soft-Nunchaku legal? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : soft-Nunchaku legal?



Drakon
11-04-2004, 16:41
hi,

der threadtitel sagt schon alles:
Sind soft-nunchakus noch legal??
Konnte mir bisher noch keine klarheit verschaffen,denn bei einem online shop hab ich gesehen,dass bei einem soft nunchaku stand,dass si wegen dem neuen waffengesetz nimmer erlaubt sind.
Ein freund von mir erzählte mir jedoch dass sie in seinem verein mit soft-nunchakus trainieren,wie verhält es sich also damit?

MfG,Drakon

Belial55
11-04-2004, 16:56
Grundsätzlich sind sie Verboten,warum auch immer

Chan
11-04-2004, 16:56
In NRW sind sie soviel ich weiß verboten, da sie als Würgeholz verwendbar seien :rolleyes: . Ich finde diese Regelungen auch lächerlich, denn riesige Fleischermesser und Motorsägen kann sich jeder Depp legal anschaffen...

Wie es in den anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht. Ich versuche mal mich zu erkundigen.

VG :)

Drakon
11-04-2004, 16:59
mmh,nagut,wenn sie die ''echten'' verbieten würd ichs mir ja noch eingehen lassen,aber die soft teile?o0
Und soweit ich weiß sind doch sai gabeln auch nich verboten,oder?
Und die halte ich ja noch für gefährlicher,wenn auch auf andere art....
Und erwürgen kannste ein mit ner ganz normalen kette auch,also ich find das verbot blödsinn....
MfG,Drakon

Chan
11-04-2004, 17:15
Genau! Aber erklär das mal Bürokraten. Wahrscheinlich wissen die bloß noch nicht, dass es soetwas wie Sai oder Kettenpeitschen gibt. :D :D

VG

Drakon
11-04-2004, 17:38
mmh,naja,schade drum,aber wenn ich erstmal die macht an mich gerissen habe,werden sie dafür bezahlen....
>.<
MfG,Drakon

Belial55
11-04-2004, 17:41
Ach leute esist sinnlos darüber zu diskutieren...ich habe die Lizens und darf darin ausbilden..machen tue ich das selten und Mit der Sai ist das gestzlich auch geregelt...wie ich schon mal sagte was ihr zuhause damit macht kann euch keiner vorschreiben nur eben richtig Trainieren dürft ihr das nur bei lizensierten trainern.Gerade der Chaku wird ja als Würge nicht als Schlagwaffe eingestuft, und da ist es egal ob Nun Kette Oder Nylonkordel Würgen ist Würgen darum keine Softnunchakus :rolleyes: Baer beschwert euch nicht Bei den gesetzgebern sondern bei den Amokläufern

Drakon
11-04-2004, 17:55
und was ist mit diesen schaumstoff nunchakus mit dieser soll-bruchstelle oder wie dat heißt,is das wenigstens noch erlaubt?
Meine das irgendwo gelesen zu haben....
MfG,Drakon

Belial55
11-04-2004, 18:13
Nein grundsätlich sind diese Geräte verboten du darfst bei der sportnunchaku vereinigung lerenn die machen auch wettkämpfe etc... ansonsten sind sie verboten...ob du dir nun so ein teil zulegst und damit im stillen kämmerlein rumfuchtelst da wird dir keinern nen strick draus drehen...schließlichg kannste diese dinger frei kaufen.....nur wie gesagt lass dich damit nicht erwischen..... in der öffentlichkeit. und damit meine ich sowas nicht mal in der TZrainingstasche zu haben...... Gesetze eben

Drakon
11-04-2004, 18:16
Nein grundsätlich sind diese Geräte verboten du darfst bei der sportnunchaku vereinigung lerenn die machen auch wettkämpfe etc... ansonsten sind sie verboten...ob du dir nun so ein teil zulegst und damit im stillen kämmerlein rumfuchtelst da wird dir keinern nen strick draus drehen...schließlichg kannste diese dinger frei kaufen.....nur wie gesagt lass dich damit nicht erwischen..... in der öffentlichkeit. und damit meine ich sowas nicht mal in der TZrainingstasche zu haben...... Gesetze eben
tja,schade,aber danke für die infos.

Gruß,
Drakon

Belial55
11-04-2004, 18:22
tja,schade,aber danke für die infos.

Gruß,
Drakon

Och Drako schade würde ich nicht mal sagen den gerade für Die SV bringt der Chaku reichlich wenig nimm lieber den Stab den drafste auch ohne Problem lernen und ist aus Sv sicht auch sinnvoller

NOWISSIMON
11-04-2004, 19:56
Soweit ich weiß sind die teile deswegen verboten, weil man damit jemanden ziemlich leicht erwürgen kann. Wennst du mit einer Kette jemanden erwürgen willst brauchst du schon einen relativ großen Kraftaufwand. Mit dem Nunchaku und der Hebelwikung der zwei Holzteile (oder irgendwelche Kunststoffteile) geht das würgen ziemlich leicht.

Drakon
11-04-2004, 20:32
Och Drako schade würde ich nicht mal sagen den gerade für Die SV bringt der Chaku reichlich wenig nimm lieber den Stab den drafste auch ohne Problem lernen und ist aus Sv sicht auch sinnvoller

tja,bloß der stab is auch sperriger....

Belial55
12-04-2004, 05:59
tja,bloß der stab is auch sperriger....


Och Kinners....du sollst das teil nicht 24 stunden mit dir rumschleppen :rolleyes: ...ich meinte damit wenn du vernünftig den Stockkampf...betreibst kannst du in SV situationen eventeuell etwas Stockähnliches dann dann einsetzen was man schon mal Findet( Äste.z.B) nur gibt die natur etc sehr selten zwei Stöcke die durch Ne Kette etc. verbunden sind her...es sei den du Findest ein Stabiles spinnennetz damit kannste sich messer abblocken.... :rolleyes: Ist es Nun klar geworden für die Jüngeren SV ist Selbstverteidigung

mcfly777
09-06-2004, 12:51
Ach leute esist sinnlos darüber zu diskutieren...ich habe die Lizens und darf darin ausbilden..machen tue ich das selten und Mit der Sai ist das gestzlich auch geregelt...wie ich schon mal sagte was ihr zuhause damit macht kann euch keiner vorschreiben nur eben richtig Trainieren dürft ihr das nur bei lizensierten trainern.Gerade der Chaku wird ja als Würge nicht als Schlagwaffe eingestuft, und da ist es egal ob Nun Kette Oder Nylonkordel Würgen ist Würgen darum keine Softnunchakus :rolleyes: Baer beschwert euch nicht Bei den gesetzgebern sondern bei den Amokläufern

Hallo,

habe gerade mit einem Mitarbeiter des BKA gesprochen, da die ja für die Sondergenehmigungen zuständig betreffs des Waffengesetzes. die sagen, dass auch die "Sportgeräte", also die Soft-Nunchakus verboten seien. Wo hast du deine behördliche Ausnahmegenehmigung her? Da bei uns im Dojo auch Soft-Nunchakus hängen und unser Sensei vielleicht mal auf die Idee kommt, uns einiges zu zeigen, möchte ich natürlich, dass er sich nicht strafbar macht. Wo bekomme ich solch eine Ausnahmegenehmigung her?

McFly

hermanmonster
14-07-2004, 13:45
Zitat aus einem anderen Forum:
"Es gibt zwar die Möglichkeit, beim BKA eine Ausnahmegenehmigung für den Besitz zu beantragen, jedoch sind die im WaffG aufgeführten Beispiele so schwerwiegend (z.B. Kulturhistorisch bedeutsame Sammlung), daß ein "Ottonormalverbraucher" i.d.R. keine Ausnahmegenehmigung erhalten wird..."

Das Thema "Softnunchaku" wird im Kampfkunstforum seit Monaten heftigst diskutiert. Ein Blick lohnt sich ... vor allem fuer Belial55

Schaut mal zu http://www.kampfkunst-forum.de/index.php?showtopic=1591&st=0

Gruss,
Hermann