Vollständige Version anzeigen : Filesharing - Abmahnung - Hilfe
freakyboy
24-07-2013, 12:20
Hallo,
habe heute eine Abmahnung bekommen. Kennst sich jemand damit aus? Hab nun schon öfters gehört, dass sie einfach mal Leute abzocken wollen. Aber was ist wenn doch nicht? Wäre nett, wenn sich jemand bei mir per PN meldet, der sich mit der Materie auskennt.
Grüße
Bodenknuddler
24-07-2013, 12:27
Filesharing ist erstmal grundsätzlich überhaupt nicht verboten.
...und mit den 2 Informationen kann dir sicher kaum jemand weiterhelfen.
Abmahnen kann dazu erstmal grundsätzlich Jeder Jeden.
Oft werden deswegen gleich Schuldeingeständnisse ("Zahlen sie umgehend 500€") mitgeliefert.
Cheng Peng
24-07-2013, 12:36
Hallo,
ich hab auch mal ne Abmahnung bekommen. Ich sollte 100 Euro bezahlen oder es wird sofort dem Gerichtsvollzieher übergeben. Ich war mir sicher nichts von dieser Plattform runtergeladen zu haben. Bei mir handelte sich um eine dubiose Firma aus Dubai, die die Leute abzockt.
Ich hab einen Brief geschrieben, daß ich bei weiteren Belästigungen sofort zum Anwalt gehe. Danach war ruhe.
Falls du aber wirklich was runtergeladen hast (Filme, Musik...) und sie dir genau sagen du hast den... oder den Titel runtergeladen, dann unterschreibe eine Unterlassungserklärung, in der steht daß du sowas in Zukunft nicht mehr tust. Ein Freund von mir ist so um das Bußgeld rumgekommen. Er hatte wirklich einige Sachen runtergeladen.
Alles Gute und viel Glück ;)
Lutablob
24-07-2013, 12:52
Unterschreib aber nicht die meist beigelegte Unterlassungserklärung, die enthält wie schon vorher erwähnt ein Schuldeingeständnis.
Lesen!
Initiative AW3P (http://abmahnwahn-dreipage.de/)
bzw wegen was habens dich denn abgemahnt?
-> "Private Lustschweine - Ü60 Überreife Omaspalten" :p
Wolf Larsen
24-07-2013, 13:10
Das Forum hier sollte da vielleicht weiter helfen:
http://http://www.abmahnwahn-dreipage.de (www.abmahnwahn-dreipage.de)
.. musste auf der Seite noch auf "FORUM" klicken!
Ansonsten mach dich deswegen nicht verrückt, kannste eigentlich auch komplett ignorieren.
Leider scheinen heutzutage genug Juristen arbeitslos zu sein und aufgrund monetärer Engpässe sich so ziemlich bei jedem Dreck mit dem Geld zu machen ist anzudienen.
Gruß
WL
jkdberlin
24-07-2013, 14:03
solltest du urheberechtlich geschützte Werke heruntergeladen haben oder zum Download angeboten haben (Torrent!), dann kann das teuer werden und wird es auch. Das zu ignorieren wäre selbstmörderisch. Falls du aber nicht heruntergeladen oder hochgeladen hast, dann solltest du unbedingt dagegen vorgehen. Denn auch in dem Fall können Fristen laufen, die dich bei Ablauf Geld kosten können.
Grundsätzlich sollte man mal unterscheiden ob du Filesharing betrieben hast oder nicht.
Wenn ja am besten einen Anwalt aufsuchen der sich damit auskennt. Der kann ich dich in dann adäquat beraten und eventuell die Abmahnung abwürgen. Oder du zahlst die Abmahnung einfach ein.
Solltest du kein Filesharing betrieben haben musst du auf alle Fälle auch aktiv werden. D.h. Brief retour senden in dem du dich strikt gegen diesen Vorwurf wehrst und die Abmahnung nicht akzeptierst. Eventuell zusätzlich ne Internetrecherche über die Firma anstellen und sich bei einschlägigen Organisationen z.b. Konsumentenschutz melden. Auch in diesem Fall kannst du natürlich einen Anwalt beauftragen.
Ist meiner Meinung nach sowieso immer die sicherste Variante, vor allem wenn es durch eine private Versicherung gedeckt ist.
hand-werker
24-07-2013, 14:18
egal ob du tatsächlich daten getauscht hast oder nicht: auf jeden fall rechtsberatung einholen (verbraucherzentrale oder anwalt). fristen auf keinen fall verstreichen lassen.
Hallo,
habe heute eine Abmahnung bekommen. Kennst sich jemand damit aus?
Also ohne die Abmahnung gesehen zu haben, bzw. genaue Angaben was drin stand und die Form kann man so schwer was sagen. Auch nicht ohne zu wissen was du wirklich getan hast. Also garantiert seit Jahren nie sowas angerührt? Tatsächlich was runtergeladen aber nicht hochgeladen? Was anderes runtergeladen/hochgeladen als abgemahnt? Oder trifft die Abmahnung zu? WLAN Router? Gesichert? Mehrere Personen im Haushalt usw. Jeder der Fälle wäre anders. Da hilft nur ein Gang zum Anwalt. Ignorieren kann man das im Prinzip nur wenn der erste Fall zutrifft: du bist 100% deiner Unschuld sicher und kannst das auch beweisen. Dann wäre sogar eine negative Feststellungsklage denkbar. Es ist nämlich tatsächlich so das bei der Ermittlung des Anschlussinhaber über die IP Adresse falsche Zuordnungen entstanden sind. Das spielte schon eine Rolle in Gerichtsverfahren. Viele Leute in deiner Situation suchen auch Rat in den großen deutschen Foren zum Thema Datenaustausch um ihre Situation einzuschätzen und gehen dann zum Anwalt.
Ist meiner Meinung nach sowieso immer die sicherste Variante, vor allem wenn es durch eine private Versicherung gedeckt ist.
Welche private Versicherung? Ich bin selbst Rechtschutz versichert, ein recht umfassendes Paket sogar, aber meines Wissens enthalten alle deutschen Rechtschutzversicherungen Klauseln das sie nicht bei Vorwürfen in diesem Bereich greifen. Zumindest meine ich das mal gelesen zu haben. Wäre schön wenn das jemand widerlegen könnte =) Einige Versicherungen vertreten dich generell nicht wenn du wegen etwas angeklagt wirst was du unter Vorsatz begangen haben könntest.
mykatharsis
24-07-2013, 16:21
Niemals die mitgeschickte Unterlassungserklärung akzeptieren! Es gibt neutrale Vordrucke im Internet. Entweder so eine verwenden oder vom Rechtsanwalt eine machen lassen (kostet halt) und fristgerecht an die Kanzlei...wenn es denn tatsächlich eine sein sollte, so wie z.B. Frommer & Waldorf...oder wen auch immer schicken.
Das war's dann eigentlich. Der Rest ist deren weitere Schreiben zu ignorieren und abzuwarten, ob die es tatsächlich wagen damit vor Gericht zu gehen. Nach meinen Informationen ziehen die das nur in 2% aller Fälle tatsächlich durch.
IamTooOld
24-07-2013, 22:43
Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Reagieren solltest Du dennoch, sofern die mitgeschickten Daten passen und eine echte Kanzlei dahinter steckt. Such mal nach dem Namen der Kanzlei. Die Massenabmahner sind im Netz eigentlich bekannt.
Das es immer noch Kanzleien gibt, die diese Massenabmahnungen verschicken, bahbah. Eine modifizierte Untelassungserklärung hilft meist weiter. Am besten einen Anwalt der sich auf Internet-Recht spezialisiert hat konsultieren. Die haben da auch schon Standard-Schreiben parat und kennen das Spiel.
Teuer wird es dann nicht, außer Du hast den Keller voller Server und es kommt Besuch ;)
PS: lass lieber die Finger von aktuellen Filmen und Musik in FileSharing Netzwerken a la edonkey etc. Da sind die immer wie Teufel hinterher. Fristen beachten und Schriftverkehr abheften!!! Zeitweise haben die auch so verschickt, daß bis zur Frist noch das Wochenende dazwischen liegt, damit man noch weniger Zeit hat zu reagieren. Abzocker!
Bevor Du irgendwas machst informier Dich hier:
Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. • Foren-Übersicht (http://www.iggdaw.de/forum/index.php?sid=8bef2b2a2bca67b4fa1482b8b0102eee)
wahrscheinlich solltest Du weder einen teuren Anwalt einschalten noch die Unterlasungserklärung unterschreiben sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung(dürftest Du da als Vorlage finden) zurückschicken. Frist beachten. Dann entspannen und Füße hochlegen. torrent meiden wie Weihwasser. Nerven behalten.
Richtig, Peer-to-Peer Netzwerke sollte man im Moment vermeiden. Die werden automatisiert durchgescannt und offenbar einfach IP Adressen abgegraben. An Inhaber die werden dann Abmahnungen geschickt. Auch wenn man legale Dinge wie Linux Distributionen teilt könnte man eine (dann unberechtigte Abzock-) Abmahnung bekommen. Den Ärger und Aufwand hat man dann trotzdem. Genauso sollte man Streaming Angebote von Filmen, Musik vermeiden die ähnlich aufgebaut sind wie das damalige Kino.to.
aplundnei
25-07-2013, 17:10
Ich hab letztes Jahr 2 Abmahnungen wegen Filesharing(torrent) bekommen und denen nur ne modifizierte Unterlassungserklärung geschickt. Zusätzlich hab ich noch hinzugefügt, dass ich über torrent Ubuntu und andere freie Software seede. Gab keine weiteren Probleme. Bei den modifizierten Unterlassungserklärungen ist wichtig, dass klar ist, dass du 1.) keine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Anwaltskanzlei eingehst, 2.) keine Schuld eingestehst und 3.) trotzdem sicherstellst, dass du der Gläubigerfirma keinen Schaden zufügst.
Meine Vermutung ist, dass da einfach hunderte Abmahnungen verschickt werden und eh kein Interesse an wirklicher Arbeit besteht. Die werden sicher keine Datenbank haben, in der für jede IP ganz genau steht, wann was wie heruntergeladen wurde.
Genauso sollte man Streaming Angebote von Filmen, Musik vermeiden die ähnlich aufgebaut sind wie das damalige Kino.to.
Nunja das is noch ne ziemliche Grauzone.
Anmelden/Account sollte man da natürlich nie anlegen aber beim Gucken selbst gabs bis jetzt soweit ich weiss eine Verurteilung.
Streaming: Ist Anschauen gleich Kopieren? - Sind wir alle Raubkopierer? - FOCUS Online - Nachrichten (http://www.focus.de/digital/computer/chip-exklusiv/tid-32105/sind-wir-alle-raubkopierer-schuetzen-sie-sich-gegen-den-abmahnwahn-streaming-ist-anschauen-gleich-kopieren_aid_1029189.html)
Rechtsfragen für Streaming-Portale: Ist kinox.to-Gucken strafbar? - taz.de (http://www.taz.de/!93607/)
Hatte vor 1-2 Jahren so einen Fall in der Verwandschaft, der Vater der betroffenen musste 1500 Euro zahlen. Sein Anwalt hat angeboten vor Gericht zu gehen da die Lage wie du sagst nicht klar ist. Das hätte aber Kosten, Nerven und Zeitaufwand verursacht. Die eigenen Nebenaufwände so einen Prozess zu gewinnen kommen wahrscheinlich auf dieselbe Summe. Deshalb funktioniert das Abmahngeschäft ja so gut. Die Wissen das jedem klar ist das man dadurch teuren Ärger hat.
Hatte vor 1-2 Jahren so einen Fall in der Verwandschaft, der Vater der betroffenen musste 1500 Euro zahlen. Sein Anwalt hat angeboten vor Gericht zu gehen da die Lage wie du sagst nicht klar ist. Das hätte aber Kosten, Nerven und Zeitaufwand verursacht. Die eigenen Nebenaufwände so einen Prozess zu gewinnen kommen wahrscheinlich auf dieselbe Summe. Deshalb funktioniert das Abmahngeschäft ja so gut. Die Wissen das jedem klar ist das man dadurch teuren Ärger hat.
Nein, das Abmahngeschäft funktioniert deswegen so gut weil viele aus Angst zahlen. Das kostet die Abmahner nix außer ein paar Standardbriefe, denn die Forderungen sind vom tatsächlichen Aufwand nicht gerechtfertigt.
Und viele Anwälte verdienen schön mit, Spezialisten handeln einen "Vergleich" aus bei dem man dieselben Kosten hat, nur geht ein Teil an den Anwalt.
Umso mehr nicht einfach zahlen umso höher wird der Aufwand. Dadurch wird im schlimmsten Fall der Andrang vor den Gerichten so groß dass über eine Deckelung oder Gesetzesänderung nachgedacht werden muss.
Man kann ohne höheres Risiko abwarten ob sie tatsächlich vor Gericht ziehen, auch da kann man immer noch auf einen Vergleich abzielen.
mykatharsis
26-07-2013, 11:05
Und viele Anwälte verdienen schön mit, Spezialisten handeln einen "Vergleich" aus bei dem man dieselben Kosten hat, nur geht ein Teil an den Anwalt.
Nur ein unseriöser Anwalt würde mit diesen Abmahnern gemeinsame Sache machen. Da gibt es, glaube ich, nicht viele. Die meisten arbeiten ja schon für die Abmahner. ^^
Aber man braucht da erstmal keinen Anwalt für. Wichtigster Punkt, wie bereits erwähnt, eine rechtlich einwandfreie Unterlassungserklärung fristgerecht zurücksenden. Dann nicht weiter reagieren. Ein Anwalt wird erst wieder gebraucht, sollten die tatsächlich klagen.
Man kann ohne höheres Risiko abwarten ob sie tatsächlich vor Gericht ziehen, auch da kann man immer noch auf einen Vergleich abzielen.
Ja das kannst du machen wenn die Beweislage unklar ist und du eine modifizierte Unterlassungserklärung schickst. Aber wenn zwei Anwaltschaften dich unabhängig voneinander eindeutig überführt haben bei einer Streaming Seite eine aktuellen Kinofilm angesehen zu haben solltest du es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Besser Streaming Angebote von offensichtlich urheberrechtlich geschützen Werken vermeiden.
Wenn man tatsächlich Sachen runtergeladen hat, sollte man sich mal die Frage stellen ob man da nicht mal was falsch gemacht hat. Man beschwert sich ja auch nicht wenn man Benzin an der Tanke klaut wenn das vor Gericht geht.
Wenn das einfach nur ein Serienbrief an jeden dessen Adresse die gekauft haben ist, dann sollte man sich an die bereits genannten Adressen wenden, und NICHT an irgendeinen Anwalt. Ich habe jetzt schon mehrfach erlebt, dass "ganz normale Anwälte" einen mit Vergleichen und aussergerichtlichen "Tätigkeiten" (genau so ein Standardbrief aus der Schublade) ordentlich abzocken. Diese modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Schuld kann man auch selbst verschicken, dann kostet das keine irren Beträge nach Gebührenordnung. Einschreiben mit Rückschein, Abschicken unter Zeugen die auch den Inhalt gesehen haben.
Nunja das is noch ne ziemliche Grauzone.
Anmelden/Account sollte man da natürlich nie anlegen aber beim Gucken selbst gabs bis jetzt soweit ich weiss eine Verurteilung.
Wenn man tatsächlich Sachen runtergeladen hat, sollte man sich mal die Frage stellen ob man da nicht mal was falsch gemacht hat. Man beschwert sich ja auch nicht wenn man Benzin an der Tanke klaut wenn das vor Gericht geht.
Scheinbar schon ;) Sich Musik oder Filme ohne zu bezahlen online zu besorgen oder anzusehen,wird von großen Teilen der Bevölkerung offensichtlich nicht als "Diebstahl" wie das "Benzin an der Tanke klauen" empfunden. Sonst würde sich der ganze Thread ja nicht darum drehen wie man mit modifizierten Unterlassungserklärungen oder ähnlichem Abmahnzahlungen vermeidet. Im Großteil der Fälle befindet sich nämlich auf den Festplatten irgendetwas "nicht ganz legal" kopiertes. Es ist sehr sehr selten, das die Oma die noch nie im Internet was gedownloaded hat eine Abmahnung bekommt.
Ich sehe es auch nicht als Körperverletzung an, wenn ich Leuten die ich nicht leiden kann einfach auf der Strasse in die Fresse haue. Das ist bei uns in den Kreisen einfach so, das gehört halt so.
Gabber4Life
26-07-2013, 11:36
@Klaus Comment des Tages :D
Gesendet von meinem LG-E460 mit Tapatalk 2
Nur ein unseriöser Anwalt würde mit diesen Abmahnern gemeinsame Sache machen. Da gibt es, glaube ich, nicht viele. Die meisten arbeiten ja schon für die Abmahner. ^^
Nein, ich wollte damit nicht sagen dass die mit denen zusammenarbeiten. Aber die verdienen eben mit. Entweder an einer unterlassungserklärung die man selber hinkriegen würde oder an einem Vergleich. Sie nehmen ihr Honorar, natürlich gerechtfertigt, aber für den Abgemahnten ergibt sich keinen Vorteil.
Wenn man tatsächlich Sachen runtergeladen hat, sollte man sich mal die Frage stellen ob man da nicht mal was falsch gemacht hat. Man beschwert sich ja auch nicht wenn man Benzin an der Tanke klaut wenn das vor Gericht geht.
Klar ist es nicht rechtens. Demgegenüber steht aber die klare Abzocke durch spezialisierte Abmahnkanzleien
Ja das kannst du machen wenn die Beweislage unklar ist und du eine modifizierte Unterlassungserklärung schickst. Aber wenn zwei Anwaltschaften dich unabhängig voneinander eindeutig überführt haben bei einer Streaming Seite eine aktuellen Kinofilm angesehen zu haben solltest du es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Besser Streaming Angebote von offensichtlich urheberrechtlich geschützen Werken vermeiden.
Demgegenüber steht die Chance nicht vor Gericht gezerrt zu werden, es auszusitzen ist eine Wahscheinlichkeitsrechnung. Und dann kann man wie gesagt immern noch einen Vergleich vorschlagen, die Gerichte begrüßen das.
Es ist nicht einmal eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, weil man im Schlechtfall (Klage wird erhoben) überhaupt nichts verliert, aber im Gutfall ausser dem Briefporto keine Kosten hat, wenn man das selbst ausdruckt und verschickt. Man kann einfach darauf warten was von beidem eintritt, und hat nix riskiert.
Wenn es für jemanden reichlich dicke kommt, und mir derjenige sympathisch ist, gibt es übrigens noch eine Argumentation die in vermutlich 99% der Fälle die Klage einkassiert. Das geht aber nur ein mal, und danach wird man das schlauer aufziehen, darum veröffentliche ich das nicht.
DieKlette
26-07-2013, 20:50
solltest du urheberechtlich geschützte Werke heruntergeladen haben oder zum Download angeboten haben (Torrent!), dann kann das teuer werden und wird es auch. Das zu ignorieren wäre selbstmörderisch. Falls du aber nicht heruntergeladen oder hochgeladen hast, dann solltest du unbedingt dagegen vorgehen. Denn auch in dem Fall können Fristen laufen, die dich bei Ablauf Geld kosten können.
Nehmen wir mal an ich kenne jemandem dem das auch passiert ist. Nehmen wir desweiteren an, dass er einen guten Anwalt für Internetrecht hatte, der eine modifizierte Unterlassungserklärung angefertigt hat. Dieser Anwalt hat laut eigener Aussage 700 dieser Unterlassungserklärung angefertigt. Nehmen wir weiter an, dass der Beschuldigte nicht gezahlt hat und es in KEINEM der 700 Fälle vor Gericht ging. NIX GEZAHLT, trotzdem davon gekommen, obwohl der Torrent auch gedownloadet und nacher hochgeladen wurde.
mykatharsis
26-07-2013, 21:35
Musst Du gar nicht annehmen. Das läuft genau so. Wie gesagt, irgendwo hab ich was gelesen, dass von 100.000 bis 200.000 Fällen pro Jahr in Deutschland gerade mal so 2% tatsächlich vor Gericht gehen.
Die Jungs haben ihre Zeit auch nicht gestohlen, die gehen vor Gericht wenn da richtig was zu holen ist. Ansonsten fahren die auch so ihren Porsche von den Leuten die vor Angst die Abmahngebühr bezahlt haben.
DieKlette
26-07-2013, 22:24
Die Jungs haben ihre Zeit auch nicht gestohlen, die gehen vor Gericht wenn da richtig was zu holen ist. Ansonsten fahren die auch so ihren Porsche von den Leuten die vor Angst die Abmahngebühr bezahlt haben.
So sieht es aus.
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