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Vollständige Version anzeigen : Eidesstattliche Versicherung



Kannix
03-07-2013, 20:36
Ich weiß was eine Eidesstattliche Versicherung ist. Aber so ganz klar sind mir die Folgen nicht.
Was heißt das für den Schuldner? Klar, negativen Eintrag. Aber das bockt doch die meisten Kandidaten garnicht.
Kann der dann einfach weiter auf Pump leben, weiter schulden machen und dann einfach immer sagen er hat nix?
Und für den Gläubiger, der kommt einfach nicht an seine Kohle außer er kriegt durch Zufall mit dass der Schuldner zahlungsfähig geworden ist?
Wenn ja dann funktioniert doch da was nicht.

PaiLoung
03-07-2013, 20:48
gut kenn ich mich da auch nicht aus .. aber mit weiter schulden machen is auf jeden fall erstmal nix mehr... darfst keine vertäge mehr haben/machen .. siehe handy und so ... du hast nen monatlichen freibetrag von ca. 900 eus den du dann von deinen kohle behalten darfst(wenn denn gearbeitet wird) der rest geht ab an die schuldner... und die machen alles an konten dicht was es noch gibt/ geben sollte ... da wird man finanziell erstmal gut durchleuchtet ... easy is dat auf jeden nicht so "gut" zu leben


wenn man dat so durchzieht 7jahre .. dann biste danach schuldenfrei ... egal wat noch über ist

defensiv
03-07-2013, 20:50
Mit der eidesstattlichen Versicherung erklärst du, was du an Vermögen hast, oder eben nicht. Falschangaben sind nicht empfehlenswert.

Bero
03-07-2013, 20:55
Mit der Eidesstattliche Versicherung bei einem Schuldner soll erst mal nur belastbar festgestellt werden, ob irgendein Vermögen zur Tilgung der Schulden vorhanden ist und/oder welche Einkünfte zu erwarten sind, mehr nicht.
Das hat, natürlich nur bei wahrheitsgemäßer Angabe, sonst vorerst keine weiteren Folgen wenn man von der Eintragung mal absieht.
Allerdings, wenn ich Schulden mache und weiß das ich das nicht bezahlen kann, mache ich mich natürlich auch Strafbar. Es kann einem also bei weiteren Verfehlungen schon ein Strick draus gedreht werden.

Nach der Eidesstattliche Versicherung haben der oder die Gläubiger dann Gewissheit und können sich weitere Schritte überlegen.
Das kann z.B. auch bei der Abschreibung einer Forderung eine Rolle spielen, da sie somit zumindest dubios wenn nicht sogar uneinbringlich wird.

@PaiLoung
Das ist die Privatinsolvenz, nicht verwechseln.

Kannix
03-07-2013, 22:54
Allerdings, wenn ich Schulden mache und weiß das ich das nicht bezahlen kann, mache ich mich natürlich auch Strafbar. Es kann einem also bei weiteren Verfehlungen schon ein Strick draus gedreht werden.

Dann wirds doch interessant.
Aber was bedeutet das? Wenn jemand schon eine EV abgegeben hat, aber weitere Verträge eingeht die er nicht halten, also bezahlen kann, welche Konsequenzen hat das?
Heißt dass als Gläubiger dass ich eben Pech gehabt habe oder das der Schuldner doch irgendwie merkt dass er nicht so weiter machen kann?
Ganz konkret, jemand hat einen Vertrag bei einem Fitnessstudio gemacht, hat aber schon vorher eine EV abgegeben. Ist der damit unangreifbar, kann also beim nächsten Studio auch wieder einen Vertrag machen und warten bis das Ganze "aufliegt". Oder anders, der nächste mit dem er einen Vertrag macht ist der gelackmeierte weil der einfach einen scheiß drauf gibt, er kann eh nicht bezahlen, bei ihm ist nichts zu holen?

Kann man dem nicht irgendwie beikommen? Es kann doch nicht sein das jemand bewußt einen Vertrag eingeht den er nich erfüllen kann.
So wie bei Mietnomaden, kann das ewig so weitergehen ohne dass die mal vor den Latz geknallt bekommen?

Bero
03-07-2013, 23:17
Also was ich hier schreibe ist erst mal nicht belastbar, ich bin kein Jurist.
Mein Wissen stammt aus meinem BWL-Teil im Studium und 2 Semestern Wirtschaftsrecht wo es natürlich auch um Schuldrecht ging.
Gib mich also bitte nicht irgendwo als Quelle an. :)

Zur Frage:

Wenn also jemand Zahlungsunfähig ist, was ja durch die Eidesstattliche Versicherung klar belegt werden kann und er trotzdem weiter Verträge abschließt, bei denen ihm von vorne herein klar ist das er sie nicht bedienen kann, so ist das Betrug.
Dieser kann natürlich auch vom Gläubiger zu Anzeige gebracht werden, sein Geld sieht er dadurch aber wahrscheinlich auch nicht wieder.
In wie weit jetzt von anderer Stelle Anzeige erstattet werden kann (z.B. Gerichtsvollzieher, der kennt die Leute ja) weiß ich nicht. Ich glaub´s allerdings nicht, da in der Regel der Geschädigte das ganze zu Anzeige bringen muss.
Auch die Beweislage ist evtl. nicht ganz so einfach, immerhin muss der Betrug nachgewiesen werden.
Eine eV bedeutet ja nicht automatisch, dass man keine Verträge abschließen darf. Solange man sie halt vereinbarungsgemäß bedient, ist alles OK.
Allerdings kann man sich nicht, bei neuen Schulden, Nachträglich einfach so auf die eV berufen (die ja nur alle 3 Jahre abgelegt werden kann) und kommt hier halt in den Bereich des Eingehungsbetrugs.

Klarer wird die ganze Sache dann bei der Privatinsolvenz, aber die muss der Gläubiger ja ablegen wollen.

Wenn du persönlich mit so einem Fall zu tun hast, würde ich allerdings mal einfach bei einem Anwalt anfragen.

Willi von der Heide
03-07-2013, 23:36
Dann wirds doch interessant.
Aber was bedeutet das? Wenn jemand schon eine EV abgegeben hat, aber weitere Verträge eingeht die er nicht halten, also bezahlen kann, welche Konsequenzen hat das?

Da der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegen mußte, handelt es sich bei diesem Fall um einen Betrug.
Ewig so weitermachen kann er nicht, wenn er angezeigt wird, landet er schnell vor Gericht.
Richtig übel wird es bei gewerbs- bzw. bandenmäßig begangenem Betrug.

Ab zum Rechtsanwalt ( Fachanwalt für Strafrecht ) und eine Erkundung eingeholt.

Mich bitte auch nicht als Quelle angeben.

P.S. Ich bin die Tage wieder am Gericht, da kann ich noch einmal genau beim Staatsanwalt nachfragen.

Willi von der Heide
03-07-2013, 23:39
Dieser kann natürlich auch vom Gläubiger zu Anzeige gebracht werden, sein Geld sieht er dadurch aber wahrscheinlich auch nicht wieder.
In wie weit jetzt von anderer Stelle Anzeige erstattet werden kann (z.B. Gerichtsvollzieher, der kennt die Leute ja) weiß ich nicht. Ich glaub´s allerdings nicht, da in der Regel der Geschädigte das ganze zu Anzeige bringen muss.

Der Gerichtsvollzieher vollstreckt nur einen Titel, Anzeige muß man selber erstatten.

Bero
03-07-2013, 23:47
Der Gerichtsvollzieher vollstreckt nur einen Titel, Anzeige muß man selber erstatten.

Jup, dass meine ich auch so behalten zu haben, war mir aber nicht mehr sicher.
Ich wollte damit hauptsächlich ausdrücken, dass man halt selber Anzeige erstatten muss und einem das keiner abnimmt.