Welches Pfefferspray ? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Welches Pfefferspray ?



DropBox
21-08-2013, 20:24
Hallo zusammen, es steht gerade eine größere Bestellung bei Amazon an, ich spiele schon lange mir so ein Spray zuzulegen, weis nur nicht welches ?
Kann mir jemand eines von Amazon empfehlen, am besten mit Srühstrahl, und einer der nicht unter das Waffengesetzt fällt ?

Schnueffler
21-08-2013, 20:27
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/welches-pfefferspray-taugt-welches-157230/

Hubertus
21-08-2013, 20:40
Kann mir jemand eines von Amazon empfehlen, am besten mit Srühstrahl, und einer der nicht unter das Waffengesetzt fällt ?

In DE fallen reine Pfeffersprays sowiese nicht unter das WaffG, da sie hier nur als Tierabwehrmittel zugelasssen sind.:-§

Ansonsten solltest Du hier auf dem Board bereits genügend Empfehlungen finden.

DropBox
21-08-2013, 21:18
Danke Leute, werde mir alles mal durchlesen.

Warjag
29-09-2013, 21:29
Anbei, kauf dir einen Pfefferschaum, und kein Spray. (stärkere Wirkung, kein Nebel, kein Rückschlag, sehr verminderte Eigengefährdung)

steffge
30-09-2013, 17:15
hab des walther pro secure....(noch nicht ausprobiert aber ich glaub des is nicht schlecht) :D

Warjag
30-09-2013, 21:14
Tierabwehrschaum (OC) DTFL MK-3F - DEFENSE TECHNOLOGY, im COP® SHOP (http://www.cop-gmbh.de/product_info.php/products_id/4495)

Mehrfach praktisch eingesetzt - funzt.

KAJIHEI
01-10-2013, 15:36
Tierabwehrschaum (OC) DTFL MK-3F - DEFENSE TECHNOLOGY, im COP® SHOP (http://www.cop-gmbh.de/product_info.php/products_id/4495)

Mehrfach praktisch eingesetzt - funzt.

Ich hoffe nur gegen Tiere, sonst hast du dich nämlich vermutlich strafbar gemacht. Lies mal in Ruhe den lustigen roten unteren Absatz...;)

Sokolo
01-10-2013, 16:48
ich hoffe nur gegen tiere, sonst hast du dich nämlich vermutlich strafbar gemacht.

nö.

KAJIHEI
01-10-2013, 17:38
nö.

Was soll denn dann der rote Kommentar ? Deko ?

Sokolo
01-10-2013, 17:53
Was soll denn dann der rote Kommentar ? Deko ?

Klarstellung, dass es sich nicht um eine Waffe im Sinne des WaffG handelt und der Gegenstand daher nicht den dortigen Verbotsnormen unterliegt.

Die strafrechtliche Rechtfertigung für eventuell damit begangene Körperverletzungsdelikte berührt dies nicht.

Warjag
02-10-2013, 22:45
Man muss noch dazu bedenken, dass nach dem StGB vieles eine Waffe ist, was nach dem WaffG keine Waffe ist. Daher kann man nach StGB durchaus schärfer verurteilt werden, weil man eine Waffe dabei hatte / einsetzte obwohl der Gegenstand nach WaffG keine Waffe ist. Im StGB ist der Begriff Waffe deutlich weiter gefasst.

KAJIHEI:

Oh weh, oh ach, ich habe vielleicht eine Straftat begangen?! Was mach ich jetzt nur? Wie ist das versichert? Ich hatte auch keinen Fahrradhelm auf ...

KAJIHEI
03-10-2013, 07:44
Warjag : Beim Thema Sarkasmus mußte noch etwas üben Kleiner.
Übrigens beim Waffenrecht sind die deutschen Gerichte recht humorlos. Aber mach man so weiter....Paragraphen kennen heißt eben nicht die Suppe auslöffeln dürfen. Das merken superschlaue Typen wie du aber erst immer dann wenn sie verknackt wurden.
Guten Appetit.;)

Warjag
05-10-2013, 17:53
KAJHEI du Kleinster:

mir sind deutsche Gerichte so dermaßen egal dass ich es dir gegenüber gar nicht mit Worten zum Ausdruck bringen kann.

Am liebsten esse ich übrigens Blutsuppe.

Aber um mal zum Thema zurück zu finden und da mir die Frage gestellt wurde: Pfefferschaum ist wesentlich besser auch als Pfeffergel (meiner Meinung nach).

Kigger
05-10-2013, 18:01
hab des walther pro secure....(noch nicht ausprobiert aber ich glaub des is nicht schlecht) :D

Tja,und da ist das Problem denn mit "glaube ich" kann man im Ernstfall ganz gewaltig auf die Nase bekommen ..... glaube ich - ganz sicher ;-))

Kigger
05-10-2013, 18:03
KAJHEI du Kleinster:

mir sind deutsche Gerichte so dermaßen egal dass ich es dir gegenüber gar nicht mit Worten zum Ausdruck bringen kann.

Na dann warte mal ab,bis Du mit denen unangenehmen Kontakt hast,da wird sich Deine Meinung sicher schnell ändern.

...oder meinstest Du mit "deutsche Gerichte" vielleicht typisch deutsches Essen ?
Kann ich nachvollziehen :-)

Tori
05-10-2013, 23:56
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/welches-pfefferspray-taugt-welches-157230/

Richtig, da steht eigentlich alles drin ;)

gasts
06-10-2013, 07:41
Ich hoffe nur gegen Tiere, sonst hast du dich nämlich vermutlich strafbar gemacht.

Wenn die Handlung z.B. durch Notwehr gerechtfertigt war nicht, dann kann man einen Angreifer auch mit einem Hundenapf schlagen.
Wenn es nicht gerechtfertigt war, dann ist das gefährliche Körperverletzung.

KAJIHEI
08-10-2013, 17:26
KAJHEI du Kleinster:

mir sind deutsche Gerichte so dermaßen egal dass ich es dir gegenüber gar nicht mit Worten zum Ausdruck bringen kann.

Am liebsten esse ich übrigens Blutsuppe.

Aber um mal zum Thema zurück zu finden und da mir die Frage gestellt wurde: Pfefferschaum ist wesentlich besser auch als Pfeffergel (meiner Meinung nach).

Das ich kleiner bin als du, glaub ich zwar irgendwie nicht, aber mehr Erfahrung hab ich offensichtlich. Hättest du die auch würdest du nicht so einen geriebenen Käse schreiben.
Mal ohne Despektierlichkeit : Du bildest dir ein weil du ein Gesetzbuch lesen kannst oder ergoogeln kannst bist du ein Jurist ?
Vergisse es mal schnell wieder. Übrigens selbst wenn, das hilft dir auch nur wenig...
Dir sind deutsche Gerichte egal : Mal sehn was passiert wenn Jusitzia dir dein Pfefferspay wegnimmt und dir blind die Waage um die Ohren semmelt bis es kracht.
Sowas geht sehr schön bei Leuten denen die Einstellung von Gerichten zu Dingen egal sind.
Aber scheiß drauf, im Knast kriegste nen Pfefferstreuer..:D

KAJIHEI
08-10-2013, 17:29
Wenn die Handlung z.B. durch Notwehr gerechtfertigt war nicht, dann kann man einen Angreifer auch mit einem Hundenapf schlagen.
Wenn es nicht gerechtfertigt war, dann ist das gefährliche Körperverletzung.

Naja, bei Notwehr gilt nach meiner Kenntnis auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
D.h. Wenn jemand dem Warjack hinterherpfeift und er hält es für einen Angriff...Dann gibt es auch für den Hundenapf schon ordentlich Ärger.
Darum geht es aber nicht.
Mich hat einfach dieser Hinweis auf die ausschließliche Anwendbarkeit auf Viecher aufhören lassen.
Wenn da nichts wäre, würde man es nicht so hervorheben, jedenfalls meine These.

Schnueffler
08-10-2013, 17:37
Naja, bei Notwehr gilt nach meiner Kenntnis auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
D.h. Wenn jemand dem Warjack hinterherpfeift und er hält es für einen Angriff...Dann gibt es auch für den Hundenapf schon ordentlich Ärger.
Darum geht es aber nicht.
Mich hat einfach dieser Hinweis auf die ausschließliche Anwendbarkeit auf Viecher aufhören lassen.
Wenn da nichts wäre, würde man es nicht so hervorheben, jedenfalls meine These.

Das gibbet nicht.
Siehe hier:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

KAJIHEI
08-10-2013, 17:44
Das gibbet nicht.
Siehe hier:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Sehr schön. Man lese sich mal 5. ) durch, Güterabwägung....Ob ich es nun Verhältnismäßigkeit nenne oder Abwägung der betreffenden Güter ist Wortklauberei. Wenn ich jemanden einen Fressnapf um die Ohren wickle weil er "hallo Süßer" zu mir sagt und ich mich bedroht fühle, bekomme ich auf jeden Fall Ärger.
Wieso ?
Es ist kein Gut wirklich gefährdet. Wenn jemand probiert dich mit einem Schnuller z.B. zu erdolchen rechtfertigt es deswegen auch nicht den Einsatz von Schusswaffen etc.
Weil der entstehende Schaden würde eine größere Rechtsgutverletzung erzeugen als ohne den Einsatz.
Wer es nicht glaubt :
Viel Spaß bei Gericht. ;)

Schnueffler
08-10-2013, 17:49
Viel Spaß bei Gericht. ;)

Berufsbedingt mehr als einmal.
War doch vor kurzem das Urteil das jemand einem nen Bierkrug durchs Gesicht gezogen hat, weil sie mit Zigarettenrauch angepustet wurde oder ne gebrochene Nase wegen ner Beleidigung.

KAJIHEI
08-10-2013, 17:55
Berufsbedingt mehr als einmal.
War doch vor kurzem das Urteil das jemand einem nen Bierkrug durchs Gesicht gezogen hat, weil sie mit Zigarettenrauch angepustet wurde oder ne gebrochene Nase wegen ner Beleidigung.

Soviel zum Thema "Güterabwägung" :rolleyes:
Irgendwie deckt es sich mit meiner Erfahrung : Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.
Aber genauso gut kann es auch in die andere Richtung losgehen....

Schnueffler
08-10-2013, 17:56
Soviel zum Thema "Güterabwägung" :rolleyes:
Irgendwie deckt es sich mit meiner Erfahrung : Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.

Jepp.

Klaus
08-10-2013, 19:34
Das kommt auch darauf an wie man sich a) darstellt (man hatte das Pfefferspray gegen Hunde mit), und b) ob man sich auch auf die Fälle beschränkt wo man das wirklich braucht. Bei ner Belästigung Pfefferspray benutzen ist was anderes als bei nem echten Angriff. Wenn man also als Pseudo-Türsteher nen nervigen Kunden damit einsprüht hat man vermutlich ein Problem, wenn man als Normalo in der U-Bahn damit agiert wenn man nachweislich auf Video körperlich angegriffen wurde nicht. Ich als fast Ü50 muss mich sicher nicht "verantworten", wenn ich auf dem Nachhauseweg in der Bahn nicht-alkoholisiert von freundlichen Mitbürgern Anfang 20 getreten werde und dann damit antworte.

Das Pfefferspray alleine sollte auch nicht die Antwort sein, man darf denjenigen danach auch umtreten. Wenn er liegt sollte man allerdings nicht noch weiter machen und hysterisch rumkreischen.

D_LU
09-10-2013, 05:40
Das Pfefferspray alleine sollte auch nicht die Antwort sein, man darf denjenigen danach auch umtreten. .

Nur wenn der Angreifer seinen Angriff fortsetzt.. wenn der nach der Sprühaktion seinen Angriff einstellt und Du haust Ihn trotzdem um, könntest Du ein Problem bekommen.

Balthus
10-10-2013, 07:44
... also dem Andern das Spray in die Hand drücken, dort fetkleben, ihn umnieten bis man keine Lust mehr hat und dann angeben ... der Angriff war noch nicht vorbei er hatte das Zeuch noch in der Hand (klar man hat es dort ja festgeklebt) da war ich nicht sicher ob ers mir dochnoch ins Gesichtsprüht darum habe ich ihn halt dann komplett platt gemacht -.-

Warjag
11-10-2013, 23:12
Yeah Balthus ! Wenigstens einer.

Kahijei:

Mal wirklich ganz ernsthaft: Ich bin exakt 2,00 m klein und wiege zur Zeit 106 kg (grade gemessen).

Ich habe also einen viel Größeren



Körper als du. Mehr Erfahrung wiederum hast du offensichtlich

nicht, sonst wüsstest du, dass nur ehrliche Menschen wie du im Rechtsstaat die Dummen sind.

Zu dem ganzen sonstigen: :ups: mi mi mi - zitter.... fürcht.... Gerichte !! ...Gefängnis (man stelle sich das mal vor) :wuerg: - werde ich mal nicht weiter äußern aufgrund völliger sinnlosigkeit !

KAJIHEI
12-10-2013, 10:50
Yeah Balthus ! Wenigstens einer.

Kahijei:

Mal wirklich ganz ernsthaft: Ich bin exakt 2,00 m klein und wiege zur Zeit 106 kg (grade gemessen).

Ich habe also einen viel Größeren




nicht, sonst wüsstest du, dass nur ehrliche Menschen wie du im Rechtsstaat die Dummen sind.

Zu dem ganzen sonstigen: :ups: mi mi mi - zitter.... fürcht.... Gerichte !! ...Gefängnis (man stelle sich das mal vor) :wuerg: - werde ich mal nicht weiter äußern aufgrund völliger sinnlosigkeit !

Och Jungchen, jetzt grins ich mir einen. Pech gehabt, Zwei Meter hab ich blöderweise auch, blos einige Kilo mehr und das ist keine putzige Bierplautze..
Desweiteren biete ich mal eben einige Jahrzehnte Erfahrung, die du so wie sich deine Zeilen lesen nicht haben kannst.
Wär es anders würdest du nicht solchen grandiosen Blödsinn über das Rechtssystem verzapfen.
Aber freu dich doch.
Hier kannst du unbescholten so etwas von dir geben, in Russland z.B: bei der stählernen Pute wärst du wegen freier Meinungsäusserung (Sofern von der Putins abweichend, seiner Meinung darf man immer sein ) schon längst in der Schneeule, dem weissen Delphin oder sonst einem sibirischen Ferienlager gelandet...:D

Übrigens in diesen Ländern hat man Leute die auf jegliches Recht schieten und Gerichte für witzig halten auch sehr gerne. Die kriegen immer jahrzehntelange Erholungsurlaube. Manchmal wünsch ich mir das auch hier, mit körperlicher Ertüchtigung für solche Vögel im Steinbruch.
Das würde Leutchen wie dich vielleicht, eventuell, unter Umständen mal zu Nachdenken bringen.
Der normale, gesunde Verstand scheint offensichtlich ja nicht genug zu sein.

Warjag
12-10-2013, 23:48
Wir leben hier in einem Rechtsstaat, nicht in einem Gerechtigkeitsstaat. Wenn jemand von der Intelligenz her nicht in der Lage ist das zu nutzen, ist es nicht mein Problem.

Und wo kein Rechtsstaat herrscht, hat man noch viel weniger Probleme. Nur für die Proletarier ist es da mühsam. Weil sie von ihrem kargen Lohn die notwendigen Sonderzahlungen nicht leisten können und aufgrund ihres Status natürlich keine Beziehungen haben.

Deshalb sind russische Gerichte ein noch viel größerer Witz als deutsche und landen in russischen "Steinbruchlagern" (gröööhhhlll) auch nur die entsprechenden Trottel aus der Unterschicht (mit Ausnahme gewisser Widerporste die da glaubten politisch werden zu müssen). Ich garantier dir, ich kann einen russischen Polzisten straffrei ins Gesicht spucken weil ich ich bin (gerade deshalb ist Russland so im Eimer). Bei einem deutschen Polizisten kann ich mir das natürlich nicht raus nehmen.

Aber was hat das alles noch mit Pfefferspray zu tun ??????

PS: ich hab trotzdem einen viel Größeren ....., allein schon weil du ernsthaft glaubst dass ich zwei meter groß bin ILML

Tori
13-10-2013, 15:21
Ich garantier dir, ich kann einen russischen Polzisten straffrei ins Gesicht spucken weil ich ich bin

Da ich u.a. russische Polizisten persönlich kenne würde ich dies gerne einmal live sehen :D

Haste Lust? Mit Kamera? ;)

Also die Krankenhauskosten würde ich glatt für Dich übernehmen für den Spaß :p

Sokolo
13-10-2013, 23:06
DWNE54RJIL4

So alt wie das Internet. ;)

gasts
14-10-2013, 00:57
Sehr schön. Man lese sich mal 5. ) durch, Güterabwägung....Ob ich es nun Verhältnismäßigkeit nenne oder Abwägung der betreffenden Güter ist Wortklauberei

Da steht krasses Mißverhältnis, nicht einfach Mißverhältnis.
Siehe den älteren Herrn, der einen flüchtenden Räuber in Notwehr erschossen hat.




Mich hat einfach dieser Hinweis auf die ausschließliche Anwendbarkeit auf Viecher aufhören lassen.
Wenn da nichts wäre, würde man es nicht so hervorheben, jedenfalls meine These.

Bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray) kann man Folgendes lesen:


Die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin Capsicum ist in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[15] die nach dem heutigen § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

Die Kennzeichnung ist also ein Trick, um das Waffengesetz zu umgehen.

Die Polizei hat Ausnahmegenehmigungen, im Krieg darf das, zumindest gegen die Feinde, lustigerweise nicht eingesetzt werden, weil es gegen die Genfer Konventionen verstößt.

gasts
14-10-2013, 01:01
So alt wie das Internet. ;)

http://media.kunst-fuer-alle.de/img/12/m/12_mnp05.jpg

KAJIHEI
14-10-2013, 11:40
Wir leben hier in einem Rechtsstaat, nicht in einem Gerechtigkeitsstaat. Wenn jemand von der Intelligenz her nicht in der Lage ist das zu nutzen, ist es nicht mein Problem.

Und wo kein Rechtsstaat herrscht, hat man noch viel weniger Probleme. Nur für die Proletarier ist es da mühsam. Weil sie von ihrem kargen Lohn die notwendigen Sonderzahlungen nicht leisten können und aufgrund ihres Status natürlich keine Beziehungen haben.

Deshalb sind russische Gerichte ein noch viel größerer Witz als deutsche und landen in russischen "Steinbruchlagern" (gröööhhhlll) auch nur die entsprechenden Trottel aus der Unterschicht (mit Ausnahme gewisser Widerporste die da glaubten politisch werden zu müssen). Ich garantier dir, ich kann einen russischen Polzisten straffrei ins Gesicht spucken weil ich ich bin (gerade deshalb ist Russland so im Eimer). Bei einem deutschen Polizisten kann ich mir das natürlich nicht raus nehmen.

Aber was hat das alles noch mit Pfefferspray zu tun ??????

PS: ich hab trotzdem einen viel Größeren ....., allein schon weil du ernsthaft glaubst dass ich zwei meter groß bin ILML

Sorry Jack, aber solche Klugscheißer wie du bevölkern die Gefängnisse. Die sind ja alle so gewitzt das Rechtsystem auszutricksen, so hyperintelligent.

Übrigens warum soll ich dir nicht glauben das du 2m groß bist, bin ich ja auch, blos es zeigt Eines, auf welchem Kellerniveau sich deine Taktik bewegt.
Erst groß tönen Gefängnisse sind lachhaft, schei...ß auf den Rechtsstaat ( der Einzige der hier von einem Gerechtigkeitsstaat faselt das bist du, nur so nebenbei ), Jetzt zurückrudern na man muß blos die Regeln ausnutzen...Also bist du doch ein braver Junge der sich an Gesetze hält, hörte sich vor einigen Runden anders an..
Übrigens das du dazu in der Lage bist...Das glaub ich wirklich nicht.

Tja und du könntes in Russland einem Polizisten in´s Gesicht spuken, hui, bist du ein Oligarch ? ( Alle anderen sollten sich das nämlich kneifen also 99 % der Bevölkerung )
Aber immer....:rolleyes:

Übrigens auch Oligarchen / früher Bojaren landen teilweise in Sibirien, da hat sich seid Stalin / Zaren nicht viel geändert.
Also schmatz dir deine Sicherheit "Steinbruch ist nur für arme Deppen" ganz schnell mal wieder ab.
Falls du übrigens glaubst die Zwangsarbeit wurde abgeschaft...na träum mal schön weiter. Soviel zum Lachanfall für mein Steinbruch. Ob Baumfällen im Frühling in Sibir lustiger ist ? Muß geil sein, pfundweise Mücken, matschige Böden..schwere Bäume...toll !

Warum ich den in D-land partial befürworte : Ich habe einfach keine Lust auch noch Typen durchzufüttern die aus Überzeugung kriminell sind. Die sollen sich ihren Auffenthalt und Unterhalt hübsch erarbeiten, so wie freie Menschen auch.

KAJIHEI
14-10-2013, 11:42
Da steht krasses Mißverhältnis, nicht einfach Mißverhältnis.
Siehe den älteren Herrn, der einen flüchtenden Räuber in Notwehr erschossen hat.




Bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray) kann man Folgendes lesen:



Die Kennzeichnung ist also ein Trick, um das Waffengesetz zu umgehen.
Die Polizei hat Ausnahmegenehmigungen, im Krieg darf das, zumindest gegen die Feinde, lustigerweise nicht eingesetzt werden, weil es gegen die Genfer Konventionen verstößt.

Genau wegen dieser Kleinigkeit habe ich ja den Krampf mit der Waffenpflicht hier angefangen...;)
Allerdings ob das ausreicht um das Waffengesetz in der Wirkung auszuhebeln diesbezüglich, ich würde nicht darauf wetten.

KAJIHEI
14-10-2013, 11:43
http://media.kunst-fuer-alle.de/img/12/m/12_mnp05.jpg

Kannte ich trotzdem nicht:)

Sokolo
14-10-2013, 12:37
Allerdings ob das ausreicht um das Waffengesetz in der Wirkung auszuhebeln diesbezüglich, ich würde nicht darauf wetten.

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/081107FbZ50Reizstoffspruehgeraet,templateId=raw,pr operty=publicationFile.pdf/081107FbZ50Reizstoffspruehgeraet.pdf


Die Polizei hat Ausnahmegenehmigungen

Genau, das WaffG gilt grundsätzlich nicht für die Polizei, § 55 I Nr. 3.

gasts
14-10-2013, 13:19
Genau, das WaffG gilt grundsätzlich nicht für die Polizei, § 55 I Nr. 3.

Geht es in diesem Fall nicht eher um das Arzneimittelgesetz?

Schnueffler
14-10-2013, 14:27
Geht es in diesem Fall nicht eher um das Arzneimittelgesetz?

Wie kommst du jetzt auf das AMG?

KAJIHEI
14-10-2013, 16:11
http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/081107FbZ50Reizstoffspruehgeraet,templateId=raw,pr operty=publicationFile.pdf/081107FbZ50Reizstoffspruehgeraet.pdf



Genau, das WaffG gilt grundsätzlich nicht für die Polizei, § 55 I Nr. 3.

Seid wann haben BKA Entscheide richterliche Wirkung...Das ist ein reine Verwaltungsauslegung, nicht mehr. Vor Gericht kann selbst ein Pumps als Waffen gewertet werden, was wird wpohl dann passieren, wenn mit so einem gerade noch so dem Waffengesetz entronnen Etwas ernsthafter Schaden angerichtet wird...
Klar, der Richter drückt beide Äugeli fest zu, gaaaaaaanz fest zu.:rolleyes:

Fips
14-10-2013, 16:17
Wie kommst du jetzt auf das AMG?

Weil der Wirkstoff nicht zugelassen ist.

Schnueffler
14-10-2013, 17:19
...Ich garantier dir, ich kann einen russischen Polzisten straffrei ins Gesicht spucken weil ich ich bin (gerade deshalb ist Russland so im Eimer)....

Will ich bei dem hier sehen:
https://www.facebook.com/photo.php?v=371770399620265&set=vb.405710916115713&type=2&theater

Klaus
14-10-2013, 18:56
Verdammte Hacke, und das ohne Handschuhe, oder hatte der sich was in der Tasche auf die Hand gesteckt ?

Sokolo
15-10-2013, 01:05
Geht es in diesem Fall nicht eher um das Arzneimittelgesetz?

Nee, ums Waffengesetz. Die Polizisten führen in diesem Fall einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes (Reizstoffsprühgerät zum Einsatz gegen Menschen ohne entsprechende Zulassung). Kann denen aber egal sein, weil das Waffengesetz für sie nicht gilt. Die Dienstherren könnten ihre Polizisten auch mit Nunchakus und Shuriken ausstatten, müssten es nur ins jeweilige Polizeigesetz schreiben. (Ich schick dem Henkel gleich mal ne Mail. :D)


Seid wann haben BKA Entscheide richterliche Wirkung...Das ist ein reine Verwaltungsauslegung, nicht mehr.

Die Frage ist falsch formuliert. Richtig müsste sie lauten: Seit wann haben Allgemeinverfügungen der Verwaltung bindende Wirkung für die Rechtsprechung?

Zum Glück überhaupt nicht, da steht Art. 97 Abs. 1 GG vor.

Was den an temporärer Hirnfäule leidenden Gesetzgeber jedoch nicht daran hinderte, das Ganze als für Strafgerichte verbindlich erklären zu wollen, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. 6. 2009 - 6 C 21. 08, Randnummer 19, BVerwG, Urteil vom 24. 6. 2009 - 6 C 21. 08 (http://lexetius.com/2009,2263).

Was auch den Wortlaut "allgemein verbindlich" in § 2 Abs. 5 Satz 4 WaffG erklärt.

Das OLG Karlsruhe hat sich jedenfalls um die Frage, ob es an den Blödsinn gebunden ist, elegant herumlaviert und festgestellt, dass das BKA im damaligen Fall gar keine Entscheidungsbefugnis hatte: Oberlandesgericht Karlsruhe - Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige kann strafbar sein (http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/1150163/?LISTPAGE=1150103)

Auch ein Weg, um das eigentlich notwendige Normenkontrollverfahren beim BVerfG zu vermeiden. :)

Edit: Der Täter im damaligen Verfahren konnte sich trotzdem freuen, für ihn sprang immerhin ein unvermeidbarer Verbotsirrtum nach § 17 Satz 1 StGB heraus. Nicht schön, aber selten. :D

Warjag
15-10-2013, 01:27
Die Polizisten führen in diesem Fall einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes (Reizstoffsprühgerät zum Einsatz gegen Menschen ohne entsprechende Zulassung). Kann denen aber egal sein, weil das Waffengesetz für sie nicht gilt. Die Dienstherren könnten ihre Polizisten auch mit Nunchakus und Shuriken ausstatten, müssten es nur ins jeweilige Polizeigesetz schreiben.

Nur als Ergänzung:

Geregelt ist das in §55 WaffG

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf.....

3. die Polizeien des Bundes und der Länder,

und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten ..... mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

Und was für Waffen genau, ist dann im jeweiligen Polizeiaufgabengesetz geregelt. Dabei werden die Waffen jeweils auch noch in bestimmte "Stufen" unterteilt was ihre Wertigkeit angeht (geht da wieder um die Frage was man für eine Waffe in was für einer Situation einsetzen darf). Ein Pfefferspray ist hier beispielsweise sehr weit unten angesiedelt, immer unterhalb eines Einsatzstockes bspw

Der Grund hierfür ist, dass der Wirkstoff im Polizeipfefferspray deutlich schwächer dosiert ist als in den "Tierabwehrsprays". Polizeiliches Pfefferspray hat daher eine schwächere Wirkung im Vergleich zu den im freien Handel erwerbaren Pfeffersprays.


Seid wann haben BKA Entscheide richterliche Wirkung...Das ist ein reine Verwaltungsauslegung, nicht mehr.

Zudem sind etliche BKA Bescheide schlicht und einfach rechtswidrig weil sie in ihrer Subsumption schlicht und einfach das WaffG unterlaufen bzw konträr zu allen Kommentaren und Urteilen dazu stehen. Ein Musterbeispiel ist bspw die unsägliche Begründung des BKA zum Kubotan: der keine verbotene Wafffe ist - weil er keine Waffe ist - weil man ihm nicht ansieht dass er eine Waffe ist - weil er üblicherweise wie ein Alltagsgegenstand aussieht (was ihn eigentlich zu einer verbotenen Waffe machen würde womit sich die Schlange in den ******* beißt).

gasts
15-10-2013, 08:54
Nee, ums Waffengesetz. Die Polizisten führen in diesem Fall einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes (Reizstoffsprühgerät zum Einsatz gegen Menschen ohne entsprechende Zulassung). Kann denen aber egal sein, weil das Waffengesetz für sie nicht gilt. Die Dienstherren könnten ihre Polizisten auch mit Nunchakus und Shuriken ausstatten, müssten es nur ins jeweilige Polizeigesetz schreiben. (Ich schick dem Henkel gleich mal ne Mail. :D)


Im Rahmen der Gewaltenverschränkung machen die Dienstherren also ihre eigenen Gesetze und sind im bzgl. der Bewaffnung der Ordnungskräfte vollkommen frei?
D.h. die könnten auch in das Sprühwasser von Wasserwerfern LSD mischen, hysterische Schwangere mit Thalidomid beruhigen und unmittelbaren Zwang mit Sarin ausüben?

gasts
15-10-2013, 09:39
Seid wann haben BKA Entscheide richterliche Wirkung...Das ist ein reine Verwaltungsauslegung, nicht mehr. Vor Gericht kann selbst ein Pumps als Waffen gewertet werden, was wird wpohl dann passieren, wenn mit so einem gerade noch so dem Waffengesetz entronnen Etwas ernsthafter Schaden angerichtet wird...
Klar, der Richter drückt beide Äugeli fest zu, gaaaaaaanz fest zu.:rolleyes:

Ich glaube nicht, dass der Verkäufer eines Pumps wegen illegalen Waffenhandels belangt wird, weil eine Kundin damit jemand perforiert.
(Eventuell, wenn er die als supertödliche Combat-Warrior-Pumps beworben hat, incl. Einsatzanleitung)
Im anerkannten Notwehrfall ist es wohl egal, ob Du einen Einbrecher, der mit dem Messer auf Dich losgeht, mit einer vollautomatischen Waffe, einem Pump, oder einem Messer mit der Aufschrift "nur zum Schächten von Rindern und Schafen zugelassen" tötest.
Eventuell fragt Dich dann vielleicht einer, wo Du die Kalaschnikow her hattest.
Das ist dann aber IMO ein getrenntes Delikt, das da nur zufällig rauskam, so wie beim besoffen Autofahren die Leiche im Kofferraum an's Licht kommt, wodurch aber die Strafe für die Trunkenheitsfahrt selbst wahrscheinlich nicht verschärft wird (es sei denn, die Leiche im Kofferaum ist ein Opfer der Trunkenheitsfahrt).

Sokolo
15-10-2013, 10:59
Im Rahmen der Gewaltenverschränkung machen die Dienstherren also ihre eigenen Gesetze

Keine Gewaltenverschränkung, der Dienstherr ist das Land oder der Bund. Und die treffen ihre eigenen gesetzlichen Regelungen, ja.


und sind im bzgl. der Bewaffnung der Ordnungskräfte vollkommen frei?

Nein, sie sind wie alle staatliche Gewalt an das Grundgesetz und sonstiges höherrangiges Recht gebunden.

Und um die implizite Frage zu beantworten: Nunchakus sind verhältnismäßig, denn Nunchakus sind cool. :nini:

KAJIHEI
15-10-2013, 11:28
Ich glaube nicht, dass der Verkäufer eines Pumps wegen illegalen Waffenhandels belangt wird, weil eine Kundin damit jemand perforiert.
(Eventuell, wenn er die als supertödliche Combat-Warrior-Pumps beworben hat, incl. Einsatzanleitung)
Im anerkannten Notwehrfall ist es wohl egal, ob Du einen Einbrecher, der mit dem Messer auf Dich losgeht, mit einer vollautomatischen Waffe, einem Pump, oder einem Messer mit der Aufschrift "nur zum Schächten von Rindern und Schafen zugelassen" tötest.
Eventuell fragt Dich dann vielleicht einer, wo Du die Kalaschnikow her hattest.
Das ist dann aber IMO ein getrenntes Delikt, das da nur zufällig rauskam, so wie beim besoffen Autofahren die Leiche im Kofferraum an's Licht kommt, wodurch aber die Strafe für die Trunkenheitsfahrt selbst wahrscheinlich nicht verschärft wird (es sei denn, die Leiche im Kofferaum ist ein Opfer der Trunkenheitsfahrt).

Och ob der Händler des Pumps oder des Pfeffersprays belangt wird, das ist dem Benutzer des Gegenstandes vor dem Kadi eher wurst. Erstmal wird er belangt. Selbst wenn der Hersteller sich nachweislich strafbar gemacht hat ob des Vertriebes , es entbndet nicht von der alleinigen Verantwortung für die Verwendung eines strafrechtlich relevanten Gegenstandes.
Erwerb ist das Eine
Besitz das Zweite
Gebrauch das Dritte.
Die Tücken dieses Narrendreigestirns hat schon vielen Ärger bereitet.
Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe.

Was man dabei aber im Hinterstübchen behalten sollte : Grenzdebile Kausalketten sind bei Juristen äusserst beliebt.

Notwehr das hatten wir irgendwie schon...

KAJIHEI
15-10-2013, 12:01
[QUOTE=Sokolo;3093434]

Nein, sie sind wie alle staatliche Gewalt an das Grundgesetz und sonstiges höherrangiges Recht gebunden.

QUOTE]

Hi, hi schön wär´s.
Wer glaubt das der Entscheidung eines Bundesgerichtshofes z.B. dessen für Finanzen zwingend bindend für die Länder ist, vergesst es mal schnell wieder...

Sokolo
15-10-2013, 12:02
Die Tücken dieses Narrendreigestirns hat schon vielen Ärger bereitet.

Nicht bei Pfeffersprays.

gasts
15-10-2013, 13:00
Erwerb ist das Eine
Besitz das Zweite
Gebrauch das Dritte.
[...]
Notwehr das hatten wir irgendwie schon...

Da das Gewaltmonopol beim Staat liegt, ist der gewalttätige Einsatz eines Gegenstandes gegen Menschen grundsätzlich verboten.
Egal ob es sich im Sinne des Waffengesetzes um eine erlaubte, eine verbotene oder gar keine Waffe handelt.
Daher ist im Falle des Gebrauchs gegen Menschen die wesentliche Frage, ob der Gebrauch durch Notwehr/Notstand gerechtfertigt ist oder nicht.

Auch ein Polizist kann wegen schwerer KV im Dienst belangt werden, wenn er einfach mal eben einem Passanten Pfefferspray in das Gesicht sprüht, obwohl er das Pfefferspray ja durchaus zum Zwecke des Einsatzes gegen Menschen, nicht nur in Notwehr, mit sich führt.

Die Einstufung des Waffengesetzes ist eher dafür wichtig, ob Du für Erwerb, Besitz, Führen... bestraft wirst.

KAJIHEI
15-10-2013, 18:13
Nicht bei Pfeffersprays.

D wär ich mir nicht hunderprozentig sicher.
Begründung : Das Zeug fällt nur dann nicht unter das Waffengesetz, wenn es bestimmungsgemäß gegen Tiere eingesetzt wird.
Ob es darunter fällt wenn man es dem bösen Menschen in die Augen sprüht ?
Das liegt wohl in der Auslegung...( Jedenfalls wird es nicht explizit verneint, was ein wahrhaftiges Scheunentor für böswillige Juristen ist )
Wilkommen auf der hohen See des Gerichtssaals.

Super Famicom
15-10-2013, 18:41
Ich rate dem ein oder anderen "sachkundigen Fachmann" mal beim Amtsgericht der Wahl einer "echte" Verhandlung aus dem Bereich der Körperverletzung beizuwohnen. Man wird in vielen Fällen gleichermaßen erstaunt und bereichert sein.
Gruß
SF

Schnueffler
15-10-2013, 19:22
Ich rate dem ein oder anderen "sachkundigen Fachmann" mal beim Amtsgericht der Wahl einer "echte" Verhandlung aus dem Bereich der Körperverletzung beizuwohnen. Man wird in vielen Fällen gleichermaßen erstaunt und bereichert sein.
Gruß
SF

Ist bestimmt interessant für den ein oder anderen.

Sokolo
16-10-2013, 12:11
D wär ich mir nicht hunderprozentig sicher.

Weil Du die Materie nicht kennst und das Recht nicht verstehst, aber trotzdem meinst, mitreden zu müssen. :rolleyes:

Die Dinger werden zu vermutlich Hunderttausenden privat in Deutschland geführt und auch nicht ganz selten eingesetzt. Trotzdem ist keine einzige Verurteilung wg. Verstoßes gegen das Waffengesetz bekannt. Wenn doch, kannst Du gern die entsprechende Fundstelle nennen.

Ich habe an einem Verfahren mitgewirkt, wo tatsächlich wg. eines entsprechenden Verstoßes verfolgt wurde. Das war ein polnisches Spray ohne die entsprechende Kennzeichnung als Tierabwehrspray.

Ansonsten wurde in allen mir bekannten Verfahren "nur" wg. gefährlicher Körperverletzung verfolgt. Hier im Forum sind ja einige Personen anwesend, die in der Strafverfolgung tätig sind. Auch die können gerne ihre Sicht der Dinge präsentieren.

Würde mich schwer wundern, wenn bei ihren Behörden anders an die Sache herangegangen würde. Wäre auch falsch, denn für die Exekutive (Polizei und Staatsanwaltschaft) sind die BKA-Feststellungsbescheide tatsächlich allgemein verbindlich, wie es das Gesetz vorsieht.


Begründung : Das Zeug fällt nur dann nicht unter das Waffengesetz, wenn es bestimmungsgemäß gegen Tiere eingesetzt wird.

Falsch. Die Waffeneigenschaft bestimmt sich nach dt. Recht nach der wesensgemäßen Zweckbestimmung. Das ist der Zweck, den der Hersteller (oder Veränderer) bei der Widmung des Gegenstandes verfolgte. Das Wesen kann anhand objektiver und subjektiver Kriterien bestimmt werden. Die konkrete Einsatzform durch den Benutzer ist jedoch unerheblich. Deswegen wird ein Küchenmesser nicht zur Waffe, wenn ich's gegen Menschen einsetze. Umgekehrt ist ein Bajonett auch dann eine Waffe, wenn ich's zum Äpfelschälen führe.


Das liegt wohl in der Auslegung...( Jedenfalls wird es nicht explizit verneint, was ein wahrhaftiges Scheunentor für böswillige Juristen ist )

Doch wird es. Kannst in jeden Kommentar zum Waffenrecht schauen. Und daran orientiert sich die Praxis, egal ob Exekutive oder Judikative.


Wilkommen auf der hohen See des Gerichtssaals.

Das "hohe See"-Argument ist grundsätzlich richtig. Es bezieht sich allerdings in erster Linie auf Tatsachenfeststellungen nicht auf die Rechtsauslegung. Soll heißen: Es werden nicht wenige Unschuldige verurteilt, weil das Gericht einen falschen Sachverhalt feststellt. Dass ein Unschuldiger verurteilt wird, weil sich das Gericht eine abwegige Rechtsauffassung zusammenschustert, ist selten und wird fast immer in höherer Instanz aufgehoben.

KAJIHEI
16-10-2013, 12:53
Hm, in der Tat, ich bin kein Jurist, dafür hab ich welche.
Aber Eines.
Juristisch sind die Herren in den Roben gut. Aber ein teil Sachen über die sie richten davon verstehen sie großenteils einen Dreck.
Resultat :Sie können die Gesetze nicht richtig auslegen, selbst beim besten Willen nicht. ( Ohne minimalste Faktenkenntnis geht es eben doch nicht )
Eh jetzt kommt "warste schon dabei " : Ja mehrmals. Zwar hauptsächlich im Zivilrecht, aber was da alleine an Ignoranz Fakten gegenüber zu Gunsten juristischer Wortklauberein geboten wird, es macht dem Schimpfwort des Rechtsverdrehers alle Ehre.
Eh jetzt kommt : Du bist sauer weil du fertig gemacht wurdest : Ne, ich war bis Auf zwei Kleinigkeiten immer nur Gutachter und habe meine grauen Haare über soviel Blödsinn im Endeffekt geschüttelt.
Ich glaube man kann den Typen auch erzäheln auf dem Mond gibt´s Kälber, Das interessiert sie eben sowenig...Lesen wolln se nicht ( Ja Himmel glauben die Idioten nur n der Jura bedarf die korrekte Erklärung eines Sachverhaltes mehr als nur drei Sätze ? ), denken wolln se auch nich...Och nö.
Tut mir leid, juristisch verträglichen Faktenbabybrei kann auch kein Experte basteln.;)
Soviel zur "Tatsachenfeststellung".

Wenn du mir jetzt erzählen willst das es im Strafrecht anders läuft...
Ja ich glaube auch gerne an den Weihnachtsmann.

Ührigens alleine deine Formulierung "wesengemäße Zweckbestimmung" Ja wunderbar, es ist genau die Wortklauberei die ich bemängele.
Damit ist Schindluder Tür und Tor geöffnet.

Es ist genau das was ich gesagt habe : Solange das Zeug dafür benutz wird wofür es hergestellt wurde, ist es keine Waffe, was ist es aber im Sinne des Waffengesetzes wenn es eben nicht in diesem Sinne benutzt wird ?
Darüber wird natürlich nachgedacht...

Das der konkrete Einsatz durch den Benutzer bei der Bewertung unerheblich ist, erhöht den Grad der Idiotie.
Schließlich ist nur der Einsatz das was egal welchen Gegenstand zur Waffe macht.
Da Pfefferspray aber vermehrt als Selbstschutzmittel angepriesen wird ( wodurch ja wohl der Major der Benutzung, der wesensgemäßen etc. deutlichst verschoben wird ), siehe hierzu den Krempel alleine hier im Forum, ist es schon erstaunlich das damit die Juristerei mal wieder bei der "Wertung" ihren Musstopf geschlossen hält.
Es steht auf der Verpackung geschrieben "Darf nur für Köter benutzt werden" damit ist für den Juristen die Wertung geben oder was ?
Das kann wohl nicht so sein, oder ?
Alleine der Einsatz durch die Polizei führt diese Grundhaltung schon ad absurdum.
Faktisch gesehen, nicht juristisch, auch wenn es schwer fällt.
Die "Faktenfeststellung" läuft dement sprechend mal wieder an der Realität vorbei...irgendwie ärgerlich, Fakten bilden die Realität, also was zum Teufel stellen die dann bei der Faktenfeststellung fest ?

Übrigens ich stelle ab morgen Bajonette, ähm Werkzeuge her und nenne sie Stangenapfelpflückgerät . Nur für den Gebrauch an Äpfeln bestimmt. Damit ist die Wertung geben... ( Sorry, den Kalauer konnte ich mir nicht kneifen )
Nur mal so als Idee .....

Falls jetzt kommt : Na ja daran sind nicht die ausführenden Juristen sondern die Gesetzesgeber schuld : Schlappe Ausrede weil sie komplett die Wechselwirkung die geben sein sollte ignoriert.

gasts
16-10-2013, 14:00
Da Pfefferspray aber vermehrt als Selbstschutzmittel angepriesen wird ( wodurch ja wohl der Major der Benutzung, der wesensgemäßen etc. deutlichst verschoben wird ), siehe hierzu den Krempel alleine hier im Forum, ist es schon erstaunlich das damit die Juristerei mal wieder bei der "Wertung" ihren Musstopf geschlossen hält.
Es steht auf der Verpackung geschrieben "Darf nur für Köter benutzt werden" damit ist für den Juristen die Wertung geben oder was ?
Das kann wohl nicht so sein, oder ?


willst Du jetzt, dass das Führen von Pfefferspray verboten wird, so wegen Prinzip und so?

Klaus
16-10-2013, 14:55
Fasse ich das so richtig zusammen ?

Das Führen von Pfefferspray als Waffe gegen Menschen ist aus formalen, juristischen Gründen einfach nicht zulässig. Mir fallen spontan auch keine anderen Waffen ein, die man legal führen dürfte, um sie gegen Menschen aufgrund von Bagatellsituationen ("nervt", "lungert auf meinem Grundstück") einzusetzen.

In dem Moment wo man in eine Notwehrsituation gerät, geht es nur noch um eine gewisse Verhätnissmässigkeit, in dem Sinne dass kein krasses Missverhältnis der Rechtsgüter bestehen darf (Angreifer spuckt mir auf die Schuhe, ich sprühe ihn mit einer 5l-Dose ein). Sich ausschliesslich mit "zugelassenen" Waffen wehren zu dürfen sieht das Gesetz ausdrücklich nicht vor.

Ich würde also behaupten, wenn man ausdrücklich zu Protokoll gibt dass man das Spray nur gegen Hunde eingesteckt hat, und es auch nur bei einem eindeutigen Angriff einsetzt (hier gerät man auf das Gebiet von Deutungen), ist man argumentativ auf der sicheren Seite. Wie man weiss, bedeutet das allerdings nicht, dass ein Gericht nicht behaupten kann ein Angriff wäre nicht "gegenwärtig" gewesen. Als Mann in einem verbalen, eskalierenden Streit würde ich also schon erst noch ein bischen zurückweichen soweit mir der Platz es erlaubt, bevor man in die Tasche greift. Im Falle des Falles würde ich dann auch erstmal in Erregung keine Aussage machen, sondern warten bis ein Anwalt vor Ort ist, sofern man nicht genau weiss was man sagen sollte und wie man sich ausdrückt.

Sokolo
16-10-2013, 17:58
Soviel zur "Tatsachenfeststellung".

Wenn du mir jetzt erzählen willst das es im Strafrecht anders läuft...

Nö, wie gesagt, bei der Tatsachenfeststellung kann viel schiefgehen. Welche Rolle spielt das jetzt für die Frage, ob Notwehr mit Pfeffersprays erlaubt ist?


Ührigens alleine deine Formulierung "wesengemäße Zweckbestimmung" Ja wunderbar, es ist genau die Wortklauberei die ich bemängele.
Damit ist Schindluder Tür und Tor geöffnet.

Kannst Du gern kritisch sehen, wenn Du möchtest. Auch hier wieder: Was spielt das für eine Rolle bei der Beantwortung der oben genannten Frage?


Übrigens ich stelle ab morgen Bajonette, ähm Werkzeuge her und nenne sie Stangenapfelpflückgerät . Nur für den Gebrauch an Äpfeln bestimmt.

Wären's trotzdem Waffen. Deswegen schrieb ich objektive und subjektive Kriterien. Wenn das Messer objektive Waffeneigenschaften aufweist, sprich erkennbar dafür gebaut wurde, um damit besonders gut Menschen verletzen zu können, hilft die subjektive (Schein)Umwidmung nicht ab.

Und bevor die Frage kommt: Ja, das wäre ein möglicher Hebel gewesen, um "Tierabwehrsprays" zu verbieten, insbesondere solche, die "wirkt ebenso überzeugend gegen Menschen" als Aufdruck haben.

Wollte man aber anscheinend beim BKA und den befragten Landesbehörden nicht. Vielleicht aus politischen Gründen. Ich find's nicht schlecht.


Falls jetzt kommt : Na ja daran sind nicht die ausführenden Juristen sondern die Gesetzesgeber schuld : Schlappe Ausrede weil sie komplett die Wechselwirkung die geben sein sollte ignoriert.

Juristen führen die Gesetze aus, wie sie sie verstehen. Der Wille des Gesetzgebers findet dabei Berücksichtigung. Wenn Du die Ergebnisse blöd findest, bringt mich das nicht unbedingt zum Weinen. ;)


Fasse ich das so richtig zusammen ?

Das Führen von Pfefferspray als Waffe gegen Menschen ist aus formalen, juristischen Gründen einfach nicht zulässig.

Nein, Du darfst Tierabwehrsprays führen, wie Du lustig bist. Auch zur Notwehr gegen Menschen. Wenn die Polizei allerdings zum Schluss kommt, dass Du damit Schindluder vorhast, könnte dir der Gegenstand zur Gefahrenabwehr abgenommen werden. Das hat aber nichts mit der Strafbarkeit zu tun.

Pfeffersprays, die im waffenrechtlichen Sinne Waffen darstellen, also als solche gewidmet sind, sind verbotene Gegenstände. Der Besitz ist strafbar. Passiert hin und wieder Leuten, die ausländisches Zeug führen. Auch hier ist die Verwendungsabsicht völlig unerheblich.


In dem Moment wo man in eine Notwehrsituation gerät, geht es nur noch um eine gewisse Verhätnissmässigkeit, in dem Sinne dass kein krasses Missverhältnis der Rechtsgüter bestehen darf (Angreifer spuckt mir auf die Schuhe, ich sprühe ihn mit einer 5l-Dose ein).

Nein, das wäre kein krasses Missverhältnis. Ein krasses Missverhältnis läge bei lebensgefährdender Gewalt gegen einen Bagatellangriff vor. Anspucken würde ich deutlich über der Bagatellgrenze sehen. Lebensgefährdend ist so eine Verteidigung schon mal gar nicht. Es läge allerdings keine Gegenwärtigkeit mehr vor, wenn mit dem einmaligen Anspucken die Sache beendet wäre.


Sich ausschliesslich mit "zugelassenen" Waffen wehren zu dürfen sieht das Gesetz ausdrücklich nicht vor.

Richtig.


Im Falle des Falles würde ich dann auch erstmal in Erregung keine Aussage machen, sondern warten bis ein Anwalt vor Ort ist, sofern man nicht genau weiss was man sagen sollte und wie man sich ausdrückt.

Im Falle des Falles sollte man als Beschuldigter im Regelfall immer den Mund halten und sich, wenn überhaupt, nur schriftlich nach Einsicht in die Ermittlungsakte und anwaltlicher Beratung einlassen.

gasts
17-10-2013, 04:35
Zusammenfassen kann man sagen, der gesunde Menschenverstand hilft bei der Auslegung des Waffengesetztes in Grenzfällen nur bedingt weiter.

Kubotan ist keine Waffe,
manche Dreschflegel werden als gefährliches Würgeholz verboten,
wenn ich meine Escrima-Stöcke an den Enden abtape, dann darf ich die evtl. nicht offen im Auto transportieren, einen Baseballschläger schon,
Pfeffersprays mit 10 Mio Scoville und der Aufschrift "nur für den Einsatz gegen T-Rex" sind erlaubt, etwaige mildere Sprays, die für den Einsatz gegen Menschen designed wurden, sind verboten...

dennoch finde ich es nicht schlecht, dass es wohl einen politischen Willen gibt, SV mittels Pfefferspray zu dulden




Nein, Du darfst Tierabwehrsprays führen, wie Du lustig bist.

Das ist auch notwendig, hier in der Gegend gibt es eine Menge Eichhörnchen...:weirdface

Texas: Polizist attackiert Eichhörnchen mit Pfefferspray - Video - Video - FOCUS Online (http://www.focus.de/panorama/videos/texas-polizist-attackiert-eichhoernchen-mit-pfefferspray_vid_24271.html)



Lebensgefährdend ist so eine Verteidigung schon mal gar nicht.


für manche Personen durchaus:



Indirekte gesundheitliche Gefahren beim Einsatz von Pfefferspray bestehen insbesondere für solche Personen, die unter Drogeneinfluss stehen oder Psychopharmaka eingenommen haben. So beschrieb etwa das US-amerikanische Justizministerium im Jahre 2003 zahlreiche Todesfälle im
Zusammenhang mit dem Einsatz von Pfefferspray (insbesondere) gegen (inhaftierte) Personen, die unter unmittelbarem Drogeneinfluss standen. Nach Angaben von Spiegel-Online ereigneten sich zudem im Jahre 2009 in Deutschland mindestens drei Todesfälle nach einem Polizeieinsatz
mit Pfefferspray. Alle Todesopfer standen während der Exposition mit Pfefferspray unter dem Einfluss von Drogen oder Psychopharmaka.
Eine erhöhte Gefahr indirekter gesundheitlicher Folgen besteht schließlich für Asthmatiker, Allergiker und blutdrucklabile Personen bzw. bei arterieller Hypertonie.

http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/pfefferspray.pdf

der wissenschaftliche Dienst des Bundestags (sind das nicht die, die den Abgeordneten die Doktorarbeit schreiben?) beruft sich auf Spiegel-Online?


Mögliche Wechselwirkung mit Drogen: Todesfälle nach Pfefferspray-Einsatz - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/moegliche-wechselwirkung-mit-drogen-todesfaelle-nach-pfefferspray-einsatz-a-668996.html)



Bei der Einführung des Pfeffersprays hatten Behörden den Einsatz gegen psychisch Kranke oder unter Drogen stehende Menschen ausdrücklich empfohlen.

Klaus
17-10-2013, 13:51
Da ist mein Verständnis aber durchaus anders, und wird von den Verkäufern dieser Produkte auch gestützt:

Ist Pfefferspray Legal? - Information zur rechtlichen Situation (http://www.pfefferspray-kaufen.net/ist-pfefferspray-legal/)

Mit anderen Worten, man darf das durchaus zum Zweck der Tierabwehr erwerben und führen, und im Notwehrfall auch gegen Menschen einsetzen.

Was man nicht darf, ist das ausdrücklich zur Verwendung gegen Menschen mitzuführen!!! D.h., auch wenn man es legal aufgrund der Notwehrsituation eingesetzt hat, darf man da auf gar keinen Fall angeben man hätte es schon zur "Menschenabwehr" mitgeführt! Diese Schwafelei unbedingt sein lassen !!!

Sokolo
17-10-2013, 19:59
Da ist mein Verständnis aber durchaus anders, und wird von den Verkäufern dieser Produkte auch gestützt:

Ist Pfefferspray Legal? - Information zur rechtlichen Situation (http://www.pfefferspray-kaufen.net/ist-pfefferspray-legal/)

Ist Stuss.

Willi von der Heide
17-10-2013, 22:07
Mit anderen Worten, man darf das durchaus zum Zweck der Tierabwehr erwerben und führen, und im Notwehrfall auch gegen Menschen einsetzen.

Was man nicht darf, ist das ausdrücklich zur Verwendung gegen Menschen mitzuführen!!! D.h., auch wenn man es legal aufgrund der Notwehrsituation eingesetzt hat, darf man da auf gar keinen Fall angeben man hätte es schon zur "Menschenabwehr" mitgeführt! Diese Schwafelei unbedingt sein lassen !!!

So sieht es aus. In dieser Situation - Notwehr, oder bei einer dritten Partei Nothilfe - hast du das mildeste Mittel zur Verteidigung zu wählen.
Und wenn du nunmal ein Pfefferspray dabei hattest ( zur Tierabwehr ! ), bleibt dir ja nichts anderes als das einzusetzen. Nur eben immer darauf achten, daß es ein Prüfsiegel hat.
Bei einem Pfefferspray aus dem Ausland, kann es daher zu Problemen führen.

Sokolo
17-10-2013, 23:24
Und wenn du nunmal ein Pfefferspray dabei hattest ( zur Tierabwehr ! ), bleibt dir ja nichts anderes als das einzusetzen. Nur eben immer darauf achten, daß es ein Prüfsiegel hat.

Ein Prüfsiegel, das nach geltendem Recht nicht mehr erteilt werden kann, weil die erforderlichen Tests gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würden? :gruebel: Ich glaub, das wird schwierig. ;)

Schnueffler
18-10-2013, 07:48
Ein Prüfsiegel, das nach geltendem Recht nicht mehr erteilt werden kann, weil die erforderlichen Tests gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würden? :gruebel: Ich glaub, das wird schwierig. ;)

Ich nehme er meint den Satz "Nur zur Tierabwehr" oder "Tierabwehrspray" oder sowas in der Richtung!

gasts
18-10-2013, 09:46
Wikipedia meint:


Tiere sind nach biologischem Verständnis eukaryotische Lebewesen, die ihre Energie nicht durch Photosynthese gewinnen und Sauerstoff zur Atmung benötigen, aber keine Pilze sind.

damit gehörte auch Platea Percussores zu den Tieren und wäre legal mit Tierabwehrspray abzuwehren.

Bei Arten, die üblicherweise ein blaues oder grünes Erscheinungsbild zeigen, könnte der Einsatz eines solchen Sprays allerdings illegal sein, da die Energiegewinnung durch Photosynthese nicht ganz auzuschließen ist.

KAJIHEI
18-10-2013, 12:19
Wären's trotzdem Waffen. Deswegen schrieb ich objektive und subjektive Kriterien. Wenn das Messer objektive Waffeneigenschaften aufweist, sprich erkennbar dafür gebaut wurde, um damit besonders gut Menschen verletzen zu können, hilft die subjektive (Schein)Umwidmung nicht ab.

.

Hm, Das hört sich nach einer Wunschvorstellung an.
Drogen werden z.B. fröhlich in bestimmten Bereichen der sexuellen Aufputschmittel als "Raumdeodorant" nach D-Land eingeführt und fröhlich verkauft.
Scheint also doch zu funktionieren.
Auf das Pfefferspray resp. Apfelpflückgerät bezogen : Wenn ich nicht im Vorab sage es ist eine Waffe sondern als originären Zweck etwas anders angebe ( wie beim dem Pfefferspray ernsthaft zu vermuten ´), dann haben wir doch tatsächlich einen ähnlichen Mechanismus vor der Nase.
Der Knackpunkt scheint doch die Aussage über den ursprünglichen Verwendungszweck zu sein.

Sokolo
19-10-2013, 13:22
damit gehörte auch Platea Percussores zu den Tieren und wäre legal mit Tierabwehrspray abzuwehren.

Platea was? Findet Google nicht. ;) Menschen wären übrigens nach dieser Definition auch Tiere. Womit sich der Kreis wieder schließt. :D


Hm, Das hört sich nach einer Wunschvorstellung an.

Nee, das ist nur die rechtliche Beurteilung. Ob und wie das Gesetz durchgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt.


Auf das Pfefferspray resp. Apfelpflückgerät bezogen : Wenn ich nicht im Vorab sage es ist eine Waffe sondern als originären Zweck etwas anders angebe ( wie beim dem Pfefferspray ernsthaft zu vermuten ´), dann haben wir doch tatsächlich einen ähnlichen Mechanismus vor der Nase.
Der Knackpunkt scheint doch die Aussage über den ursprünglichen Verwendungszweck zu sein.

Nicht zwingend, das "Wesen" des Gegenstandes kann sich eben auch aus der Bauart ergeben.

Vergleiche an dieser Stelle die Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Auslegung des Begriffs "Hieb- und Stoßwaffe" (Eine Verwaltungsvorschrift entfaltet wohlgemerkt keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung, ich kann mich also als Bürger nur bedingt darauf berufen. Sie gibt aber in jedem Fall die Marschroute vor, der die Verwaltung bei der Auslegung folgen wird.):


Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrem Wesen nach objektiv
dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der
Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf (z. B.
Wurfstern, Speer) Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzungen
beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt
sich nur auf Gegenstände, denen nach der Art ihrer ersten
Anfertigung oder späteren Veränderung oder nach der
herrschenden Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff
einer Waffe im technischen Sinn zukommt.
[...]
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene
Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf
an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu
bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von
Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf

Interessant ist an dieser Stelle übrigens das alleinige Abstellen auf die "objektive Zweckbestimmung" bzw. die Bauart, die das Gesetz so nicht vornimmt.

Wenn Du also ein Brotmesser als besonders geile tödliche Waffe des alten Japan vertickst, um damit Kampfkünstler zu veraschen, wären die Dinger aus Sicht der Bundesregierung trotzdem keine Waffe.

Dein Apfelpflück-Bajonett bliebe jedoch eindeutig eine Waffe.

Passion-Kickboxing
20-07-2015, 20:23
Der Thread ist schon zwei Jahre alt, deshalb noch nal die Frage welches Spray ist gut in der Anwendung und kann gegen Tiere und im Notfall auch gegen Menschen gut genutzt werden?

StaySafe
21-07-2015, 00:05
Der Thread ist schon zwei Jahre alt, deshalb noch nal die Frage welches Spray ist gut in der Anwendung und kann gegen Tiere und im Notfall auch gegen Menschen gut genutzt werden?

Meine Empfehlung wäre Fox Labs Mean Green.

6% OC / 20,4 % MC / 3.000000 SHU Hochreine und dadurch besonders schnell wirkende Wirkstofflösung mit grünem Markierfarbstoff.

Je nach Anwendungsbereich dann eben Strahl, Nebel (würde ich in der Regel empfehlen) oder Schaum.

Passion-Kickboxing
21-07-2015, 05:47
Meine Empfehlung wäre Fox Labs Mean Green.

6% OC / 20,4 % MC / 3.000000 SHU Hochreine und dadurch besonders schnell wirkende Wirkstofflösung mit grünem Markierfarbstoff.

Je nach Anwendungsbereich dann eben Strahl, Nebel (würde ich in der Regel empfehlen) oder Schaum.

Super danke, den anderen Thread hatte ich ganz übersehen :rolleyes:

Das Green ist mit 30€ pro Flache iwie viel teurer als die Anderen. Ich möchte gleich zwei (für die Verwandtschaft) und eins zum Trainieren kaufen. Dafür ist mir das Green dann fast zu teuer. (ich weis an Sicherheit soll man nicht sparen :D)

Gibt es noch gübstigere Alternativen die zu gebrauchen sind?(Nebel)

Passion-Kickboxing
21-07-2015, 05:59
Kennt jemand das hier?:

http://www.amazon.de/gp/aw/d/B004QVHPZ2/ref=pd_aw_fbt_200_img_2?refRID=1WX84MEKATPYWK9XZDF 4

Die Beschreibung liest sich gut, die Bewertungen sind auch top.

Tiju
21-07-2015, 10:21
Grundsätzlich spricht nichts gegen Walther Prosecur. Soweit ich weiß, verwenden die 2% MC in öliger Lösung. Wie die OC-Qualität ist, kann ich schwer beurteilen, da anders als bei den bekannten US-Marken nicht so viele tatsächlichen Anwendungsfälle bekannt sind.

Diese kleinen Spraydosen gefallen mir nicht, ich finde die taugen nur als Zweit-oder Drittspray. So ca. 45 bis 50 ml sollten schon in der Dose sein. Außerdem mag ich diese zur Seite zu schiebende Sicherung nicht, ein Klappdeckel stört weniger in Stresssituationen.

StaySafe
21-07-2015, 12:13
Super danke, den anderen Thread hatte ich ganz übersehen :rolleyes:

Das Green ist mit 30€ pro Flache iwie viel teurer als die Anderen. Ich möchte gleich zwei (für die Verwandtschaft) und eins zum Trainieren kaufen. Dafür ist mir das Green dann fast zu teuer. (ich weis an Sicherheit soll man nicht sparen :D)

Gibt es noch gübstigere Alternativen die zu gebrauchen sind?(Nebel)

Pfefferspray Fox Labs Mean Green - FOXGEAR (http://foxgear.de/fox_pfefferspray/mean_green)

€ 26,95 !!

Du sagst es selbst: An Sicherheit soll man nicht sparen. Meinst du es ernst, dann kauf ein vernünftiges Spray.

Willst du "besser mal ein Pfefferspray dabei haben", dann kauf irgendeinen Schrott, beschäftige dich nicht weiter damit und sieh zu wie du glücklich wirst damit.

Sorry für die harschen Worte. Aber für manche Dinge habe ich echt kein Verständnis. RSG sind keine magischen Wunderwaffen.

Der Aufbau des RSG (selbst bei Wegwerfartikeln) sollte vernünftig und in Stresssituationen brauchbar sein. Ebenso sollte der eigentliche Wirkstoff von bester Qualität sein.

Fox Labs bspw. hat (nachgewiesen) den schnellsten Wirkeintritt bei der Anwendung. Heißt: Es stoppt aufgrund hoher Reinheit schneller als andere, vergleichbare Sprays. Und darum geht es bei einem Ernstfall letztlich.

Außerdem sollte die Anwendung geübt werden. Das natürlich mit einem baugleichen Trainer. Sonst macht das Ganze mMn. von Anfang an keinen Sinn.

Tiju
21-07-2015, 13:01
...

Fox Labs bspw. hat (nachgewiesen) den schnellsten Wirkeintritt bei der Anwendung. Heißt: Es stoppt aufgrund hoher Reinheit schneller als andere, vergleichbare Sprays. Und darum geht es bei einem Ernstfall letztlich.

...

Nein. Bzw. ein Beweis für diese Behauptung wäre gut.

Ansonsten volle Zustimmung.

Passion-Kickboxing
21-07-2015, 13:52
Pfefferspray Fox Labs Mean Green - FOXGEAR (http://foxgear.de/fox_pfefferspray/mean_green)

€ 26,95 !!

Du sagst es selbst: An Sicherheit soll man nicht sparen. Meinst du es ernst, dann kauf ein vernünftiges Spray.

Willst du "besser mal ein Pfefferspray dabei haben", dann kauf irgendeinen Schrott, beschäftige dich nicht weiter damit und sieh zu wie du glücklich wirst damit.

Sorry für die harschen Worte. Aber für manche Dinge habe ich echt kein Verständnis. RSG sind keine magischen Wunderwaffen.

Der Aufbau des RSG (selbst bei Wegwerfartikeln) sollte vernünftig und in Stresssituationen brauchbar sein. Ebenso sollte der eigentliche Wirkstoff von bester Qualität sein.

Fox Labs bspw. hat (nachgewiesen) den schnellsten Wirkeintritt bei der Anwendung. Heißt: Es stoppt aufgrund hoher Reinheit schneller als andere, vergleichbare Sprays. Und darum geht es bei einem Ernstfall letztlich.

Außerdem sollte die Anwendung geübt werden. Das natürlich mit einem baugleichen Trainer. Sonst macht das Ganze mMn. von Anfang an keinen Sinn.


Das alles schließt aber nicht aus, dass es keine günstigeren Alternativen gibt, die ebenfalls zu gebrauchen sind.

Bist du Händler von dem Zeug :)?

fang_an
21-07-2015, 13:57
Das alles schließt aber nicht aus, dass es keine günstigeren Alternativen gibt, die ebenfalls zu gebrauchen sind.

Bist du Händler von dem Zeug :)?

hat er doch gesagt, vertriebspartner:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/pfefferspray-gel-welches-173987/#post3387707

StaySafe
21-07-2015, 13:57
Das alles schließt aber nicht aus, dass es keine günstigeren Alternativen gibt, die ebenfalls zu gebrauchen sind.

Bist du Händler von dem Zeug :)?


Wenn wir von kompletten Systemen sprechen, also von einem Einsatzmittel mit entsprechendem Trainer, wirst du meines Wissens kein besseres Preis-/Leistungsverhältnis in dem Bereich finden.

Und nur komplette Systeme machen wirklich Sinn.
Was willst du bspw. mit einem Fox Labs Trainer und einem Walther Spray das eine komplett andere Sicherung hat.

Und Ja, ich verkaufe das auch. Allerdings nur in unserem Club.Von der Empfehlung hier habe ich also nichts. Ich empfehle es dir aus Überzeugung.

StaySafe
21-07-2015, 13:59
Nein. Bzw. ein Beweis für diese Behauptung wäre gut.

Ansonsten volle Zustimmung.

Ich beziehe mich vor allem auf eigene Vergleichstests und die Test von befreundeten Anwendern & Ausbildern.

Es gibt / gab dazu aber auch mal einen Vergleichstest eines Sicherheitsunternehmens in den USA. Ich versuche das nochmal zu finden.

Tiju
21-07-2015, 14:44
Das wäre gut. Reale Anwendungsfälle können nur nach statistischer Auswertung etwas aussagen. Eigentlich müsste man Doppelblindstudien durchführen, was natürlich völlig ausgeschlossen ist. Jedenfalls braucht man eine ganze Zahl von Fällen. Ich kenne diese Diskussion nur zu gut von der Frage nach dem wirksameren Pistolen-/Revolverkaliber.

Ich würde erst mal behaupten, dass es bei den bekannten OC-Sprays keinen klaren Gewinner gibt. Richtig angewendet versprechen alle eine gewisse Wirkung.


@clkblack: Wegen popeliger 50 Euro oder so würde ich keinen unbekannten Krams nutzen und ein evtl. falsches Sicherheitsgefühl aufbauen. OC ist ein Naturstoff, der sich in meist wenig durchschaubaren Kompositionen in für den Anwender wenig prüfbarer Weise darstellt. Da ist ein Vertrauen auf die Seriosität des Herstellers ziemlich wichtig.Bestimmte Marken sind weiter verbreitet als andere und es gibt mehr Erkenntnisse über ihr Wirken und Versagen. Daher würde ich mich an die bekannten Namen halten.

Fox Labs und Sabre gehören dazu, es gibt noch einige andere, aber die kriegt man in Deutschland nicht so. Bei Walther Prosecur weiß ich nicht so recht, ich habe gute Kritiken gelesen, aber die Sprays sind nicht so weit verbreitet.

Jedenfalls würde ich, anstelle irgendwelchen unbekannten Billigkrams rumzuschleppen, lieber ganz auf das Tragen von OC-Spray verzichten.

StaySafe
21-07-2015, 14:54
Das wäre gut. Reale Anwendungsfälle können nur nach statistischer Auswertung etwas aussagen. Eigentlich müsste man Doppelblindstudien durchführen, was natürlich völlig ausgeschlossen ist. Jedenfalls braucht man eine ganze Zahl von Fällen. Ich kenne diese Diskussion nur zu gut von der Frage nach dem wirksameren Pistolen-/Revolverkaliber.


Klar, letztlich bleibt das, selbst bei einem großen Vergleich, relativ subjektiv.
Bspw: Fox Labs und Sabre. Bei unserem Test hatten wir den Eindruck dass beide rein vom Wirkstoff recht gleich wirken. Gefühlt trat bei Fox Labs aber der Wirkeintritt früher / massiver ein.

Ohne großangelegte Tests und unabhängige Untersuchungen der Wirkstoffe wird das sicher nicht zu klären sein.

Ich habe mich für Fox Labs entschieden, weil sowohl Wirkweise, Anwendungsweise, Auswahl und eben auch Preis- / Leistung in Bezug auf das Trainingssystem mich überzeugt haben.

Gerade für Zivilanwender finde ich den Markierstoff ebenfalls eine gute Überlegung.



@clkblack: Wegen popeliger 50 Euro oder so würde ich keinen unbekannten Krams nutzen und ein evtl. falsches Sicherheitsgefühl aufbauen. OC ist ein Naturstoff, der sich in meist wenig durchschaubaren Kompositionen in für den Anwender wenig prüfbarer Weise darstellt. Da ist ein Vertrauen auf die Seriosität des Herstellers ziemlich wichtig.Bestimmte Marken sind weiter verbreitet als andere und es gibt mehr Erkenntnisse über ihr Wirken und Versagen. Daher würde ich mich an die bekannten Namen halten.

Fox Labs und Sabre gehören dazu, es gibt noch einige andere, aber die kriegt man in Deutschland nicht so. Bei Walther Prosecur weiß ich nicht so recht, ich habe gute Kritiken gelesen, aber die Sprays sind nicht so weit verbreitet.

Jedenfalls würde ich, anstelle irgendwelchen unbekannten Billigkrams rumzuschleppen, lieber ganz auf das Tragen von OC-Spray verzichten.

Vollste Zustimmung!

Tiju
21-07-2015, 15:17
Klar, letztlich bleibt das, selbst bei einem großen Vergleich, relativ subjektiv.
Bspw: Fox Labs und Sabre. Bei unserem Test hatten wir den Eindruck dass beide rein vom Wirkstoff recht gleich wirken. Gefühlt trat bei Fox Labs aber der Wirkeintritt früher / massiver ein.

...

Wieviel Leute wurden denn da getestet? Ich habe ähnliches schon in US-Foren gelesen, allerdings betraf das damals 5.3. Fox Labs 5.3 und DPS (gibt es in Deutschland nicht) wurden häufig als sehr schnell wirkende Sprays genannt.

Wobei die Art der Wirkung noch näher beschrieben werden müsste. Was wird da jetzt als schnell eintretende Wirkung bezeichnet? Augen gehen zu, Atemprobleme, Reizhusten, Hautschmerz, psychisch bedingte Handlungsunfähigkeit? Oder alles zusammen?

Finde ich wichtig, um die "Wirkung" besser festmachen zu können. Eins meiner Bücher, über polizeiliche Reizstoffe, listet bei OC z.B. eine Versagerquote von 28% auf. Das klingt viel, aber "Versagen" im polizeilichen Bereich (Sprühen und unter Kontrolle bringen) kann etwas anderes bedeuten als im zivilen (Sprühen und weg). Daher sollte man wissen, was jeweils die gewünschte Wirkung ist. Für mich ist "Augen zu" und "Krampfhusten" am wichtigsten. Ich erwarte von OC nicht, dass es jemanden ausschaltet.

Passion-Kickboxing
01-08-2015, 11:02
Kennt jemand das hier?:

Walther ProSecur Pocket Pfefferspray 16ml:Amazon.de:Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/gp/aw/d/B004QVHPZ2/ref=pd_aw_fbt_200_img_2?refRID=1WX84MEKATPYWK9XZDF 4)

Die Beschreibung liest sich gut, die Bewertungen sind auch top.

Habe jetzt das genommen und finde es vom ersten Eindruck her super. Die Entsicherung funktioniert einfach, die Sprührichtung kann nicht verwechselt werden. Es läuft nichts aus oder sonst was. Von daher bin ich sehr zufrieden.

Kannix
02-02-2016, 09:50
Fox Labs Mean Green, zwei Fragen:

Spray oder Strahl?
Ich habe mir das Youtube Video angesehen und hatte den Eindruck dass der Nebel auch ganz schön Druck hat, also die Gefahr bei Gegenwind relativ gering ist. Wenn unter Stress nicht so genau gezielt werden kann wäre das ja nicht schlecht.
Ich stelle mir das vor wie eine Schrotflinte.

Befestigungsclip?
Wenn ja, kann man ihn auch am Hosenbund(Jogginghose) befestigen?
Ich hatte früher mal so ein Einsatzspray, das konnte man aber nur nach unten abziehen, also brauchte es einen Gürtel

tempestas
02-02-2016, 10:03
Fox Labs Mean Green, zwei Fragen:

Spray oder Strahl?
Ich habe mir das Youtube Video angesehen und hatte den Eindruck dass der Nebel auch ganz schön Druck hat, also die Gefahr bei Gegenwind relativ gering ist. Wenn unter Stress nicht so genau gezielt werden kann wäre das ja nicht schlecht.
Ich stelle mir das vor wie eine Schrotflinte.

Befestigungsclip?
Wenn ja, kann man ihn auch am Hosenbund(Jogginghose) befestigen?
Ich hatte früher mal so ein Einsatzspray, das konnte man aber nur nach unten abziehen, also brauchte es einen Gürtel

als Hamburger (Wind in kräftigen Böen) nehme ich immer nur Strahl, sei es nun Sabre Red oder Fox Labs Mean Green.
Die Frage ist halt immer, wieweit ist ein möglicher Angreifer weg? Strahl hat eine höhere Reichweite, zu sehen z.B. hier:

https://www.youtube.com/watch?v=E5yQf_pJMlU (ist kein Mean Green). Laut Foxlabs selbst hat der Strahl eine ca. 1.2m höhere Reichweite (5,8 vs 4,6). Frage ist eben, wie stark Wind und Wetter darauf Einfluß haben, was effektiv an Reichweite nachbleibt?

Wenn man kein Mini Spray hat sondern ne halbwegs realistische Handgröße (45ml und drüber) kann man auch mal etwas länger drücken und ggf den deutlich sichtbaren Strahl neu adjustieren.

Zum Clip kann ich nichts sagen.

Edit: falls du kaufen willst, wird das aber schwierig. Fox Labs ist lt. Homepage ist komplett ausverkauft, Amazon auch, die meisten lokalen Waffenhändler auch :-)

Edit 2, Nachtrag bzgl. Übungszeug und Preisen: In einem vorigen Posting hier wurde gesagt, zum Üben sei es so teuer: Fox Labs hat ein Trainingsspray, dass in der handhabung analog ist, eben nur ohne den Wirkstoff. Kostet 50% des Originals.

Kannix
02-02-2016, 10:17
Ok, zu Frage 2, wie sieht es mit dem Clip aus

Tatsächlich ausverkauft, hatte ich vorhin noch nicht gesehen

Fry_
02-02-2016, 13:06
...
Edit 2, Nachtrag bzgl. Übungszeug und Preisen: In einem vorigen Posting hier wurde gesagt, zum Üben sei es so teuer: Fox Labs hat ein Trainingsspray, dass in der handhabung analog ist, eben nur ohne den Wirkstoff. Kostet 50% des Originals.

Mit irgendeiner Farbe ?
Und zielt man am besten gleich etwas höher bei 3 Meter Abstand ?

Was den Clip angeht, habe mir ebenfalls jetzt eins ohne Clip geholt. Mit Clip fänd ich jetzt besser. Die Gefahr es zu verlieren oder zuhause zu vergessen halte ich ohne für etwas größer. Auch, dass man im Ernstfall nicht dran denkt dass man es dabei hat.

Teashi
02-02-2016, 13:17
Pfefferspray KO-FOG 40ML: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Ballistol-24450-Pfefferspray-KO-FOG-40ML/dp/B000UAFZU0/ref=sr_1_4?s=sports&ie=UTF8&qid=1454418997&sr=1-4&keywords=pfefferspray)

Werwolf Columbia Pfefferspray hochdosiertes- Verteidigungsspray 2 x 20 ml: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Werwolf-Columbia-Pfefferspray-hochdosiertes--Verteidigungsspray/dp/B00NA3IYGG/ref=sr_1_3?s=sports&ie=UTF8&qid=1454418997&sr=1-3&keywords=pfefferspray)

http://www.amazon.de/Ballistol-Aerosoldose-Pfeffer-KO-Jet-24430/dp/B001O0DQTM/ref=sr_1_2?s=sports&ie=UTF8&qid=1454418997&sr=1-2&keywords=pfefferspray

Funix
02-02-2016, 13:46
Hallo,

gestern nach dem Training ein wenig rumgezappt um runter zu kommen und ausversehen bei RTL Extra hängen geblieben.

ab 16 min 12 s gibts ein Beitrag zur Frauen SV

ab 25 min 47 s gibts ein Beitrag zu Pfefferspray

Leider hab ich nur einen Link zu RTL now nowtv.de (http://www.nowtv.de/rtl/extra-rtl/thema-ua-angst-vor-uebergriffen/player)

tempestas
02-02-2016, 14:35
Pfefferspray KO-FOG 40ML: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Ballistol-24450-Pfefferspray-KO-FOG-40ML/dp/B000UAFZU0/ref=sr_1_4?s=sports&ie=UTF8&qid=1454418997&sr=1-4&keywords=pfefferspray)

Werwolf Columbia Pfefferspray hochdosiertes- Verteidigungsspray 2 x 20 ml: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Werwolf-Columbia-Pfefferspray-hochdosiertes--Verteidigungsspray/dp/B00NA3IYGG/ref=sr_1_3?s=sports&ie=UTF8&qid=1454418997&sr=1-3&keywords=pfefferspray)

Ballistol Aerosoldose Pfeffer-KO Jet, 50 ml, 24430: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Ballistol-Aerosoldose-Pfeffer-KO-Jet-24430/dp/B001O0DQTM/ref=sr_1_2?s=sports&ie=UTF8&qid=1454418997&sr=1-2&keywords=pfefferspray)

Gibt es ne Begründung, warum du gerade für diese Produkte hier Werbung fährst? Insbesondere, da es sich hierbei vorwiegend um ehemals billige Produkte handelt, die nun zum 3-4x Preis verkauft werden?

hand-werker
02-02-2016, 14:44
Wie schlimm steht es um Deutschland, wenn Kannix nach Pfefferspray fragt? :ups:

Kannix
02-02-2016, 17:15
Ich brauch das nicht, ich rieche so streng das brennt schon in den Augen genug

Teashi
02-02-2016, 17:20
Gibt es ne Begründung, warum du gerade für diese Produkte hier Werbung fährst? Insbesondere, da es sich hierbei vorwiegend um ehemals billige Produkte handelt, die nun zum 3-4x Preis verkauft werden?
Gute Bewertungen, relativ günstiger Preis.

Du kannst gerne eine Seite angeben, wo diese Produkte günstiger zu kaufen sind, oder eine Preis-Leistungstechnisch bessere Alternative.

tempestas
02-02-2016, 19:01
Preis/Leistung: wie bewertest du das?
Tatsache ist, diese Produkte waren vor dme Boom seit Silvester alle bei um und bei 5,- und spielen damit in einer ganz anderen Liga als Foxlabs und Sabre Red

Die Bewertungen bestehen vorrangig aus 5* für "ich fühle mich jetzt sicherer" oder auch "habe es noch nicht einsetzen müssen, aber es wurde schnell geliefert".. :-)

miskotty
02-02-2016, 20:33
Fox Labs Mean Green, zwei Fragen:

Spray oder Strahl?
Ich habe mir das Youtube Video angesehen und hatte den Eindruck dass der Nebel auch ganz schön Druck hat, also die Gefahr bei Gegenwind relativ gering ist. Wenn unter Stress nicht so genau gezielt werden kann wäre das ja nicht schlecht.
Ich stelle mir das vor wie eine Schrotflinte.

Befestigungsclip?
Wenn ja, kann man ihn auch am Hosenbund(Jogginghose) befestigen?
Ich hatte früher mal so ein Einsatzspray, das konnte man aber nur nach unten abziehen, also brauchte es einen Gürtel

Auch beim Strahl kommt ne Menge und breit genug raus das das zielen auf normale Distanz gut machbar ist

KAJIHEI
04-02-2016, 13:13
Chilisoße geht ebenfalls.
Spritzt weit und lässt sich gut an den Kopf werfen.:rolleyes:

Teashi
04-02-2016, 19:26
Pfefferspray kaufen - Die besten Sprays im Test - Legal? (http://pfefferspray-schlagstock.de/pfefferspray-test-legal-infos-pfefferspray-kaufen/)

Kannix
04-02-2016, 20:22
Was willst Du denn eigentlich?:confused:

Teashi
04-02-2016, 20:40
Was willst Du denn eigentlich?:confused:
->

Hallo zusammen, es steht gerade eine größere Bestellung bei Amazon an, ich spiele schon lange mir so ein Spray zuzulegen, weis nur nicht welches ?
Kann mir jemand eines von Amazon empfehlen, am besten mit Srühstrahl, und einer der nicht unter das Waffengesetzt fällt ?
Die Frage ist, was willst du?

Kannix
05-02-2016, 17:48
->

Die Frage ist, was willst du?

"21-08-2013, 21:24"
:hehehe:

Abgesehen davon zeugen Deine Beiträge von totaler Unkenntnis, daher frage ich mich was Du willst, außer mitreden zu wollen

Teashi
05-02-2016, 18:03
"21-08-2013, 21:24"
:hehehe:

Abgesehen davon zeugen Deine Beiträge von totaler Unkenntnis, daher frage ich mich was Du willst, außer mitreden zu wollen
Wieso schreibst du ihn einem fast drei Jahre alten Thema?

Wollen wir nicht alle einfach nur mitreden? Ist der Sinn dieses Forums.

Kannix
05-02-2016, 18:23
Wieso schreibst du ihn einem fast drei Jahre alten Thema?

Ich habe über die Suchfunktion ein paar gefunden und wollte kein neues aufmachen.


Wollen wir nicht alle einfach nur mitreden? Ist der Sinn dieses Forums.
Ja natürlich, deswegen ist es auch ok wenn Kinder dazwischen quatschen wenn Papa sich was erklären lässt. Walldorfkinder müssen sich entfalten können

Tiju
22-02-2016, 10:03
Fox Labs Mean Green, zwei Fragen:

Spray oder Strahl?
Ich habe mir das Youtube Video angesehen und hatte den Eindruck dass der Nebel auch ganz schön Druck hat, also die Gefahr bei Gegenwind relativ gering ist. Wenn unter Stress nicht so genau gezielt werden kann wäre das ja nicht schlecht.
Ich stelle mir das vor wie eine Schrotflinte.

Befestigungsclip?
Wenn ja, kann man ihn auch am Hosenbund(Jogginghose) befestigen?
Ich hatte früher mal so ein Einsatzspray, das konnte man aber nur nach unten abziehen, also brauchte es einen Gürtel

Das ewige Problem, Strahl oder Nebel. Der Nebel trifft besser, wirkt schneller und kann auch das tiefere Atmungssystem betreffen, was zu Krampfhusten und stark verminderter Kampffähigkeit führt. Dafür ist er windanfälliger.

Die Reichweitenfrage ist meiner Ansicht nach völlig belanglos, man wird kaum den Luxus haben, sie auszunutzen.

Wenn man nur ein Spray führt, scheint mir der Strahl der beste Kompromiss zu sein. Es ist eben doch öfter mal windig und in geschlossenen Räumen kontaminiert ein Strahl auch etwas weniger.

Ich wüsste nicht, das Dosen von Fox Labs in den empfehlenswerten Größen (45 ml und mehr) über Clips verfügten. Generell halte ich nicht so viel von Clips, das Tragen in und Ziehen aus einem (selbstgebauten) Holster scheint mir sicherer/schneller zu sein.

Kannix
22-02-2016, 10:13
Nachtrag, hab mich jetzt für Green Mean Strahl entschieden.
Wie schon gesagt, hat keinen Clip. Das wäre eben sehr schön gewesen für Jogger, da hat man ja keinen Gürtel an. Holster muss ich mir mal ansehen ob das für Joggingbuchs auch kompatibel ist.

Tori
23-02-2016, 21:50
@Kannix: es gibt auch Holster mit Clip ;)

zocker
23-02-2016, 21:56
nach meiner erinnerung hat dr. lecter auch mal so ein spray benutzt.

für den anfang ... !


gruss

Kannix
24-02-2016, 10:49
Eigentlich müsste es doch ne günstige Lösung geben, wenn es so eine Art Universalclip gäbe, an den man was mit Kabelbinder befestigen kann?
Sowas sollte man erfinden:)

Kannix
24-02-2016, 11:18
Sowas
Gürtelclip aus Kunststoff, 1,50 € (http://www.franks-castle.de/Guertelclip-aus-Kunststoff)
oder
Gürtelclip klein, schwarz Nordisches Handwerk | Details (http://www.nordisches-handwerk.de/shop/kydex_guertelclip_klein_schwarz,pid,2102,rid,146,p roduktdetail.html)

http://www.wolf-borger-messer.de/guertelclip.jpg

Wäre doch ne einfach und günstige Lösung?

zocker
24-02-2016, 12:12
Eigentlich müsste es doch ne günstige Lösung geben, wenn es so eine Art Universalclip gäbe, an den man was mit Kabelbinder befestigen kann?
Sowas sollte man erfinden:)

dadurch könnte man zb den angreifer erst ansprühen, dann mit kabelbinder fesseln und dann weiter je nach situation ... ähnlich wie dr. lecter.


gruss

miskotty
24-02-2016, 15:21
Google-Ergebnis für http://www.euro-security.info/images/stories/holders-holsters/sprays/sht-xx-40.png (http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.euro-security.info/images/stories/holders-holsters/sprays/sht-xx-40.png&imgrefurl=http://www.euro-security.info/de/halter/fuer-abwehr-pfefferspray-a-sprayleuchten.html&h=300&w=750&tbnid=uwrzwxft70yxaM:&tbnh=142&tbnw=355&docid=vbW8S55UINS-fM&hl=de-DE&client=tablet-android-iriver&usg=__pODlNmiyMdZ6f-td_QdT2hIpJOk=&sa=X&ved=0ahUKEwiCyaKV2ZDLAhVBcg8KHfjaB9IQ9QEILDAE) müsste was dabei sein

Kannix
24-02-2016, 17:11
Google-Ergebnis für http://www.euro-security.info/images/stories/holders-holsters/sprays/sht-xx-40.png (http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.euro-security.info/images/stories/holders-holsters/sprays/sht-xx-40.png&imgrefurl=http://www.euro-security.info/de/halter/fuer-abwehr-pfefferspray-a-sprayleuchten.html&h=300&w=750&tbnid=uwrzwxft70yxaM:&tbnh=142&tbnw=355&docid=vbW8S55UINS-fM&hl=de-DE&client=tablet-android-iriver&usg=__pODlNmiyMdZ6f-td_QdT2hIpJOk=&sa=X&ved=0ahUKEwiCyaKV2ZDLAhVBcg8KHfjaB9IQ9QEILDAE) müsste was dabei sein

Das ist zuviel Auswahl:ups: