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Vollständige Version anzeigen : Gibt es "Zentimeterregelung" bei Schlagstöcken etc?



Saarbrigga
11-05-2013, 16:20
Konnte dazu nichts genaues finden, daher hier.

Gibt es bestimmte Längenmaße, die festlegen ob das Mitführen einer Schlagwaffe (Teleskopstock etc) erlaubt ist oder nicht?

Beispiel:
Ein Rattan Stock ist 70 cm lang. Dieser gilt bestimmt als Schlagwaffe und darf nicht mitgeführt werden.
Man schneidet den selben Stock auf 40 cm Länge. Zählt er dann - aufgrund der reduzierten Länge - immer noch als "Schlagwaffe" bzw. ist nicht legal mitzuführen?

gutefrage.net :D

gasts
11-05-2013, 16:33
http://mannis-shoutbox.de/wp-content/uploads/2011/03/frauenparkplatz_perscheid-244x300.jpg

Beercules
11-05-2013, 16:33
Hi,
ich denke es ist egal wie lang die Waffe ist,
es gibt Schlagstock-Kubotane die sind 13 / 30 cm
lang, sind aber auch verboten(mitzuführen)

Finaljustice
11-05-2013, 16:38
Die Längenmaße zum Führen finden sich nur bei Messern, vgl.
§42a Abs. 1 WaffG

Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

Dasraus folgt, dass das Führen von Hieb und Stoßwaffen außerhalb befriedeten Besitztums grds. immer verboten ist. Die Legaldefnition der Hieb- und Stoßwaffen findet sich in der genannten Anlage:

"Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)"

Das Führen eines Rattanstocks kann allerdings unter zweierlei Gesichtspunkten erlaubt sein:

Entweder - was nahe liegt - fasst man den Rattanstock als Trainingsinstrument schon nicht unter den begriff der Hiebwaffe, weil er ja gerade nicht dazu bestimmt ist, Verletzungen beizubringen, sondern er soll ja genau das verhindern im Training - Verletzungen. Es mangelt also an der Bestimmung als Waffe.
Oder man kann ein berechtigtes Interesse geltend machen, vgl. §42a Abs. 2 WaffG

Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Phelan
12-05-2013, 13:16
Wurde früher (mittlerweile habe ich eine längere Tasche und man sieht es nicht mehr) in schöner Regelmäßigkeit aufgrund zeitgleich stattfindender Demos an diversen Bahnhöfen mit den Stöcken angehalten.
Kurzer Perso check und ich konnte wieder gehen. Habe jedesmal nachgefragt, ob ich die Stöcke mitführen darf: Immer ein klares Ja bekommen.

Gruß
Phelan

Tori
12-05-2013, 13:24
Tele unterliegen Grundsätzlich einem Führverbot. Ausser es geschieht im beruflichen Zusammenhang und es liegt eine Genehmigung des Ordnungs/Landratsamtes vor.

Den Rest hat die finale Justiz schon dargelegt ;)

Stachelratte
14-05-2013, 13:06
Wobei es beim Kubotan ja einen Feststellungsbescheid gibt, dass der 'zu einfach ausgestaltet' ist, um als Hieb- und Stoßwaffe zu gelten, was ich so interpretieren würde, dass er u.a. auch zu kurz ist, um als entsprechende Waffe angesehen zu werden.

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/080305FbZ170Kubotan,templateId=raw,property=public ationFile.pdf/080305FbZ170Kubotan.pdf

Sven K.
14-05-2013, 13:14
Wobei es beim Kubotan ja einen Feststellungsbescheid gibt, dass der 'zu einfach ausgestaltet' ist, um als Hieb- und Stoßwaffe zu gelten, was ich so interpretieren würde, dass er u.a. auch zu kurz ist, um als entsprechende Waffe angesehen zu werden.

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/080305FbZ170Kubotan,templateId=raw,property=public ationFile.pdf/080305FbZ170Kubotan.pdf

Wobei ich gerade letztens "Achtung Kontrolle", oder wie der Mist heißt, gesehen habe, wo zwei Polizisten einen Kubotan beschlagnahmt hatten, weil der eine Cop meinte er wäre "verboten". Der Besitzer hat ihn aber wiederbekommen wurde im "Off" gesagt. Den Teli haben sie behalten und dem Träger ne Strafe aufgedrückt. ;)

Als Träger eventuell den Feststellungsbescheid ausdrucken und mitführen. ;)

Finaljustice
14-05-2013, 13:30
Das können unsere lieben Ordnungshüter mehr oder weniger machen, wie sie wollen. Also Dinge beschlagnahmen, selbst wenn sie wissen, dass der Gegenstand nicht verboten ist. Nicht, dass ich unterstellen würde, dass es regelmäßig gemacht würde, aber selbst wenn die Beschlagnahme rechtswidrig war, hat es nur äußerst selten Konsequenzen... welche auch?

Wuozup
14-05-2013, 16:44
Nein, auf die Länge kommt es nicht an. Außer bei Messern :D

Den Rest hat Finaljustice weiter oben sehr richtig gesagt. :halbyeaha

kaikuehn
16-05-2013, 09:04
Es kommt bei Stöckern auf den "Verwendungszweck" an. Ein Besenstiel, den du dabei hast, weil du "einen neuen Besenstiel brauchst", ist nur ein Besenstiel. Wenn du den Besenstiel mit Griffband umwickelst (oder ihn sonstwie zur Nutzung als Schlagstock modifizierst) kann aus dem Besenstiel leicht ein "Schlagstock" werden, der dem Führverbot unterliegt.

samuraigladiator
16-05-2013, 14:47
Was ist denn eigentlich eine legale Alternative zum Schlagstock oder Rattanstock?
Mir fällt nur eine Flöte ein...

KeineRegeln
16-05-2013, 15:27
Was ist denn eigentlich eine legale Alternative zum Schlagstock oder Rattanstock?
Mir fällt nur eine Flöte ein...

Vielleicht wären Stahl-Flöten eine Neue Marktlücke? ^^

angHell
16-05-2013, 16:00
Spazierstock.

angHell
16-05-2013, 16:02
ggf. diese Regenschirme

Selbstverteidigungsschirm / Regenschirm zur Selbstverteidigung, EUR 149,00 --> Sicherheitstechnik und Überwachungstechni... (http://www.shop-alarm.de/Selbstverteidigungsschirm_Regenschirm_zur_Selbstve rteidigung.html)

_

big X
16-05-2013, 16:14
luftpumpe, taschenlampe, hockeyschläger (auf dem weg zum sport)

samuraigladiator
16-05-2013, 16:53
Luftpumpe gefällt mir!
Spazierstock und SV-Regenschirm sind zwar gut,aber ich meinte schon Sachen die einem Schlag-/Rattanstock in Länge und Gewicht nahe kommen.

big X
16-05-2013, 17:20
engländer, kuhfuss ...

hand-werker
16-05-2013, 19:32
Was ist denn eigentlich eine legale Alternative zum Schlagstock oder Rattanstock?
Mir fällt nur eine Flöte ein...

axtstiel, tischbein, einfacher stock (ohne griff, tape oder sonst was), baseballschläger.

Stachelratte
16-05-2013, 19:45
Teleskopradschlüssel.