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Vollständige Version anzeigen : Wie würdest du reagieren?



KravMa1986
11-04-2013, 15:02
Folgende Situation ist gegeben:

Ihr steht an einem Ort. Auf einmal kommt ein Typ panisch angerannt. Noch bevor ihr euch die Frage stellen könnt, was denn nun los sei, seht ihr hinter ihm zwei Polizisten und euch ist klar: OK, der hat was verbrochen (gegen eine Strafnorm verstoßen)

Wie würdet ihr nun reagieren? Eingreifen? Oder gar nichts machen?

Folgende Bedingungen sind gegeben:

Es findet tagsüber statt.
Der Flüchtende ist nicht größer und kräftiger als man selbst.
Wir gehen jetzt der Einfachheithalber davon aus, dass er unbewaffnet ist.
Er ist alleine.
Es wird vorausgesetzt, dass man weiß, dass er gegen eine Strafnorm verstoßen hat.
Was genau, weiß man aber nicht.
Die Person hat keine Blutflecken.
UNd die Person sieht auch nicht sonderlich gefährlich aus

Mit diesen Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die Frage sich auf das Grundsätzliche bezieht: Ja - nein? Ohne Schnörkel

Folgender Hintergrund ist gegeben:

Die Umfrage resultiert aus einer Diskussion im Vorfeld. (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f15/unterst-tzen-polizei-rechtliche-probleme-155546/)

Tuborgjugend
11-04-2013, 15:04
wieso ist mir klar, dass der was verbrochen hat? Ich kann auch gut davon ausgehen, dass der Weglaufende ein Opfer von Polizeigewalt ist

KravMa1986
11-04-2013, 15:06
wieso ist mir klar, dass der was verbrochen hat? Ich kann auch gut davon ausgehen, dass der Weglaufende ein Opfer von Polizeigewalt ist

Dann musst du für dich entscheiden, was du machst :)

Situation ist aber die gleiche: Er hat vor und im Namen des Gesetzes eine kriminalisierte Handlung verbrochen.

lg

KravMa1986
11-04-2013, 15:07
@ Turbojugend: habe jetzt den Text präzisiert :)

Antikörper
11-04-2013, 15:09
Du bist eine Zivilperson und überhaupt nicht dazu ermächtigt, das Gesetz nach deiner Auslegung hin zu vertreten/ verteidigen. Simple as that!

Auch würde ich persönlich ganz dringend davon abraten, aus verschiedensten Gründen.


Grüße

KravMa1986
11-04-2013, 15:10
Du bist eine Zivilperson und überhaupt nicht dazu ermächtigt, das Gesetz nach deiner Auslegung hin zu vertreten/ verteidigen. Simple as that!

Auch würde ich persönlich ganz dringend davon abraten, aus verschiedensten Gründen.


Grüße

Darum geht es hier aber nicht. Wie der einzelne in der Situation für sich entscheiden würde, hängt nicht zwingend davon ab, was er darf und was nicht. Daher die Frage in die Runde, was er machen würde.

(ist ja auch deshalb anonym ;))

Tuborgjugend
11-04-2013, 15:12
woher weiss ich denn nun sicher, dass der Laufende etwas verbrochen hat? Hab ich das gesehen oder vermute ich das nur?

KravMa1986
11-04-2013, 15:13
woher weiss ich denn nun sicher, dass der Laufende etwas verbrochen hat? Hab ich das gesehen oder vermute ich das nur?

Hab den text noch mal geändert.

Ihr findet aber auch immer wieder was :o

Tracer
11-04-2013, 15:14
Hängt auch irgendwie davon ab wie die Person gekleidet ist, sich gibt und die Umstände sind.

Ist die Person z.B.: blutbespritzt, hat sie Tattoos, Patches oder ein Shirt von einer lokalen Gruppierung die als kriminell veranlangt (Anzug und ein Namensschild von ner Bank... oder ähnliches) einstufbar ist - und ich bereits ne Meinung oder Vorurteile dazu habe.

Woher will ich wissen ob die Person was verbrochen hat? Diese Info kann ich ja in dem Moment nicht haben.

All diese Infos fließen doch zusammen wenns darum geht in der Situation spontan aus dem Bauch heraus zu entscheiden.

KravMa1986
11-04-2013, 15:16
Und noch mal große Präzisierung. :rolleyes:

Tuborgjugend
11-04-2013, 15:16
OK, dann kommt es für mich noch drauf an, gegen welche Strafnorm er verstossen hat. Hat er bei Vapiano die Zeche geprellt oder eine Frau vergewaltigt (um mal mit 2 Extremen zu kommen)

Für einen Mundraub oder Schwarzfahren würd ich niemanden gewaltsam aufhalten und riskieren, ihn (gefährlich) zu verletzen, für ein schwereres Verbrechen hingegen schon

KravMa1986
11-04-2013, 15:18
OK, dann kommt es für mich noch drauf an, gegen welche Strafnorm er verstossen hat. Hat er bei Vapiano die Zeche geprellt oder eine Frau vergewaltigt (um mal mit 2 Extremen zu kommen)

Für einen Mundraub oder Schwarzfahren würd ich niemanden gewaltsam aufhalten und riskieren, ihn (gefährlich) zu verletzen, für ein schwereres Verbrechen hingegen schon

:cry:

Habe doch hingeschrieben, dass dies nicht gegeben ist. Wie so vieles im Leben ist auch diese Situationen vollgestopft mit Kontingenzen - sei's drum - genau so ist das Leben. Alles kann ich euch auch nicht in den Mund legen :rolleyes:

Also: abwegen, entscheiden, go :)

Doc Norris
11-04-2013, 15:19
@TE

der witz an der Sache ist, wenn das fehl geht & der andere sich dabei verletzt, zahlst du im dümmsten fall noch an den "flüchtigen".
oder schlimmer, deine pers daten werden dem noch bekannt, was evtl. zu witzigen oder weniger witzigen nachwirkungen führen könnte. (racheakte oder ähnliches)

alles in allem, zumindest m.A.n, wenn die cops dem flüchtigen schon auf der fährte sind, dann lieber nicht.

:)

Tracer
11-04-2013, 15:20
OK, dann kommt es für mich noch drauf an, gegen welche Strafnorm er verstossen hat. Hat er bei Vapiano die Zeche geprellt oder eine Frau vergewaltigt (um mal mit 2 Extremen zu kommen)


Ich glaube genau, das will uns KM1986 nicht sagen ;).

Es ist im Grunde ein Frage ob wir unser persönliches Rechts- und Unrechtsbewusstsein instinktiv über des vom Staat erlassene schriftliche Gesetz stellen.

Antikörper
11-04-2013, 15:21
Darum geht es hier aber nicht. Wie der einzelne in der Situation für sich entscheiden würde, hängt nicht zwingend davon ab, was er darf und was nicht. Daher die Frage in die Runde, was er machen würde.

(ist ja auch deshalb anonym ;))

Doch, mir geht es darum. Ich würde es nicht tun, das war eine der Begründungen dafür ;)

KravMa1986
11-04-2013, 15:21
Ich glaube genau, das will uns KM1986 nicht sagen ;).

Es ist im Grunde ein Frage ob wir unser persönliches Rechts- und Unrechtsbewusstsein instinktiv über des vom Staat erlassene schriftliche Gesetz stellen.

Nein, es ist eine Frage, wie sich so der KK/KS/SV Mensch in so einer Situation verhält. Nicht mehr. Nicht weniger.

Nohands
11-04-2013, 15:22
Folgende Situation ist gegeben:

... Noch bevor ihr euch die Frage stellen könnt, was denn nun los sei, seht ihr hinter ihm zwei Polizisten und euch ist klar: ...

Hallo KravMa1986,
egal, was da klar ist, es fällt in die Hoheit der Polizei.

Ich kann lediglich die Polizei anrufen und fragen, wie ich mich verhalten soll.
(die sagen definitiv: Halten sie sich da raus !!!)

Daher klare Antwort: Nein

Gruß Nohands
.

KravMa1986
11-04-2013, 15:23
Hallo KravMa1986,
egal, was da klar ist, es fällt in die Hoheit der Polizei.

Ich kann lediglich die Polizei anrufen und fragen, wie ich mich verhalten soll.
(die sagen definitiv: Halten sie sich da raus !!!)

Daher klare Antwort: Nein

Gruß Nohands
.

OK. Bin mal gespannt wie sich das Abstimmungsergebnis so entwickeln wird.

Nohands
11-04-2013, 15:26
Jau, ich auch. :D

Gruß Nohands
.

Tuborgjugend
11-04-2013, 15:32
:cry:

Habe doch hingeschrieben, dass dies nicht gegeben ist. Wie so vieles im Leben ist auch diese Situationen vollgestopft mit Kontingenzen - sei's drum - genau so ist das Leben. Alles kann ich euch auch nicht in den Mund legen :rolleyes:

Also: abwegen, entscheiden, go :)

Nein, das hast du nicht geschrieben. Auch ein ungefärlich aussender Mensch ohne Blutfecken kann ein schlimmes Verbrechen begangen haben

Wenn ich in dem Szenario also schon weiß, dass er ein Verbrechen begangen hat, muss ich für die Entscheidungsfindung schon wissen, wie schlimm dieses Verbrechen war

KravMa1986
11-04-2013, 15:36
o also schon weiß, dass er ein Verbrechen begangen hat, muss ich für die Entscheidungsfindung schon wissen, wie schlimm dieses Verbrechen war

Das Problem nun ist: Du weißt es nicht und musst dich trotzdem entscheiden ;)

Tuborgjugend
11-04-2013, 15:41
In dubio pro reo

Doc Norris
11-04-2013, 15:44
In dubio pro reo

eben, im zweifel erstmal ein bein stellen....:D

KravMa1986
11-04-2013, 15:44
In dubio pro reo

:) Die Entscheidung muss jeder selbst wissen. Aber alle Eventualitäten hier über die Bedingungen abzuklären, wäre auch unsinnig. Menschen entscheiden nun mal auf Basis von Informationen und fehlender Informationen. Ist hier nicht anders. Wem die Informationen nicht reichen, der muss sich eben überlegen, wie er auf Grundlage der wenigen Informationen sich verhalten würde. Ich als Aufgabensteller habe ja das gleiche Problem. :ups:

DukeFrags
11-04-2013, 15:56
Ein Bein stellen würde ich nicht... (Zu goßes Risiko das etwas passiert)

Jedoch die Person auf - und Festhalten!

m.l.l.
11-04-2013, 15:58
@Tuborgjugend: Das Avatar ist zurück erobert! Yeah!


In dubio pro reo

Und auch hier :halbyeaha

Mir wird überall zu viel nach Tod und Scheiterhaufen gerufen. ;)

KravMa1986
11-04-2013, 16:00
Zwischenstand:: "Ja" holt auf und liefert sich mittlerweile ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit "Nein".

Aramon
11-04-2013, 16:19
ich würde mich da wahrscheinlich raushalten.
1. ich kenne den Hintergrund der Tat nicht.
2. Vielleicht ist er ja bewaffnet
3. habe ich keine Lust auf Ärger (Anzeige Körperverletzung)
4. kann alles auch nur ein großes Missverständnis sein und die spielen nur Räuber und Gendarm. :D

Kundalini
11-04-2013, 16:25
Folgende Situation ist gegeben:

Ihr steht an einem Ort. Auf einmal kommt ein Typ panisch angerannt.
Ok es geht also nur um Typen und nicht um Frauen die von der Polizei wegrennen.

Nohands
11-04-2013, 16:28
:confused:
Das ändert jetzt was ? :D

Gruß Nohands
.

Schnueffler
11-04-2013, 16:31
Ein Bein stellen würde ich nicht... (Zu goßes Risiko das etwas passiert)

Jedoch die Person auf - und Festhalten!

Jepp!

KravMa1986
11-04-2013, 16:38
Ich finde ein Argument wurde hier und in der anderen Diskussion - aber auch von mir - bisher zu wenig berücksichtigt.

Und zwar ist es ja so, dass es sich um ein Bagatelldelikt handeln kann. In dem Fall würde man eher dazu neigen, nicht einzugreifen. Auf der anderen Seite könnte es sich aber um ein schwerwiegendes Verbrechen handeln (Missbrauch/ Vergewaltigung/ Totschlag/ schwere Körperverletzung/ Mord/ ein Delikt nach 129a:ups: etc.) Demnach würde ein ein Eingreifen schon legitimiert werden, man würde also auch eher eingreifen.
Nur: Warum? Bei all diesen Delikten ist ein Eingreifen relativ überflüssig, weil aus jeder Kriminalitätsstatistik hervorgeht, dass hier die Erfolgsquote der Polizei am höchsten ist. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich um einer der diese Tatbestände handelt relativ gering, umgekehrt ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um ein kleines Delikt handelt, sehr groß.

Das mal nur so als Anmerkung.

Mr. Myagi
11-04-2013, 16:48
Ich finde ein Argument wurde hier und in der anderen Diskussion - aber auch von mir - bisher zu wenig berücksichtigt.


Ich hab's im anderen Thead mal erwähnt, und auch die Statistik verlinkt.

Aber auf Fakten basierend zu diskutieren und argumentieren ist im KKB nicht gerne gesehen, weil nicht politisch korrekt denen gegenüber, die eine der Realität zuwiderlaufende Ansicht haben :)

Wird auch schnell wieder vergessen, und schon kommt: "Aber was wenn...."

Pustekuchen
11-04-2013, 16:58
Also ich wuerd dem Typen sofort was aufs Maul geben und den beiden Polizisten gleich auch!

KravMa1986
11-04-2013, 17:00
Also ich wuerd dem Typen sofort was aufs Maul geben und den beiden Polizisten gleich auch!

Stark. Das ist bisher mit Vorsprung die beste Antwort von allen. :sport006:

Nohands
11-04-2013, 17:01
Also ich wuerd dem Typen sofort was aufs Maul geben und den beiden Polizisten gleich auch!

:megalach:

Jau, und danach gleich die Döner-Polizei rufen.

Punkt
11-04-2013, 17:06
wieso ist mir klar, dass der was verbrochen hat? Ich kann auch gut davon ausgehen, dass der Weglaufende ein Opfer von Polizeigewalt ist

:halbyeaha

Wenn ich wüsste, er hat was verbrochen würde ich ihn aufhalten. Da ich das aber nie mit Sicherheit sagen kann (außer ich habs selbst gesehen), wird das wohl nie passieren.

Finaljustice
11-04-2013, 17:31
Ich finde ein Argument wurde hier und in der anderen Diskussion - aber auch von mir - bisher zu wenig berücksichtigt.

Und zwar ist es ja so, dass es sich um ein Bagatelldelikt handeln kann. In dem Fall würde man eher dazu neigen, nicht einzugreifen. Auf der anderen Seite könnte es sich aber um ein schwerwiegendes Verbrechen handeln (Missbrauch/ Vergewaltigung/ Totschlag/ schwere Körperverletzung/ Mord/ ein Delikt nach 129a:ups: etc.) Demnach würde ein ein Eingreifen schon legitimiert werden, man würde also auch eher eingreifen.
Nur: Warum? Bei all diesen Delikten ist ein Eingreifen relativ überflüssig, weil aus jeder Kriminalitätsstatistik hervorgeht, dass hier die Erfolgsquote der Polizei am höchsten ist. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich um einer der diese Tatbestände handelt relativ gering, umgekehrt ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um ein kleines Delikt handelt, sehr groß.

Das mal nur so als Anmerkung.

Nur für mich als Klarstellung: Reden wir von einem Bagatelldelikt im Sinne des §153 StPO, oder von der subjektiven Komponente, was der einzelne als Bagatelle ansieht?

KravMa1986
11-04-2013, 17:33
Nur für mich als Klarstellung: Reden wir von einem Bagatelldelikt im Sinne des §153 StPO, oder von der subjektiven Komponente, was der einzelne als Bagatelle ansieht?

Letzteres, weil so mehr Aussagekraft und subjektiver Entscheidungsfreiraum entsteht. Dein § greift ja nicht bei Drogenbesitz, welchen ich aber dennoch bis zu einer gewissen Grenze als Bagatelle auffassen würde.

KravMa1986
11-04-2013, 17:34
Und das mit dem Drogenbeispiel ist ein Beispiel das als Beispiel dienen soll.

Finaljustice
11-04-2013, 19:59
Irgendwie fällt mir dazu das ein:

http://d24w6bsrhbeh9d.cloudfront.net/photo/7061453_460s.jpg

KravMa1986
11-04-2013, 20:00
Es scheint so, als würde sich das 40:60 Verhältnis zunehmend stabilisieren. Interessantes Ergebnis wie ich finde.

Blu3 3y3d hybr1d
11-04-2013, 20:51
Ich wüsste nicht, warum ich jemanden ergreifen sollte, wenn ich den Sachverhalt nicht kenne. Was, wenn er/sie schlicht aus Angst vor der Polizei einer Routinekontrolle entfliehen möchte? Was, wenn er/sie nur ´nen "O-Saft" geklaut hat? :p

Ihn/Sie für etwas harmloses zu ergreifen oder gar das Bein zu stellen, was durchaus mit einer "nennenswerten" Verletzung enden kann, scheint mir nicht angemessen.

KravMa1986
11-04-2013, 20:55
Ich wüsste nicht, warum ich jemanden ergreifen sollte, wenn ich den Sachverhalt nicht kenne. Was, wenn er/sie schlicht aus Angst vor der Polizei einer Routinekontrolle entfliehen möchte? Was, wenn er/sie nur ´nen "O-Saft" geklaut hat? :p

Ihn/Sie für etwas harmloses zu ergreifen oder gar das Bein zu stellen, was durchaus mit einer "nennenswerten" Verletzung enden kann, scheint mir nicht angemessen.

War auch mein Argument. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine Straftat erheblichen Ausmaßes handelt, ist laut Kriminalitätsstatistik sehr gering. Hingegen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Person ohnehin gefasst wird, falls dies zutreffen sollte, sehr hoch. :D

Schnueffler
11-04-2013, 21:02
Man sollte auch mal die Person sehen, die ggf. den Flüchtenden aufhalten kann.

Vegeto
11-04-2013, 22:16
Interessant das so schnell der Unterton aufkommt jemand der vor der Polizei wegrennt ist wahrscheinlich ein Opfer von Polizeigewalt oder hat Angst vor solcher. In welch böser Welt lebt ihr denn? Wenn man hierzulande von der Polizei kontrolliert wird und einfach freundlich bleibt wird man ja nichtmal härter abgetastet. Wer da wegrennt hat aller höchster Wahrscheinlichkeit Dreck am Stecken.

Ansonsten gehe ich immer von dem Worst Case aus und ob ihn handeln kann. Das heißt: der Typ ist im zweifelsfall immer bewaffnet. Selbst ein Kugelschreiber oder Schraubenzieher reicht wenn er im Auge steckt. Weiterhin hat er was böses gemacht..=> a) zu gefährlich um einzugreifen b) ich schätze ich kann damit umgehen und er hat was gemacht was es rechtfertigt ihn zu stoppen.

Vegeto
11-04-2013, 22:18
Kann halt schnell so enden: Prank goes very wrong - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=HiEV2wX8ir8)

Tuborgjugend
11-04-2013, 22:25
Interessant das so schnell der Unterton aufkommt jemand der vor der Polizei wegrennt ist wahrscheinlich ein Opfer von Polizeigewalt oder hat Angst vor solcher. In welch böser Welt lebt ihr denn? Wenn man hierzulande von der Polizei kontrolliert wird und einfach freundlich bleibt wird man ja nichtmal härter abgetastet. Wer da wegrennt hat aller höchster Wahrscheinlichkeit Dreck am Stecken.
....

wenn es in deiner Stadt schon entsprechende Vorfälle gab, die auch als Video dokumentiert wurden, kannst du Polizeigewalt nicht mehr grundsätzlich ausschliessen.

Dass Polizeigewalt die wahrscheinlichere Möglichkeit ist, hat aber so doch niemand gesagt, oder?

KravMa1986
11-04-2013, 22:27
Polizeigewalt ist durchaus ein sehr gut dokumentiertes Phänomen! Nur findest du dazu relativ wenig bei der Polizei ;) Liegt aber auch einfach daran, dass Erfolg haben bei einer Anzeige gegen die Exekutive ein Kapitel für sich ist :rolleyes:

Schnueffler
12-04-2013, 05:59
Kann es sein, das man bei dir immer so eine negative Einstellung mitbekommt?

Finaljustice
12-04-2013, 07:56
War auch mein Argument. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine Straftat erheblichen Ausmaßes handelt, ist laut Kriminalitätsstatistik sehr gering. Hingegen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Person ohnehin gefasst wird, falls dies zutreffen sollte, sehr hoch. :D

Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Straftat nicht der einzige ausschlaggebende Faktor, sondern auch das bedrohte Rechtsgut. Losgelöstes Beispiel:
Es geht bei der Polizei eine Nachricht ein, auf einem gutbesuchten Parteitag einer Partei sei eine Bombe versteckt. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Drohung der Wahrheit entspricht, ist relativ gering. Die bedrohten Rechtsgüter (Leben, Unversertheit) sind aber hochrangig und wären bei Zutreffen der Drohung sehr stark bedroht. Ein Nachgehen ist daher angezeigt.

Man kann also als Faustregel sagen, dass je hochrangiger das bedrohte Rechtsgut und je stärker die mögliche Einwirkung, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit zu stellen. Denn davon, dass die Polizei laut Statistik "höchstwahrscheinlich" den Täter stellen wird, habe ich als Geschädigter nichts, wenn es dem Täter trotzdem gelingt zu entkommen oder die Rechtsgutsverletzung trotz späterer Ergreifung zu vollenden.

Finaljustice
12-04-2013, 08:00
Polizeigewalt ist durchaus ein sehr gut dokumentiertes Phänomen! Nur findest du dazu relativ wenig bei der Polizei ;) Liegt aber auch einfach daran, dass Erfolg haben bei einer Anzeige gegen die Exekutive ein Kapitel für sich ist :rolleyes:

Kann ich so nicht bestätigen aus meiner direkten Erfahrung. Die "sozialen Gefüge" des Rechtsapparats sind für den Außenstehenden nur schwer ersichtlich, aber ich kann Dir versichern, dass Richter und "normale" Streifenpolizisten keine besten Freunde für immer sind, die immer und überall durch dick und dünn zusammenhalten. Ich habe schon so oft erlebt, dass Polizisten vor Gericht (selbst wenn sie nur als Zeugen geladen waren) derart zusammengefaltet worden sind, dass man schon fast annehmen muss, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Richtern eine doch recht starke Abneigung gegen Streifenpolizisten hat.

30Shadow11
12-04-2013, 08:58
Du bist eine Zivilperson und überhaupt nicht dazu ermächtigt, das Gesetz nach deiner Auslegung hin zu vertreten/ verteidigen. Simple as that!

Auch würde ich persönlich ganz dringend davon abraten, aus verschiedensten Gründen.


Grüße

Stimmt so nicht ganz: JEDER kann eine Person "festnehmen", wenn diese offendkundig bei einer Straftat ertappt wurde. Dies darf man dann solange machen, bis die Polizei eingetroffen ist.
Das steht auch irgendwo in dem Thread drin, der zu dieser Umfrage geführt hat und hat nichts damit zu tun, dass man das Gesetz in irgendeiner Form auslegt oder verteidigt, sondern den Straftäter der Justiz übergeben kann, die dann alles weitere entscheidet.

Finaljustice
12-04-2013, 09:03
Stimmt so nicht ganz: JEDER kann eine Person "festnehmen", wenn diese offendkundig bei einer Straftat ertappt wurde. Dies darf man dann solange machen, bis die Polizei eingetroffen ist.
Das steht auch irgendwo in dem Thread drin, der zu dieser Umfrage geführt hat und hat nichts damit zu tun, dass man das Gesetz in irgendeiner Form auslegt oder verteidigt, sondern den Straftäter der Justiz übergeben kann, die dann alles weitere entscheidet.

§127 Abs. 1 StPO

gasts
12-04-2013, 09:29
Ich habe schon so oft erlebt, dass Polizisten vor Gericht (selbst wenn sie nur als Zeugen geladen waren) derart zusammengefaltet worden sind, dass man schon fast annehmen muss, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Richtern eine doch recht starke Abneigung gegen Streifenpolizisten hat.


Man könnte auch annehmen - wenn Richter regelmäßig Streifenpolizisten "zusammenfalten" - dass sich die Streifenpolizisten sich häufig nicht im Sinne oder nach Wortlaut des Gesetzes verhalten. ;)

Davon ab: entscheidet nicht eher die Staatsanwaltschaft über eine Anklageerhebung?

Finaljustice
12-04-2013, 10:54
Man könnte auch annehmen - wenn Richter regelmäßig Streifenpolizisten "zusammenfalten" - dass sich die Streifenpolizisten sich häufig nicht im Sinne oder nach Wortlaut des Gesetzes verhalten. ;)

Davon ab: entscheidet nicht eher die Staatsanwaltschaft über eine Anklageerhebung?

Ja. Mir ging es eher darum, dass die Vorgehensweise von Polizisten, die zu anderen Straftaten als Zeugen geladen waren, ein wenig "zurechtgewiesen" wurden darüber, wie sie sich ordnungsgemäß zu verhalten haben (solche sachen wie Verzicht auf Blutentnahme zur Beweissicherung, Leugnen des Einsatzes von Reizgas, obwohl ein Krankenwagen kommen musste und dem "Täter" Reizgas aus den AUgen spühlen musste, ect.). Das soll jetzt kein Exempel für die kategorische "Schuld" von Polizisten und Ordnungsbeamten sein, nur haben insb. jüngste Ereignisse deutlich gezeigt, dass sich in diesem Bereich eben auch Menschen mit ihren eigenen Vorstellungen und Überzeugungen tummeln, und Uniform und Dienstmarke keinerlei Aussage über die "Rechtschaffenheit" eines Menschen zulassen... wenn es den Leuten gerichtlich an den Kragen geht, verhalten sich die Menschen alle relativ ähnlich, unabhängig von Herkunft, Stand und Beruf (das manifestiert sich je nach Verstandeshöhe und Weitsich anders, aber die Mechanismen sind häufig identisch).

gasts
12-04-2013, 11:12
und Uniform und Dienstmarke keinerlei Aussage über die "Rechtschaffenheit" eines Menschen zulassen...

das ist bedenklich angesichts der Tatsache, dass es sich doch hier eher um Beamte mit einem speziellen Dienstverhältnis handelt, erweiterten Rechten gegenüber dem Normalbürger und wohl auch eher einem Vertrauensvorsprung bezüglich dem Wahrheitsgehalt einer Aussage bzw. Rechtmäßigkeit einer Maßnahme.
Ob ich von einem Richter gerügt werde, ohne weitere Konsequenzen, geht mir mittelfristig am ***** vorbei, außer ich war mir vorher wirklich nicht bewusst, dass ich das nicht darf, weswegen ich gerügt wurde.

Finaljustice
12-04-2013, 11:15
das ist bedenklich angesichts der Tatsache, dass es sich doch hier eher um Beamte mit einem speziellen Dienstverhältnis handelt, erweiterten Rechten gegenüber dem Normalbürger und wohl auch eher einem Vertrauensvorsprung bezüglich dem Wahrheitsgehalt einer Aussage bzw. Rechtmäßigkeit einer Maßnahme.

Dem stimme ich zu. Sicherlich ist die Auswahl der Bewerber auf Leute mit gutem Leumund beschränkt. Eine allgemeingültige Aussage über die Gesinnung und Einstellung zu den Rechtsgütern, die es zu schützen gilt, lässt sich aber - nochmals: wie die jüngsten Erlebnisse zeigen - nicht ableiten, und von diesem Denken sollte auch unbedingt Abstand genommen werden... es lässt einen nämlich auf diesem Auge blind werden, und wohin das führt, dieses blinde Vertrauen... siehe oben.

Asahibier
12-04-2013, 11:20
festhalten oder zumindest verlangsamen.

Keine Schläge oder Kicks, wenn möglich Clinch und runter...

Finaljustice
12-04-2013, 12:10
Es birgt eben, global betrachtet, immer eine gewisse Gefahr. Es gibt einen sehr bekannten Fall, in dem ein Ladendetektiv oder eben Securitytyp jemanden berechtigterweise zunächst festgenommen haben, aber seine Erstickungskrämpfe (Stichwort: Mata Leao) für Gegenwehr gehalten hat und daher immer weiter gechocket hat, bis der Täter gestorben ist. Wenn man den Typen nur aufhalten will, und er stürzt so unglücklich, dass er sich das Genick bricht... da wird man von einer objektiven Zurechnung wohl nicht reden können, weil dieser Verlauf eher atypisch ist. Das Festnahmerecht ist aber - entgegen der Notwehr - an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden. Ich darf z.B. auch festnehmen, wenn zu besorgen ist, dass sich der Verdächtige der Feststellung seiner Personalien entzieht. Ist der Verdächtige hingegen namentlich bekannt, darf ich überhaupt nichts machen.

*Edit*: Hier die Entscheidung im Volltext, BGH Urt. v. 10.2.2000, 4 StR 558/99, auch mit einer schönen knappen Subsumptionsdarstellung der Tatbestandsmerkmale des §127 I StPO .

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/99/4-558-99.php3

Nohands
12-04-2013, 12:36
@alle
bitte nochmal zur Kenntnis nehmen, was der TE vorgegeben hat.:-§


Folgende Situation ist gegeben:

Ihr steht an einem Ort. Auf einmal kommt ein Typ panisch angerannt. Noch bevor ihr euch die Frage stellen könnt, was denn nun los sei, seht ihr hinter ihm zwei Polizisten...

Das heißt, es läuft bereits eine Polizeiaktion, in die ein Zivilist ohne vorherige Absprache nicht eingreifen darf.
Es sei denn, die Beamten rufen euch zu: "Halten Sie den Mann auf".

Vielleicht gibt's ja in den Tiefen des KKB einen Polizisten, der sich zu dieser Thematik mal äußern könnte.

Gruß Nohands
.

KravMa1986
12-04-2013, 12:44
Moin Moin allerseits,


Kann es sein, das man bei dir immer so eine negative Einstellung mitbekommt?

Nö gar nicht :) Warum auch? Beim renommierten Institut für kriminologische Institut für Sozialforschung (IKS) in Hamburg ist dieses Thema (Polizeigewalt) Gegenstand von Forschung und Veranstaltung gewesen und etwaige Probleme wie Anzeigeverhalten und -erfolg bzw. die Problematik in all ihren Facetten (etwa Politik gegen Randgruppen) wurden untersucht und problematisiert. Würde mich weigern, den Forschenden eine negative Einstellung zu unterstellen, nur weil sie auf Grundlage bestimmter Befunde von so manch einem Problem berichten. Genauso verhält es sich bei mir; und hier geht es nicht um "persönliche" Erfahrungen, weil diese - streng genommen - keine Aussgekraft haben.


Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Straftat nicht der einzige ausschlaggebende Faktor, sondern auch das bedrohte Rechtsgut.

Stimmt. Aber was meinst denn du dazu, wenn ich jetzt sagen in den Raum werfen würde, dass sich das Rechtsgut auf die Kosten-Nutzen-Funktion auswirkt? :)



Man kann also als Faustregel sagen, dass je hochrangiger das bedrohte Rechtsgut und je stärker die mögliche Einwirkung, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit zu stellen.

Ist ein interessanter Punkt über den du mich kurz nachdenken lassen musst. Ich kenne diesen Gedankengang in äquivalenter Form jedoch aus der Risikoperspektive, weil Sicherheitspolitik zu Risikopolitik geworden ist in den letzten Jahren. Und bei einem terroristischen Anschlag beispielsweise ist die ähnliche Problematik. Wahrscheinlichkeit gen Null, aber wenn, dann knallt's richtig. Ich kenne diese Diskussion aber wie gesagt nur aus dem sicherheitspolitischen Diskurs, deshalb lass mich mal kurz nach denken.

Finaljustice
12-04-2013, 13:40
Das heißt, es läuft bereits eine Polizeiaktion, in die ein Zivilist ohne vorherige Absprache nicht eingreifen darf.
Es sei denn, die Beamten rufen euch zu: "Halten Sie den Mann auf".

Das steht wo?

Finaljustice
12-04-2013, 13:43
Stimmt. Aber was meinst denn du dazu, wenn ich jetzt sagen in den Raum werfen würde, dass sich das Rechtsgut auf die Kosten-Nutzen-Funktion auswirkt? :)


Ist ein interessanter Punkt über den du mich kurz nachdenken lassen musst. Ich kenne diesen Gedankengang in äquivalenter Form jedoch aus der Risikoperspektive, weil Sicherheitspolitik zu Risikopolitik geworden ist in den letzten Jahren. Und bei einem terroristischen Anschlag beispielsweise ist die ähnliche Problematik. Wahrscheinlichkeit gen Null, aber wenn, dann knallt's richtig. Ich kenne diese Diskussion aber wie gesagt nur aus dem sicherheitspolitischen Diskurs, deshalb lass mich mal kurz nach denken.

Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis meinst Du genau? Ansonsten... lass Dir so viel Zeit, wie Du magst und brauchst :). Im Endergebnis gibt es ja sowieso nur einen Konsens, und die Thematik Sicherheit vs. Risiko bzw Freiheit ist wohl auch eine der schwierigsten, mit der man sich auf vielen Ebenen befassen kann... politisch, sozio-kulturell, juristisch, philosophisch.

KravMa1986
12-04-2013, 13:54
Man kann also als Faustregel sagen, dass je hochrangiger das bedrohte Rechtsgut und je stärker die mögliche Einwirkung, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit zu stellen.


De facto handelt es sich hierbei sogar um ein Totschlagsargument im Bereich der Sicherheit, daher müsstest du Recht haben. Eigentlich gibts da ja gar nicht mal so viel zu diskutieren.


Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis meinst Du genau?


Diesen Kosten-Nutzen-Verhältnis spreche ich eben mit Bezug auf die Sicherheitsebene an. In seiner einfachsten Form besteht ein Risiko aus der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit dem (erwarteten) Schaden. Das Rechtsgut wird unter Schaden subsumiert und lässt das Risiko allein mathematisch höher werden, auch bei geringer Wahrscheinlichkeit.


Im Endergebnis gibt es ja sowieso nur einen Konsens

Welchen?


, und die Thematik Sicherheit vs. Risiko bzw Freiheit ist wohl auch eine der schwierigsten, mit der man sich auf vielen Ebenen befassen kann... politisch, sozio-kulturell, juristisch, philosophisch.
Wohl wahr. Gibt für mich persönlich kaum einen Bereich in der Wissenschaft, bei der es mir derart schwierig fällt, sich eindeutig zu positionieren.

Finaljustice
12-04-2013, 13:58
De facto handelt es sich hierbei sogar um ein Totschlagsargument im Bereich der Sicherheit, daher müsstest du Recht haben. Eigentlich gibts da ja gar nicht mal so viel zu diskutieren.



Diesen Kosten-Nutzen-Verhältnis spreche ich eben mit Bezug auf die Sicherheitsebene an. In seiner einfachsten Form besteht ein Risiko aus der Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit dem (erwarteten) Schaden. Das Rechtsgut wird unter Schaden subsumiert und lässt das Risiko allein mathematisch höher werden, auch bei geringer Wahrscheinlichkeit.

Welchen?

Wohl wahr. Gibt für mich persönlich kaum einen Bereich in der Wissenschaft, bei der es mir derart schwierig fällt, sich eindeutig zu positionieren.

Mit "einen Konsens" meinte ich, dass es darum geht, einen Konsens zu finden. DEN einen Konsens gibt es nicht, und den sollte es wohl auch nicht geben.

Bezüglich der Positionierung kann man zumindest sagen, dass Sicherheit und Risiko, welches die Lebensfreiheit mit sich bringt, sich in etwa die Waage halten müssen. Ohne Sicherheit ist die Freiheit der Wilkür ausgeliefert, ohne Freiheit gibt es auch keine Sicherheit per se, weil nichts da ist, was es zu sichern gibt. Die Balance hat sich freilich in den letzten Jahren zumindest in einigen Bereichen in bedenklicherweise verschoben, so dass die Diskussion wohl wichtiger denn je ist.

gasts
12-04-2013, 13:58
Das steht wo?

Du könntest ja z.B.: ein Komplize eines flüchtigen Taschendiebs sein, der das "Aufhalten" vortäuscht, um die Beute zu übernehmen:hehehe:

KravMa1986
12-04-2013, 14:10
Bezüglich der Positionierung kann man zumindest sagen, dass Sicherheit und Risiko, welches die Lebensfreiheit mit sich bringt, sich in etwa die Waage halten müssen. Ohne Sicherheit ist die Freiheit der Wilkür ausgeliefert, ohne Freiheit gibt es auch keine Sicherheit per se, weil nichts da ist, was es zu sichern gibt. Die Balance hat sich freilich in den letzten Jahren zumindest in einigen Bereichen in bedenklicherweise verschoben, so dass die Diskussion wohl wichtiger denn je ist.

Hat sie, liegt aber im Risiko begründet. Sicherheitspolitik im Zeitalter der "Bedrohung" findet sich "klassischer" Weise im Kalten Krieg bzw. kann daran abgelesen werden. Es gibt das sogenannte Bedrohungsdreieck, dass aus einem Akteur samt Intention und Potential besteht. Bei einem Konflikt zwischen zwei Staaten können alle drei Faktoren recht eindeutig identifiziert werden. Beim Risiko hingegen handelt man - wie man so schön sagt - im Kontext "radikaler Kontingenz". Soll man etwa einen Bahnhof in einer Großstadt vor möglichen terroristischen Anschlägen beschützen, stellt sich das Problem, dass man Akteure, Intentionen und Potentiale kaum abschätzen kann. Aus dieser Informationsnot entsteht dann der Informationsdurst des Staates und der Rest ist dann Geschichte...

Nohands
12-04-2013, 14:28
@Finaljustice


Du könntest ja z.B.: ein Komplize eines flüchtigen Taschendiebs sein, der das "Aufhalten" vortäuscht, um die Beute zu übernehmen:hehehe:

Genauso is' es.
Die Beamten wissen nicht wer du bist, deshalb stellst du auch für ihre Handlungen eine Behinderung dar.

Letztendlich muss natürlich jeder selber wissen, ob er sich in Polizeiarbeit einmischt. :rolleyes:

Gruß Nohands
.

KravMa1986
12-04-2013, 14:44
Letztendlich muss natürlich jeder selber wissen, ob er sich in Polizeiarbeit einmischt. :rolleyes:
.

Wieso einmischen? Meinst du nicht eher aufwerten? :hehehe:

Und ja, es steinigt sich das 6:4 Verhältnis.

Finaljustice
12-04-2013, 19:48
@Finaljustice



Genauso is' es.
Die Beamten wissen nicht wer du bist, deshalb stellst du auch für ihre Handlungen eine Behinderung dar.

Letztendlich muss natürlich jeder selber wissen, ob er sich in Polizeiarbeit einmischt. :rolleyes:

Gruß Nohands
.

Dessen ungeachtet steht wo, dass ich ohne polizeiliche Ermächtigung nicht eingreifen darf? Ohne Nachweis bleibt es dabei, dass das Festnahmerecht ein Jedermannsrecht ist, welches sich aus dem Vorliegen des Tatbestandsmerkmale ergibt. Zu sagen "ist so" ist im rechtlichen Bereich ein sehr schwaches Argument.

KravMa1986
12-04-2013, 20:09
Zu sagen "ist so" ist im rechtlichen Bereich ein sehr schwaches Argument.
Nicht nur da ;)

wiesenwurz
12-04-2013, 20:41
FÜr mich wäre es auch davon abhängig, was verbrochen worden ist. Ein Schwarzfahrer ist mir egal, aber ein Vergewaltiger nicht (Um es wieder aufzugreifen). Weiß ich es aber nicht, würde ich dazwischengehen. Warum?

Lieber ein gefasster Schwarzfahrer als ein entkommender Vergewaltiger.

KravMa1986
12-04-2013, 20:44
FÜr mich wäre es auch davon abhängig, was verbrochen worden ist. Ein Schwarzfahrer ist mir egal, aber ein Vergewaltiger nicht (Um es wieder aufzugreifen). Weiß ich es aber nicht, würde ich dazwischengehen. Warum?

Lieber ein gefasster Schwarzfahrer als ein entkommender Vergewaltiger.

Dazu mal der hier gepostete Gedanke.




Und zwar ist es ja so, dass es sich um ein Bagatelldelikt handeln kann. In dem Fall würde man eher dazu neigen, nicht einzugreifen. Auf der anderen Seite könnte es sich aber um ein schwerwiegendes Verbrechen handeln (Missbrauch/ Vergewaltigung/ Totschlag/ schwere Körperverletzung/ Mord/ ein Delikt nach 129a:ups: etc.) Demnach würde ein ein Eingreifen schon legitimiert werden, man würde also auch eher eingreifen.
Nur: Warum? Bei all diesen Delikten ist ein Eingreifen relativ überflüssig, weil aus jeder Kriminalitätsstatistik hervorgeht, dass hier die Erfolgsquote der Polizei am höchsten ist. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich um einer der diese Tatbestände handelt relativ gering, umgekehrt ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um ein kleines Delikt handelt, sehr groß.

Das mal nur so als Anmerkung.

Schnueffler
12-04-2013, 20:51
Warum versuchst du alles so gegen die Staatsmacht auszulegen und allen deine Meinung aufzudrücken?

KravMa1986
12-04-2013, 20:52
Warum versuchst du alles so gegen die Staatsmacht auszulegen

Das ist eine (fiese) Unterstellung. Hatte bereits mal auf einen Post von dir geantwort und das klar gestellt :mad:



und allen deine Meinung aufzudrücken?
Ist das nicht Sinn und Zweck der Diskussionen hier, Argumente auszutauschen?

wiesenwurz
12-04-2013, 20:54
Dazu mal der hier gepostete Gedanke.

Hi,

habe ich auch gerade gedacht. Aber ich finde dieses "kleines Delikt" Ding garnicht so logisch. Vielleicht müsste man das von Fall zu Fall klären aber greift man z.B. das Beispiel eines Schwarzfahrers auf:

Die Polizei kommt ja erst in Kontakt mit Schwarzfahrern, wenn diese von Kontrolleuren aufgegriffen werden und sich weigern zu kooperieren. In den meisten Fällen wird die Flucht schon begangen, wenn man noch mit den Kontrolleuren zu tun hat. Diese Situation ist also extrem unwahrscheinlich.

Andersrum ist es relativ unwahrscheinlich, dass man einen Vergewaltaiger vor der Polizei verfolgt antrifft. Soweit ich weiß passieren die meisten Vergewaltigungen ja nicht auf offener Straße.

So von meiner persönlichen Einschätzung (sprich ohne jegliche statistische und wissenschaftliche Fundigerung) würde sagen, dass die meisten Flüchtenden vor der Polizei entweder Einbrecher, Ladendiebe oder Schläger sind.

Schnueffler
12-04-2013, 21:02
Das ist eine (fiese) Unterstellung. Hatte bereits mal auf einen Post von dir geantwort und das klar gestellt :mad:


Ist das nicht Sinn und Zweck der Diskussionen hier, Argumente auszutauschen?

Das ist keine fiese Unterstellung, sondern meine Meinung.
Und darf ich nicht meine Argumente vorbringen?

gasts
12-04-2013, 21:02
Ich bin mal bei rot über eine (absolut autofreie) Straße gegangen.
Plötzlich ruft es hinter mir "halt".
Ich denke mir, das ist so ein besserwisserischer Korrektmensch, der mich belehren will und geh weiter.
Dann ruft es nochmal energisch "halt, bleiben Sie stehen!"
Ich dreh mich um, und da stehen zwei Polizisten.
Da hab ich kurz überlegt, ob ich - auf deren Bequemlichkeit bauend - einfach weitergehen oder wegrennen soll.
Hab es dann aber gelassen, weil ich mir nicht sicher war, ob die vielleicht - aus Bequemlichkeit - von der Schußwaffe Gebrauch machen.
Wäre ich weggelaufen (und die mir hinterher) hätte mich hier vielleicht ein Hobby-Deputies umgetackelt, weil er sich sagt: "lieber einen unschuldigen Menschen auf das Pflaster knallen, als einen Vergewaltiger laufen lassen"

KravMa1986
12-04-2013, 21:03
Hier mal die offiziellen Zahlen von 2011.

KravMa1986
12-04-2013, 21:06
Warum versuchst du alles so gegen die Staatsmacht auszulegen und allen deine Meinung aufzudrücken?

Das ist eine Frage, die eine implizite Behauptung/ Unterstellung enthält, kein Argument ;) Also Argumenta ja, aber nur dann, wenn es auch solche sind :zwinkern:


So jetzt mal die offiziellen Zahlen von 2011.

wiesenwurz
12-04-2013, 21:06
Ich bin mal bei rot über eine (absolut autofreie) Straße gegangen.
Plötzlich ruft es hinter mir "halt".
Ich denke mir, das ist so ein besserwisserischer Korrektmensch, der mich belehren will und geh weiter.
Dann ruft es nochmal energisch "halt, bleiben Sie stehen!"
Ich dreh mich um, und da stehen zwei Polizisten.
Da hab ich kurz überlegt, ob ich - auf deren Bequemlichkeit bauend - einfach weitergehen oder wegrennen soll.
Hab es dann aber gelassen, weil ich mir nicht sicher war, ob die vielleicht - aus Bequemlichkeit - von der Schußwaffe Gebrauch machen.
Wäre ich weggelaufen (und die mir hinterher) hätte mich hier vielleicht ein Hobby-Deputies umgetackelt, weil er sich sagt: "lieber einen unschuldigen Menschen auf das Pflaster knallen, als einen Vergewaltiger laufen lassen"

Ja daran sieht man doch: Keiner rennt weg, weil er über ne rote Ampel gelaufen ist.

gasts
12-04-2013, 21:10
Ja daran sieht man doch: Keiner rennt weg, weil er über ne rote Ampel gelaufen ist.

Weil alle glauben, dass man dann auf sie schießt?:cool:

Schnueffler
12-04-2013, 21:10
Das ist eine Frage, die eine implizite Behauptung/ Unterstellung enthält, kein Argument ;) Also Argumenta ja, aber nur dann, wenn es auch solche sind :zwinkern:


Lies einfach zwischen den Zeilen!

wiesenwurz
12-04-2013, 21:11
Weil alle glauben, dass man dann auf sie schießt?:cool:

Weil es die Mühe garnicht wert ist. :p

KravMa1986
12-04-2013, 21:15
Also gemessen an der relativen Häufigkeit ist die (absolute) Wahrscheinlichkeit dafür, dass es sich um Mord oder Totschlag handelt, wenn man jetzt grob überschlägt, etwa 0,035 Prozent. Bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung etwa 0,11 Prozent. Aber solche Werte sind sehr stark approximiert.


Lies einfach zwischen den Zeilen!

Jaja, :winke: lassen wir das :p

gasts
12-04-2013, 21:16
So jetzt mal die offiziellen Zahlen von 2011.



Besonders hoch ist die Aufklärungsquote bei Mord- und
Totschlagsdelikten mit 96,1 % und bei Leistungsdelikten,
insb. Beförderungsbetrug und Sozialleistungsbetrug (99 %).


Also: Schwarzfahrer muss man nicht tackeln, die meisten werden erwischt!:)

Aber wo sehe in der Statistik, welche Täter besonder häufig stiften gehen, mit einem Staatsgewaltigen auf den Fersen?

Schnueffler
12-04-2013, 21:17
Jaja, :winke: lassen wir das :p

Wenn du meinst!

KravMa1986
12-04-2013, 21:20
Also: Schwarzfahrer muss man nicht tackeln, die meisten werden erwischt!:)

Aber wo sehe in der Statistik, welche Täter besonder häufig stiften gehen, mit einem Staatsgewaltigen auf den Fersen?

Nirgends :ups:

Aus solchen Zahlen und im Idealfall mit Zunahme regional-spezifischer Werte kann man sich aber zumindest mal ein Bild machen, was sich positiv auf die subjektive Wahrnehmung auswirkne kann.

gasts
12-04-2013, 21:20
Weil es die Mühe garnicht wert ist. :p

Das kann man auch sportlich sehen.:)

gasts
12-04-2013, 21:24
Nirgends :ups:

Aus solchen Zahlen und im Idealfall mit Zunahme regional-spezifischer Werte kann man sich aber zumindest mal ein Bild machen, was sich positiv auf die subjektive Wahrnehmung auswirkne kann.

Ja, Diebstahl und Einbrechen lohnt sich.
Aber die werden wohl nicht aufgrund ihrer Parkour-Skills entkommen, sondern weil man sie einfach nicht ermitteln kann.

Finaljustice
13-04-2013, 07:14
Es hat eben seine Gründe, warum Rechtssoziologie nur ein Nebenfach ist ;)

mB97Qe2D4V0

KravMa1986
13-04-2013, 09:28
Es hat eben seine Gründe, warum Rechtssoziologie nur ein Nebenfach ist ;)
:megalach::cussing::motz::hehehe::teufling: Und so ein fieser Seitenhieb am morgen...

Finaljustice
13-04-2013, 09:58
:megalach::cussing::motz::hehehe::teufling: Und so ein fieser Seitenhieb am morgen...

Ich hab's ja selber gemacht ;) Die Gefahr bei solchen Statistiken ist eben, dass man den Bezug zum Einzelfall verliert. Und ich kenne eben türkische und arabische Freunde, die sehr darunter zu leiden haben, dass sie "schon so aussehen, als hätten sie was vor". Und wohin das sture Folgen von Statistiken führt, sieht man ja an dem Ermittlungsdisaster im NSU-Prozess.

Als Randbemerkung, ich fühle mich gerade sehr an die ABC Serie "What would you do?" erinnert. Die Folgen kann man sich auf youtube ansehen, ist natürlich amerikanisch und an sich wenig repräsentativ, aber trotzdem unterhaltend und doch irgendwo aufschlussreich.

KravMa1986
13-04-2013, 10:04
Ich hab's ja selber gemacht ;) Die Gefahr bei solchen Statistiken ist eben, dass man den Bezug zum Einzelfall verliert. Und ich kenne eben türkische und arabische Freunde, die sehr darunter zu leiden haben, dass sie "schon so aussehen, als hätten sie was vor". Und wohin das sture Folgen von Statistiken führt, sieht man ja an dem Ermittlungsdisaster im NSU-Prozess.


Die Interpretation von Statistiken ist aber ein Kapitel für sich und ich gehe einfach mal davon aus, dass du als Nebenfächler ohne methodische Fundierung schnell auf Glattreis rutschst :beer:

Nene, im Ernst: Das eine schließt das andere nicht aus. Einzelfälle haben defenitiv ihre Relevanz. Nur - mehr wollt ich gar nicht nicht sagen - ist ein Blick auf die Aggregratsebene dennoch nicht verkehrt und kann unter Umständen (induktive) Fehlschlüsse vermeiden, weil man lernt, seinen eigenen Denk- und Bewertungsrahmen nicht als Ultima Ratio anzusehen.

Und bei den NSU liegen die Probleme gaaaaaanz wo anders :ups:

The little Dragon
13-04-2013, 11:30
@KravMa
Verdammt, jetzt haste mich erwischt :D Ich weiß nich was ich ankreuzen soll :D

KravMa1986
13-04-2013, 11:36
Um ehrlich zu sein, habe die Umfrage auch nur für dich gemacht - der Rest ist und war Vorwand :teufling:

Finaljustice
13-04-2013, 11:38
Und bei den NSU liegen die Probleme gaaaaaanz wo anders :ups:

Jain. Der Vorwurf wird meist nur falsch erhoben. Aber weil die Verbrechen eben aufgrund von statistischer Erfahrungen eben alle Anzeichen von organisierter Bandenkriminalität hatten, hat man sich darauf auch extrem versteift. In diese Richtung zu ermitteln war sicherlich naheliegend und ein Vorwurf ist da auch nicht zu erheben. Er erhärtet sich dort, wo man eben sagt, dass sich die Ermittler (nebst anderer Probleme) wegen dieser "Eindeutigkeit" eben kaum in andere Richtungen ermittelt haben... frei nach dem Motto "Es nicht sein kann was nicht sein darf". Ansonsten hast Du natürlich vollkommen Recht.

The little Dragon
13-04-2013, 11:40
Um ehrlich zu sein, habe die Umfrage auch nur für dich gemacht - der Rest ist und war Vorwand :teufling:

Ich habs doch gewusst!! :P
Na, komm du mal ins Training.... :fight:

KravMa1986
13-04-2013, 11:58
Ich habs doch gewusst!! :P
Na, komm du mal ins Training.... :fight:

Nö, mach jetzt doch WT statt JJ als Kampfsportnebenfach :cool:

Bijou
13-04-2013, 15:13
Folgende Situation ist gegeben:

Ihr steht an einem Ort. Auf einmal kommt ein Typ panisch angerannt. Noch bevor ihr euch die Frage stellen könnt, was denn nun los sei, seht ihr hinter ihm zwei Polizisten und euch ist klar: OK, der hat was verbrochen (gegen eine Strafnorm verstoßen)

Wie würdet ihr nun reagieren? Eingreifen? Oder gar nichts machen?

Folgende Bedingungen sind gegeben:

Es findet tagsüber statt.
Der Flüchtende ist nicht größer und kräftiger als man selbst.
Wir gehen jetzt der Einfachheithalber davon aus, dass er unbewaffnet ist.
Er ist alleine.
Es wird vorausgesetzt, dass man weiß, dass er gegen eine Strafnorm verstoßen hat.
Was genau, weiß man aber nicht.
Die Person hat keine Blutflecken.
UNd die Person sieht auch nicht sonderlich gefährlich aus

Mit diesen Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die Frage sich auf das Grundsätzliche bezieht: Ja - nein? Ohne Schnörkel

Folgender Hintergrund ist gegeben:

Die Umfrage resultiert aus einer Diskussion im Vorfeld. (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f15/unterst-tzen-polizei-rechtliche-probleme-155546/)

was sich manche so einbilden, finde ich heftig. wenn die polizei schon da ist, dann hält man sich da raus, weil man bei welchen bedingungen auch immer imgrunde keinen schimmer haben dürfte was wirklich los ist. mann. schraubt mal eure egos runter und legt eure batman klamotten schön langsam wieder in den schrank zurück. :teufling: