Versandkosten/ Umtausch. [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Versandkosten/ Umtausch.



D.Fink
09-09-2013, 11:54
Hallo ich hatte etwas bestellt das leider Defekt geliefert wurde. da die Firma diesen Artikel nicht mehr Liefern kann hat man mir das Geld überwiesen. bis hier alles gut.

Nun weigert man sich aber mir die Versand kosten für den Rückversand zu erstatten, da es sich aber um ein Defektes Teil handelt bin ich der Meinung das dass ja nicht meine Schaden sein sollte und ich auf den Kosten (knapp 20,00€) sitzen bleibe kann da jemand was zu sagen.

Bodenknuddler
09-09-2013, 11:56
Was sagen denn die AGBs?

D.Fink
09-09-2013, 12:03
Die Agb´s sagen das die Kosten für einen Umtasch bei Nicht Passender oder gefallener Ware vom Kunden zu tragen sind. Das sehe ich auch ein wenn ich dann einfach zurücksende weil es mir nicht gefällt. aber das Teil war ja defekt.

Das macht für mein Gefühl dann doch einen Unterschied.

Bodenknuddler
09-09-2013, 12:10
Wenn nichts explizit geschrieben steht, hat der Verkäufer für das Porto aufzukommen.
Allerdings solltest du schon nachweisen können, dass das Gerät schon vorher defekt war.

D.Fink
09-09-2013, 12:14
In den ersten 6 Monaten ist der Händler verpflichtet zu beweisen das es ganz angekommen ist. Aber da man mir den Kaufpreis erstattet hat ist das ja eh kein Thema es geht ja nur um die versandetsten.

Talisker
09-09-2013, 12:50
Bei Lieferung von defekter Ware hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, dazu gehören auch die dadurch anfallenden Versandkosten, § 439 BGB.



Allerdings solltest du schon nachweisen können, dass das Gerät schon vorher defekt war.
Das ist hier nicht erforderlich.
Soweit ich mich erinnere, gilt hier eine Beweislastumkehr, wenn der Kunde ein Privatmensch ist (im Gegensatz zum gewerbetreibenden Verkäufer). Demnach muss innernhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe an den privaten Käufer eingetreten ist. Erst nach diesen sechs Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über.

- Ohne Gewähr -

jkdberlin
09-09-2013, 12:57
Das ist kein Umtausch!

Talisker
09-09-2013, 13:05
Ja, aber nur weil der Verkäufer keine mangelfreie Ware mehr liefern kann und deshalb die Gewährleistung anders abgewickelt werden muss. Die Versandkosten für die Abwicklung der Gewährleistung trägt grundsätzlich der Verkäufer.

Jedenfalls darf es nicht mit der Rücksendung von unbeschädigter Ware verwechselt werden, da kann der Verkäufer die Versandkosten unter 40 EUR dem Käufer aufbrummen.

angHell
09-09-2013, 13:18
Inzwischen auch bei mehr, haben das Gesetz doch geändert. Aber es ist kein Umtausch sondern eine Reklamation und da ist der Verkäufer natürlich für das Rückporto verantwortlich, bemüh mal Wiki, steht alles drin...!

ZorroBerlin
17-09-2013, 14:12
Bin auch der Meinung das bei Reklamationen der Verkäufer das Porto übernehmen muss. Ist ja im Grunde ein Sachmangel. Bin mir aber auch nicht sicher...