hundzerberus
16-05-2013, 12:06
"Der Bundesgerichtshof legt die Entscheidung über die Zulässigkeit des Einbettens geschützter Inhalte im Internet dem Europäischen Gerichtshof vor. Das hat das Gericht am heutigen Donnerstag bekanntgegeben. Laut der Mitteilung hält der BGH die bloße Verknüpfung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts über das Einbetten ("Framing") für zulässig, weil der Urheber selbst darüber entscheidet, ob der Inhalt zugänglich bleibt. Trotzdem könne das Einbetten ein europarechtliches Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe verletzen. Darüber müsse deswegen in Luxemburg entschieden werden."
BGH zum Einbetten von Youtube-Videos: Zulässig, aber... | heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-zum-Einbetten-von-Youtube-Videos-Zulaessig-aber-1864086.html)
BGH zum Einbetten von Youtube-Videos: Zulässig, aber... | heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-zum-Einbetten-von-Youtube-Videos-Zulaessig-aber-1864086.html)