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Vollständige Version anzeigen : die nächste Abmahnwelle rollt, diesmal wg. Streaming



anfänger123
07-12-2013, 18:05
Aktuell richtet sich das ganze gegen Nutzer der *****seite Redtube. Wenn das durchgeht, dann kann man sich auch von Youtube verabschieden.

Redtube.com: "Von U+C-Streaming-Abmahnung sind über 10.000 betroffen" - Golem.de (http://www.golem.de/news/redtube-com-von-u-c-streaming-abmahnung-sind-ueber-10-000-betroffen-1312-103226.html)

PaiLoung
07-12-2013, 18:10
Ein Leben ohne Redtube ?:ups:

OMG !! :D Da geht den Lotionherstellern der ar$ch aber sicher mächtig auf Grundeis!

Arme Nerds... :D:D

Sokolo
08-12-2013, 13:17
Arme Nerds... :D:D

Viel Spaß, wenn Du son Ding im Briefkasten hast. :rolleyes:

_____________

Hier die juristische Einschätzung von Lawblog:

Streaming-Abmahnung mit vielen Fragezeichen | law blog (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/)

Ich würde als Betroffener eine Anzeige wg. versuchter Nötigung und versuchten Betruges in Erwägung ziehen.

Karateka94
08-12-2013, 13:20
"Junge, du hast Post bekommen."
"Mach doch schonmal auf Mutter!"

Arganth
08-12-2013, 13:29
"Junge, du hast Post bekommen."
"Mach doch schonmal auf Mutter!"

:D

vor allem wenn die Titel gut sind :D


1. Al Ca*****
2. Alarm im Darm
3. Alice im Ständerland
4. Aliens vs. Penetrator
5. American Fistory XXX
6. American ****boxer
7. Analdin und die wunde ********
8. Analgeddon
9. **** Total
10. Analritter 2 - Heute wird eingedost
11. Andere Länder, andere ******
12. Angefahren, abgeschleppt, aufgebockt und abgespritzt
13. Animal Farm - Jetzt ****en wir Tiere
14. Arielle, die Nicht-mehr-Jungfrau
15. Auf den Highway sind die ********n los
16. Auf der Liege der außergewöhnlichen Gentlemen
17. Aufstand in der Lederhose 18. Axel **** und Obel Wichs

B

1. Bambi im Land der geilen Böcke
2. Bananen**** in Mosambik
3. Battlefield Ass
4. Beischlafes Bruder
5. Beverly Hills Cock
6. Big Mama - Speckfalten in Wallung
7. Bitch - Der ****doktor
8. Black Cock Down
9. Blair Bitch Project
10. Blowing for Columbine
11. Bonnie in Clyde
12. Bo*******a
13. Baffy, die *****jägerin
14. Brokeback mountain
15. Deutschland sucht den Pornstar

C

1. Cockduel
2. Cocklateral damage

D

1. Das Besteigen der Lämmer
2. Das Fenster zum Hinternhof
3. Das ****ende Klassenzimmer
4. Das Schweigen der Rammler
5. Das Sexperiment
6. Das Todessperma des Dr. Ma******
7. Das Wunder im Bernd
8. Der Club der roten Fister
9. Der Herr der Cockringe
10. Der Herr der *****n
11. Der große ****tator
12. Der Name der Hose
13. Der Mönch mit der Peitsche
14. Der ****** über Berlin
15. Der Sexorzist
16. Deutschland sucht den Super****er
17. Die Prinzessin auf der Eichel
18. Die Stoßburg
19. Die neun feuchten Pforten
20. Die tausend Schwänze des Dr. Ma******
21. Die Unbesteigbaren von hinten geknallt
22. Die Vögler
23. Drei Schwengel für Charlie
24. Dr. Jekyll in Mrs. Hyde
25. Dornmöschen
26. Dune der Brüsteplanet

E

1. Edward mit den Penishänden
2. Ein Chef zum ****en
3. Ein Fuck kommt selten Alleine
4. Eiskalte Stängel
5. Erkan & Stefuck gegen die Mächte der dem Hintern
6. Es wird geschluckt was in den Mund kommt
7. Ey Mann - Wo is mein Ständer?

F

1. Feucht und Feuchter - jetzt wirds spritzig
2. Feuchte Schenkel im Cockpit
3. ****endes Inferno
4. ****et Nemo
5. ****hof der Muschitiere
6. ****i und die starken Männer
7. Fist Club
8. Flesh Gordon
9. Flucht von Analtraz
10. Frisch ge****t und abgemolken
11. Fuck Bill
12. Fuck me if you can
13. Fuck off - Im Körper des Feindes
14. Fummeln im Sturm (1-6)
15. Fuckzilla

G

1. Gaylien - Directors Fuck
2. Gaywatch, Die Riesenschwänze von Malibu 3. Graf ***** bläst zum Zapfenstreich

H

1. Harte Spiele
2. Hairy Popper und der Gefangene von Arschpackan
3. Hairy Popper und der Stab der Steifen
4. Hairy Popper und die Kammer des Schleckens
5. Hairy Popper und der Feuer****
6. Hairy Popper und der Orgasmus des Phoenix (erscheint 2007)
7. Hairy Popper und der Vollblut**** (erscheint noch später)
8. Heisse Länder - Dauerständer
9. Helicoptermann 2 - Die Rückkehr des Kreisel****ers
10. HELLRASIERT
11. Herr der Penisringe
12. Highway to Möpse
13. Hitchhikers guide to the fucktasy
14. Hotel Sodom - Analstufe Rot
15. House of Wixx

I

1. I, ****bot
2. Ich war jung und brauchte das Geld
3. Ich weiß wer dich letzen Sommer ge****t hat
4. Ich weiß noch immer wer dich letzten Sommer ge****t hat
5. Ich werde immer wissen wer dich letzten Sommer ge****t hat
6. In 80 Tagen durch ganz Hinterfeld
7. In einem Loch vor unserer Zeit
8. Im Land der RaketenSpermer
9. Im Wald und auf der Heidi 1-3
10. Im Wald wird hart geknallt
11. Im Kloster der 1000 Sünden
12. Independence Gay
13. In Diana Jones
14. Inzestbauern vom Rammlerhof 15. iPop

J

1. Jack the Raper
2. Jag den Gollum in die Höhle!
3. Jane Blond - Casino ****
4. Jane Blond - Gold****er
5. Jane Blond - Der ***** ist nicht genug
6. Jane Blond - Der Mann mit dem goldenen *******
7. Jane Blond - Im Angesicht des Kotes
8. Jane Blond - Moonshaver
9. Jarhead - Willkommen im Bett
10. Jeanne dArsch
11. Jetzt bin ich alt und brauch immer noch Geld
12. Jurassic Porn

K

1. Kack ab Baby 2
2. Kapitän ***** und seine geilen Piraten
3. Kaviar zum Frühstück
4. King Dingeling und die blonde Frau
5. Kompanie ***** 2: Trommelfeuer aus der Sackkanone
6. König der ****n
7. Kuck mal wer da schluckt!
8. Kung Fu Fisting

L

1. Lass die Enkel zwischen die Schenkel
2. Lawrence von Analien
3. Liebling, ich habe die Kinder ge****t
4. LOST verschollen in dunkeln
5. Last Penis Standing

M

1. Mad Maxxx auf Tinas Donnerkuppeln
2. Mac Geiler
3. Magma - Die Spermastute
4. Mann ****t Hund
5. Maria mag die Lena
6. Marry Poppins
7. Mighty Fucks
8. Mighty Fucks II - Die Super****er kehren zurück
9. Moby **** - Im ***** des Pottwals
10. Monsieur Ibrahim und die Buben des ****
11. Monstergurken überfallen die Schweiz

N

1. Nackt Zerhackt und Angekackt
2. Neues vom Sündenhof
3. Never fuck alone

O

1.
2. Oma, **** mich ins Koma
3. Oma Rose "98" ****geil und nicht tot zukriegen
4. Omas lutschen auf der Felge
5. One in the Pink and one in the Stink
6. One Night in Bangckock
7. One Night in Hamsterdarm
8. One Night in Lutschabon
9. One Night in Mööskau
10. One Night in Paris
11. One Night in Rüsseldorf
12. Operation Delta **** I
13. Operation Delta **** II
14. Oral! Oral! Oral!

P

1. Penispiraten auf Rektalrandale
2. Per Anhalter durch den ********
3. Peterchens Wichsfahrt
4. Petri Geil! Angelurlaub am Analsee
5. Pipi auf Karl-Heinz
6. Pipi im Puller-Puller-Land
7. Pulp ****schön
8. Popeye, der Puffbesitzer
9. Porn Wars Periode I - Die dunkelbraune Bedrohung
10. Porn Wars Periode II - An****** der Klokrieger
11. Porn Wars Periode III - Die Rache der Spermien
12. Porn Wars Periode IV - Ein neuer Harem
13. Porn Wars Periode V - Das Spermium schlägt zurück
14. Porn Wars Periode VI - Die Rückkehr der Analritter
15. Pornstar 16. Porn of the Dead

R
>
1. Reich mir den Stengel, du Bengel
2. Reinstecke Fuchs
3. Rex ***** - Arschalarm auf der Akropolis
4. Ringmuskeln aus Stahl
5. Robin Cock - König der Stecher
6. Robin Fist im ****nwald
7. RoboCock
8. Roundhouse **** - Chuck im Rausch der Leidenschaft

S

1. Sauerei auf der Bounty
2. Scheidi und der Einöli
3. ****** am Stil
4. Schluckt sie oder spuckt sie ?
5. Schneeflittchen
6. SChneeflittchen und die sieben Geilen
7. School of Cock
8. ******* der Vampire
9. Schweinchen ****
10. SEX AGE 2 -jetzt wird gespritzt
11. Sexcalibur
12. **** Island - Der Kampf ums nackte Überleben
13. **** Pirates - Hier wird nicht nur in See gestochen
14. Shaving Private Ryan
15. Shaving Ryans Privates
16. Sieben Tage, sieben Möpse
17. Sklave Pupsmuckel und der geile Meister Leder
18. Spermafeuerwerk im Transenarsch
19. Spermarella und die sieben Bukkakezwerge
20. Spermboat Willie
21. Sponge Bob Arschkopf
22. Spiel mir am Glied mit Kot
23. Stadt der Engen
24. Stanley Kuh****s - Cockwork Orange
25. Star**** - Popisode 1:"Das Impedium ****t zurück"
26. Starschors - Die dunkelbraune Bedrohung
27. Starschors - Die Fleischpeitsche schlägt zurück
28. Steven Strings - Shiting
29. Stoß langsam I
30. Stoß langsam II
31. Stoß langsam III
32. Sündbart der Seepfarrer

T

1. Texas Chainfuck Massacre
2. Tatsächlich ... Lesben
3. The Ass-Team
4. The Gay after Tomorrow
5. The Gayss After
6. The Masturbator
7. The Oklahoma bumser
8. The Porn Identity
9. The Texas ***** Massacre
10. The Truman Po
11. Tokiobordel
12. Totge****t am 4. Juli
13. Trommelfeuer aus der Sackkanone
14. TroublexXx
15. TroublexXx2

U

Und täglich schmerzt mein Rüssel mir

V

1. V for Vagina
2. Voll In ***** 1 bis 6

W

1. Wixblumenstrauß
2. Wunderbare Welt des Schwellsaft
3. Wicki und die starken Schwängel

X

1. xXx
2. XXX-Men
3. XXX-Men 2
4. XXX-Men -Der letzte stand wieder
5. XXX-Men Ejakulation

Y

Yellow Sexmachine

Z

1. Zucht der Karibik: Hairy Mans Chest
2. Zum Löten freigegeben

Kannix
08-12-2013, 13:42
Was macht man denn da, lädt man sich die *****s runter? Registriert man sich da?
Müssen die nicht gegen die vorgehen die die *****s hochladen?
Sonst könnten die einen ja auch bei Youtube abmahnen, oder?

freakyboy
08-12-2013, 13:45
Ist im Prinzip dasselbe wie bei kino.to

gasts
08-12-2013, 14:05
Was macht man denn da, lädt man sich die *****s runter? Registriert man sich da?


angeblich Filmchen anschauen:

U+C mahnt für The Archive AG das Anschauen von Redtube-Filmen ab - erste Streaming Abmahnungen in Deutschland (http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/uc-mahnt-fuer-archive-ag-das-anschauen-von-redtube-filmen-ab-erste-streaming-abmahnungen-deutschland-49008/)

evtl. hat die Telekom auch einfach Adressen verhökert und die werden auf Verdacht abgemahnt, ein paar *****gucker werden schon dabei sein....

Sokolo
08-12-2013, 14:08
Was macht man denn da, lädt man sich die *****s runter? Registriert man sich da?
Müssen die nicht gegen die vorgehen die die *****s hochladen?
Sonst könnten die einen ja auch bei Youtube abmahnen, oder?

Es geht allein um die Nutzung des Streams. Also genauso wie bei YT und ähnlichem.
________________

Ist's jetzt mal genug mit dem pubertären Gelaber?

"Hihi haha - *****s. Wie lustig."

Ist gut. :rolleyes:

Sokolo
08-12-2013, 14:19
evtl. hat die Telekom auch einfach Adressen verhökert und die werden auf Verdacht abgemahnt, ein paar *****gucker werden schon dabei sein....

Jap, deswegen der Betrugs-/Nötigungsverdacht. Soll sich die Anwaltskanzlei mal dazu erklären.

Andere plausible Theorie ist, dass die IP-Adressen über die Einbettung in andere Websites erlangt wurden.

Wäre dann allerdings eine rechtlich interessante Konstruktion.

Ich (bzw. eine beauftragte Person) bette Videos ein, bei denen meine Urheberrechte verletzt werden, damit User die abrufen. Selbst wenn man eine Vervielfältigung durch den User annehmen würde, würde ich das als konkludente Genehmigung des Abrufens werten.

-Alexej-
08-12-2013, 14:51
Also stop - diese Abmahnwelle wird sich in nichts auflösen. *****s sind NICHT Urheberrechtlich geschützt. Dazu gabs bereits Urteile.

Sokolo
08-12-2013, 14:57
*****s sind NICHT Urheberrechtlich geschützt. Dazu gabs bereits Urteile.

Edit:

Gerade nochmal genauer nachgelesen:

Nach der gefestigten Rechtsprechung handelt es sich bei rein sexuellen Darstellungen mangels eigener geistiger Schöpfung nicht um filmische Werke im Sinne des § 94 i.V.m. § 2 I Nr. 6, II UrhG und sind daher von diesem nicht geschützt. Allerdings genießen auch Filme, die nicht als Filmwerke in diesem Sinne anzusehen sind, den urheberrechtlichen Schutz als "Laufbilder" nach § 95 UrhG.

*****filme sind demnach urheberrechtlich geschützt und Verletzungen ds Urheberrechts können daher Schadensersatzforderungen zur Folge haben.

Fips
08-12-2013, 15:36
Jap, deswegen der Betrugs-/Nötigungsverdacht. Soll sich die Anwaltskanzlei mal dazu erklären.

Andere plausible Theorie ist, dass die IP-Adressen über die Einbettung in andere Websites erlangt wurden.


Mich würde in dem Zusammenhang auch mal interessieren wie die an die realen Adressen gekommen sind. Sowas geht normalerweise ja nur über den Betreiber und es wäre schon ein starkes Stück wenn die die Adressen ohne richterlichen Beschluss rausgerückt hätten. Wenn es sonen Beschluss aber gibt, dann müsste der Sachverhalt inkl. der Frage wie die an die IP`s gekommen sind doch wenigstens mal halbwegs vernünftig geprüft worden sein, oder täusche ich mich da?

Tori
08-12-2013, 15:46
@Arganth: Und du hast die alle gesehen? :ups:

:D

gasts
08-12-2013, 15:54
Mich würde in dem Zusammenhang auch mal interessieren wie die an die realen Adressen gekommen sind.

Da gab es laut der hier geposteten Links wohl eine Anordnung des LG Köln, siehe auch:

Landgericht Köln: UrhG § 101 Abs. 9 (http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/)



Das Landgericht Köln erlässt seit einiger Zeit fortlaufend eine Vielzahl von Beschlüssen in Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG. Hintergrund ist das illegale so genannte File-Sharing in Tauschbörsen. Da dies bereits zu einer Vielzahl von Rückfragen bei Gericht geführt hat, sollen die Hintergründe etwas näher erläutert werden:

Bei Rechtsverletzungen im Internet kann der Urheber eines Werkes zwar regelmäßig die IP-Adresse des Rechtsverletzers ermitteln (lassen); er weiß aber nicht, wer sich hinter der IP-Adresse verbirgt. Die Regelung in § 101 Abs. 9 UrhG gibt dem Urheber eines Werkes im Falle der Verletzung seines Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Internetprovidern dergestalt, dass diese ihm dann Namen und Anschrift derjenigen ihrer Kunden, denen eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, benennen müssen. Die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen dieses Auskunftsanspruchs trifft nach § 101 Abs. 9 S. 2, 3 UrhG die Zivilkammer des Landgerichts. Solche Auskunftsansprüche sind regelmäßig nur die erste Stufe einer Handlungskette, die der Urheber zur Abwehr der angeblichen Rechtsverletzung einleiten wird: Mit den über § 101 Abs. 9 UrhG vom Internetprovider erlangten Informationen kann er einzelne Nutzer identifizieren, die unter Umständen seine Urheberrechte verletzt haben (zum Beispiel Personen, die mutmaßlich Musikdateien in File-Sharing-Netzwerken heruntergeladen und eingestellt haben). Mit diesem Gestattungsbeschluss ist das Verfahren zunächst abgeschlossen.

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 05.10.2010 (6 W 82/10) steht einem Anschlussinhaber gegebenenfalls ein Beschwerderecht nach § 62 FamFG zu.

Im Rahmen des Verfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG wird jedoch nicht geprüft, ob eine bestimmte Person eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Es wird beispielsweise auch nicht darüber entschieden, ob ein Anschlussinhaber sein W-LAN ungenügend gesichert oder im Haushalt wohnende Kinder, die Tauschbörsen genutzt haben, unzureichend beaufsichtigt hat. Auch über die Berechtigung von Abmahnkosten wird in diesem Verfahren keine Entscheidung getroffen.

da in den anderen Artikeln von "durchgewunken" die Rede ist, wird das LG Köln sich wohl auch nicht dafür interessieren, wie der angebliche Rechteinhaber an die IP-Adresse gelangt ist.


in Abs. 9 kann ich jetzt allerdings zunächst nur lesen, dass es der Entscheidung des zuständigen LG bedarf, nicht das da grunsätzlich ein solcher Anspruch bei ungeprüfter Behauptung besteht.
Der Anspruch wird IMO eher in Absatz 1 und 2 geregelt und dort ist von "gewerblichem Ausmaß" die Rede.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__101.html

Offline_Fighter
08-12-2013, 16:09
Also sobald ein Gericht das bestätigt dass das bloße anschauen schon verboten ist wird es wohl Millionen wenn nicht gar Milliarden Abmahnungen geben, hach Anwalt müsste man sein!

Sokolo
08-12-2013, 16:53
Das wird ja immer besser:


Ferner muss die Frage nach dem (vermeintlichen) Urheber/Rechteinhaber gestellt werden. Dieser ist hier als “T A AG” angegeben, eine Firma aus der Schweiz. Verantwortlich Handelnde sind ein gewisser Herr R R aus O und ein Herr P W (Mit-Gründer der Firma).


Offenbar hat das Material der Herr W alias “gimrist” hochgeladen. Er hat zwei Bilder hinterlassen: Einmal als “gimrist” auf RedTube und einmal auf Facebook als P W. Beide nur in Avatargröße, aber es reicht wenn man sie vergrößert, denn der Mann hat sehr auffällige Locken und einen großen Adamsapfel ;-).

Klarnamen von mir gekürzt.

Wenn die Vorwürfe stimmen, verdichtet sich der Verdacht krimineller Aktivitäten.

drahdi
08-12-2013, 18:17
im vergleich haben wirs im süden gut....

streamen ist in österreich erlaubt, downloads auch. die isp's geben keine daten weiter, da keiner einen richterlichen beschluß zur datenweitergabe bekommt. lediglich bei gewerblichem betrug wird der gewährt. mfg

aber scheinbar habens nicht alle so gut.

Esse quam videri
08-12-2013, 20:18
mich würde interessieren, bei welchen Providern die abgemahnten Personen sind. Die meisten Provider speichern doch (noch)gar nicht oder nur sehr kurz die IP's. Müssen die Anwälte nicht nachweissen, dass du dir den Film auch angeschaut hast (durch logfiles der Webseite)? Mann kan ja auch die Seite aufrufen und der Film geht gar nicht (fehlender Player oder ähnliches).


gruss

anfänger123
08-12-2013, 21:13
mich würde interessieren, bei welchen Providern die abgemahnten Personen sind. Die meisten Provider speichern doch (noch)gar nicht oder nur sehr kurz die IP's.

Soweit man das aus den Kommentaren rauslesen konnte sind die meisten Betroffenen bei der Telekom und die hat die Daten aufgrund eines Gerichtsbeschlusses des Kölner LG rausgegeben. Wenn das alles so stimmt.

Klaus
08-12-2013, 21:42
Redtube ist doch eine hochgradig bekannte Streaming-*****plattform und keine "Internettauschbörse". Man kann als "Nutzer" doch vermutlich davon ausgehen, dass diese Filme anbietet für die sie Vorführungsrechte erworben hat, um damit über Werbung oder Vermarktung von Abozugängen zu anderen einschlägigen Angeboten Geld zu verdienen. Wie soll ein Nutzer denn prüfen ob jemand im Besitz der Rechte ist oder nicht, wenn das nicht offensichtlich eine Piratenwebseite ist ? Und das bitte schön bei ALLEN Internetseiten mit Bildern oder Musik ! Denn das würde eine Haftung herbeiführen, dass ich als 08/15-User schon eine Urheberrechtsverletzung begehe wenn ich auf "Ullas Strickpullis" gehe, und diese im Hintergrund verbotenerweise Musik von Nena abspielt ohne dafür eine Berechtigung erworben zu haben. Oder Bilder zeigt die sie kopiert hat.

Ich kann mir nicht vorstellen dass so eine Rechtsauffassung Bestand haben kann, denn dann dürfte man im Internet auf gar nichts mehr klicken.

Ausserdem kann man Streaming Content einfach überall in einer Webseite einbetten, und zwar auch mit einer 1 Pixel grossen Fläche. Dann sieht man es nicht mal, greift aber auf "geschützten" Content zu und voila, kann man abgemahnt werden. Ernsthaft ?

Finaljustice
08-12-2013, 22:06
Diese Abmahnkanzleien sind der Abschaum, der Bodensatz der juristischen Zunft, und eine Schande für jeden, der Rechtswissenschaft studiert hat. Ich betreue solche Sachen selber - und das schlimme ist, man macht mit der Abwehr wahrscheinlich insgesamt mehr Geld, als mit dem Eintreiben. Je nach Streitwert kann man da locker 80 - 150€ abrechnen, für ein Schreiben, das mich ca. 2 Minuten kostet und auf das noch nie was gefolgt ist, außer leere Drohungen. Denn die Kanzleien wissen, dass sie im Prozess unterliegen. Die Urteile, die sie durchsetzen, sind in 99% der Fälle Versäumnisurteile. Diese *****masche ist wie ein Pilz aus dem Boden geschossen, und rangiert auf der niederträchtigsten Stufe: Scham. Die Anwälte gehen davon aus, dass die Leute sich bei *****graphie schlicht nicht wehren, weil sie sich schämen.
Mitglieder von thepiratebay haben dieses Jahr erst herausgefunden, dass eine namhafte Kanzlei in den USA, die dort im Großen Stile abgemahnt hat, die *****s selber hochgeladen hat. Ich gehe sehr stark davon aus, dass das hier genauso läuft. Nur so lässt sich die Geschwindigkeit und die große Abdeckung erklären, in der in der Hinsicht abgemahnt wird.

Es ist 5 vor 12. Der Gesetzgeber ist gefordert. Er muss eine sichere Rechtslage schaffen, die diese Praktik vollständig unterbindet. Denn dann fliegen diese Kanzleien von einem Tag auf den anderen auf, sie stehen vor dem Ruin. Denn mit der gesammelten juristischen Inkompetenz, die sich dort einfindet, kann man nichts anderes machen. Und ich garantiere euch: Wer ein mal in so einer Kanzlei gearbeitet hat, wird nie wieder Anstellung als Anwalt finden. Der kann sich nur noch selbstständig machen. Es hat seine Gründe, warum diese Anwälte ihr Gesicht nur äußerst selten im Netz zeigen. Stümper und Charlaten sind es, die aus Angst und Scham der Menschen über ihr Intimstes auf so schäbige Weise Profit schlagen. Ich wünsche mir wirklich, dass etwas in der Art irgendwann auch in Deutschland auffliegt. Ich werde den Tag feiern, wenn reihenweise die Zulassungen entzogen werden.

freakyboy
08-12-2013, 22:20
Was ein Mist. Ich meine bei Kinofilmen usw. ist der Nutzer sich doch im Klaren darüber, dass es illegal ist. Redtube ist doch einfach nur eine Ansammlung von lauter Kurzclips. Wie soll man da differenzieren was legal ist und was nicht? Bei manchen könnte man die Auffassung haben, dass es eine Art "Werbung" für ne kostenpflichtige Seite ist. Wie ne Art Demo bei nem PC-Spiel :)

anfänger123
08-12-2013, 22:48
Es ist 5 vor 12. Der Gesetzgeber ist gefordert.

Für den ist das Internet leider "Neuland" (http://www.stern.de/politik/deutschland/merkel-und-das-neuland-es-geht-um-etwas-anderes-2030451.html).

Klaus
08-12-2013, 22:50
Bei Tauschbörsen kann man ja auch selbst Kram hochladen, aber bei Redtube und Co. wüsste ich nicht wie das gehen soll - es sei denn, eine Kanzlei hat die Adresse aus einer Insolvenzmasse gekauft und betreibt jetzt selbst die Plattform für die sie abmahnt. Würde mich interessieren, wie das US-Recht sowas sehen würde.

Fips
09-12-2013, 09:08
Diese Abmahnkanzleien sind der Abschaum, der Bodensatz der juristischen Zunft, und eine Schande für jeden, der Rechtswissenschaft studiert hat...

Stimmt schon, ist andererseits aber auch nur eine Seite der Medaille. Immerhin hat offensichtlich irgendein Richter am LG veranlasst dass der Provider die Adressen rausrückt ohne den Fall ordentlich zu prüfen. Ich bin ja nur dummer Naturwissenschaftler und kein Jurist, aber das kann in meinen Augen halt auch nicht sein. Wenn da irgendwelche fadenscheinigen Anträge einfach durchgewunken werden kann man sich die ganze Datenschutzsache auch komplett sparen...

xTex
09-12-2013, 13:07
Diese Abmahnkanzleien sind der Abschaum, der Bodensatz der juristischen Zunft [...]

Ich werde den Tag feiern, wenn reihenweise die Zulassungen entzogen werden.

Das ist in meinen Augen längst überfällig...
Und, dass sich Richter hier nicht für ihre Urteile oder Beschlüsse verantworten müssen ist Fehlentscheidungen nun einmal sehr zuträglich.

Vielleicht hierzu noch eine kleine Geschichte: Bei einem Freund von mir wurde in einem Gerichtsverfahren bezüglich einer angeblichen Geschwindigkeitsübertretung mit einem Lastkraftwagen einfach mal über die geeichte Tachoscheibe hinweg entschieden (die eindeutig gezeigt hat, dass es keine Geschwindigkeitsübertretung gab). Erstaunlich dabei war, dass die zuständige Richterin nicht einmal wusste, wie sie denn die Scheibe überhaupt zu lesen hatte, sodass der Angeklagte mit einem Lineal vorne stand und ihr ersteinmal die Scheibe erklären musste...

So viel auch zu dem Thema, dass die Justiz im Sinne und zum Wohl der Allgemeinheit handelt. Ich will gar nicht wissen, wie viele Personen außerdem noch Post vom gleichen Blitzer bekommen haben und es ansonsten hätten anfechten können, sofern es ein anderes Urteil gegeben hätte.

Finaljustice
09-12-2013, 13:14
Für den ist das Internet leider "Neuland" (http://www.stern.de/politik/deutschland/merkel-und-das-neuland-es-geht-um-etwas-anderes-2030451.html).

Man kann zu Angela Merkel stehen, wie man will: Rechts- und staatspolitisch ist ihre Aussage, dass das Internet Neuland sei, an Richtigkeit nicht zu übertreffen. Das Internet spielt vielleicht seit 20 Jahren eine wichtige Rolle. Gemessen an der rasanten Entwicklung der Informationstechnologie ist das für die Entwicklung einer Gesetzesgrundlage ein Wimpernschlag. Nichtsdestotrotz wird das ganze sträflich vernachlässigt. Auch die Anpassungen im Urhebergesetz können da nur wenig Abhilfe leisten, weil es in seiner Konzeption von ganz anderen Voraussetzungen ausgeht, als es der Realität entspricht (und die US Verfassung, in der das Copyright ja sogar explizit erwähnt wird, ist noch problematischer: Wir können uns wohl einig sein, dass man vor 200 Jahren noch nichts von Internet und Onlinestreaming gewusst hat). Man hat immer noch das Bild des ehrwürdigen deutschen Dichter und Denker vor Auge, der mit seinem hochwertigen Geisteswerk einen besonnenen Beitrag zum Kulturgut leistet, und dafür eben angemessen zu entlohnen ist, um es mal zu überspitzen. Dass das nicht mehr der Realität entspricht, sollte einleuchten. Das Problem ist weniger, dass es diese Rechtsunsicherheit gibt, sondern dass sie zulasten der Verbraucher geht.

netwolff
09-12-2013, 15:33
@Arganth: Und du hast die alle gesehen? :ups:

:D

Ja, heute erst.

Klaus
09-12-2013, 15:48
Ich bin uneingeschränkt für Urheberrecht und ordentliche Entlohnung der Schöpfer, aber es muss sich halt an der Realität orientieren. Wenn ich einen 60m-***** runterlade als kompletten Film und den speichere, muss ich im Zweifel damit leben dass ich dafür bezahlen muss. Vorher, oder nachher.

Aber da muss dann die Beweisführung entsprechend ausfallen, und man darf nicht Tür und Tor offen lassen für technische Trickserei wo dann in grossem Stil Leute abkassiert werden die einfach auf IRGENDEINEN Link geklickt haben der zu einer präparierten Webseite führt. Oder sich 50-Sekunden-Schnipsel von nem Film auf einer Webseite die offen als Portal für sowas auftritt ansehen und dann dafür 300 Euro bezahlen sollen.

Sokolo
09-12-2013, 23:03
Die Anträge glichen denen, die man aus Filesharing-Verfahren kennt, sie unterschieden sich nur in wenigen Formulierungen, "und darauf ist das Gericht vermutlich hereingefallen", glaubt Solmecke. Er ist sicher: "Das Gericht hätte diese Auskunftsansprüche nie erteilen dürfen." In den Gerichtsbeschlüssen ist nämlich vom "öffentlichen Zugänglichmachen" eines urheberrechtsgeschützten Werkes die Rede - davon aber kann bei Nutzung einer Streaming-Seite, anders als bei einer Tauschbörse, keine Rede sein.

*****-Seite Redtube: Abmahnungen gegen viele Nutzer - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/*****-seite-redtube-abmahnungen-gegen-viele-nutzer-a-938077.html)

Finaljustice
10-12-2013, 08:23
Hier mal, worauf ich mich vorhin bezog:

The Daily Dot - Law firm caught uploading the same porn it sues Americans for (http://www.dailydot.com/politics/prenda-law-copyright-troll-pirate-bay/)

Alephthau
10-12-2013, 11:45
Hi,

Im Grunde muss endlich erkannt werden, dass ein "Richtervorbehalt", egal ob Straf oder Zivilrecht, nur auf dem Papier toll aussieht und nicht mehr als ein fadenscheiniges Argument ist um sagen zu können "Seht Leute, da muss ein Richter entscheiden und deshalb ist das alles voll rechtsstaatlich!!!!"! ;)

Das die Richter auf Grund von Überarbeitung gar nicht wirklich dazu kommen, Anträge zu prüfen und vielfach überhaupt keinen Plan haben von dem Thema, dafür gibt es ja nicht umsonst Gutachter die bestellt werden, lässt aber diese Regelung lächerlich erscheinen.

Nebenbei sagt eine IP erstmal gar nichts aus, genauso wenig wie ein KFZ-Kennzeichen den Fahrer eines Fahrzeugs identifiziert!

Dann besteht auch noch die Möglichkeit, dass es Differenzen bei den Serverzeiten geben kann und wodurch es auch "die Falschen" treffen kann!

Kurzes bildliches Beispiel_

1) Serverzeit redtube sagen wir 12:20 Uhr

2) Serverzeit Provider sagen wir 12:25 Uhr

Jetzt nehmen wir mal folgenden, nicht unmöglichen Umstand, mal wieder recht grob erklärt, an:

Provider X vergibt dynamische IP-Adressen und die sehen für den Tag in etwa so ab:

12:20 Uhr IP 0815/4711 Herr Z

12:22 Uhr IP 0815/4711 Herr Y

12:25 Uhr IP 0815/4711 Frau X

12:30 Uhr IP 0815/4711 Herr *****guck

Auf redtube wird jetzt um 12:25 die IP 0815/4711 geloggt, der erboste Rechteinhaber Herr I. Chmahneab rennt zu seiner IT, lässt sich die IP geben, stürmt danach zu seinen Anwälten Klage, Abmahnung&Kohe und die laufen sofort zu Gericht und erwirken , dass man ihnen den bösen Wicht nennt, der sich denn da dieses tolle Schmuddelfilmchen um 12:25 Uhr angeschaut hat!

Der arme ITler des Providers schmeißt also seine Datenbank an, schaut für die angegebene Uhrzeit nach und findet zur IP 0815/4711 um 12:25:

Frau X!!!

Gibt noch viele andere Dinge, wo man (erstmal) an der "Beweiskraft" der reinen IP zweifeln kann.....


/edit

Nebenbei ist es genauso wie die Gegner der Novelle des Urherberrechtsgesetztes es vorausgesagt haben und wie sich dieses entwickelt, wird ja schon an was neuem gearbeitet, neben dem angestrebten Schutz der Urheber, werden die Nutzer gegängelt und den Abmahnern wie hier Tür&Tor geöffnet!

Gruß

Alef

Schwammal
10-12-2013, 20:01
Das hab ich gefunden:
Legal oder illegal? So ist die Rechtslage im Web - Streaming und Co. - Firewalls & Onlinesicherheit - PC-WELT (http://www.pcwelt.de/ratgeber/Legal_oder_illegal__So_ist_die_Rechtslage_im_Web-Streaming_und_Co.-7932244.html)

Klaus
10-12-2013, 21:03
Damit ist die Rechtslage relativ klar. Man kann (und muss !!!) der Abmahnung widersprechen, und auf die Formulierung verweisen, dass der sogenannte Werksgenuss im Streamingverfahren von auf einer auch von der Industrie genutzten Werbeplattform (dazu zählt auch RedTube) nicht offensichtlich aus illegalen Quellen bereitgestellten Extrakten (!) legal ist. Abgeleitet aus § 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz, der es gestattet, Inhalte für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch zu kopieren. Eine vollständige Kopie entsteht zu keinem Zeitpunkt, bei aktuellen Embeddern auch nicht temporär, die puffern nur im Speicher.

Das bedeutet übrigens im Umkehrschluss, dass entweder RedTube inzwischen von einer Anwaltskanzlei betrieben wird, oder - dass der Herr Anwalt der da die Klarnamen zu IP-Adressen haben wollte schlicht gelogen hat. Das nennt man in einem Prozess dann Prozessbetrug. Diese tolle Software gladII von "itGuard" kann nicht Peer-To-Peer-Streaming-Verbindungen im öffentlichen Internet überwachen, es sei denn, man spioniert auf einem öffentlichen Netzknoten eines Internetgateways sämtlichen Traffic aus - und dann ist man bei erheblich mehr als "Urheberrechtsverletzung", nämlich strafbarem Ausspähen von Daten nach § 202a StGB. Ich würde da knallhart mal mit Strafanzeige drohen, oder diese sogar stellen.

Man darf aber auf gar keinen Fall diese Briefe "einfach in den Mülleimer werfen", Leute die solche Tipps verbreiten sollte man gleich heftigst in den Ar$ch treten. Einer Abmahnung immer per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Übertragungsprotokoll und Kopie widersprechen, sonst laufen Fristen ab und man kassiert im Zweifel Versäumnisurteile.

Ich würde auf keinen Fall diese Unterlassungserklärung abgeben, auch nicht ohne Anerkenntnis der Schuld. Sonst wäre man beim nächsten Mal dann im Eimer, es sei denn man möchte wirklich demnächst grundsätzlich und überall auf das Ansehen von Streams verzichten, weil sie "möglicherweise" illegal sein könnten. Youtube etc.

Spirito 65
11-12-2013, 08:25
Habe gestern eine E-mail von einer Anwaltskanzlei erhalten, wo ich angeblich auf Red-Tube war. Das kuriose ist, dass ich am 16.12.2013 um 22.41 Uhr drauf gewesen sein soll! (siehe Datum !!) Wir haben heute den 11.12.2013!

Habe dann mal nach der Anwaltskanzlei im Internet gesucht. Da steht drin, dass dies ein Fake ist und sie sich davon distanzieren. Also wenn Ihr eine E-mail erhalten solltet mit Anhang, dann öffnet auf keinen Fall die Datei. Das ist ein Virus!!!:mad::mad::mad::mad::mad:

xTex
11-12-2013, 10:17
Habe gestern eine E-mail von einer Anwaltskanzlei erhalten, wo ich angeblich auf Red-Tube war. Das kuriose ist, dass ich am 16.12.2013 um 22.41 Uhr drauf gewesen sein soll! (siehe Datum !!) Wir haben heute den 11.12.2013!
[...]

Dazu hier die Schlagzeigele des Spiegel gestern: Redtube: Spamwelle nach *****-Abmahnungen (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/spamwelle-nach-redtube-*****-abmahnungen-a-938297.html)

KAJIHEI
11-12-2013, 11:11
Rechtliche Schreiben per E-Mail : Willkommen in der Mülltonne.
Braucht man nicht zu lesen oder sonst was, Anhänge sind schon mal gar nicht zu öffnen.
Im Zweifel wenn man Spaß haben möchte : Freundlich zurückschreiben mit der Frage nach dem Gerichtsstand damit man weis wohin die entsprechende Klageschrift ( wegen Versuchten Betruges etc. ) gehen soll...:D

Bezahlen : Niemals zahlen. Jede Zahlung kann und wird vielfach als Anerkenntnis gewertet vor Gericht.
Lieber ab zum Anwalt bei Abmahnung und begründetes Gegenschreiben rauswerfen.
Merke :
Die Futzis wollen problemlos Geld abkassieren.
Wirkliche Arbeit wie mögliche Rechtsstreiterein, darauf legen die zumeist keinen Wert.
Aber : Nicht reagieren bei korrekten papierlichen Schriftverkehr ; Tödlich. Im Zweifel erstmal abschmettern und danach Anwalt.
Wichtig ist bei solchen Spielen schnell zu reagieren.
Versäumt man irgendeine grenzdebile Frist hat man schon die A-Karte gezogen.
Also gleich kurzes Schreiben : Nö, zahle nicht, weiteres von anwaltlicher Seite. Das Ganze garniert mit der Überschrift "Widerspruch gegen ihre Forderung xyz".

Vorallem nicht in Panik verfallen oder Angst habe. Darauf spekulieren diese "seriösen" Kanzelein. ui ein Anwalt droht....:rolleyes:

Das war´s mal aus dem Nähkästchen.:)

Bero
11-12-2013, 11:17
Im Zweifel wenn man Spaß haben möchte : Freundlich zurückschreiben mit der Frage nach dem Gerichtsstand damit man weis wohin die entsprechende Klageschrift ( wegen Versuchten Betruges etc. ) gehen soll...:D


Frische SPAM-Mails aus aller Welt - liebevoll beantwortet | Spam-Beantworter (http://www.spambeantworter.de/)

Edit:
Übrigens, hier ein neuer Spiegel-Artikel
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-die-fuenf-grossen-fragen-bei-der-*****-stream-abmahnung-a-938312.html

Finaljustice
11-12-2013, 14:58
Rechtliche Schreiben per E-Mail : Willkommen in der Mülltonne.
Braucht man nicht zu lesen oder sonst was, Anhänge sind schon mal gar nicht zu öffnen.
Im Zweifel wenn man Spaß haben möchte : Freundlich zurückschreiben mit der Frage nach dem Gerichtsstand damit man weis wohin die entsprechende Klageschrift ( wegen Versuchten Betruges etc. ) gehen soll...:D

Bezahlen : Niemals zahlen. Jede Zahlung kann und wird vielfach als Anerkenntnis gewertet vor Gericht.
Lieber ab zum Anwalt bei Abmahnung und begründetes Gegenschreiben rauswerfen.
Merke :
Die Futzis wollen problemlos Geld abkassieren.
Wirkliche Arbeit wie mögliche Rechtsstreiterein, darauf legen die zumeist keinen Wert.
Aber : Nicht reagieren bei korrekten papierlichen Schriftverkehr ; Tödlich. Im Zweifel erstmal abschmettern und danach Anwalt.
Wichtig ist bei solchen Spielen schnell zu reagieren.
Versäumt man irgendeine grenzdebile Frist hat man schon die A-Karte gezogen.
Also gleich kurzes Schreiben : Nö, zahle nicht, weiteres von anwaltlicher Seite. Das Ganze garniert mit der Überschrift "Widerspruch gegen ihre Forderung xyz".

Vorallem nicht in Panik verfallen oder Angst habe. Darauf spekulieren diese "seriösen" Kanzelein. ui ein Anwalt droht....:rolleyes:

Das war´s mal aus dem Nähkästchen.:)

Ich kann nur dringend raten, nicht selbst auf ein solches Schreiben zu reagieren, sondern sofort und ohne Umschweife damit zum Anwalt zu gehen. Alleine sollte man überhaupt keinen Kontakt zu einer solchen "Kanzlei" aufnehmen. Der Rest stimmt zwar, dass sie bei Widerstand nur noch ein mal ein böses Drohschreiben rausschicken, ansonsten aber nix mehr kommt. In Fällen, in denen eine sog. Unterlassungserklärung eingefordert wird, ebenfalls niemals die beigelegte Erklärung unterschreiben: Erstens beinhalten die meistens ein Schuldeingeständnis, und zweitens ist sowas 30 Jahre gültig - da will man nix versprechen. Der Anwalt kostet dann eben 50-100€, aber wenn man den sowieso einschaltet, kann man es ihn auch gleich machen lassen.

Bero
11-12-2013, 16:01
Der Anwalt kostet dann eben 50-100€, aber wenn man den sowieso einschaltet, kann man es ihn auch gleich machen lassen.

Genau das ist ja auch der Grund, warum der Gesetzgeber bei diesem "Abmahnwahn" endlich mal klare Regeln aufstellen muss.
Ich muss Geld an den einen Anwalt abdrücken, nur weil mir der andere nen Brief schreibt?

Ein Schelm wer böses dabei denkt aber wer in diesem Spiel immer gewinnt, ist die Anwaltszunft.
Gibt es eigentlich ne Möglichkeit die genannten 50-100€, auf den Briefeschreiber abzuladen?

Finaljustice
11-12-2013, 17:20
Genau das ist ja auch der Grund, warum der Gesetzgeber bei diesem "Abmahnwahn" endlich mal klare Regeln aufstellen muss.
Ich muss Geld an den einen Anwalt abdrücken, nur weil mir der andere nen Brief schreibt?

Ein Schelm wer böses dabei denkt aber wer in diesem Spiel immer gewinnt, ist die Anwaltszunft.
Gibt es eigentlich ne Möglichkeit die genannten 50-100€, auf den Briefeschreiber abzuladen?

Ich erwähnte das Dilemma eingangs bereits, dass man auch auf der "guten Seite" gemessen an dem Aufwand recht gut dafür abrechnen kann - Fällt halt unter "Forderungsabwehr". Und um die Kosten kommt man in der Regel nicht herum. Die meisten RSV haben eine Eigenbeteiligungsgrenze von 150-200€ und schließen idR Urheberrechtsstreitigkeiten aus. Die der Gegenseite aufzuerlegen wird schwer, ohne zu klagen. Der Arbeitsaufwand ist in beide Richtungen gering. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert - und wenn da ein Film böse "geklaut" wurde, dann setzen die da eben leckere 1000€ an.
Und ja, ich gebe da vollkommen Recht: Anwälte haben überhaupt keine Ambition, dass sich an dieser Lage etwas ändert.

Ich persönlich würde begrüßen, wenn der Streitwert gegenüber Verbrauchern, die nicht gewerbsmäßig handeln, auf 100€ begrenzt würde. Es würde sich dann nämlich für diese ganzen Kanzleien quasi von heute auf morgen nicht mehr lohnen.

KAJIHEI
11-12-2013, 17:24
Ich kann nur dringend raten, nicht selbst auf ein solches Schreiben zu reagieren, sondern sofort und ohne Umschweife damit zum Anwalt zu gehen. Alleine sollte man überhaupt keinen Kontakt zu einer solchen "Kanzlei" aufnehmen. Der Rest stimmt zwar, dass sie bei Widerstand nur noch ein mal ein böses Drohschreiben rausschicken, ansonsten aber nix mehr kommt. In Fällen, in denen eine sog. Unterlassungserklärung eingefordert wird, ebenfalls niemals die beigelegte Erklärung unterschreiben: Erstens beinhalten die meistens ein Schuldeingeständnis, und zweitens ist sowas 30 Jahre gültig - da will man nix versprechen. Der Anwalt kostet dann eben 50-100€, aber wenn man den sowieso einschaltet, kann man es ihn auch gleich machen lassen.

Reagieren kann man schon, blos das Argumentieren sollte man bleiben lassen. Ein einfacher Satz wie "Hiermit lege ich Widerspruch gegen ihre Forderung ( z.B. ) ein" reicht vollkommen um die Frist einzuhalten. Den Rest kann dann der Anwalt erledigen.
Auf diese Weise können die Herrschaften von der Gegenseite eben mal nichts weiteres tun.
Das ist nur eine reine Vorsichtsmaßnahme wenn der eigen Rechtsverdreher mal eben gerade keine Zeit hat. Soll ja passieren das dieser auch noch andere Klienten und Termine hat.
Ich reite deswegen auf den Fristen etc herum, weil die Erfahrung gezeigt hat, das viele Sachen nicht an Fakten sondern an Formfehlern scheitern. Ein fehlender Satz, eine versäumte Frist und das war es dann.
Gut das man ebenfalls nichts unterschrieben sollte hätte ich auch noch erwähnen können, aber das ist ja eigentlich klar wie Klosbrühe das man eben nichts abzeichnet. Da könnte man ja sonst gleich eine Einverständniserklärung zur maximalen Abzockmasche pinseln....:D

Kannix
11-12-2013, 18:39
Ich denke wenn man ein bisschen googelt kommt man auch ohne Anwalt weiter. Irgendwo gibt es bestimmt Schreiben die man nur übernehmen muss und die dasselbe leisten.

Finaljustice
11-12-2013, 18:42
Ich denke wenn man ein bisschen googelt kommt man auch ohne Anwalt weiter. Irgendwo gibt es bestimmt Schreiben die man nur übernehmen muss und die dasselbe leisten.

Davon kann ich, wie gesagt, nur abraten. An sich könnte es mir egal sein, weil ich davon nix habe, und ich hasse diesen Mist zu machen. Ich möchte nur eines zu bedenken geben: Leute, die aufgrund schwammier Rechtslage en gros Abmahnschreiben rausdrücken, könnten evtl. auf die Idee kommen, solche vermeintlich sicheren Schreiben ins Netz zu stellen. Nur so als Überlegung (und nein, das denke ich mir nicht aus ^^).

Bero
11-12-2013, 19:15
Ich erwähnte das Dilemma eingangs bereits, dass man auch auf der "guten Seite" gemessen an dem Aufwand recht gut dafür abrechnen kann - Fällt halt unter "Forderungsabwehr". Und um die Kosten kommt man in der Regel nicht herum.

"Forderungsabwehr" da fängt es doch schon an, es ist ja nicht einmal bewiesen ob irgendjemand der Beschuldigten, überhaupt etwas falsches gemacht hat.
Weder ist klar auf wie man an die IP´s gekommen ist, noch wie zuverlässig diese zugeordnet werden können, es ist ja nicht einmal geklärt ob Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die man Abmahnen darf.

Trotzdem müssen jetzt potenziell 10.000 Menschen 50-100€ hinblättern, um Forderungen "abzuwehren", die völlig unrechtmäßig erhoben werden. (Wie viele das erst mit Youtube, etc. werden?)
Tja und das nur weil da jemand Zugang zu IP-Adressen, einem Drucker und im besten Fall überarbeiteten, im Normalfall mit der Materie Überforderten oder im schlimmsten Fall, korrupten Richtern hat.

Ein hoch auf die deutsche Rechtskultur.

Finaljustice
11-12-2013, 20:55
"Forderungsabwehr" da fängt es doch schon an, es ist ja nicht einmal bewiesen ob irgendjemand der Beschuldigten, überhaupt etwas falsches gemacht hat.
Weder ist klar auf wie man an die IP´s gekommen ist, noch wie zuverlässig diese zugeordnet werden können, es ist ja nicht einmal geklärt ob Streaming überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die man Abmahnen darf.

Trotzdem müssen jetzt potenziell 10.000 Menschen 50-100€ hinblättern, um Forderungen "abzuwehren", die völlig unrechtmäßig erhoben werden. (Wie viele das erst mit Youtube, etc. werden?)
Tja und das nur weil da jemand Zugang zu IP-Adressen, einem Drucker und im besten Fall überarbeiteten, im Normalfall mit der Materie Überforderten oder im schlimmsten Fall, korrupten Richtern hat.

Ein hoch auf die deutsche Rechtskultur.

Dazu muss ich sagen: Aus meiner Erfahrung ist das absolute Gros der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing tatsächlich begangen worden, und auch in der vorgeworfenen Weise. Das ändert aber nichts daran, dass die Abmahnpraxis ein Geschwür der Ungerechtigkeit im Rechtsstaat ist, weil es so viele Unsicherheiten enthält, und den "Rechteinhabern" Tür und Tor geöffnet werden, Daten zu überwachen. UNd mal ehrlich: Woher weiß denn der Rechteinhaber von den torrents und co.? Er setzt sich daneben und wartet ab, weil er weiß, wo die Daten zu finden sind - und wie der Fall in den USA gezeigt hat, ist es ein offenes Geheimnis, dass in gewissen Branchen und von gewissen Künstlern die Daten anderswo absichtlich hochgeladen werden.

Die Zuordnung von IPs, das ist in der Regel unproblematisch bei der Art und Weise, wie diese erfasst werden. Eine Verwechslung ist MEISTENS ausgeschlossen. Und im Vertrauen: Anwälte verdienen in Deutschland sehr schlecht, und so traurig es ist, eine große Anzahl von Anwälten ist auf solche Sachen angewiesen. Die Gebührenordnung müsste generell überholt werden. Gepaart mit einer Begrenzung bei Verbrauchern würde das diese Praxis sehr schnell aussterben lassen.

Was das "Hoch auf die Rechtskultur" angeht: Ich stimme da teilweise zu. Es ist nun mal elementarer Teil unserer Zivilrechtsordnung, dass ich prinzipiell herumrennen und behaupten kann, ich hätte Ansprüche gegen jedermann. Denn ob das wirklich so ist, entscheidet das Gericht. An diesem System kann man nichts ändern, man muss es mit all seinen lichten Seiten und Schattenseiten ertragen.
Wo ich aber zustimme, das ist die Sachkunde der Gerichts: Unser Wissen wird immer größer. Mehr Erkenntnisse, mehr Wissenschaft, mehr Technologie. Ich bin, wie gesagt, im Arzthaftungsrecht unterwegs, und kann nur sagen, dass Richter im medizinischen vollkommen aufgeschmissen sind. Das Europarecht, als weiteres Beispiel, birgt da ähnliche Probleme: Seitdem feststeht, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, das deutsche Gesellschaftsrecht einfach entsprechend auf andere Gesellschaftsformen aus EU-Staaten anzuwenden, steht man vor dem Problem, dass ein deutscher Richter nun potenziell mit dem GESAMTEN Gesellschaftsrecht von 28 Ländern auskennen muss - inklusive dem Zivilrecht, welches dranhängt, und der Rechtsprechung. Dass das von niemandem zu Leisten ist, ist wohl mehr als einleuchtend. Ebenso verhält es sich in der Medizin, in der Informationstechnologie, in der Kunst: Man kann Glück haben und ein Gericht mit extrem hohem Sachverstand haben (und die gibt es, genauso, wie es Anwälte gibt, die sich mit Informatikern oder Ärzten auf deren Niveau über ihren Fachbereich unterhalten können) - aber darauf kann man nicht vertrauen. Ich denke, dass ein sachverständiger Laienrichter in naher Zukunft eine Pflichteinrichtung in Zivilsachen werden muss, wenn es der Einschlag gebietet - Es ist einfacher, einen Arzt / Informatiker / Physiker / wasauchimmer in das nötige Zivilprozessrecht einzuführen, als einem Richter den Sachverstand für alle Lebensbereiche anzutrainieren.

Bero
11-12-2013, 22:14
Dazu muss ich sagen: Aus meiner Erfahrung ist das absolute Gros der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing tatsächlich begangen worden, und auch in der vorgeworfenen Weise.

In diesem Fall geht es allerdings nicht um Filesharing sondern um Streaming, zumindest wenn es um die "Konsumenten" geht.
Hier ist die Rechtlage bei weitem nicht so eindeutig, denn es wird keine "wirkliche" Kopie erzeugt.
Ein Gericht hat zwar mal entschieden, dass ein solcher Zugriff, auf klar Urheberrechtlich geschütztes Material (aktuelle Kinofilme/Serie/Musik) zwar illegal ist, dies aber keine Verletzung des Urheberrechtes darstellt.
Entsprechend kann der Urheber nur den entstandenen Schaden in Rechnung stellen der dadurch entsteht, dass ich halt nicht ins Kino/Videothek gehe und was ist das bei einem Film, 5-10€?

Das gilt jetzt nur für den Endnutzer des Streaming, nicht für die Ersteller der Seite, die das Material zur Verfügung stellt.


Die Zuordnung von IPs, das ist in der Regel unproblematisch bei der Art und Weise, wie diese erfasst werden. Eine Verwechslung ist MEISTENS ausgeschlossen.

Ja, wenn die Daten vom Provider kommen, sind sie in der Regel ordentlich zuzuordnen.

Das Problem ist eher wie der "Kläger" an die Ip`s gekommen ist, deren Zuordnung er gerne hätte.
In diesem Fall von einer Software, bei der keiner so genau weiß was sie macht und deren Wirksamkeit/Zuverlässigkeit durch die eidesstattliche Aussage eines Programmierers vor Gericht belegt wird, ja hackts den?
Da sollte doch auch dem minderbemittelsten Richter auffallen, dass hier was Faul ist.


Was das "Hoch auf die Rechtskultur" angeht: Ich stimme da teilweise zu. Es ist nun mal elementarer Teil unserer Zivilrechtsordnung, dass ich prinzipiell herumrennen und behaupten kann, ich hätte Ansprüche gegen jedermann. Denn ob das wirklich so ist, entscheidet das Gericht. An diesem System kann man nichts ändern, man muss es mit all seinen lichten Seiten und Schattenseiten ertragen.

Der eigentliche Skandal ist, was diese Abmahnwellen angeht, dass irgendwelche Anwaltskanzleien von deutschen Gerichten einen Freifahrtscheinbekommen, einfach mal mir nicht dir nichts zehntausende Abmahnungen in die Welt zu Pusten und das ohne wirklichen Schuldbeweis.
Tja und die Beschuldigten haben dann die Wahl zwischen Not und Elend, also dem einen Anwalt mehr oder dem anderen etwas weniger zu bezahlen.

Ach ich lass es lieber, regt mich nur auf.

Kannix
11-12-2013, 22:41
Tja und die Beschuldigten haben dann die Wahl zwischen Not und Elend, also dem einen Anwalt mehr oder dem anderen etwas weniger zu bezahlen.


Das ist ein wesentlicher Punkt. Ein Anwalt den man beauftragt will natürlich für seine Arbeit Geld, ganz normal.
Wenn man aber die Forderung sieht und weiß dass man schonmal geld für einen Anwalt bezahlen muss und sich nicht sicher ist wie die Aussicht auf Erfolg ist wenn es vor gericht geht und man dann doch zahlen muss überleg man sich ob man nicht doch gleich bezahlt.
Bei den Abmahnungen wegen Filesharing konnte man doch viel geld sparen wenn man Ruhe bewahrt hat, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und abgewartet hat. In der Regel bauen solche Abmahnungen darauf dass der durchschnittliche Beklagte unter Druck gesetzt wird und dann vorschnell reagiert. Auch Internetanwälte die einem helfen können arbeiten damit indem sie bei google- Suchen schnell gefunden werden. Das Ganze mutiert zur Gelddruckerei.

Ruhe bewahren und informieren was man selbst mit wenig Aufwand unternehmen kann.

Finaljustice
12-12-2013, 00:21
Das ist ein wesentlicher Punkt. Ein Anwalt den man beauftragt will natürlich für seine Arbeit Geld, ganz normal.
Wenn man aber die Forderung sieht und weiß dass man schonmal geld für einen Anwalt bezahlen muss und sich nicht sicher ist wie die Aussicht auf Erfolg ist wenn es vor gericht geht und man dann doch zahlen muss überleg man sich ob man nicht doch gleich bezahlt.
Bei den Abmahnungen wegen Filesharing konnte man doch viel geld sparen wenn man Ruhe bewahrt hat, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und abgewartet hat. In der Regel bauen solche Abmahnungen darauf dass der durchschnittliche Beklagte unter Druck gesetzt wird und dann vorschnell reagiert. Auch Internetanwälte die einem helfen können arbeiten damit indem sie bei google- Suchen schnell gefunden werden. Das Ganze mutiert zur Gelddruckerei.

Ruhe bewahren und informieren was man selbst mit wenig Aufwand unternehmen kann.

Mal so unter uns Pastorentöchtern: Ich gebe mein persönliches Schreiben mit der entsprechenden Unterlassungserklärung auch für lau an Leute weiter (und das Ding hat bisher tatsächlich noch nie versagt... bisher.). Der Vorteil, den der Anwalt bietet, ist, dass man tatsächlich mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit raus ist. Die sehen den Anwaltsbriefkopf und die Erklärung, und dann ist Schicht.

Arganth
12-12-2013, 00:59
spitze ->

Zahlungsforderung nach *****stream-Abruf: Abmahnung - und nun? - Digital | STERN.DE (http://www.stern.de/digital/online/zahlungsforderung-nach-*****stream-abruf-abmahnung-und-nun-2076345.html)

:cool:

fang_an
12-12-2013, 08:25
typische schwindel-aktion: man muß schnell viele leute abmahnen, kurze fristen angeben, pseudo-rechtlich formulieren, einschüchtern und hoffen daß viele darauf anspringen bis es überall steht daß es ein trick ist.

ein ausnutzen von rechtliche lücken von profis, echt mies. bin mal gespannt wie die kollegen aus der branche reagieren. machen sie das "böhse anwalt, guter anwalt" spiel mit, wo immer einer mind. 100,-eur gewinnt, oder machen sie den typen fertig (Redtube : Kanzlei stellt Strafanzeige gegen *****-Abmahner - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT (http://www.welt.de/wirtschaft/article122789066/Kanzlei-stellt-Strafanzeige-gegen-*****-Abmahner.html)).

hoffe daß der gesetzgeber das richtige tut - eine verunsicherung des nutzers bei streaming platformen, wäre wohl das falsche. es geht auch darum zu erkenne daß hier ein verfahren unsachgemäß auf ein gebiet übertragen wurde auf dem es keinen bestand hat. es geht nicht nur um das anschauen von *****s (übrigens sehr geschickt diese "schmuddel"-randgruppe zu belangen) sondern um viel mehr.

Fips
12-12-2013, 09:07
Ja, wenn die Daten vom Provider kommen, sind sie in der Regel ordentlich zuzuordnen.


Selbst das halte ich erstmal für ein Gerücht. Das Problem fängt nämlich schon bei nicht deckungsgleichen Serverzeiten an: Wenn Du die Adresse einer IP für eine bestimmte Uhrzeit anforderst, Dein IP-Tracker und der Provider aber um X min verschobene Serverzeiten haben (was in der Praxis schon fast die Regel ist), bekommst Du halt ne falsch zugeordnete Adresse. Die Fehlerrate kann bei sowas durchaus gerne mal 50 % betragen, es gibt auch Fälle da waren über 90 % der Zuordnungen falsch.

Klaus
12-12-2013, 12:13
Für mich sieht das mehr und mehr nach einem gross aufgezogenen Betrug aus.

MakroN
12-12-2013, 13:08
Zum Thema:

2v-rLrSSnD4

Bero
12-12-2013, 13:08
Für mich sieht das mehr und mehr nach einem gross aufgezogenen Betrug aus.

Kein Wunder, isses ja auch. ;)

gasts
15-12-2013, 17:23
Das scheint wohl eine Einnahmequelle für die gebeutelte *****industrie zu sein.

Nicht-nur-Redtube-Nutzern-drohen-*****-Abmahnungen (http://www.welt.de/wirtschaft/article122935946/Nicht-nur-Redtube-Nutzern-drohen-*****-Abmahnungen.html)

wie die an die IP-Adressen gekommen sind, bleibt unklar:


Im aktuellen Redtube-Fall versichert der Luxemburger Redtube-Betreiber Mindgeek, man habe keinerlei IP-Adressen von Nutzern an die Anwälte weitergereicht: "Die Sicherheit der Nutzer hat oberste Priorität", kommentierte Redtube-Manager Alex Taylor.

Da läge doch eine illegale Beschaffung der IP-Adresse und evtl. eine Strafanzeige nahe?

die Kölner Richter sind die totalen Experten:


"Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor", begründen die Kölner Richter ihren Beschluss.

Bero
15-12-2013, 17:45
die Kölner Richter sind die totalen Experten:

Jein, in dem Antrag der dem Gericht vorgelegt wurde, war wohl auch noch die Rede von "Tauschbörsen".
In den Abmahnungen war dann aber stand dann allerdings ganz plötzlich Streaming.

Da stellt sich mir doch die Frage, ob ein Auskunftsbescheid unter falschen Angaben überhaupt Rechtens ist.

Fry_
15-12-2013, 17:50
Am Abmahnunwesen wird sich nix mehr ändern. Schon in den achtzigern konnte man damit Kohle machen, und schon damals hieß es von idealistischen Anwälten "die spielen mit ihrer Zulassung".
Nichts ist je passiert. Weder von den Anwaltskammern aus noch vom Gesetzgeber. Gravenreuth hat sich mit ganz handfesten Sachen ins Aus befördert, wär der bei seiner Abmahnmasche geblieben würde er heute noch damit nen Haufen Geld machen.
Es würde mich echt wundern, wenn die *****abmahner aus der Sache anders rausgehen würden, als lediglich mit viel mehr Geld als sie vorher hatten. Das gibt nicht mal ein blaues Auge, schlimmstenfalls werden irgendwann Forderungen aus dieser Sache abgewiesen und die denken sich was neues aus.

Wuozup
15-12-2013, 19:20
Ist anscheinend länger geplant gewesen:

*****-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich | heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/*****-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html)

Bero
15-12-2013, 19:28
Ist anscheinend länger geplant gewesen:

*****-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich | heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/*****-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html)



Ganz, ganz üble Masche.

freakyboy
15-12-2013, 19:35
Macht man sich mit sowas nicht selber strafbar? Und vorallem wie funktioniert das genau? Also wie kann man einfach nen Proxy zwischen redtube.com und meinem Anschluss schalten? Normalerweise wenn ich redtube.com eingebe, dann wird doch meine Anfrage von nem DNS-Server bearbeitet, der mich dann an die entsprechende IP weiterleitet. Das würde doch dann bedeuten, dass mich der DNS Server erstmal bewusst an den Proxy leitet (der meine IP loggt) und dieser mich dann weiterleitet auf redtube.com ?

Bero
15-12-2013, 19:42
Macht man sich mit sowas nicht selber strafbar? Und vorallem wie funktioniert das genau? Also wie kann man einfach nen Proxy zwischen redtube.com und meinem Anschluss schalten? Normalerweise wenn ich redtube.com eingebe, dann wird doch meine Anfrage von nem DNS-Server bearbeitet, der mich dann an die entsprechende IP weiterleitet. Das würde doch dann bedeuten, dass mich der DNS Server erstmal bewusst an den Proxy leitet (der meine IP loggt) und dieser mich dann weiterleitet auf redtube.com ?

Der Trick ist die Domaine redtube.net die entweder irrigerweise eingegeben oder auf die über einen Trafficholder weitergeleitet wurde. Dort wurde dann die IP-Adresse geloggt, bevor es zu redtube.com weiterging.
Der Nutzer selbst, hat von dem Ganzen nichts bemerkt.

The little Dragon
15-12-2013, 19:47
Wie lange läuft die ganze Sache jetzt eigentlich schon? Hab wohl irgendwie den Anfang verpasst und bin erst durch die aufkommenden Diskussionen drauf aufmerksam geworden.
Und: So wies aussieht zahlt man auf jeden Fall, sobald man das Pech hat so nen Brief zu kriegen. Entweder an den eigenen Anwalt oder die von U+C. Heißt das für die Betroffenen gibts keine Möglichkeit da kostenfrei rauszukommen?

BSE01
15-12-2013, 20:05
Wenn man über hidemyass oder ähnliches solche seiten besuchenw würde, wäre man dann auf der sicheren seite?

Bero
15-12-2013, 20:12
Wenn man über hidemyass oder ähnliches solche seiten besuchenw würde, wäre man dann auf der sicheren seite?

Jein, auch hidemyass schützt nicht vor Strafverfolgung und muss auf Antrag die Nutzer kenntlich machen.

Allerdings ist ein solcher Antrag hier natürlich schwieriger und weniger Ergiebiger, als eine Offenlegungsanforderung bei der Telekom.

freakyboy
15-12-2013, 20:29
Also heißt das wenn ich immer über redtube.com auf die Seite gegangen bin, dass die meine IP gar nicht haben?

Bero
15-12-2013, 20:31
Also heißt das wenn ich immer über redtube.com auf die Seite gegangen bin, dass die meine IP gar nicht haben?

Wahrscheinlich nicht (wenn das von heise den stimmt), es sei den du hast dich von irgendwo weiterleiten lassen.
Kannst du jetzt wieder beruhigt schlafen? :D

The little Dragon
15-12-2013, 20:32
Kannte Hidemyass noch gar nicht (allerdings andere WebproxySeiten) und hab mal gegoogelt. Wenn ich über diese Seite allerdings dann auf Google gehen will kommt bei mir der Hinweis: "ACHTUNG: VERDÄCHTIGE WEBSITE" von McAfee.
Was soll man denn jetzt davon halten...

freakyboy
15-12-2013, 20:36
Wahrscheinlich nicht, es sei den du hast dich von irgendwo weiterleiten lassen.
Kannst du jetzt wieder beruhigt schlafen? :D

Konnte ich vorher auch schon. Hätte den Brief einfach in den Müll geworfen :D

Bero
15-12-2013, 20:38
Konnte ich vorher auch schon. Hätte den Brief einfach in den Müll geworfen :D

Ah, das wäre nicht die beste Idee gewesen. ;)

freakyboy
15-12-2013, 20:40
Ich glaube nicht, dass die sich dann nochmal gemeldet hätten. Immerhin haben sie ja anscheinend das Gericht getäuscht damit dieses die Klarnamen zu der IP-Adresse ausgegeben haben ^^

Bero
15-12-2013, 20:47
Ich glaube nicht, dass die sich dann nochmal gemeldet hätten. Immerhin haben sie ja anscheinend das Gericht getäuscht damit dieses die Klarnamen zu der IP-Adresse ausgegeben haben ^^

Die Abmahnung an sich ist momentan noch Rechtens (Gerichtlich befugt). Lässt du die gesetzten Fristen jetzt einfach verstreichen, wird es erst einmal immer teurer und zwar recht knackig.

freakyboy
15-12-2013, 20:48
Und wenn ich ne abgeänderte Unterlassungserklärung verfasse und nicht zahle? Gibts ja anscheinend Leute die sind damit erfolgreich durchgekommen.

Bero
15-12-2013, 21:03
Und wenn ich ne abgeänderte Unterlassungserklärung verfasse und nicht zahle? Gibts ja anscheinend Leute die sind damit erfolgreich durchgekommen.

Ich bin Informatiker, kein Anwalt. Also halte ich mich juristischen Tipps doch besser zurück.
Schuster bleib bei deinen Leisten. ;)

-Alexej-
15-12-2013, 21:05
Die Abmahnung an sich ist momentan noch Rechtens (Gerichtlich befugt). Lässt du die gesetzten Fristen jetzt einfach verstreichen, wird es erst einmal immer teurer und zwar recht knackig.

Nö, Abmahnung ist nicht gerichtlich befugt, Gericht hat lediglich erlaubt ips zu sammeln. Wenn sie aber Geld von dir wollen - und du weigerst dich, dann wird es in meisten Fällen auch das ende der Geschichte. Es lohnt sich nämlich für die Kanzlei nicht es weiter zu verfolgen, da es sie Zeit und Geld kosten würde. Sie wollen lediglich leicht Geld abkassieren. Wenn man zahlt - gut. Wenn nicht - na dann mal nicht. Solange ein gewisser %Zahl zusammenkommt, dann haben sie Geld verdient. Aber vor Gericht - da könnten sie ja sogar verlieren, dass riskieren sie nicht.

Bero
16-12-2013, 12:40
Nö, Abmahnung ist nicht gerichtlich befugt, Gericht hat lediglich erlaubt ips zu sammeln. Wenn sie aber Geld von dir wollen - und du weigerst dich, dann wird es in meisten Fällen auch das ende der Geschichte. Es lohnt sich nämlich für die Kanzlei nicht es weiter zu verfolgen, da es sie Zeit und Geld kosten würde. Sie wollen lediglich leicht Geld abkassieren. Wenn man zahlt - gut. Wenn nicht - na dann mal nicht. Solange ein gewisser %Zahl zusammenkommt, dann haben sie Geld verdient. Aber vor Gericht - da könnten sie ja sogar verlieren, dass riskieren sie nicht.

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt und werde entsprechend auch den Teufel tun, hier beratend tätig zu werden.
Allerdings wird überall davon abgeraten die Abmahnungen einfach zu ignorieren, da dies noch mehr Kosten und Ärger nach sich zieht.
Es wird also schon irgendwas dran sein.

Shotokan-Ryu-Raum-K
16-12-2013, 12:45
Nö, Abmahnung ist nicht gerichtlich befugt, Gericht hat lediglich erlaubt ips zu sammeln. Wenn sie aber Geld von dir wollen - und du weigerst dich, dann wird es in meisten Fällen auch das ende der Geschichte. Es lohnt sich nämlich für die Kanzlei nicht es weiter zu verfolgen, da es sie Zeit und Geld kosten würde. Sie wollen lediglich leicht Geld abkassieren. Wenn man zahlt - gut. Wenn nicht - na dann mal nicht. Solange ein gewisser %Zahl zusammenkommt, dann haben sie Geld verdient. Aber vor Gericht - da könnten sie ja sogar verlieren, dass riskieren sie nicht.

Kann stimmen, stimmt meistens. Nur, wenn es nicht stimmt, dann kann es teuer werden. Die Gegenseite kann, und gelegentlich mach sie genau das, versuchen, ihre behaupteten Ansprüche, also die auf Abgabe der Unterlassuungsverpflichtugnserklärung und auf Kostenerstattung gerichtlich geltend zu machen. Streitwert ist hierbei nicht der Rechnungsbetrag, sondern der im Schreiben genannte Gegenstandswert.

Sollte das Gericht, wovon ich jedoch nicht ausgehe, dazu gelangen, das reine betrachten eines Videos als urheberrechtsverletzung zu werten, so geht das ganze in die Hose.

Sollte es dazu kommen festzustellen, dass ein solcher Verstoß nicht vorliegt, so entsteht ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch. Ob dieser durchsetzbar ist bleibt fraglich.

Also, viel Glück.

Pete

Kannix
16-12-2013, 12:55
Wie gesagt, ich bin kein Anwalt und werde entsprechend auch den Teufel tun, hier beratend tätig zu werden.


Das ist hier aber ein unübliches Verhalten:p

gasts
16-12-2013, 13:04
Nö, Abmahnung ist nicht gerichtlich befugt, Gericht hat lediglich erlaubt ips zu sammeln. Wenn sie aber Geld von dir wollen - und du weigerst dich, dann wird es in meisten Fällen auch das ende der Geschichte.

Bei der Filesharinggeschichte haben die offene Forderungen in Millionenhöhe an Inkassounternehmen versteigert.

Klaus
16-12-2013, 15:21
Da ist aber mal Zeit für ne saftige Strafanzeige. Ich hoffe, dass es in Deutschland möglich ist, gegen unsinnige vorsätzlich falsche Behauptungen von "Gutachtern" die technisch unmöglich sind vorzugehen. Legal kommt man nicht zwischen die Quelle eines Streamings irgendwo auf einem US-Server und dem Abnehmer in Deutschland, es sei denn der Serverbetreiber selbst protokolliert. Und selbst dann entfällt die Bereitstellung der "Kopie" im Speicher für irgendjemand anderen, denn heute wird da aus gutem Grund keine temporäre Datei mehr erzeugt.

Bubatz
16-12-2013, 15:32
Da ist aber mal Zeit für ne saftige Strafanzeige.

Ja, das hoffe ich wirklich sehr. Denn wenn das so war wie es jetzt scheint, aber für die "Fallensteller"/"Umleiter" (und ihre Anwälte) selbst keinerlei negativen Konsequenzen zeitigt, dann werden solche Mätzchen in Zukunft noch massiv zunehmen - beim nächsten Mal geht man halt geschickter vor.

Und wenn der Gesetzgeber nicht klarstellt, dass das Hören des Nenaliedchens beim Klicken auf den Google-Link für "Ullas Strickseite" keine Urheberrechtsverletzung seitens des Surfers darstellt, dann sollten wir langsam darüber nachdenken, unsere Internetverträge zu kündigen.

Fry_
16-12-2013, 15:33
Da ist aber mal Zeit für ne saftige Strafanzeige.

Man müßte die zuscheißen mit Arbeit. Jeder geht zu seiner lokalen Staatsanwaltschaft und erstattet Strafanzeige.

Wenn ich das richtig erinnere:
Da gab es nen Berliner Amtsrichter, der war Abmahners Liebling.
Also ist jeder, der wegen Internetgeschichten ne Abmahnung verschickt hatte, da hin gegangen (kann man sich bei internetkram aussuchen, nennt sich "fliegender Gerichtsstand" oder so und hat nichts mit schwebenden Verfahren zu tun).
Der Herr Richter stellte schnell fest was er sich da mit seiner abmahnerfreundlichen Rechtsprechung für ein Ei gelegt hatte, und war dann derjenige der als erster ne tarifliche Obergrenze bei Abmahnungen per Serienbrief anwandte. :D

Bero
16-12-2013, 16:09
Und wenn der Gesetzgeber nicht klarstellt, dass das Hören des Nenaliedchens beim Klicken auf den Google-Link für "Ullas Strickseite" keine Urheberrechtsverletzung seitens des Surfers darstellt, dann sollten wir langsam darüber nachdenken, unsere Internetverträge zu kündigen.

Ich hoffe dieser Fall macht den Leuten endlich mal deutlich, was für eine katastrophale Gesetzeslage wird in Punkte Internet/Urheberrecht/Datenschutz haben.

Prinzipiell kann mir jeder Klick im Internet eine Abmahnung bescheren und da die bisher abgegraste "Tauschbörsen-Wiese" wohl nix mehr einbringt, suchen sich die Abmahner den nächsten Weidegrund.
Wenn das Beispiel Redtube.com also Schule macht, können wir unseren Internetanschluss bald besser abklemmen, wird billiger.
Vor allem wenn dann auch noch über undurchsichtige und wahrscheinlich rechtswidrige Wege IP-Adressen abgeschöpft werden, Gerichte das aber trotzdem als ausreichenden Grundlage für eine Offenlegung erachten.

Mir fehlen da wirklich die Worte und solche Fälle lassen mich wirklich an unserem Rechtssystem zweifeln. Handelt es sich hier um grobe Fahrlässigkeit oder Absicht, ich weiß ehrlich gesagt nicht was schlimmer ist.

Laut Bild wurde übrigens schon Strafanzeige gestellt.


Der Berliner Anwalt Johannes von Rüden und seine Kanzlei „Werdemann – von Rüden“ hingegen vertreten einige der abgemahnten Nutzer des Erotikportals. Zum einen richten sie sich gegen „The Archive AG“. Zusätzlich wurde aber auch Strafanzeige gegen den Anwalt Daniel Sebastian gestellt. Ihm wird vorgeworfen, sich unrechtmäßig die Nutzerdaten besorgt, das Landgericht bewusst getäuscht zu haben.

Quelle:Redtube-Abmahnungen - Der *****-Krieg - die zentralen Fakten - Internet - Bild.de (http://www.bild.de/digital/internet/redtube/redtube-bild-erklaert-die-fakten-zum-*****-krieg-33872336.bild.html)

Straßenkrieger
16-12-2013, 19:07
Interessanter Artikel:ups:
Wird aus der größten Abmahnwelle jetzt die größte Betrugswelle? | WBS (http://www.wbs-law.de/urheberrecht/wird-aus-der-groessten-abmahnwelle-jetzt-die-groesste-betrugswelle-49284/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=wird-aus-der-groessten-abmahnwelle-jetzt-die-groesste-betrugswelle)

Sokolo
16-12-2013, 20:42
Sollte das Gericht, wovon ich jedoch nicht ausgehe, dazu gelangen, das reine betrachten eines Videos als urheberrechtsverletzung zu werten, so geht das ganze in die Hose.

Das würde jedoch zunächst voraussetzen, dass der Gläubiger den Anspruch beweisen kann.

Ob er das kann, steht in den Sternen.

KAJIHEI
17-12-2013, 07:35
Sollte bei mir mal wieder ne Abmahnung wegen irgendwelchem Kram eintrudeln, ich habe gerade den Mülleimer ausgeleert, also Platz hab ich dafür wieder.:D

Sven K.
17-12-2013, 13:53
Sollte bei mir mal wieder ne Abmahnung wegen irgendwelchem Kram eintrudeln, ich habe gerade den Mülleimer ausgeleert, also Platz hab ich dafür wieder.:D

Ja. Lustig. Kommt aber eine "ordentliche" Abmahnung wirst Du mit dem wegwerfen Probleme bekommen. Zu mindestens danach. ;)

KAJIHEI
17-12-2013, 17:10
Ja. Lustig. Kommt aber eine "ordentliche" Abmahnung wirst Du mit dem wegwerfen Probleme bekommen. Zu mindestens danach. ;)

Sven : Das korrekte Vorgehen habe ich oben im thread irgendwo beschrieben, aber das nächste mal schreib ich Scherzus hinter. ;)
Übrigens nur mal so nebenbei :

Ich sag es mal so, das wären nicht die ersten die mich verklagen wollen und die Summen waren bisher auch nicht von Pappe. Ich rede dabei nicht von 1000 Euronen, ne Null mehr darf es schon sein.
Was hatten wir bisher :
Nutzung irgendwelcher Dienste die ich nie gebraucht habe, Copyright war auch einmal, Verleumndung oder wie das heißt ( ist schon doof wenn man Fakten mal öffentlich benennt und auch noch belegen kann...) Das ist das was mir so spontan im Gedächtnis an Internet Verklagekrampf im Gedächtnis klebt.
Preisfrage : Wieviel hab ich bisher gezahlt ?
Nichts.
Weil ich unbesiegbar bin ? ( Das zu glauben wär ja wohl der lächerlichste Größenwahn )
Nicht die Bohne.
Ein paar gute Anwälte und nicht dauernd Schiss in der Hose.

Man sollte sich ml eines klar machen : Die absolute Majorität solcher Abmahn, oder sollte ich Abzockverfahren sagen, sind rechtlich auf so dünnen Beinchen das sie echt einen Rollstuhl brauchen.
Sobald man Widerstand leistet ; Der Spuk ist ja sowas von schnell zumeist vorbei.

Das Blöde ist blos das viel zu viel Leute in Panik verfallen anstelle zurückzuschießen.
Würden das mehr tun, man könnte diesen Abmahnfutzis die finanzielle Hölle auf Erden spendieren....

Teashi
17-12-2013, 17:52
Scheint eine Masche zu sein.


Nachdem ich nun alle bisherigen Beiträge gelesen habe, fühle ich mich in meinem Anfangsverdacht bestätigt.
1. Eine Kanzlei startet diese Abmahngeschichte
2. Andere Kanzleien bieten Hilfe gegen diese Kanzlei an.

Alle profitieren davon. denn wie ist es zu erklären, daß eine Kanzlei die gestern noch Hilfe versprach heute nicht mehr erreichbar ist (Internet-mäßig)? Die Seite wird angeblich umgestaltet.

Zu Abmahnung "Amanda´s Secrets" - Redtube.com: "Von U+C-Streaming-Abmahnung sind über 10.000 betroffen" - Golem.de-Forum (http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/redtube.com-von-u-c-streaming-abmahnung-sind-ueber-10.000-betroffen/zu-abmahnung-amanda-180-s-secrets/78406,3579913,3579913,read.html#msg-3579913)

Franz
18-12-2013, 07:58
Streaming-Abmahnungen: Redtube-Nutzer gezielt ausgetrickst: Komplott von Scheinfirmen? - Redtube-Nutzer gezielt ausgetrickst: Komplott von Scheinfirmen? - FOCUS Online - Nachrichten (http://www.focus.de/digital/internet/streaming-abmahnungen-redtube-nutzer-gezielt-ausgetrickst-waren-scheinfirmen-am-werk_id_3489670.html)

Bero
18-12-2013, 10:01
Ein ähnlicher Artikel stand gestern auch schon auf Bild.de und SPON.
Wäre wirklich schön, wenn sich das Ganze zu einem ordentlichen Bumerang entwickelt, auch wenn man den beteiligten Briefkastenfirmen wohl kaum habhaft werden kann.

Übel könnte es natürlich für die beteiligte Anwaltskanzlei U+C ausgehen aber ich bin mal ehrlich, mein Mitleid hält sich da doch arg in Grenzen.
Im besten Fall haben wie einfach nicht vernünftig geprüft auf was sie sich da einlassen, ist schlimmsten waren sie Mitwisser.
Da die Kanzlei allerdings schon des Öfteren mit Ähnlichem in den Schlagzeilen war ("*****pranger", etc.), kann sich wohl jeder sein Urteil selber bilden.

The little Dragon
18-12-2013, 10:26
Übel könnte es natürlich für die beteiligte Anwaltskanzlei U+C ausgehen aber ich bin mal ehrlich, mein Mitleid hält sich da doch arg in Grenzen.
Im besten Fall haben wie einfach nicht vernünftig geprüft auf was sie sich da einlassen, ist schlimmsten waren sie Mitwisser.
Da die Kanzlei allerdings schon des Öfteren mit Ähnlichem in den Schlagzeilen war ("*****pranger", etc.), kann sich wohl jeder sein Urteil selber bilden.

Es bringt nur nichts, wenn sich jeder mit klarem Menschenverstand ein Urteil darüber bilden kann, was für eine Dreckskanzlei das ist, wenn es darum geht ob es Sanktionen für die gibt. Da gehts letztendlich nur drum wie das ganze vor Gericht dargelegt wird, und juristerei und Verstand laufen bekanntlich nicht immer Hand in Hand...

Bero
18-12-2013, 10:41
Es bringt nur nichts, wenn sich jeder mit klarem Menschenverstand ein Urteil darüber bilden kann, was für eine Dreckskanzlei das ist, wenn es darum geht ob es Sanktionen für die gibt. Da gehts letztendlich nur drum wie das ganze vor Gericht dargelegt wird, und juristerei und Verstand laufen bekanntlich nicht immer Hand in Hand...

Ich wollte damit auch nur mehr oder weniger geschickt vermeiden, meine persönliche Meinung direkt äußern zu müssen.
Nachher lesen die hier noch mit und ich krieg Post wegen übler Nachrede. :D

Sokolo
18-12-2013, 17:12
Wäre wirklich schön, wenn sich das Ganze zu einem ordentlichen Bumerang entwickelt, auch wenn man den beteiligten Briefkastenfirmen wohl kaum habhaft werden kann.

Da wär ich mir nicht so sicher. Irgendwer hat die Dinger angemeldet, hinter jedem Briefkasten steht daher mindestens eine natürliche Person. Im Zivilrecht besteht das Problem, dass der Schuldner in vielen Fällen (je nach Gesellschaftsform) nur die Firma selbst ist, die Hintermänner also nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Blöd für den Gläubiger, wenn die Briefkastenfirma nicht solvent ist und die Hintermänner unter anderem Namen weitermachen.

Ganz anders im Strafrecht, da haftet jede natürliche Person für sich, juristische Personen (Firmen) interessieren im Regelfall nicht. Gesellschaftern, Geschäftsführern und sonstigen Beteiligten geht's daher in eigener Sache an den Kragen.


Übel könnte es natürlich für die beteiligte Anwaltskanzlei U+C ausgehen

Ohja.

Interesant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Kanzlei Medienberichten zufolge bereits Forderungen an Inkassounternehmen verkauft haben soll. Wenn diese nun nichtig sein bzw. nie entstanden sein sollten, wird der Betrugsvorwurf auch zulasten der Inkassounternehmen nochmal interessant

Bero
19-12-2013, 15:42
Da wär ich mir nicht so sicher. Irgendwer hat die Dinger angemeldet, hinter jedem Briefkasten steht daher mindestens eine natürliche Person. Im Zivilrecht besteht das Problem, dass der Schuldner in vielen Fällen (je nach Gesellschaftsform) nur die Firma selbst ist, die Hintermänner also nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Blöd für den Gläubiger, wenn die Briefkastenfirma nicht solvent ist und die Hintermänner unter anderem Namen weitermachen.

Ganz anders im Strafrecht, da haftet jede natürliche Person für sich, juristische Personen (Firmen) interessieren im Regelfall nicht. Gesellschaftern, Geschäftsführern und sonstigen Beteiligten geht's daher in eigener Sache an den Kragen.


Ich meinte damit, dass eine Verfolgung recht schwierig wird, denn bis auf die Kanzlei kommen wohl alle anderes Beteiligten aus dem Ausland.
Da wird es sowohl Strafrechtlich und erst recht Zivilrechtlich nicht leicht, irgendwelche Ansprüche durchzusetzen.


Interesant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Kanzlei Medienberichten zufolge bereits Forderungen an Inkassounternehmen verkauft haben soll.

Wenn das wahr ist, könnte dieser Umstand für U+C wirklich ganz, ganz bitter werden. Meiner Meinung nach würde es ihnen ganz recht geschehen.:cool:

Klaus
19-12-2013, 15:56
Gegen Delinquenten in den USA kann man sehr wohl strafrechtlich aktiv werden, wenn man das sauber dokumentieren kann. Das muss man dann nur vor amerikanischen Gerichten tun, mit einem US-Anwalt. Die finden es aber auch nicht lustig, wenn Deutsche sich in die USA zurückziehen um vorsätzliche Straftaten zu begehen, damit sie vor der deutschen Justiz in Sicherheit sind. Da sind US-Richter auch schon mal ziemlich humorlos.

Gegen Filesharing-Hoster ermittelt auch das FBI, obwohl die nicht mal vorsätzlich betrogen sondern nur eine Plattform bereitgestellt haben.

Bero
19-12-2013, 16:33
Gegen Delinquenten in den USA kann man sehr wohl strafrechtlich aktiv werden, wenn man das sauber dokumentieren kann. Das muss man dann nur vor amerikanischen Gerichten tun, mit einem US-Anwalt. Die finden es aber auch nicht lustig, wenn Deutsche sich in die USA zurückziehen um vorsätzliche Straftaten zu begehen, damit sie vor der deutschen Justiz in Sicherheit sind. Da sind US-Richter auch schon mal ziemlich humorlos.


Theoretisch ist das auch sicherlich richtig, allerdings muss diesen Schritt auch erst jemand gehen.
Tja und denke weder die deutsche Justiz, noch die geprellten "Nutzer", werden diesen Weg beschreiten.
Sein wir mal ehrlich, am Ende wird es eh kein Geld zu holen geben und die Hintermänner werden wohl auch rechtszeitig abtauchen.

Bero
20-12-2013, 14:12
Redtube: Betreiber Alex Taylor bestreitet Weitergabe von IP-Adressen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/redtube-betreiber-alex-taylor-bestreitet-weitergabe-von-ip-adressen-a-940113.html)

Wir können uns alle beruhigt zurücklehnen, ab jetzt kämpft redtube für die Grundrechte der Deutschen. :boxing: :D

Naja aber mal im ernst, ich habe mich auch schon gefragt, wie es wohl Rechtlich zu bewerten ist, dass TheArchiv (der Rechteinhaber an den "Filmen") nicht von der Möglichkeit gebrauch gemacht hat, die *****s zu melden und entfernen zu lassen?
Diese Möglichkeit bieten ja eigentlich alle Streaming-Plattformen, sei es Youtube, Clipfish und eben auch redtube.

Statt dessen hat man ja scheinbar bewusst die Urheberrechtsverletzung über einen längeren Zeitraum in Kauf genommen, damit möglichst viele den "Film" schauen und entsprechend abgemahnt werden können.

Edit:
Auch ganz Interessant, ein Bericht darüber warum es für U+C immer noch keine Konsequenzen gab, obwohl diese Kanzlei schon des Öfteren auffällig war.
Vielleicht hält ja noch der eine oder andere Studienfreund, den es auf die Gesetzesseite verschlagen hat, noch seine schützende Hand über den werten Herren?
http://www.regensburg-digital.de/uc-thomas-urmann-abmahnung-regensburg-*****-abmahner-im-glueck/20122013/

Kannix
20-12-2013, 15:01
So, ich war jetzt mal für Euch auf dieser Seite. Ich habe nach Toys for us gegoogelt.
Aber angeklickt hab ich nix, diese sehr anstößigen Bilder sagen ja schon genug aus. Da scheint es doch nur um das eine zu gehen und das auf eine sehr unschöne Art und Weise. Kinners! Ich kann Euch nur warnen da ausversehen zu landen so wie ich.

Bero
20-12-2013, 15:06
Ich denke zu unser aller Wohl solltest du dich opfern und die Inhalte der Seite sehr genau studieren.
Vielleicht ist ja doch der eine oder andere harmlose Film dabei, den du den doch eher empfindsamen Leuten hier empfehlen könntest.

Natürlich nur wenn du die Zeit und Küchenrollen entbehren kannst, versteht sich ja von selbst. :thx:

Bero
20-12-2013, 16:21
Das Kölner Landgericht gesteht jetzt doch den einen oder andern kleinen Fehler ein.
Aber hey, wegen 62 Fehlurteilen gegen die informelle Selbstbestimmung von 10.000 Betroffenen regen sich auch wirklich nur Spießer auf, besonders vor Weihnachten.

*****-Abmahnung: Landgericht rückt von Redtube-Entscheidungen ab - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/*****-abmahnung-landgericht-rueckt-von-redtube-entscheidungen-ab-a-940369.html#js-article-comments-box-pager)

The little Dragon
20-12-2013, 17:01
Die Aufregung zeigt sich dann wohl so:
Drohbrief landet in der Wochenblatt-Redaktion – wüste Drohungen gegen Rechtsanwaltskanzlei (http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Drohbrief-landet-in-der-Wochenblatt-Redaktion-wueste-Drohungen-gegen-Rechtsanwaltskanzlei;art1172,217846)

"Thomas Urmann bestätigt auf Wochenblatt-Anfrage, dass aktuell jeden Tag einige Drohanrufe in der Kanzlei ankommen: „Das können Sie sich nicht vorstellen!“ Erste Sicherheitsmaßnahmen sind bereits getroffen, die Polizei ist eingeschaltet. „Wir werden übelst beschimpft!“
Hunderte Drohungen kommen bei Urmann an"

anfänger123
20-12-2013, 17:26
Urmann findet die Situation, in der er sich und seine Kanzlei aktuell befindet, als "befremdlich".
Naja, wenn man 10.000en Leuten vors's Haus kackt muss man sich nicht wundern... Und der Staat schaut dem Treiben der Abmahnindustrie nun auch schon seit Jahren untätig zu. Bin gespannt, wie die Geschichte weiter geht.

PS: Was macht ihr nun so zur Vorbeugung? Youtube-Karenz schaffe ich nicht. Anonymisiersoftware: TOR funktioniert bei mir nicht, JonDoFox ist in der kostenfreien Version fürs Streaming nicht zu gebrauchen und kostenpflichtig bekommt man für 16.67 € gerade mal 5 GB / Monat, das reicht mir im Urlaub nicht mal für 5 Tage! Alternativen? Ansonsten habe ich a Avira, Malwarebytes, Spybot, Firewall, Scriptblocker im Einsatz, das macht aber nicht anonym.

Bero
20-12-2013, 18:23
Drohbriefe und ähnliches sind sicherlich unangemessen und völlig unangebracht.

Tja allerdings: "Wie es in den Wald hineinruft so schallt es hinaus." und bei so einem Medienecho finden sich immer ein paar Spinner, die auf diese Weise ihrem Ärger Luft machen.
Wenn aber eine Kanzlei Erfahrungen mit solch einem Shitstorm hat, so ist es sicherlich U+C.
Sich jetzt als überraschtes Opfer der Umstände hinstellen zu wollen, ist doch mehr als lächerlich und nimmt ihnen wohl auch keiner ab.

Wer sich im besten Fall zum Handlanger und im schlimmsten Fall zum Mitwisser tausendfacher Betrügereien macht, sollte sich über Feinde nicht wundern.

Ich persönlich wünsche dem Menschen Urmann nicht schlechtes aber der Anwalt Urmann hat sich definitiv als Jurist disqualifiziert, zumindest meiner Meinung nach.

gasts
20-12-2013, 18:23
Wie kommen die eigentlich auf einen Streitwert von 1.000 Euro?

Bero
20-12-2013, 18:30
Wie kommen die eigentlich auf einen Streitwert von 1.000 Euro?


Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Kollegen habe den Streitwert mit 1080,50 Euro zu hoch angesetzt. Laut neuem Anti-Abzocke-Gesetz sei der Streitwert auf 1000 Euro beschränkt, erklärt Körber

Quelle:
Verbraucherzentrale: Redtube-Abmahnung nicht zahlen | Göttingen (http://www.hna.de/lokales/goettingen/verbraucherzentrale-redtube-abmahnung-nicht-zahlen-3268262.html)

The little Dragon
20-12-2013, 18:37
Ich persönlich wünsche dem Menschen Urmann nicht schlechtes aber der Anwalt Urmann hat sich definitiv als Jurist disqualifiziert, zumindest meiner Meinung nach.

Wenn er tatsächlich Mitwisser ist, weiß ich nicht ob man da so einfach zwischen dem "Menschen Urmann" und dem "Juristen Urmann" unterscheiden kann.

gasts
20-12-2013, 18:41
Quelle:
Verbraucherzentrale: Redtube-Abmahnung nicht zahlen | Göttingen (http://www.hna.de/lokales/goettingen/verbraucherzentrale-redtube-abmahnung-nicht-zahlen-3268262.html)

das erklärt jetzt aber nicht, warum ich irgendjemand um 1.000 Euro schädige, wenn ich widerrechtlich seinen Film angucke`?

Sven K.
20-12-2013, 18:56
Angeblich drei Tage lang *****s geguckt: Eidesstattliche Erklärung überführt Redtube-Experten - Redtube: Eidesstattliche Versicherung belegt Irreführung des Gerichts - FOCUS Online - Nachrichten (http://www.focus.de/digital/internet/angeblich-drei-tage-lang-*****s-geguckt-redtube-missverstanden-eidesstattliche-versicherung-belegt-irrefuehrung-des-gerichts-6_id_3496253.html?fbc=FACEBOOK-FOCUS-Online&utm_campaign=FACEBOOK-FOCUS-Online)

Bero
20-12-2013, 19:04
Wenn er tatsächlich Mitwisser ist, weiß ich nicht ob man da so einfach zwischen dem "Menschen Urmann" und dem "Juristen Urmann" unterscheiden kann.

Sind ja alles nur Vermutungen, vielleicht ist er auch nur ein ehrlicher Anwalt, der dem Besitzer an den Urheberrechten von vier Schmuddelfilmen, zu seinem Recht verhelfen wollte.
Immerhin hätten sonst 10.000 Leute die DVD´s gekauft, wenn sie es nicht so hätten schauen können.
Da hängen Arbeitsplätze und Existenzen dran, das muss man Wissen. (Ja ich gebe zu ich hab zu viel von Dr. Axel Stoll geschaut. Danke Willi :cussing:)

Doch formulieren wir es mal anders, ich Wünsche dem Herr Urmann keine körperlichen Unbill, sollte er aber seine Anwaltszulassung verlieren und eine Strafanzeige bekommen, tja.

Allerdings muss man dem guten Mann ja fast schon die Hand schütteln, dass er diesem wichtigen Thema so eine Aufmerksamkeit beschert hat.
Die Problematik ist ja schon lange vorhanden, die hatte ich schon vor Jahren in einer Vorlesung IT-Recht und trotzdem schafft der Gesetzesgeber keine Klarheit.
Vielleicht ändert sich ja jetzt mal was und das ganze nur wegen der unsäglichen Gier einiger weniger.
Hätten die einfach hin und wieder ein paar hundert Abmahnungen rausgepustet und ein bisschen Geld kassiert, wäre das wohl bis auf ein paar Fachzeitschriften untergegangen.
Doch so redet jetzt ganz Deutschland drüber und selbst das Kölner Landgericht gesteht ein, das da tatsächlich was schiefgelaufen sein könnte.

Fry_
20-12-2013, 19:14
Machen wir Wetten darüber, wie es ausgeht ?
Ich tippe: Strafverfahren gegen die Abmahner wird eingeleitet und dann eingestellt (evtl gegen 5000 Euro Auflage), wer gezahlt hat kann theoretisch sein Geld zurückfordern und die Abmahner machen nächstes Jahr ein neues Fass auf. Die Kriegskasse ist ja schon mal ordentlich aufgefüllt.

KAJIHEI
20-12-2013, 19:19
Tja warum kümmern sich die Richter nicht mal um angemessene Urteile.
Justizias Mühlen mahlen langsam.
Das muß auch so sein, denn sonst kommen die Robenherren mit Vorsitz überhaupt nicht mehr mit...
Da zu erwarten Das sie binnen von mehreren Jahren etwas begreifen...
So was ist unfair.:D

Bero
20-12-2013, 19:25
das erklärt jetzt aber nicht, warum ich irgendjemand um 1.000 Euro schädige, wenn ich widerrechtlich seinen Film angucke`?

Das wurde mal auf 1000€ für den privat handelnden Nutzer begrenzt, da der tatsächliche Streitwert schwer festzustellen ist.
Man kann natürlich nur schätzen, wie viel Geld mir wegen der illegalen Vervielfältigung durch die Lappen gegangen ist. (Nicht vergessen, in diesem Fall war ja gegenüber des Gerichtes, der Anschein eines Download-Portales erweckt worden. siehe Sven K.)

Vorher waren oft das 10-20 Fache der Summe in Abmahnungen gefordert worden, was wohl doch recht unrealistisch ist.
Das ging dann wohl auch irgendwann dem Gesetzgeber zu weit.

Tja und da natürlich alle vom max. möglichen Streitwert ausgehen (wer würde das nicht) sind es halt erwähnte 1000€.


Machen wir Wetten darüber, wie es ausgeht ?
Ich tippe: Strafverfahren gegen die Abmahner wird eingeleitet und dann eingestellt (evtl gegen 5000 Euro Auflage), wer gezahlt hat kann theoretisch sein Geld zurückfordern und die Abmahner machen nächstes Jahr ein neues Fass auf. Die Kriegskasse ist ja schon mal ordentlich aufgefüllt.

Wenn man sich den Artikel über den "Schutzschirm" des Herr Urmann durchliest, würde ich nicht mal darauf Wetten.

Viel wichtiger ist aber das sich die Rechtlage mal ändert und die Grauzonen abgeschafft werden, die diese Praktiken erst ermöglicht.
Wenn dann noch das eine oder andere Strafverfahren dabei abfällt, ist das ein willkommener Bonus. :)

Es ist ja schon ein Anfang das so viele darüber reden. Um so mehr Leute bescheid Wissen, um so weniger zahlen sie und wehren sich. Die Abmahner wollen ja gar keinen Prozess, sondern leicht verdientes Geld.

Sokolo
20-12-2013, 20:13
das erklärt jetzt aber nicht, warum ich irgendjemand um 1.000 Euro schädige, wenn ich widerrechtlich seinen Film angucke`?

Meines Erachtens wäre das Anschauen eines Streams mangels einer Vermögensminderung beim Verletzten überhaupt kein Fall von Schadensersatz, sondern von Bereicherungsrecht.

Terao
20-12-2013, 21:00
Meines Erachtens wäre das Anschauen eines Streams mangels einer Vermögensminderung beim Verletzten überhaupt kein Fall von Schadensersatz, sondern von Bereicherungsrecht.
Gesetzt den Fall, das Anschauen des Streams wäre tatsächlich eine Bereicherung gewesen... was ich zumindest für einen Großteil von youtube ausschließen kann. ;)

Keine Ahnung, wie`s bei redtube ist. Gleich mal schauen. :)

Sokolo
20-12-2013, 21:15
Gesetzt den Fall, das Anschauen des Streams wäre tatsächlich eine Bereicherung gewesen...

Zur Not regeln wir's über ersparte Aufwendungen. ;)

gasts
21-12-2013, 05:01
Meines Erachtens wäre das Anschauen eines Streams mangels einer Vermögensminderung beim Verletzten überhaupt kein Fall von Schadensersatz, sondern von Bereicherungsrecht.




§ 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs
[....]
(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/818.html

Mehrere Wochen nach Betrachtung eines Kopulationsfilmchens dürfte der Dopaminspiegel doch wieder den Normalwert erreicht haben?

Sokolo
21-12-2013, 08:45
§ 818 BGB Umfang des Bereicherungsanspruchs - dejure.org (http://dejure.org/gesetze/BGB/818.html)

Mehrere Wochen nach Betrachtung eines Kopulationsfilmchens dürfte der Dopaminspiegel doch wieder den Normalwert erreicht haben?

Richtig, genauso wie Du bei Dienstleistungen nicht die erbrachten Arbeitsleistungen mit nach Hause nehmen kannst. Deswegen würde man dogmatisch richtiger wohl auf die ersparten Aufwendungen abstellen. Ist im Ergebnis aber egal, kriegste was, musste blechen.

Im Übrigen scheidet Entreicherung wg. 818 IV i.V.m 819 aus.

gasts
21-12-2013, 10:59
Deswegen würde man dogmatisch richtiger wohl auf die ersparten Aufwendungen abstellen. Ist im Ergebnis aber egal, kriegste was, musste blechen.

sollte sich das, was ich blechen muss, nicht am Wert dessen, was ich kriege, orientieren?
Man stelle sich vor, ich schleiche mich in ein Kino ohne zu bezahlen, wo die Vorstellung 15 Euro kostet.
Der Kinobetreiber hat mich dabei gefilmt, lässt über die NSA meine Personalien feststellen und schickt mir eine Abmahnung über 250 Euro:

65 Euro Ermittlungskosten
15,50 Euro Schadensersatz für den Filmgenuss.
169,50 Euro Anwaltskosten

(hier sieht man ja schon, dass ein Klient, der nicht an den Anwaltskosten beteiligt ist und unabhängig vom Erfolg zahlen muss, hier erstmal 234,50 Euro vorstreckt, um 15,50 Euro zu erhalten. Das wäre angesichts der unsicheren Rechtslage bzgl. Streaming doch ein recht hohes Risiko.)

Der Streitwert wurde auf 1080,50 Euro angesetzt, woraus sich die Anwaltskosten ermittlen.
Als naiver Laie hätt ich jetzt gedacht, dass der Streitwert das Geld ist, das der Geschädigte haben will, also Ermittlungskosten + Schadensersatz = 80,5 Euro.
Wo kommen die 1.000 Euro her?
Kann man das bis zu dieser Grenze beliebig festlegen?
Wenn die Sache vor Gericht ginge, wollte der Kläger dann plötzlich 1.080,5 Euro haben, statt nur 80,5 Euro?

Dass bei Filesharing ein hoher Streitwert entstehen kann, weil tausende den neuen Startrekfilm von mir kopieren und dann nicht mehr in's Kino gehen, oder die DVD kaufen, kann ich ja noch einsehen.
Bei einer Kopie, die ich an niemanden weitergebe, kann IMO, neben den Ermittlungsgebühren, höchstens der Kaufpreis fällig werden.
Bei einer "Kopie" die ich mir nur einmal anschauen kann (wie beim Streaming) eher noch weniger.
Oder kostet "Amandas Secrets" im Handel 1.000 Euro?
Wenn man eh durch Abmahnungen verdienen will und nicht durch Verkauf oder Vorführung, dann kann man den Preis natürlich beliebig hoch ansetzen.

Bero
21-12-2013, 11:24
Dass bei Filesharing ein hoher Streitwert entstehen kann, weil tausende den neuen Startrekfilm von mir kopieren und dann nicht mehr in's Kino gehen, oder die DVD kaufen, kann ich ja noch einsehen.
Bei einer Kopie, die ich an niemanden weitergebe, kann IMO, neben den Ermittlungsgebühren, höchstens der Kaufpreis fällig werden.
Bei einer "Kopie" die ich mir nur einmal anschauen kann (wie beim Filesharing) eher noch weniger.
Oder kostet "Amandas Secrets" im Handel 1.000 Euro?
Wenn man eh durch Abmahnungen verdienen will und nicht durch Verkauf oder Vorführung, dann kann man den Preis natürlich beliebig hoch ansetzen.

Dem ist auch so bei Streaming findet, sofern es sich dabei überhaupt um etwas illegales handelt (nicht mal das ist klar), keine Urheberrechtverletzung statt. Es kann also max. der entstandene Schaden eingefordert werden.
Das lohnt sich aber natürlich nicht und deshalb ist man auch in diesem Fall (wie in vielen ähnlichen wohl auch), die Schiene mit dem Download-Portal gefahren.

Das Gericht sollte, laut den Artikeln in verschiedenen Zeitschriften, wohl darüber hinweggetäuscht werden, dass es sich eigentlich um Streaming handelt.
Das wurde sicherlich einmal wegen den Abmahngebühren gemacht aber wohl auch, damit das Gericht überhaupt der IP-Offenlegung zustimmt.
Da es bei Streaming wie schon geschrieben eine Grauzone gibt, wollte man evtl. nicht das Risiko eingehen, dass das Gericht kalte Füße kriegt und die Auskunftserteilung verweigert.

Sven K.
22-12-2013, 13:47
*****-Plattform Redtube schlägt zurück: Einstweilige Verfügung gegen The Archive AG - N24.de (http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Netzwelt/d/4028104/einstweilige-verfuegung-gegen-the-archive-ag.html)

oldtomtom
22-12-2013, 18:01
Vor einigen Jahren gabs schon mal eine Abmahnwelle. Die betaf damals Kfz-Kürzel in den Domain-Namen.
Siehe Ermittlungen wegen Abmahnungen zu Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen | heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ermittlungen-wegen-Abmahnungen-zu-Kfz-Kennzeichen-in-Domain-Namen-87131.html).

Bero
09-01-2014, 10:56
Kleines Update:

*****-Abmahnungen: Justizministerium hält Streaming für unbedenklich - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/*****-abmahnungen-justizministerium-haelt-streaming-fuer-unbedenklich-a-942198.html)

Löblicher aber doch nur halbherziger Schritt, der dieser Anwalt-"Win-Win"-Situation immer noch keinen Riegel verschiebt.

hand-werker
09-01-2014, 11:00
die abmahnkanzlei hat sich eine strafanzeige eingefangen :D

Interview zu Redtube-Abmahnungen: Warum wir den Abmahnanwalt anzeigen - Medien - FAZ (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/interview-zu-redtube-abmahnungen-warum-wir-den-abmahnanwalt-anzeigen-12739418.html)

hoffen wir mal, dass potentiellen nachahmern erstmal die lust aufs abmahnungen verschicken vergeht, so lange die strafanzeige im raum steht.

The little Dragon
09-01-2014, 11:53
die abmahnkanzlei hat sich eine strafanzeige eingefangen :D

Interview zu Redtube-Abmahnungen: Warum wir den Abmahnanwalt anzeigen - Medien - FAZ (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/interview-zu-redtube-abmahnungen-warum-wir-den-abmahnanwalt-anzeigen-12739418.html)

hoffen wir mal, dass potentiellen nachahmern erstmal die lust aufs abmahnungen verschicken vergeht, so lange die strafanzeige im raum steht.

Hoffentlich kommts zu nem saftigen Urteil das dann auch als Präzedenzfall im Gedächtnis bleibt.

Fry_
09-01-2014, 12:10
Vor einigen Jahren gabs schon mal eine Abmahnwelle. Die betaf damals Kfz-Kürzel in den Domain-Namen.
Siehe Ermittlungen wegen Abmahnungen zu Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen | heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ermittlungen-wegen-Abmahnungen-zu-Kfz-Kennzeichen-in-Domain-Namen-87131.html).

Ja, und auch dabei ist wohl nichts rausgekommen außer dass jemand nen Haufen Geld verdient hat, oder ?
Wird diesmal genauso laufen.
Man schaue einfach mal beim Deutschen Patent- und Markenamt.
DPMA - Warnung (http://dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html)
Das muss man sich mal reinziehen:
Das Patentamt warnt vor dieser Masche. Die Firmen sind bekannt und dort aufgelistet..
Und der Rubel rollt und rollt.

KAJIHEI
09-01-2014, 12:17
die abmahnkanzlei hat sich eine strafanzeige eingefangen :D

Interview zu Redtube-Abmahnungen: Warum wir den Abmahnanwalt anzeigen - Medien - FAZ (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/interview-zu-redtube-abmahnungen-warum-wir-den-abmahnanwalt-anzeigen-12739418.html)

hoffen wir mal, dass potentiellen nachahmern erstmal die lust aufs abmahnungen verschicken vergeht, so lange die strafanzeige im raum steht.

So was zaubert ein Lächeln auf meine verbissen alten Lippen.

The little Dragon
10-01-2014, 23:27
Was ist denn jetzt los??

Sicher im Netz: Regensburger Anwalt will neue Redtube-Abmahnungen verschicken (http://www.gmx.net/themen/digitale-welt/sicher-im-netz/74b0l2a-regensburger-anwalt-redtube-abmahnungen-verschicken#.focus.Anwalt%20plant%20neue%20Abmahnw elle.697.933)

Ist aber schon ganz schön dreist immer noch weiter zu machen, nachdem sogar Klage gegen U+C erhoben wurde.
Hieß es denn nicht zwischenzeitlich es gäbe eine Verfügung von Redtube gegen U+C, das diese keine Verfügungen mehr rausschicken dürften?

Man man, die sind ja drauf...

Sven K.
27-01-2014, 17:35
++NEWS++NEWS++NEWS++NEWS++NEWS++NEWS++ :D

*****-Abmahnungen: Landgericht Köln sagt Sorry, Redtube war ein Irrtum | ZEIT ONLINE (http://www.zeit.de/digital/internet/2014-01/redtube-*****-landgericht-beschluss)

Terao
27-01-2014, 17:41
Achso, ein Irrtum. Konnten die abmahnenden Juristen natürlich nicht wissen. Sonst wär das ja am Ende... eine wissentlich falsche Anschuldigung?

Klaus
27-01-2014, 22:32
Ich bin gespannt ob man jetzt auch mal ein Exempel statuiert und die Strafanzeigen wegen Betrugs weiter verfolgt, oder alles unter den Teppich kehrt.

hand-werker
28-01-2014, 06:44
wäre großartig, wenns mal richtig knallt. so mit vorstrafe und verlust der zulassung. :D

KAJIHEI
28-01-2014, 08:15
Achso, ein Irrtum. Konnten die abmahnenden Juristen natürlich nicht wissen. Sonst wär das ja am Ende... eine wissentlich falsche Anschuldigung?

Konnten sie auch nicht, ihre Sekretärin hat sie genau wie die Putzfrau mit falschen Informationen gefüttert.....
Vor den Kadi mit den Weibern, denn Anwälte sind immer unschuldige : :engel_3:

Sven K.
01-09-2014, 16:37
Redtube-Abmahnung: Abmahnanwalt Urmann verliert Zulassung - PC Magazin (http://www.pc-magazin.de/news/redtube-abmahnung-thomas-urmann-urteil-zulassung-betrug-wurstfabrik-2552656.html)

dermatze
01-09-2014, 17:46
Redtube-Abmahnung: Abmahnanwalt Urmann verliert Zulassung - PC Magazin (http://www.pc-magazin.de/news/redtube-abmahnung-thomas-urmann-urteil-zulassung-betrug-wurstfabrik-2552656.html)


Der Anwalt Thomas Urmann wurde Ende 2013 mit Redtube-Abmahnungen bekannt. Jetzt wurde er rechtskräftig verurteilt: Ihm wurde als Geschäftsführer einer Wurstfabrik Insolvenzverschleppung und Betrug nachgewiesen.

WTF?! P0rn0anwahlt verliert Zulassung wegen Wurstfabrik.

:megalach:

Leider aber in der eigentlichen Sache belanglos.

Wuozup
01-09-2014, 19:37
Das Leben schreibt immer noch die besten Geschichten :D

cv almont
01-09-2014, 21:00
Wenn der Typ nicht für lange Zeit weggesperrt wird, verliere ich echt den Glauben an das Rechtssystem.

BTW: gibt es eigentlich ein Foto von dem?

Bero
02-09-2014, 06:03
Wenn der Typ nicht für lange Zeit weggesperrt wird, verliere ich echt den Glauben an das Rechtssystem.

BTW: gibt es eigentlich ein Foto von dem?

Bild zeigt ein Foto in ihrem Bericht.

*****-Stream Plattform: Redtube-Anwalt verliert Zulassung - Internet - Bild.de (http://www.bild.de/digital/internet/redtube/abmahn-anwalt-sozialdienst-zulassung-weg-37479114.bild.html)

hand-werker
02-09-2014, 07:54
Wenn der Typ nicht für lange Zeit weggesperrt wird, verliere ich echt den Glauben an das Rechtssystem.
...

laut dem verlinkten artikel: "Prozessbeobachter vermuten, dass sich Urmann nur durch sein Geständnis vor dem Antritt einer Gefängnisstrafe retten konnte. Die zwei Jahre Gefängnis wurden auf Bewährung ausgesetzt. Zudem erlegte ihm das Gericht eine Geldstrafe von 80.000 Euro auf und verurteilte ihn zu 80 Sozialstunden. Damit verlor er auch seine Zulassung als Rechtsanwalt."

Sven K.
02-09-2014, 11:57
WTF?! P0rn0anwahlt verliert Zulassung wegen Wurstfabrik.

:megalach:

Leider aber in der eigentlichen Sache belanglos.


Die für die Redtube-Abmahnungen verantwortliche Kanzlei Urmann + Collegen räumt ein, dass der Auftraggeber The Archive doch nicht der Rechte-Inhaber der beklagten *****-Videos sein könnte. Dann wären über 10.000 Abmahnungen unwirksam und die Nutzer hätten Anspruch auf Schadensersatz.

http://www.pc-magazin.de/news/redtube-abmahnung-rechte-*****-videos-urmann-collegen-the-archive-rechtekette-1935111.html

Hatte wir das schon? ;)

FireFlea
30-12-2014, 18:48
Aktuell:

Redtube-Abmahnungen: Anwalt Thomas Urmann verliert seine Zulassung - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/redtube-abmahnungen-anwalt-thomas-urmann-verliert-seine-zulassung-a-1010736.html)

BoobSapp
30-12-2014, 19:00
Aktuell:

Redtube-Abmahnungen: Anwalt Thomas Urmann verliert seine Zulassung - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/redtube-abmahnungen-anwalt-thomas-urmann-verliert-seine-zulassung-a-1010736.html)

nun hat auch er genug zeit zum *****

jkdberlin
21-01-2015, 08:17
Update:

Vorsicht bei Popcorn Time!

Neue Abmahnwelle wegen Gratis-Video-Plattform - Popcorn Time - Online - PC-WELT (http://www.pcwelt.de/news/Neue_Abmahnwelle_wegen_Gratis-Video-Plattform-_Popcorn_Time-9527215.html)

freakyboy
21-01-2015, 08:38
Ist ja auch torrent. Klar, dass da die Abmahnungen eintrudeln. Ist meine ich sogar schon die zweite Welle.

Ich würde nur zu One Click Hostern raten. Die sind quasi sicher, da hat es auch noch nie Downloader getroffen. Oder aber Usenet. Auch sehr geil, weil quasi nichts geloggt wird, die Verbindung verschlüsselt ist und die Files ne Uptime von 1000 Tagen aufwärts haben :)

Kannix
29-01-2016, 10:13
Ts, das Geschäft mit Abmahnung brummt anscheinend nach wie vor.
Wenn man sich mal damit beschäftigt hat kommt einem Filesharing sehr naiv vor, aber wer mit sowas noch nie zu tun hatte macht sich wohl keine Gedanken.
Gestern flatterte die übliche Forderung von 950,- Tacken bei einer Bekannten herein. Natürlich erstmal geschockt und panisch.

Ich habe mich schon länger nicht mehr dafür interessiert, gibt es Änderungen, Neuigkeiten?
Mein Kenntnisstand ist ModUe per Einschreiben/Rück und Füße still halten

Klaus
29-01-2016, 11:17
Die werden sich ne Infrastruktur mit eigenen Fake-Servern aufgebaut haben, und ne automatische Software die das von alleine alles generiert (Anträge, Mahnschreiben, usw.), und das läuft halt alles noch. Wenn dann einer immer noch so dumm ist und Musik, Filme oder Spiele von so nem Server runterlädt "weil's so leicht ist", dann läuft diese Maschinerie nach wie vor. Da ist ja auch schon alles ausgeurteilt.

Ne hoffentlich vernünftige Zusammenfassung: Abmahnung wegen Filesharing – was tun? - CHIP (http://praxistipps.chip.de/abmahnung-wegen-filesharing-was-tun_2070)

Kannix
29-01-2016, 11:24
Wenn dann einer immer noch so dumm ist und Musik, Filme oder Spiele von so nem Server runterlädt "weil's so leicht ist", dann läuft diese Maschinerie nach wie vor. Da ist ja auch schon alles ausgeurteilt.


Naja, ich würde das nicht als dumm bezeichnen. Wenn man es nicht weiß macht man sich keine Gedanken. Hinterher ist man immer schlauer.

Der reine Download scheint nach wie recht risikoarm zu sein. Abmahnungen gibt es bei Upload und Filesharing

Kannix
29-01-2016, 11:52
Fake-Server weiß ich nicht, damit wird man ja zum Mittäter. Ich würde ja dann eine Plattform für Straftaten bieten. Ähnlich wie wenn ich Drogen zum Verkauf anbieten würde um dann die Käufer zu belangen.

Soweit ich weiß ist die Methode nach wie vor sich mit einer Software einzuhängen um die IP zu tracken

cross-over
29-01-2016, 13:02
Naja, ich würde das nicht als dumm bezeichnen. Wenn man es nicht weiß macht man sich keine Gedanken. Hinterher ist man immer schlauer.

Der reine Download scheint nach wie recht risikoarm zu sein. Abmahnungen gibt es bei Upload und Filesharing

Bei Torrent, eMule u.a. wirst Du automatisch zum Filesharer.

Will man sich relativ unerkannt im Netz bewegen wollen sollte man VPN Dienste verwenden wie Cyberghost u.a.

theos
29-01-2016, 13:15
Bei Torrent, eMule u.a. wirst Du automatisch zum Filesharer.

Will man sich relativ unerkannt im Netz bewegen wollen sollte man VPN Dienste verwenden wie Cyberghost u.a.

oder hideme.io

Kannix
29-01-2016, 13:26
Bei Torrent, eMule u.a. wirst Du automatisch zum Filesharer.

Klar, deswegen sollte man es auch nicht nutzen, da sind wir uns einig