Vollständige Version anzeigen : Urteil in Sachen Notwehr
Barbarossa-
19-09-2013, 09:49
Hallo,
mich würde nur interessieren, was andere Leute von diesem Urteil halten:
Urteil - Rauch ins Gesicht blasen ist Krperverletzung - Panorama - Sddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsurteil-rauch-ins-gesicht-blasen-ist-koerperverletzung-1.1774446)
Sensei-T
19-09-2013, 09:55
Hallo,
mich würde nur interessieren, was andere Leute von diesem Urteil halten:
Urteil - Rauch ins Gesicht blasen ist Krperverletzung - Panorama - Sddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsurteil-rauch-ins-gesicht-blasen-ist-koerperverletzung-1.1774446)
:yeaha:
Hallo,
mich würde nur interessieren, was andere Leute von diesem Urteil halten:
Urteil - Rauch ins Gesicht blasen ist Krperverletzung - Panorama - Sddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsurteil-rauch-ins-gesicht-blasen-ist-koerperverletzung-1.1774446)
:yeaha:
find ich super!
Passion-Kickboxing
19-09-2013, 10:01
Ich auch :halbyeaha
Geschieht diesem Depp doch nicht anders Recht. Dem hätte ich auch eine geknallt.:D
jkdberlin
19-09-2013, 10:05
Perfekt.
Antikörper
19-09-2013, 10:08
Ich finde das Urteil überzogen.
Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr
DAS aber ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. 1. Das die "angerauchte" ein Glas wirft und 2. Der Richter das als Notwehr auslegt... Hammer hart!
Raging Bull
19-09-2013, 10:13
Die Erfurter Richter haben da ganz offenbar ihr eigenes Gerechtigkeitsgefühl zugrunde gelegt. Menschlich find ich das ok, juristisch kriege ich da so meine Bauchschmerzen.
Sicherlich kann man das Blasen von Zigarettenrauch in die Gesichter anderer Menschen als Körperverletzung werten. Aber Notwehr ist immer dann gegeben, wenn der Angriff gegenwärtig ist. Und da ausweislich des Sachverhaltes der Mann nach dem Blasen des Rauches in das Gesicht der Dame diese gefragt hat, was sie denn nun tun wolle, war hier augenscheinlich der Angriff bereits beendet. Wenn sie dann, wie geschildert, anschließend ein Glas packt und nach ihm wirft, dann dient das nicht mehr dazu, den längst beendeten Angriff abzuwehren. Es sei denn der Typ hat Lungen wie ein Blasebalg und pustet unablässig weiter. Davon steht aber in dem Artikel nichts.
Aber selbst wenn man hier noch eine Gegenwart sehen würde, muss man sich die Frage nach der Erforderlichkeit stellen. Denn ob auch für eine Frau der Wurf eines Glases das mildeste Mittel zur sicheren Beendigung des Angriffs ist, ist absolut fraglich. Zumal hier engere Maßstäbe anzulegen sind, da selbst ein erfolgloses Mittel die nachfolgende Gefährdungslage nicht erheblich verschärfen würde. Sprich - die hätte ihm auch einfach eine Scheuern können. Der Wurf des Glases ist IMO überzogen und nicht erforderlich.
Ich bin mir da auch sicher, dass man das bei nem Mann nicht hätte durchgehen lassen.
Auch wenn ich dem Herren sehr wenig Sympathie entgegenbringen kann, den Glaswurf finde ich doch etwas überzogen.
Allerdings steht da auch nicht, wie genau das ganze jetzt abgelaufen ist. Vielleicht erfolgte der Glaswurf ja "Reflexhaft" auf das anpusten oder der Typ kam so aggressiv rüber, dass die gute Dame sich akut bedroht gefühlt hat.
Vielleicht wirkte der Typ allerdings vor Gericht auch so Unsympathisch wie die Studentin nett war. Das sollte man auch nie unterschätzen, Richter sind auch nur Menschen.
Ich stimme Raging Bull übrigens zu, ein Mann wäre damit wohl nicht durchgekommen.
Sturmnacht
19-09-2013, 10:24
juristisch gewagt... aber ok...
dann kann ich ja weiterhin leuten die zigaretten aus dem mund nehmen :o)
hand-werker
19-09-2013, 10:30
schön, das der penner nicht recht bekommen hat. ein assigeres und herablassenderes verhalten kann man sich ja kaum vorstellen.
juristisch sehe ich das (als laie) aber ähnlich wie raging bull
... Menschlich find ich das ok, juristisch kriege ich da so meine Bauchschmerzen.
... Und da ausweislich des Sachverhaltes der Mann nach dem Blasen des Rauches in das Gesicht der Dame diese gefragt hat, was sie denn nun tun wolle, war hier augenscheinlich der Angriff bereits beendet. Wenn sie dann, wie geschildert, anschließend ein Glas packt und nach ihm wirft, dann dient das nicht mehr dazu, den längst beendeten Angriff abzuwehren. Es sei denn der Typ hat Lungen wie ein Blasebalg und pustet unablässig weiter. Davon steht aber in dem Artikel nichts.
...
allerdings steht ganz unten in dem artikel, dass er sie auch noch gewürgt habe.
...
Aber selbst wenn man hier noch eine Gegenwart sehen würde, muss man sich die Frage nach der Erforderlichkeit stellen. Denn ob auch für eine Frau der Wurf eines Glases das mildeste Mittel zur sicheren Beendigung des Angriffs ist, ist absolut fraglich. Zumal hier engere Maßstäbe anzulegen sind, da selbst ein erfolgloses Mittel die nachfolgende Gefährdungslage nicht erheblich verschärfen würde. Sprich - die hätte ihm auch einfach eine Scheuern können. ...
da hat der glaswurf wohl eher die situation noch weiter eskaliert. außer, er hatte sie schon vorher am wickel (dann stell ich mir das werfen aber technisch schwierig vor).
Raging Bull
19-09-2013, 10:40
allerdings steht ganz unten in dem artikel, dass er sie auch noch gewürgt habe.
Ja, aber nach dem Glaswurf. Der Glaswurf kann also nicht als Notwehrhandlung auf das Würgen gewertet werden.
Ansonsten geb ich Bero vollkommen recht - da wird es dem Richter vermutlich einfach gegen den Strich gegangen sein, dass der Typ sich benimmt wie der letzte Asi und dann noch rumjammert, wenn er ne Beule hat.
Wobei man halt auch der Dame klar sagen muss, dass so ein Glaswurf auch keine adäquate Konfliktlösungsstrategie ist. Wie gesagt - IMO ist ne Watsch´n oder von mir aus auch ein Tritt vor´s Schienbein völlig ok, Glas werfen ist überzogen. Wobei ich dem Typen -wie wohl jeder hier- die Kopfschmerzen absolut gönne und ihm die Genugtuung einer Verurteilung der Dame auch nicht gegönnt hätte.
Allerdings ist es auch müßig über den Artikel zu diskutieren. Erfahrungsgemäß verstehen die wenigsten Reporter korrekt, was vor Gericht abgelaufen ist und/oder geben falsch wieder. Man müsste das Urteil lesen. Vielleicht finde ich es ja.
Sensei-T
19-09-2013, 10:46
juristisch gewagt... aber ok...
dann kann ich ja weiterhin leuten die zigaretten aus dem mund nehmen :o)
Mein Gegenüber würde sie wahrschenlich samt Glut schlucken, wenn er sowas bei/mit mir machen würde ;)
FitnessMarket
19-09-2013, 10:53
hier passt wohl ein alter juristenspruch: "vor gericht und auf hoher see..."
ich finde das verhalten des kerls natürlich auch ätzend aber damit den wurf des glases an den kopf zu rechtfertigen, finde ich doch ziemlich überzogen.
sonst wird doch immer gerne von notwehrexzess geredet und "mildestes mittel" usw...
Sensei-T
19-09-2013, 10:53
Übrigens wissen wir nicht, ob der Glaswurf direkt beim Anhauchen und Frage stellen kam, oder erst einige Zeit später...
Edit; ergänzend dazu der Auszug des Berichtes:
...sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle...
Übrigens wissen wir nicht, ob der Glaswurf direkt beim Anhauchen und Frage stellen kam, oder erst einige Zeit später...
Eben, wann und wie der Glaswurf erfolgte, steht in dem Artikel ja nicht.
Evtl. hatte die Dame das Glas in der Hand und hat es dem netten Herren nach dem Anpusten/Anranzen, aus Reflex an den Kopf geknallt.
Da wir den genauen Tathergang sowie das Urteil ja nicht kennen, sind solche Diskussionen eigentlich müßig.
Gab es nicht letztens sogar ein Urteil, in welchem ein Polizist freigesprochen worden war,
weil er dem Raucher eine scheuerte, nachdem dieser ihm Rauch ins Gesicht bließ?
Wie oben schon angesprochen, menschlich ist das Urteil sehr gut, aber um es juristisch
diskutieren zu können fehlt der genaue Urteilstext.
Hab trotz googeln aber bisher nicht gefunden :-/
Gab es nicht letztens sogar ein Urteil, in welchem ein Polizist freigesprochen worden war,
weil er dem Raucher eine scheuerte, nachdem dieser ihm Rauch ins Gesicht bließ?
Der Richter kann in einem solchen Fall evtl. eine Reflexreaktion (Bsp. "Impulsschlag") anerkennen.
Allerdings sind hier die Grenzen fließend und eigentlich liegt es Hauptsächlich im Ermessenspielraum des Richters.
Ach ja, bevor wir Kampfsportler jetzt auf dumme Gedanken kommen. Ein "erlernter" Reflex, der auf antrainierten Aktions- und Reaktionsschemata beruht, ist im juristischen Sinne eben kein Reflex und hat eine "zurechenbare Handlungsqualität".
Deswegen, immer schön überlegen ob man irgendwelche KK/KS Erfahrungen überhaupt angibt.
Sensei-T
19-09-2013, 11:20
...
Hab trotz googeln aber bisher nicht gefunden :-/
War doch wohl auch erst letzten Mittwoch. So schnell sind die Gerichte auch nicht mit Urteil/-sbegründung schreiben.
Finde das Urteil gut. Der Mann hat die Notwehr durch das Anpusten mit Qualm und das Nachfragen, was sie denn dagegen tun wolle provoziert. Es war herabwürdigendes und beleidigendes Verhalten. Verstoß gegen Paragraph 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar. Je nach dem wie aggressiv er dabei noch aufgetreten ist, musste die Frau damit rechnen, dass ein richtiger Angriff folgen würde. Der Angriff war also gegenwärtig, weil er direkt bevorstehen konnte. Tja, Pech würde ich sagen. Bei mir wäre zuerst der Inhalt des Bierglases geflogen gekommen. Man muss ja keine Munition verschwenden. :p
Sensei-T
19-09-2013, 11:36
... Je nach dem wie aggressiv er dabei noch aufgetreten ist, musste die Frau damit rechnen, dass ein richtiger Angriff folgen würde. Der Angriff war also gegenwärtig, weil er direkt bevorstehen konnte. ...
...oder andauern könnte?
Bei mir wäre zuerst der Inhalt des Bierglases geflogen gekommen. Man muss ja keine Munition verschwenden. :p
Ich finde das verschütten von Bier, fällt unter Verschwendung von Munition. :)
hand-werker
19-09-2013, 11:49
... Verstoß gegen Paragraph 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar. ...
oho, schweres geschütz ;)
oho, schweres geschütz ;)
Ach, warum mit dem Grundgesetz zu Frieden geben, du musst in größeren Maßstäben denken.
Wer mich angreift begeht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und muss direkt nach Den Haag. :)
Antikörper
19-09-2013, 12:02
Der Mann hat die Notwehr durch das Anpusten mit Qualm und das Nachfragen, was sie denn dagegen tun wolle provoziert.
Okay.. jemanden ein Glas ins Gesicht werfen ist Notwehr. Jetzt weiß ich natürlich nicht ob das Glas aus Glas war und um welche Art Glas es sich handelte... aber hast Du schonmal gesehen was passiert wenn ein Glas im Gesicht eines Menschen zerspringt? Ich schon. Der Mensch ist für den Rest seines Lebens entstellt. Wenn man Glück hat zerschneidets noch nen Auge oder dergleichen.
Also ich kann ja verstehen, dass der Hass gegenüber Rauchern bei den meisten Tief sitzt (wird zur Zeit ja auch ordentlich Geschührt), aber bleibt doch mal auf dem Teppich. In die Disco gehen, sich mit Alk zuschütten und dann über Krebs durch Passivrauch reden... Was ist denn wenn die Frau in dem Moment einfach ausgeatmet hat, ist das dann immernoch Körperverletzung? Naja...
StaySafe
19-09-2013, 12:08
Okay.. jemanden ein Glas ins Gesicht werfen ist Notwehr. Jetzt weiß ich natürlich nicht ob das Glas aus Glas war und um welche Art Glas es sich handelte... aber hast Du schonmal gesehen was passiert wenn ein Glas im Gesicht eines Menschen zerspringt? Ich schon. Der Mensch ist für den Rest seines Lebens entstellt. Wenn man Glück hat zerschneidets noch nen Auge oder dergleichen.
Tja, sowas nenn ich PP - Persönliches Pech!
Solchen Typen sei gesagt:
Benimm dich nicht wie ein Asi, lass die Leute in Ruhe und niemand wird verletzt.
Okay.. jemanden ein Glas ins Gesicht werfen ist Notwehr. Jetzt weiß ich natürlich nicht ob das Glas aus Glas war und um welche Art Glas es sich handelte... aber hast Du schonmal gesehen was passiert wenn ein Glas im Gesicht eines Menschen zerspringt? Ich schon. Der Mensch ist für den Rest seines Lebens entstellt. Wenn man Glück hat zerschneidets noch nen Auge oder dergleichen.
...
Ich glaub da stand Bierkrug. Der zersplittert nicht einfach so. Das gibt ne ordentliche Delle wie mit nem Ellenbogen. Ok, tut aber hier nichts zur Sache. :D
Problem an der ganzen Sache ist, dass keiner hier weiß, wie das ganze zustande gekommen ist, welche Worte davor, während dessen und danach folgten. Ob er sie durch seine Haltung bedroht hat (< davon gehe ich aus, ist aber reine Spekulation) oder sonst irgendwas vorgefallen ist oder hätte folgen können. Ich sehe das so: Der Typ hat bewusst nach Streit gesucht (aus einem anderen Grund pustet man seine Mitmenschen nicht mit Qualm an) und hat ihn gefunden. Pech.
Leider steht insgesamt recht wenig zum Tathergang im Text. So dass sowieso alles hier geschriebene Spekulation ist.
Fazit für mich aus diesem Text: Ein Schlag mit einem Bierkrug ins Gesicht, hilft nicht dabei, eine solche Situation zu deeskalieren.
Steht doch recht klar da warum der Staatsanwalt Freispruch forderte und der Richter dem folgte (Angenommen die Angaben aus dem Text sind korrekt wiedergegeben)
Freispruch, weil das Anblasen mit dem Rauch eine herabwürdigende Handlung und Beleidigung sei, die Notwehr rechtfertigte.
Also auch unabhängig davon das er aggressiv auf sie zu kam.
Na dann passt das doch auch mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Tja, Schei*e wars. Muss man eben nachdenken was man tut :p
@Cillura
Man kann hier grade NICHT mit dem Grundgesetz argumentieren, dieses regelt nur das Verhältnis von Staat zu Bürger und den Status des Staates selbst.
Für Belange zwischen Bürgern ist es NICHT anzuwenden!!!
Hab ich so zumindest in den Staatsrecht Vorlesungen gelernt :p;)
@Cillura
Man kann hier grade NICHT mit dem Grundgesetz argumentieren, dieses regelt nur das Verhältnis von Staat zu Bürger und den Status des Staates selbst.
Für Belange zwischen Bürgern ist es NICHT anzuwenden!!!
Hab ich so zumindest in den Staatsrecht Vorlesungen gelernt :p;)
Das heißt aber nicht, dass ein Bürger einem anderen dieses Grundrecht entziehen darf.
Edit: Ich hatte dazu mal was gelesen ... und habs auch wiedergefunden :D
Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z. B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten. Und natürlich haben auch die Gerichte die Menschenwürde bei ihren Entscheidungen stets zu beachten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenwürde (http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde)
Wie dem auch sei. Danke für den Hinweis. Bin nur mit meinen groben schulischen Kenntnissen (ist schon ewig her :D ) an das Thema ran gegangen.
Sensei-T
19-09-2013, 12:54
auch wenn OT: Übrigens gab's zum Thema Bierkrug und mildestes Mittel mal ein vom OLG hamm bestätigtes Urteil: guckst du hier (http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_1-RVs-3813_Schlag-mit-Bierkrug-kann-als-Nothilfehandlung-gerechtfertigt-sein.news16531.htm)
Antikörper
19-09-2013, 13:44
Tja, sowas nenn ich PP - Persönliches Pech!
Solchen Typen sei gesagt:
Benimm dich nicht wie ein Asi, lass die Leute in Ruhe und niemand wird verletzt.
Wie kann man nur so nen Stuss reden! Persönliches Pech... wenn jemand schwere und schwerste Verletzungen davon trägt (oder tragen kann)... und wegen was? Weil "Die Schleimhäute der Studentin seien dadurch gereizt worden."
Die Verhältnissmäßigkeit ist hier absolut nicht gegeben. Zudem ist Notwehr immer nur bei einem gegenwärtigen Angriff geboten. Jemandem im nachhinein dann nen Bierkrug übern Latz zu brettern ist für mich schwere Körperverletzung.
Stellt euch mal vor, die Studentin hätte einem Mann den Rauch ins Gesicht geblasen und der hätte ihr dann den Krug drüber gezogen? Jetzt geht mal in euch... findet ihr dass dann immer noch gerechtfertigt? Wäre das Urteil identisch ausgefallen?
Solch Verhalten vom dem Typen ist unterste Schublade, das ist klar. Und ich möchte auch hier keinen Raucher in Schutz nehmen. Ich appeliere lediglich an den vernünftigen Menschenverstand (falls es sowas gibt)... ich hau doch niemanden ein Bierkrug auf den Schädel wegen so einer Lappalie. Es schokiert mich ehrlich hier zu lesen. Es ist doch wirklich erstaunlich wie tief offenbar der Hass bei den Nichtrauchern gegenüber Rauchern sitzt. Das schaffen gemeinsamer Feindbilder und die populistische Aufblusterung von Stammtischparolen funktioniert auch heute noch offensichtlich einwandfrei.
StaySafe
19-09-2013, 13:56
Wie kann man nur so nen Stuss reden! Persönliches Pech... wenn jemand schwere und schwerste Verletzungen davon trägt (oder tragen kann)... und wegen was? Weil "Die Schleimhäute der Studentin seien dadurch gereizt worden."
Nein, weil eine solche Aktion als Angriff zu werten ist und zudem die Einleitung weiterer Übergriffe hätte sein können.
Von daher kann die Handlung der Studentin auch als Putativnotwehr gewertet werden.
Die Verhältnissmäßigkeit ist hier absolut nicht gegeben. Zudem ist Notwehr immer nur bei einem gegenwärtigen Angriff geboten. Jemandem im nachhinein dann nen Bierkrug übern Latz zu brettern ist für mich schwere Körperverletzung.
Bevor Du über rechtmäßige oder unrechtmäßige Notwehr schwadronierst, solltest Du unbedingt das Wort "Verhältnismäßigkeit" aus deiner Überlegung streichen. Denn die steht bei der SV überhaupt nicht zur Debatte. Eine solche Entscheidung mutet das Gesetz dem Verteidiger gar nicht zu und das mit gutem Grund!
Das Mittel der Verteidigung muss geeignet sein. Und bei einem durchaus anzunehmenden Ungleichgewicht zwischen Täter und Opfer, ist also auch das Glas zum Kopf ein geeignetes und legitimes Mittel.
Ebenfalls ist nicht klar, ob das Glas im nachhinein (hinterher)geworfen wurde oder nicht.
Wahrscheinlicher ist, dass das Mädel ihm das Glas reflexhaft an den Schädel gehauen / geworfen hat und er dann anfing zu würgen. So würde sich auch das Urteil schlüssig erklären lassen, weil das anpusten mit Rauch und die Tätlichkeit des Würgens (potenziell lebensbedrohlicher Angriff!) in Verbindung gesehen wurde. Dadurch wäre die Notwendigkeit eines bevorstehenden oder andauernden gegenwärtigen Angriffs gegeben. Das ist wichtig bei der Entscheidung ob in Notwehr gehandelt wurde. Offensichtlich sah der Vorsitzende das so.
... und wegen was? Weil "Die Schleimhäute der Studentin seien dadurch gereizt worden."
Die Verhältnissmäßigkeit ist hier absolut nicht gegeben.
Der Angreifer kann noch froh sein, das es nur ein Glas war. Immerhin ist das Anblasen mit Zigarettenrauch eine lebensgefährliche Behandlung durch ihn gewesen. Passivrauchen verursacht einen vorzeitigen Tod.
Antikörper
19-09-2013, 14:21
Bevor Du über rechtmäßige oder unrechtmäßige Notwehr schwadronierst, solltest Du unbedingt das Wort "Verhältnismäßigkeit" aus deiner Überlegung streichen. Denn die steht bei der SV überhaupt nicht zur Debatte. Eine solche Entscheidung mutet das Gesetz dem Verteidiger gar nicht zu und das mit gutem Grund!
Aha, okay. Die Verhältnismäßigkeit steht in der SV nicht zur Debatte. D.h. ich darf jemanden ein Messer in die Rippen jagen wenn der mich schlägt?
Kennst Du den recht bekannten Artikel schon? Der Albtraum des Tibor Sturm » Tibor, Sturm, Notwehr, Film, Nazis, Opfer » Störungsmelder (http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2008/11/20/der-albtraum-des-tibor-sturm_580)
Erklär mir doch bitte mal warum der Richter so entschieden hat?
Das Mittel der Verteidigung muss geeignet sein. Und bei einem durchaus anzunehmenden Ungleichgewicht zwischen Täter und Opfer, ist also auch das Glas zum Kopf ein geeignetes und legitimes Mittel.
Sehe ich anders. Und ich wette mir Dir, jede Menge anderer Richter auch
Ebenfalls ist nicht klar, ob das Glas im nachhinein (hinterher)geworfen wurde oder nicht.
Das Stimmt
Wahrscheinlicher ist, dass das Mädel ihm das Glas reflexhaft an den Schädel gehauen / geworfen hat und er dann anfing zu würgen. So würde sich auch das Urteil schlüssig erklären lassen, weil das anpusten mit Rauch und die Tätlichkeit des Würgens (potenziell lebensbedrohlicher Angriff!) in Verbindung gesehen wurde. Dadurch wäre die Notwendigkeit eines bevorstehenden oder andauernden gegenwärtigen Angriffs gegeben. Das ist wichtig bei der Entscheidung ob in Notwehr gehandelt wurde. Offensichtlich sah der Vorsitzende das so.
Das Würgen erfolgte danach.
Kennst Du den recht bekannten Artikel schon?
Erklär mir doch bitte mal warum der Richter so entschieden hat?
Das hört sich ziemlich merkwürdig an. Das jemand der am Boden liegt einen anderen mit einer Holzlatte schwer verletzt, naja, ... :rolleyes:
Der Richter wird wohl genauso gedacht haben.
StaySafe
19-09-2013, 14:40
Aha, okay. Die Verhältnismäßigkeit steht in der SV nicht zur Debatte. D.h. ich darf jemanden ein Messer in die Rippen jagen wenn der mich schlägt?
Kommt auf die Umstände an. Es kann durchaus gerechtfertigt sein.
Das wird eben im Einzelfall entschieden. Und auch das ist gut so!
Sehe ich anders. Und ich wette mir Dir, jede Menge anderer Richter auch
Darfst Du gerne anders sehen. Ändert aber nichts am Sachverhalt.
Fakt ist: Es geht in erster Linie um das geeignete Mittel / die geeignete Handlung den Angriff von sich oder einem anderen effektiv abzuwehren.
Das ist ein wesentliches Element der Beurteilungsgrundlage.
Erfahrungsgemäß erkennt die erste Instanz relativ ungern auf Notwehr. In zweiter Instanz wird das häufig korrigiert und klarer gesehen.
Das Würgen erfolgte danach.
Habe ich nicht abgestritten. Was nur aus dem Artikel nicht hervorgeht ist, ob das Glas hinterhergeworfen wurde oder im Moment der direkten Konfrontation.
Dann wäre es auf einem Zeitstrahl:
Aufmerksam machen aufs Rauchverbot - Rauch wird ins Gesicht geblasen - Mädchen wirft Glas - Mann würgt.
Das werfen des Glases kann also weiterhin als gerechtfertigte Putativnotwehr (ggf. im Affekt) gewertet werden, da das Mädchen davon ausgehen musste dass ein weiterer Angriff erfolgt.
Unbeachtet dessen, ist aber bereits das anblasen mit Zigarettenrauch eine Körperverletzung die eine Notwehrhandlung rechtfertigt.
Auch das kannst Du gerne anders sehen. Wende dich dann aber bitte an den vorsitzenden Richter dieser Verhandlung.
@Antikörper
Lies mal bitte hier
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f8/rechtslage-78209/index5.html#post1390371
@All
Ich würde echt gerne wissen, wie man entschieden hätte, wenn die Geschlechter getauscht wären. ;)
@All
Ich würde echt gerne wissen, wie man entschieden hätte, wenn die Geschlechter getauscht wären. ;)
:ups: Ketzer :ups: Verbrennt ihn!! :cussing:
:D
Antikörper
19-09-2013, 15:11
Das werfen des Glases kann also weiterhin als gerechtfertigte Putativnotwehr (ggf. im Affekt) gewertet werden, da das Mädchen davon ausgehen musste dass ein weiterer Angriff erfolgt.
Unbeachtet dessen, ist aber bereits das anblasen mit Zigarettenrauch eine Körperverletzung die eine Notwehrhandlung rechtfertigt.
Ich arbeite da lieber mit gesundem Menschenverstand und zieh niemanden ein Bierkrug über den Kopf weil er mich mit Zigarettenrauch anbläst. Auch wenn der Richter das eventuell zu meinen Gunsten auslegen könnte.
StaySafe
19-09-2013, 15:13
Ich arbeite da lieber mit gesundem Menschenverstand und zieh niemanden ein Bierkrug über den Kopf weil er mich mit Zigarettenrauch anbläst. Auch wenn der Richter das eventuell zu meinen Gunsten auslegen könnte.
Sei dir unbenommen. Das kannst Du halten wie ein Dachdecker.
Wurd das mädl nicht am ende von dem typen gewürgt?
hand-werker
19-09-2013, 19:44
ja, am ende. wurde aber auch schon erwähnt.
Aus nem Reflex heraus wenn der Typ auf sie zuSTÜRMT kann man das durchaus als Überreaktion aus Angst und Verwirrung werten, und das ist dann auch straffrei. Solange sie nicht zu ihm hinrennt und ihm das Glas überzieht ging ER zu IHR hin und hat eine bedrohliche Haltung eingenommen, und seine Aggression offen zur Schau gestellt. Ich persönlich hätte ihm natürlich kein Glas durch das Gesicht gezogen.
Aber nur für unseren speziellen Freund Antikörper, in dem Moment wo er die Frau würgt mache ich ihn kaputt. Und das weder höflich, noch mit "hey Sie, Mister, warum würgen Sie die Frau, bitte hören Sie auf!".
Ich habe so ne Szene übrigens schon live miterlebt, wo ne 20jährige ihrer Freundin weil die gesagt hat sie soll langsam aufhören zu saufen ein Kölschglas durch das Gesicht ziehen wollte, und das richtig mit Schmackes. Dabei habe ich aber auch gesehen wozu sportliche Frauen mit natürlichen Reflexen fähig sind, die hat nämlich das Glas vor ihrem Gesicht gefangen, und das war alles andere als langsam, ein echter mieser Suckerpunch mit Speed. Da war ich aber erstmal bedient, denn ich kannte beide Frauen, das wäre ganz, ganz böse ausgegangen wenn das trifft.
Grumbleduke
19-09-2013, 23:41
Der Typ verhielt sich Assi, der Richter auch. Brave green new world.
Karateka94
19-09-2013, 23:59
oh das ist ja super!
Antikörper
20-09-2013, 09:46
Aber nur für unseren speziellen Freund Antikörper, in dem Moment wo er die Frau würgt mache ich ihn kaputt. Und das weder höflich, noch mit "hey Sie, Mister, warum würgen Sie die Frau, bitte hören Sie auf!".
Super, bin beeindruckt! Aber warum verwendest du meinen Nick in Kombination mit Deinen Aussagen?
Egal...
ich fand die Diskussion bisher sehr konstruktiv!
Promille Prolet
03-10-2013, 17:40
Sicherlich kann man das Blasen von Zigarettenrauch in die Gesichter anderer Menschen als Körperverletzung werten. Aber Notwehr ist immer dann gegeben, wenn der Angriff gegenwärtig ist. Und da ausweislich des Sachverhaltes der Mann nach dem Blasen des Rauches in das Gesicht der Dame diese gefragt hat, was sie denn nun tun wolle, war hier augenscheinlich der Angriff bereits beendet. Wenn sie dann, wie geschildert, anschließend ein Glas packt und nach ihm wirft, dann dient das nicht mehr dazu, den längst beendeten Angriff abzuwehren. Es sei denn der Typ hat Lungen wie ein Blasebalg und pustet unablässig weiter. Davon steht aber in dem Artikel nichts.
Bin nicht sicher, ob der Angriff des Rauchers mit der Frage, was das Opfer jetzt machen wolle, wirklich beendet war, weil der Raucher extra die Nähe des Opfers gesucht hat (zu ihr hingegangen ist) und ihr dann erst den Rauch direkt ins Gesicht geblasen hat. Das Opfer musste nämlich befürchten, dass der Angriff durch neuerliches Ziehn an dem Sargnagel und Blasen ins Gesicht fortgesetzt werden könnte oder dass ein weiterer Angriff wie der erste unmittelbar bevorstand, selbst wenn es sich wegbewegt hätte.
Ein Glaswurf aus der Distanz stell ich mir aber seltsam vor. Es war vielleicht ein Glasschlag mit anschließenden Fallenlassen des Glases? Wenn das Glas voll war, wollte sie es ihm vielleicht auch nur drüberschütten und es ist ihr ausgekommen? Wie auch immer, ein Schienbeintritt oder eine Watsche wäre besser gewesen. Es ist aber nicht jederfraus Sache, direkt Gewalt anzuwenden.
Big Bart II
03-10-2013, 18:26
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Frau das Glas quer durch das halbe Lokal zielsicher diesem Typen an die Rübe gepfeffert hat. Auch halte ich es für unwahrscheinlich, dass der Typ nach dieser Aktion seine Arbeit für getan angesehen hat und friedlich von dannen ziehen wollte. Wahrscheinlicher ist also, dass nach wie vor eine bedrohliche Situation bestand und der Glas"wurf" tatsächlich in Selbstverteidigung geschah.
Brave green new world.
Den Spruch musst du mir erklären.
Edgebreaker
03-10-2013, 19:47
Mit dem Bierglas zuhauen darf ich wohl auch als Mann wenn ich tätlich angegriffen werde:
Bundesverwaltungsgericht | Entscheidung (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=140213U2WD27.11.0&add_az=2+WD+27.11&add_datum=14.02.2013)
Punkte 13 und 19 insbesondere.
Man weiss ja nicht,wie das genau abgelaufen ist da von uns keiner dabei war aber ich finde es auch extrem eklig,die Abgase von Leuten einzuatmen.
Sollte das einer bei mir machen weiss ich jetzt ja,was passiert...allerdings gibts dann kein Glas ins Gesicht.
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.