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Vollständige Version anzeigen : Mädchen im Internet angeboten



Michael Kann
21-04-2004, 11:52
Nach dem Internet-Angebot zur Versteigerung eines achtjährigen Mädchens ermittelt die Polizei auch gegen drei Bieter. Bei ihnen wird ebenso wie bei den beiden mutmaßlichen Anbietern geprüft, ob sie sich des versuchten Menschenhandels strafbar gemacht haben.

Ein Mann und eine Frau aus dem Westerwald hatten das Mädchen als «echtes Funktionsspielzeug» angeboten, das in einer Vernehmung aber als Scherz bezeichnet.

Was für ein "genialer" Scherz :mad:

Lukas
21-04-2004, 11:58
Mit unserer Gesellschaft geht es den Bach runter. Soetwas ist ganz bestimmt nicht lustig. :mad: Und wenn es ernst gemeint ist... :cry: :motz:

SEFREDI
21-04-2004, 14:10
"Echtes Funktionsspielzeug"-Wer auf so eine Bezeichnung kommt, kann wirklich nicht mehr ganz richtig im Kopf sein. Der Begriff ist an sich schon pervers. Egal ob es "nur" ein Scherz war, bei dem Thema, darf man wirklich nicht den Hauch von Toleranz zeigen.
Widerlich.

Dawn
21-04-2004, 16:04
Ich hab heute nach "stick fighting" in einer gängigen Tauschbörse gescucht, nach der Sichtung der heruntergeladenen Datein HATTE ich dann erhebliche Lust auf Stick Fighting, schade das man an die Macher der Videos nicht drankommt :-(

Dawn

JuMiBa
21-04-2004, 16:15
Interessenten für solche "Funktionsspielzeuge" gibt es aber genug...

Hab letztens in einer polnischen Zeitung gelesen, da hat sich ein junges Mädel im Internet angeboten, um sich entjungfern zu lassen... 60.000 Zloty (etwa 13.300€) hat sie dafür bekommen.
Danach hat sie sich bei einem Chirurgen für 500 Zloty (etwa 110€) ein neues Häutchen einsetzen lassen und hat das Gleiche nochmal getan und wieder ein hübsches Sümmchen kassiert... ob sie es nochmal tun wird, das weiß sie noch nicht...

Krasse Welt...

Gruß Micha

smash
21-04-2004, 19:07
man man man... Bei solchen Aktionen muss ich mich immer im Zaum halten, das glaubt ihr gar nicht.


Scheiss Pack!!!

Chan
21-04-2004, 19:13
Hi!

Manche Leute wollen bloß provozieren und merken dabei gar nicht wie armseelig sie sich verhalten. Für solche Scherze sollte man die Prügelstrafe wieder einführen. Das ist einer der wenigen Fällen, bei der reine Blödheit bestraft werden sollte.

VG

nemesis
21-04-2004, 21:35
Vielleicht heißt ja einer der 3 Bieter " Marc Dutroux "....

Miyagi
21-04-2004, 21:37
Das war doch eh nicht ernst gemeint. Kam doch auch im Fernsehen. Ich glaube nicht, dass da groß was an Strafen bei rauskommt.

Michael Kann
21-04-2004, 21:51
@ nemisis
Find ich nicht lustig! Sehe es wie sefredi!

@ miyagi
Ob ernst gemeint oder nicht, es ist schlicht unglaublich!

nemesis
21-04-2004, 22:24
[QUOTE=Michael Kann]@ nemisis
Find ich nicht lustig! Sehe es wie sefredi!

Sollte auch kein Scherz sein. Dutroux ist ein perverses Schwein, und wer -selbst zum "Scherz"- sowas bei eBay reinsetzt, sollte eine ordentliche Strafe aufgebrummt kriegen.
Denn es ist möglich, daß es Absicht war, dieses dann als "Scherz" getarnt wurde.
Denn was wäre passiert, wenn das niemandem aufgefallen wäre?
Eine neue Taktik von Menschenhändlern? Sowas kannman ja nichtmal mehr ausschließen...

Gruß
nemesis

Away from the Sun
21-04-2004, 22:52
Ob man das als so krank ansehen kann ist fraglich... Ich meine da bieten leute auch getragene Socken an und andere fragen sie dann ob sie die nicht noch 5 tage länger tragen können...

Aber das man so mit Menschen rechten spielt ist echt unmöglich, über soetwas macht man auch keine späße, man sperrt ja auch keine kleinen mädchen so aus spaß ein... Man sollte sich schon denken über was man einen spaß machen kann. Und sicherlich nicht über Qualen ander, beraubung anderer oder anderen schrecklicken dingen die anderen leuten damit weh tun.

(Genau so seh ich das auch noch mit tieren)
Man sollte Lebewesen respektieren und andere so behandeln wie man selbst behandelt werden will

So long...

SEFREDI
22-04-2004, 08:53
Ob man das als so krank ansehen kann ist fraglich... Ich meine da bieten leute auch getragene Socken an und andere fragen sie dann ob sie die nicht noch 5 tage länger tragen können...

Wer bitte wird bei deinem Beispiel geschädigt? - Keiner.
Das kann und darf man nun wirklich nicht vergleichen.

Miyagi
22-04-2004, 09:07
Wer bitte wird bei deinem Beispiel geschädigt? - Keiner.
Das kann und darf man nun wirklich nicht vergleichen.
Und wer wurde hierbei geschädigt, vorausgesetzt es war ein Spaß?

Michael Kann
22-04-2004, 09:36
Moin Miyagi,

dass heißt, Du findest es zwar Scheiße, aber ansonsten o.k. weil ja (noch) keiner geschädigt wurde?

Miyagi
22-04-2004, 09:51
Ich finde, dass kann man nicht mit Menschenhandel gleichsetzen, wenn jmd zum Spaß mal sein Kind auf ebay reinsetzt. Es glaubt doch hier bestimmt keiner wirklich, dass er sein Kind abgegeben hätte. Man sollte solchen Fällen natürlich nachgehen und wenn sich dann herausstellt, dass es nicht ernst gemeint war, dann sollte man es auch gut sein lassen.
Vielmehr sollte ebay dazu verpflichtet werden, mal genauer nachzuprüfen was da so verkauft wird und entsprechend handeln (Raubkopien, Steroide usw.).

Guido Reimann
22-04-2004, 09:52
Als ich es im Radio hörte, empfand ich eine enorme Wut!

Für sowas habe ich und werde ich auch in Zukunft nie Verständnis aufbringen. Egal aus welchen Intensionen solche Leute soetwas veranlaßt hat!

:mad: :mad:

Michael Kann
22-04-2004, 10:33
Ich finde, dass kann man nicht mit Menschenhandel gleichsetzen, wenn jmd zum Spaß mal sein Kind auf ebay reinsetzt.

13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184f)

§ 180
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit


Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.

§ 180b
Menschenhandel
(1) Wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis einer Zwangslage zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zu sexuellen Handlungen zu bringen, die sie an oder vor einer dritten Person vornehmen oder von einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll.

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1. auf eine andere Person in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder
2. auf eine Person unter einundzwanzig Jahren


einwirkt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, oder sie dazu bringt, diese aufzunehmen oder fortzusetzen.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar.

Spaß :confused:


Es glaubt doch hier bestimmt keiner wirklich, dass er sein Kind abgegeben hätte.

Was ich GLAUBE spielt keine Rolle - es gab ein Angebot und sogar Nachfrage, damit gibt es Handlungsbedarf und dies umgehend.

Wenn der Richter sich davon überzeugen lassen sollte, dass es sich um einen Spaß des "Anbieters" gehandelt hat, hoffe ich trotz allem, dass der Spaß TEUER wird.


Vielmehr sollte ebay dazu verpflichtet werden, mal genauer nachzuprüfen was da so verkauft wird und entsprechend handeln (Raubkopien, Steroide usw.).

Das in jedem Fall!

Sven K.
22-04-2004, 10:36
Moin Leude

BTW: Das Kind war "seine" Stieftochter !

Mit so einer Aktion wird dem Verbrechen Tür und Tor geöffnet. Jeder kann ja
sagen" war doch nur ein Joke". Egal ob Raubkopie, Menschenhandel oder
Auftragsmord. So etwas muss geahndet werden. Ich kenne leider den Text
der Auktion nicht, aber wenn er das Kind "zum Missbrauch" angeboten hat ist
dies wohl der Straftatbestand des "Anstiften zu einer Straftat".

Meine 2 Ct.

.

nemesis
22-04-2004, 11:00
Und bei aller Schweinerei solcher Gedanken hatte es aber doch noch etwas Gutes. Denn es gab ja Nachfrage. Den interessierten Leuten will die Polizei auf GRund gehen. Da könnte es durchaus passieren, daß man bei denen noch mehr findet...
Lassen wir uns mal überraschen, ob das Thema in den Medien weiterverfolgt wird.


mfG

nemesis

Ortega
22-04-2004, 11:15
Im Text wurde die Schülerin mit dem Satz "Man kann mit ihr spielen, sie bei einer Grillparty verspeisen oder sie an Zigeuner verkaufen. Sie ist ein echtes Funktionsspielzeug" offeriert

Ortega
22-04-2004, 11:18
Wenn ich solche Menschen zufällig treffen würde, würde ich mal eben gegen das Gesetz verstoßen! :mad:

http://www3.zero.ad.jp/bat/pride/020224/img/16.jpg