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Vollständige Version anzeigen : Wie krank ist das denn bitte?



Vitamin D
29-10-2013, 18:31
Hündin entführt und sexuell missbraucht

Kessie (3) wurde in Neukölln entführt. Am Tag danach wurde sie mit inneren und äußeren Verletzungen gefunden.

Tierquälerei: Hündin entführt und sexuell missbraucht - B.Z. Berlin (http://www.bz-berlin.de/tatorte/huendin-entfuehrt-und-sexuell-missbraucht-article1754325.html)

Da fehlen einem echt die Worte. :mad:

PaiLoung
29-10-2013, 19:15
Oh man .... sowas kann man sich nicht ausdenken :rotfltota

Kranke Welt.... richtig abartig !

Klaus
29-10-2013, 20:41
Auch ein kleiner Anteil übel kranker Menschen im 0,1 Promillebereich sind immer noch ein paar Tausend Menschen in Deutschland. Wenn man damit hinkommt.

Punkt
29-10-2013, 21:52
Wundert das wirklich jemanden? Ich meine, bei soner Gesetzgebung werden solche Taten nicht ausbleiben, die Hemmschwelle von solche Subjekten ist da viel zu gering.

Karateka94
29-10-2013, 22:39
Mißbrauch von Tieren ist laut deutschem Gesetz "nur" Sachbeschädigung.
Es hat also den selben Stellenwert wenn du gegen die Mülltonne deines Nachbarn trittst, oder ob du einem Hund einen Feuerwerkskörper an den ******* bindest.

Karateka94
29-10-2013, 22:41
Da habe ich nur das bei Wirbeltieren mit Muskeln, Sehnen, Haut und eventuell Fell (bzw. Schuppen oder Federn) bekleidete hintere Ende der Wirbelsäule geschrieben, und sofort wird das zensiert... :mad:

Willi von der Heide
29-10-2013, 23:32
In abgelegenen Bergdörfern, ist so etwas wohl Alltag ... :ups:

P.S.:

Ich hatte mal einen Nekrophilen ... das war echt heftig :mad:

gasts
30-10-2013, 01:04
Mißbrauch von Tieren ist laut deutschem Gesetz "nur" Sachbeschädigung.
Es hat also den selben Stellenwert wenn du gegen die Mülltonne deines Nachbarn trittst, oder ob du einem Hund einen Feuerwerkskörper an den ******* bindest.

das stimmt natürlich nicht, da Mülltonnen nicht unter das Tierschutzgesetz fallen.
Insbesondere kannst Du Deine eigene Mülltonne treten, wie Du willst, Deinen eigenen Hund nicht.
Seit Juli 2013 ist auch Sex mit Tieren, bei denen das Tier keinen Schaden nimmt, verboten:


§ 3
Es ist verboten,
[...]
13.
ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.

TierSchG - Tierschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html)

Ist natürlich schwammig formuliert, Geschlechtsteile ablecken ist ja für einen Hund nicht artwidrig, und was, wenn das Tier sich freiwillig "artwidrig" verhält?

9mqsRZRW3OY




Ich hatte mal einen Nekrophilen ... das war echt heftig :mad:

ONS oder längere Beziehung?

Kombatant
30-10-2013, 07:10
In abgelegenen Bergdörfern, ist so etwas wohl Alltag ... :ups:

P.S.:

Ich hatte mal einen Nekrophilen ... das war echt heftig :mad:

Einen nekrophilen Hund?