Vollständige Version anzeigen : Sonderküdigungsrecht
Also es geht um Folgendes.
Man ist bei einem Gasanbieter Kunde, man bezahlt brav seine Rechnungen. Die Jahresabrechnung kommt, und voila 19 % Preiserhöhung bei den kommenden Abschlägen.
Man erhebt innerhalb von einem Tag nach erhalt der Nachricht Widerspruch und bekommt zu hören :
Ne, ist gültig, wir haben Ihnen ja vor anno Zopf die Preiserhöhung angekündigt.
Ist ja prima, blos ich habe nie was bekommen...
Für das Sonderkündigungsrecht gilt ja : Einspruch innerhalb möglichst kurzer Frist.
Blos wenn man keine Kenntnis hat ?
Wie soll man beweisen das man etwas nicht bekommen hat ?
So ist das mit der Russenmafia!
;););)
Sicher, dass Du nichts bekommen hast? Dann würde ich bei der Verbraucherzentrale Rat suchen.
So ist das mit der Russenmafia!
;););)
Sicher, dass Du nichts bekommen hast? Dann würde ich bei der Verbraucherzentrale Rat suchen.
Absolut sicher, denn in solchen Dingen bin ich pingelig, zwangsläufig.
Verbraucherzentrale : Toll, in Monaten. Die Irren wollen in zwei Wochen abbuchen...
Übrigens Ob Gas.de zur Russenmaffia gehört, ich glaube eher nicht. Eher ungewöhnlicher Anbieter mit indiskutablen Geschäftsverhalten.
Normalerweise gilt: Wenn Du sagst, dass Du die Post nicht bekommen hast, dann hast Du sie nicht bekommen.
Sicherer Zugang ist erst mit Einschreiben, etc. gewährleistet. Vorher kann niemand was beweisen.
Also... das ist absolut nicht unüblich. Gerade Anbieter von besonders günstigem Strom oder Gas sind vor allem deshalb so günstig, weil sie so gut wie kein Geld für Kundenservice ausgeben (ich spreche da aus Erfahrung... hab schon für mehrere solcher Unternehmen gearbeitet). Ich gehe mal davon aus, dass du tatsächlich nichts bekommen hast (kann leider immer mal wieder vorkommen).
Verschiedene Dinge können da funktionieren:
1) anrufen und beschweren. Der Call-Center-Mitarbeiter, mit dem du zuerst sprechen wirst, wird dir kaum helfen können. Möglichst freundlich nach dem Vorgesetzten (Teamleiter) verlangen. Die können dir eventuell besser weiterhelfen. Eventuell mitteilen, dass sie dir nicht nachweisen können, dass du das Schreiben mit der Preiserhöhung tatsächlich erhalten hast. Immer schön auf dem eigenen Recht bestehen, aber freundlich bleiben.
2) das selbe, aber gar nicht erst anrufen, sondern versuchen, es per Brief oder Mail zu klären. Eventuell ab und zu mal das Wort "Verbraucherschutz" fallen lassen.
In jedem Fall empfehle ich dir, so lange es geht, freundlich zu bleiben. Die Menschen, mit denen du sprichst, werden sicher nichts dafür können, dass du jetzt in so einer blöden Situation steckst. Im schlimmsten Fall sagen sie sich "so einem ***** helfe ich erst recht nicht", wenn du anfängst, beleidigend oder Ähnliches zu werden.
Viel Erfolg.
Unhöflich werde ich zumindest bei geschäftlichem Geschäftsschriftverkehr nie.
Was ich eher erstaunlich finde ds auf meine Anfrage nach besseren Offerten die Antwort kam "Wir sind ein Online Unternehmen ! Wir versenden keine Angebote" Ah ja, Man keine Offerten per E-Mail machen...:rolleyes:
Übrigens geschäftstechnisch mache ich immer Alles schriftlich mit Sicherheitskopie....
Es soll ja böse Menschen geben die sagen "Das haben sie nie gesagt "
Übrigens geschäftstechnisch mache ich immer Alles schriftlich mit Sicherheitskopie....
Es soll ja böse Menschen geben die sagen "Das haben sie nie gesagt "
Das ist prinzipiell schon sinnvoll. Bei manchen Sachen, die ich erlebt habe, hatten sich ein Kunde und ein Mitarbeiter schon Seitenweise Mailverkehr geschrieben, bis es soweit eskalierte und an mich weitergeleitet wurde und ich dachte "Hätte der Typ ein Mal angerufen und nach nem Vorgesetzten verlangt hätte ich das vor Wochen klären können..."
Ich kann aber deine Vorsicht gut verstehen.
Und wie zu erwarten war kam also nach genau einem Jahr,also kurz vor Beendigung der Vertragslaufzeit, eine Preiserhöhung angflattert: Nachdem sich gas.de 3 Seiten lang selbst beweihräuchert hatte, stand dann irgendwo im Fließtext die "Preisanpassung", welche nunmehr meine vor einem Jahr erhoffte Einsparung im wesentlichen wieder absorbiert hat.
Kenn jemand den Anbieter Gas.de und hat Erfahrung kjit dem Untenehmen? (Gasanbieter, Anbieterwechsel GAS) (http://www.gutefrage.net/frage/kenn-jemand-den-anbieter-gasde-und-hat-erfahrung-kjit-dem-untenehmen-)
Das hört sich für mich nach einem Fall für einen guten Rechtsanwalt für Vertragsrecht an. Solche kann man vermutlich über den Verbraucherschutz vermittelt bekommen. Bei den niedrigen Streitwerten lohnt sich für den Anbieter vermutlich kein Rechtsstreit, so dass man zügigst per Anwalt juristisch aktiv werden sollte. Und insbesondere den Tipp befolgen, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, und nach dem tatsächlichen Bedarf Abschlagszahlungen zu leisten, die bekommt man sonst nämlich nie wieder wenn das Unternehmen mal in den Konkurs gehen sollte. Ist einem Arbeitskollegen von mir mit einem anderen Unternehmen passiert, da war die Vorauszahlung futsch und die Leistung kam so eben auch nicht.
Erstmal danke für die Tips, ich werde mal weiter mein Glück mit den Herrschaften versuchen.
Übrigens Kannix link scheint recht zu haben..die veralbern einen wirklich. Mir wollen sie eine Preiserhöhung andrehen, bei Preisvergleich, Verivox etc. bietet sie den Wechsel noch zum alten Tarif an..:ups:
Ich halte euch wie üblich auf dem Laufenden, vielleicht nützt der Sülz ja später mal einem anderen.
Gruß
Stefan
Nachtrag
So, das Schreiben an die Herrschaften ist raus.
Begründung für die Sonderrechtskündigung : Die Frist läuft erst ab Kenntnisnahme. D.h. Da ich den ersten Schrieb nicht bekam gilt als Zeitpunkt Null genau das Schreiben vom 12.11.2013. Damit ist die Kündigung de jurae eigentlich gültig.
Fristsetzung bis Mittwoch ( exclusive ). Hör ich bis dahin nichts ist das Konto für die Herrschaften mit heutiger Vorankündigung erstmal dicht.
Vielleicht befördert ja Geldentzug die Verhandlungswilligkeit.
Mal schaun was jetzt kommt...
Und ja, das Schreiben war super höflich und zuvorkommend, man will ja nicht unnötig streiten.
Viel Glück, ich fürchte allerdings, du wirst um einen Anwalt nicht rumkommen. Meine Erfahrung ist jedenfalls die, dass in solchen Angelegenheiten auch ausführliche Briefe mit den besten Argumenten in der Regel nichts nutzen. Schreibt hingegen der Anwalt genau dasselbe, dann wird's plötzlich akzeptiert ...
Damit hast du absolut recht. Mein Anwalt für Vertragsrecht steht in den Startlöchern. Blos gleich mit dem Anwalt drohen oder die Pestilenz der Verbraucherzentrale auf "unschuldige" Unternehmen rieseln lassen, so was versaut das Klima.
Im Ernst : Ich probier es erstmal ohne das große Fass aufzumachen auch wenn ich tief im Inneren befürchte das es nichts wird.
Geht es nicht anders : O.K. volle Packung !
Aber na ja, ich finde es halt überflüssig immer gleich mit Kanonen auf Spatzen zu ballern.
Vielleicht wird es ja auch so was..
Also es geht um Folgendes.
Man ist bei einem Gasanbieter Kunde, man bezahlt brav seine Rechnungen. Die Jahresabrechnung kommt, und voila 19 % Preiserhöhung bei den kommenden Abschlägen.
Man erhebt innerhalb von einem Tag nach erhalt der Nachricht Widerspruch und bekommt zu hören :
Ne, ist gültig, wir haben Ihnen ja vor anno Zopf die Preiserhöhung angekündigt.
Ist ja prima, blos ich habe nie was bekommen...
Für das Sonderkündigungsrecht gilt ja : Einspruch innerhalb möglichst kurzer Frist.
Blos wenn man keine Kenntnis hat ?
Wie soll man beweisen das man etwas nicht bekommen hat ?
Soweit ich weis liegen die in der Beweispflicht
Pass nur auf wenn du gegen vor gehst und die
haben doch einen Brief über Einschreiben geschickt
haste ein Problem.
Ist ja lieb, aber die haben wirklich Nichts geschickt. Ein Einschreiben hätte ich unter Garantie in den entsprechenden Ordner verfrachtet, schon alleine aus dem von dir genannten Grunde.
Blos es kam nie ein Schreiben oder sonst was, in den Ordnern Nichts zu finden. Das hab ich natürlich vorher alles abgeprüft, denn unfehlbar bin ich auch nicht.
Blos wenn ich mweder erinnern kann, noch was im Ordner ist, dann ist auch nicht gekommen.
An so eine Wucherforderung würde ich mich erinnern.
Übrigens ich habe in den ganzen Jahren die ich jetzt den Häuserjob nebenbei mache noch nie erlebt das eine Energierechnung per Einschreiben kommt. Mit solchen Sachen kommen meist nur juristische Angelegenheiten.
Die Einschreibe-Nr. hat mal einer bei mir probiert , wo ich ebenfalls genau wußte, daß nichts kam. Es hat ein Schreiben gerecht mit dem Inhalt "Bitte legen Sie mir die von mir gegenzeichnete Unterschrift vor damit ich Anzeige gegen Sie erstatten kann wegen Urkundenfälscheung und Betrugs "
Danach war aus welchen Gründen auch immer himmlische Ruhe...
Ein Einschreiben mit Rückschein heisst ja nun definitiv, dass man an der Tür was unterschrieben haben müsste. An sowas erinnert man sich meistens noch eine Weile. Mich hat letztens so ein Schreiben auch schockiert, wo ich mich dann persönlich mit Ausweis bei der Post melden sollte. War aber nur ne SEPA-Registrierung von nem Kreditkartenunternehmen und nichts vom Staatsanwalt. :) Da war ich aber auch erstmal fertig.
Was man von Dir konkret da betriebswirtschaftlich verlangt, mit einer "Abschlagszahlung" deutlich über dem tatsächlichen Verbrauch, ist einfach nur die Gewährung eines zinslosen Darlehens von Dir an das Unternehmen. Das kann man mit Sicherheit nicht so ohne Weiteres verlangen, auch nicht aufgrund von Klauseln in AGBs, die derzeitige Rechtslage müsste man aber auch erstmal raussuchen. Ein Fachanwalt sollte da eher die einschlägigen Urteile kennen.
Schon erstaunlich was juristisch korrekt formulierte Schreiben bewirken : Puff, weg ist sie die Preiserhöhung...
Ohne Verbraucherzentrale, Rechtsanwalt etc.
Übrigens die Antwort war folgenderweise : Wenn Sie das Schreiben nicht bekommen haben, konnten Sie natürlich auch nicht kündigen und müssen dementsprechend die Erhöhung nicht zahlen, neuer Vertrag geht ihnen zu"
Fein, fein..:)
Gut gemacht, Glückwunsch! :)
Ju-Jutsu-Ka
19-11-2013, 14:36
Nebenbei: Eine Erhöhung der Abschläge ist nicht immer eine Preiserhöhung...
Abschläge sind Vorauszahlungen, wenn Du jetzt 19% mehr verbraucht hast, wären 19% Abschlagserhöhung sinnvoll um einer hohen Nachzahlung zu entgehen.
Bei einer Tariferhöhung sieht das natürlich anders aus...
Trotzdem, Du solltest unbedingt die Höhe der Abschlagszahlungen schriftlich klären, dass die nicht höher sind als der ungefähre Bedarf.
Das ist richtig, wenn ich 19 % mehr verbraucht hätte, wäre eine Erhöhung um 19 % korrekt gewesen. Dagegen hätte ich auch nichts gesagt, wenn ich was gekauft resp. verbraucht hab oder veraussichtlich werde, zahl ich es auch.
Blos die wollten für die gleiche Menge 19 % mehr...
Ja, die neuen Abschläge : Mit etwas Rechenhilfe sind die jetzt auch richtig. Da wollte sich doch jemand schon wieder verrechnen...tsts...
Sollten die jetzt auf die Idee kommen doch noch einen Rückzieher zu machen oder Kapriolen zu schlagen : Dann bin ich eben nicht mehr nett, dann hohl ich gleich den Anwalt raus....
Aber ehrlich gesagt, ich glaube es nicht. Die haben erst mal die Nase voll von mir.:D
Trotzdem, Du solltest unbedingt die Höhe der Abschlagszahlungen schriftlich klären, dass die nicht höher sind als der ungefähre Bedarf.
Die Bestätigung der neuen Abschläge ist gerade per -emil eingetrudelt. Druckform folgt. Alles paletti. :)
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