Vollständige Version anzeigen : Monatsbeiträge - offene Forderungen
MatFight
07-05-2013, 16:32
Hi Folks!
Habe eine Frage die sich mit dem Thema Trainingsgebühren bzw. monatliche Beiträge der Mitglieder befasst.
Wie geht Ihr - also Trainer und Studiobesitzer- mit säumigen Zahlern vor?
Habe letztens diese Thematik bei einem Gespräch aufgeschnappt...
Bsp: Kunde/Schüler zahlt gar nicht, kommt nicht zum Training
Kunde/Schüler zahlt paar Monate und dann nicht mehr, kommt auch nicht mehr zum Training.
Oder Hat 1-2 Monate trainiert, Euch vertröstet mit der Zahlung und jetzt kommt man nicht ans Geld ran...
Wie fordert Ihr die Gelder ein?
Grüße, MATFIGHT
Bankeinziehung/Dauerauftrag
FitnessMarket
07-05-2013, 16:58
das üblichste ist, dass man erst einmal selbst (eventuell mehrfach (1. 2. letzte mahnung) anmahnt und danach entweder selbst einen mahnbescheid nebst vollstreckung beantragt oder die sache einfach einem inkassobüro übergibt.
Schnueffler
07-05-2013, 17:54
das üblichste ist, dass man erst einmal selbst (eventuell mehrfach (1. 2. letzte mahnung) anmahnt und danach entweder selbst einen mahnbescheid nebst vollstreckung beantragt oder die sache einfach einem inkassobüro übergibt.
Und ggf. wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, einen Rechtsanwalt einschalten.
MatFight
07-05-2013, 18:50
Danke für die Antworten...
Wie ist denn Eure Erfahrungen statistisch gesehen?
Sagen wir mal:
10 Neue Mitglieder- Wieviele Zahler und wieviel Nicht-Zahler?
Quasi, was geht Euch an Geld "erstmal" flöten ...?
Grüße
1.Zahlungserinnerung
2.Mahnung
3.Anwalt
4.Mahnverfahren
Man kann auch selbst einen Mahnbescheid beantragen, geht online, kostet nicht viel, bringt aber oft was.
Ich empfehle eine Klausel aus der hervorgeht dass wenn das Mitglied mehr als zwei Monatsbeiträge im Zahlungsrückstand ist der komplette Beitrag über die restliche Vertragslaufzeit fällig wird.
Sonst muss man eventuell scheibchenweise einzelne Monate mit dem selben Aufwand eintreiben.
Inkasso habe ich keine Erfahrung, könnte mir aber vorstellen das bei einem der mich wirklich geärgert hat einzusetzen. Je nach Firma machen die wirklich Druck.
Habt ihr Erfahrung mit Inkasso?
Finaljustice
07-05-2013, 20:20
Von Inkasso kann ich nur abraten. Die wissen meist selber nicht, was sie dürfen und welche Forderungen sie wie eintreiben können, und am Ende bleibt man selber auf den Kosten sitzen.
Mal ne Zwischenfrage : wie ist die Zahlung denn so bei Euch geregelt ?
Mein WHKD Trainer bucht das selbst ab,da gibts das Problem nicht,ausser einer wechselt die Bankverbindung oder die Abuchung geht wegen ungedecktem Konto nicht.
Wird in Euren Vereinen / Schulen von den Mitgliedern jeden Monat selbst überwiesen ?
Dann muss ja einer immer kontrollieren ob alle gezahlt haben - ganz schöner Aufwand...
Von Inkasso kann ich nur abraten. Die wissen meist selber nicht, was sie dürfen und welche Forderungen sie wie eintreiben können, und am Ende bleibt man selber auf den Kosten sitzen.
Sind das Deine Erfahrungen oder Hörensagen?
Also ich lasse meine Forderungen wenn auch nur mit Anwalt eintreiben, mit der Rechtsschutz muss man schauen meist Ist das Forderungsmanagment nicht abgedeckt.
Sonst mache ich es so das ich eine Erinnerung dann eine Mahnung sende mit definiertem Datum und dann wenn sich der Kunde nicht rührt Anwalt.
Michael1
07-05-2013, 22:05
Bisher habe ich nur zur Zahlungserinnerung gegriffen. Die Fälle wo es damit nicht erledigt war stellten sich für mich so dar das wir z.T. auf Forderungen verzichtet haben (Kind musste in Pflegefamilie o.ä.). Bei Leuten die noch im Training sind hat man irgendwie ja auch noch was in der Hand, die sind greifbar. Schwieriger sind die die nicht mehr zum Training kommen, sich gar nicht mehr melden oder "mit sofortiger Wirkung" kündigen wollen obwohl wir eindeutige Fristen haben.
Wenn Zahlungserinnerung und Mahnung nicht mehr reichen hatten wir eigentlich vor zu einem Inkassounternehmen in der Umgebung Kontakt aufzunehmen. Die Prüfen wohl die Forderung und kaufen diese gegen einen Teilbetrag ab (ca. 50%). Praktische Erfahrung habe ich damit aber bisher nicht.
dirtrider4life
07-05-2013, 22:46
Sofort den weißen Lada hinschicken und die bösen Recken von Moskauinkasso auflaufen lassen.
:sport069::sport069::sport069::sport069::horsie::h orsie::horsie:
Nee mal im Ernst Einzugsermächtigung und damit sollte dem gröbsten Äeger vorgebeugt sein oder?
FitnessMarket
08-05-2013, 09:23
Inkasso habe ich keine Erfahrung, könnte mir aber vorstellen das bei einem der mich wirklich geärgert hat einzusetzen. Je nach Firma machen die wirklich Druck.
Habt ihr Erfahrung mit Inkasso?
ja, sowohl sehr gute als auch sehr schlechte. ist halt so wie im normalen leben auch. es gibt dienstleister, die kannst du vergessen, die sind unseriös und andere sind top.
vor jahren hatten wir im geschäft ein paar nichtzahler-fälle. die inkassofirma, die wir dann einschalteten, hat kaum was gemacht und über jahre immer wieder kaum nachvollziehbare kostenforderungen gestellt. irgendwann wurde es so unübersichtlich mit deren abrechnungen, dass ich glaube, die haben es darauf angelegt und lebten überwiegend von den (überhöht) abgerechneten kosten. fast wäre es noch zum rechtsstreit mit denen gekommen.
als vorstand in unserem boxverein hatte ich dann mehr glück mit der wahl der eingeschalteten inkassofirma. die war top. bis zum mahnbescheid entstanden für uns als auftraggeber absolut keine kosten. die legen alles auf eigenes risiko aus. kommt kein geld rein, kannst du dann mit den informationen die du von der firma zum gläubiger erhalten hast, entscheiden, ob sie in deinem namen einen mahnbescheid beantragen sollen oder nicht (und erst dann entstehen kosten, die man tragen muss.
Kneipenprügler
08-05-2013, 09:35
1. Rechnung
2. Mahnung
3. Mahnverfahren
Anwalt braucht es nur in hartnäckigen Fällen. Man kann Schritt zwei auch auslassen und ein Mahnverfahren ohne Mahnung lostreten.
Mahnverfahren kann jeder selber machen, online oder Formular beim Zeitschriftenhandel kaufen. In 2min. ausfüllen und ab ans Mahngericht. Die formale Richtigkeit wird dort geprüft, aber nicht die Rechtmässigkeit der Forderung. Die Post überbringt dann ein Gerichtsvollzieher. Wenn sich der Aufgeforderte 8 Tage lang nicht äussert, kannst Du einen Erlass auf einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn der Antraggegner nun wieder 14 Tage keinen Einspruch erhebt, gibt es einen Vollstreckungstitel, der 30 Jahre gültig ist. Erhebt er Einspruch, geht es vor Gericht. Die allermeisten knicken aber vorher ein.
Inkassobüros:
Haben nicht mehr Rechte als Du und ich und gehen den gleichen Weg wie oben beschrieben. Ist nur sinnvoll, wenn man das Forderungsmgmt outsourcen will, weil man keinen anstellen will, der den ganzen Tag den Leuten hinterherrennt. Für 1-2 Fälle im Monat lohnt sich das nicht, da IB 20-30% der Forderungssumme für sich reklamieren. Druck machen kann ein IB mit nervigen Anrufen und Aussendienstlerbesuchen, eine schriftliche Beschwerde beim Landgerichtspräsidenten setzt dem aber schnell ein Ende.
Anwalt:
Macht auch nichts anderes als oben beschrieben, kostet aber mehr.
Ich empfehle eine Klausel aus der hervorgeht dass wenn das Mitglied mehr als zwei Monatsbeiträge im Zahlungsrückstand ist der komplette Beitrag über die restliche Vertragslaufzeit fällig wird.
Sonst muss man eventuell scheibchenweise einzelne Monate mit dem selben Aufwand eintreiben.
Sehr sinnvoller Vorschlag. Ich habe bei meinen vergangenen drei Schulen immer für 3-6 Monate im voraus bezahlt. Fand ich für beide Seiten sinnvoll.
DISCLAIMER: Keine Rechtsberatung
Beste Grüsse,
kp
Royce Gracie 2
08-05-2013, 10:36
Hm dazu hätte ich auch einige Fragen.
1.) Es gab mal einen Vereinswechsel bei dem die Mitgliedsanträge öffentlich an der Weihnachtsfeier vor allen leuten sofort ausgefüllt werden sollten (An sich schon ne sehr fragwürdige Praxis)
2.) Ein Kumpel von mir hatte damals vor den Verein zu verlassen aber wollte es nicht öffentlich vor allen Leuten verkünden mitten in die gute Stimmung der Weihnachtsfeier.
Also hat er mit falschen Daten unterschrieben.
Er ist dann nie ins Training und hat auch nie gezahlt. (Was er beides auch nie vorhatte und darum falsche Daten angegeben hat)
Nachdem ca. ein halbes Jahr nichts passiert war und die betreffende Person dachte es sei alles geregelt ging im Verein die Dusche kaputt.
Der trainer kam daraufhin auf die Idee die Sanierung auf die Art zu bezahlen , dass er plötzlich von betroffener Person die Kosten für ein halbes Jahr fordere auf einen Schlag. (Es war zudem auch klar das betreffende Person das Geld zu genüge Besitzt)
Trotzdem war es mal ein Wettkämpfer von uns der für uns im Cage war ...
war damals nicht begeistert von der Aktion.
Allerdings kannte ich mich rechtlich zu wenig aus und hab mich rausgehalten.
Der hat das ganze gleich an Inkasso übergeben nachdem er 1 Mahnung geschickt hatte auf die der Betroffene nicht reagiert hat.
(Hätte er auf die Forderung Widerspruch einlegen müssen ?) Hab mal am Rande mitbekommen das sei ganz wichtig bei sowas ?
Jedenfalls hat er dann den Trainer angeschrieben was das soll und ,dass das doch echt nicht nötig sei.
Der Trainer wiederrum hat sich taub gestellt weil das ganze schon beim Inkasso war.
Jedenfalls haben die es irgendiwe geschafft so Druck zu machen , das betreffende Person eingeknickt ist und am Ende knapp über 500€ bezahlt hat.
Wie sie das geschafft haben und ob er auch einiges falsch gemacht hat und ob er zahlen hätte müssen , da kenne ich mich zu wenig aus.
Meine Frage hierzu wäre nur
1.) Kann man das so machen ? erst ein halbes Jahr gechilled bleiben und dann auf einmal den ganzen Betrag fordern ?
2.) Wie gültig ist ein Vertrag , bei dem falsche Konto und Adressdaten sowie ein falscher nachname stehen. Aber der Name Vorname stimmt und der Trainer Augenzeugen hätte die bestätigen könnten , das derjenige den Zettel ausgefüllt hat.
3.) Meinungen zu der ganzen Sache ?
II. Nun betrifft es mich selber.
Ich hab damals selber so einen Vertrag unterschrieben. Allerdings freiwillig weil ich damals an das Team geglaubt habe und die Vorstellungen des Trainers und meine eigenen sehr gut zusammengepasst haben.
Jedenfalls nach ca. 1 Jahr dort hat mich der Trainer gefragt ob ich nicht selbst trainer sein will und dafür würde dann mein Beitrag eingestellt den ich bezahle.
Das war im Januar.
Februar , März , April hab ich dann dort 2-3x die Woche Unterricht gehalten und zwar kein Geld bekommen aber auch keines bezahlt.
Allerdings gabs dazu keinen Vertrag sondern das war ne mündliche Abmache.
Ende April kam es zu nem großen Zoff zwischen mir und dem Trainer
Gibt da einige Sachen die an Betrug grenzen und unsere Vorstellungen gingen weit auseinander was fast alle Punkte betrifft. Hab ihn drauf angesprochen
Er hats nicht gut verkraftet.
Nun bin ich nicht sicher ob ich rausgeschmissen wurde oder wie auch immer.
Fakt ist er redet nicht mehr mit mir , will mich nicht mehr sehen und ich soll mein Schlüssel abgeben.... und ich wurde aus unserem Team gebannt...
Ich halte es für unwahrscheinlich , aber in Anbetracht einiger komischer Sachen die er so dreht leider nicht für ganz unmöglich das in nem halben Jahr dann plötzlich das INkasso bei mir anklopft....
Ich hätte ja einen Vertrag und hätte hier und da nicht bezahlt....
Wie beurteilt ihr meine Situation ?
Finaljustice
08-05-2013, 10:43
Sind das Deine Erfahrungen oder Hörensagen?
Mittelbare Erfahrung, von der Gegenseite aus betrachtet.
Meine Frage hierzu wäre nur
1.) Kann man das so machen ? erst ein halbes Jahr gechilled bleiben und dann auf einmal den ganzen Betrag fordern ?
2.) Wie gültig ist ein Vertrag , bei dem falsche Konto und Adressdaten sowie ein falscher nachname stehen. Aber der Name Vorname stimmt und der Trainer Augenzeugen hätte die bestätigen könnten , das derjenige den Zettel ausgefüllt hat.
3.) Meinungen zu der ganzen Sache ?
zu 1, ja die Forderung verjährt ja nicht, eventuell war es auch nicht möglich die Person und Wohnort zu ermitteln.
2. Ist das nicht Betrug? Stell Dir vor Du kaufst etwas unter falschem Namen.
3. seltsam. Das Verhalten von beiden seiten.
II. Nun betrifft es mich selber.
Ich hab damals selber so einen Vertrag unterschrieben. Allerdings freiwillig weil ich damals an das Team geglaubt habe und die Vorstellungen des Trainers und meine eigenen sehr gut zusammengepasst haben.
Jedenfalls nach ca. 1 Jahr dort hat mich der Trainer gefragt ob ich nicht selbst trainer sein will und dafür würde dann mein Beitrag eingestellt den ich bezahle.
Das war im Januar.
Februar , März , April hab ich dann dort 2-3x die Woche Unterricht gehalten und zwar kein Geld bekommen aber auch keines bezahlt.
Allerdings gabs dazu keinen Vertrag sondern das war ne mündliche Abmache.
Ende April kam es zu nem großen Zoff zwischen mir und dem Trainer
Gibt da einige Sachen die an Betrug grenzen und unsere Vorstellungen gingen weit auseinander was fast alle Punkte betrifft. Hab ihn drauf angesprochen
Er hats nicht gut verkraftet.
Nun bin ich nicht sicher ob ich rausgeschmissen wurde oder wie auch immer.
Fakt ist er redet nicht mehr mit mir , will mich nicht mehr sehen und ich soll mein Schlüssel abgeben.... und ich wurde aus unserem Team gebannt...
Ich halte es für unwahrscheinlich , aber in Anbetracht einiger komischer Sachen die er so dreht leider nicht für ganz unmöglich das in nem halben Jahr dann plötzlich das INkasso bei mir anklopft....
Ich hätte ja einen Vertrag und hätte hier und da nicht bezahlt....
Wie beurteilt ihr meine Situation ?
Er müsste erstmal Forderungen an Dich stellen. Wenn Inkasso, dann rechtmäßigkeit der Forderung abstreiten. Man könnte auch mit Feststellungsklage drohen. Muss man aber nicht
Reagieren musst Du erst wenn Mahnbescheid eintrudelt, dem innerhalb von 14 Tagen wiedersprechen, brauchst nur das Kreuz an der richtigen Stelle machen und zurückschicken. Dann müssten sie Klage erheben und in Vorlage für die Kosten treten, erst dann kommt es zu einem Verfahren.
dazu kommt es selten wenn unsicherheiten da sind.
Verträge gelten auch mündlich. Auch ohne Zeugen wird Deine Aussage unterstützt von der Tatsache dass in dem Zeitraum keine Beiträge von Dir gefordert wurden.
Alles easy;)
Hm dazu hätte ich auch einige Fragen.
Wenn der Trainer oder Inhaber beweisen kann das er es war ist der Vertrag gültig egal wie er Unterschreibt oder was er für einen Namen angibt.
Wann ich meine Forderung mache ist meine Sache das Verjährt nicht. Und wenn mich einer Verarscht mit falschen Daten und so würde ich auch auf Taub stellen.
Royce Gracie 2
08-05-2013, 15:16
Wenn der Trainer oder Inhaber beweisen kann das er es war ist der Vertrag gültig egal wie er Unterschreibt oder was er für einen Namen angibt.
Wann ich meine Forderung mache ist meine Sache das Verjährt nicht. Und wenn mich einer Verarscht mit falschen Daten und so würde ich auch auf Taub stellen.
Das ist die eine Seite....
rechtlich hat er wohl Chancen gehabt zu gewinnen.
Weshalb der ehemalige Kämpfer dann auch nachgegeben hat.
1.)
Andererseits ist es imo menschlich unmöglich auf einer Weihnachtsfeier zu Beginn vor versammelter Wettkampfmannschaft die sich als team präsentiert öffentlich eine Vertragsunterschrift von den Wettkämpfern zu fordern.
Wie steht man da da ? wenn man nicht unterschreibt.
2.) Menschlich ist es unmöglich erst ein halbes Jahr nichts zu fordern und dann wenn man Geld braucht plötzlich anzukommen.
3.) Zwischen Trainer und Kämpfer sollte ein Vertrauensverhältnis herrschen , da beide viel füreinander getan haben. Auch der Kämpfer !
Wie gesagt ich hab mich damals rausgehalten.
kann beide Seiten verstehen.
Der betroffene Kämpfer hätte einfach unterschreiben sollen und dann innerhalb von 14 Tagen ein Widerrufsrecht nutzen sollen.
Danke nochmal kannix.
Habe nun 3 Schulenbesitzer gefragt und alle sagen in meinem Fall das Gleiche.
Das beruhigt mich etwas.
Ich hab kein Nerv das in 4-6 Monaten dann auf einmal ne Klage reinschneit von wegen ich solle blabla 300€ nachzahlen.
Ich denke zwar das man rein menschlich nicht so tief sinken kann das er mir nach allem was ich für das Team und ihn geleistet habe nun mit so krummen Dingern daherkommt... aber man weiß ja nie
Das ist die eine Seite....
rechtlich hat er wohl Chancen gehabt zu gewinnen.
Weshalb der ehemalige Kämpfer dann auch nachgegeben hat.
Wie gesagt wie er unterschreibt ist egal wenn man es nachweisen kann ist der Vertrag gültig. Klar ist es nicht die Feine Art so an Verträge zu kommen aber wenn ich was nicht möchte sage ich das und Unterschreibe auch nichts weder mit Richtigem oder Falschem Namen. Zur not fahre ich halt nach Hause.
Ich kann nur aus der SChülerperspektive berichten, aber unser Lehrer kassiert immer zu Beginn des Monats, wenn man zum ersten Mal im Training erscheint. Das geht anscheinend relativ problemlos. Falls man mal längere Zeit krank ist oder zu viel STress im Job hat, kann man auch mal nen Monat oder zwei aussetzen, aber wenn man einmal im Monat erscheint, muss man für diesen Monat zahlen. Bei mehrmontigen Verträgen bzw. Verträgen mit langer Kündigungsfrist ist das natürlich problematischer, aber solche Verträge haben wir zum Glück nicht. :cool:
@Royce: Nur so zur Sicherheit ne Kündigung per Einschreiben schicken? Vielleicht mit so ner Floskel wie "alle bestehenden Vertragsverhältnisse kündigen"...aber ich bin kein Jurist und das ist nur so ne Idee, grundsätzlich denke ich aber, dass ne Kündigung nicht schaden kann
Finaljustice
08-05-2013, 15:50
Der Vertrag ist so oder so gültig, selbst wenn ich mit falschem Namen unterschreibe. Habe ich Vertretungsmacht, ist der vertretene Vertragspartner. Habe ich keine, wird der Vertrag mit mir geschlossen. Bloße Namenstäuschungen o.Ä. ändern an der Wirksamkeit des Vertrages erstmal gar nichts.
Ein Problem hast Du, wenn er Dich mit der Forderung konfrontiert, allerhöchstens, wie bereits von anderen dargelegt, mit der Beweisbarkeit im Prozess. Denn schriftliche Verträge und Klauseln lassen sich in der Regel bedeutend leichter beweisen, als die Einlassung, man habe mündliche Zusatzabreden getroffen.
Menschlich mag es sicherlich grenzwertig sein, aber es zwingt einen auch keiner, seine Ansprüche sofort durchzusetzen. Solange Forderungen nicht verjährt sind, kann ich sie jederzeit geltend machen.
Nur so als Randbemerkung: Das allseits beliebte vierzehntätige bzw. ein monatige Widerrufsrecht hat man nur bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen (andere gesetzliche Widerrufsrechte mal außenvorgelassen, wie bei Teilzeitwohnung, Verbraucherdarlehen oder Fernunterricht).
Hundertzehn
08-05-2013, 20:05
Der Vertrag ist so oder so gültig, selbst wenn ich mit falschem Namen unterschreibe. Habe ich Vertretungsmacht, ist der vertretene Vertragspartner. Habe ich keine, wird der Vertrag mit mir geschlossen. Bloße Namenstäuschungen o.Ä. ändern an der Wirksamkeit des Vertrages erstmal gar nichts.
Ist das wirklich so?
Als juristischer Laie frage ich mich, ob ein Vertrag, den man mit (offensichtlich?) erfundenen Daten ausfüllt, wirklich als Willenserklärung durchgeht. Klar wäre es in meinen Augen nur, wenn man die vertraglich vereinbarte Leistung in Anspruch nimmt. Dann muss man auf jeden Fall zahlen. Aber so?
Finaljustice
08-05-2013, 20:15
Ist das wirklich so?
Als juristischer Laie frage ich mich, ob ein Vertrag, den man mit (offensichtlich?) erfundenen Daten ausfüllt, wirklich als Willenserklärung durchgeht. Klar wäre es in meinen Augen nur, wenn man die vertraglich vereinbarte Leistung in Anspruch nimmt. Dann muss man auf jeden Fall zahlen. Aber so?
Wenn ich einen Vertrag schließe, dann ist es erstmal unbeachtlich, ob ich eine Willenserklärung überhaupt abgeben wollte oder habe, sofern nach dem Empfängerhorizont der andere es nicht anders verstehen konnte. Der Mangel der Ernstlichkeit ist nur dann beachtlich, wenn er offensichtlich ist. Wer betrügerische Absichten hegt. Es wäre doch einigermaßen sinnwidrig, würde ich den böswilligen Täter auch noch dadurch begünstigen, dass er sich den vertraglichen Ansprüchen des anderen dadurch enziehen könnte, dass er ihn betrügen wollte. Es kommt verhältnismäßig häufig vor, dass insb. im Internet Leute Verträge unter dem Namen von vor allem Lebenspartnern schließen, um an die Leistungen zu kommen.
Und mit der Inanspruchnahme der Leistung hat das ja erstmal nichts zu tun. Wenn ich das täte, und es bestünde kein Vertrag, bin ich natürlich trotzdem zum Ersatz bzw. zur Herausgabe verpflichtet.
Hundertzehn
08-05-2013, 20:32
Wenn ich einen Vertrag schließe, dann ist es erstmal unbeachtlich, ob ich eine Willenserklärung überhaupt abgeben wollte oder habe, sofern nach dem Empfängerhorizont der andere es nicht anders verstehen konnte.
Und wenn der Wettkämpfer einen auf der Weihnachtsfeier öffentlich zu unterschreibenden Vertrag mit offensichtlich falschen Daten ausfüllt, dann kann das der Trainer in meinen Augen schon so verstehen, dass derjenige in Wirklichkeit gar nicht will. Aber ich bin wie gesagt kein Jurist. ;)
Finaljustice
08-05-2013, 21:42
Und wenn der Wettkämpfer einen auf der Weihnachtsfeier öffentlich zu unterschreibenden Vertrag mit offensichtlich falschen Daten ausfüllt, dann kann das der Trainer in meinen Augen schon so verstehen, dass derjenige in Wirklichkeit gar nicht will. Aber ich bin wie gesagt kein Jurist. ;)
Wirklich wollen und mangelnde Ernstlichkeit sind zweierlei ;)
Und wenn der Wettkämpfer einen auf der Weihnachtsfeier öffentlich zu unterschreibenden Vertrag mit offensichtlich falschen Daten ausfüllt, dann kann das der Trainer in meinen Augen schon so verstehen, dass derjenige in Wirklichkeit gar nicht will. Aber ich bin wie gesagt kein Jurist. ;)
Von Laie zu Laie: Ich stell mir vor das ein jurist sich fragt warum einer einen Vertrag unterschreibt und dann mit falschen Angaben. Unter Druck? Dann sollte man versuchen die Willenserklärung anzufechten. Falsche Angaben zu machen könnte schon darauf hindeuten dass man nicht interessiert ist einen Vertrag abzuschließen. Aber auch dass man den anderen hintergehen will.
Der Vertrag wurde mit einer realen Person abgeschlossen egal welchen alias er vorgeschoben hat.
Wenn mir jemand einen Vertrag mit "Hans guckindieLuft" ausfüllt, dann würde ich seine Realdaten rausfinden und ihm dem Rechtsgeschäft zuordnen, egal welche Motivation hinter den Falschangaben steckt.
Und wenn der Wettkämpfer einen auf der Weihnachtsfeier öffentlich zu unterschreibenden Vertrag mit offensichtlich falschen Daten ausfüllt, dann kann das der Trainer in meinen Augen schon so verstehen, dass derjenige in Wirklichkeit gar nicht will. Aber ich bin wie gesagt kein Jurist. ;)
Aber die Frage ist dann warum Unterschreibt er Ihn dann ob mit Richtigen oder falschen Daten, man sollte doch dann Erwachsen genug sein um zu sagen ich möchte das nicht.
zu 1, ja die Forderung verjährt ja nicht, eventuell war es auch nicht möglich die Person und Wohnort zu ermitteln.
Wenn einer drei Jahre lang seine Ansprüche nicht einfordert, dann muss man die wohl nicht erfüllen
Zur Verjährung von Ansprüchen (http://www.abc-recht.de/topthemen/expertentipps/verjaehrung_von_anspruechen.php)
sonst müsste man ja Zahlungsbelege bis an's Lebensende aufheben.
Leider scheint es bei einigen Inkassounternehmen vorzukommen, dass die sich nach einem Jahr mit erhöhten Forderungen zu bezahlten Kinkerlitzchen melden, eventuell aus Schlamperei, eventuell in der Hoffnung, dass man keinen Beleg über die Zahlung mehr hat.
Allerdings, -wenn es sich nicht um ein straff organisiertes Unternehmen handelt- sitzen ja oft an beiden Seiten Menschen,
da kann man IMO mal eine Zahlung verschlampen und eine Forderung auch.
1.)
Andererseits ist es imo menschlich unmöglich auf einer Weihnachtsfeier zu Beginn vor versammelter Wettkampfmannschaft die sich als team präsentiert öffentlich eine Vertragsunterschrift von den Wettkämpfern zu fordern.
Wie steht man da da ? wenn man nicht unterschreibt.
Ja, wie steht man dann da? Wenn man zu seiner Meinung steht und eventuell die oberflächliche Harmonie zerstört?
Das ist doch genau der Mechanismus, auf den der Trainer setzt.
Konfuzius sagt: "Wer das Maul nicht aufmacht, muss den Geldbeutel aufmachen"
Frank Chelaifa
09-05-2013, 14:09
Hallo
Ich mache es einfach, wer nicht zahlt, wir kontaktiert. Wenn er weiterhin die Zahlung verweigert usw. wird er aus dem Vertrag entlassen.
Der Aufwand die säumigen Zahler dauernd anzumahnen ist mir zu aufwendig.
Einfach rausschmeißen und fertig, spart Zeit, Nerven und Geld.
Oft sind sie nicht mehr Zahlungsfähig ;) dann bekommt man eh nichts.
Zum Glück haben wir nur ab und an mal so einen Fall, in den letzten 18 Monaten nur einen Fall.
Gruß
Frank
Stickman
09-05-2013, 15:09
Ich mache es einfach, wer nicht zahlt, wir kontaktiert. Wenn er weiterhin die Zahlung verweigert usw. wird er aus dem Vertrag entlassen.
Der Aufwand die säumigen Zahler dauernd anzumahnen ist mir zu aufwendig.
Einfach rausschmeißen und fertig, spart Zeit, Nerven und Geld.
Oft sind sie nicht mehr Zahlungsfähig dann bekommt man eh nichts.
Zum Glück haben wir nur ab und an mal so einen Fall, in den letzten 18 Monaten nur einen Fall.
:) Mache ich auch so ähnlich, wenn eine Lastschrift zurück kommt, darf der Betreffende solange nicht am Unterricht teilnehmen, bis er den Beitrag gezahlt hat...wer gehen möchte,warum auch immer, kann dies jederzeit tun. Das wird jedem Neumitglied gleich am Anfang so mitgeteilt und ist bei mir in der Schule erst einmal vorgekommen (Abgang eines Mitglieds). Allerdings kam dieses Mitglied 6 Monate später wieder zurück und brachte mir seitdem 5 weitere Neumitglieder aus seinem Freundeskreis.
Mehr als ein Monatsbeitrag kann also nicht auflaufen und wegen einem Beitrag veranstalte ich keinen Zirkus.
Ehrlich gesagt würde ich mich schämen, wenn ich wegen vielleicht 50 Euro zu einem Anwalt rennen würde. Das ist die Aufregung und den Zeitaufwand gar nicht wert.
Ehrlich gesagt würde ich mich schämen, wenn ich wegen vielleicht 50 Euro zu einem Anwalt rennen würde. Das ist die Aufregung und den Zeitaufwand gar nicht wert.
Das ist ja auch nur notwendig wenn es um mehrere Monat oder Jahresbeitrag geht. Normalerweise klappt das ja mit einer Ansprache oder einem Schreiben.
Manche scheinen einen aber verarschen zu wollen, gehen nicht ans Telefon, erzählem einem dummes Zeug, stellen sich doof das man Geld von ihnen will.
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