Vollständige Version anzeigen : SV auf der Straße mit oder ohne Deckung?
DukeFrags
10-06-2013, 09:49
Guten Morgen liebe User :)
Ich habe ein kleines Problem undzwar: schon seit längerem gibt es einen Jungen der mich immer schikaniert und auch geschlagen hat.
Ich bin jetzt aber größer als er, er hat jedoch kampferfahrung soweit ich weiß.
Und da wollte ich Fragen: Falls ich ihn wiedersehe und er mich anpöbelt und mich Wehren will, soll ich einfach zu ihm gehen und ihm eine Verpassen oder lieber mit Deckung vorangehen?
tempestas
10-06-2013, 09:52
Wenn du "zu ihm gehen", d.h. eine Distanz überwinden musst heißt es auch, es liegt keine Bedrohungslage vor.
Sche*ß doch auf Sprüche.
Falls er zu dir kommt: Hände hoch, Distanz halten aber nicht in klassischer Boxerstellung mit geschlossenen Fäusten. Hände offen, deeskalierend.
verbal grenzen setzen, warnung aussprechen, bei nicht einhaltung bereit sein, am besten kontern.
Beercules
10-06-2013, 10:16
Wir alt bist du denn?
DerGroßer
10-06-2013, 10:18
1.Worte brennen gut, kontern und lässig bleiben
2.SV kann man trainieren, niemand kann dir hier einen guten Rat geben, weil niemand dich oder den anderen einschätzen kann
3.Beste SV : Einfach nicht da sein...
Ich kenn nun die genauen Umstände Deines Falles nicht, aber ich lese in Deinem Profil unter Kampfkünste: MMA / Boxen + Thaiboxen + Ringen
Falls Du die ganzen Sachen schon länger als 14 Tage betreibst, sollte Deine Frage mit Verlaub obsolet sein.
Außerdem ist es mMn meistens keine gute Idee, jemanden, der rumpöpelt, eine reinzuhauen.
Ich kenn nun die genauen Umstände Deines Falles nicht, aber ich lese in Deinem Profil unter Kampfkünste: MMA / Boxen + Thaiboxen + Ringen
Falls Du die ganzen Sachen schon länger als 14 Tage betreibst, sollte Deine Frage mit Verlaub obsolet sein.
Außerdem ist es mMn meistens keine gute Idee, jemanden, der rumpöpelt, eine reinzuhauen.
Danke.
Das war auch mein erster Gedanke...
hand-werker
10-06-2013, 13:06
1. keine deckung, benutzen nur feiglinge
2. nur eingesprungene kopfstöße
@ bugei:
schreibt man im profil unter kampfkünste gar nicht die rein, die man mal im tv gesehen hat?
Wie sagt man so schön :
der beste Kampf ist der,den man nicht kämpfen musste.
Da ich weder Info über Dein Alter noch die Art und Dauer Deiner KK-Erfahrung habe würde ich immer erstmal zum Deeskalieren raten.Villeicht reichen schon ein paar klare Worte,viele kochen nur mit warmer Luft und die ist schnell weg,wenn man den Leuten direkt in die Augen schaut und ne Ansage macht das Schluss ist mit lustig.
..ansonsten siehst Du vielleicht doch noch so aus wie mein Bildchen :-)))
Gruss
Ingo
Niemals angreifen!!!
Als Verteidiger bist du rechtlich gesehen frei von jeder Schuld (wenn du es nicht übertreibst!), als Angreifer hingegen kannst du viel Ärger kriegen, egal ob er provoziert hat oder nicht.
Gerade wenn du Kampfsport betreibst kann ein Angriff Folgen haben.
Ein Flug aus dem Verein ist da das geringste Übel....
Moe Green
10-06-2013, 14:40
Niemals angreifen!!!
Als Verteidiger bist du rechtlich gesehen frei von jeder Schuld (wenn du es nicht übertreibst!), als Angreifer hingegen kannst du viel Ärger kriegen, egal ob er provoziert hat oder nicht.
Gerade wenn du Kampfsport betreibst kann ein Angriff Folgen haben.
Ein Flug aus dem Verein ist da das geringste Übel....
So schnell schießen die Preußen nicht. Wenn dich jemand längere Zeit nicht in Ruhe lässt, hat der einfach eine Packung verdient. Du darfst ihn halt nur nicht die Nase brechen oder ein paar Zähne rausschlagen, dann geht das schon in Ordnung.
Außderdem wenn ein 15jähriger angreift hat das meisten geringe Folgen sowohl für ihn als auch für sein Opfer.
Grüsse Moe Green
Kundalini
10-06-2013, 14:43
Gerade wenn du Kampfsport betreibst kann ein Angriff Folgen haben.
Ein Flug aus dem Verein ist da das geringste Übel....
Was für Folgen meinst du?
Vor dem Gesetz sind alle anderen Menschen gleich, warum sollte diesre Grundsatz bei jemand der eine KS betreibt nicht gelten?
Was für Folgen meinst du?
Vor dem Gesetz sind alle anderen Menschen gleich, warum sollte diesre Grundsatz bei jemand der eine KS betreibt nicht gelten?
Ja, aber Richter denken, dass du als Kampfsportler weißt, was passiert wenn du das und das tust.
Eine Bekannte hat letztens von Fällen berichtet, wo Gelbgurte (also nach der ersten Prüfung -- für die die sich nicht auskennen) als Kampfsportexperten dargestellt und somit auch behandelt wurden.
Wenn du als Kampfsportler einem in ner SV die Nase brichst, bist du dran, wenn nicht ist natürlich alles in Ordnung ;)
@Moe Green: oh ich wusste nicht, dass er erst 15 ist...
und ja du hast Recht, wenn er es nicht übertreibt kann das helfen ;)
Schnueffler
10-06-2013, 15:05
Urbane Legende!
Urbane Legende!
und das schon sehr lange !!!
Dr.Satan
10-06-2013, 15:46
Irgendwie lustig, das immer irgendjemand irgendjemanden kennt, der jemanden kennt der vor Gericht als tötliche Waffe behandelt wurde.
Ju-Jutsu-Ka
10-06-2013, 15:57
Fällt mir auch noch die Legende ein, das Kampfsportler erst 3mal warnen müssen, bevor sie KS anwenden dürfen. :cool:
Gewaltverächter
10-06-2013, 16:00
Wenn Du (laut Profil) MMA und Ringen betreibst, dann ist es für Dich doch wohl nicht sonderlich schwierig den Gegner mal eben zu Boden zu bringen. Sobald Du in der Mount auf ihm sitzt und seine Arme auch nur etwas blockierst oder ihn tätschelst, wird er schon merken, dass er keine Chance hat und in Zukunft seine Angriffe unterlassen (und falls ich Dir erklären muss was "Mount" heißt, solltest Du vielleicht wirklich erstmal mit MMA-Grappling anfangen).
Urbane Legende!
Das wird aber noch lange dauern bis es bei jedem angekommen ist.
Zum Thema : hör auf die anderen und versuche die Sache so zu Klären, eine Schlägerei ist nie gut.
Urbane Legende!
Ist keine Legende, sind echte Gerichtsurteile von einem echten Richter.
Was man auch bedenken muss: Man kann strafrechtlich Recht bekommen, aber zivilrechtlich belangt werden.
Beispiel:
Ich breche jemandem in einer SV-Situation das rechte Handgelenk.
Gibt keine Zeugen.
Er klagt mich an, er kann nicht beweisen, dass ich angegriffen habe und ich auch nicht das Gegenteil, also im Zweifel für den Angeklagten: Es war SV!
Strafgerechtlich bestehen also Zweifel, wenn er schlau ist, geht er vor das Zivilgericht: Er kann 2 Monate nicht arbeiten, weil er seine rechte Hand brauch.
Weil strafgerichtlich Zweifel bestanden, darf er das wird auch recht bekommen.
Wenn ich Glück hab, sinds 2 Monatsgehälter, die ich zahlen darf, wenn ich Pech hab und das für immer kaputt ist, darf ich ihm für den Rest seines und meines Lebens sein Gehalt zahlen.
Das weiß ich, weil wir einen Richter und einen Polizisten im Verein haben, die sich damit sehr genau beschäftigt haben und auch die Spezialabteilungen danach befragt haben.
Wenn ich wirklich in ner SV bin, juckt mich das so viel wie die Farbe des Hemdes, das der Angreifer trägt, aber nur um es einen einmal zu zeigen??????
Das wird aber noch lange dauern bis es bei jedem angekommen ist.
Zum Thema : hör auf die anderen und versuche die Sache so zu Klären, eine Schlägerei ist nie gut.
GENAU!!!
Auch wenn es manche verdient haben und auch wenn er erst 15 ist, wenn er das als Erwachsener tut kann er sich mit sowas das Leben kaputt machen.
Lieber Freunde suchen, die sich zu einem stellen, dann guckt der dich nichtmal mehr an.
Willi von der Heide
10-06-2013, 16:35
Edit
Dr.Satan
10-06-2013, 16:36
Ist keine Legende, sind echte Gerichtsurteile von einem echten Richter.
Was man auch bedenken muss: Man kann strafrechtlich Recht bekommen, aber zivilrechtlich belangt werden.
Beispiel:
Ich breche jemandem in einer SV-Situation das rechte Handgelenk.
Gibt keine Zeugen.
Er klagt mich an, er kann nicht beweisen, dass ich angegriffen habe und ich auch nicht das Gegenteil, also im Zweifel für den Angeklagten: Es war SV!
Strafgerechtlich bestehen also Zweifel, wenn er schlau ist, geht er vor das Zivilgericht: Er kann 2 Monate nicht arbeiten, weil er seine rechte Hand brauch.
Weil strafgerichtlich Zweifel bestanden, darf er das wird auch recht bekommen.
Wenn ich Glück hab, sinds 2 Monatsgehälter, die ich zahlen darf, wenn ich Pech hab und das für immer kaputt ist, darf ich ihm für den Rest seines und meines Lebens sein Gehalt zahlen.
Das weiß ich, weil wir einen Richter und einen Polizisten im Verein haben, die sich damit sehr genau beschäftigt haben und auch die Spezialabteilungen danach befragt haben.
Wenn ich wirklich in ner SV bin, juckt mich das so viel wie die Farbe des Hemdes, das der Angreifer trägt, aber nur um es einen einmal zu zeigen??????
Und wenn strafgerichtlich keine Zweifel bestehen darf er das nicht? Und wenn strafgerichtlich und zivilgerichtlich Zweifel bestehen darf man dann vor´s Arbeitsgericht gehen. Und wenn dort Zweifel bestehen vor´s Sozialgericht, und wenn dort Zweifel bestehen vor den Europäischen Gerichtshof?
Fragen über Fragen.:rolleyes:
2 mal sagen lass mich in ruhe (energisch)! bei nichteinhaltung schlag ihn kaputt XDD! Die Renitenz des Gegners bestimmt deine härte. Desto Einsichtiger er ist, desto weniger tu ihm an.
Und da wollte ich Fragen: Falls ich ihn wiedersehe und er mich anpöbelt und mich Wehren will, soll ich einfach zu ihm gehen und ihm eine Verpassen oder lieber mit Deckung vorangehen?
Fragst du hier ernsthaft wie du jemandem am besten einen Suckerpunch verpasst?
Das weiß ich, weil wir einen Richter und einen Polizisten im Verein haben, die sich damit sehr genau beschäftigt haben und auch die Spezialabteilungen danach befragt haben.
Ist das die Spezialabteilung wo Dan-Träger und Boxer ihre Fäuste registrieren lassen müssen?
Schnueffler
10-06-2013, 16:52
Ist keine Legende, sind echte Gerichtsurteile von einem echten Richter.
Was man auch bedenken muss: Man kann strafrechtlich Recht bekommen, aber zivilrechtlich belangt werden.
Beispiel:
Ich breche jemandem in einer SV-Situation das rechte Handgelenk.
Gibt keine Zeugen.
Er klagt mich an, er kann nicht beweisen, dass ich angegriffen habe und ich auch nicht das Gegenteil, also im Zweifel für den Angeklagten: Es war SV!
Strafgerechtlich bestehen also Zweifel, wenn er schlau ist, geht er vor das Zivilgericht: Er kann 2 Monate nicht arbeiten, weil er seine rechte Hand brauch.
Weil strafgerichtlich Zweifel bestanden, darf er das wird auch recht bekommen.
Wenn ich Glück hab, sinds 2 Monatsgehälter, die ich zahlen darf, wenn ich Pech hab und das für immer kaputt ist, darf ich ihm für den Rest seines und meines Lebens sein Gehalt zahlen.
Das weiß ich, weil wir einen Richter und einen Polizisten im Verein haben, die sich damit sehr genau beschäftigt haben und auch die Spezialabteilungen danach befragt haben.
Ist das die Spezialabteilung wo Dan-Träger und Boxer ihre Fäuste registrieren lassen müssen?
Das würde ich auch gerne wissen!
Und wenn es echte Fälle von echten Richtern sind, dann kannst du ja auch das Aktenzeichen nennen, denn das wäre dann ja auch echt.
Und einen zivilrechtlichen Anspruch begründest du in diesem Falle wie?
Willi von der Heide
10-06-2013, 16:54
Edit
Beercules
10-06-2013, 16:56
Und da wollte ich Fragen: Falls ich ihn wiedersehe und er mich anpöbelt und mich Wehren will, soll ich einfach zu ihm gehen und ihm eine Verpassen oder lieber mit Deckung vorangehen?
Deckung ist für Weicheier, du musst deine Arme
seitlich austrecken und immer wieder rufen,was er von dir will,
(das klappt aber nur mit 10 mann verstärkung!)
Das weiß ich, weil wir einen Richter und einen Polizisten im Verein haben, die sich damit sehr genau beschäftigt haben und auch die Spezialabteilungen danach befragt haben.
Ist halt so 'ne Didaxe á la 'beim Grimassenschneiden können die Augen stehen bleiben' und '******* macht impotent und das Jesuskind traurig'.
Vielleicht solltet ihr das ertmal richtig lesen, alle Fragen die kommen sind darin beantwortet
Und es gibt Richter bzw. Abteilungen die sich auf sowas spezialisiert haben
1. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn es keine Zeugen gibt wird er es schwer haben, nachzuweisen das ich das war.
2. In einer SV-Situation bin ich erst einmal bemüht den Angriff zu stoppen. Das tue ich mit allem was mir zur Verfügung steht. Über strafrechtliche Konsequenzen kann ich mir hinterher Gedanken machen, nicht aber in dieser Situation.
habe ich doch gesagt (siehe letzter satz)
Schnueffler
10-06-2013, 17:18
Vielleicht solltet ihr das ertmal richtig lesen, alle Fragen die kommen sind darin beantwortet
Und es gibt Richter bzw. Abteilungen die sich auf sowas spezialisiert haben
Welche Abteilungen sind das?
Für SV vom KK/KSlern?
Und nenne mir bitte die Aktenzeichen und die Begründung für zivilrechtliche Ansprüche.
Willi von der Heide
10-06-2013, 17:21
Edit
Dr.Satan
10-06-2013, 17:25
Vielleicht solltet ihr das ertmal richtig lesen, alle Fragen die kommen sind darin beantwortet
Und es gibt Richter bzw. Abteilungen die sich auf sowas spezialisiert haben
Dann beantworte mir ganz einfach mal diese Frage "Wenn ich strafrechtlich mit meiner Klage durchkomme, ohne das es irgendwelche Zweifel gibt, darf ich dann noch zivilrechtlich klagen?"
Und dann noch die Frage "Welche Abteilungen sollen das sein, und wo gibt es diese?"
Dann beantworte mir ganz einfach mal diese Frage "Wenn ich strafrechtlich mit meiner Klage durchkomme, ohne das es irgendwelche Zweifel gibt, darf ich dann noch zivilrechtlich klagen?"
Und dann noch die Frage "Welche Abteilungen sollen das sein, und wo gibt es diese?"
Nein dann nicht.
Zu dem Rest sag ich nichts mehr, bringt doch nichts...
Dr.Satan
10-06-2013, 17:33
Nein dann nicht.
Zu dem Rest sag ich nichts mehr, bringt doch nichts...
Ist auch besser wenn du nichts mehr dazu sagst, ist eh nur gequirlte Sc....
Ist auch besser wenn du nichts mehr dazu sagst, ist eh nur gequirlte Sc....
ach leck mich doch
Schnueffler
10-06-2013, 18:17
ach leck mich doch
Wunschdenken?
Nenne die StA, das AG bei dem es solche Abteilungen gibt. Ich kenne Keine.
Und ein Az. zu nennen dürfte auch nicht so schwer sein, oder?
Vielleicht solltet ihr das ertmal richtig lesen, alle Fragen die kommen sind darin beantwortet
Und es gibt Richter bzw. Abteilungen die sich auf sowas spezialisiert haben
Die Frage nach den Konkreten Urteilen sehe ich nirgend beantwortet.
Lass uns doch nicht dumm sterben!!!
Asterix2
10-06-2013, 18:26
Urbane Legende!
und das schon sehr lange !!!
Och menno! :(
Doc Norris
10-06-2013, 18:33
...
Könntest du bitte die dementsprechenden Aktenzeichen heraussuchen aus denen glasklar hervorgeht, daß Kampfsportler anders bestraft werden ? ...
euch ist schon klar, dass die "innere" einstellung / auffassung des richters, auf das urteil auswirkungen haben "kann".
wie.?
evtl. kommt ne andere strafe bei raus...
länger oder teurer, suchts euch aus. :D
anmerkung:
ist sicher auch in die andere richtung möglich
dann also kürzer, bzw. günstiger... :D
ballabuschki
10-06-2013, 18:52
Wegen der Diskrepanz zwichen Zivil- und Strafrecht,
hat mit SV/KK usw. nichts zutun.
Ich wollte mit meinem Wagen an einer Kreuzung links abbiegen, hatte grün.
Ein betrunkener Radfahrer auf dem Geweg wollte bei rot die Straße überqueren. Es war stark am regnen, er war schnell und ohne Licht.
Ergebnis: Er lag auf meiner Motorhaube und hat sich eine Platzwunde am Kopf zugezogen.
Staatsanwaltschaft hat das ganze sofort eingestelt aber meine Versicherung hat ihm 500€ gezahlt.
Hab nicht nachgefragt aber ich erkläre mir das so das ein zivilrechtlicher Prozess teurer(wahrscheinlich wegen des bürokratischen Aufwandes) gekommen wäre...
Gruß
Willi von der Heide
10-06-2013, 19:58
Edit
amasbaal
10-06-2013, 23:04
Deckung ist für Weicheier, du musst deine Arme
seitlich austrecken und immer wieder rufen,was er von dir will,
(das klappt aber nur mit 10 mann verstärkung!)
das klappt auch so. das nennt sich streetfighting. die sowas machen, sind die berüchtigten streetfighter - unser aller angstgegner. gegen die hilft nur ein anti-streetfight seminar mit streetfighting als sv-basis ... oder so :cool2:
Willi von der Heide
10-06-2013, 23:35
Edit
Schnueffler
11-06-2013, 06:22
Aber ich glaube mal kaum, das wir hier noch ein Az, eine StA, ein AG oder anderes Gericht genannt bekommen, wo es solche "Spezialabteilungen" gibt und solche Urteile gesprochen werden.
@ Jiu95:
Wenn man solche Sachen raus haut, sollte man auch was in der Hinterhand haben. Ist nämlich immer schlecht, wenn man auf Leute trifft, deren täglich Brot das ist.
hand-werker
11-06-2013, 06:35
wie ist das eigentlich mit der verhältnismäßigkeit der mittel? darf man einen schlag mit einem kopfstoß beantworten? oder müssen vorher midestens 2 schläge erfolgt sein? zählen auch tritte?
oder ist das verhältnismäßig egal?
@ bugei:
schreibt man im profil unter kampfkünste gar nicht die rein, die man mal im tv gesehen hat?
Also ich hatte damals dazu mal ne Suchmaschine bemüht, um die am gefährlichsten klingende Kampfkunst zu finden. Hat leider irgendwie nicht so funktioniert, deswegen steht da jetzt was anderes :D
Und zivil- oder strafrechtliche Bedenken, voreingenommene Richter und Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaft hin und her, ich halte es nach wie vor für keine gute Idee, eine Auseinandersetzung ohne Not von der verbalen auf die körperliche Ebene zu eskalierern.
Erstens bin ich in so einem Falle u.U. der Angreifer und zweitens laufe ich die ziemlich reale Gefahr, was auf die Kauleisten zu kriegen.
Ich sage aber ausdrücklich nicht, daß es keine Situationen geben kann, wo es einfach nicht anders geht.
Schnueffler
11-06-2013, 07:17
wie ist das eigentlich mit der verhältnismäßigkeit der mittel? darf man einen schlag mit einem kopfstoß beantworten? oder müssen vorher midestens 2 schläge erfolgt sein? zählen auch tritte?
oder ist das verhältnismäßig egal?
Kommt drauf an, wie verhältnismäßig kräftig du stoßen kannst!
Kommt drauf an, wie verhältnismäßig kräftig du stoßen kannst!
Und auch noch, wie hart Dein Schädel ist und wo Du Dein Gegenüber triffst.
Nen Schlag mit nem Kopfstoß zum Knie zu beantworten, würde ich persönlich für eher kontraproduktiv halten....
Und im Ernst, falls die Frage ernst gemeint war: Ich glaube nicht, daß man das so pauschal sagen kann.
ITF_Trainer
11-06-2013, 08:13
Eigentlich gilt doch die Regel:
"Kämpfen nicht gut, wenn kämpfen dann gewinnen." :biglaugh:
Jackie Chan (Karate Kid)
Ist keine Legende, sind echte Gerichtsurteile von einem echten Richter...
...Das weiß ich, weil wir einen Richter und einen Polizisten im Verein haben, die sich damit sehr genau beschäftigt haben und auch die Spezialabteilungen danach befragt haben...
Vielleicht solltet ihr das ertmal richtig lesen, alle Fragen die kommen sind darin beantwortet
Und es gibt Richter bzw. Abteilungen die sich auf sowas spezialisiert haben
Nein dann nicht.
Zu dem Rest sag ich nichts mehr, bringt doch nichts...
Don't feed the Troll ;)
hand-werker
11-06-2013, 09:14
Kommt drauf an, wie verhältnismäßig kräftig du stoßen kannst!
also verhältnismaäßig schwierig, das ganze :D
Und im Ernst, falls die Frage ernst...
;)
Moe Green
11-06-2013, 09:17
wie ist das eigentlich mit der verhältnismäßigkeit der mittel? darf man einen schlag mit einem kopfstoß beantworten? oder müssen vorher midestens 2 schläge erfolgt sein? zählen auch tritte?
oder ist das verhältnismäßig egal?
Kommt halt auf die Situation an. Wenn ein besoffenes Mädchen dir drei mal ins Gesicht hat, ist ein Kopstoß meistens immer noch nicht verhältnismäßig.
Natürlich gib es Situationen wo sich ein Kopfstoß an bieten, z. B. jemand greift in seine Tasche, zieht einen Schlagring und du schaffst es sein Hände zugreifen, danach der Kopfstoß um deinen Gegner kampfunfähig zu machen. Oder jemand greift dich von hinten und schlägst mit deinem Hinterkopf auf seine Nase.
Trozdem ist der Kopfstoß nicht das Mittel meiner Wahl in einer SV Situation. Der Kopfstoß sieht einfach zu brutal aus für die umstehende Zeugen ist man auf einmal der böse Schläger. Man nimmt eine eingene Verletzung in Kauf und riskiert sogar im schlimmsten Fall das man sich mit HIV ansteckt, ist zwar nicht sehr wahrscheinlich aber schon bei englischen Hooligans vergekommen, die Afrikaner verprügelt haben.
Außerdem bevorzuge ich im Kampf die Schlagdistanz, beim Kopfstoß muss man schon ziemlich nah dran sein, die Gefahr das man selbst gegriffen wird ist hoch und selbst eine jemand schwächeres kann dich für einige Sekunden greifen, so das du für einen zweiten Angreifer ein leichstes Ziel bist.
Aber Kopfstoß ist immer noch ein sehr gefährlicher Angriff und ich zweifel auch nicht an seiner Effektivität.
Man muss natürlich nicht 2 Schläge oder Tritte einstecken. Man sich schon wehren wenn der Angreifer startet. Das heißt jemand zu Schlag ausholt, darfst du dich wehren, aber auch eben nur angemessen. Wenn du Pech hast und die Zeugen erst aufmerksam werden wenn du dich wehrst, hilft dir alles nichts dann bist du auf einmal der böse Schläger.
Im Zweifel, immer einen Angriff wählen der deinen Gegner nur weh tut und nicht verletzt, z. B. Doubel Leg Takedown, Haken zur Leber uws. Teuer wird es nämlich wenn eine Nase gerichtet werden muss oder die Zähne neu sortiert werden müssen.
Grüsse Moe Green
hand-werker
11-06-2013, 09:32
:D:D:D
ich leiste hiermit abbitte und möchte den (leider immer noch fehlenden) ironie-smiley nachtragen ;)
außerdem erkenne ich als unumstößliche wahrheit an:
"du sollst im deutschen notwehrrecht nicht von der verhältnismäßigkeit der mittel sprechen. erkenne, dass es sie nicht gibt, nicht gab und wohl niemals geben wird."
edit:
@ bugei und moe:
trotzdem danke, dass ihr euch die mühe gemacht habt, zu antworten.
Aber ich glaube mal kaum, das wir hier noch ein Az, eine StA, ein AG oder anderes Gericht genannt bekommen, wo es solche "Spezialabteilungen" gibt und solche Urteile gesprochen werden.
@ Jiu95:
Wenn man solche Sachen raus haut, sollte man auch was in der Hinterhand haben. Ist nämlich immer schlecht, wenn man auf Leute trifft, deren täglich Brot das ist.
lies mal richtig
habe nie gesagt dass es die im Gericht gibt
hast du nicht ?????
[...]Ist keine Legende, sind echte Gerichtsurteile von einem echten Richter.
[...]
[...]
Das weiß ich, weil wir einen Richter und einen Polizisten im Verein haben, die sich damit sehr genau beschäftigt haben und auch die Spezialabteilungen danach befragt haben.
[...]
hast du nicht ?????
ja ok etwas missverständlich
meinte die Polizei und nicht die Gerichte
ja ok etwas missverständlich
meinte die Polizei und nicht die Gerichte
Was hat den die Polizei mit den Urteilen zu tun die es nach deiner Behauptung gibt. ????
-_-
garnichts, aber unser polizist hat sich bei denen mal erkundigt wie sich das so verhält
leeeeeesssssyseeeeeennnnn!
-_-
garnichts, aber unser polizist hat sich bei denen mal erkundigt wie sich das so verhält
leeeeeesssssyseeeeeennnnn!
also mit anderen Worten alles schei... was du da von dir gegeben hast.
also mit anderen Worten alles schei... was du da von dir gegeben hast.
??????????????
wenn du eine andere Ansicht dazu hast ist doch in Ordnung aber warum mussg du alles andere als sch.... titulieren???
Weil du Sachen verbreitest, die nicht stimmen und die du auf keine Art und weise belegen kannst. darum ist es für mich halt Schei... wenn du mir/ uns nur den Kleinsten beweis liefern könntest aber das kannst du nicht da es Ihn nicht gibt.
Deine Echten Urteile von Echten Richtern. und Irgendwelchen Spezialabteilungen.
und bei Gesetzen geht es nicht um Ansichten sondern um Fakten.
hattest du schonmal mit echten Richtern zu tun?
solange es nich um Mord oder Bankraub geht juckt die Fakten garnix
hast du mit seiner frau gepennt haste höchststrafe sicher
und Kampfsportler stehen meistens als Brutalos da und werden kritischer gesehen
ich werde hier jetzt garnichts mehr sagen
habe besseres zu tunn als über son mist zu diskutieren
hand-werker
11-06-2013, 10:53
hattest du schonmal mit echten Richtern zu tun?
solange es nich um Mord oder Bankraub geht juckt die Fakten garnix
hast du mit seiner frau gepennt haste höchststrafe sicher
....
danke für die info, ich hatte irrtümlich angenommen, fakten würden nur in fällen von viehdiebstahl und verursachen einer nuklearen explosion interessieren. dass sie auch bei bankraub wichtig zu sein scheinen, wirft meine tagesplanung jetzt etwas durcheinander.
ich werde hier jetzt garnichts mehr sagen
...
überlegs dir doch noch mal. hier auf der arbeit ist nix los und mir ist daher langweilig.
bitte.
vielleicht kannst du was zur verhältnismäßigkeit der mittel im notwehrfall sagen? ich bin weiter unsicher, ob ich das bewerfen mit kartoffeln (alt! stinkend!) mit anpinkeln kontern darf.
danke für die info, ich hatte irrtümlich angenommen, fakten würden nur in fällen von viehdiebstahl und verursachen einer nuklearen explosion interessieren. dass sie auch bei bankraub wichtig zu sein scheinen, wirft meine tagesplanung jetzt etwas durcheinander.
:rotfltota:rotfltota:rotfltota:sport146:
hattest du schonmal mit echten Richtern zu tun?
solange es nich um Mord oder Bankraub geht juckt die Fakten garnix
hast du mit seiner frau gepennt haste höchststrafe sicher
und Kampfsportler stehen meistens als Brutalos da und werden kritischer gesehen
Sag ich doch du kannst deine Behauptung einfach nicht belegen.
Sollte ein Richter befangen sein wird er es sicher nicht in das Urteil schreiben.
Wenn ich mit seiner Frau geschlafen hätte (habe ich aber nicht) würde ich mit dieser Begründung einen Befangenheitsantrag stellen.
Nu lasst halt mal, Leute. Kann halt nicht jeder Ahnung von Gesetzen haben. Dann erklärt mans ihm halt. Kein Grund, da allzu scharf zu werden.
Schon mal was von "Welpenschutz" gehört? Gilt aus meiner Sicht für Anfänger auf allen Gebieten.
Davon ganz abgesehen hat er ja auch in einem Punkt recht (bloß halt unglücklich ausgedrückt und durch Legenden ausgeschmückt): Die Gesetze bieten dem Richter stets auch einen Spielraum. Müssen sie auch. Innerhalb dieses Spielraums kann der Richter gesunden Menschenverstand walten lassen (und muss seine Entscheidung natürlich auch begründen), unterliegt aber selbstverständlich (und dazu gibts auch Untersuchungen) denselben Urteilsverzerrungsmechanismen wie alle anderen Menschen auch.
Und natürlich sind auch ganz rational gesprochen die "erforderlichen Mittel" andere, wenn ein 50-kg-Persönlein den 100-kg-Türstehertyp "angreift", als wenn das umgekehrt läuft. Und gerade Nicht-KKler (trifft wohl auf die meisten Richter zu) neigen dazu, KKs zu überschätzen.
Moe Green
11-06-2013, 11:05
hattest du schonmal mit echten Richtern zu tun?
solange es nich um Mord oder Bankraub geht juckt die Fakten garnix
hast du mit seiner frau gepennt haste höchststrafe sicher
und Kampfsportler stehen meistens als Brutalos da und werden kritischer gesehen
Du hast leider keine Ahnung. Die Richter geben sich schon sehr viel Mühe den Fall objektiv zubetrachten und die Fakten sind ja notwendig für ein Urteil.
Ein Richter möchte ja auch nicht da gegen jedes Urteil, Revision eingelegt wird.
Nenn mir bitte den Fall, wo du mit einem echten Richter zu tun hattes?
Grüsse Moe Green
Nu lasst halt mal, Leute. Kann halt nicht jeder Ahnung von Gesetzen haben.
Klar aber dann sollte man auch nicht Sachen verbreiten die nicht stimmen, es gibt genug die das Lesen und dann auch glauben.
Klar aber dann sollte man auch nicht Sachen verbreiten die nicht stimmen, es gibt genug die das Lesen und dann auch glauben.
Klaro, ich finds ja auch absolut korrekt und wichtig, das dann richtigzustellen. Aber man muss es dem anderen halt auch ermöglichen, da halbwegs ohne völligen Gesichtsverlust wieder rauszukommen. Für mich fängt genau DA wohlverstandene Deeskalation an, liebe Freunde der Selbstverteidigung.
Kata Girl
11-06-2013, 11:16
Habe hier mal eine kleine Zusammenfasung gefunden:
http://www.sochin-karate.de/karate/files/notwehrrecht_neue_fassung.pdf
Hier mal ein Gerichtsurteil, mit Beteiligung eines Kampfsportlers:
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2012 - Az. L 13 VG 68/11 (http://openjur.de/u/453951.html)
Boh, ist da schwierig, finde einfache keine Fälle. Haben wir nicht auch Juristen hier im Forum, die uns weiterhelfen können?
Nu lasst halt mal, Leute. Kann halt nicht jeder Ahnung von Gesetzen haben. Dann erklärt mans ihm halt. Kein Grund, da allzu scharf zu werden.
Schon mal was von "Welpenschutz" gehört? Gilt aus meiner Sicht für Anfänger auf allen Gebieten.
Davon ganz abgesehen hat er ja auch in einem Punkt recht (bloß halt unglücklich ausgedrückt und durch Legenden ausgeschmückt): Die Gesetze bieten dem Richter stets auch einen Spielraum. Müssen sie auch. Innerhalb dieses Spielraums kann der Richter gesunden Menschenverstand walten lassen (und muss seine Entscheidung natürlich auch begründen), unterliegt aber selbstverständlich (und dazu gibts auch Untersuchungen) denselben Urteilsverzerrungsmechanismen wie alle anderen Menschen auch.
Und natürlich sind auch ganz rational gesprochen die "erforderlichen Mittel" andere, wenn ein 50-kg-Persönlein den 100-kg-Türstehertyp "angreift", als wenn das umgekehrt läuft. Und gerade Nicht-KKler (trifft wohl auf die meisten Richter zu) neigen dazu, KKs zu überschätzen.
das ist bisher der vernünftigste Post den ich hier gelesen habe
und um genau diesen Ermessenspielraum ging es mir ja
Du hast leider keine Ahnung. Die Richter geben sich schon sehr viel Mühe den Fall objektiv zubetrachten und die Fakten sind ja notwendig für ein Urteil.
Ein Richter möchte ja auch nicht da gegen jedes Urteil, Revision eingelegt wird.
Nenn mir bitte den Fall, wo du mit einem echten Richter zu tun hattes?
Grüsse Moe Green
da kennst du aber gute Richter
wir werden ständig vom Nachbarn angezeigt, wir sollten ihm zB seine neuen Weg bezahlen, weil wir daran schuld seien, dass er xen neu machen musste, dabei hat er um Geld zu sparen bewusst baumängel eingebaut
wir haben sofort nen Gutachter gefordert, die Tante Richterin wollte aber keinen besorgen und er hätte fast noch Recht bekommen
Schnueffler
11-06-2013, 11:27
Ermessensspielraum ist aber nicht das selbe wie Spezialabteilungen und echte Urteile von echten Richtern!
Ich finde du ruderst immer weiter zurück, ohne es zuzugeben!
Schnueffler
11-06-2013, 11:30
da kennst du aber gute Richter
wir werden ständig vom Nachbarn angezeigt, wir sollten ihm zB seine neuen Weg bezahlen, weil wir daran schuld seien, dass er xen neu machen musste, dabei hat er um Geld zu sparen bewusst baumängel eingebaut
wir haben sofort nen Gutachter gefordert, die Tante Richterin wollte aber keinen besorgen und er hätte fast noch Recht bekommen
Ahm, wenn du/ihr als Beschuldigte/Beklagte einen Gutachter haben wollt, dann muss er vor Gericht zugelassen werden. Auch ihr habt ein Recht auf Zeugen. Wie die Kosten dafür aufgeteilt werden, hängt im Endeffekt vom Verhandlungsauzsgang ab.
Und ja, ich habe sehr viel mit Staatsanwälten und Richtern zu tun.
Ich finde du ruderst immer weiter zurück, ohne es zuzugeben!Mannomann. Klar rudert er zurück. Du hast gewonnen. Genieß es.
Ich zitiere mal aus dem großen philosophischen Werk "From Dusk till Dawn:
Sind Sie so ein Verlierer, dass Sie nicht mal merken, wenn Sie gewonnen haben?
Moe Green
11-06-2013, 11:35
Hier handelt sich es aber ja um keine SV-Situation mehr, sondern der Angreifer hat am Boden noch zugeschlagen, während er auf seinem Opfer lag. Hier ist der Kampfsport auch nur ein Detail, das eben wie auch die Erwähnung des massiven Körperbaus, meiner Meinung nach darstellen soll das der Täter dem Opfer deutlich überlegen war.
Auch in der Urteilsbegründung spielt der Kampfsport keine Rolle.
Ich fühle mich auch nicht als Kampfsportler unter Generalverdacht gestell, zumindest nicht von der Polizei und der Justiz. Die Polizei kennt ihre Pappenheimer genau, weil die Schläger meist schon vorbestraft sind.
Grüsse Moe Green
Ermessensspielraum ist aber nicht das selbe wie Spezialabteilungen und echte Urteile von echten Richtern!
Ich finde du ruderst immer weiter zurück, ohne es zuzugeben!
ich rudere zurück weil ich gemerkt habe dass ich mich ungenau ausgedrückt habe
und klar ist das nicht das gleiche, aber die können einem dabei helfen in dieses schwierige Thema einzusteigen
wie weit geht dieser Spielraum?
wird man eher als Brutalo, als Allesabwehrer oder als normaler Mensch gesehen?
und aus dem was unsere Meister (Polizisten, Richter, Anwälte in der Verwandtschaft) mir erzählt und berichtet und diskutiert habe, habe ich eine andere Ansicht als ihr
Allerdings glaube ich nicht das wir in so eine Situation kommen werden und wenn dann ist nicht verletzen auf jeden Fall besser, da selbst Geschichten wie dass ich und nicht er angegriffen habe, unglaubwürdig bzw. straf und ärgerlos
Schnueffler
11-06-2013, 11:39
Mannomann. Klar rudert er zurück. Du hast gewonnen. Genieß es.
Ich zitiere mal aus dem großen philosophischen Werk "From Dusk till Dawn:
Nene, es geht darum, das er es merkt. Nachdem die Kraftausdrücke kamen, sollte man es nicht einfach dabei bewenden lassen!
Eigentlich gilt doch die Regel:
"Kämpfen nicht gut, wenn kämpfen dann gewinnen." :biglaugh:
Jackie Chan (Karate Kid)
Zwar OT, aber ich möchte anmerken, dass dieses Zitat ursprünglich von Mr. Miyagi stammt.
Ahm, wenn du/ihr als Beschuldigte/Beklagte einen Gutachter haben wollt, dann muss er vor Gericht zugelassen werden. Auch ihr habt ein Recht auf Zeugen. Wie die Kosten dafür aufgeteilt werden, hängt im Endeffekt vom Verhandlungsauzsgang ab.
ja das ist mir klar, aber ein Gutachter wäre in diesem Fall die einfachste Wahl gewesen, weil er einen Baufehler bei ihm und nicht bei uns gefunden
Außerdem kenne ich noch mehr solcher Geschichten
Es hat z.B. keiner was gesagt als er als Verteidiger für seine Frau angetreten ist, obwohl er mit angeklagt war und er aus der Anwaltskammer gworfen wurde
Sensei-T
11-06-2013, 11:49
...
Außerdem kenne ich noch mehr solcher Geschichten
Es hat z.B. keiner was gesagt als er als Verteidiger für seine Frau angetreten ist, obwohl er mit angeklagt war und er aus der Anwaltskammer gworfen wurde
Geschichten sind Geschichten, Fakten sind Fakten. Erstere hört man von Leuten, die etwas gehört oder vermeintlich wahrgenommen haben und es weitererzählen, letztere können anhand von belegten, geschriebenen Unterlagen bewiesen werden.
Du bist zwar gut beraten, wenn du es tust, aber im der ersten Instanz (AG) gilt noch, dass du keinen Rechtsbeistand benötigst (zumindest hier in D).
Schnueffler
11-06-2013, 11:50
ja das ist mir klar, aber ein Gutachter wäre in diesem Fall die einfachste Wahl gewesen, weil er einen Baufehler bei ihm und nicht bei uns gefunden
Außerdem kenne ich noch mehr solcher Geschichten
Es hat z.B. keiner was gesagt als er als Verteidiger für seine Frau angetreten ist, obwohl er mit angeklagt war und er aus der Anwaltskammer gworfen wurde
Das wird immer obstruser bei deinen Aussagen!
1. Gutchter in dem Fall Zeuge, den auch der Beklagte aufrufen darf.
2. Niemand der angeklagt ist, darf Verteidiger sein, in dem selben Verfahren, außer für sich selbst.
Dazu wäre Gericht und Az. sehr interessant.
Nene, es geht darum, das er es merkt. Nachdem die Kraftausdrücke kamen, sollte man es nicht einfach dabei bewenden lassen!
Und warum kamen Kraftausdrücke??? Weil ich respektlos behandelt wurde!!!
Wir können gerne darüber diskutieren und ihr könnt mich auch gerne verbessern und vom Gegenteil überzeugen, aber bitte in einem höflichen Ton, wie es z.B. Terao getan hat.
Ich bin ein netter Mensch mit dem man gut reden kann und Kritik nehm ich auch gern entgegen, aber nur wenn sie höflich und respektvoll geäußert wird!!!
Das was ich am meisten hasse ist Unhöflichkeit und Respektlosigkeit, mit der ich euch dann auch begegne
Das wird immer obstruser bei deinen Aussagen!
1. Gutchter in dem Fall Zeuge, den auch der Beklagte aufrufen darf.
2. Niemand der angeklagt ist, darf Verteidiger sein.
Dazu wäre Gericht und Az. sehr interessant.
erklär das der Richterin!
Schnueffler
11-06-2013, 11:53
erklär das der Richterin!
Welches Gericht?
Schnueffler
11-06-2013, 11:54
Und warum kamen Kraftausdrücke??? Weil ich respektlos behandelt wurde!!!
Wir können gerne darüber diskutieren und ihr könnt mich auch gerne verbessern und vom Gegenteil überzeugen, aber bitte in einem höflichen Ton, wie es z.B. Terao getan hat.
Ich bin ein netter Mensch mit dem man gut reden kann und Kritik nehm ich auch gern entgegen, aber nur wenn sie höflich und respektvoll geäußert wird!!!
Das was ich am meisten hasse ist Unhöflichkeit und Respektlosigkeit, mit der ich euch dann auch begegne
Hm, es wurde nur nach näheren Angaben gefragt und dann kam immer "mal richtig lesen" etc., ohne das die einzelnen Fragen beantwortet wurden. Und dann warste eingeschnappt und darauf kamen einige, die dir den Troll unterstellen und deine Aussagen mehr als anzweifeln.
Geschichten sind Geschichten, Fakten sind Fakten. Erstere hört man von Leuten, die etwas gehört oder vermeintlich wahrgenommen haben und es weitererzählen, letztere können anhand von belegten, geschriebenen Unterlagen bewiesen werden.
Du bist zwar gut beraten, wenn du es tust, aber im der ersten Instanz (AG) gilt noch, dass du keinen Rechtsbeistand benötigst (zumindest hier in D).
Warum sollte ich die ganzen Beweise raussuchen und hier reinstellen?
1. ich habe besseres zu tun
2. es würd mir trotzdem keiner glauben
Schnueffler
11-06-2013, 11:58
Warum sollte ich die ganzen Beweise raussuchen und hier reinstellen?
1. ich habe besseres zu tun
2. es würd mir trotzdem keiner glauben
Siehst du!
Wieder Aussagen, die entgegen aller Erfahrungen und dem Gesetz stehen und du willst sie nicht untermauern!
Was sollen da alle anderen raus schlussfolgern?
Troll oder unwahr!
Hm, es wurde nur nach näheren Angaben gefragt und dann kam immer "mal richtig lesen" etc., ohne das die einzelnen Fragen beantwortet wurden. Und dann warste eingeschnappt und darauf kamen einige, die dir den Troll unterstellen und deine Aussagen mehr als anzweifeln.
weil mir vorgeworfen wurde zu lügen und das sei alles scb.... und sonst was
Siehst du!
Wieder Aussagen, die entgegen aller Erfahrungen und dem Gesetz stehen und du willst sie nicht untermauern!
Was sollen da alle anderen raus schlussfolgern?
Troll oder unwahr!
dann bin ich halt ein Troll mich juckt das nich was ihr über mich denkt^^
Sensei-T
11-06-2013, 12:01
Warum sollte ich die ganzen Beweise raussuchen und hier reinstellen?
1. ich habe besseres zu tun ...
ein klassisches Eigentor... würde ich sagen.
Moe Green
11-06-2013, 12:02
weil mir vorgeworfen wurde zu lügen und das sei alles scb.... und sonst was
Du stellst unser Rechtssystem als willkürlich, bestechbar, scheinheilig und ahnungslos da. Kein Wunder da man da sauer wird!
Du erzählst nur halb Wahrheiten.
Schnueffler
11-06-2013, 12:02
weil mir vorgeworfen wurde zu lügen und das sei alles scb.... und sonst was
dann bin ich halt ein Troll mich juckt das nich was ihr über mich denkt^^
Oh, schmollen wir jetzt?
Du stellst unser Rechtssystem als willkürlich, bestechbar, scheinheilig und ahnungslos da. Kein Wunder da man da sauer wird!
Du erzählst nur halb Wahrheiten.
das sind die Erlebnisse, die ich gemacht habe ^^
mir ist auch klar, dass die meisten Richter ihren Job ernst nehmen werden
aber ich bin bisher nur auf unfähige getroffen.... sry
Oh, schmollen wir jetzt?
ja ich geh zu mama heuln XD
ich schmolle nich, ich sach hier nur was sache ist
Schnueffler
11-06-2013, 12:15
ja ich geh zu mama heuln XD
ich schmolle nich, ich sach hier nur was sache ist
Du erzählst Geschichten ohne Fakten und Beweise!
Das ist ein klarer Unterschied!
[...] Aber man muss es dem anderen halt auch ermöglichen, da halbwegs ohne völligen Gesichtsverlust wieder rauszukommen. Für mich fängt genau DA wohlverstandene Deeskalation an, liebe Freunde der Selbstverteidigung.
Da hast du natürlich recht aber auch jetzt etliche Post weiter sieht er es nicht ein.
@Jiu95 tu dir selber einen Gefallen und benutze die Suchfunktion von Google und des KKB´s, dann wirst du sehen das dir leider unsinn erzählt wurde. Und du wirst einsehen das dir die Leute hier nichts Böses möchten. es ist nur sehr Frustrierend wenn man fast Täglich gegen Windmühlen Kämpft.
AlterVerwalter
11-06-2013, 12:22
Ich finde es immer wieder phänomenal, wie in deutschsprachigen Foren aus noch so trolligen Threads zuerst Grundsatzdiskussionen, dann persönliche Kleinkriege und schließlich ungeheuerliche Schlammschlachten werden. Ein guter Satiriker könnte garantiert ein komplettes Abendprogramm damit bestreiten! :D
Talisker
11-06-2013, 12:36
Dann beantworte mir ganz einfach mal diese Frage "Wenn ich strafrechtlich mit meiner Klage durchkomme, ohne das es irgendwelche Zweifel gibt, darf ich dann noch zivilrechtlich klagen?"
Ja das darfst du, weil der Strafprozess (Ziel: Staatliche Sanktionierung eines Verstoßes gegen moralisches Prinzip, deshalb ist hier auch der Staatsanwalt der Ankläger) und der Zivilprozess (Ziel: Realisierung eines Rechtsanspruchs und/oder Schadensausgleichs zwischen den Bürgern, deshalb ohne Staatsanwalt) zwei völlig unterschiedliche Verfahren sind.
Wenn der wegen Körperverletzung vom Staatsanwalt angeklagte KKler auf Grund Notwehr im Strafverfahren freigesprochen wird, kann er dennoch vom Geschädigten im Zivilprozess z.B. auf Schmerzengsgeld verklagt werden. Der Kläger hat zwar wegen des Freispruchs im Strafverfahren schlechte Karten, trotzdem kann der Zivilrichter z.B. Zeugenaussagen anders bewerten als der Strafrichter. Außerdem gilt im Strafrecht das Schuldprinzip und nicht wie im Zivilrecht das Verursacherprinzip und deshalb ist hier die Höhe der Strafe schuld- und nicht schadensabhängig wie im Zivilrecht, was ein weiterer Grund ist, warum die Gerichtsentscheidungen unterschiedlich ausfallen können.
Bitte verlangt jetzt nicht von mir irgendwelche Quellen. Ihr müsst mir einfach auch so glauben. :rolleyes::D
Ich bin zwar kein Volljurist aber Verwaltungsbeamter und habe daher auch jeden Tag mit Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften usw. zu tun.
hand-werker
11-06-2013, 12:45
...
Bitte verlangt jetzt nicht von mir irgendwelche Quellen. Ihr müsst mir einfach auch so glauben. ...
:aufsmaul: so, da hätten wir ja den nächsten kandidaten :D
hört mal auf immer an die Gesetze zu denken. in einem echtem Kampf geht es nur ums überleben. im ersten Moment wird keiner an das Gericht denken. man muss prioritäten setzen. Dein Feind hält sich auch nicht an Gesetzen!!!
Da hast du natürlich recht aber auch jetzt etliche Post weiter sieht er es nicht ein.
@Jiu95 tu dir selber einen Gefallen und benutze die Suchfunktion von Google und des KKB´s, dann wirst du sehen das dir leider unsinn erzählt wurde. Und du wirst einsehen das dir die Leute hier nichts Böses möchten. es ist nur sehr Frustrierend wenn man fast Täglich gegen Windmühlen Kämpft.
das ist doch mal was :)
Ich finde, dass Thema nur sehr schwierig, habe das schon gegoogelt und man findet sehr viel dazu: - man muss ihn 3 mal warnen (natürlich Schwachsinn)
-ist egal ob man KK macht oder nicht
-man wird als Waffe gewertet (?.??)
-es sind alle Mittel erlaubt, egal was
-es gibt eine Verhältnismäßigkeit, die entweder für jeden gleich ist oder für uns besonders hart
Und selbst wenn man in Juraforen sucht oder mehrere Juristen fragt, haben die z.T. unterschiedliche Ansichten.
Sorry wenn ich so genervt hab :D
vllt sollten wir die Diskussion hier beenden, es sei denn einer hat einen realen Fall.
Denn ich glaub mittlerweile, dass das alles sehr theoretisch ist und es nach einer SV nur selten zu Anklagen kommt.
Denn Fälle findet man im Inet nicht!
hört mal auf immer an die Gesetze zu denken. in einem echtem Kampf geht es nur ums überleben. im ersten Moment wird keiner an das Gericht denken. man muss prioritäten setzen. Dein Feind hält sich auch nicht an Gesetzen!!!
Wie mein Trainer einmal sagte: Das rechtliche hat der Richter zu bedenken :D
das ist doch mal was :)
Ich finde, dass Thema nur sehr schwierig, ...
Hier findest du einiges zu dem Thema.
http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
Talisker
11-06-2013, 13:22
Von einem Juristen wirst du auf eine konkrete Frage nie eine konkrete Antwort bekommen. Des Juristen Lieblingsfloskel: "Es kommt darauf an..." Und eigentlich hat er ja auch recht damit. Jeder Fall ist einzigartig und was vor 10 Jahren noch gegen die guten Sitten verstoßen hat, lockt heute keinen Moralapostel mehr hinterm Ofen vor.
Von einem Juristen wirst du auf eine konkrete Frage nie eine konkrete Antwort bekommen. Des Juristen Lieblingsfloskel: "Es kommt darauf an..." Und eigentlich hat er ja auch recht damit. Jeder Fall ist einzigartig und was vor 10 Jahren noch gegen die guten Sitten verstoßen hat, lockt heute keinen Moralapostel mehr hinterm Ofen vor.
ja da haste Recht....
Ich hoffe eh nie in eine solche Situation zu kommen, aber wenn soll halt der Richter entscheiden wie die Rechtslage aussieht, ist zwar etwas blöde formuliert, aber was will man sonst sagen :D
Sensei-T
11-06-2013, 13:47
...
Ich hoffe eh nie in eine solche Situation zu kommen, aber wenn soll halt der Richter entscheiden wie die Rechtslage aussieht, ist zwar etwas blöde formuliert, aber was will man sonst sagen :D
Wir hoffen alle nicht in eine Situation zu kommen, in der man uns ans Leder oder vielleicht sogar ans Leben will. Vorher darüber nachzudenken würde für die meisten Leute bedeuten: Schließt euch in der eigenen Bude ein und werft den Schlüssel weg (vorher nicht vergessen, genug (Essens-)Vorrat anzuschaffen ;)).
In einer Situation, in der einer einem ans Leben will hast dann verloren, wenn du drüber nachdenkst, was der Richter dir wohl für 'ne Strafe aufbrummen wird, wenn du jetzt das oder das machst. In so 'ner Situation gibt es zwei Möglichkeiten: er oder ich. Und sorry: da bin ich mir dann der nächste :D
Und was die "Mittel" angeht und ein wenig mehr: Beitrag von Luggage zum Thema "Recht und SV" (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/)
und "unser" Sokolo hatte auch diesbezgl. schon einige Male etwas gepostet.
:D
Tut Euch den Gefallen und lest nochmal ausführlich das Eingangsposting hier, incl. des Alters des Fragenstellers. Und dann lest mal dieses Posting:
hört mal auf immer an die Gesetze zu denken. in einem echtem Kampf geht es nur ums überleben. im ersten Moment wird keiner an das Gericht denken. man muss prioritäten setzen. Dein Feind hält sich auch nicht an Gesetzen!!!
Genau sowas ist der Grund, warum ich weite Teile der SV-Szene für völlig meschugge halte. :cool:
ja da hast du recht, erstmal sich selbst retten dann nachdenken (wenn überhaupt)
Dr.Satan
11-06-2013, 14:43
hattest du schonmal mit echten Richtern zu tun?
solange es nich um Mord oder Bankraub geht juckt die Fakten garnix
hast du mit seiner frau gepennt haste höchststrafe sicher
und Kampfsportler stehen meistens als Brutalos da und werden kritischer gesehen
Und noch mehr gequirlte Sch....
PS Ich habe jede Woche mit einen Richter zu tun, ich werde den mal fragen ob er was von Spezialabteilungen weiß.
hand-werker
11-06-2013, 14:46
aber vorsicht: warscheinlich muss er dich umlegen, wenn er dir davon erzählt.
Dr.Satan
11-06-2013, 14:48
Ja das darfst du, weil der Strafprozess (Ziel: Staatliche Sanktionierung eines Verstoßes gegen moralisches Prinzip, deshalb ist hier auch der Staatsanwalt der Ankläger) und der Zivilprozess (Ziel: Realisierung eines Rechtsanspruchs und/oder Schadensausgleichs zwischen den Bürgern, deshalb ohne Staatsanwalt) zwei völlig unterschiedliche Verfahren sind.
Wenn der wegen Körperverletzung vom Staatsanwalt angeklagte KKler auf Grund Notwehr im Strafverfahren freigesprochen wird, kann er dennoch vom Geschädigten im Zivilprozess z.B. auf Schmerzengsgeld verklagt werden. Der Kläger hat zwar wegen des Freispruchs im Strafverfahren schlechte Karten, trotzdem kann der Zivilrichter z.B. Zeugenaussagen anders bewerten als der Strafrichter. Außerdem gilt im Strafrecht das Schuldprinzip und nicht wie im Zivilrecht das Verursacherprinzip und deshalb ist hier die Höhe der Strafe schuld- und nicht schadensabhängig wie im Zivilrecht, was ein weiterer Grund ist, warum die Gerichtsentscheidungen unterschiedlich ausfallen können.
Bitte verlangt jetzt nicht von mir irgendwelche Quellen. Ihr müsst mir einfach auch so glauben. :rolleyes::D
Ich bin zwar kein Volljurist aber Verwaltungsbeamter und habe daher auch jeden Tag mit Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften usw. zu tun.
Vielen Dank für Deine Antwort, aber das wusste ich. Aber mit der Frage konnte man so schön zeigen das hier jemand null Ahnung hat wovon er redet.;)
Und noch mehr gequirlte Sch....
PS Ich habe jede Woche mit einen Richter zu tun, ich werde den mal fragen ob er was von Spezialabteilungen weiß.
das ist bereits alles geklärt und ich habe alle Unklarheiten (wie z.B. mit den Abteilungen) noch einmal deutlicher erklärt, weil ich mich anfangs schlecht ausgedrückt habe
zu all diesen Sachen werde ich nicht mehr viel sagen, du kannst ja erstmal den Rest lesen...
gion toji
11-06-2013, 14:49
PS Ich habe jede Woche mit einen Richter zu tun, ich werde den mal fragen ob er was von Spezialabteilungen weiß.dann hoffe ich nur, du bist nicht der, der mit seiner Frau pennt :cool:
Ist keine Legende, sind echte Gerichtsurteile von einem echten Richter.
Was man auch bedenken muss: Man kann strafrechtlich Recht bekommen, aber zivilrechtlich belangt werden.
Beispiel:
Ich breche jemandem in einer SV-Situation das rechte Handgelenk.
Gibt keine Zeugen.
Er klagt mich an, er kann nicht beweisen, dass ich angegriffen habe und ich auch nicht das Gegenteil, also im Zweifel für den Angeklagten: Es war SV!
Strafgerechtlich bestehen also Zweifel, wenn er schlau ist, geht er vor das Zivilgericht: Er kann 2 Monate nicht arbeiten, weil er seine rechte Hand brauch.
Weil strafgerichtlich Zweifel bestanden, darf er das wird auch recht bekommen.
Wenn ich Glück hab, sinds 2 Monatsgehälter, die ich zahlen darf, wenn ich Pech hab und das für immer kaputt ist, darf ich ihm für den Rest seines und meines Lebens sein Gehalt zahlen.
Das weiß ich, weil wir einen Richter und einen Polizisten im Verein haben, die sich damit sehr genau beschäftigt haben und auch die Spezialabteilungen danach befragt haben.
Wenn ich wirklich in ner SV bin, juckt mich das so viel wie die Farbe des Hemdes, das der Angreifer trägt, aber nur um es einen einmal zu zeigen??????
ich habe das Zivilgericht auch schon erwähnt
Dr.Satan
11-06-2013, 14:57
dann hoffe ich nur, du bist nicht der, der mit seiner Frau pennt :cool:
Nein, wir machen in den Verhandlungspausen immer Partnertausch, da wir Swinger sind.:D;):D
Hier findest du einiges zu dem Thema.
§ 32 StGB Notwehr (http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html)
Hab mich mal ein bisschen "umgelesen" und was echt interessantes gefunden, wie weit das deutsche Notwehrrecht doch greift:
Hier wurde das Opfer von dem Angreifer mit Zigarettemqualm angepustet, worauf das Opfer dem Täter eine klatschte,
was vom Notwehrrecht auch gedeckt war :-§
Rauch mich bloß nicht an, dann knall ich dir eine - ich darf das... - JURION Strafrecht Blog (http://blog.strafrecht.jurion.de/2012/03/rauch-mich-bloss-nicht-an-dann-knall-ich-dir-eine-ich-darf-das/)
Hab mich mal ein bisschen "umgelesen" und was echt interessantes gefunden, wie weit das deutsche Notwehrrecht doch greift:
Hier wurde das Opfer von dem Angreifer mit Zigarettemqualm angepustet, worauf das Opfer dem Täter eine klatschte,
was vom Notwehrrecht auch gedeckt war :-§
Rauch mich bloß nicht an, dann knall ich dir eine - ich darf das... - JURION Strafrecht Blog (http://blog.strafrecht.jurion.de/2012/03/rauch-mich-bloss-nicht-an-dann-knall-ich-dir-eine-ich-darf-das/)
Ich wage mal die Vermutung, dass das Urteil etwas anders ausgefallen wäre, wenn es sich bei dem Opfer des karzinogenen Biowaffenangriffs nicht um einen Polizisten gehandelt hätte...
Sensei-T
11-06-2013, 15:46
...
Rauch mich bloß nicht an, dann knall ich dir eine - ich darf das... - JURION Strafrecht Blog (http://blog.strafrecht.jurion.de/2012/03/rauch-mich-bloss-nicht-an-dann-knall-ich-dir-eine-ich-darf-das/)
In der Tat interessant und ergänzend zu Terao würde ich auch noch behaupten wollen, dass es anders ausgegangen wäre, hätte der Knirps nicht schon auf der Treppe rumgeschuppst...
Daran sei auch wieder deutlich, dass der "Ermessenspielraum" i.V.m. "es kommt darauf an" eine Abwägung aller Geschehnisse bedarf (oh Mist, hört sich das Geschriebene sch.... an ;))
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