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Vollständige Version anzeigen : Blitzdefense



Zauberer1
27-11-2013, 14:20
Leider findet man über die Blitzdefense leider sehr wenig detailierte Informationen wie es funktioniert. Ich meine aber verstanden zu haben, das man u.U der erste ist der schlägt. Wie muss man sich das denn jetzt vorstellen, wird der Gegner vorher ein paarmal gewarnt das er gleich eins auf die Fresse bekommt, oder tut man es einfach. Wenn es ohne vorherige Warnung kommt, wie verhält sich das dann mit dem Recht. Muss einen vorher der Gegner nicht angreifen, das man sich tätlich wehren darf ?

Terao
27-11-2013, 14:25
Ist dasselbe wie hier im Thread: Lästert man gleich los, oder wartet man erstmal ab, ob die Ausgangsfrage vielleicht doch ernst gemeint ist?

Es gibt darauf keine einfache Antwort. Entscheiden musst es immer Du selbst im konkreten Einzelfall. Kein Kurs und kein Programm kann Dir das abnehmen. Auch wenn sie das alle behaupten.
DU bist es nämlich auch, der mit allen wahrscheinlichen oder unwahrscheinlichen Resultaten leben muss. DAS werden sie Dir ganz bestimmt nicht abnehmen.

Willi von der Heide
27-11-2013, 14:26
Edit

ThiS
27-11-2013, 14:38
Leider findet man über die Blitzdefense leider sehr wenig detailierte Informationen wie es funktioniert. Ich meine aber verstanden zu haben, das man u.U der erste ist der schlägt. Wie muss man sich das denn jetzt vorstellen, wird der Gegner vorher ein paarmal gewarnt das er gleich eins auf die Fresse bekommt, oder tut man es einfach. Wenn es ohne vorherige Warnung kommt, wie verhält sich das dann mit dem Recht. Muss einen vorher der Gegner nicht angreifen, das man sich tätlich wehren darf ?

Also rein notwehrrechtlich muss der Angriff unmittelbar bevorstehen oder noch andauern. Wobei das alles auch wieder Auslegungssache des zuständigen Richters ist. Von daher ein klares JEin (sic!) auf deine letzte Frage.


@all

Bleibt beim Thema sonst ist hier zu und es hagelt Punkte !
Was ist denn jetzt das Thema? Den TE ehrlich aufklären, oder den TE ehrlich aufklären und dabei ein wenig Spaß haben, oder den TE ehrlich aufklären und ihm dabei gleich die KRK Literatur nahebringen?

Tigr
27-11-2013, 14:40
Beschaeftige Dich erst einmal mit seiner Vita!

Sunrayshadow
27-11-2013, 14:42
@all
Bleibt beim Thema sonst ist hier zu und es hagelt Punkte !

Wieviel Punkte muss ich denn sammeln um an der Weihnachtsverlosung vom KKB teilnehmen zu dürfen (sic):p.

Gruß,

Sunny

_Alexander_
27-11-2013, 15:36
"Um solch gefährliche Situationen im Ansatz zu erkennen und zu entschärfen, setzen Sie im Blitzdefence gezielt Mittel zur Konfliktlösung ein und versuchen eine körperliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Erst wenn der Angreifer sich nicht beruhigen lässt, wenden Sie Kampftechniken an, um ihn außer Gefecht zu setzen." Quelle: BlitzDefence - Schneller als die Angst (http://www.blitzdefence.de/deutsch/home.htm)

Klingt doch super! Jedenfalls in der Theorie ! :D

Yen_Li
27-11-2013, 15:39
Leider findet man über die Blitzdefense leider sehr wenig detailierte Informationen wie es funktioniert. Ich meine aber verstanden zu haben, das man u.U der erste ist der schlägt. Wie muss man sich das denn jetzt vorstellen, wird der Gegner vorher ein paarmal gewarnt das er gleich eins auf die Fresse bekommt, oder tut man es einfach. Wenn es ohne vorherige Warnung kommt, wie verhält sich das dann mit dem Recht. Muss einen vorher der Gegner nicht angreifen, das man sich tätlich wehren darf ?

Zum Teil Blitzdefence:
Du wirst wohl in eine EWTO-WT-Schule gehen oder dich mit den Büchern von Dr. Kernspecht beschäftigen müssen.
Ich empfehle dir den persönlichen Kontakt.
Blitzdefence ist wesentlicher komplexer als nur Schlagen.

Zur Notwehr hat ThiS schon geantwortet.

Gruß

Yen Li

ThiS
27-11-2013, 15:44
"Um solch gefährliche Situationen im Ansatz zu erkennen und zu entschärfen, setzen Sie im Blitzdefence gezielt Mittel zur Konfliktlösung ein und versuchen eine körperliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Erst wenn der Angreifer sich nicht beruhigen lässt, wenden Sie Kampftechniken an, um ihn außer Gefecht zu setzen." Quelle: BlitzDefence - Schneller als die Angst (http://www.blitzdefence.de/deutsch/home.htm)

Klingt doch super! Jedenfalls in der Theorie ! :D

In der realen Echt-Realität ist es ja auch Karate.. (wenn's funktioniert)

@TE: Wende dich mal an den User WT-Herb, der ist hier so das Sprachrohr der EWTO und die Anlaufstelle für alle Unklarheiten bezugs WT.

BUJUN
27-11-2013, 15:44
Leider findet man über die Blitzdefense leider sehr wenig detailierte Informationen wie es funktioniert. Ich meine aber verstanden zu haben, das man u.U der erste ist der schlägt. Wie muss man sich das denn jetzt vorstellen, wird der Gegner vorher ein paarmal gewarnt das er gleich eins auf die Fresse bekommt, oder tut man es einfach. Wenn es ohne vorherige Warnung kommt, wie verhält sich das dann mit dem Recht. Muss einen vorher der Gegner nicht angreifen, das man sich tätlich wehren darf ?


Bevor die Foren-Kasper wieder alles verspaßen:

es wird ausdrücklich NICHT voraus gesetzt, dass der Gegner ZUERST
zulangt !!!

Eine ausreichend bedrohliche Situation reicht völlig aus - niemand muss
sich erst schlagen lassen BEVOR er sich wehrt.

Problem ist in der Regel "die Verhältnismäßigkeit der Mittel".

Zurückstoßen ist immer o.k.
Kommt er wieder auch eine Schelle

Auf keinen Fall nachtreten wenn er unten ist sondern gut sichtbar zurück ziehen.

Dauert der Gang länger kann eine "Schlägerei" gesehen werden - dann sind beide dran.

Also mein Tipp: Schnell fertig werden und schnell weg.

Grüße

BUJUN

Willi von der Heide
27-11-2013, 15:48
Edit

ThiS
27-11-2013, 15:52
Problem ist in der Regel "die Verhältnismäßigkeit der Mittel".


Naja du musst halt nur begründen können, warum dir in dem Moment deine Antwort als das mildeste Mittel um den Angriff sicher (sic!) abzuwenden erschienen ist.

@Willi: Das Gefühl hab ich schon seit ich das erste Mal hier in den Ing Ung Bereich reingeschaut hab...

WT-Herb
27-11-2013, 18:09
...Problem ist in der Regel "die Verhältnismäßigkeit der Mittel"...Juristisch betrachtet gibt es "die Verhältnismäßigkeit der Mittel" nicht. Das Gesetzt spricht von dem "notwendigen Mittel" .... Das ist ein wichtiger Unterschied, denn es stellt nicht die Wahl des Mittel in den Vergleich zum Schaden, den der Angreifer verursacht, sondern die erfolgreiche Abwehr in den Vordergrund. Das dazu geeignete Mittel steht nicht im Verhältnis zu dem, was monetär, ethisch oder human vergleichbar ist, sondern tatsächlich dazu geeignet ist, den Angriff abzuwehren. Wenn also eine Frau einer Vergewaltigung zum Opfer wird und sie als einziges erfolgreiches Mittel nur dem Angreifer ein Messer in die Rippen schieben kann, dann ist das -in dieserm speziellen Fall- das für sie geeinete Mittel und durch Notwehr gerechtfertigt. Es gibt in der Notwehr keine Güterabwägung in Art der Verhältnismäßgkeit, allenfalls eine Eignungsabwägung der Mittel, was leider manchen Richter überfordert, da eine solche Bewertung einer gewissen Fachkompetenz bedarf.



Gruß, WT-Herb

Tigr
27-11-2013, 18:38
Dauert der Gang länger kann eine "Schlägerei" gesehen werden - dann sind beide dran.


Also das wusste ich noch nicht. Wird beim Straftatbestand "Schlaegerei" denn noch zwischen Aggressor und Verteidiger unterschieden? Oder wuerde das auch greifen wenn zwei Leute sich "freiwillig" in der Oeffentlichkeit schlagen?

duoyang
27-11-2013, 19:01
@zauberer1: wenn du wing do betreibst weißt du doch schon die antwort: "wing do.... Diese wesentlichen Unterschiede führen dazu, dass das Wing Do eines der realistischsten und effektivsten Kampfsysteme ist."

Finaljustice
27-11-2013, 19:21
Also das wusste ich noch nicht. Wird beim Straftatbestand "Schlaegerei" denn noch zwischen Aggressor und Verteidiger unterschieden? Oder wuerde das auch greifen wenn zwei Leute sich "freiwillig" in der Oeffentlichkeit schlagen?

Die Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 Abs. 1 StGB) ist nur dann strafbar, wenn eine schwere Folge durch sie eintritt (egal ob bei einem Beteiligten oder Unbeteiligten), also entweder der Tod eines Menschen oder der Erfolg einer schweren Körperverletzung, § 226 StGB. Dabei ist grundsätzlich die Beteiligung selbst schon der strafbare Akt, der vom Gesetz verpönt wird, sie wird aber nur dann bestraft, wenn besagte schwere Folge eintritt (sog. objektive Bedigung der Strafbarkeit. Daher muss auf diese schwere Folge niemand Vorsatz haben).
Es "beteiligen" sich alle, die aktiv in das Geschehen eingreifen, und zwar ganz egal, ob als Aggressor oder in Selbstschutz. Es muss dann gesondert festgestellt werden, ob die Beteiligung dem fraglichen Täter vorzuwerfen ist (§ 231 Abs. 2 StGB).
Bei zwei Personen liegt der Tatbestand einer Schlägerei objektiv nicht vor. Eine Schlägerei bezeichnet eine wechselseitige tätliche Auseinandersetzung von min. 3 Personen.

Willi von der Heide
27-11-2013, 19:47
Edit

Bimmel
27-11-2013, 19:52
fängt doch grad erst an lustig zu werden :kaffeetri

Willi von der Heide
27-11-2013, 19:54
Edit

Kaybee
27-11-2013, 20:09
Puh, Schwein gehabt....:o wo es doch gerade wieder saobock macht....

@Willi: Greif knallhart durch bei dem alten Saustall hier....:D:D:D

MCFly
27-11-2013, 20:27
Juristisch betrachtet gibt es "die Verhältnismäßigkeit der Mittel" nicht. Das Gesetzt spricht von dem "notwendigen Mittel" .... Das ist ein wichtiger Unterschied, denn es stellt nicht die Wahl des Mittel in den Vergleich zum Schaden, den der Angreifer verursacht, sondern die erfolgreiche Abwehr in den Vordergrund. Das dazu geeignete Mittel steht nicht im Verhältnis zu dem, was monetär, ethisch oder human vergleichbar ist, sondern tatsächlich dazu geeignet ist, den Angriff abzuwehren. Wenn also eine Frau einer Vergewaltigung zum Opfer wird und sie als einziges erfolgreiches Mittel nur dem Angreifer ein Messer in die Rippen schieben kann, dann ist das -in dieserm speziellen Fall- das für sie geeinete Mittel und durch Notwehr gerechtfertigt. Es gibt in der Notwehr keine Güterabwägung in Art der Verhältnismäßgkeit, allenfalls eine Eignungsabwägung der Mittel, was leider manchen Richter überfordert, da eine solche Bewertung einer gewissen Fachkompetenz bedarf.



Gruß, WT-Herb

Falsch. Natürlich gibt es die Verhältnismäßigkeit. Nur nicht im Rahmen des Notwehrparagraphen. Denn Verhältnismäßigkeit geschieht grundsätzlich im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung... aber das deutest du ja an...

Der Rest ist daher sogar teilweise richtig. Bei ner Vergewaltigung dürfte man kein Messer einsetzen, wenn das Verhältnismäßigkeitsprinzip gelten würde. Da das Gut Leben höher wiegt als das Gut Gesundheit müsste man nach dem Grundsatz der Rechtsgüterabwägung auf eine derartige Verteidigung verzichten.
Das ist aber kaum zumutbar. Daher kenht die Notwehr den Grundsatz der Erforderlichkeit. Das mildeste verfügbare Mittel, das geeignet ist, einen Angriff sicher zu beenden.

Ich weiß echt nicht, wie oft das schon diskutiert wurde. Wenn du schon Beispiele von Luggage aufgreifst, dann vergaloppier dich ausnahmsweise nicht in deinem eigenen Wortsalat. Oh man...

WT-Sympathisant
27-11-2013, 20:51
Leider findet man über die Blitzdefense leider sehr wenig detailierte Informationen wie es funktioniert. Ich meine aber verstanden zu haben, das man u.U der erste ist der schlägt. Wie muss man sich das denn jetzt vorstellen, wird der Gegner vorher ein paarmal gewarnt das er gleich eins auf die Fresse bekommt, oder tut man es einfach. Wenn es ohne vorherige Warnung kommt, wie verhält sich das dann mit dem Recht. Muss einen vorher der Gegner nicht angreifen, das man sich tätlich wehren darf ?

Nicht unbedingt. Das Notwehrrecht erlaubt den Erstschlag dann, wenn Gefahr im Verzug vorhanden ist, also sprich es klar ist, dass der Aggressor Dich gleich angreifen wird. Dann darfst Du zuerst handeln, da Du diesen Vorteil nicht aus der Hand geben musst.

Beispiel:

Jemand brüllt Dich an und kommt mit erhobenem Arm, die Hand evtl. zur Faust geballt, auf Dich zu. In diesem Fall musst Du nicht warten, bis der Gegner zur Schlagausführung ansetzt, sondern darfst ihm direkt mit einem eigenen Erstschlag begegnen. Solche Drohgesten bedürfen keiner Übersetzung. Es ist in diesem Fall klar, dass der Gegner unmittelbar davor steht Dich verletzen zu wollen. Also darfst Du zuerst handeln, um ihm zuvor zu kommen.

Oder:

Du bist mit Deiner Freundin in einer dunklen Gasse unterwegs. Es kommen zwei Typen beleidigen Euch und geben Dir in profaner Weise zu verstehen, dass sie Deine Liebste gleich vergewaltigen werden, nachdem sie mit Dir fertig sind. In diesem Fall musst Du nicht warten, bis einer der Aggressoren ausholt oder Dich oder Deine Freundin anpackt. Die Bedrohungslage ist akut und eindeutig. Da Du zahlenmäßig und vielleicht auch kräftemäßig unterlegen bist, musst Du jeden Vorteil zu Deinen Gunsten nutzen. Auch hier erlaubt das Gesetz den Erstschlag, da Du nicht erst warten musst bis Dich Deine Gegner in eine schlechtere oder gar ausweglose Verteidigungsposition gedrängt haben.

Frauen:

Frauen dürfen sowieso alles ... sie sind das schwache Geschlecht, immer unterlegen und immer von Vergewaltigung bedroht. Da wird kein Richter den Notwehrparagraphen gegen die Dame auslegen.

Männer:

Männer sollten sich - wenn möglich - durch Zeugen absichern. Also Menschen, die gesehen haben, dass Du oder auch Andere akut bedroht wurden und Du präventiv handeln musstest, um Schlimmeres zu verhindern. Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du aus Furcht gehandelt hast, dann wird Dir das auch nicht zum Nachteil ausgelegt.

Allgemein:

Ist halt immer eine Beweisfrage.

Unverhältnismäßige Notwehr:

Unverhältnismäßig wäre es, wenn Du von einem Hänfling angepackt wirst, selbst wie Dwayne Johnson aussiehst und ihm dennoch eine Serie Kettenfäuste zu fressen gibst und ihm anschließend das Genick um 360 Grad verdrehst. Hier würde jeder Richter sagen, dass Du auch viele sanftere Mittel gehabt hättest, um mit dieser Situation fertig zu werden. Wenn dann noch herauskommt, dass Du Kampfkünstler oder -sportler bist (und hier wird nicht zwischen Gesundheits-Tai Chi oder MMA unterschieden), dann bist Du rechtlich im "Ars**".

Keine Notwehr:

Keine Notwehr wäre es, Jemanden platt zu machen, weil Du angenommen hast, er könnte Dich vielleicht irgendwann im Laufe des Tages noch angreifen - weil ihr vielleicht Streit hattet - aber tatsächlich lag keine konkrete Bedrohungslage vor.

Bimmel
27-11-2013, 20:52
Na also, läuft doch...

MCFly
27-11-2013, 20:56
Jaja... unverhältnismäßig... ich bin raus hier, is besser so.......

douwa
27-11-2013, 21:22
Vielleicht sollte man lieber mal nach dem Begriff "Notwehrexzess" googeln oder sich am besten gleich von einem Juristen beraten lassen, groß Ahnung scheint ja keiner zu haben, auch wenn die Fülle der HalbwissensBeiträge das nicht ahnen lässt.:o

Zauberer1
27-11-2013, 22:02
Nun ich denke es sind wirklich alle Fragen dazu beantwortet. Danke an alle die dazu beitrugen.

Ich beschäftige mich momentan eben mit Wing Chun Sachen und KKs im allgemeinen. Die EWTO ist insofern interessant, da sie hier halt extrem runtergemacht wird und trotzdem sehr viele Leute bei EWTO Schulen trainieren.
Also muss sie irgendetwas richtig machen und wenn es nur die Werbung ist.

Die KRK Literatur werde ich trotzdem nicht rauf und runter lesen.

Gruß

Zauberer1

Bimmel
27-11-2013, 22:07
...und wenn es nur die Werbung ist...

:troete:

Finaljustice
28-11-2013, 08:55
Nicht unbedingt. Das Notwehrrecht erlaubt den Erstschlag dann, wenn Gefahr im Verzug vorhanden ist, also sprich es klar ist, dass der Aggressor Dich gleich angreifen wird. Dann darfst Du zuerst handeln, da Du diesen Vorteil nicht aus der Hand geben musst.

Beispiel:

Jemand brüllt Dich an und kommt mit erhobenem Arm, die Hand evtl. zur Faust geballt, auf Dich zu. In diesem Fall musst Du nicht warten, bis der Gegner zur Schlagausführung ansetzt, sondern darfst ihm direkt mit einem eigenen Erstschlag begegnen. Solche Drohgesten bedürfen keiner Übersetzung. Es ist in diesem Fall klar, dass der Gegner unmittelbar davor steht Dich verletzen zu wollen. Also darfst Du zuerst handeln, um ihm zuvor zu kommen.

Oder:

Du bist mit Deiner Freundin in einer dunklen Gasse unterwegs. Es kommen zwei Typen beleidigen Euch und geben Dir in profaner Weise zu verstehen, dass sie Deine Liebste gleich vergewaltigen werden, nachdem sie mit Dir fertig sind. In diesem Fall musst Du nicht warten, bis einer der Aggressoren ausholt oder Dich oder Deine Freundin anpackt. Die Bedrohungslage ist akut und eindeutig. Da Du zahlenmäßig und vielleicht auch kräftemäßig unterlegen bist, musst Du jeden Vorteil zu Deinen Gunsten nutzen. Auch hier erlaubt das Gesetz den Erstschlag, da Du nicht erst warten musst bis Dich Deine Gegner in eine schlechtere oder gar ausweglose Verteidigungsposition gedrängt haben.

Frauen:

Frauen dürfen sowieso alles ... sie sind das schwache Geschlecht, immer unterlegen und immer von Vergewaltigung bedroht. Da wird kein Richter den Notwehrparagraphen gegen die Dame auslegen.

Männer:

Männer sollten sich - wenn möglich - durch Zeugen absichern. Also Menschen, die gesehen haben, dass Du oder auch Andere akut bedroht wurden und Du präventiv handeln musstest, um Schlimmeres zu verhindern. Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du aus Furcht gehandelt hast, dann wird Dir das auch nicht zum Nachteil ausgelegt.

Allgemein:

Ist halt immer eine Beweisfrage.

Unverhältnismäßige Notwehr:

Unverhältnismäßig wäre es, wenn Du von einem Hänfling angepackt wirst, selbst wie Dwayne Johnson aussiehst und ihm dennoch eine Serie Kettenfäuste zu fressen gibst und ihm anschließend das Genick um 360 Grad verdrehst. Hier würde jeder Richter sagen, dass Du auch viele sanftere Mittel gehabt hättest, um mit dieser Situation fertig zu werden. Wenn dann noch herauskommt, dass Du Kampfkünstler oder -sportler bist (und hier wird nicht zwischen Gesundheits-Tai Chi oder MMA unterschieden), dann bist Du rechtlich im "Ars**".

Keine Notwehr:

Keine Notwehr wäre es, Jemanden platt zu machen, weil Du angenommen hast, er könnte Dich vielleicht irgendwann im Laufe des Tages noch angreifen - weil ihr vielleicht Streit hattet - aber tatsächlich lag keine konkrete Bedrohungslage vor.

Bitte Du mir einen Gefallen und schreibe nie wieder etwas juristisches, bevor Du Dich nicht auf akademischem Niveau informiert hast. Dein Erguss ist rechtswissenschaftlich derartig falsch, dass es schon erstaunlich ist, und es jeden Rahmen sprengen würde Deinen Beitrag zu korrigieren. Nicht nur, dass Deine Ausführungen juristisch katastrophal falsch sind, Du gibst auch noch hinweise, bei denen sich jeder Rechtspraktiker im Bereich des Strafrechts die Haare raufen würde. Mich würde wirklich interessieren, wo Du diesen Nonsense her hast.

Antikörper
28-11-2013, 10:01
"Unverhältnismäßige Notwehr" :rofl:

WT-Herb
28-11-2013, 10:14
Falsch. Natürlich gibt es die Verhältnismäßigkeit. Nur nicht im Rahmen des Notwehrparagraphen. ..Also richtig.

:narf:

Schellenbaum
28-11-2013, 11:10
:-§ http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

ThomasL
28-11-2013, 11:34
TE: Die einfachste und günstigste Art dir einen Einblick in das (ursprüngliche) Blitzdefense zu verschaffen ist dir das Blitzdefense Buch von Sifu KRK zu beschaffen. So wie es da drin steht wurde es bei der Einführung auch im Unterricht und auf Lehrgängen vermittelt (zum Thema Szenariotraining im WT gibt es auch einige älter Beiträge von mir)!
Hinweise darauf, was heute im BD anders gemacht wird finden sich in Kampflogik Band 3. Aber für den Einblick reicht es das erstgenannte, günstigere Buch zu besorgen.

Im Forum kann naturgemäß die Frage nur unvollständig beantwortet werden (da nicht vom "Erfinder" und aufgrund des Umfangs). Gerne kann man aber dann natürlich darüber reden, wie es im praktischen Unterricht umgesetzt wurde.

MCFly
28-11-2013, 16:58
Also richtig.

:narf:

Nö, in deinen Ausführungen nicht. Aber was solls, du faselst ja ständig falsches Zeug. Das einzige, was richtig ist, sind deine Smilies, setz die bitte so um. Gute Idee :)

MCFly
28-11-2013, 16:59
:-§ http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

:)

Tigr
28-11-2013, 17:11
Nö, in deinen Ausführungen nicht. Aber was solls, du faselst ja ständig falsches Zeug. Das einzige, was richtig ist, sind deine Smilies, setz die bitte so um. Gute Idee :)

Du musst das einfach mesoterischer sehen! So, ganzheitliche-achtsame Hermeneutik und so.

Jetzt weisste Bescheid.

WT-Herb
28-11-2013, 20:29
Nö, in deinen Ausführungen nicht. Aber was solls, du faselst ja ständig falsches Zeug. Das einzige, was richtig ist, sind deine Smilies, setz die bitte so um. Gute Idee :)Behaupte nicht solchen Quatsch.

MCFly
28-11-2013, 20:52
Pass mal auf, Herbi: du schreibst in einer Tour Müll. Fortlaufend. Am Fließband. Wenn du angibst "juristisch gibt es die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht", ist das falsch. Ganz einfach.

Also komm mir nicht mit Imparativ und oberlehrerhaft. Du faselst laufend umfangreichste Wortschleifen und wenn man dann an einem Punkt zieht und zupft, löst sich alles in Wohlgefallen auf. Weil fast immer NICHTS hinter deinen Aussagen steht. Gar nichts. Oberflächliche Floskeln. In allen größeren Foren, in denen du registriert bist, sieht dich das Gros der User als Schwätzer. Als Schaumschläger. Du verkörperst virtuell mit jedem Satz alle Unarten, die man eurem Verein im Laufe der Jahre zu Recht anlastet: Arroganz, Realitätsverweigerung, Totschlagargumente. Fehlt nur noch die Abzocke. Also, du retorisches Stehaufmännchen, fasel weiter dein Zeug, aber beschwer dich nicht, wenn andere deinen Mumpitz korrigieren. So ist das eben, geht nicht alles in Pipi-Langstrumpf-Manier, die Welt gestaltet sich nicht nach deinen Wünschen...:winke:

Greenarrow1337
28-11-2013, 20:54
§ 33
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Ich denke mal darauf wollen hier einige hinaus

dazu noch ein entsprechender Link:

Notwehr: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (http://www.juraforum.de/lexikon/notwehr) aus dem juraforum.


wir hatten den §32 StGb auch mal im Studium ... aber ist schon soooo lange her:-§

Evtl hilft der Link ein wenig.

Grüße & einen schönen Abend euch,
Martin

Zur Verhältnismäßigkeit auf die schnelle aus dem GG, die ja prinzipiell erstmal über allem schwebt ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutsc hland)

Siehe Absatz Bedeutung

Pentax
28-11-2013, 21:41
Apropos Verhältnismäßigkeit

Zitat: "Ein Mann bläst einer Studentin absichtlich Rauch ins Gesicht - die wirft mit einem Glas nach ihm. Das Amtsgericht Erfurt sieht darin gerechtfertigte Notwehr"

Zigarettenrauch ist Körperverletzung (http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsurteil-rauch-ins-gesicht-blasen-ist-koerperverletzung-1.1774446)

Greenarrow1337
28-11-2013, 21:45
jop, ähnlich müsste das auch sein, wenn jemand einem die Haare abschneidet, ohne mein Einverständnis.

War das nicht so :)

Finaljustice
28-11-2013, 21:53
Man merkt, dass Winter ist. Die Leute haben alle wieder mehr Zeit (das inkludiert mich ^^), in Foren zu schreiben. Könnte man aus dem Post von Luggage nicht mal ein sticky machen? Das würde viele dieser Diskussionen unterbinden, und vor allem die Verbreitung dieses Unwissens (Halbwissen wäre schon stark geschönt :/ ) ein wenig unterbinden.

Greenarrow1337
28-11-2013, 22:03
und vor allem die Verbreitung dieses Unwissens (Halbwissen wäre schon stark geschönt :/ ) ein wenig unterbinden.

grob :(

WT-Herb
28-11-2013, 22:17
Pass mal auf..MCFly, pass mal selber auf. Das Du Deine Kritik auf die rein persönliche Ebene schiebst, läßt vermuten, dass es fundierte sachliche Argumente von Dir nicht gibt und nicht zu erwarten sind.

Wir reden hier über Notwehr, nicht über andere juristische Bereiche. Zudem habe ich es ausführlich "richtig" weiterführend erklärt. Wenn Du das nicht kapierst, belege ein Schulung.

Um es Dir noch einmal anders zu erklären:
Notwehr stellt eine ansonsten strafbare Handlung straffrei, wenn diese Handlung das geeignete Mittel ist, einen andauernden oder unmittelbar bevorstehenen Angriff auf die durch Notwehrrecht geschützen Rechtsgüter abzuwehren.

Dies bedeutet u.a. auch, dass wenn der Angriff beendet ist, das weitere Einwirken auf den Angreifer nicht mehr durch das Recht auf Notwehr straffrei wäre. Und DAS sollte jeder KKler/KSpler sehr genau abwägen.

Ebenso sollte er sich darüber im Klaren sein, dass eine SV-Situation nicht von allen Anwesenden in gleicher Weise wahrgenommen wird, was dann zu Problemen führen kann, wenn ein Richter darüber zu entscheiden hat, ob die strafbare Handlung (Z.B. Körperverletzung) durch Notwehr gerechtfertig ist und deswegen straffrei bleibt. Ein sehr eindeutiges "Verteidungs-Verhalten" ist dringend anzuraten, um auch den zweiten, den juristischen Kampf zugewinnen, was zu einem anderen Verhalten nötigt, als die Kampflogik mitunter vorgibt.


Gruß, WT-Herb

Tori
28-11-2013, 22:23
Zudem habe ich es ausführlich "richtig" weiterführend erklärt.


Nein, hast Du nicht. Auch wenn Du es nicht begreifst ;)

Jetzt kommt mal alle wieder runter, so machts kein Spaß mitzulesen :p

WT-Herb
28-11-2013, 22:39
Nein, hast Du nicht. Auch wenn Du es nicht begreifst ;)

Jetzt kommt mal alle wieder runter, so machts kein Spaß mitzulesen :pAnstatt hier herum zu labern, hättest Du die Möglichkeit gehabt, sachlich zu argumentieren. Geht das etwa nicht?


Gruß, WT-Herb

gasts
28-11-2013, 22:43
Nein, hast Du nicht. Auch wenn Du es nicht begreifst ;)


Ja?
Dann erklär doch mal, was an den Ausführungen falsch ist (außer dass er halt im ersten Satz nicht explizit "in Bezug auf Notwehr" hingeschrieben hat).

Finaljustice
28-11-2013, 22:51
Fand jetzt auch nicht, dass es für nen Laien schlecht erklärt war. Warum sich jeder Nichtjurist dazu berufen fühlt, solche Sachverhalte zu erklären, ist mir zwar schleierhaft, aber das begegnet einem in der Praxis auch immer wieder... Leute, die ja eigentlich ganz genau wissen, wie der Anwalt arbeiten muss, und eigentlich müsste der ja nur das Schreiben machen... und dafür will er dann auch noch Geld, der Halsabschneider.
Auch wenn der Rat mit der defensiven Haltung für Zeugen und Kampflogik und bla natürlich nichts mit der Praxis zu tun hat, und man solch ausschweifende Deeskalationen und Verteidigungshandlungen generell sein lassen sollte, weil gerade das die Aufmerksamkeit von Zeugen erregt. Und was weiß ein Nicht-WT-ler darüber, wie das Verteidigungshandeln eines WTlers ausieht?

Kakunochi
28-11-2013, 23:10
Wie muss man sich das denn jetzt vorstellen, wird der Gegner vorher ein paarmal gewarnt das er gleich eins auf die Fresse bekommt, oder tut man es einfach.

nein er wird nicht gewarnt.:D Vorher versuchen zu deeskalieren, währenddessen nicht mehr. Also von wegen "du ziehst dich jetzt zurück, sonst ..." Pöser Willi:D

gasts
28-11-2013, 23:12
Fand jetzt auch nicht, dass es für nen Laien schlecht erklärt war. Warum sich jeder Nichtjurist dazu berufen fühlt, solche Sachverhalte zu erklären, ist mir zwar schleierhaft, aber das begegnet einem in der Praxis auch immer wieder...


Wenn jemand SV unterrichtet, dann gehört das ja irgendwie dazu



Auch wenn der Rat mit der defensiven Haltung für Zeugen und Kampflogik und bla natürlich nichts mit der Praxis zu tun hat, und man solch ausschweifende Deeskalationen und Verteidigungshandlungen generell sein lassen sollte, weil gerade das die Aufmerksamkeit von Zeugen erregt. Und was weiß ein Nicht-WT-ler darüber, wie das Verteidigungshandeln eines WTlers ausieht?

In der Blitzdefence heißt das, wenn ich mich recht erinnere, dass man die Handflächen nach vorne in einer beschwichtigen Geste auf den Aggressor richtet und laut zu verstehen gibt, dass man bitte in Ruhe gelassen werden will.
Das sollte auch ein Nicht-Wtler verstehen:

http://www.wingtsun-kampfkunstschule-chemnitz.de/assets/images/blitzdefence-3.jpg

Bildquelle (http://www.wingtsun-kampfkunstschule-chemnitz.de/html/blitz_defence.html)

Wieso sollte es ein Vorteil sein, wenn die Zeugen erst aufmerksam werden, wenn der Verteidiger zuschlägt, oder der andere zu Boden geht?

WT-Herb
28-11-2013, 23:21
Warum sich jeder Nichtjurist dazu berufen fühlt, solche Sachverhalte zu erklären, ist mir zwar schleierhaft...Ich weiß ja nicht, warum Du, vermutlich als Jurist, der Meinung bist, Nichtjuristen hätten keine Ahnung. Vielleicht so eine Art Standes-Notwehr. :D

Gesetze sind nicht nur für Juristen da, sondern für Jedermann. Und Jedermann, der sich mit SV befasst, der Kampfsport oder Kampfkunst betreibt, sollte die Grundlagen von SV kennen wozu es -aus meiner Sicht- zwingend notwendig ist, die gesetzlichen Strukturen zu verstehen, wie die Gewaltenteilung im Staat geregelt ist und welche Rechte man in diesem Konstrukt zum eigenen Schutz hat.


Auch wenn der Rat mit der defensiven Haltung für Zeugen und Kampflogik und bla natürlich nichts mit der Praxis zu tun hat, ..Wie kannst Du das sagen? Es ist elementar wichtig, gerade DANN WENN andere Personen anwesend sind. Vielleicht hast Du eine andere Vorstellung über das, was ich als eindeutiges Verteidigungsverhalten verstehe. Ich kenne natürlich nicht Deine Praxis, aber ich kenne meine.

Deeskalation ist nicht Teil der Selbstverteidigung. Sie ist jedoch Teil eines Verhaltens (-Bewußtsein), Eskalation zu vermeiden, an deren Ende dann möglicherweise Notwehr nicht mehr notwendig gewesen wäre. Dies hat auch nichts mit "ausschweifenden ..." zu tun. Ich gebe Dir insoweit Recht, dass die Überzeichnung, wie sie in manchen Darstellungen rüber kommt, mitunter Fragen aufwirft. Ein derartiges Training dient letzten Endes dazu, sich seiner Möglichkeiten bewußt zu sein, diese auch bewusst einzusetzen. Dass viele Gewalttäter nicht darauf reagieren, ist sicherlich richtig und dass der normale Schüler kein tiefgründiges Psychologiestudium absolviert auch. Fakt ist, dass selbstbewußte Personen, die mit deutlicher Ansprache handeln, weitaus weniger zum Opfer werden, als der "Brave". Und das kann man durchaus trainieren.


Gruß, WT-Herb

Kakunochi
28-11-2013, 23:28
Auch wenn der Rat mit der defensiven Haltung für Zeugen und Kampflogik und bla natürlich nichts mit der Praxis zu tun hat, und man solch ausschweifende Deeskalationen und Verteidigungshandlungen generell sein lassen sollte, weil gerade das die Aufmerksamkeit von Zeugen erregt. Und was weiß ein Nicht-WT-ler darüber, wie das Verteidigungshandeln eines WTlers ausieht?

Würde mich auch interessieren, warum man nicht versuchen sollte Zeugen für sich zu gewinnen, die dazu bereit sind für mich nachher positiv aussagen? Wenn man Übersicht behält also mit dem Gegner noch nicht genug beschäftigt ist warum eigentlich nicht?:)

Edit: Nein aber mal im Ernst. Finaljustice mach dir bitte mal die Mühe und stelle das eine oder andere Sachlage aus deiner Sicht richtig. Musst ja nicht auf jeden Beitrag eingehen.

Tigr
28-11-2013, 23:32
Ich weiß ja nicht, warum Du, vermutlich als Jurist, der Meinung bist, Nichtjuristen hätten keine Ahnung. Vielleicht so eine Art Standes-Notwehr. :D

Gesetze sind nicht nur für Juristen da, sondern für Jedermann.

Als Kind hatte ich den Kosmo 2000 Baukasten. Da gab's viel Physik-Kram zum rumbasteln. Ein Einstein bin ich leider trotzdem nie geworden :D.

Terao
28-11-2013, 23:35
Warum sich jeder Nichtjurist dazu berufen fühlt, solche Sachverhalte zu erklären, ist mir zwar schleierhaft, aber das begegnet einem in der Praxis auch immer wieder... Leute, die ja eigentlich ganz genau wissen, wie der Anwalt arbeiten muss, und eigentlich müsste der ja nur das Schreiben machen... und dafür will er dann auch noch Geld, der Halsabschneider.Da muss ich aber Herb mal recht geben. Natürlich brauchts für die Feinheiten Experten, dafür gibts die ja. In der Welt bewegen muss sich aber Jedermann. Und dazu braucht er zumindest ne grobe Vorstellung, wie das Recht, das ja auch für ihn gilt, funktioniert. Ich weiß, dass mancher Experte sich schwertut mit der groben Vorstellung. Für das Funktionieren eines Rechtsstaats ist die aber mindestens genausowichtig wie die Feinheiten. Und ich sehe keinen Grund, warum die nicht auch Nichtjuristen für den Hausgebrauch ausreichend vermitteln können sollten. Ein Jurist sollte es m.E.n. erst recht können. Seine Kunden sind ja in fast allen Fällen auch Nichtjuristen.

Finaljustice
28-11-2013, 23:42
Ich weiß ja nicht, warum Du, vermutlich als Jurist, der Meinung bist, Nichtjuristen hätten keine Ahnung. Vielleicht so eine Art Standes-Notwehr. :D

Gesetze sind nicht nur für Juristen da, sondern für Jedermann. Und Jedermann, der sich mit SV befasst, der Kampfsport oder Kampfkunst betreibt, sollte die Grundlagen von SV kennen wozu es -aus meiner Sicht- zwingend notwendig ist, die gesetzlichen Strukturen zu verstehen, wie die Gewaltenteilung im Staat geregelt ist und welche Rechte man in diesem Konstrukt zum eigenen Schutz hat.

Wie kannst Du das sagen? Es ist elementar wichtig, gerade DANN WENN andere Personen anwesend sind. Vielleicht hast Du eine andere Vorstellung über das, was ich als eindeutiges Verteidigungsverhalten verstehe. Ich kenne natürlich nicht Deine Praxis, aber ich kenne meine.

Es war auch weniger auf Deinen Beitrag bezogen, der inhaltlich in Ordnung war, aber insb im Bereich der modernen Medien ist es schlicht nicht mehr nötig, sich mit Ausführungen von Laien zufriedengeben zu müssen. Im Übrigen ist es unter Juristen einer der größten Kritikpunkte am Recht: Es ist für den Laien kaum noch nachvollziehbar, was erlaubt und was verboten ist. Mit dem (ehemaligen) Standesrecht der Anwälte hat das nichts zu tun, sondern damit, dass es seine Gründe hat, warum man Jura studieren muss, und warum es der schwerste Studiengang in Deutschland ist (wahrscheinlich gleichauf mit der Humanmedizin). Das hat nichts mit Elitismus zu tun. Schau Dich einfach hier im Forum um, womit hier um sich geworfen wird an juristischem Unwissen. Das kann im schlimmsten Fall zu Fehlvorstellungen bei Leuten führen. Und das tut es meiner Erfahrung nach auch. Meine Grundlage für diese Annahme... siehe dieses Forum ;) Denn spätestens, wenn es daran geht, dieses abstrakte Wissen - mag es auch richtig sein - in die Praxis zu übertragen, braucht man eine gewisse Expertise. Eine Expertise, die man eben nicht durch fünf minuten Google oder Lehrgänge erreichen kann, sondern durch praktische Erfahrung im Beruf.
Was das "WIe ich das sagen könnte" angeht: Meine eigene Erfahrung und Gespräche mit Strafverteidigern und Staatsanwälten hat gezeigt, dass das generelle Einnehmen von "Haltungen" gleich welcher Art, vor einer Auseinandersetzung, dazu führt, dass Zeugen überhaupt erst aufmerksam werden. Hände heben und Abstand nehmen ist zwar eine richtige Sache, aber es erregt Aussehen. Die - für eine traurige - Wahrheit sieht eher so aus, dass ein schnelles, ansatzloses Zulangen gefolgt von ganz natürlichem Verhalten eine um einiges bessere Lage vor Gericht schafft, als jedes Einnehmen von irgendwelchen Haltungen. Wenn so etwas also unter diesem Aspekt gelehrt oder unterrichtet wird (so ich es richtig verstanden habe), dann deckt es sich nicht mit meiner Erfahrung oder der der Strafrechtler, mit denen ich zu tun hatte, gleich welcher couleur. Und gerade im Bereich Selbstverteidigung erscheint mir das, was von Simplicius gerade als "gehört dazu" tituliert wurde, sehr halbgar und in diesem Kontext als am falschen Ende gespart.

gasts
28-11-2013, 23:54
sondern damit, dass es seine Gründe hat, warum man Jura studieren muss, und warum es der schwerste Studiengang in Deutschland ist

wer hat das denn gemessen?

Finaljustice
29-11-2013, 00:00
Würde mich auch interessieren, warum man nicht versuchen sollte Zeugen für sich zu gewinnen, die dazu bereit sind für mich nachher positiv aussagen? Wenn man Übersicht behält also mit dem Gegner noch nicht genug beschäftigt ist warum eigentlich nicht?:)

Zeugen sind ein Risikofaktor. Ohne das jetzt zu "kriminell" zu werden, aber was meinst Du, warum die Zeugen in der organisierten Kriminalität immer als erstes ausgeschaltet werden? Man macht es sich zu einfach, wenn man sagt: Wenn ich diese oder jene Haltung einnehme, dann versteht das jeder gleich und wird in meinem Sinne aussagen. UNd das ist eben der Punkt, an dem meine Kritik ansetzt. Es soll nicht dazu führen, dass da irgendwer anfängt, seine Programme nicht abzuspielen. Selbstverteidigung muss man trainieren, und wenn es hilft, sich zu schützen, ist das Gericht erstmal wurscht (Wie man in den USA sagt: It is better to be judged by twelve than carried by six). Die gezeigte Darstellung ist aber, aus der Rechtspraxis heraus, viel zu zweidimensional, weil sie die Eigenarten der Strafrechtspflege und des Strafprozesses außer acht lässt.
Erstens können zwischen Tat, Anklage und Prozess jeweils mehrere Monate vergehen. Dazwischen hat ein Zeuge meistens ein bis zwei mal bei der Polizei ausgesagt, evtl. noch mal eine Stellungnahme für den StA, und dann muss er noch mal vor Gericht aussagen. Nach Monaten. Und da kann aus "A hat seine Hände gehoben und so vor sich gehalten" auch sehr schnell "Also der A hat die Hände als erster gehoben, das weiß ich noch" werden. Und wenn sich ein Staatsanwalt in den Kopf gesetzt hat, dass ein Täter verurteilt werden soll, dann nimmt er die Zeugen auch so lange in die Mangel, bis er das hört, was er will (wenn er sich nicht sowieso schon vorher mit dem Richter besprochen hat... aber ich schweife ab).
Zweitens ist es tatsächlich häufig so, dass für die Verteidigung ein Zeuge, der die Tat nicht beobachtet hat, wertvoller ist. Zur Tat selbst kann er dann nämlich nichts sagen (der Staatsanwalt hat also keine Grundlage, um den Zeugen unter Druck zu setzen). Klar, wenn man eine Reihe von entlastenden Zeugen bringen kann, die alle sagen "der war's nicht", dann is prima. Die hat man aber in der Regel nicht. Und am schlimmsten wird es, wenn alle irgentwas gesehen haben, aber niemand alles. Nicht, dass das für die Schuld des Angeklagten sprechen würde. Aber es ermöglicht dem Gericht einen viel weiteren Beurteilungsspielraum, wem es nun aus welchem Grund mehr glaubt. Diese Unsicherheitsfaktoren will man vermeiden. Wie sich ein vermeintlicher Täter vor und nach der Tat verhalten hat, ist für das Gericht oft entscheidender, insbesondere bei Affekttaten ohne lange Planung, da solche aus dem regulären Verhaltensmuster des Menschen herausfallen.

Das sind natürlich alles nur Spekulatonen. Aber es sind Dinge, die ich so schon erlebt habe. Und damit bin ich nicht alleine. Es soll das Gesamtkonzept von diesem Blitzdefense-Ding nicht in Frage stellen. Dafür kenne ich mich zu wenig damit aus. Wenn aber schon angefangen wird mit juristischen Überlegungen und die dabei eine Rolle spielen, dann bitte auch richtig. Alles andere ist schlicht Gewissensberuhigung, die im Ernstfall das genaue Gegenteil von dem bewirken kann, was ursprünglich bezweckt war.

Finaljustice
29-11-2013, 00:09
wer hat das denn gemessen?

Ist an der einzigen objektiv vergleichbaren Stelle messbar: Durchschnittsnoten. Sollte kein Problem sein herauszufinden, wie es mit den Durchfallquoten und Durchschnittsnoten in den Staatsexamina aussieht, verglichen mit Durchschnittsnoten der Studiengänge nach Bologna. Ich werde jetzt nicht damit auch noch ins Detail gehen, weil dieser Punkt nicht strittig ist und leicht überprüfbar. Ich sage nur so viel: Es fallen ca. 25-35% (variiert stark nach Bundesland und Schwierigkeit der Klausurkampagne) der Kanditaten durchs 1. Examen, ca. 30-50% der Bestehenden erreichen die Note ausreichend. Die Noten gut und sehr gut spielen sich im einstelligen Prozentbereich (gut), bzw im Promillbereich (sehr gut) ab. Humandmedizin ist wohl vergleichbar, habe ich mir sagen lassen. Reicht das als Angabe zur Schwierigkeit? Ansonsten gerne mehr per PN.

gasts
29-11-2013, 00:27
Reicht das als Angabe zur Schwierigkeit?

Nein, natürlich nicht, aber ich weiß jetzt, worauf Deine Aussage gründet.

WT-Herb
29-11-2013, 00:53
Hallo Finaljustice,

die Anmerkung zur Standes-Notwehr war auch nicht so ernst gemeint. Mir ist durchaus klar, dass die juristischen Gefilde alles Andere sind, als klar verständlich. Prof. Hattenhauer, damaliger Dekan der Uni Kiel und langjähriger Leiter der jur. Fakultät hatte uns immer wieder mit Beispielen erfreut, wenn er auf seinen Vorträgen den Wahnsinn in die Realität brachte.

Es beginnt schon mit der deutlich „eigenen“ Sprache, in der Gesetze formuliert sind. Manche kurze Sätze aus Gesetzestexten in allgemeinverstände Alltagssprache zu übersetzten, funktioniert nicht ohne Einbußen an Genauigkeit.

Dass Jura das schwerste Studium sei... naja, studiere in Kiel mal Psychologie... Da weichen doch Etliche lieber nach Frankfurt aus oder gehen gleich ins Ausland. Juristen reden wenigstens so einer Art Deutsch. Aber lassen wir das... Du hast insofern völlig Recht, dass es vom Prinzip her bedenklich ist, dass man überhaupt Juristen benötigt, die in neun Semestern sich zum Fachidioten (sorry, Übertreibung macht anschaulich) mutieren müssen, um sich mit gegnerischen Parteien ergebnislos streiten zu können, bist der dritte im Bunde, der Richter, ein Machtwort spricht. Das ist aber beabsichtigt und -wenn man’s durchschaut- sinnvoll.

Was die Fehlvorstellungen betrifft: Ja, die gibt es. Nur, warum wird nicht schon an allgemeinbildenden Schulen eine minimale Grundlage dafür geschaffen? Weil’s die Lehrkräfte nicht können? Weil ein Jurist nicht ins Lehramt geht? (Doch noch Standesdenken?). Oder weil es die Politik nicht will, nicht für notwendig hält?

Ich erlebe es an meiner Verwandtschaft, welches Rechtsempfinden meine Oma zu bestimmten tagesaktuellen Themen hat... Hier stößt „gesunder (mitunter auch weniger) Menschenverstand“ auf das komplexe demokratisch politische Staatskonstrukt, allen so weit gerecht zu werden, dass man auch das nächste Mal noch gewählt wird und diesen Kriterien folgend werden Gesetze erlassen, die von Juristen formuliert sind. WENN also Juristen die juristische Sprache beklagen, an wen sollten sie bestenfalls die Beschwerde richten?


Meine eigene Erfahrung und Gespräche mit Strafverteidigern und Staatsanwälten hat gezeigt, dass das generelle Einnehmen von "Haltungen" gleich welcher Art, vor einer Auseinandersetzung, dazu führt, dass Zeugen überhaupt erst aufmerksam werden. Hände heben und Abstand nehmen ist zwar eine richtige Sache, aber es erregt Aussehen. Die - für eine traurige - Wahrheit sieht eher so aus, dass ein schnelles, ansatzloses Zulangen gefolgt von ganz natürlichem Verhalten eine um einiges bessere Lage vor Gericht schafft, als jedes Einnehmen von irgendwelchen Haltungen. Ich verstehe was Du meinst. Aber das läßt sich nicht generalisieren. Aber liegt nicht in Deiner Formulierung schon die Antwort darauf, dass dieses, von Dir beschriebene Verhalten ...
dass ein schnelles, ansatzloses Zulangen gefolgt von ganz natürlichem Verhalten eine um einiges bessere Lage vor Gericht schafft, ...nicht eher den Angreifer schützt, der anschließend damit den Eindruck erwecken will, gar nicht der Angreifende gewesen zu sein? Wenn keine Aufmerksamkeit der Zeugen besteht, dann kann dieses „Spiel nach der Schlacht“, alles entscheiden. Egal in welcher Rolle. Wenn aber die Aufmerksamkeit der Zeugen hoch ist, dann kann (und muss) das eigene Verhalten um so eindeutiger sein. Und wenn es meine Absicht ist, die Anwesenden auf meiner Zeugenbank begrüßen zu können, doch um so mehr.


Und gerade im Bereich Selbstverteidigung erscheint mir das, was von Simplicius gerade als "gehört dazu" tituliert wurde, sehr halbgar und in diesem Kontext als am falschen Ende gespart. Du meinst Deeskalation? Du glaubst nicht an deren Wirkung, kann das sein? Sie ist sicherlich nicht direkter Teil der SV. Aber sie gehört eindeutig ins Krisenmanagement. Deeskalation wirklich zu beherrschen, ist durchaus schon eine eigenständige Kunstform, die Menschenkenntnis, Begabung, Sensibilität erfordert, aber durchaus auch erlernbare Techniken verwenden kann.


Gruß, WT-Herb

WT-Herb
29-11-2013, 01:15
Hallo Finaljustice,

nach nachgemerkt, in Anspielung auf „Die Zeugin der Angklage“...

Natürlich sind Zeugen zunächst problematisch. Gerade deswegen ist die Eindeutigkeit des eigenen Verhaltens so wichtig. Un es ist wichtig, den erzeugten Eindruck so zeitnah wie möglich zu fixieren, um Veränderungen vorzubeugen. Auch geht es mir nicht um die Spitzfindigkeiten, mit denen Zeugen durch „jur. Personal“ beeinflusst wird, werden könnte. Sich aber darauf zu verlassen, dass die Anwesenden ihre Aussage auf Vermutung gründen, denen sie in ihrer Fantasie etwas eingebaut haben, ist doch kein Vorteil gegenüber jenem Zeugen, der eindeutig wahrnimmt: der da ist böse, der da ist Opfer.


Deine Schilderungen sind doch Erfahrungen außerhalb der Anwendung dieser Konstruktion einer Eindeutigkeit und unterstellt, dass es dann sich genauso verhält, wie in allen anderen Fällen auch. Völlig abgesehen davon.... wo keine Zeugen sind (man dieses meint und sein Verhalten nicht entsprechend formt), sind mitunter doch welche, die erst später auftauchen.

Das alles ist mir zu hypothetisch, zu konstruiert. Zeugen zu haben, denen die Situation nicht eindeutig ist, ist sicherlich problematisch. Keine Zeugen zu haben, die das eigene Verhalten als Notwehr bezeugen, ist aber viel problematischer. Gezielt sich so zu verhalten, dass Anwesende das eigene Verhalten eindeutig als Verteidigung erkennen, ist der günstige Fall.



Gruß, WT-Herb

Schellenbaum
29-11-2013, 08:45
Zigarettenrauch ist Körperverletzung (http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsurteil-rauch-ins-gesicht-blasen-ist-koerperverletzung-1.1774446)

Der 30-Jährige sei nah an die Frau herangetreten und habe ihr den Rauch "vermischt mit Speichelpartikeln" direkt ins Gesicht geblasen.

Zigarettenrauch erhalte krebserregende Stoffe, sowie Viren und Bakterien.
Wie ist denn das, wenn mir einer ins Gesicht hustet? Mein Chef macht das manchmal. Darf ich ihn dann mit einem Faustschlag umhauen? Macht mir keine Hoffnungen hier!

Finaljustice
29-11-2013, 09:08
Hallo Finaljustice,

nach nachgemerkt, in Anspielung auf „Die Zeugin der Angklage“...

Natürlich sind Zeugen zunächst problematisch. Gerade deswegen ist die Eindeutigkeit des eigenen Verhaltens so wichtig. Un es ist wichtig, den erzeugten Eindruck so zeitnah wie möglich zu fixieren, um Veränderungen vorzubeugen. Auch geht es mir nicht um die Spitzfindigkeiten, mit denen Zeugen durch „jur. Personal“ beeinflusst wird, werden könnte. Sich aber darauf zu verlassen, dass die Anwesenden ihre Aussage auf Vermutung gründen, denen sie in ihrer Fantasie etwas eingebaut haben, ist doch kein Vorteil gegenüber jenem Zeugen, der eindeutig wahrnimmt: der da ist böse, der da ist Opfer.


Deine Schilderungen sind doch Erfahrungen außerhalb der Anwendung dieser Konstruktion einer Eindeutigkeit und unterstellt, dass es dann sich genauso verhält, wie in allen anderen Fällen auch. Völlig abgesehen davon.... wo keine Zeugen sind (man dieses meint und sein Verhalten nicht entsprechend formt), sind mitunter doch welche, die erst später auftauchen.

Das alles ist mir zu hypothetisch, zu konstruiert. Zeugen zu haben, denen die Situation nicht eindeutig ist, ist sicherlich problematisch. Keine Zeugen zu haben, die das eigene Verhalten als Notwehr bezeugen, ist aber viel problematischer. Gezielt sich so zu verhalten, dass Anwesende das eigene Verhalten eindeutig als Verteidigung erkennen, ist der günstige Fall.



Gruß, WT-Herb

Ja, es sind natürlich hypothetische Konstrukte. Aber es sind Fälle, die in einer Häufigkeit auftreten, dass sie eine ernstnzunehmende, zu berücksichtigende Größe sind. Es ging mir nicht darum zu sagen: "So ist das immer!" Ganz im Gegenteil. Sich so zu verhalten, dass das eigene Verhalten so aussieht, als habe man sich verteidigt: Ja, das ist günstig. Wenn ich aber jemandem zu etwas raten sollte, dann in jedem Fall Aufsehen zu vermeiden. Zeugen zu haben ist ganz toll, aber sie sind eben leider eine unberechenbare Größe. Mir ging es nur darum, dass das Berücksichtigung finden sollte. Denn ich habe schon miterlebt, dass Frauen wegen Körpverlerletzung verurteilt worden sind, weil sie sich gegen betrunkene Männer gewehrt haben. Und die Verurteilung wurde eben darauf gestützt, dass Zeugen auf ein mal ganz andere Dinge vor Gericht gesagt haben, als bei der Polizei (und was natürlich quatsch war). Und diese Zeugen waren eben erst durch lautes Gekeife und das erste Wegstoßen der Frau auf die Situation aufmerksam geworden. Von daher: Alles schick, ich wollte lediglich angemerkt haben, dass sich die juristische Dimension aus praktischer SIcht (und nimm's mir nicht übel: Da haben Juraprofessoren selten Ahnung von. Schau Dir an, wer die Universitätslehrbücher und Kommentare schreibt_ Uni Profs. Schau Dir an, wer die Anwaltskommentate und Praxishandbücher schreibt: Anwälte, StA, Richter) etwas differenzierter darstellt. Nur eben Dinge, die vielleicht berücksichtigt werden sollten. Ich kenne dieses Blitzdings, wie gesagt nicht. Und es kann ja auch eine ganz tolle Sache sein, wenn man das "Metagame" vernünftig unterrichtet. Ich bin nur über die Jahre vorsichtig geworden, weil ich von Leuten die "Selbsverteidigung" unterrichtet haben, leider schon sehr viel Schwachsinn gehört habe.

Finaljustice
29-11-2013, 09:14
Wie ist denn das, wenn mir einer ins Gesicht hustet? Mein Chef macht das manchmal. Darf ich ihn dann mit einem Faustschlag umhauen? Macht mir keine Hoffnungen hier!

Ins Gesicht Husten ist (je nach Kontext) eine tätliche Beleidigung. Einen auf den Nuschel geben ist sicherlich nicht verhält... ( ha, beinahe drauf reingefallen :P ) nicht das mildeste gleicheffektive MIttel, sondern eher Wegstoßen (weil es den Angriff sogar effektiver beendet. Außerhalb der Reichweite des Tröpfchenflugs verliert die Handlung ihren missachtenden Charakter). Es muss aber erfolgen, während er es macht. Das ist meine persönliche Ansicht dazu,

Es könnte sogar eine Köperverletzung sein (etwa, wenn er mich mit einer Krankeit ansteckt und ich daher Fieber usw. kriege). Allerdings wäre das ein Risiko, welches ich nicht unbedingt eingehen wollte.

WT-Herb
29-11-2013, 09:38
Ja, es sind natürlich hypothetische Konstrukte. Aber es sind Fälle, die in einer Häufigkeit auftreten, dass sie eine ernstnzunehmende, zu berücksichtigende Größe sind....Ich gebe Dir voll und ganz Recht, dass die Zuverlässigkeit Dritter vor Gericht nicht als durchgehend stabil bezeichnet werden kann, und dass die Entscheidung sich mitunter auf deren Aussage stützt (stützen muss), weil/wenn keine andere sachlich parteilose Person den Sachverhalt wiedergibt. Auch stimme ich Dir dahingehend zu, dass die "Institution der Kommentare und sonstigen Texte" zu diesem Thema das Ganze doch eher akademisch betrachtet, als aus persönlicher Kenntnis der Praxis. Dies wird auch nicht erwartet, weswegen Gutachter eingesetzt werden, diese Lücke zu schließen. In solchen Verfahren wird diese Möglichkeit aus Kostengründen zu wenig genutzt. Aber auch die Wahl des Gutachters wäre in dieser Hinsicht nicht ganz unproblematisch.


Gruß, WT-Herb

BUJUN
29-11-2013, 09:44
Wenn jemand SV unterrichtet, dann gehört das ja irgendwie dazu



In der Blitzdefence heißt das, wenn ich mich recht erinnere, dass man die Handflächen nach vorne in einer beschwichtigen Geste auf den Aggressor richtet und laut zu verstehen gibt, dass man bitte in Ruhe gelassen werden will.
Das sollte auch ein Nicht-Wtler verstehen:

http://www.wingtsun-kampfkunstschule-chemnitz.de/assets/images/blitzdefence-3.jpg

Bildquelle (http://www.wingtsun-kampfkunstschule-chemnitz.de/html/blitz_defence.html)

Wieso sollte es ein Vorteil sein, wenn die Zeugen erst aufmerksam werden, wenn der Verteidiger zuschlägt, oder der andere zu Boden geht?

Ist das auf dem Foto der verschollene H.S. ??

tempestas
29-11-2013, 09:50
wer hat das denn gemessen?

Gute Frage. Wenigstens nicht son Killefitz wie Physik oder Chemie, Mathehmatik... all dieser Lulli-Krams ;)

Noten sind wohl kaum aussagefähig. Wenn Juristen auf einer 18 Punkte skala 50% im Bereich 5-6 Punkte abfideln heißt das für mich nur, dass das Raster unten zu grob und oben unnötig fein gestrickt ist. Aussagen über Schwierigkeiten ergeben sich daraus nicht.

Schellenbaum
29-11-2013, 09:52
Ist das auf dem Foto der verschollene H.S. ??
Ich dachte, das wäre er (untere zwei Bilder):
http://www.wt-herb.de/Bilder/Bild.jpg

Sieht dem nicht ähnlich.

Finaljustice
29-11-2013, 09:54
Ich gebe Dir voll und ganz Recht, dass die Zuverlässigkeit Dritter vor Gericht nicht als durchgehend stabil bezeichnet werden kann, und dass die Entscheidung sich mitunter auf deren Aussage stützt (stützen muss), weil/wenn keine andere sachlich parteilose Person den Sachverhalt wiedergibt. Auch stimme ich Dir dahingehend zu, dass die "Institution der Kommentare und sonstigen Texte" zu diesem Thema das Ganze doch eher akademisch betrachtet, als aus persönlicher Kenntnis der Praxis. Dies wird auch nicht erwartet, weswegen Gutachter eingesetzt werden, diese Lücke zu schließen. In solchen Verfahren wird diese Möglichkeit aus Kostengründen zu wenig genutzt. Aber auch die Wahl des Gutachters wäre in dieser Hinsicht nicht ganz unproblematisch.


Gruß, WT-Herb

Na dann sind wir uns ja einig :)

gasts
29-11-2013, 11:23
Wie ist denn das, wenn mir einer ins Gesicht hustet? Mein Chef macht das manchmal. Darf ich ihn dann mit einem Faustschlag umhauen? Macht mir keine Hoffnungen hier!

das kommt, wie ich hier gelernt habe, auf die Anzahl Deiner Y-Chromosomen an:



Frauen:

Frauen dürfen sowieso alles ... sie sind das schwache Geschlecht, immer unterlegen und immer von Vergewaltigung bedroht. Da wird kein Richter den Notwehrparagraphen gegen die Dame auslegen.

Finaljustice
29-11-2013, 11:29
Die letzte Aussage ist definitiv falsch, und war Teil meiner Kritik an dem genannten Beitrag, zumal sie Gewalt von Frauen untereinander vollkommen ignoriert.

WT-Herb
29-11-2013, 11:45
Gewalt von Frauen - untereinander? Im Schlamm? :ups:

Schellenbaum
29-11-2013, 11:45
@Finaljustice: Danke!

(...) Einen auf den Nuschel geben ist sicherlich nicht verhält... ( ha, beinahe drauf reingefallen :P ) nicht das mildeste gleicheffektive MIttel, sondern eher Wegstoßen (weil es den Angriff sogar effektiver beendet. Außerhalb der Reichweite des Tröpfchenflugs verliert die Handlung ihren missachtenden Charakter).
Ich würde so argumentieren: Durch meinen Schlag wird ein Teil der ankommenden Seuche von meiner Faust aufgefangen (welche ich natürlich präventiv sofort wasche, noch bevor ich zur Polizei gehe, um ihn anzuzeigen) und durch den Treffer wird er daran gehindert, weiter in meine Richtung zu husten ("Es war klar vernehmbar, dass da ein dickerer Brocken im Hals steckte und weiteres Husten zu befürchten sei"). Ich könnte auch mit der offenen Handfläche in seine Kiemen stoßen, aber ich will explizit Faust.

@simplicius & WT-Schimpanthisant: Don't be sexists. Bitches hate that!

Schellenbaum
29-11-2013, 11:51
Gewalt von Frauen - untereinander? Im Schlamm? :ups:
Gute Beispiele abgründigsten Damencatchens (ohne Schlamm) findest du, wenn du auf YouTube nach den World Star Hip Hop Compilations suchst (sich das anzusehen, kann einem echt den Tag versauen). Und damit meine ich nicht die Twerk-/Party-Videos.
Vielleicht will KRK da mal was zur Street-Smartness twittern?

EDIT: Das Zeug ist NSFW!

MCFly
29-11-2013, 12:11
MCFly, pass mal selber auf. Das Du Deine Kritik auf die rein persönliche Ebene schiebst, läßt vermuten, dass es fundierte sachliche Argumente von Dir nicht gibt und nicht zu erwarten sind.

Meine komplette Kritik ist sachlich.

Zum Thema Notwehr (Abgrenzung §§ 32, 34 StGB) argumentierst du unsauber. Deswegen sind einzelne Aussagen schlichtweg nicht richtig, auch wenn der gesamte Kontext als Ansatz zumindest die richtige Tendenz aufweist.


Manche kurze Sätze aus Gesetzestexten in allgemeinverstände Alltagssprache zu übersetzten, funktioniert nicht ohne Einbußen an Genauigkeit.

Erstens wage ich das zu bezweifeln und zweitens sollte trotzdem es auch in der Alltagssprache (von der du auch oft genug entrückt bist) möglich sein, die wesentlichen Punkte konkret und im richtigen Zusammenhang aufzuzeigen. Nur weil das Ergebnis korrekt ist, sollte man nicht den Weg dorthin aus den Augen verlieren...

Meine übrige Kritik ist sogar absolut sachlich. Sie umschreibt dein virtuelles Gebaren. Persönlich kenne ich dich nämlich gar nicht, klar, ich kenne Namen, Werdegang, Funktion etc. pp.. Was halt die meisten über dich wissen ;)
Aber das berechtigt doch noch nicht zu persönlichen Kritik. Neinnein, ich beziehe mich auf das Gros deiner Äußerungen. Sicherlich überspitzt und nicht mit deiner "blumigen" Wortwahl ausgestopft, ich bin da eher ein Vertreter des Prinzips "Ist der Weg frei, stoß vor". Gerade und direkt. Müsste dir doch liegen :D

Finaljustice
29-11-2013, 13:34
@Finaljustice: Danke!

Ich würde so argumentieren: Durch meinen Schlag wird ein Teil der ankommenden Seuche von meiner Faust aufgefangen (welche ich natürlich präventiv sofort wasche, noch bevor ich zur Polizei gehe, um ihn anzuzeigen) und durch den Treffer wird er daran gehindert, weiter in meine Richtung zu husten ("Es war klar vernehmbar, dass da ein dickerer Brocken im Hals steckte und weiteres Husten zu befürchten sei"). Ich könnte auch mit der offenen Handfläche in seine Kiemen stoßen, aber ich will explizit Faust.

@simplicius & WT-Schimpanthisant: Don't be sexists. Bitches hate that!

Ich könnt jetzt sagen, dass ich es für einen dollen Witz halte. Aber ich habe schon Einlassungen von "Verteidigern" vor Gericht gehört, die noch abenteuerlicher waren und mit einer Inbrunst an Selbstverständlichkeit vorgetragen wurden, dass ich nur dringend davon abraten kann, sich selbst vor Gericht zu verteidigen ^^. Das Gericht in diesem Fall von der Erforderlichkeit des Mittels zu überzeugen, wäre ein ziemliches Kunststück.

WT-Herb
29-11-2013, 14:10
Nein.


Zum Thema Notwehr (Abgrenzung §§ 32, 34 StGB) argumentierst du unsauber. Deswegen sind einzelne Aussagen schlichtweg nicht richtig,Das ist keine Kritik, das ist eine unbegründete Behauptung.


... und zweitens sollte trotzdem es auch in der Alltagssprache ... möglich sein, die wesentlichen Punkte konkret und im richtigen Zusammenhang aufzuzeigen....Du hast jedenfalls nix geliefert, was darauf schließen lässt, dass Du dazu in der Lage wärst.


Meine übrige Kritik ist sogar absolut sachlich. Nö, sie lässt an Aussagen zur Sache so ziemlich alles vermissen, was auch nur in Fragmenten Teil der Sache wäre.


. Neinnein, ich beziehe mich auf das Gros deiner Äußerungen. Also eine verallgemeinernde Äußerung zu Deiner Wahrnehmung, nicht aber zu Inhalten.... was in der Tat mit sachlicher Kritik rein gar nichts zu tun hat.


Gerade und direkt. ...und voll daneben. :p


Gruß, WT-Herb

MCFly
29-11-2013, 14:17
Nuja, weißte, es gibt ja auch noch die allgemeine Wahrnehmung über deine Äußerungen und meine. Mit dir zu diskutieren bringt nichts, von daher kann sich ruhig jeder selbst ein Bild machen.

Mehr gibt´s dazu nicht zu sagen :rolleyes:

Tigr
29-11-2013, 14:24
Nuja, weißte, es gibt ja auch noch die allgemeine Wahrnehmung über deine Äußerungen und meine. Mit dir zu diskutieren bringt nichts, von daher kann sich ruhig jeder selbst ein Bild machen.

Mehr gibt´s dazu nicht zu sagen :rolleyes:

Also ich find Herb supi-dupi kompetent und glaubwuerdig! Deshalb stehe ich auch zu ihm!

Yen_Li
29-11-2013, 14:43
[...]
In der Blitzdefence heißt das, wenn ich mich recht erinnere, dass man die Handflächen nach vorne in einer beschwichtigen Geste auf den Aggressor richtet und laut zu verstehen gibt, dass man bitte in Ruhe gelassen werden will.
[...]


Diesen von simplicius genannten "Handflächen-nach-vorne" Wu Sao/Man Sao sah man doch zuerst bei dem Kölner Lehrer der hier namentlich nicht erwähnt werden möchte und die Schreibweise mit V&C nutzt.
Ebenso führte er in seinen Schulen die heute von Dr. Kernspecht bevorzugten ("Die Essenz des WingTsun, S.224) Handflächenstöße ein.

Gab es die ersten Ideen zum Blitzdefence bereits um 1990 herum?
(Der Kölner Lehrer war bis ca. 1990 Lehrer der EWTO.)
Oder, hat er (sinnvolle ? **) Entwicklungen bereits vorweggenommen?

Danke
Gruß

Yen Li
** ob es sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen

Hier noch ein anderes Bild (dieselbe Quelle):

http://www.wingtsun-kampfkunstschule-chemnitz.de/assets/images/blitzdefence-1.jpg

Pentax
29-11-2013, 14:46
Diesen von simplicius genannten "Handflächen-nach-vorne" Wu Sao/Man Sao sah man doch zuerst bei dem Kölner Lehrer der hier namentlich nicht erwähnt werden möchte und die Schreibweise mit V&C nutzt.


Das ist einfach nur eine deeskalierende Geste, bei der man die Hände in eine ganz gute Position bringt ohne direkt aggresiv / herausfordernd zu wirken.

Da bedarf es keiner supergeilen Begriffen für und das kann man auch keinem V&C Heine zu ordnen, diese Haltung hat gar nichts mit Ing Ung zu tun!

Fry_
29-11-2013, 14:50
...
Da bedarf es keiner supergeilen Begriffen für und das kann man auch keinem V&C Heine zu ordnen, diese Haltung hat gar nichts mit Ing Ung zu tun!

Na und ? Dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender mit dem Internet eigentlich gar nix zu tun haben hat sie auch nicht dran gehindert, dafür Gebühren zu kassieren :D

Schellenbaum
29-11-2013, 15:09
Diesen von simplicius genannten "Handflächen-nach-vorne" Wu Sao/Man Sao sah man doch zuerst bei dem Kölner Lehrer der hier namentlich nicht erwähnt werden möchte und die Schreibweise mit V&C nutzt.
Dann hat er Thompson´s Fence in die EWTO gebracht? Kann das ein Offizieller bestätigen?


Da bedarf es keiner supergeilen Begriffen für (...)
"The Fence" klingt schon supergeil, find ich.

Terao
29-11-2013, 15:25
Hier noch ein anderes Bild (dieselbe Quelle):

http://www.wingtsun-kampfkunstschule-chemnitz.de/assets/images/blitzdefence-1.jpgDas Nach-Hinten-Lehnen kam aber noch vor den neuen Schubsprogrammen im WT, oder? :)

Yen_Li
29-11-2013, 15:49
Das ist einfach nur eine deeskalierende Geste, bei der man die Hände in eine ganz gute Position bringt ohne direkt aggresiv / herausfordernd zu wirken.

Da bedarf es keiner supergeilen Begriffen für und das kann man auch keinem V&C Heine zu ordnen, diese Haltung hat gar nichts mit Ing Ung zu tun!

Okay, lassen wir die Begriffe mal weg (sie dienten der Erläuterung) und kommen noch mal zur Frage:

Gab es die ersten Ideen zum Blitzdefence bereits um 1990 herum?
(Der Kölner Lehrer war bis ca. 1990 Lehrer der EWTO.)
Oder, hat er (sinnvolle ? **) Entwicklungen bereits vorweggenommen?

Yen Li

Yen_Li
29-11-2013, 15:57
Dann hat er Thompson´s Fence in die EWTO gebracht? Kann das ein Offizieller bestätigen?


"The Fence" klingt schon supergeil, find ich.

Wäre das nicht eher ein Lan Sao? Und von Samy Molcho? :)

Schellenbaum
29-11-2013, 16:00
Wäre das nicht eher ein Lan Sao? Und von Samy Molcho? :p
Molcho dechiffrierte diese Bewegung mit "Rück mir von der Pelle, nicht näher!" ohne ihr einen Namen zu geben. Typisch Molcho konnte er auch nicht von Alternativen Deutungen überzeugt werden, wie z. B. "Sind meine Fingernägel sauber?" oder "Nur der DJ macht die Scratches, okay?"

Incognibro
29-11-2013, 16:02
In "die letzten werden die erste sein" oder wie das buch heißt schreibt er dass er Blitzdefense auf anregung von geoff thompson entworfen hat. Er habe das konzpt von seinem Freund geoff thompson übernommen, ich glaube geoff thompson hat auch die ein oder andere rezension für kernie bücher geschriebn.

Terao
29-11-2013, 16:14
Molcho dechiffrierte diese Bewegung mit "Rück mir von der Pelle, nicht näher!" ohne ihr einen Namen zu geben. Typisch Molcho konnte er auch nicht von Alternativen Deutungen überzeugt werden, wie z. B. "Sind meine Fingernägel sauber?" oder "Nur der DJ macht die Scratches, okay?"
Passt irgendwie alles nicht so recht:

http://www.tagesschau.sf.tv/var/storage/images/sf/auftritte/tagesschau/bilder/111225_papst2_reu_k/112059638-1-ger-DE/111225_papst2_reu_k_mediaelement.jpg

Incognibro
29-11-2013, 16:29
Das Nach-Hinten-Lehnen kam aber noch vor den neuen Schubsprogrammen im WT, oder? :)

Damals habe die Leute ja noch Schritte gemacht, also musste man StopKicken.
Heutzutage vollkommen überholt, weil man nur noch in Telefonzellen kämpft.

Schellenbaum
29-11-2013, 16:31
Passt irgendwie alles nicht so recht:
Der Übergang vom Fence (hält den Gegner von mir weg) zur Wall (hält mich von Gegner weg) ist fließend. Verwechseln viele.

ebT-mIGCINs

gasts
29-11-2013, 17:29
http://www.tagesschau.sf.tv/var/storage/images/sf/auftritte/tagesschau/bilder/111225_papst2_reu_k/112059638-1-ger-DE/111225_papst2_reu_k_mediaelement.jpg

das ist die Vorbereitungssellung für wahre Blitzdefence (http://2.bp.blogspot.com/-LUm1w-SzsiM/TVgXHHN-FQI/AAAAAAAAAbo/oAaR4o0tqOY/s1600/emperor_pope-atine.jpg)

Yen_Li
29-11-2013, 17:46
Molcho dechiffrierte diese Bewegung mit "Rück mir von der Pelle, nicht näher!" ohne ihr einen Namen zu geben. Typisch Molcho konnte er auch nicht von Alternativen Deutungen überzeugt werden, wie z. B. "Sind meine Fingernägel sauber?" oder "Nur der DJ macht die Scratches, okay?"
OT
Schellenbaum ich mag deinen Stil. Du bist ein interessanter Gesprächspartner.

Schönes Wochenende

Yen Li

fujikomma
29-11-2013, 18:35
Lord Palpatine hat diese Blitzgeschichte auch drauf:D!
Was mich immer wieder faszien-niert ist KrKs Gesicht-
Ich weiss das es Konzentration aussagen soll-zu mir spricht es immer Verdauungsstörung:ups:
@Schellenbaum: Das mit dem Pantomime-Erste Sahne.Vielleicht die nächste Geschäftsidee fürs Nicht-Kämpfen:cool:

Zhijepa
29-11-2013, 18:52
Was mich immer wieder faszien-niert ist KrKs Gesicht-
Ich weiss das es Konzentration aussagen soll-zu mir spricht es immer Verdauungsstörung:ups:


:D

Der goldene Thron - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=BOJBHAyZzNA)

Terao
29-11-2013, 18:53
Ich weiss das es Konzentration aussagen sollDas heißt jetzt ACHTSAMKEIT! Nur echt mit CHAN! Herrgott! :mad:



Das mit dem Pantomime-Erste Sahne.Vielleicht die nächste Geschäftsidee fürs Nicht-KämpfenIch meine, es gab da irgendwann ein Gasteditorial, in dem einer seine guten Erfahrungen mit der im WT erlernten Körpersprache in ner Sitzung berichtete. Erste Grundsteine zu Manager- und VerhandlungsTsun sind also schon gelegt.
Herb würde sagen: Das gabs schon immer im WT. :)

KAJIHEI
30-11-2013, 08:29
das ist die Vorbereitungssellung für wahre Blitzdefence (http://2.bp.blogspot.com/-LUm1w-SzsiM/TVgXHHN-FQI/AAAAAAAAAbo/oAaR4o0tqOY/s1600/emperor_pope-atine.jpg)

Du betreibst ja schon wieder Mumienschändung...

KAJIHEI
30-11-2013, 08:36
Der bisher beste Witz in diesem thread : Jura ist das schwerste Studium, das hat nichts mit Arroganz zu tun...:rolleyes:

WT-Herb
30-11-2013, 10:09
Das heißt jetzt ACHTSAMKEIT! Nur echt mit CHAN! Herrgott! :mad:Konzentration und Achtsamkeit sind zwei geistige Tätigkeiten fast gegensetzlicher Art. Konzentration ist die Fokussierung auf eine einzelne Sache, Achtsamkeit ist die erweiterte Wahrnehmung aller Dinge, die einen selbst betreffen (körperlich, mental, räumlich, in der Balance etc.) sowie der Umgebung dessen Zusaten, Personen, Bodenverhältnisse, Gegenstände...., des Gegners in seiner Handlung, seiner Struktur, seiner Balance etc... Also genau das Gegenteil von Konzentration. Achtsamkeit ist auch etwas Anderes als Aufmerksamkeit. Aufmerksamkeit bezeichnet, so würde ich es beschreiben, einen Konzentrationswechsel auf Dinge, ein einem auffallen.


Gruß, WT-Herb

Tigr
30-11-2013, 10:29
Konzentration und Achtsamkeit sind zwei geistige Tätigkeiten fast gegensetzlicher Art. Konzentration ist die Fokussierung auf eine einzelne Sache, Achtsamkeit ist die erweiterte Wahrnehmung aller Dinge, die einen selbst betreffen (körperlich, mental, räumlich, in der Balance etc.) sowie der Umgebung dessen Zusaten, Personen, Bodenverhältnisse, Gegenstände...., des Gegners in seiner Handlung, seiner Struktur, seiner Balance etc... Also genau das Gegenteil von Konzentration. Achtsamkeit ist auch etwas Anderes als Aufmerksamkeit. Aufmerksamkeit bezeichnet, so würde ich es beschreiben, einen Konzentrationswechsel auf Dinge, ein einem auffallen.


Lieber Herb, danke dass Du uns darueber aufklaerst, und Glueckwunsch dafuer, dass Dein Beitrag nur 4 Rechtschreibfehler enthaelt! Was ist denn Deine Expertenmeinung zu "ganzheitlichem WT"? Und: haeltst Du es fuer sinnvoll, im WT auf Auditing zurueckzugreifen? Oder auf kosmische Strahlung?

KAJIHEI
30-11-2013, 10:49
Konzentration und Achtsamkeit sind zwei geistige Tätigkeiten fast gegensetzlicher Art. Konzentration ist die Fokussierung auf eine einzelne Sache, Achtsamkeit ist die erweiterte Wahrnehmung aller Dinge, die einen selbst betreffen (körperlich, mental, räumlich, in der Balance etc.) sowie der Umgebung dessen Zusaten, Personen, Bodenverhältnisse, Gegenstände...., des Gegners in seiner Handlung, seiner Struktur, seiner Balance etc... Also genau das Gegenteil von Konzentration. Achtsamkeit ist auch etwas Anderes als Aufmerksamkeit. Aufmerksamkeit bezeichnet, so würde ich es beschreiben, einen Konzentrationswechsel auf Dinge, ein einem auffallen.


Gruß, WT-Herb

HLBS

Happo : Offenheit nach allen Seiten, die höchste Form des Konzentriert seins.
Das geht weit über die Achtsamkeit hinaus.

fujikomma
30-11-2013, 11:48
Spontan fiele mir Leroy Jethro Gibbs (Navy Cis)ein, der gerne leichte NackenKlatscher ;)verteilt.
Dienen diese nun der Förderung der Achtsamkeit oder der Konzentration des Betroffenen?!

Terao
30-11-2013, 11:52
Und, ist Kernspecht auf dem Foto da jetzt konzentriert, achtsam oder aufmerksam? Oder alles zusammen? Oder gibts da ein optimales Mischungsverhältnis?

Ernst gemeinte Frage. Wenn die sich in Eurem Konzept "fast" widersprechen, ist dann doch ein achtsamer Mensch mehr oder weniger unaufmerksam und unkonzentriert.

WT-Herb
30-11-2013, 12:01
Glueckwunsch dafuer, dass Dein Beitrag nur 4 Rechtschreibfehler Worauf sich manche Leute "Konzentrieren" ist schon beachtlich. Graf Zahl ist enttäuscht und sucht süchtig nach Dingen, die zu kritisieren sind. Brav gemacht. Möchtest Du mein Lektor sein? Was Zahlt Du denn so dafür?

(PS. es sinde wieder welche enthalten, extra für Dich - diesmal noch kostenlos.)

WT-Herb
30-11-2013, 12:03
..haeltst Du es fuer sinnvoll, im WT auf Auditing zurueckzugreifen? Oder auf kosmische Strahlung?Hältst Du es für sinnvoll, derartigen Unsiiinnn zu schreibän?

Terao
30-11-2013, 12:11
Worauf sich manche Leute "Konzentrieren" ist schon beachtlich. Allerdings. Liest man die letzten 10 Postings, ist es schon interessant zu sehen, worauf Du antwortest.
Und worauf nicht.

Tigr
30-11-2013, 12:12
Worauf sich manche Leute "Konzentrieren" ist schon beachtlich. Graf Zahl ist enttäuscht und sucht süchtig nach Dingen, die zu kritisieren sind. Brav gemacht. Möchtest Du mein Lektor sein? Was Zahlt Du denn so dafür?


Esoterik und Pseudowissenschaft: check!
Rechtschreibfehler: check!
"Irrtuemer" und offenkundige Falschdarstellungen: check!

Herb, das Bild dass Du in diesem Forum abgibst ist fantastisch :D.

MCFly
30-11-2013, 12:12
Hallo Herbi,

in letzter Zeit bemerke ich vermehrte orthographische Auffälligkeiten. Bist du erregt? Unachtsam? Unkonzentriert? Oder alles zusammen?

Besorgte Grüße

WT Mac

Tigr
30-11-2013, 12:14
Hallo Herbi,

in letzter Zeit bemerke ich vermehrte orthographische Auffälligkeiten. Bist du erregt? Unachtsam? Unkonzentriert? Oder alles zusammen?

Besorgte Grüße

WT Mac

Da wir ja mittlerweile wissen, dass SLT und CK einen mehr Spass im Bett haben laesst, vielleicht hilft's ja auch gegen Rechtschreibschwaeche ;).

WT-Herb
30-11-2013, 12:25
... check...Du "checkst" doch schon lange nix mehr. Achtsamkeit ist kein Selbstzweck, sondern erfordert die Fähigkeit das Wesentliche vom Unwesentlichen unterscheiden zu können. Dazu bedarf es Wissen, dass Dir scheinbar nicht vorliegt, weswegen Du Dich auf die Orthographie stürzt, wie ein Geier auf das Aas. Womit wir wieder direkt zur Arm-Seligkeit kommen - gelle.

Terao
30-11-2013, 12:29
Achtsamkeit ist kein Selbstzweck, sondern erfordert die Fähigkeit das Wesentliche vom Unwesentlichen unterscheiden zu können. Wäre das nicht Aufmerksamkeit?

WT-Herb
30-11-2013, 12:30
Besorgte Grüße
Tür und Angel liegen mitunter eng beieinander.:mad:

WT-Herb
30-11-2013, 12:34
Wäre das nicht Aufmerksamkeit?Möglicherweise. Eine Aufmerksamkeit, die vor der Wahrnehmung Relevantes filter, ist auf die Hypothese Relevantens konzentriert. Eine Aufmerksamkeit, sie aus der Achtsamkeit heraus Relevantes "entdeckt" legt nicht vorher fest, was relevant sein könnte.

Die Unterscheidung des Wesentlichen vom Unwesentlichen liegt in der Reaktion auf das Tatsächliche und kann wiederum den Prinzipien zugeordnet werden (Nimm auf... folge.... stoße....)


Gruß, WT-Herb

Tigr
30-11-2013, 12:37
Du "checkst" doch schon lange nix mehr. Achtsamkeit ist kein Selbstzweck, sondern erfordert die Fähigkeit das Wesentliche vom Unwesentlichen unterscheiden zu können. Dazu bedarf es Wissen, dass Dir scheinbar nicht vorliegt, weswegen Du Dich auf die Orthographie stürzt, wie ein Geier auf das Aas. Womit wir wieder direkt zur Arm-Seligkeit kommen - gelle.

Herb, wenn es Dich beruhigt, Deine Rechtschreibung ist bei weitem nicht das Einzige, womit Du Dich hier laecherlich machst ;). Und auch wenn Du denkst Du verteidigst hier den "Ruf" Deines Vereins: die meisten Leute die Dein Geseier lesen werden wohl eher denken "was fuer ein Esoterik-Muell" als dass sie sich von Deinen unsinnigen, fehlerhaften und falschgeschriebenen Argumenten ueberzeugen lassen ;).

WT-Herb
30-11-2013, 12:39
Herb, wenn es Dich beruhigt,... "was fuer ein Esoterik-Muell...Du bist sicherlich schlauer... gelle, was an Deinen fachlich hochgradigen, gestochen scharf formulierten Beiträgen nicht zu übersehen ist.

Terao
30-11-2013, 12:42
Möglicherweise. Eine Aufmerksamkeit, die vor der Wahrnehmung Relevantes filter, ist auf die Hypothese Relevantens konzentriert. Eine Aufmerksamkeit, sie aus der Achtsamkeit heraus Relevantes "entdeckt" legt nicht vorher fest, was relevant sein könnte.Natürlich tut sie das. Wenn ich mich mit jemandem haue, lege ich von vornherein fest, dass meine Einkaufsliste fürs Abendessen dafür irrelevant ist.

Weißt Du, Du jonglierst hier mit sehr vagen Konzepten und machst Widersprüche auf, wo gar keine existieren. Und dann konzentrierst Du Dich auf Nebenkriegsschauplätze wie Rechtschreibkritik. Ein wenig überzeugendes Bild.

Tigr
30-11-2013, 12:43
Du bist sicherlich schlauer... gelle. Was an Deinen Beiträgen nicht zu übersehen ist.

Naja, ich erkenne eben Muell wenn ich ihn sehe. Ist ne Frage der Achtsamkeit :D.

MCFly
30-11-2013, 12:45
Tür und Angel liegen mitunter eng beieinander.:mad:

Meine Angel liegt in der Garage...

StefanB. aka Stefsen
30-11-2013, 12:46
Naja, ich erkenne eben Muell wenn ich ihn sehe. Ist ne Frage der Achtsamkeit :D.

Aber Herbs Müll ist eben schön verpackt. Kommt daher im pseudowissenschaftlichen Esogewandt. Das spricht viele Leute an. Dazu degradiert man andere Stile noch als minderwertig (herkömmlich) und auch der letzte Esel läuft der Möhre hinterher.

Mr.Fister
30-11-2013, 12:51
Könnte man aus dem Post von Luggage nicht mal ein sticky machen?
der ist bereits gepinnt - allerdings im sv-forum... ;)

Selbstverteidigung & Anwendung - Kampfkunst-Board (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/)


PS: zum thema durchfallquoten: die sind bei der steuerberaterprüfung noch deutlich gruseliger als bei jura...

Tigr
30-11-2013, 13:02
Aber Herbs Müll ist eben schön verpackt.

Es geht so. Ich find's eigentlich bestenfalls mittelmaessig. KRK verpackt's besser :p.

Terao
30-11-2013, 13:07
Es geht so. Ich find's eigentlich bestenfalls mittelmaessig. KRK verpackt's besser :p.Find ich einen unfairen Vergleich. Kernspecht bekommt ja auch keine kritischen Rückfragen. Wen die Sprüchlein auf Twitter nicht so überzeugen, der wird halt ignoriert. Herb kann das hier nicht immer machen, ohne dass es auffällt. Und dann muss er halt rudern.

Tigr
30-11-2013, 13:11
Find ich einen unfairen Vergleich. Kernspecht bekommt ja auch keine kritischen Rückfragen. Wen die Sprüchlein auf Twitter nicht so überzeugen, der wird halt ignoriert. Herb kann das hier nicht immer machen, ohne dass es auffällt. Und dann muss er halt rudern.

Ok, zugegeben - aber KRK muss sich dafuer den ganzen Tag Herb's Geschleime auf Twitter anhoeren. Ich kann mir vorstellen, dass das auch nicht so ganz einfach ist :).

Terao
30-11-2013, 13:14
Ok, zugegeben - aber KRK muss sich dafuer den ganzen Tag Herb's Geschleime auf Twitter anhoeren. Ich kann mir vorstellen, dass das auch nicht so ganz einfach ist :).Ach, das kommt drauf an, wie Du gestrickt bist. Denke, dass viele das eigentlich ganz geil finden, wenn eine ganze Anhängerschar an jedem Fürzlein, das man lässt, dankbar und begeistert schnuppert. :)

Finaljustice
30-11-2013, 16:41
Ach, das kommt drauf an, wie Du gestrickt bist. Denke, dass viele das eigentlich ganz geil finden, wenn eine ganze Anhängerschar an jedem Fürzlein, das man lässt, dankbar und begeistert schnuppert. :)

... und dann begeistert ausruft: "Lavendel!" (frei nach Dieter Hallervorden).