Israelische Personenschutzausbildung [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Israelische Personenschutzausbildung



HNAHNA
20-04-2004, 10:20
Hi!

Ich habe jetzt schon öfters mal im Internet gelesen wie gut und "HART" die Ausbildung von Personenschützern in Israel ist. Weiß jemand mehr darüber?

GhostDogy
20-04-2004, 13:21
Hi
Ich antworte gleich teste mal irgend wie ging das vorhin nicht

Harrington
20-04-2004, 13:34
Hi!

Ich habe jetzt schon öfters mal im Internet gelesen wie gut und "HART" die Ausbildung von Personenschützern in Israel ist. Weiß jemand mehr darüber?

Das ganze P-Schutz Ding in Israel lebt zu einem Großteil von den sagenumwobenen Geheimdiensten und Mossadlegenden.
Viele ehemalige haben sich mit Ausbildungs und Schulungszentren selbstständig gemacht und buhlen um die Gunst der Kunden..nicht ganz billig,das ganze dort..Viele sind ganz einfach auch Kategorie Nepper,Schlepper,Bauernfänger..Manche sind natürlich auch sehr,sehr gut,dafür bekommste aber oftmals die gleiche ,gute Ausbildung in den Staaten,für weitaus weniger Penunsen.. ;)

GhostDogy
20-04-2004, 13:38
Hi!

Ich habe jetzt schon öfters mal im Internet gelesen wie gut und "HART" die Ausbildung von Personenschützern in Israel ist. Weiß jemand mehr darüber?
Hi
es ist teuer und für anfänger rausgeworffenes Geld
auch die rechtsprechung ist dort anderster du darfs villes hir nicht machen
hart kann man auch hir trainieren die tricks die man lernt kosten geld also sollte man soviel schon können um durchzublicken sonst lernste nur laden waffe ziehen usw.

thaikido
20-04-2004, 13:48
Guten Tag!

Die israelische Personenschutzausbildung richten sich nach Allem was ich gesehen und gehört habe, nicht nach deutschen Rechtsmassstäben.
Nur unter Einhaltung des Gesetzes kann ein Personenschützer agieren ohne selbst zum Täter zu werden.
Daher ist es unabdingbar eine Personenschutzausbildung in Deutschland zu absolvieren oder zumindest sich profunde Kenntnisse der deutschen Rechts anzueignen welches bei der Ausübung des Berufs als Personenschützers von nöten sind.
Und das sind nicht wenige.

StGB(Nothilfe, Notwehr, Strafttatbeständewie Körperverletzung etc.)
BGB(Vertragsrecht etc.)
Öff. Recht(Bewachverordnung)(34a Gewerbeordnung)(Waffenrecht),
selbst das GG sollte eingängig studiert werden.
Diese Liste ist nicht einmal abschliessend.
Wer nach deutschen Recht im Ausland agiert hat selten schlechte Erfahrungen damit gemacht. Ich möchte aber nicht wissen wie schnell man im Gefängnis sitzt, wenn man Massstäbe aus dem Nahen Osten in Deutschland ansetzt.

Wer einfach nur eine harte Ausbildung im paramilitärischen Stil machen will und sich nicht um Deeskalation, Recht und Gesetz etc. schert ist natürlich bei Lehrgängen, wie sie auch in Osteuropa angeboten werden gut aufgehoben.
Der sollte aber nicht dem Irrglauben erliegen, von deutschen Behörden und Sicherheitsorgenen ernst genommen zu werden.

Egal wo Sie Ihre Ausbildung machen, informieren Sie sich vorher genau über Ausbildungsinhalte und Dozenten.
Wenn Sie den Beruf der P-Schützers ergreifen wollen erkundigen Sie sich auch über die Arbeitsmarktsituation und Ihre realistischen Chancen am Markt.
Viele die eine P-Schutz- Ausbildung gemacht haben enden als Wachmann oder Türsteher, was auch nicht verurteilenswerte Jobs sind, aber sicher nicht das was Sie machen wollen.

Viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüssen

Thaikido

Harrington
20-04-2004, 14:31
Zu Thaikidos Kommentar,dem ich vorbehaltlos zustimmen kann,sollte man noch ergänzend erwähnen,dass die Zahl der vom Arbeitsamt subventionierten P-Schützern die Anzahl der Aufträge im reinen P-Schutz bei weitem(1:100?)überschreitet...

Wie gesagt,Türsteher oder Wachmann... ;)

Duke
20-04-2004, 14:57
Muss meinem Vorschreibern im großen und ganzen recht geben.


Im Umland von Berlin ist eine gute Schule.
Falls Interesse such ich die Adresse mal raus.

Cruz
20-04-2004, 15:08
ist natürlich bei Lehrgängen, wie sie auch in Osteuropa angeboten werden gut aufgehoben....



Das würde mich jetzt mal ein wenig genauer interessieren. Mach doch ein konkretes Beispiel dazu oder poste einen Link.

Gruss und Danke

Cruz

Duke
20-04-2004, 19:23
Die Quote ist geringer wenn ich den reinen Personenschutz und nicht den Begleitschutz nehme.


Da ich seit 18 Jahren dabei bin, habe ich sehr sehr viele Sicherheitsmitarbeiter kennen gelernt, die meisten scheitern schon an der LKA Überprüfung für den Waffenschein.


Durch Großveranstaltungen habe ich viele kennen gelernt die den weg gehen wollten. Aber meist scheiterte es schon beim Wissen wenn ich fragen oder kleine hinweise gab die zu erfüllen wären.

HNAHNA
21-04-2004, 15:38
Wäre nett wenn einer nochmal ein paar Info-Seiten angeben könnte. Danke!

MfG HNAHNA

thaikido
23-04-2004, 14:20
Das würde mich jetzt mal ein wenig genauer interessieren. Mach doch ein konkretes Beispiel dazu oder poste einen Link.

http://www.wcra.co.yu/

In Serbien.

Gruss Thaikido

Duke
27-04-2004, 20:29
International Bodyguard Tactical School
euracom VIP protection gmbh
Niederlassung Berlin
+49 (0)30 22 48 85 77

Duke
27-04-2004, 20:34
Bodyguard Practical Trainings
Head Office
8 Natan Alterman
St. Herzeliya 46364
Israel

972 9 95 00 962 ( Vorwahl von Israel habe ich nicht )
Die internet addi stimmt auch nicht mehre was ich hier habe

Die erste ist besser aus Berlin.

thaikido
30-04-2004, 09:49
Habe die Links raus genommen denn das soll keine Werbung sein, sondern nur ein Hinweis das man auch in Deutschland das fachliche Handwerkszeug erwerben kann. Wer die Links haben möchte kann mich anmailen. Vielleicht gibt der Admin/Moderator Sie auch frei. Dann werde ich die Links posten.

Personenschutz Nahkampftraining, Evakuierung, Deeskalationstraining etc.

Komplexe private Personenschutzausbildung in Deutschland

Gruss

Thaikido

kaliber44
10-04-2005, 19:11
hallo :) ,
ich habe im Net gelesen das man die Ausbildung zum Security oder Security Manager selbst bezahlen muss. Ich denke mal das ist Privat. Gibt es denn auch Firmen, die Ausbilden lassen, und die die Kosten übernehmen?

PS: Ich danke für jede Antwort

MeenzerBub
11-04-2005, 09:41
[QUOTE=Duke]Da ich seit 18 Jahren dabei bin, habe ich sehr sehr viele Sicherheitsmitarbeiter kennen gelernt, die meisten scheitern schon an der LKA Überprüfung für den Waffenschein.QUOTE]

Wird ein Waffenschein bei euch vom LKA überprüft????
Also bei uns, und ich dachte das wäre bundeseinheitlich, wird so ein Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde bearbeitet und die nimmt dann Einsicht im Bundeszentralregister (Vorstrafen) und setzt sich mit der für den Antragsteller zuständigen Polizeibehörde in Verbindung ob dort aktuell eine Ermittlung gegen ihn vorliegt.
Das LKA hat damit bei uns überhaupt nichts zu tun.

Zudem wüsste ich ganz gerne warum du immer so auf den Begriffen "Begleitschutz" und "Personenschutz" rumreitest und diese so scharf voneinander trennst. Mir ist absolut keine Vorschrift, Empfehlung, Ausbildungsunterlage oder Einsatzlehre bekannt in der explizit eine solche Begriffstrennung oder Erläuterung zu finden ist. Könntest du mir eine Quelle nennen?

Versteh mich nicht falsch, deine Posts lassen darauf schliessen das du tatsächlich schon einiges an Erfahrung in diesem Bereich gesammelt hast.
Aber in der "Szene" tummeln sich soooooo viele Bodyguards die von der eigentlichen Materie null Ahnung haben und nur so mit Fachbegriffen um sich schmeissen. Gerade in einer Verbindung Türsteher-Bodyguard ;-)

Aber zum Thema: Mit dem israelischen Lehrgang kannste ganz toll bei deinen Freunden angeben, sonst nichts. Die tollen Berichte im Fernsehen, bei denen aus dem fahrenden Auto geschossen wird und man mit ner Uzi rumlaufen darf sind echt toll, doch total unpraktikabel.

Harrington
11-04-2005, 10:56
[QUOTE=Duke]Da ich seit 18 Jahren dabei bin, habe ich sehr sehr viele Sicherheitsmitarbeiter kennen gelernt, die meisten scheitern schon an der LKA Überprüfung für den Waffenschein.QUOTE]

Wird ein Waffenschein bei euch vom LKA überprüft????
Also bei uns, und ich dachte das wäre bundeseinheitlich, wird so ein Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde bearbeitet und die nimmt dann Einsicht im Bundeszentralregister (Vorstrafen) und setzt sich mit der für den Antragsteller zuständigen Polizeibehörde in Verbindung ob dort aktuell eine Ermittlung gegen ihn vorliegt.
Das LKA hat damit bei uns überhaupt nichts zu tun.
.

Meint ihr den Waffenschein oder eher die Besitzkarte ? :confused:

Auch im P-Schutz haste doch nur die Besitzkarte wenn du selbstständig bist oder den über die Firma, ähnlich wie bei den Geldtransportburschen..Dann musst du jeden Einsatz anmelden ( Polizei ).

Den Waffenschein bekommste doch gar nicht als Privatperson, ob du P-Schutz machst oder nicht..Keine gefährdete Person, Jäger, oder Justizbediensteter wie Polizist und ähnliches....LKA hat damit nichts zu tun, wie du schon sagtest,aber du musst das große Behördenführungszeugnis beantragen, da steht dann ja alles drin.. ;)

Duke
11-04-2005, 11:00
Meint ihr den Waffenschein oder eher die Besitzkarte ? :confused:

Auch im P-Schutz haste doch nur die Besitzkarte wenn du selbstständig bist oder den über die Firma, ähnlich wie bei den Geldtransportburschen..Dann musst du jeden Einsatz anmelden ( Polizei ).

Den Waffenschein bekommste doch gar nicht als Privatperson, ob du P-Schutz machst oder nicht..Keine gefährdete Person, Jäger, oder Justizbediensteter wie Polizist und ähnliches....LKA hat damit nichts zu tun, wie du schon sagtest,aber du musst das große Behördenführungszeugnis beantragen, da steht dann ja alles drin.. ;)




Sorry habe das jetzt erst gesehen . Beim P Schutz habe ich ein Waffenschein der mir von der Zuständige behörde Das LKA geprüft wurde. Eine Notwendigkeit muss vorliegen durch meine Kundschaft ist das der Fall.

Duke
11-04-2005, 11:06
[QUOTE=Duke]Da ich seit 18 Jahren dabei bin, habe ich sehr sehr viele Sicherheitsmitarbeiter kennen gelernt, die meisten scheitern schon an der LKA Überprüfung für den Waffenschein.QUOTE]

Wird ein Waffenschein bei euch vom LKA überprüft????
Also bei uns, und ich dachte das wäre bundeseinheitlich, wird so ein Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde bearbeitet und die nimmt dann Einsicht im Bundeszentralregister (Vorstrafen) und setzt sich mit der für den Antragsteller zuständigen Polizeibehörde in Verbindung ob dort aktuell eine Ermittlung gegen ihn vorliegt.
Das LKA hat damit bei uns überhaupt nichts zu tun.

Zudem wüsste ich ganz gerne warum du immer so auf den Begriffen "Begleitschutz" und "Personenschutz" rumreitest und diese so scharf voneinander trennst. Mir ist absolut keine Vorschrift, Empfehlung, Ausbildungsunterlage oder Einsatzlehre bekannt in der explizit eine solche Begriffstrennung oder Erläuterung zu finden ist. Könntest du mir eine Quelle nennen?

Versteh mich nicht falsch, deine Posts lassen darauf schliessen das du tatsächlich schon einiges an Erfahrung in diesem Bereich gesammelt hast.
Aber in der "Szene" tummeln sich soooooo viele Bodyguards die von der eigentlichen Materie null Ahnung haben und nur so mit Fachbegriffen um sich schmeissen. Gerade in einer Verbindung Türsteher-Bodyguard ;-)

Aber zum Thema: Mit dem israelischen Lehrgang kannste ganz toll bei deinen Freunden angeben, sonst nichts. Die tollen Berichte im Fernsehen, bei denen aus dem fahrenden Auto geschossen wird und man mit ner Uzi rumlaufen darf sind echt toll, doch total unpraktikabel.


Sorry muss das hier überelesen haben

1. Jeder Waffenschein wird durch / über das LKA geprüft und ist auch die Aushändigende stelle.

2. Allein die Ordnungsbehörde reicht NICHT aus.

3. Man unterscheidet Begleitschutz ohne Waffe / Waffenschein

4. Und Personschutz bewaffnet.

4.1. Allein wen Kollegen anrufen und fragen kannst du mit machen beom P
Schutz dann weiß ich das die Waffe binden ist und das mein Stundenlohn höher ausfällt als das wenn
mir gesagt wir es geht um SP xy und da wird Begleitschutz getätigt

5. Des weiteren Personschützer / Leibwächter in Deutschland mögen hier zulande denn Anglezismus
mit "Bodyguard" nicht da in dem falle es schon eher unter eine Beleiddigung fällt und ein Bessere
Türsteher wie du schon sagtest sich so nennt. Und dieser welche sicherlich kein Waffenschein besitz
Aber vieleicht eine Waffe

6. Falls man intresse hat im Ausland zu arbeiten dann ist dieser Kurs meiner meinung nach ein kleiner
kennenlern Kurs . Aber ein Überleben würde ich danach nicht garantieren. Es gab vor ca. 2 bis 3
Monaten in der Zeitund " Die Zeit " ein Artikel über P Schützer aus Deutschland im Irak. Ein
ehemaliger SAS Soldat fuhr mit 2 ( Jetzt schreibe ich es mal ) Bodyguards in einem Konvoi. Die
beiden Herren sassen nun friedlich auf der Rückband . Wie der Brite nun schon aus dem Wagen
gesprungen war und das Feuer eröfnete. Es war ein Hinterhalt und das einzigste was die beiden
Frischlinge machten war schreiend überfordert auf der Rückbank zu strampeln.
Dem Briten war damit NICHT geholfen und den anderen beiden Herren wie man lesen kann auch
nicht. Ich würde nicht in den Irak gehen, und da scheiss ich auf 1500 $ pro tag.

Ich habe mir ein Satz zu Leitspruch gemacht

" Das Geld was ich verdiene, möchte ich noch ausgeben"

Man bekommt einige Angebote auch hier in Deutschland die man meiner meinung nach nicht
machen sollte.

Gruss

MeenzerBub
11-04-2005, 12:10
1. Jeder Waffenschein wird durch / über das LKA geprüft und ist auch die Aushändigende stelle.

2. Allein die Ordnungsbehörde reicht NICHT aus.
Sorry, dann läuft das bei uns anders. Das LKA hat definitiv nichts mit dem Waffenschein zu tun. Die entscheidet höchstens über die Gefährdungsstufe der mutmasslichen Schutzperson.
Zu dieser Kenntnis komme ich, da ich über 3 Jahre einen Waffenschein (Nein keine Besitzkarte) besessen habe der mich jedoch ausschließlich berechtigte die Waffe zu führen während der tatsächlichen Ausübung des Personenschutzes.




3. Man unterscheidet Begleitschutz ohne Waffe / Waffenschein

4. Und Personschutz bewaffnet.
Wer ist "man" und wo genau steht das?




4.1. Allein wen Kollegen anrufen und fragen kannst du mit machen beom P
Schutz dann weiß ich das die Waffe binden ist und das mein Stundenlohn höher ausfällt als das wenn
mir gesagt wir es geht um SP xy und da wird Begleitschutz getätigt .
Den Satz versteh ich leider nicht ganz.




5. Des weiteren Personschützer / Leibwächter in Deutschland mögen hier zulande denn Anglezismus
mit "Bodyguard" nicht da in dem falle es schon eher unter eine Beleiddigung fällt und ein Bessere
Türsteher wie du schon sagtest sich so nennt. Und dieser welche sicherlich kein Waffenschein besitz
Aber vieleicht eine Waffe.

Das mag sein, jedoch liegt das wohl an den meisten selbsternannten Bodyguards selbst. Ich für meinen Teil habe es immer vermieden weder mich als Bodyguard noch als Personenschützer zu bezeichnen. Übrigens es heisst Anglizismus.

Harrington
11-04-2005, 12:10
Sorry habe das jetzt erst gesehen . Beim P Schutz habe ich ein Waffenschein der mir von der Zuständige behörde Das LKA geprüft wurde. Eine Notwendigkeit muss vorliegen durch meine Kundschaft ist das der Fall.

Die Notwendigkeit liegt bei uns als Firma und vielen Kollegen auch vor, die haben aber nur ne erweiterte Waffenbesitzkarte..

Bist du denn ständig im P-Schutz tätig so dass diese Notwendigkeit vorliegt ? Oder das ganze lieber per PN ?

MeenzerBub
11-04-2005, 12:17
Oder das ganze lieber per PN ?


Nee nee das interessiert mich auch! :D

Deine Variante mit der erweiterten Waffenbesitzkarte ist die häufigere Variante. Grosse Firmen jedoch (keine Sicherheitsfirmen) wie z.B. Daimler Chrysler, Siemens oder Deutsche Bank bekommen eine Genehmigung für einen Waffenschein um ihre Vorstandsmitglieder schützen zu können.

Harrington
11-04-2005, 12:23
Nee nee das interessiert mich auch! :D

Deine Variante mit der erweiterten Waffenbesitzkarte ist die häufigere Variante. Grosse Firmen jedoch (keine Sicherheitsfirmen) wie z.B. Daimler Chrysler, Siemens oder Deutsche Bank bekommen eine Genehmigung für einen Waffenschein um ihre Vorstandsmitglieder schützen zu können.

Eben,genauso kenne ich das auch.. Unverschämtheit sowas...Das geht dann aber in den Politikbereich rein... ;)

Duke
11-04-2005, 12:25
Sorry, dann läuft das bei uns anders. Das LKA hat definitiv nichts mit dem Waffenschein zu tun. Die entscheidet höchstens über die Gefährdungsstufe der mutmasslichen Schutzperson.
Zu dieser Kenntnis komme ich, da ich über 3 Jahre einen Waffenschein (Nein keine Besitzkarte) besessen habe der mich jedoch ausschließlich berechtigte die Waffe zu führen während der tatsächlichen Ausübung des Personenschutzes.



Wer ist "man" und wo genau steht das?



Den Satz versteh ich leider nicht ganz.




Das mag sein, jedoch liegt das wohl an den meisten selbsternannten Bodyguards selbst. Ich für meinen Teil habe es immer vermieden weder mich als Bodyguard noch als Personenschützer zu bezeichnen. Übrigens es heisst Anglizismus.


Welches Bundesland hast du den Waffenschein gehabt? Mein Bekannter ist soweit das er so gar in das Bundesland umzihen würde. Seit Erfurt ist das sehr sehr schwierig geworden .

Welche gefährdungsstuffe von der Behörde? da gibt es doch nur ob ja oder ob nein

Stufen gibt es bei der gefährdung und betreff preise.

Man sind die Leute die da mit zu tun haben und das sind bei mir Kollegen von Hamburg München Wuppertal Dortmund Stuttgart Münster

Ein Komandoführer aus der Wirtschaft


Den Satz den du nicht verstehst das das bezieht sich auf den Stundenlohn ich muss nicht drei mal nach fragen um zu wissen um was es dann geht .

Duke
11-04-2005, 12:34
Die Notwendigkeit liegt bei uns als Firma und vielen Kollegen auch vor, die haben aber nur ne erweiterte Waffenbesitzkarte..

Bist du denn ständig im P-Schutz tätig so dass diese Notwendigkeit vorliegt ? Oder das ganze lieber per PN ?


Eine erweiterte Waffenbesitzkarte ? das kenne ich wiederum nicht.

Na per PN ?!?!?!?

Da ich keine werbung hier mache habe ich kein problem damit.

Ja ich bin ständig im P-Schutz und zum teil auch im Begleitschutz tätig
Mein Waffenschein ist Blanko , Das heist bei mir steht keine Person drin die ich betreuen darf und ich setzte das LKA auch nur in kentniss.
( Hat mich viel Geld gekostet Betreff Anwalt)
Diese angelegenheit kommt dieses jahr wieder zur prüfung durch das LKA .
Der Waffenschein seit Erfurt sieht so aus das eben die Kundschaft im Schein vermerkt ist.

Das mit den Grossenfirmen das sind Komandos und allein die Bundesregierung hat intresse daran das diese Leute auch einen schutz bekommen.

Die Albrecht Brüder haben auch Leute vom BKA an der Seite und eben auch Private
Auch die Telekom , Siemens usw. usw . usw aber daran zukommen das ist dann schon etwas schwerer

Diese Firmen rekrutieren ihr personal aus beständen des SEK oder sogar GSG 9 und wenn man statt ein Appel und ein Ei ein Monatslohn bekommt was der der sache angemessen ist dann wechseln diese auch recht schnell in diesen Bereich rüber.

Duke
11-04-2005, 12:46
Aus welche Bundesländer kommt ihr???

Gruss und danke

Duke
11-04-2005, 12:50
Eben,genauso kenne ich das auch.. Unverschämtheit sowas...Das geht dann aber in den Politikbereich rein... ;)


Da gibt nooooooch gaaaaaanz andere nette geschichten ;) :ups: :confused: mit dieser tatsache :cool: :rolleyes:

Harrington
11-04-2005, 12:59
Eine erweiterte Waffenbesitzkarte ? das kenne ich wiederum nicht.

Na per PN ?!?!?!?

Da ich keine werbung hier mache habe ich kein problem damit.

Ja ich bin ständig im P-Schutz und zum teil auch im Begleitschutz tätig
Mein Waffenschein ist Blanko , Das heist bei mir steht keine Person drin die ich betreuen darf und ich setzte das LKA auch nur in kentniss.
( Hat mich viel Geld gekostet Betreff Anwalt)
Diese angelegenheit kommt dieses jahr wieder zur prüfung durch das LKA .
Der Waffenschein seit Erfurt sieht so aus das eben die Kundschaft im Schein vermerkt ist.

Das mit den Grossenfirmen das sind Komandos und allein die Bundesregierung hat intresse daran das diese Leute auch einen schutz bekommen.

Die Albrecht Brüder haben auch Leute vom BKA an der Seite und eben auch Private
Auch die Telekom , Siemens usw. usw . usw aber daran zukommen das ist dann schon etwas schwerer

Diese Firmen rekrutieren ihr personal aus beständen des SEK oder sogar GSG 9 und wenn man statt ein Appel und ein Ei ein Monatslohn bekommt was der der sache angemessen ist dann wechseln diese auch recht schnell in diesen Bereich rüber.

Erweitert auf P-Schutz und bewaffneten Begleitschutz,ähnlich wie "gemeine" Geldtransportfahrer.Wobei das Führen der Waffe aber immer in den jeweiligen Polizeiwachen der Städte gemeldet werden muss ,in denen ich mit meiner Schutzperson unterwegs bin,so kenne ich das.

Ich kenne auch ein paar Leute die nen Blankoschein ohne Beschränkungen haben, dies aber meiner Meinung nach aber nur, weil die gute Connects hatten,sonst gibt es das nicht..Übrigens alle aus Rheinland Pfalz, Herr Meenzer Bub.. ;) aber das die Schutzpersonen im Schein eingetragen werden höre ich zum ersten Mal,wahrscheinlich wirklich alles Ländermässig verschieden.

Das mit den Firmen und Konzernen stimmt,( meinte ich ja mit Politik..) geht sogar inzwischen bei einigen auch dahin,dass sie ihre eigenen Komandos intern ausbilden lassen..

MeenzerBub
11-04-2005, 13:14
Ja ich bin ständig im P-Schutz und zum teil auch im Begleitschutz tätig
Mein Waffenschein ist Blanko , Das heist bei mir steht keine Person drin die ich betreuen darf und ich setzte das LKA auch nur in kentniss.
( Hat mich viel Geld gekostet Betreff Anwalt)
Diese angelegenheit kommt dieses jahr wieder zur prüfung durch das LKA .


Also dann bist du wohl echt ne absolute Ausnahme. Eine solche Regelung gibt es bei uns nicht (Rheinland Pfalz und Hessen). Meinen Waffenschein hatte ich übrigens in Hessen. Blankowaffenscheine gibt es da nicht. Immer mit Eintrag zu welchem Zweck das Führen der Waffe gestattet ist. Deine Regelung bedeutet ja im Umkehrschluss das du deine Waffe tagtäglich tragen dürftest, nur mit der Auflage das du es beim LKA anmeldest. Wie kontrolliert das dann ein Polizist vor Ort?? Der muss dann erst beim LKA anrufen und nachfragen ob du es angemeldet hast oder er geht immer davon aus das alles seine Richtigkeit hat???
Das funktioniert bei uns auf gar keinen Fall!!!

Ferner kann ich dir sagen das es keineswegs viele SEK´ler im Bereich der Privaten Wirtschaft gibt, die sind eher die Ausnahme. Bei der Familie Quandt gibt es 2 GSG 9er und bei allen grossen Wirtschaftsunternehmen sind meist stinknormale Expolizisten oder Ex-Feldjäger. Eben staatlich ausgebildetes Personal.

Was mich aber sehr betroffen macht ist das du keine Gefährdungsstufen kennst.

MeenzerBub
11-04-2005, 13:34
Vorsicht, kleine Weiterbildung!

Prinzipiell unterscheiden die Fachleute drei Gefährdungsstufen:

Stufe 1: Die Schutzperson ist erheblich gefährdet, mit einem
Anschlag ist zu rechnen

Stufe 2: Die Schutzperson ist gefährdet, ein Anschlag ist nicht
auszuschließen

Stufe 3: Eine Gefährdung ist nicht auszuschließen

Das LKA legt diese nach einer Gefährdungsanalyse fest und vergibt sog. Schutzmassnahmen von denen es wiederum 6 Stück gibt. Diese führen dann entweder die Polizeibehörden selbst durch oder geben diese als Empfehlung an die Privaten weiter.

MeenzerBub
11-04-2005, 13:39
Man sind die Leute die da mit zu tun haben und das sind bei mir Kollegen von Hamburg München Wuppertal Dortmund Stuttgart Münster
Ein Komandoführer aus der Wirtschaft
.

Dann solltest du eher "wir verwenden diesen Begriff so und so" verwenden.
Man hört sich sonst sehr nach einer Allgemeinheit an.

Duke
11-04-2005, 17:35
Also dann bist du wohl echt ne absolute Ausnahme. Eine solche Regelung gibt es bei uns nicht (Rheinland Pfalz und Hessen). Meinen Waffenschein hatte ich übrigens in Hessen. Blankowaffenscheine gibt es da nicht. Immer mit Eintrag zu welchem Zweck das Führen der Waffe gestattet ist. Deine Regelung bedeutet ja im Umkehrschluss das du deine Waffe tagtäglich tragen dürftest, nur mit der Auflage das du es beim LKA anmeldest. Wie kontrolliert das dann ein Polizist vor Ort?? Der muss dann erst beim LKA anrufen und nachfragen ob du es angemeldet hast oder er geht immer davon aus das alles seine Richtigkeit hat???
Das funktioniert bei uns auf gar keinen Fall!!!

Ferner kann ich dir sagen das es keineswegs viele SEK´ler im Bereich der Privaten Wirtschaft gibt, die sind eher die Ausnahme. Bei der Familie Quandt gibt es 2 GSG 9er und bei allen grossen Wirtschaftsunternehmen sind meist stinknormale Expolizisten oder Ex-Feldjäger. Eben staatlich ausgebildetes Personal.
Was mich aber sehr betroffen macht ist das du keine Gefährdungsstufen kennst.

Mit der Ausnahme ist richtig .

Hatte gerade noch mit einem Kollegen gesprochen der mal in Hessen gearbeitet hatte . Da ging das ziemlich ohne probleme. Bin doch etwas verwundert über diese Grossen unterschiede.

Mir ist Bundesweit schon oft aufgefallen das die Vorschriften beim BGS von Bundesland zu Bundesland sehr sehr unterschiedlich ist. Aber das die Ausstellenden Behörden da auch so unterschiedlich arbeiten . Das wundert mich nun sehr.

Expolizisten meines wissen nicht am Mann, Sicherlich sind diese Sicherheitsberater bei diversen Firmen da gebe ich dir recht , aber diese arbeiten nicht mehr am Mann . Da leisten sich Konzerne aktivere meines wissens.Pauschal denke ich mal ist das auch nicht zusagen.
Ich kenne von 3 Großkonzernen die Strucktur und da sind es SEK und GSG Leute.

Sicherlich kenne ich eine gefahrenstufe aber nicht wie du behauptest vom LKA.Das LKA HIER stuft ein ob JA oder NEIN. Dauer HIER 2 bis 4 Wochen ( !!! ) Da kommt der Satz DAS LKA PRÜFT !

Ich hatte auch schon ein "FAST Kunden" betreff Erpressung.
LKA am Schreibtisch meinte zu mir NEIN der braucht kein Schutz.
SP hatte aber ein Observationsteam für 4 Stunden am Hacken.
Stellungname des LKA´s . Keine.


********************
Prinzipiell unterscheiden die Fachleute drei Gefährdungsstufen .
********************
Das LKA wird das Intern entscheiden.Und mir sicherlich nicht mitteilen.

Nach den Stufen richtet sich meine Stundenlohn.


*********************************
Das LKA legt diese nach einer Gefährdungsanalyse fest und vergibt sog. Schutzmassnahmen von denen es wiederum 6 Stück gibt. Diese führen dann entweder die Polizeibehörden selbst durch oder geben diese als Empfehlung an die Privaten weiter.
********************************

Das ist hier nicht der Fall.

Privatperson MUSS mit einer Gefähdungrechnen. (War eine Aussage des LKA´s im Laufenden verfahren bei mir.)

Es ging um einen Wohlhabenden Kunden , es wurde im Dritten Stock versucht einzubrechen .SP war zuhause. Einstiegsversuch über den Balkon ( SP war zuhause und das ganze Haus war Leer ) also warum gerade die Wohnung wo Licht brennt?
LKA ist da andere Meinung . Das ist Normal.
Na ja .


Man sind die Leute die da mit zu tun haben und das sind bei mir Kollegen von Hamburg München Wuppertal Dortmund Stuttgart Münster
Ein Komandoführer aus der Wirtschaft .

****************************
Dann solltest du eher "wir verwenden diesen Begriff so und so" verwenden.
Man hört sich sonst sehr nach einer Allgemeinheit an.
****************************
Ich denke das wenn man über das Ganze Bundesgebiet benutz schon sagen kann Allgemein. Dann bist du einer der wenigen ehemaligen Waffenträger die das nicht kennen und auch nicht unterscheiden.Das wundert mich wiederum sehr .Auch meine Ausbilder trennen diese begriffe sehr genau. Was meiner meinung nach richtig ist



Wie ich hier aber merke scheint es Gewaltige unterschiede im Bundesgebiet zugeben Betreff des Waffenschein´s.


Gruss

MeenzerBub
11-04-2005, 18:05
Sicherlich kenne ich eine gefahrenstufe aber nicht wie du behauptest vom LKA.Das LKA HIER stuft ein ob JA oder NEIN. Dauer HIER 2 bis 4 Wochen ( !!! ) Da kommt der Satz DAS LKA PRÜFT !
Gruss

Schutzmaßnahmen werden gemäß der bundesweit gültigen Polizeidienstvorschrift "Personen- und Objektschutz" durch Beamte der Polizei des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt. Das Landeskriminalamt erstellt regelmäßig zu Personen Gefährdungsanalysen, welche die jeweilige Sicherheitslage und potentielle Gefährdungsmomente berücksichtigen. Auf Grundlage dieser Gefährdungsanalysen legt allein das jeweilige Staatsministerium des Innern die Gefährdungsstufen und die durchzuführenden Schutzmaßnahmen fest.



Ich denke das wenn man über das Ganze Bundesgebiet benutz schon sagen kann Allgemein. Dann bist du einer der wenigen ehemaligen Waffenträger die das nicht kennen und auch nicht unterscheiden.Das wundert mich wiederum sehr .Auch meine Ausbilder trennen diese begriffe sehr genau. Was meiner meinung nach richtig ist

In meiner 10jährigen Tätigkeit als Personenschützer ist mir noch nie eine explizite Unterscheidung der 2 genannten Begriffe untergekommen. In meinem engsten Bekanntenkreis in dem sich private wie auch staatliche "Bodyguards" befinden (u.a. Schutzkommando Innenminister) kennt diese Unterscheidung auch niemand. Also könnten wir uns schon darauf einigen das diese Trennung eben nicht festgelegt ist und anscheinend nur von einigen benutzt wird.

MeenzerBub
11-04-2005, 18:14
Privatperson MUSS mit einer Gefähdungrechnen. (War eine Aussage des LKA´s im Laufenden verfahren bei mir.)

Es ging um einen Wohlhabenden Kunden , es wurde im Dritten Stock versucht einzubrechen .SP war zuhause. Einstiegsversuch über den Balkon ( SP war zuhause und das ganze Haus war Leer ) also warum gerade die Wohnung wo Licht brennt?
LKA ist da andere Meinung . Das ist Normal.
Na ja .

Verstehe ich leider nicht ganz. Wolltest du ihn daraufhin beschützen mit Waffe? Oder wollte er ne Knarre (mit Schein) haben?

Also die ganzen Fälle die du beschreibst sind bei uns überhaupt nicht drin. Da würd sich das LKA kaputt lachen wenn einer mit so ner Geschichte ankommen würde. Welches Bundesland ist das nochmal? Vielleicht sollte ich umziehen? :D

Duke
11-04-2005, 18:27
Schutzmaßnahmen werden gemäß der bundesweit gültigen Polizeidienstvorschrift "Personen- und Objektschutz" durch Beamte der Polizei des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt. Das Landeskriminalamt erstellt regelmäßig zu Personen Gefährdungsanalysen, welche die jeweilige Sicherheitslage und potentielle Gefährdungsmomente berücksichtigen. Auf Grundlage dieser Gefährdungsanalysen legt allein das jeweilige Staatsministerium des Innern die Gefährdungsstufen und die durchzuführenden Schutzmaßnahmen fest.




In meiner 10jährigen Tätigkeit als Personenschützer ist mir noch nie eine explizite Unterscheidung der 2 genannten Begriffe untergekommen. In meinem engsten Bekanntenkreis in dem sich private wie auch staatliche "Bodyguards" befinden (u.a. Schutzkommando Innenminister) kennt diese Unterscheidung auch niemand. Also könnten wir uns schon darauf einigen das diese Trennung eben nicht festgelegt ist und anscheinend nur von einigen benutzt wird.


Zu erstens da bist du aber dann wirklich auf dem falschen dampfer.

Zu zweitens sieht es nicht wesentlich anders aus.

Nach deiner letzten beschreibung würde es mich nicht wundern wenn wir 2 bis 3 gleiche bekannte hatten.

War dein Bekannter bei der ITB VIP Veranstaltung im Einsatz bei dem Komando des Innenministers?

Zu dem letzten Beitrag von dir du kennst nicht denn ganzen umfang der Angelegenheit.

Eine Frage bis du nun 3 Jahre P-Schützer gewesen oder 10 Jahre?
Da sind deine aussagen unterschiedlich.

MeenzerBub
11-04-2005, 18:30
Eine Frage bis du nun 3 Jahre P-Schützer gewesen oder 10 Jahre?
Da sind deine aussagen unterschiedlich.
Das ist schnell geklärt ;-) Ich schrieb das ich 3 Jahre einen privaten Waffenschein hatte und PS damit ausgeübt habe. Die 7 Jahre zuvor war das ganze dann staatlich und da braucht man keinen Waffenschein!! :D

Duke
11-04-2005, 18:35
NA dann haben wir ja das wichtigste geklärt ;)

MeenzerBub
11-04-2005, 18:38
Zu erstens da bist du aber dann wirklich auf dem falschen dampfer.

Falscher Dampfer?? Die PDF (Polizeidienstvorschrift) ist ein falscher Dampfer?? :confused:



Zu zweitens sieht es nicht wesentlich anders aus.

Gut dann müsste mein komplettes Umfeld völlig Fachfremd sein und was noch erschwerend hinzu kommt ist das diese Begriffsbestimmung eben nirgends festgehalten wurde. Ausser du kannst mir ne Quelle nennen (keine privaten Notizen irgendwelcher Ausbilder) dann nehme ich sofort deine Meinung an. Versprochen!!!!

Zu dem letzten Beitrag von dir du kennst nicht denn ganzen umfang der Angelegenheit.

Stimmt. Aber du hast es gepostet also kann ich ja nix dafür. Gib mir mehr Info dann brauch ich nicht fragen. :cool:

MeenzerBub
11-04-2005, 18:40
Und bevor wir uns hier falsch verstehen, ich frag nur so intensiv weil es mich tatsächlich interessiert. Das du Ahnung vom Geschäft hast ist mir schon klar, ich kann mir eben halt nur ein paar Sachen einfach nicht vorstellen weil das in meinem Bundesland einfach nicht möglich ist. Ein absolutes NO-GO.

Duke
11-04-2005, 18:42
Gut dann müsste mein komplettes Umfeld völlig Fachfremd sein und was noch erschwerend hinzu kommt ist das diese Begriffsbestimmung eben nirgends festgehalten wurde. Ausser du kannst mir ne Quelle nennen (keine privaten Notizen irgendwelcher Ausbilder) dann nehme ich sofort deine Meinung an. Versprochen!!!!

Stimmt. Aber du hast es gepostet also kann ich ja nix dafür. Gib mir mehr Info dann brauch ich nicht fragen.

Richtig das ist nun mein Fehler.

Nun mal eine Frage? Gibt es eine einzige gleiche Vorschrift bundesweit wie BGS Beamte auf dem Flughafen mit Waffenträger verfahren sollen???

Duke
11-04-2005, 19:10
Und bevor wir uns hier falsch verstehen, ich frag nur so intensiv weil es mich tatsächlich interessiert. Das du Ahnung vom Geschäft hast ist mir schon klar, ich kann mir eben halt nur ein paar Sachen einfach nicht vorstellen weil das in meinem Bundesland einfach nicht möglich ist. Ein absolutes NO-GO.

Denke nicht das wir uns falsch verstehen. Ich bin auch froh das du anscheint ein staatlicher bist oder warst und da habe ich nun auch ein paar fragen. Und da gibt es ein paar sachen die kannst du dir sicherlich auch nicht vorstellen .Da habe ich bis heute ein paar viele Fragezeichen im Augen.
Das hier anscheinend so viel unterschiede sind bundesweit das verstehe ich selber nicht. Aber dazu später manche sachen hätte ich auch nicht geglaubt das war noch etwas früher.

MeenzerBub
12-04-2005, 15:12
Nun mal eine Frage? Gibt es eine einzige gleiche Vorschrift bundesweit wie BGS Beamte auf dem Flughafen mit Waffenträger verfahren sollen???

Das ist ne gute Frage. Und als Antwort kann ich nur sagen: Ich weiß es nicht. Da müsste man mal einen BGS´ler fragen der sich in die dort gültige PDV einliest. Ich kann dir aber erzählen wie das bei uns eigentlich immer gelaufen ist.
1. Anmeldung bei der Sicherheitsleitstelle Flughafen wann wir kommen und mit welcher Bewaffnung. Bitte um Weitergabe an den BGS. Verbindungsperson/Ansprechpartner nennen lassen.
2. Anreise zum Flughafen mit Waffe, Waffenschein und vollständigen Ausweispapieren.
3.Entweder direkt zum Check-In Schalter und dort BGS informieren lassen oder zuerst zum BGS und und dann mit denen zum Check-In.
4.Der Pilot wird informiert. Der Pilot entscheidet wie es mit der Waffe weitergeht. Es standen immer 3 Möglichkeiten zur Auswahl. a)Die Waffe kommt in eine rote Tasche und wird mit dem Gepäck aufgegeben. b)Die Waffe kommt in ne rote Tasche und der Pilot nimmt sie mit ins Cockpit. c)Dem Pilot ist es egal und die Waffe kommt mit in die Kabine.
Das ist eine Regelung zu der damaligen Zeit gewesen die sich heute mit Sicherheit geändert hat. Dazu kann ich im Moment leider nichts sagen.

Mit dieser Vorgehensweise hatten wir nie Probleme.

Duke
12-04-2005, 16:51
Das ist ne gute Frage. Und als Antwort kann ich nur sagen: Ich weiß es nicht. Da müsste man mal einen BGS´ler fragen der sich in die dort gültige PDV einliest. Ich kann dir aber erzählen wie das bei uns eigentlich immer gelaufen ist.
1. Anmeldung bei der Sicherheitsleitstelle Flughafen wann wir kommen und mit welcher Bewaffnung. Bitte um Weitergabe an den BGS. Verbindungsperson/Ansprechpartner nennen lassen.
2. Anreise zum Flughafen mit Waffe, Waffenschein und vollständigen Ausweispapieren.
3.Entweder direkt zum Check-In Schalter und dort BGS informieren lassen oder zuerst zum BGS und und dann mit denen zum Check-In.
4.Der Pilot wird informiert. Der Pilot entscheidet wie es mit der Waffe weitergeht. Es standen immer 3 Möglichkeiten zur Auswahl. a)Die Waffe kommt in eine rote Tasche und wird mit dem Gepäck aufgegeben. b)Die Waffe kommt in ne rote Tasche und der Pilot nimmt sie mit ins Cockpit. c)Dem Pilot ist es egal und die Waffe kommt mit in die Kabine.
Das ist eine Regelung zu der damaligen Zeit gewesen die sich heute mit Sicherheit geändert hat. Dazu kann ich im Moment leider nichts sagen.

Mit dieser Vorgehensweise hatten wir nie Probleme.

Erstens fällt bei mir weg.

Zweitens genau so.

Drittens muss BGS durch Flugpersonal gerufen werden da sonst lt. BGS der jenige zuzahlen hat der den BGS ruft.


Viertens Die roten Umschläge das ist richtig aber nicht mehr beim Piloten. Die verantwortung möchte anscheint keiner mehr tragen. Was mir persönlich lieber ist ist ins eigene gepäck da ich wenige lust habe die Patronen einzeln vom Fliessband zu klauben.

Es gibt auch nur wenige ( mir ist innerdeutsch nur eine bekannt ) wo die Waffe transportiert wird.

Werde dir in der hinsicht meine erfahrung mal eine PN schreiben mal sehen was du dann dazu sagst.
Den ich denke das das thema für die öffentlichkeit intressant ist aber eben nicht verbreitet werden sollte.

Gruss