sehen das anders. Vor allem, wenn bei den Arnisrattanstöcken was abgetapt ist, sei es der Griff oder auch die Trefferfläche.
Wenn man den Kontrolleuren aber nachweisen kann, das man auf dem Weg vom Sport oder dahin ist oder die einfach im Wagen vergessen hat, dann ist es kein Problem.
Nur wenn man das Stöckchen in der Manteltasche hat und sich Richtung Bayernzelt geht, sieht es anders aus!

netwolff
13-04-2013, 21:54
Hallo liebe Waffen- & Rechtsexperten!

Durch einige Vorkommnisse, und da ich häufig im Auto unterwegs bin, habe ich mir über die Möglichkeit Gedanken gemacht, eine Waffe im Auto mitzuführen. Ich dachte an einen Schlagstock oder ein Messer. Inwiefern ist das rechtlich erlaubt, bzw. möglich?

Ich bin 18 Jahre, keine Vorstrafen o.ä.

Grund: Habe heute aus dem Auto heraus, im Vorbeifahren, eine Schlägerei gesehen, in der mehrere Jugendliche auf einen losgegangen sind. Ich habe angehalten, und habe es für einige Zeit aus dem Rückspiegel beobachtet, dann aber festgestellt, dass die nur irgendwelche Filmszenen nachgespielt haben.
(Jackie Chan halt, haben wir in dem Alter auch gemacht :rolleyes::D )

Dennoch hat mich der Anlass zum Denken angeregt.
Äh, jau...mir fehlen eindeutig anscheinend die Vorkommnisse. Ich fahre seit 1995 im Schnitt zwischen 40-45tkm pro Jahr, so ziemlich überall in DE, ÖS, Schweiz, auch Nachts, egal...und nie ist etwas passiert.
Aber hey - ein paar Katana lassen sich bestimmt einbauen, Maglights - frag mal die Jungs von Pimp my Ride, ob sie Spezialanfertigungen für ganz gefährliche, äh, gefährdete Typen anfertigen.

SandraH.
13-04-2013, 22:07
also ich hab immer nen echt tödlichen Eiskratzer dabei, und natürlich enteiser zum sprühen, für die Distanz :D

georgi
13-04-2013, 23:09
Naja, manche Gerichte sehen das anders. Vor allem, wenn bei den Arnisrattanstöcken was abgetapt ist, sei es der Griff oder auch die Trefferfläche.
Ich rede hier von der bestehenden Rechtslage, nicht von einen Gerichtsverfahren.
Juristisch relevant wird die Sache erst, wenn ich einen Gegenstand auch wenn er legal zu besitzen oder zu führen ist, benutzt und evtl. damit Jemanden verletzt habe.
Dann gilt es zu prüfen ob der Gebrauch angemessen und im Sinne der Notwehr gerechtfertigt war.


Wenn man den Kontrolleuren aber nachweisen kann, das man auf dem Weg vom Sport oder dahin ist oder die einfach im Wagen vergessen hat, dann ist es kein Problem.

Das Führen oder der Transport eines legalen Gegenstandes bedarf keines Nachweises, lediglich der Beantwortung von Fragen nach den Wohin , Wofür und Warum.


Nur wenn man das Stöckchen in der Manteltasche hat und sich Richtung Bayernzelt geht, sieht es anders aus!

Das ist ein anderer Sachverhalt, da hier durch die Situation begründet der Verdacht nahe liegt das der Gegenstand zu einer Straftat verwendet werden könnte. Das allein führt aber nicht automatisch zu einer Anzeige.

Schnueffler
13-04-2013, 23:22
Wie ist denn die bestehende Rechtslage?
Was sagt das WaffG aus?
Alles aus dem WaffG., Ausschnitte von mir zusammengefasst:
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(2) Waffen sind
tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen
(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen:
Abschnitt 1:
Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Ist der Rattanstock nun ein Trainingsgegenstand oder eine Waffe?
Es ging mir darum, das man nicht pauschal sagen kann, dass die im genannten Link "Trainingsgeräte" sind, sondern auch nach Staatsanwaltschaft VOR dem Gerichtsverfahren als Waffe eingestuft werden.
Von einem führen an sich habe ich nicht gesprochen, sondern nur die Extrembeispiele genannt.

Stachelratte
13-04-2013, 23:34
Ich rede hier von der bestehenden Rechtslage, nicht von einen Gerichtsverfahren.
Juristisch relevant wird die Sache erst, wenn ich einen Gegenstand auch wenn er legal zu besitzen oder zu führen ist, benutzt und evtl. damit Jemanden verletzt habe.
Dann gilt es zu prüfen ob der Gebrauch angemessen und im Sinne der Notwehr gerechtfertigt war.

Das ist aber was anderes. Auch Besitz und Gebrauch einer illegalen Schusswaffe bleiben im Notwehrfall in der Regel straffrei. Wird die Waffe aber nicht im Zuge einer Notwehrhandlung entdeckt, hat man definitiv ein Problem wegen des illegalen Besitzes.


Das Führen oder der Transport eines legalen Gegenstandes bedarf keines Nachweises, lediglich der Beantwortung von Fragen nach den Wohin , Wofür und Warum.

Fragen braucht man in eigener Sache gar keine beantworten, außer zu den Personalien.

Für die Waffeneigenschaft ist die Intention des Besitzers irrelevant, es zählt nur, zu welchem Zweck der Gegenstand hergestellt wurde, also seinem Wesen nach bestimmt ist.
Bei den Arnis-Stöcken ist halt das Problem, dass die ja ursprünglich definitiv nicht nur als Trainings-Geräte sondern auch als tatsächlich im Kampf und Krieg zu benützende Waffen hergestellt und eingesetzt wurden, um "die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" (Waffendefinition WaffenG). Ein mit dieser Intention hergestellter Stock wäre also eine "Hieb- und Stoßwaffe" und dürfte nach § 42 normal nicht geführt werden.
Nun ist aber bei uns Arnis in erster Linie eine Sportart und die Kampfsporthändler vertreiben die Stöcke als Sportgeräte, und selbst wenn sie unter den § 42 fallen würden, sieht der ja im Sport ein 'berechtigtes Interesse', das das Führen erlaubt. Wobei man auch sagen kann, dass der Sport und der Transport zum Sport hin zwei Paar Schuhe sind. Also öffentlich im Park damit trainieren ja, unverschlossener Transport zum Park hin, nein.

Ganz so klar finde ich die Rechtslage nicht, deshalb wäre eine Klarstellung durch Gesetzgeber/BKA/BGH wünschenswert. Ich gehe zwar auch davon aus, dass es erlaubt ist und stecke die Stöcke einfach so in den Rucksack, aber ganz wohl wäre mir nicht, wenn ich die Sache mal vor Gericht klären müsste.

Schnueffler
13-04-2013, 23:39
@ Stachelratte:
:beer:
Genau mein Gedanke!

georgi
13-04-2013, 23:40
" [QUOTE]Ganz so klar finde ich die Rechtslage nicht, deshalb wäre eine Klarstellung durch Gesetzgeber/BKA/BGH wünschenswert. Ich gehe zwar auch davon aus, dass es erlaubt ist und stecke die Stöcke einfach so in den Rucksack, aber ganz wohl wäre mir nicht, wenn ich die Sache mal vor Gericht klären müsste.

Auf einen Vortrag dieses Jahr auf der IWA wurde von Seiten eines Sachverständigen des BKA weder Rattan, Kalli, Eskrima oder was auch immer für Stöcke als verbotene Gegenstände bezeichnet und unterliegen somit auch nicht den Waffenrecht, Punkt!

Schnueffler
13-04-2013, 23:57
Wo wurde denn von verbotenen Gegenständen gesprochen?
Zum einen wurde eine Waffeneigenschaft zugesprochen und zum anderen zeig mir mal bitte verbotene Gegenstände im Gesetz! Es gibt verbotene Waffen, aber keine verbotenen Gegenstände.

Punkt und Basta!

georgi
13-04-2013, 23:58
Ist der Rattanstock nun ein Trainingsgegenstand oder eine Waffe?

Ist ein Schaufelstiel Teil eines Arbeitsgerätes oder nicht?


Es ging mir darum, das man nicht pauschal sagen kann, dass die im genannten Link "Trainingsgeräte" sind, sondern auch nach Staatsanwaltschaft VOR dem Gerichtsverfahren als Waffe eingestuft werden.

Was eine Waffe ist oder nicht regelt unabhängig eines Straftatbestandes das BKA als entscheidende Behörde. Alles Andere was Gegenstand einer Straftat sein kann oder nicht, unterliegt eine gesonderten Beurteilung.


Von einem führen an sich habe ich nicht gesprochen, sondern nur die Extrembeispiele genannt.

Extrembeispiele bedürfen einer gesonderten Beurteilung unter Berücksichtigung der allgemeinen Rechtslage.
Sind aber auch nicht Gegenstand dieser Diskussion.

Schnueffler
14-04-2013, 00:04
Ist ein Schaufelstiel Teil eines Arbeitsgerätes oder nicht?



Was eine Waffe ist oder nicht regelt unabhängig eines Straftatbestandes das BKA als entscheidende Behörde. Alles Andere was Gegenstand einer Straftat sein kann oder nicht, unterliegt eine gesonderten Beurteilung.



Extrembeispiele bedürfen einer gesonderten Beurteilung unter Berücksichtigung der allgemeinen Rechtslage.
Sind aber auch nicht Gegenstand dieser Diskussion.

1. Schaufelstiel definitiv ein Teil eines Arbeitsgerät.
2. Das BKA ist eine Gutachtebehörde im Bereich Waffenrecht, bzw. eine Genehmigungsbehörde. Was eine Waffe ist oder nicht, sollte eigentlich das Gesetz sagen. Aber wer legt das Gesetz aus? Wer prüft es?
3. Welche besondere Beurteilung?

dirtrider4life
14-04-2013, 00:31
Würde sagen kommt aufs Auto an.
Gibt Autos/Fahrzeuge die bereits ab Werk mit derartiger Ausstattung geliefert werden.

Z.B. das Modell: Krauss Maffei Wegmann Leopard 2A7 bereits mit Allerlei nützlichen Gerätschaften zum Selbstschutz schlüsselfertig ausgestattet.

Punkt
14-04-2013, 03:42
[...]
Z.B. das Modell: Krauss Maffei Wegmann Leopard 2A7 bereits mit Allerlei nützlichen Gerätschaften zum Selbstschutz schlüsselfertig ausgestattet.

Ist mein Zweitwagen neben dem DB5, selbstverständlich ausgestattet mit allen Rafinessen, die 007 auch hatte.
Muss sagen, dass ich seit der Anschaffung nie wieder Parkplatzprobleme hatte. Allerdings ist der Spritverbrauch sehr hoch, das ist gerade bei heutigen Preisen teilweise kein Vergnügen mehr. Man kann die Preise aber sehr zügig auf ein akzeptables Niveau senken indem man den Tankstellenbesitzer nachts um 3 im privaten Schlafzimmer besucht. Seitdem habe ich Vergünstigungen an quasi allen Tankstellen bundesweit. Insgesamt kann ich die Automarke Krauss Maffei Wegmann nur empfehlen. :halbyeaha

KAJIHEI
14-04-2013, 11:00
Hallo liebe Waffen- & Rechtsexperten!

Durch einige Vorkommnisse, und da ich häufig im Auto unterwegs bin, habe ich mir über die Möglichkeit Gedanken gemacht, eine Waffe im Auto mitzuführen. Ich dachte an einen Schlagstock oder ein Messer. Inwiefern ist das rechtlich erlaubt, bzw. möglich?

Ich bin 18 Jahre, keine Vorstrafen o.ä.

Grund: Habe heute aus dem Auto heraus, im Vorbeifahren, eine Schlägerei gesehen, in der mehrere Jugendliche auf einen losgegangen sind. Ich habe angehalten, und habe es für einige Zeit aus dem Rückspiegel beobachtet, dann aber festgestellt, dass die nur irgendwelche Filmszenen nachgespielt haben.
(Jackie Chan halt, haben wir in dem Alter auch gemacht :rolleyes::D )

Dennoch hat mich der Anlass zum Denken angeregt.


Hm. Da fällt mir so Einiges ein.
Zuerst das tödlichste : Ein gesundes funktionierendes Hirn.
Dann weniger lethal : Etwas Menschenkenntnis.
Absolut überlebenswichtig : Weniger Schiss in der Hose.

Das Alles rettet dir den Hintern und du machst dich damit nicht strafbar oder gefährdest dich selber.
Irgendwelche Waffen mitzuschleppen mit denen du eh nicht umgehen kannst ; wenn´s denn ein Messer sein soll , ramm es dir selber wo hin, geht schneller ist aber das gleiche Ergebnis.

Und jetzt mal in Ruhe den Wutfurz durch die Hose abziehen lassen und drüber nachdenken.;)

Schnueffler
14-04-2013, 11:02
Und jetzt mal in Ruhe den Wutfurz durch die Hose abziehen lassen und drüber nachdenken.;)

Tief durch die Nase einatmen und durch den Mund wieder ausatmen! :ups:

KAJIHEI
14-04-2013, 11:09
Tief durch die Nase einatmen und durch den Mund wieder ausatmen! :ups:

Nomen est omen ?
Ich konnte einfach nicht widerstehen.
Duck und weg...:D

Schnueffler
14-04-2013, 11:13
Nomen est omen ?
Ich konnte einfach nicht widerstehen.
Duck und weg...:D

Watt, ich tu doch kein spanisch sprechen! :D ;)

georgi
14-04-2013, 12:19
[QUOTE=Stachelratte;2991024]Das ist aber was anderes. Auch Besitz und Gebrauch einer illegalen Schusswaffe bleiben im Notwehrfall in der Regel straffrei. Wird die Waffe aber nicht im Zuge einer Notwehrhandlung entdeckt, hat man definitiv ein Problem wegen des illegalen Besitzes.

Unabhängig einer bestandenen Notwehrsituation oder nicht erwartet Dich eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes.



Nun ist aber bei uns Arnis in erster Linie eine Sportart und die Kampfsporthändler vertreiben die Stöcke als Sportgeräte, und selbst wenn sie unter den § 42 fallen würden, sieht der ja im Sport ein 'berechtigtes Interesse', das das Führen erlaubt. Wobei man auch sagen kann, dass der Sport und der Transport zum Sport hin zwei Paar Schuhe sind. Also öffentlich im Park damit trainieren ja, unverschlossener Transport zum Park hin, nein.

Nein so wäre es nicht.
Folgen wir deiner Argumentation dann wäre das Training in einem öffentlichen Park ebenfalls verboten.



Ganz so klar finde ich die Rechtslage nicht, deshalb wäre eine Klarstellung durch Gesetzgeber/BKA/BGH wünschenswert. Ich gehe zwar auch davon aus, dass es erlaubt ist und stecke die Stöcke einfach so in den Rucksack, aber ganz wohl wäre mir nicht, wenn ich die Sache mal vor Gericht klären müsste.

Nochmal Arnis-, Eskrimastöcke oder sonst irgendwelche einfachen Stöcke sind legale Gegenstände. Vor Gericht landest Du nur wenn Du jemanden die Dinger über den Schädel ziehst oder Du bei einer Demo damit aufgegriffen wirst.

georgi
14-04-2013, 12:25
1.[QUOTE] Schaufelstiel definitiv ein Teil eines Arbeitsgerät.
Richtig, im Rahmen eines Totschlagsdelikt würde der Schaufelstiel dann allerdings zur Tatwaffe.


2. Das BKA ist eine Gutachtebehörde im Bereich Waffenrecht, bzw. eine Genehmigungsbehörde. Was eine Waffe ist oder nicht, sollte eigentlich das Gesetz sagen. Aber wer legt das Gesetz aus? Wer prüft es?

Das BKA ist vom Gesetzgeber beaufragt das zu prüfen. was gefällt Dir daran nicht?


3. Welche besondere Beurteilung?

z.B. ob eine Straftat vorliegt oder ob ein gesondertes Verbot wie z.B. für öffentliche Veranstaltungen(Fußballspiel) Demos etc. bestehen.

Schnueffler
14-04-2013, 12:53
Die sagt dann auch gekorene Waffe was?
Da kann so ziemlich jeder Gegenstand zu werden, auch der Teelöffel.

Das BKA prüft auf Anträge der verschiedenen LaPos oder LKÄs oder ZFÄs Einzelfallentscheidungen, die dann eine Verbindlichkeit erhalten über die Bescheide.

Und eine Arnisstock hat keine Waffeneigenschaft einer Hieb- und Stoßwaffe?

georgi
14-04-2013, 20:07
Und eine Arnisstock hat keine Waffeneigenschaft einer Hieb- und Stoßwaffe?

Doch aber die hat ein Spazier-oder Wanderstock ebenfalls nur das die ihren Wesen nach vorrangig als Gehhilfe dienen.
Ich habe die Gesetze nicht gemacht, sondern hier lediglich die Aussage von apat aufgeriffen und erläutert das die Dinger momentan keinen größeren Beschränkungen unterliegen.
Du kannst jetzt hier noch 5 weitere Seiten rechtliche Kümmelspalterei betreiben oder es einfach akzeptieren wie es .
Aber da liegt wohl dein generelles Problem!

brandenburger
14-04-2013, 20:33
Meister Yoda sagt: "Furcht ist der Pfad zur dunklen Seite. Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid."

Glück auf
der herbie

eine schwerwiegende moralische Aussage. Dafür + 1

andererseits ........

Schnueffler
14-04-2013, 20:49
Doch aber die hat ein Spazier-oder Wanderstock ebenfalls nur das die ihren Wesen nach vorrangig als Gehhilfe dienen.
Ich habe die Gesetze nicht gemacht, sondern hier lediglich die Aussage von apat aufgeriffen und erläutert das die Dinger momentan keinen größeren Beschränkungen unterliegen.
Du kannst jetzt hier noch 5 weitere Seiten rechtliche Kümmelspalterei betreiben oder es einfach akzeptieren wie es .
Aber da liegt wohl dein generelles Problem!

Ich habe kein Problem, sondern du.
Spazierstock ungleich Arnisstock.
Aber das verstehst du ja anscheinend nicht, auch wenn man dir die Auszüge aus dem Gesetzt zeigt.
Und erkläre mir, wo ich von Beschränkungen oder Verboten gesprochen habe? Habe ich irgendwo ein Führungsverbot angesprochen oder nur die Waffeneigenschaft bestätigt? Und wenn du über 18 bist, darfst du diese Waffen sogar führen. Nur bei ner Kontrolle würde ich auch erstmal nachfragen.
Verstehst Du den Unterschied oder ist es zu hoch für dich?

Stachelratte
14-04-2013, 21:59
Unabhängig einer bestandenen Notwehrsituation oder nicht erwartet Dich eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes.

Was aber, genau wie die mit der Waffe begangene Körperverletzung, bei Vorliegen von Notwehr zumeist straffrei bleibt.
Der BGH hat da div. Fälle entschieden. Einer, der die Waffe zu Hause hatte und einen Einbrecher erschoss, blieb straffrei. Ebenso einer, der die Waffe mit zu einer 'Aussprache' mitgeführt hat, weil er dort mit einem Angriff rechnete und dann tatsächlich schießen musste.
Nur, falls man die Waffe ständig öffentlich mitführt und sie dann zufällig in Notwehr benutzen muss, hält der BGH das waffenrechtlich für strafbar.


Folgen wir deiner Argumentation dann wäre das Training in einem öffentlichen Park ebenfalls verboten.

Nein, weil der § 42 ja Sport als berechtigtes Interesse sieht. Aber wie gesagt, das Führen dort hin kann genauso gut in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. Ähnlich wie Sportschützen verpflichtet sind, ihre Waffen auf dem Weg zum Schießstand verschlossen, nicht zugriffs- und schussbereit zu transportieren. Das ist ja das Vorbild für die Regelung im § 42.
Sonst könnte man auch einen Hirschfänger, den man im Wald sicherlich als Fährtenmesser führen darf, auch quer durchs Land führen, mit dem Argument, dass man sich gerade auf dem Weg in den Wanderurlaub befindet.


zeig mir mal bitte verbotene Gegenstände im Gesetz! Es gibt verbotene Waffen, aber keine verbotenen Gegenstände.

Zielbeleuchtungseinrichtungen (Laser, Lampen) und Nachtsichtgeräte, die zur Verwendung an Schusswaffen bestimmt sind z.B.; haben selber keine Waffeneigenschaft, sind aber trotzdem verboten. Bzw. die Lampe selber kann auch legal sein, wird aber statt einer Universalbefestigung z.B. eine Weaver-Montageeinrichtung mitgeliefert, ist es illegal.

dirtrider4life
14-04-2013, 22:20
30er Maul-Ring-Schlüssel (Hazet 600n / Gedore 1B) + Schlüsselband gibt ne effektive Schlagwaffe die man fast nicht verlieren kann.

gasts
14-04-2013, 22:36
Was aber, genau wie die mit der Waffe begangene Körperverletzung, bei Vorliegen von Notwehr zumeist straffrei bleibt.
Der BGH hat da div. Fälle entschieden.

Hast Du dazu einen link?

Mit welcher Begründung sollte illegaler Waffenbesitz entschuldigt sein, nur weil die Waffe im Rahmen einer Notwehrhandlung benutzt wurde?

Alfons Heck
14-04-2013, 22:37
Entferne bitte den Eiskratzer aus dem Handschuhfach
:thx:

georgi
15-04-2013, 07:22
Aber das verstehst du ja anscheinend nicht, auch wenn man dir die Auszüge aus dem Gesetzt zeigt.

Doch ich denke schon. Was Du hier anmahnst ist eine eindeutige Rechtssprechung aber die wirst Du hier nicht bekommen.


Und erkläre mir, wo ich von Beschränkungen oder Verboten gesprochen habe?

Hast Du nicht, habe ich Dir allerdings auch nicht vorgeworfen!


Habe ich irgendwo ein Führungsverbot angesprochen oder nur die Waffeneigenschaft bestätigt?
Davon war auch meinerseits nicht die Rede!

Und wenn du über 18 bist, darfst du diese Waffen sogar führen.
Auh fein!

Verstehst Du den Unterschied oder ist es zu hoch für dich?

Für Deine Aufgeregtheit habe ich da leider kein Verständnis.

georgi
15-04-2013, 07:28
[QUOTE]Was aber, genau wie die mit der Waffe begangene Körperverletzung, bei Vorliegen von Notwehr zumeist straffrei bleibt.
Der BGH hat da div. Fälle entschieden. Einer, der die Waffe zu Hause hatte und einen Einbrecher erschoss, blieb straffrei. Ebenso einer, der die Waffe mit zu einer 'Aussprache' mitgeführt hat, weil er dort mit einem Angriff rechnete und dann tatsächlich schießen musste.
Nur, falls man die Waffe ständig öffentlich mitführt und sie dann zufällig in Notwehr benutzen muss, hält der BGH das waffenrechtlich für strafbar.

Auch hier hätte ich gern die entsprechenden Urteile gesehen.


Nein, weil der § 42 ja Sport als berechtigtes Interesse sieht. Aber wie gesagt, das Führen dort hin kann genauso gut in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. Ähnlich wie Sportschützen verpflichtet sind, ihre Waffen auf dem Weg zum Schießstand verschlossen, nicht zugriffs- und schussbereit zu transportieren. Das ist ja das Vorbild für die Regelung im § 42.
Sonst könnte man auch einen Hirschfänger, den man im Wald sicherlich als Fährtenmesser führen darf, auch quer durchs Land führen, mit dem Argument, dass man sich gerade auf dem Weg in den Wanderurlaub befindet.

Nun meine Einwruf bezog sich auf den öffentlichen Park, weil ich der Meinung bin, das hier Einschränkungen vorliegen könnten.

Schnueffler
15-04-2013, 07:29
Zielbeleuchtungseinrichtungen (Laser, Lampen) und Nachtsichtgeräte, die zur Verwendung an Schusswaffen bestimmt sind z.B.; haben selber keine Waffeneigenschaft, sind aber trotzdem verboten. Bzw. die Lampe selber kann auch legal sein, wird aber statt einer Universalbefestigung z.B. eine Weaver-Montageeinrichtung mitgeliefert, ist es illegal.

Ich nehme mal an, du beziehst dich auf
§ 1 (4) iVm
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1:
4.1 WaffG als Definition und dann
§ 2 (3) iVm
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen.
mit der Strafnorm:
§ 52 (1) WaffG
Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt?

Dann ist es aber auch kein verbotener Gegenstand, sondern der Umgang ist damit verboten.
Dann muß es aber auch eindeutig für eine Schusswaffe sein.
Aber da georgi sonst immer auf den kleinsten Mist rum reitet, spiele ich jetzt auich mal so.
Und wenn dieses Jahr ein SB des BKA von verbotenen Gegenständen spricht, dann würd ich nicht viel drauf geben.

Schnueffler
15-04-2013, 07:37
Auch hier hätte ich gern die entsprechenden Urteile gesehen.



Nun meine Einwruf bezog sich auf den öffentlichen Park, weil ich der Meinung bin, das hier Einschränkungen vorliegen könnten.

Du würdest gerne Urteile sehen und bist ner Meinung?
Wo sind denn deine Urteile oder Aussagen, die den Gesetzestext auslegen?
Außer irgendwelchen Internetaussagen oder Behauptungen über Aussagen eines SB?

georgi
15-04-2013, 07:38
Verwunderlich finde ich immer wieder, das Menschen die KS/KK betreiben unabhängig von ihrem Alter der Meinung sind sie müßten sich für einen Konfliktfall zusätzlich bewaffnen.
Den reellen Wert der einzelnen Arten und Künste jetzt mal außer Acht gelassen.
Wozu lerne ich dann bitteschön kämpfen?

Schnueffler
15-04-2013, 07:52
Hm, wahrscheinlich weil die Anderen auch bewaffnet sein könnten, Überzahl, Sicherheit, das Wissen und Können!

gasts
15-04-2013, 09:56
Du würdest gerne Urteile sehen und bist ner Meinung?
Wo sind denn deine Urteile oder Aussagen, die den Gesetzestext auslegen?
Außer irgendwelchen Internetaussagen oder Behauptungen über Aussagen eines SB?

Wenn einer sagt, es gibt Urteile, dass man nicht wg. illegalen Waffenbesitz belangt wird, weil man damit einen Einbrecher erschossen hat, dann würde ich das Urteil gerne sehen.
Insbesondere, dass jemand, der gezielt zum Verteidigungszweck eine (illegal oder nur Führungsverbot) mitnimmt entschuldigt sein, soll, jemand der die ohnehin dabei hat aber nicht, fände ich komisch.
Wenn wir vom Führungsverbot ausgehen, kann es ja wohl nicht geduldet sein, dass ein Sportschütze sein Sportgerät zu einer "Aussprache" mitnimmt.
Wenn wir von einer verbotenen Waffe ausgehen (Einbrecher erschossen) dann halte ich es für unwahrscheinlich, dass das Gericht straffrei duldet, dass jemand eine illegale Schusswaffe zu Hause hat, nur weil er damit einen Einbrecher erschießt.

Schnueffler
15-04-2013, 10:15
Du warst auch nicht mit dem Schreien nach Urteilen gemeint.
Das einzige, was ich in dieser Richtung kenne ist, dass die Notwehr trotz verbotener Waffe oder führungsverbotener Waffe weiterhin nicht rechtswidrig ist, sondern nur ggf. eine Bestrafung nach dem WaffG in Betracht kommt, je nachdem, was es ist, mit dem sich verteidigt wurde.

hand-werker
15-04-2013, 10:31
@ schnueffler:

ist ja auch die einzig logische möglichkeit.

qfunce
15-04-2013, 10:38
Du warst auch nicht mit dem Schreien nach Urteilen gemeint.
Das einzige, was ich in dieser Richtung kenne ist, dass die Notwehr trotz verbotener Waffe oder führungsverbotener Waffe weiterhin nicht rechtswidrig ist, sondern nur ggf. eine Bestrafung nach dem WaffG in Betracht kommt, je nachdem, was es ist, mit dem sich verteidigt wurde.

Richtig, das sind zwei verschiedene Stiefel bzw. zwei verschiedene Verfahren. Wenn du für (im Extremfall) das Tötungsdelikt straffrei rauskommst, heisst es nicht das ein Verfahren gegen dich wg. Verstoß geg. das WaffG genauso gut ausgeht oder gar ausbleibt.

Ein verbotener Gegenstand ist z.B. das Lasersight M6, laut Zoll ist lediglich der Besitz schon strafbar. Wollte für 70.-$ das Ding im Urlaub kaufen, wäre bei der Gepäckkontrolle gar nicht lustig gewesen...

Warum überhaupt "bewaffnen", das Wort hat einen unschönen Beigeschmack und bei Polizeikontollen kommt man nur in Erklärungsnot. Eher "ausrüsten" mit einem Klappspaten o.ä.

Vegeto
15-04-2013, 10:41
Zum Thema Rattan Stock, abgesägter Besenstil, oder sonstiges philipinisches Holz im Auto. Wenn ich einen Hund habe kann ich doch so einen Stock auch einfach als Spielzeug für diesen im Auto liegen haben. Fällt mir schwer zu sehen wie jemand mich verurteilen will weil ich einen Stock - egal ob rund, vierkant oder Ast - im Auto habe.

Ansonsten ist ein stabiler handlicher Schraubenzieher fast genauso praktisch einsetzbar wie ein Messer und keiner kann einem eine böse Absicht vorhalten.

Vegeto
15-04-2013, 10:44
Und einen Gürtel mit schöner, hochwertiger Schnalle kannst du sogar immer bei dir tragen.

Schnueffler
15-04-2013, 10:51
Zum Thema Rattan Stock, abgesägter Besenstil, oder sonstiges philipinisches Holz im Auto. Wenn ich einen Hund habe kann ich doch so einen Stock auch einfach als Spielzeug für diesen im Auto liegen haben. Fällt mir schwer zu sehen wie jemand mich verurteilen will weil ich einen Stock - egal ob rund, vierkant oder Ast - im Auto habe.

Ansonsten ist ein stabiler handlicher Schraubenzieher fast genauso praktisch einsetzbar wie ein Messer und keiner kann einem eine böse Absicht vorhalten.

Nochmal in Kurzform:
Dem Rattanstock wird nach Auslegung des WaffG die Hieb-und Stoßwaffeneigenschaft zuerkannt. Insbesondere wenn Teile davon getapt sind. Du darfst ihn ohne weiteres im Auto haben und auch sogar führen, wenn du 18 oder älter bist, da diese Waffe keinem Besitz- oder Führungsverbot unterliegt.
Abgesägter Besenstiel ist ja kein Stück Holz, was dazu gedacht ist im ursprünglichen Sinne, jemanden unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Was man bei einem Arnisstock aber sagen kann, auch wenn er im Training eingesetzt wird.

Vegeto
15-04-2013, 10:52
Der hier hat z.B. eine bemerkenswerte Schnalle, ist nur leider nicht mein Geschmack
Wiley Brother Belts- "Black Hoof Pick" - Red Owl Ledergürtel (http://www.redowl-lederguertel.de/Handgefertigte-Lederguertel/Wiley-Brother-Belts-Black-Hoof-Pick::8.html)

Onkel_Escobar
15-04-2013, 10:58
Verwunderlich finde ich immer wieder, das Menschen die KS/KK betreiben unabhängig von ihrem Alter der Meinung sind sie müßten sich für einen Konfliktfall zusätzlich bewaffnen.
Den reellen Wert der einzelnen Arten und Künste jetzt mal außer Acht gelassen.
Wozu lerne ich dann bitteschön kämpfen?

Ich fasse es nicht, aber hier bin ich einer Meinung mit Georgi.
Ich gehe davon aus, dass viele sich bewaffnen, weil immer mehr Waffen im Umlauf sind. Die Frage ist jedoch, löst Bewaffnung, das Problem der Bewaffnung?
Also als Normalbürger sollte man keinen Grund haben sich zu bewaffnen, ist jedenfalls meine Meinung. Jetzt mal Pfefferspray oder ähnliches aussenvor.

Ich war in den 33 Jahren meines Lebens in noch keiner Situation die ich nicht ohne Waffe lösen konnte.

Eskrima-Düsseldorf
15-04-2013, 10:58
Nochmal in Kurzform:
Dem Rattanstock wird nach Auslegung des WaffG die Hieb-und Stoßwaffeneigenschaft zuerkannt. Insbesondere wenn Teile davon getapt sind. Du darfst ihn ohne weiteres im Auto haben und auch sogar führen, wenn du 18 oder älter bist, da diese Waffe keinem Besitz- oder Führungsverbot unterliegt.
Abgesägter Besenstiel ist ja kein Stück Holz, was dazu gedacht ist im ursprünglichen Sinne, jemanden unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Was man bei einem Arnisstock aber sagen kann, auch wenn er im Training eingesetzt wird.

Meinem RattanTRAININGSGERÄT wurden doch die gefährlichen Eigenschaften genommen DAMIT man ihn SICHER beim TRAINING einsetzen kann. Er ist eben kein Schlagstock sondern die entschärfte Variante davon. Sinn und Zweck ist es doch eben nicht zu verletzen.

Ich finde ja mit diesen dämlichen Diskussionen wie gefährlich und wichtig wir doch alle sind weill wir ja eine "Waffe" tragen, führen, transportieren wie auch immer, wecken wir unnötig schlafende Hunde.

Ich sehe uns schon alle kleine Waffenscheine für unsere Rattanstöckchen beantragen ;)

Grüße
Christian

Eskrima-Düsseldorf
15-04-2013, 10:59
Ich war in den 33 Jahren meines Lebens in noch keiner Situation die ich nicht ohne Waffe lösen konnte.

Du vertickst ja auch Koka im großen Stil und hast Deine Leute für so etwas ;)

Onkel_Escobar
15-04-2013, 11:02
Du vertickst ja auch Koka im großen Stil und hast Deine Leute für so etwas ;)

Das ist eine Unterstellung sondergleichen. Pablo Escobar war ein gesetzestreuer Bürger. :D

Schnueffler
15-04-2013, 11:23
Meinem RattanTRAININGSGERÄT wurden doch die gefährlichen Eigenschaften genommen DAMIT man ihn SICHER beim TRAINING einsetzen kann. Er ist eben kein Schlagstock sondern die entschärfte Variante davon. Sinn und Zweck ist es doch eben nicht zu verletzen.

Ich sehe uns schon alle kleine Waffenscheine für unsere Rattanstöckchen beantragen ;)

Grüße
Christian

Das ist leider ein Politikum.

Denn wer wurde hauptsächlich mit dem Führungsverbot von Einhandmessern getroffen?
Nur der brave Bürger, der es als Wekzeug mit sich rumgetragen hat.

Wer wurde vom Verbot der Nun-Chakus und den Butterflymessern getroffen?
Der arme Sportler.

Diejeniegen die sich eh nicht dran gehalten haben, denen ist es auch heute noch schei*egal.

Was die Diskussion Wffe im Verhältnis zum Trainingsgerät betrifft, ist auch immer strittig. Es bleibt in meinen Augen immer noch eine Hieb- und Stichwaffe. Auch wenn sie komplett legal ist und auch keinem Führungsverbot unterliegt. (Ausgenommen Volksfeste, Demos, etc.)
Ich persönlich würde jedem bei ner Kontrolle erstmal die Arnisstöcke abnehmen und bei Seite legen. Nach der Kontrolle, wenn nichts war, würde ich sie ihm auch wieder zurück geben. Das Gleiche bei legal zu führenden Messern.
Und ich kenne auch keinen Kollegen, der es anders sieht.

hand-werker
15-04-2013, 11:27
ich trage ja weder waffen noch trainingsgeräte mit mir rum, aber was wäre, wenn ich in einer kontrolle nicht möchte, dass ein beamter ein legales (!) messer oder einen stock anfasst, beiseite legt etc., auch wenn ich es nachher wiederbekommen würde?

ist nur ne theoretische frage, aber darf ein beamter mein eigentum anrühren, wenn weder etwas gegen mich vorliegt / ich nicht verdächtigt werde und es erkennbar ist, dass es sich um komplett legale genestände handelt?

Kampfkater
15-04-2013, 11:32
Kann nur RibaldCorello zustimmen. Wenn schon, dann das komplette Arsenal.
Ich versuche so was immer noch mit Köpfchen und Training anzugehen.

Schnueffler
15-04-2013, 11:46
ich trage ja weder waffen noch trainingsgeräte mit mir rum, aber was wäre, wenn ich in einer kontrolle nicht möchte, dass ein beamter ein legales (!) messer oder einen stock anfasst, beiseite legt etc., auch wenn ich es nachher wiederbekommen würde?

ist nur ne theoretische frage, aber darf ein beamter mein eigentum anrühren, wenn weder etwas gegen mich vorliegt / ich nicht verdächtigt werde und es erkennbar ist, dass es sich um komplett legale genestände handelt?

Kommt immer auf die Situation an!
Du wirst von der Polizei auf der Autobahn rausgekellt, weil du zu schnell gefahren bist und dich dann einer Kontrolle unterziehen darfst. Wenn dann ein entsprechendes Messer da wäre, dürfte der Beamte es an sich nehmen oder dich von dem Messer entfernen.

Alex987
15-04-2013, 13:17
Ich war vor nicht so langer Zeit in Edinburgh(Schottland) zu Besuch auf einer Polizeiwache. Die Polizisten vor Ort haben mir erzählt, dass ein Polizist in Schottland lediglich einen Schlagstock und Pfefferspray dabei hat. Sofern ein Polizist dort eine Feuerwaffe benötigen sollte muss er extra ein Fahrzeug per Funk anfordern auf welchem zwei Pistolen und ein Gewehr mitgeführt werden.
Deren größtes Problem war derzeit eine Gang die teilweise mit Messern bewaffnet war. Trotz der "schlechten Bewaffnung" ist dort die Kriminalitätsrate sehr gering.

Beantwortet das nicht bereits die Frage ob man Waffen im Auto mitführen sollte?

Wuozup
15-04-2013, 13:35
ich trage ja weder waffen noch trainingsgeräte mit mir rum, aber was wäre, wenn ich in einer kontrolle nicht möchte, dass ein beamter ein legales (!) messer oder einen stock anfasst, beiseite legt etc., auch wenn ich es nachher wiederbekommen würde?

ist nur ne theoretische frage, aber darf ein beamter mein eigentum anrühren, wenn weder etwas gegen mich vorliegt / ich nicht verdächtigt werde und es erkennbar ist, dass es sich um komplett legale genestände handelt?

Ja darf er.
§ 43 PolG NRW:
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen,

1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,

2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen,

3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und die Sache verwendet werden kann, um

a) sich zu töten oder zu verletzen,

b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,

c) fremde Sachen zu beschädigen oder

d) die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.


Es ist ganz klar von einer Sache die rede und nicht von einer Waffe
Das würde somit also auch einen Schraubenzieher miteinbeziehen, weil damit damit auch verletzten, töten, Gesundheit schädigen usw.
Bei weiteren Fragen gerne auch per PM :)

re:torte
15-04-2013, 13:37
die sl 8 von Heckler & Koch ist auch schön kompakt für's Auto.

Korkell
15-04-2013, 15:08
-Kubotan
-Hammer
-Taschenlampe
-Irgendein handliches aber schweres langes Metallstück unbekannter Herkunft...
-Taser

hand-werker
15-04-2013, 15:11
backstein

Stachelratte
15-04-2013, 15:11
Dann ist es aber auch kein verbotener Gegenstand, sondern der Umgang ist damit verboten.

Das ist doch in dem Fall die Definition von verboten, dass der Umgang damit nicht erlaubt ist? Wobei es natürlich Ausnahmegenehmigungen für Sachverständige/Gutachter etc. gibt. Was sich trotzdem grundlegend unterscheidet von solchen Feuerwaffen, Munition etc., die zwar einer Erwerbsberechtigung bedürfen, aber nicht grundsätzlich verboten sind; oder allgemein Waffen, deren Umgang Minderjährigen verboten ist.

-----

Hier mal was zu der angesprochenen BGH-Rechtssprechung:

1. Soweit der Einsatz einer rechtswidrig geführten Schusswaffe durch Notwehr gerechtfertigt war, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des damit einhergehenden Führens derselben (BGH NStZ 1981, 299; BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98).

2. Die Strafbarkeit entfällt auch für alle Handlungen des Führens, Besitzens oder Erwerbens, die unmittelbar der Notwehr vorangehen, nicht aber, wenn ein längerer Zeitraum zwischen Einsatz und Beginn des Führens liegt (vorliegend das Führen während des gesamten Tatabends).
hrr-strafrecht.de - BGH 5 StR 45/99 - 18. Februar 1999 (LG Berlin) [ = NStZ 1999, 347 ] (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-45-99.php)

Die Waffendelikte, die in Zusammenhang mit der Notwehr stehen, sind auf jeden Fall straffrei. Wenn man die Waffe unabhängig davon schon länger besessen oder geführt hat, könnte das als separate Tat gewertet und verfolgt werden.

Es sollte daher tunlichst vermieden werden, dazu Einlassungen zu machen. Dann müsste das Gericht beweisen, dass wenn man mit dem Angreifer schon Stress hatte, man die Waffe nicht extra deshalb kurz vorher beschafft hat.

hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 508/09 - 13. Januar 2010 (LG Duisburg) [ = HRRS 2011 Nr. 23 = NStZ-RR 2010, 140 ] (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/09/3-508-09.php)
Bei dem Fall hier etwa wurde gar nicht ermittelt, ob der Wirt, der Opfer von Schutzgelderpressern war, die Waffe nun extra angeschafft hat, um sein Hausrecht gegen die Erpresser durchzusetzen, oder unabhängig davon -> wurde freigesprochen, das wäre er aber demnach auch der Fall gewesen, wenn er sie eben extra für diese Sache angeschafft hätte

Interessant ist auch der Fall hier, da hat eine Zeugin ausgesagt, dass sie die Waffe am Tag vorher in den Sachen ihres verstorbenen Ehemanns gefunden und dem Schützen gegeben hätte, damit er sie entsorgt / zur Waffenbehörde bringt. Damals waren solche 'nicht gewerblichen Transporte' durch Nicht-Berechtigte noch erlaubt und das Gericht musste zugunsten des Angeklagten davon ausgehen, dass die Geschichte so stimmt und er das auch tatsächlich vor hatte. Auch heute müsste es noch straffrei bleiben, wenn man die Waffe kurz vorher in einem Nachlass "gefunden" hat.
hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 45/01 - 10. Mai 2001 (LG Hildesheim) (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/01/3-45-01.php3)

Die zwei Urteile, die ich konkret angesprochen habe, konnte ich bisher leider nicht wieder finden, obwohl ich meine, dass die auch auf der Seite waren. Bei dem einem Fall handelte es sich quasi um einen Stalker, der die Leute schon vorher angegangen hatte und dann nachts einbrechen wollte, bei dem anderen Fall wurde die Waffe wie gesagt zu einer 'Aussprache' mitgenommen.

hand-werker
15-04-2013, 15:48
Hier mal was zu der angesprochenen BGH-Rechtssprechung:

hrr-strafrecht.de - BGH 5 StR 45/99 - 18. Februar 1999 (LG Berlin) [ = NStZ 1999, 347 ] (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-45-99.php)

Die Waffendelikte, die in Zusammenhang mit der Notwehr stehen, sind auf jeden Fall straffrei. Wenn man die Waffe unabhängig davon schon länger besessen oder geführt hat, könnte das als separate Tat gewertet und verfolgt werden.



das man die waffe schon länger führt, dürfte aber doch der normalfall sein. so wie ich das erste urteil als nicht-jurist verstehe, wäre das führen ja nur dann straffrei, wenn ich die waffe quasi unmittelbar vor der notwehr aufgehoben oder jemandem weggenommen hätte.

im regelfall dürfte es doch so sein, dass jemand illegal eine waffe besitzt, dieser besitz auch strafbar ist, nur die anwendung (und die folgen) im konkreten notwehrfall straffrei bleiben. oder sehe ich das falsch?

Tiju
15-04-2013, 16:26
Ja darf er.
§ 43 PolG NRW:
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen,

1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,

2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen,

3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und die Sache verwendet werden kann, um

a) sich zu töten oder zu verletzen,

b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,

c) fremde Sachen zu beschädigen oder

d) die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.


Es ist ganz klar von einer Sache die rede und nicht von einer Waffe
Das würde somit also auch einen Schraubenzieher miteinbeziehen, weil damit damit auch verletzten, töten, Gesundheit schädigen usw.
Bei weiteren Fragen gerne auch per PM :)

Das kommt mal sehr drauf an. Eine Sicherstellung ist nur bei einer festgehaltenen Person zulässig. Ein Festhalten bei einer Kontrolle ist etwas anderes als ein Anhalten. Festgehalten werden kann die Person nur, wenn ansonsten die Identität nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Außerdem ist immer noch, wie bei jeder behördlichen Maßnahme, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Diese Oberhysterie in unserem Ländle bezüglich Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen trotz sehr geringer Gewaltkriminalität geht mir erheblich auf die Nerven.

Siehe auch hier:



Ich war vor nicht so langer Zeit in Edinburgh(Schottland) zu Besuch auf einer Polizeiwache. Die Polizisten vor Ort haben mir erzählt, dass ein Polizist in Schottland lediglich einen Schlagstock und Pfefferspray dabei hat. Sofern ein Polizist dort eine Feuerwaffe benötigen sollte muss er extra ein Fahrzeug per Funk anfordern auf welchem zwei Pistolen und ein Gewehr mitgeführt werden.
Deren größtes Problem war derzeit eine Gang die teilweise mit Messern bewaffnet war. Trotz der "schlechten Bewaffnung" ist dort die Kriminalitätsrate sehr gering.

Beantwortet das nicht bereits die Frage ob man Waffen im Auto mitführen sollte?

Kriminalität mit Waffen hat nur sehr wenig mit dem Ausmaß legal verfügbarer Waffen zu tun. Wenn in Schottland jeder mit einer Pistole rumlaufen würde, wäre die Kriminalität auch nicht wesentlich anders als jetzt, wo jeder, der ein Taschenmesser bei sich hat, für 2 Jahre in den Knast wandern kann.

Alex987
15-04-2013, 16:56
Kriminalität mit Waffen hat nur sehr wenig mit dem Ausmaß legal verfügbarer Waffen zu tun. Wenn in Schottland jeder mit einer Pistole rumlaufen würde, wäre die Kriminalität auch nicht wesentlich anders als jetzt, wo jeder, der ein Taschenmesser bei sich hat, für 2 Jahre in den Knast wandern kann.


Ich glaube schon, dass es einen Unterschied macht ob die Leute bis an die Zähne bewaffnet sind (wie z.B. in den USA) oder ob selbst die Polizei keine Feuerwaffen trägt (wie in meinem Beispiel).

Nehmen wir als Beispiel den Streit von zwei Typen um einen Parkplatz. Wenn beide bewaffnet sind so besteht eine gewisse Chance, dass einer der beiden die Nerven verliert und seine Waffe einsetzt. Das kann schon bei einem kleinen Messer echt böse ausgehen. Sind beide nicht bewaffnet werden sie sich vielleicht gegenseitig ein paar aufs Maul hauen und der Fall taucht in der Statistik gar nicht erst auf.

Tuborgjugend
15-04-2013, 17:11
Ich glaube schon, dass es einen Unterschied macht ob die Leute bis an die Zähne bewaffnet sind (wie z.B. in den USA) oder ob selbst die Polizei keine Feuerwaffen trägt (wie in meinem Beispiel).

Nehmen wir als Beispiel den Streit von zwei Typen um einen Parkplatz. Wenn beide bewaffnet sind so besteht eine gewisse Chance, dass einer der beiden die Nerven verliert und seine Waffe einsetzt. Das kann schon bei einem kleinen Messer echt böse ausgehen. Sind beide nicht bewaffnet werden sie sich vielleicht gegenseitig ein paar aufs Maul hauen und der Fall taucht in der Statistik gar nicht erst auf.

Dein Beispiel ist so natürlich richtig, aber dennoch bezweifle ich, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Kriminalitätsrate und liberalen waffengesetzen besteht.

Neben den hochkriminellen USA sind die Waffengesetze nämlich noch in der Schweiz, Belgien, Kanada, Österreich und Finnland eher liberal und diese Länder sind jetzt nicht grade als Kriminalitätshochburgen bekannt.
Im Grunde kann man sagen, dass je totalitärer ein Staat ist, desto strengere Waffengesetze hat er

Die Gründe für Kriminalität findet man mMn eher bei sozialer Ungerechtigkeit und Armut (geht ja einher).

Alex987
15-04-2013, 17:30
Dein Beispiel ist so natürlich richtig, aber dennoch bezweifle ich, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Kriminalitätsrate und liberalen waffengesetzen besteht.

Neben den hochkriminellen USA sind die Waffengesetze nämlich noch in der Schweiz, Belgien, Kanada, Österreich und Finnland eher liberal und diese Länder sind jetzt nicht grade als Kriminalitätshochburgen bekannt.
Im Grunde kann man sagen, dass je totalitärer ein Staat ist, desto strengere Waffengesetze hat er

Die Gründe für Kriminalität findet man mMn eher bei sozialer Ungerechtigkeit und Armut (geht ja einher).


Natürlich hast du Recht, dass Armut und soziale Ungerechtigkeit zwei Faktoren sind welche die Kriminalität direkt beeinflussen.

Ich wollte damit auch nicht sagen, dass die Abschaffung aller Waffen automatisch zu weniger Kriminalität führt. Aber es ist nun mal so, dass Gewalt immer noch mehr Gewalt provoziert. Also um bei meinem Beispiel zu bleiben: Wenn der Polizist eine Pistole hat dann brauche ich als Krimineller mindestens auch eine Pistole oder noch besser eine Maschinenpistole. Und je mehr Waffen im Umlauf sind umso krasser die Folgen.

Stachelratte
15-04-2013, 17:56
Ich glaube schon, dass es einen Unterschied macht ob die Leute bis an die Zähne bewaffnet sind (wie z.B. in den USA) oder ob selbst die Polizei keine Feuerwaffen trägt (wie in meinem Beispiel).

In den USA sind gerade die Staaten mit den liberalsten Waffenrechten mit besonders wenig Kriminalität gesegnet, z.B. Vermont. Dagegen haben Staaten mit sehr strengen Waffenrechten wie z.B. Kalifornien trotzdem ein massives Kriminalitätsproblem, wobei aber generell auch in den USA nicht legal bewaffnete Bürger das Problem sind, sondern illegal bewaffnete Kriminelle, insbesondere schwerkriminelle Banden-Mitglieder.

Auch in Tschechien darf jeder unbescholtene Bürger nach einem einfachen Test (ähnlich unserer Sportschützensachkunde) zwei Kurzwaffen besitzen und öffentlich verdeckt führen. Von ständigen Parkplatzschießereien habe ich noch nicht gehört.

Dagegen werden die Täter auf der Insel trotz oder eher wegen der Waffenverbote immer hinterlistiger und gewalttätiger. Sie wissen ja, dass sie keine Gegenwehr zu fürchten haben, also wird jetzt auch eingebrochen, wenn Menschen im Haus sind. Anders als in den USA braucht es für diese Home-Invasions dort ja nicht mal ein schwerbewaffnetes Kommando.
Schusswaffen sind jetzt heiß begehrte Statussymbole unter den Kriminellen und werden untereinander für Taten vermietet; dadurch kann der Eigentümer der Waffe gut Geld machen, ohne selbst damit zu agieren. Messer sind angesichts waffenloser Opfer auch erheblich effektivere Tatmittel für den durchschnittlichen Kriminellen geworden, und der Kleinkriminelle, der früher nur ein Taschenmesser geführt hat, legt sich jetzt, um im Alltag weiter unter dem Radar zu bleiben, einen weit gefährlicheren, aber legalen Kampfhund zu.


Nehmen wir als Beispiel den Streit von zwei Typen um einen Parkplatz. Wenn beide bewaffnet sind so besteht eine gewisse Chance, dass einer der beiden die Nerven verliert und seine Waffe einsetzt.

Wenn beide bewaffnet sind, wird keiner mit der Waffe des anderen Bekanntschaft machen wollen und sich zurückhalten. "Bewaffnete Gesellschaften sind höfliche Gesellschaften."
Die meisten Täter machen doch nur von ihrer Waffe Gebrauch, wenn sie sich sicher sind, damit dem Opfer deutlich überlegen zu sein und ihr eigenes Risiko minimieren zu können. Auf einen Kampf mit einem gleichwertig bewaffneten Opfer legt es fast niemand an.


Das kann schon bei einem kleinen Messer echt böse ausgehen. Sind beide nicht bewaffnet werden sie sich vielleicht gegenseitig ein paar aufs Maul hauen und der Fall taucht in der Statistik gar nicht erst auf.

Hat einer eine Waffe, dann braucht er sie oft nur zu zeigen - der andere zieht den ******* ein, keiner wird verletzt und der Fall wird in der Regel auch nicht in der Statistik auftauchen. Beispiel:

Angriff auf offener Straße: Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Berlin bedroht - Berlin - Tagesspiegel (http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-offener-strasse-generalsekretaer-des-zentralrats-der-juden-in-berlin-bedroht/7188194.html)

Eine scharfe Schusswaffe hat ein ganz anderes Abschreckungspotential als ein "kleines Messer", wobei natürlich gerade in den Händen eines geübten Messerkämpfers und bei geringer Distanz das Messer die größere Gefahr darstellen kann; für den Normalbürger hat das aber trotzdem nicht dieses Drohpotential.

Allein die Gewissheit, wenn Schusswaffen jedem unbescholtenen Bürger zur Selbstverteidigung zur Verfügung stehen und viele eine Waffe haben, kann schon dazu führen, dass sich Täter zurückhalten. Oder dass zumindest ein bewaffneter Passant dem Opfer zur Hilfe kommt. In den USA gibt es solche Fälle öfter, dass Zivilisten einen Täter "at gunpoint" halten. In Deutschland wird eher weggesehen und weitergegangen.

Spätestens aber, nachdem ein Warnschuss abgegeben wurde, ist fast immer Schluss. Es gab in Deutschland schon so einige Fälle, wo einzelne Polizisten von einem gewalttätigen Mob gejagt wurden, dem ja klar war, dass der Beamte eine Waffe hat. Ein Warnschuss zeigt da Wirkung, obwohl der Beamte keine Chance hätte, alle Angreifer abzuhalten. Direkt in die Kugeln zu rennen, trauen sich aber doch nur die Wenigsten.

Kannix
15-04-2013, 19:42
Wie sieht es eigentlich aus mit einer Hellebarde?
Wenn ich die aus dem Handschuhfach zauber und später sage ich komm grad vom Flohmarkt und das ist Deko für unseren Speisesaal?

Kannix
15-04-2013, 19:47
Wenn beide bewaffnet sind, wird keiner mit der Waffe des anderen Bekanntschaft machen wollen und sich zurückhalten. "Bewaffnete Gesellschaften sind höfliche Gesellschaften."
Die meisten Täter machen doch nur von ihrer Waffe Gebrauch, wenn sie sich sicher sind, damit dem Opfer deutlich überlegen zu sein und ihr eigenes Risiko minimieren zu können. Auf einen Kampf mit einem gleichwertig bewaffneten Opfer legt es fast niemand an.



Hat einer eine Waffe, dann braucht er sie oft nur zu zeigen - der andere zieht den ******* ein, keiner wird verletzt und der Fall wird in der Regel auch nicht in der Statistik auftauchen. Beispiel:

Angriff auf offener Straße: Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Berlin bedroht - Berlin - Tagesspiegel (http://www.tagesspiegel.de/berlin/angriff-auf-offener-strasse-generalsekretaer-des-zentralrats-der-juden-in-berlin-bedroht/7188194.html)

Eine scharfe Schusswaffe hat ein ganz anderes Abschreckungspotential als ein "kleines Messer", wobei natürlich gerade in den Händen eines geübten Messerkämpfers und bei geringer Distanz das Messer die größere Gefahr darstellen kann; für den Normalbürger hat das aber trotzdem nicht dieses Drohpotential.

Allein die Gewissheit, wenn Schusswaffen jedem unbescholtenen Bürger zur Selbstverteidigung zur Verfügung stehen und viele eine Waffe haben, kann schon dazu führen, dass sich Täter zurückhalten. Oder dass zumindest ein bewaffneter Passant dem Opfer zur Hilfe kommt. In den USA gibt es solche Fälle öfter, dass Zivilisten einen Täter "at gunpoint" halten. In Deutschland wird eher weggesehen und weitergegangen.


Ist eine schöne Theorie, aber eben nur eine Theorie;)

gasts
15-04-2013, 20:04
Hier mal was zu der angesprochenen BGH-Rechtssprechung:

hrr-strafrecht.de - BGH 5 StR 45/99 - 18. Februar 1999 (LG Berlin) [ = NStZ 1999, 347 ] (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-45-99.php)

Die Waffendelikte, die in Zusammenhang mit der Notwehr stehen, sind auf jeden Fall straffrei. Wenn man die Waffe unabhängig davon schon länger besessen oder geführt hat, könnte das als separate Tat gewertet und verfolgt werden.


in dem hier verlinkten Fall ging es nach meinem Verständnis darum, dass das mit der Notwehr verbundene Führen entschuldigt ist, nicht aber die Tatsache, dass der Typ vorher mit der Waffe durch die Gegend gelaufen ist.



2. Die Strafbarkeit entfällt auch für alle Handlungen des Führens, Besitzens oder Erwerbens, die unmittelbar der Notwehr vorangehen, nicht aber, wenn ein längerer Zeitraum zwischen Einsatz und Beginn des Führens liegt (vorliegend das Führen während des gesamten Tatabends)


Da ist dann die Frage, was Gericht unter "unmittelbar" versteht.


Hier wurde wohl nur der Freispruch wg. Totschlags ausgesprochen, aber weiter empfohlen, die Strafe wg. unerlaubten Führens der Schusswaffe aufrechtzuerhalten, dabei aber eben zu trennen, zwischen dem unerlaubten Teil (am Tatabend) und dem entschuldigten Teil (Notwehrsituation).



Gleichwohl kann der Schuldspruch des angefochtenen Urteils bestehen bleiben. Denn die Anklage erfaßte - anders als in dem vom Senat in NStZ 1981, 299 entschiedenen Fall, in dem die Anklage ein weitergehendes Waffendelikt gänzlich unerwähnt ließ - eindeutig auch das zutreffend abgeurteilte strafbare Vergehen des Führens der Waffe am Tatabend bis zum Beginn des straflosen Schußwaffengebrauchs;





Es sollte daher tunlichst vermieden werden, dazu Einlassungen zu machen. Dann müsste das Gericht beweisen, dass wenn man mit dem Angreifer schon Stress hatte, man die Waffe nicht extra deshalb kurz vorher beschafft hat.


ob das Beschaffen einer Waffe, weil man mit jemandem Stress hat, noch unmittelbar mit einer Notwehrsituation zu tun hat, halte ich für zweifelhaft.
Sonst könnte ja jeder Sportschütze zu "Aussprachen" eine geladene Waffe mitnehmen und wäre dann im Notwehrfall entschuldigt.

georgi
15-04-2013, 20:42
Wie sieht es eigentlich aus mit einer Hellebarde?
Wenn ich die aus dem Handschuhfach zauber und später sage ich komm grad vom Flohmarkt und das ist Deko für unseren Speisesaal?

Dann hast nicht nur Du ein Problem sondern der Händler in der Folge auch, da der Handel selbst mit legal zu besitzenden Hieb-und Stichwaffen auf Flohmärkten nach meinen Wissensstand nicht erlaubt ist.

georgi
15-04-2013, 20:44
Ich fasse es nicht, aber hier bin ich einer Meinung mit Georgi.

Ich will hoffen das das deinerseits nicht zur Gewohnheit wird.

Schnueffler
15-04-2013, 21:52
Dann hast nicht nur Du ein Problem sondern der Händler in der Folge auch, da der Handel selbst mit legal zu besitzenden Hieb-und Stichwaffen auf Flohmärkten nach meinen Wissensstand nicht erlaubt ist.

Solange Käufer und Verkäufer über 18 sind, ist es kein Problem.
Was man dann natürlich sagen könnte, der Transport vom Stand zum Auto.
Auf fast jedem Flohmarkt findet man doch heute professionelle Messerhändler.

re:torte
15-04-2013, 21:56
Das gute alte Radkreuz ist auch nicht zu verachten.

Wolverine
15-04-2013, 22:56
Solange Käufer und Verkäufer über 18 sind, ist es kein Problem.
Was man dann natürlich sagen könnte, der Transport vom Stand zum Auto.
Auf fast jedem Flohmarkt findet man doch heute professionelle Messerhändler.

Im Normalfall ist der Verkauf aber verboten lt. §35, Absatz 3 WaffG:

Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:

1.im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung,
2.auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,
3.auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

Schnueffler
15-04-2013, 23:05
Im Normalfall ist der Verkauf aber verboten lt. §35, Absatz 3 WaffG:

Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:

1.im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung,
2.auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,
3.auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

Zumindest in großen Teilen NRWs gibt es die allgemeine Ausnahme für den Spezialmarkt nach § 68 GewO.
Somit sind bei Flohmärkten legale Waffen, welche frei zu führen sind, erlaubt zu verkaufen an über 18 Jährige.

Chryorn
16-04-2013, 05:47
Dem Rattanstock wird nach Auslegung des WaffG die Hieb-und Stoßwaffeneigenschaft zuerkannt. Insbesondere wenn Teile davon getapt sind. Du darfst ihn ohne weiteres im Auto haben und auch sogar führen, wenn du 18 oder älter bist, da diese Waffe keinem Besitz- oder Führungsverbot unterliegt.
Nein, eben nicht. Nur weil man mit einem Gegenstand Kriterien des gesetzlichen Tatbestands erfüllen kann, wird nicht automatisch der ganze Tatbestand erfüllt. Es ist ein ganz typischer Fehler, Gesetzestexte zu lesen und sich dann auf Teile davon zu versteifen und andere Teile zu ignorieren, weil sie unwichtig erscheinen. Die so unscheinbare Formulierung "ihrem Wesen nach" ist ein ganz Entscheidender Punkt des Gesetzes, deutlich wichtiger als "unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen".


Abgesägter Besenstiel ist ja kein Stück Holz, was dazu gedacht ist im ursprünglichen Sinne, jemanden unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Was man bei einem Arnisstock aber sagen kann, auch wenn er im Training eingesetzt wird.
Nein, kann man nicht. Ein großer Teil der in Deutschland verwendeten Arnis/Escrima/Kali/etc-Stöcke stammt nicht von teuren Lieferanten von Kampfsportartikeln sondern von Lieferanten von Rattan-Erzeugnissen. Nach deiner Argumentation wären die Rattanstöcke, die ursprünglich Möbel werden sollten, also keine Waffen. Die Rattanstöcke, die von Kwon oder Budoten verkauft werden, wären es aber. Aber selbst diese Unstimmigkeit ist nicht wichtig.
Entscheiden ist folgendes: Nur weil alle möglichen Arten von Holzgegenständen in den Katalogen als Trainingswaffen bezeichnet werden, macht sie das nicht zu Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Es ist grundsätzlich nicht der Sinn eines Trainingsgerätes oder Sportgerätes, Verletzungen zu verursachen. - Es ist völlig egal, was man damit für Schaden anrichten kann. Da sind wir wieder bei der unscheinbaren Formulierung "ihrem Wesen nach dazu bestimmt". Es ist völlig egal, wie vielen Leuten mit Baseballschlägern pro Jahr der Schädel eingeschlagen wird, das macht Baseballschläger nicht zu Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes. Auch dann nicht, wenn sie von "Cold Steel" hergestellt werden und bei einem Händler wie "Swords & More" gekauft werden. Ein Sportgerät bleibt ein Sportgerät. Egal ob es nun ein Baseballschläger, ein Rattanstock oder ein Florett aus dem Sportfechten ist.

Darüber hinaus hat das BKA kategorisch festgestellt, dass es für die Waffeneigenschaft erforderlich ist, dass der betreffende Gegenstand gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllen muss. Bei einem einfachen Rattanstock liegen diese nicht vor. Selbst für einen Kubotan hat das BKA dies verneint und ein Gegenstand aus eloxiertem Aluminium mit Öse am Ende ist um einiges aufwendiger gearbeitet als ein Stock, auch wenn dieser Stock geschliffen, poliert, lackiert oder mit Klebeband umwickelt ist. Politur, Lack, Klebeband oder Brandmuster begründen keine Waffeneigenschaft. Optik kann in Zweifelsfällen allenfalls ein Indiz sein. Aber ein Stock ist unstrittig. Nur weil ein Streifenpolizist genauer hinguckt und evtl. nachfragt und sogar beschlagnahmt, wenn er bei einer Kontrolle auf einen Stock stößt, bedeutet das nicht, dass die juristische Einstufung eines Stocks streitig wäre. Der typische Polizist ist kein Jurist und handelt oft nach praktischen Kriterien, der Situation entsprechend. Das ist Teil seines Ermessensspielraums. Der spezialisierte Jurist kann die Sachlage später im Nachhinein von seinem sicheren Schreibtisch aus beurteilen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Spätestens da ist dann der Stock keine Waffe mehr sondern allenfalls noch ein gefährliches Werkzeug.

Wolverine
16-04-2013, 06:53
@Schnüffler
Darum schrieb ich ja auch "im Normalfall" ;)


Im Normalfall ist der Verkauf aber verboten ... [/I]

Tiju
16-04-2013, 07:42
Natürlich hast du Recht, dass Armut und soziale Ungerechtigkeit zwei Faktoren sind welche die Kriminalität direkt beeinflussen.

Ich wollte damit auch nicht sagen, dass die Abschaffung aller Waffen automatisch zu weniger Kriminalität führt. Aber es ist nun mal so, dass Gewalt immer noch mehr Gewalt provoziert. Also um bei meinem Beispiel zu bleiben: Wenn der Polizist eine Pistole hat dann brauche ich als Krimineller mindestens auch eine Pistole oder noch besser eine Maschinenpistole. Und je mehr Waffen im Umlauf sind umso krasser die Folgen.

Man kann hier aus einem reichhaltigen Schatz kriminologischer Untersuchungen schöpfen, die deinen Glauben bestätigen oder widerlegen. Viele kommen aus den USA, wo es nicht nur eine große und einflußreiche Waffenlobby, sondern auch eine große und einflußreiche Anti-Waffenlobby gibt.

Wenn man sich die Untersuchungen näher anschaut, komme ich zum Ergebnis, daß von den drei möglichen Positionen (Waffen-schaden, Waffen-nutzen, Waffen-sind-egal) die Waffen-sind egal-Theoretiker die besseren Argumente auf ihrer Seite haben, will sagen, die durchgeführten Studien sind besser gemacht, valider und verläßlicher.

Was aber gar nicht geht, sind solche populären Aussagen wie "man schaue nur mal, wie es in den USA ist". Ja, wie ist es denn da? Und was vergleicht man damit? Man kann z.B., was ein Standard der Waffengegner ist, nicht einfach USA (viele Schußwaffen, viele Gewaltdelikte) mit Japan (fast keine Schußwaffen, wenig Gewaltdelikte) vergleichen und daraus Schlüsse auf den Einfluß von Schußwaffenverfügbarkeit auf Gewaltdelikte ziehen. Solche bivariaten Analysen führen leicht in die Irre.

Alex987
16-04-2013, 08:24
Der entscheidende Punkt meiner Aussage ist, dass Gewalt immer noch zu mehr Gewalt führt. Wenn die eine Seite mehr Waffen hat wird die andere Seite bestrebt sein noch mehr Waffen zu besitzen. Und ich glaube auch weder an die Theorie, dass eine bewaffnete Bevölkerung eine friedlichere Bevölkerung ist noch daran, dass um die Zivilcourage in den USA so viel besser bestellt ist als z.B. hier in Deutschland. Aber mich würden genauere Daten dazu mal interessieren (Sofern es die überhaupt gibt).

Eskrima-Düsseldorf
16-04-2013, 08:28
Wie sieht es eigentlich aus mit einer Hellebarde?
Wenn ich die aus dem Handschuhfach zauber und später sage ich komm grad vom Flohmarkt und das ist Deko für unseren Speisesaal?

Go Go Gadgeto Hellebarde :D

Ich halte es mit Borat und fahre die Zigeunergruppen weiterhin einfach über den Haufen ...

cross-over
16-04-2013, 11:03
Nochmal in Kurzform:
Dem Rattanstock wird nach Auslegung des WaffG die Hieb-und Stoßwaffeneigenschaft zuerkannt. Insbesondere wenn Teile davon getapt sind. Du darfst ihn ohne weiteres im Auto haben und auch sogar führen, wenn du 18 oder älter bist, da diese Waffe keinem Besitz- oder Führungsverbot unterliegt.
Abgesägter Besenstiel ist ja kein Stück Holz, was dazu gedacht ist im ursprünglichen Sinne, jemanden unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Was man bei einem Arnisstock aber sagen kann, auch wenn er im Training eingesetzt wird.

Das zu dem Thema Rattanstock usw. hatten wir doch schon alles hier:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/arnis-stock-hanbo-jo-bo-waffe-sportger-t-142495/#post2763187



Auch tragbare Gegenstände, die zur Verwendung bei Kampfsportarten hergestellt wurden, zählen wegen ihrer Zweckbestimmung zu den Sportgeräten und nicht zu den Waffen. So werden bspw. der sog. Escrima Stock, ca. 70 cm lang und 2,5 cm Durchmesser aus Rattan-Bambus oder Hartholz bzw. der BO-Stab oder JO-Stab aus Eiche bis 180 cm lang für asiatische Kampfsportarten benutzt. Ursprünglich waren dies Wanderstäbe für Mönche und Bauern. Diese Gegenstände unterliegen nicht dem WaffG.

Quelle: Waffengesetz: WaffG | Gade / Stoppa | beck-shop.de (http://www.beck-shop.de/Gade-Stoppa-Waffengesetz-WaffG/productview.aspx?product=8485474) nachzulesen Seite 27, Zeile 40 - 46

Tiju
16-04-2013, 12:18
Der entscheidende Punkt meiner Aussage ist, dass Gewalt immer noch zu mehr Gewalt führt. Wenn die eine Seite mehr Waffen hat wird die andere Seite bestrebt sein noch mehr Waffen zu besitzen. Und ich glaube auch weder an die Theorie, dass eine bewaffnete Bevölkerung eine friedlichere Bevölkerung ist noch daran, dass um die Zivilcourage in den USA so viel besser bestellt ist als z.B. hier in Deutschland. Aber mich würden genauere Daten dazu mal interessieren (Sofern es die überhaupt gibt).

Klar gibt es da Daten zu. Du kannst mal damit Gun control - Wikipedia, the free encyclopedia (http://en.wikipedia.org/wiki/Gun_control) anfangen und dich dann durcharbeiten.

Das Problem ist, nicht alle Studien sind gleich gut gemacht, oft deckt die Studie nicht das Ergebnis ab, zu dem die Durchführenden kommen. Wohl oder übel muß man daher einzelne Studien durchackern, wenn man sich selbst ein Bild machen will.

Und Gewalt bei Selbstverteidigung führt in zivilisierten Staaten in der Regel nicht zu mehr Gewalt bei den Straftaten. Es gibt z.B. auch nicht die oft kolportierte Aufrüstungsspirale, wo jeder Gangster am Schluß eine Atombombe hat. Das liegt an der Eigenart der Delikte, bei denen Waffen benutzt werden. Die Gewalt- und Waffenspirale hört in der Regel bei Kurzwaffen (Pistole/Revolver) auf. Also, wenn der Verteidiger sich eine Pistole besorgt, besorgt sich der Angreifer kein Maschinengewehr oder schießt sofort (beides ist äußerst unpraktisch für typische Verbrechen), sondern sucht ein anderes Opfer oder läuft weg.

Die Zivilcourage ist in manchen Gegenden der USA vielleicht höher entwickelt als bei uns, in anderen nicht. Kann man schwer beurteilen. Wenn man die Mittel nicht hat, ist es halt oft schwer, Zivilcourage zu zeigen. Es gibt jedenfalls trotz generell sinkenden Trends viel mehr Gewaltverbrechen in den USA als bei uns, aus bestimmten sozialen und ideologischen Gründen, von daher müssen wir uns nicht zu sehr beklagen. :)

Stachelratte
16-04-2013, 16:32
Es gibt jedenfalls trotz generell sinkenden Trends viel mehr Gewaltverbrechen in den USA als bei uns

Ja, die Zahl der Gewaltdelikte nimmt in den USA stetig ab - gleichzeitig steigt die Zahl verkaufter Waffen enorm!

gasts
16-04-2013, 17:01
Ja, die Zahl der Gewaltdelikte nimmt in den USA stetig ab


da sitzen ja auch achtmal soviele Leute im Knast wie hier (pro Einwohner, nicht absolut)

Tiju
17-04-2013, 08:47
Ja, die Zahl der Gewaltdelikte nimmt in den USA stetig ab - gleichzeitig steigt die Zahl verkaufter Waffen enorm!

Die Anzahl und Verfügbarkeit von Waffen und die Zahl der Gewaltdelikte sind eben nicht relevant korreliert, mit der Ausnahme, das medienwirksame Gewalttaten zum vermehrten Kauf von Waffen führen.

Pepegrino
15-05-2013, 07:40
Hallo,

ich bin noch relativ neu hier in diesem Bereich und hätte dementsprechend einmal eine Frage, die schon ein bisschen ins Recht hineingeht. Und zwar hat sich ein guter Kollege von mir bei pfefferpistole.com (http://www.pfefferpistole.com/jet-protector-jpx.html) so eine "Abwehrpistole" gekauft und diesen im Handschuhfach liegen. Ist das denn überhaupt erlaubt oder kann da bei einer polizeilichen Kontrolle was passieren?

Gruß

SocialistHEI
15-05-2013, 12:27
Hallo liebe Waffen- & Rechtsexperten!

Durch einige Vorkommnisse, und da ich häufig im Auto unterwegs bin, habe ich mir über die Möglichkeit Gedanken gemacht, eine Waffe im Auto mitzuführen. Ich dachte an einen Schlagstock oder ein Messer. Inwiefern ist das rechtlich erlaubt, bzw. möglich?

Ich bin 18 Jahre, keine Vorstrafen o.ä.

Grund: Habe heute aus dem Auto heraus, im Vorbeifahren, eine Schlägerei gesehen, in der mehrere Jugendliche auf einen losgegangen sind. Ich habe angehalten, und habe es für einige Zeit aus dem Rückspiegel beobachtet, dann aber festgestellt, dass die nur irgendwelche Filmszenen nachgespielt haben.
(Jackie Chan halt, haben wir in dem Alter auch gemacht :rolleyes::D )

Dennoch hat mich der Anlass zum Denken angeregt. Ne Pistole.... die kriegste günstig auf dem polnischen Schwarzmarkt. Ansonsten Tonfa, Dolche, Escrima-Stöcke, Baseballschläger, Elektroschocker, Wurfmesser, Beile / Äxte, Machete.... sei doch mal kreativ.

KampfBeast
15-05-2013, 12:28
messer

Hau.drauf.wie.nix
15-05-2013, 12:40
Eine ausziehbare Hellebarde :D

Schnueffler
15-05-2013, 12:41
Noch hat der TE laut seiner Aussage keine Vorstrafen.
Wenn ich mir hier aber eure Vorschläge so ansehe, wird es sich bestimmt bald ändern.

Hau.drauf.wie.nix
15-05-2013, 12:43
Noch hat der TE laut seiner Aussage keine Vorstrafen.
Wenn ich mir hier aber eure Vorschläge so ansehe, wird es sich bestimmt bald ändern.

Ach komm, die ausziehbare Hellebarde sieht im Handschuhfach doch keiner :D

Punkt
15-05-2013, 12:45
Eine ausziehbare Hellebarde :D

Klapp-Helebarde! Gibts bestimmt! :D

@Schnüffler:
Naja, er bettelt ja geradezu darum. Ist eh fraglich, was im Auto Sinn macht. Pfefferspray eher nicht, Schreckschusswaffe mit CS-Munition ebenfalls nicht, Messer nur bei gekonntem Umgang. Scharfe Waffen nur wenn er grad von der Jagd kommt. Im Prinzip gibts da halt nix, was Sinn macht. ;)

Beercules
15-05-2013, 13:52
Mag-Lite

Schnueffler
15-05-2013, 14:04
Ach komm, die ausziehbare Hellebarde sieht im Handschuhfach doch keiner :D

Du warst auch nicht gemeint. ;)

Terao
15-05-2013, 14:09
Die Anzahl und Verfügbarkeit von Waffen und die Zahl der Gewaltdelikte sind eben nicht relevant korreliert, mit der Ausnahme, das medienwirksame Gewalttaten zum vermehrten Kauf von Waffen führen.Daran hab ich Zweifel. Spontan würde ich ja sagen, dass das mehr oder weniger griffbereite Führen von Waffen nicht nur mit der Anzahl, sondern auch der Schwere von Gewaltdelikten positiv korreliert. Zum einen, weil die Anzahl mitgeführter Waffen in ohnehin allgemein gewalttätigeren Zeiten/Gegenden/Subkulturen höher ist, zum anderen, weil die Hemmschwelle sinkt, es "drauf ankommen" zu lassen, weil die subjektive Gefahr, selber auf der Verliererseite zu stehen, bei griffbereiter Waffe (wenn auch vielleicht manchmal fälschlicherweise) geringer eingeschätzt wird (zumindest, solange man nicht sieht, dass der andere auch eine hat).

Soweit nur meine naive Theorie. Bin für anderslautende Studien offen.

Schnueffler
15-05-2013, 14:29
Schau mal nach Texas/USA. Dort trägt man die Waffen offen und die Gewaltdelikte sind sehr gering, da jeder Angreifer weiß, auf was er sich einlassen würde.

Wuozup
15-05-2013, 15:41
Schau mal nach Texas/USA. Dort trägt man die Waffen offen und die Gewaltdelikte sind sehr gering, da jeder Angreifer weiß, auf was er sich einlassen würde.

Offen ist noch nett gesagt.
Ich hab Verwandte in den USA leben und war schon drüben:
In manchen Gegenden hängt man sich dort die Shotgun standesgemäß anstelle
des Wackeldackels in den Kofferraum.

In anderen Bezieken gibt es so gut wie keine Autodiebstähle mehr: Dort darf man ohne Vorwarnung auf potentielle Autodiebe schießen.

Das artet dann so aus, dass der besitzer sein Auto vors Cafe stellt und seinen Revolver griffbereit neben seinen Kaffee legt.


Effizient? Ja
Moralisch, richtig vertretbar? Nein

Pyriander
15-05-2013, 16:04
Schau mal nach Texas/USA. Dort trägt man die Waffen offen und die Gewaltdelikte sind sehr gering, da jeder Angreifer weiß, auf was er sich einlassen würde.

Nur dazu kurz: sehr gering sind sie in Texas nicht:Crime in the United States - Wikipedia, the free encyclopedia (http://en.wikipedia.org/wiki/Crime_in_the_United_States#States)

es gibt zwar schlimmere, aber Texas ist schon im unteren Drittel.

Terao
15-05-2013, 18:02
Texas/USA. Dort trägt man die Waffen offen und die Gewaltdelikte sind sehr geringOh. "Sehr gering" heißt dann bloß doppelt so hoch wie bei uns und fünfmal so hoch wie etwa in Japan mit seiner noch viel restriktiveren Waffengesetzgebung? Obwohl die armen Teufel, die erschossen wurden, weil sie "wie Autodiebe" aussahen, wahrscheinlich gar nicht mitgezählt werden?:D


Ernsthaft: Ohne verlässliche Zahlen ist das alles reine Spekulation. Gerade "Gewaltdelikte" werden zwischen Jahren und Ländern sehr unterschiedlich definiert, was zu nicht wirklich vergleichbaren Zahlen führt, wenn man kein Experte ist.
Trotzdem darf man ja ne Meinung haben. Und mir ist wohler, wenn nicht jeder selbsternannte brave Bürger mit Sheriffsallüren abends bewaffnet sein Bierchen trinkt. Ich könnte ja mal versehentlich aussehen wie ein Autodieb.

Savateur73
16-05-2013, 08:49
Offen ist noch nett gesagt.
Ich hab Verwandte in den USA leben und war schon drüben:
In manchen Gegenden hängt man sich dort die Shotgun standesgemäß anstelle
des Wackeldackels in den Kofferraum.

In anderen Bezieken gibt es so gut wie keine Autodiebstähle mehr: Dort darf man ohne Vorwarnung auf potentielle Autodiebe schießen.

Das artet dann so aus, dass der besitzer sein Auto vors Cafe stellt und seinen Revolver griffbereit neben seinen Kaffee legt.


Effizient? Ja
Moralisch, richtig vertretbar? Nein
Moralisch vertretbar, aber sicher da kein Mensch das Recht hat andere zu überfallen.:cool:
Das muss in eure Köpfe rein, dann haben wir Ruhe in der Gesellschaft.

DerUnkurze
16-05-2013, 11:56
Moralisch vertretbar, aber sicher da kein Mensch das Recht hat andere zu überfallen.:cool:
Das muss in eure Köpfe rein, dann haben wir Ruhe in der Gesellschaft.
1) Ein diebstahl ist kein Raub.
2) Die Moral in der es ok ist einen potentiellen Dieb zu erschießen will ich lieber nicht kennen.

Savateur73
16-05-2013, 13:20
1) Ein diebstahl ist kein Raub.
2) Die Moral in der es ok ist einen potentiellen Dieb zu erschießen will ich lieber nicht kennen.

Na,sicher! Dann hat man ein Problem weniger und ökonomisch ist eine Kugel auch im Vergleich zu einem Gerichtsprozess!
Denn Gewalt und Kriminalität muss ausgemerzt werden, denn nur so können gute Bürger beschützt werden.
Im Moment habe ich das Gefühl das Täter in Deutschland besser dran sind als Opfer.

Fips
16-05-2013, 16:20
Na,sicher! Dann hat man ein Problem weniger und ökonomisch ist eine Kugel auch im Vergleich zu einem Gerichtsprozess!
Denn Gewalt und Kriminalität muss ausgemerzt werden, denn nur so können gute Bürger beschützt werden.
Im Moment habe ich das Gefühl das Täter in Deutschland besser dran sind als Opfer.

Herzlichen Glückwunsch! Das hat Chancen der dümmste KKB-Post des Jahres zu werden!

Kannix
16-05-2013, 22:01
Herzlichen Glückwunsch! Das hat Chancen der dümmste KKB-Post des Jahres zu werden!
Wenn er nicht noch einen draufsetzt;)

D_LU
17-05-2013, 07:32
Ernsthaft: Ohne verlässliche Zahlen ist das alles reine Spekulation. Gerade "Gewaltdelikte" werden zwischen Jahren und Ländern sehr unterschiedlich definiert, was zu nicht wirklich vergleichbaren Zahlen führt, wenn man kein Experte ist.
.

Es gibt schon sehr belastbare Studien darüber das ein liberales WaffG dazu führt das die Anzahl der Straftaten geringer wird. Da wäre z.B Lott oder diverse Studien der jeweiligen Bundesstaaten in denen nach einer Liberalisierung die Straftaten signifikant zurückgegeangen sind.

Im Gegensatz dazu gibt es mindestens 2 Fälle in denen nach einer Verschärfung des WaffG die Anzahl der Straftaten gestiegen ist. In Grossbritanien und Australien/Neuseeland.

Auch in unserer europäischen Nachbarschaft gibt es Staaten die trotz liberalen WaffG weniger Straftaten verzeichnen.




Trotzdem darf man ja ne Meinung haben. Und mir ist wohler, wenn nicht jeder selbsternannte brave Bürger mit Sheriffsallüren abends bewaffnet sein Bierchen trinkt. Ich könnte ja mal versehentlich aussehen wie ein Autodieb .

Dem stimme ich Dir zu.
Wenn der oben genannte allerdings keine Sheriffallüren hat, vom Staat überprüft worden ist ob er wirklich brav ist, eine regelmäßige Ausbildung nachweisen kann und das Bierchen weglassen würden hätte ich kein Problem damit wenn er verdeckt eine Schusswaffe führen würde.

hand-werker
17-05-2013, 07:39
...und das Bierchen weglassen würden hätte ich kein Problem damit wenn er verdeckt eine Schusswaffe führen würde.

aber gefühlte 50% der hier diskutierten sv-situationen ergeben sich ja nur deshalb, weil beide das bierchen nicht weggelassen haben und dann klären müssen, wer das dickere fortpflanzungsorgan hat.

wofür also ne knarre, wenn ich dann nicht mehr saufen darf?:D

dayan
17-05-2013, 07:49
mal ne allgemeinere frage:
ich meine gelesen zu haben, dass das auto genauso wie die wohnung als privatsphäre gewertet wird, also das ich zb auch nackt autofahren darf, weil das keinen was angeht. das müsste ja auch heißen, dass führungsverbote im auto nicht greifen, oder? darf ja entsprechende gegenstände auch zu hause rumliegen haben.

D.Fink
17-05-2013, 08:04
Da hast du leider was falsches gelesen, und du darfst nicht nackt Autofahren.

Terao
17-05-2013, 08:08
Wenn der oben genannte allerdings keine Sheriffallüren hat, vom Staat überprüft worden ist ob er wirklich brav ist, eine regelmäßige Ausbildung nachweisen kann und das Bierchen weglassen würden hätte ich kein Problem damit wenn er verdeckt eine Schusswaffe führen würde.Schwierig. Der Gesetzgeber kann ja nicht in die Menschen hineinsehen. D.h., er kann bestenfalls feststellen, ob jemand bereits einschlägig straffällig geworden ist. Bis zu seiner ersten Überreaktion mit strafrechtlich relevanten und amtlich festgestellten Folgen ist jeder ein braver Bürger (selbst Leute, die wie unser Savateur denken:ups:). Ob unser braver Bürger ein bissl cholerisch ist oder manchmal an dunklen Abenden ein wenig zur Paranoia neigt, wenn ihm ne dunkle Gestalt entgegenkommt, oder ob er mal in die blöde Situation kommt, unverhofft dem heimlichen Freund seiner Gattin gegenüberzustehen, kann der Gesetzgeber weder brauchbar voraussagen, noch will oder sollte er das. Und ne 0,0-Promille-Grenze für Waffenträger lässt sich erst recht nicht flächendeckend überprüfen und durchsetzen. Das klappt ja nichtmal im Straßenverkehr (obwohl man sein Auto ja nicht verdeckt mit sich führt).

Schauen wir uns doch nur mal den Eingangspost an, und stellen uns vor, unser Threadersteller habe da ne Waffe verdeckt mit sich getragen. Hätte die Szene besser geendet, wenn er seine Knarre gezogen und mit Donnerstimme Einhalt geboten hätte? Was, wenn die Filmszenennachspieler sich daraufhin ihrerseits bedroht gefühlt und ihre Waffen gezogen hätten? Will wirklich jemand solche Quentin-Tarantino-Szenen im deutschen Straßenalltag haben?


...und nochmal zur Auflockerung:
http://www.youtube.com/watch?v=xIpLd0WQKCY

dayan
17-05-2013, 18:03
Da hast du leider was falsches gelesen, und du darfst nicht nackt Autofahren.

nein, da bin ich ziemlich sicher. war ein gerichtsurteil letztes jahr.

Nackt Autofahren - Aussteigen - JuraForum.de (http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/nackt-autofahren-aussteigen-404355)

den ursprünglichen link finde ich aber gerade auf die schnelle nicht mehr - vielleicht später.

Vanco
17-05-2013, 20:56
Schlagstöcke und co werden bei einer Polizei Kontrolle Beschlagnammt und vernichtet.Auch Optisch Normale gegen Stände wo ein Messer drin versteck ist.

Schnueffler
17-05-2013, 21:01
Schlagstöcke und co werden bei einer Polizei Kontrolle Beschlagnammt und vernichtet.Auch Optisch Normale gegen Stände wo ein Messer drin versteck ist.

Das eine ist ggf. eine Hieb- und Stoßwaffe, das andere eine verbotene Waffe.

Kaybee
17-05-2013, 21:49
Da hast du leider was falsches gelesen, und du darfst nicht nackt Autofahren.

Verdammt! Also ab morgen wieder die Unterhose anziehen. :narf::cry::cry: :D:D:D

Schnueffler
17-05-2013, 21:58
Verdammt! Also ab morgen wieder die Unterhose anziehen. :narf::cry::cry: :D:D:D

Bei dir reicht doch der Leopardenstring! ;)

Kaybee
17-05-2013, 22:01
:megalach::megalach::megalach::teufling:

D.Fink
17-05-2013, 22:39
nein, da bin ich ziemlich sicher. war ein gerichtsurteil letztes jahr.

Nackt Autofahren - Aussteigen - JuraForum.de (http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/nackt-autofahren-aussteigen-404355)

den ursprünglichen link finde ich aber gerade auf die schnelle nicht mehr - vielleicht später.

www.dejure.org/gesetze/OWiG/118.html

Aber da gibt es andere Experten hier im Forum.

Hungrig
17-05-2013, 23:19
Hab nen Bolzenschneider auf dem Beifahrersitz liegen. ;)

Vegeto
18-05-2013, 19:32
Manche haben ihre Alte auf dem Beifahrersitz sitzen...

Nico S.
18-05-2013, 20:26
Doppelmesser einfach ins Handschuhfach oder alternativ ein
Küchenmesser. Genau maximale Klingen länge ist vorsichtshalber
im Gesetzbuch nach zu lesen:-§. Aber solange die Messer fest stehen
gibt es da einen relativ hohen Verhandlungsspielraum. Dazu ist natürlich
Pfeffer-spray eine schöne Sache und für die wirklich Bösen Situationen
Messer dichte Handschuhe die bekommt man im Security Bereich zu kaufen.

dirtrider4life
18-05-2013, 20:49
Was sind den das für Handschuhe?
Sicher dass die auch vor nem guten Messer schützen?

Da gibts gute PM-Stähle die die auch Kevlar wie Butter schneiden.
Gerade dann wenn da noch ein Wellenschliff dran ist wär ich da sehr vorschtig!
Bei Stahl ist das nur ne Frage der Kraft.
Also verlassen würde ich mich auf die nicht solange da nicht ne Menge Stahl verarbeitet wurde.

Hier mal reinschauen

http://4-seasons.tv/film/kaufberatung-fuer-globetrotter-messer

dayan
18-05-2013, 23:36
ich hab keine lust mehr auf diese schrott-seite.

dayan
18-05-2013, 23:47
ach ja: die fma-sparte ist hier das einzige was sich zu lesen lohnt.

dirtrider4life
18-05-2013, 23:53
ich hab keine lust mehr auf diese schrott-seite.

Schlechte Laune, Frust?

Das geht im Normalfall vorbei, die Sonne scheint bald wieder! :blume:

raien
19-05-2013, 06:14
Manche haben ihre Alte auf dem Beifahrersitz sitzen...

:D:D:halbyeaha:halbyeaha

Schnueffler
19-05-2013, 09:57
Manche haben ihre Alte auf dem Beifahrersitz sitzen...

Und das ist genug Abschreckung und kann auch als Angriffswaffe verwendet werden! :ups:

physiker91
19-05-2013, 10:38
Oh man :D

Kaybee
19-05-2013, 13:41
:hammer::megalach::megalach::megalach:

Punkt
19-05-2013, 14:26
Und das ist genug Abschreckung und kann auch als Angriffswaffe verwendet werden! :ups:

Allerdings hat es (im Regelfall) einen entscheidenden Nachteil, wenn die Alte immer mitgeführt werden muss:
Mann kann auf den Unbegrenzten Autobahnstücken nichtmehr fahren wie der Teufel. Zitat "Fahr langsam, Du hast Mitfahrer an Bord!!!" "Achso, upps..." ;)

D.Fink
19-05-2013, 14:36
Allerdings hat es (im Regelfall) einen entscheidenden Nachteil, wenn die Alte immer mitgeführt werden muss:
Mann kann auf den Unbegrenzten Autobahnstücken nichtmehr fahren wie der Teufel. Zitat "Fahr langsam, Du hast Mitfahrer an Bord!!!" "Achso, upps..." ;)

Das kenn ich, aber wenn Sie gefahren ist zeigte der Tacho meist 240 km/h. An

Schnueffler
19-05-2013, 14:50
Allerdings hat es (im Regelfall) einen entscheidenden Nachteil, wenn die Alte immer mitgeführt werden muss:
Mann kann auf den Unbegrenzten Autobahnstücken nichtmehr fahren wie der Teufel. Zitat "Fahr langsam, Du hast Mitfahrer an Bord!!!" "Achso, upps..." ;)

Kennste kein Panzertape???
Hilft sehr!

Punkt
19-05-2013, 14:59
Kennste kein Panzertape???
Hilft sehr!

Ich bin ein Freund der Holzhammermethode! ;) :halbyeaha

Und wenn es akut wird, dann müssen die Bierkisten aus dem Kofferraum eben in den Fond verlagert werden.

In diesem Sinne,
"It's a man's world.",
Punkt ;) :D

Dietrich von Bern
20-05-2013, 12:29
Ich fühle mich sicher und nehme nix mit.

Ach so, und IM AUTO bist Du doch sowieso sicher...
Und ein mobiltelefon hat doch Heute auch jeder...

Wenn ich woanders wohnen würde und mich unsicher fühlen würde, dann würde ich nur etwas mitnehmen was ich auch ohne zu zögern einsetzen würde:
ein paar Kieselsteine in der einen und ein paar Socken in der anderen Tasche...
Auf ein paar Meter kann man werfen - aus nächster Nähe "Murmelstrumpf" :D
Ein "Warnschuss" auf die Beine sollte reichen ;)