Vertrag zwischen Verein (e. V.) und Webdesigner ? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Vertrag zwischen Verein (e. V.) und Webdesigner ?



Abatur
29-09-2013, 13:16
Hallo,

Da ein eingetragener Verein (e. V.) rechtlich wie eine "juristische Person gem. § 21 BGB" gesehen wird, stellt sich mir die Frage:
wie wohl ein Vertrag zwischen mir/meinem Verein und einem Webdesigner aussehen müßte?
Welche Paragraphen gehören da rein?
Gibt es da ev. Vordrucke so wie es sie auch für "Vereinssatzungen" gibt?

marq
30-09-2013, 10:28
ist doch ein normaler vertrag wie auch zwischen natürlichen personen oder zwischen 2 juristischen personen.

jkdberlin
30-09-2013, 11:21
Es kommt immer darauf an, was in dem Vertrag vereinbart werden soll. Worum geht es?

Abatur
30-09-2013, 12:36
Nun der Webdesigner wohnt einige 100km Luftlinie entfernt.
Das Vertrauen ist zwar vorhanden, der Preis würde auch stimmen, aber ich möchte mich trotzdem rechtlich absichern.

Kann man auch online solche Verträge schließen?

jkdberlin
30-09-2013, 12:39
Verträge sind, bis auf wenige Ausnahmen, form-frei. Für etwaige Beweise würde ich aber einen Vertrag von beiden Seiten unterschreiben lassen. Ob du nun 100 km oder 100 m auseinander lebst ist dabei doch egal. Ein Vertrag mit einem Verein ist nichts anderes wie ein Vertrag mit einer anderen person oder einer Firma. Verstehe dein Problem nicht.

Abatur
30-09-2013, 12:43
Das Problem ist schlicht, daß ich bisher noch keine Verträge schließen mußte.
Daher weiß ich auch nicht was da alles reingehört, an Paragraphen z.B.....

jkdberlin
30-09-2013, 12:53
Paragraphen gehören in ein Gesetz, nicht in einen Vertrag.
Du hast noch nie etwas in deinem Leben gekauft oder verkauft? Keine Lebensmittel im Supermarkt? Du hast keine Arbeit, kein Auto und fährst nie mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Falls doch, dann hast du jedes Mal einen Vertrag abgeschlossen. Du bist wiklich 38? Ansonsten ist ein Vertrag mit einem e.V. genau so wie mit einer anderen Person.
Der gleiche Inhalt: A verpflichtet sich das und das bis zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang zu tun, B bezahlt daraufhin den Preis bis dann und dort hin.

Abatur
30-09-2013, 15:41
Hätte ja sein können, daß man sich da im Online-Recht auskennen muß.
Trotzdem Danke für die Hilfe.

kaffeegeniesser
30-09-2013, 16:10
Du solltest Dich mit Werkvertragsrecht beschäftigen.

DeepPurple
30-09-2013, 16:17
Hätte ja sein können, daß man sich da im Online-Recht auskennen muß.
Trotzdem Danke für die Hilfe.

Du solltest auf alle Fälle wissen, was du erwartest (Leistung, Zeit, Wartung und Pflege usw.) und das konkret formulieren können.

Moe Green
30-09-2013, 16:46
Kannst du den Webdesigner nicht überprüfen, vielleicht gibt es schon Erfahrungsberichte im Internet.
Eigentlich müsste sich ja auch der Webdesigner um den Vertrag kümmern, richtig?!
Letztendlich sichert einen ein klarer Vertrag zwar ab, wenn es Streit gibt wird es immer häßlich.
Hab ihr keinen gelernten Kaufmann im Vorstand oder jemand der sich täglich damit beschäftigt.

Grüsse Moe Green

Doc Norris
30-09-2013, 17:23
Das Problem ist schlicht, daß ich bisher noch keine Verträge schließen mußte.
Daher weiß ich auch nicht was da alles reingehört, an Paragraphen z.B.....

eigentlich gehört all das rein, was du auch erwartest...:D

vertragspartner (wer mit wem)
vertragsgegenstand ( was -> leistung oder erfolg)
vergütung (€€€)

& ggf.
zahlungsort, leistungszeit, leistungsort
extra wünsche (AGB's)
etc.

Tori
02-10-2013, 11:15
@Abatur: Schau mal hier:

Vertragsrecht - Gesetzliche Grundlagen für Verträge (deutsches Recht) (http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php)

jura-basic (Werkvertrag Kostenvoranschlag) - Grundwissen (http://www.jura-basic.de/bgb/?Werkvertrag_Kostenvoranschlag)

Links zu Musterverträgen - IHK Frankfurt am Main (http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/index.html)

Talisker
02-10-2013, 12:26
Was ein Webdesign-Vertrag alles regeln sollte, findest du z.B. hier:
Internetrecht - webdesign-vertrag (http://www.internetrecht-rostock.de/webdesign-vertrag.htm)

...und hier konkrete Fomulierungsvorschläge für einen solchen Vertrag:
http://www.haerting.de/sites/default/files/downloads/Webdesignvertrag.pdf

http://www.alpha-web.de/downloads/vertragsvorlage.pdf

Sven K.
02-10-2013, 16:46
Ganz wichtig, ist, das die Eintragung einer Domain auf EUCH erfolgen MUSS, falls noch keine Domain vorhanden sein sollte. Habe das auch schon anders erlebt. :D ;)