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Vollständige Version anzeigen : T-Mobile, mein Xperia Z und die Gewährleistung....



Alephthau
14-10-2013, 13:50
Hi,

Ich muss erstmal ein wenig Dampf ablassen, deshalb entschuldige ich mich schon mal für die eventuell etwas ungenaue Beschreibung dessen was ich gerade so erlebe mit T-Mobile:

Nach meinem "Spaß" mit dem verkorksten Wechsel von O2 zur Telekom, wo mir versichert wurde man könne nichts machen und ich müsste auf den Mehrkosten und der "toten" DSL-Leitung erstmal leben, habe ich jetzt mit dem Tochterunternehmen meinen Spaß! (Bei der Sache mit dem DSL hat eine nette Nachfrage inkl Bericht der c´t und die Bundesnetzagentur für Hilfe und eine 180° Drehung der Telekom gesorgt und auf einmal war doch alles anders.....)

Jetzt habe ich, wie gesagt, den Spaß wegen meinem Xperia Z, bei dem sich leider ein Bauart bedingter Fehler zeigt: Die Rückseite löst sich links oben auf der Rückseite. (Fehler ist weitreichend bekannt, man braucht nur Google zu bemühen!)

Da ich das Gerät am 22.04.2013 erworben hatte, dachte ich nun ich geh mal in den T-Shop das klären. Der Mitarbeiter des T-Shops war, wie immer, sehr freundlich, aber weil mein Fehler im System nicht erwähnt wird könne er den Austausch nicht machen. Die Shops würden sonst von T-Mobile die Ware in Rechnung gestellt bekommen.

Mir wurde, zu meinem Erstaunen, gesagt ich solle eine Bestätigung vom Hersteller einholen, dass es sich um einen bekannten Fehler handelt. Da ich den besagten T-Shop sonst als sehr zuvorkommend und auch sonst sehr positiv erlebt habe, dachte ich mir bevor der Mitarbeiter einen auf den Deckel bekommt von seinem Chef. versuchst Du so eine Bestätigung zu bekommen.

Ich habe nicht wirklich mit einem Erfolg diesbezüglich gerechnet, sowohl Sony als auch w-Support haben mir nicht bestätigt das es sich um einen bekannten Fehler handelt. Welches Unternehmen würde das auch zu einem seiner Produkte tun?! ^^

Also bin ich wieder Richtung T-Shop gegangen, diesmal ein nettes Gespräch mit einem anderen freundlichen Mitarbeiter geführt. Dieser hatte das gleiche Problem mit der Weisung vom Chef, hat aber ebenfalls nochmal mit der "Handy check"-Abteilung telefoniert.

Alles in allem kam das Gleiche dabei heraus, einen 1:1 Tausch wollen sie nicht machen, denn was nicht im System auswählbar ist, ist (sinngemäß) erstmal selbst verursacht und kein Mangel!

Dazu muss ich jetzt erwähnen das mein Handy keine sonderlichen Gebrauchspuren hat, nicht mal Kratzer irgendwo. Ich muss wohl auch nicht erwähnen das die Googlesuche T-Mobile als ersten Hinweis völlig fremd ist und selbst als ich diese zeigte, inkl Bildern die meinem Handy 1:1 glichen, zu keiner Änderung der Einstellung geführt haben.

Das interessanteste ist aber, wenn ich den Weg gehen sollte, mein Gerät repariert würde und ich dieses danach wiederbekommen würde. Einzig ob ich für die Reparatur bezahlen müsste läge halt daran ob es selbst verursacht oder Mangelware ist. (In der Zeit wäre ich ohne Handy...)

Ok, dickköpfig wie ich bin habe ich wieder die Hotline angerufen um das zu klären, ich habe den netten Mitarbeitern der verschiedenen Abteilungen dort jedesmal erklärt, dass es nichts gegen sie persönlich sei, aber ich auf mein Recht bestehe und es nicht einsehe in diesem beschnitten zu werden.

Das erschreckende ist: Kein Mitarbeiter, egal ob Shop oder Hotline, kennt den§476 BGB Beweislastumkehr. An der Hotline wurde mir sogar gesagt das sei egal, SIE würden vorgeben wie es zu laufen habe und ich müsste 2 Reparaturen zulassen, ich bräuchte gar nicht mit Paragrafen und so anfangen!!!!

Zur besseren Erklärung hier der Text des Paragrafen, um zu zeigen das dieser sehr eindeutig ist:


§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


So wie es aussieht wird sich das Ganze jetzt doch, wie schon bei meinem DSL-Anschluss, ewig hinziehen und wahnsinnig viel Nerven kosten..! :(

Gruß

Alef

Klaus
14-10-2013, 15:42
Es kostet Dich nicht wahnsinnig Zeit und Nerven, sondern einen Besuch bei einem Rechtsanwalt falls Du entsprechend versichert bist. Der erstellt ein entsprechendes Schreiben, und setzt eine kurze Frist den Sachverhalt als Garantiefall / Gewährleistung schriftlich anzuerkennen, ansonsten wird ohne weiteres Gespräch der Klageweg bestritten.

Anderenfalls musst Du ein bischen Google bemühen und so ein Schreiben selbst aufsetzen, falls sich der Händler schriftlich weigert den Garantiefall anzuerkennen, kannst Du anschliessend den Anwalt aufsuchen. Die Frage ist natürlich, ob einem dieser Aufwand das wert ist. Ich würde mal versuchen, jemanden von der Marketingabteilung von Sony zu kontaktieren, ob sie wirklich möchten dass in Internetforen und im Fernsehen bei Akte/Sat1, RTL, Monitor/Panorama ARD usw. ein Fass aufgemacht wird über die kaltschnäuzige Weigerung von Herstellern wie Sony, offensichtliche Fertigungsfehler auch entsprechend unbürokratisch und ohne Gerichtsweg zu korrigieren. Dafür wäre ja schliesslich die Gewährleistung da, in dem Promillebereich dann Geräte auszutauschen.

devzero
14-10-2013, 16:02
Hi,

[viel post mit Serienfehler]
Gruß

Alef

Nun hast du in der Sache dich schon mal im Android-Hilfe.de Forum erkundigt?
Ich denke die könnten dir besser weiterhelfen, weil es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mehrere Leute gibt, die dein Problem auch haben, oder hatten.

Eine Warnung vorweg: die Moderatoren sind dort aber bei weiten nicht so angenehm, wie hier. Du solltest dort zuerst die Suchfunktion gefunden haben :D