Vollständige Version anzeigen : Kollateralschäden bei Einsatz von Pfefferspray/schaum/gel in Kneipe
smudo1980
20-05-2013, 21:54
folgendes fiktives Szenario:
Ich werde in einer Kneipe mit einem Messer bedroht und besprühe den Angreifer mit Pfeffersrpay/gel/schaum. Dies wird auch vor Gericht nicht beanstandet.
Es werden dabei aber auch mehrere unbeteiligte durch mein Pfefferspray/schaum/gel verletzt.
1) Habe ich mich dann Strafbar gemacht??? Laut Gesetz ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen eine gefährliche KV. Ausnahme Notwehr.
2) Muß ich Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zahlen??
3) Wenn durch mein PS die Kneipe mehrere Stunden nicht mehr benutzbar ist, muß ich dem Wirt die entgangenen Einnahmen ersetzen??
Es gibt ein Notwehrexzess dennoch hat der Richter das letzte Wort.
Dr.Satan
20-05-2013, 22:20
Das entscheidet der Richter
Rechtfertigender Notstand (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html)
Entschuldigender Notstand (http://dejure.org/gesetze/StGB/35.html)
defensiv
21-05-2013, 09:35
Du musst Strafrecht und Zivilrecht gedanklich trennen. Schadensersatz ist m.E. immer denkbar.
folgendes fiktives Szenario:
Ich werde in einer Kneipe mit einem Messer bedroht und besprühe den Angreifer mit Pfeffersrpay/gel/schaum. Dies wird auch vor Gericht nicht beanstandet.
Es werden dabei aber auch mehrere unbeteiligte durch mein Pfefferspray/schaum/gel verletzt.
1) Habe ich mich dann Strafbar gemacht??? Laut Gesetz ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen eine gefährliche KV. Ausnahme Notwehr.
Meiner Meinung nach nicht.
2) Muß ich Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zahlen??
3) Wenn durch mein PS die Kneipe mehrere Stunden nicht mehr benutzbar ist, muß ich dem Wirt die entgangenen Einnahmen ersetzen??
Meiner Meinung nach nein, weil du die Situation nicht herbeigeführt hast. Der Angreifer ist ja der Auslöser des Pfeffereinsatzes.
Allerdings wenn der Angreifer unbekannt entkommen kann muss ja irgendjemand den entstandenen Schaden bzw. Schmerzensgeld bezahlen...
"Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand", kommt drauf an wie die Argumente vor Gericht vorgetragen werden und wie der Richter entscheidet.
Auf jedenfalls wird dir der Kellner ein Hausverbot geben wenn unbeteiligte geschrottet hast.
Beercules
21-05-2013, 19:15
Hi,
Ich denke es kommt auf die Situation an,-
wenn dich jemand schubst und du den ganzen
Laden einnebelst, dann ist das wohl ungerechtfertigt.
Zu 3. -Ich denke nicht das durch Pfeffer
die ganze Kneipe unbetretbar wird.
teiwaz14
22-05-2013, 20:57
Strafrecht:
Rechtfertigender Notstand (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html)
Richtiger Stichpunkt. Eine Strafe wird es für die Aktion, wenn sie wie von dir beschrieben durch Notwehr (bzgl. dem Angriff) gerechtfertigt war, auch bzüglich den Unbeteiligten nicht geben.
Endscheidet für den Rechtfertigenden Notstand ist, dass der dir drohende Schaden, den von dir verursachten Schaden deutlich überwiegt.
Das wäre im Fall Messerangriff zu Pfefferspray Nebeneinwirkung wohl gegeben.
Zivilrecht:
Hier ist der modus operanti, dass du den Betroffenen Schadenersatz ("Schmerzensgeld") zahlen musst. Dieses kannst du aber deinerseits in einer weiteren Zivilforderung an den Angreifer weiterreichen.
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.