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Vollständige Version anzeigen : Legalität Umbau Einhand- zu Zweihandmesser?



period
08-01-2014, 22:53
Hi,

ich hätte da eine Frage an die Waffenrechtsspezialisten unter euch! Zugegebenermaßen ist es ein bisschen ein Luxusproblem, aber was solls: Wenn bei einem Einhandfolder der einhändige Öffnungsmechanismus so entfernt wird, dass das Messer nicht mehr ohne den längeren Einsatz von schwerem Werkzeug zum Einhandmesser rückgeführt werden darf, ist das dann legal führbar oder nicht? Und zwar idealerweise legal im Sinne von unbestreitbar legal, nicht im Sinne von Kolanz?

Sicher, ich könnte mir für meine Deutschlandaufenthalte ein Laguiole oder Manu Laplace zulegen, aber das widerstrebt mir irgendwie, ich mag halt mal Titan und dicke Klingenachsen :) Und das, was im Moment so auf dem deutschen Markt ist lässt mich entweder ganz kalt oder ist mir zu groß und wenig schneidfreudig (z.B. Pohl Force Mike Two), für entsprechende Gelegenheiten hab ich genug Fixeds, die ich einpacken könnte.

Zu meiner Verwirrung trägt auch bei, dass das BKA jüngst ein eigentlich explizit als Zweihandfolder gebautes Messer (Pohl Force Foxtrott Two Outdoor => BKA Messer (http://www.bka.de/nn_205618/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/feststellungsbescheideMesser__node.html?__nnn=true ) zweiter Link von oben) als Einhandmesser eingestuft hat, weil man es anscheinend zu leicht kinetisch öffnen könne.

Für den Umbau schwebt mir ein schlichtes und unmartialisches, fast schon Gentleman-mäßiges Messer vor, nämlich ein Lionsteel Tispine (TiSpine - TS-1 TiSpine - LionSteel (http://www.lionsteel.it/n/en/product/1639/tispine)). Der Umbau würde umfassen, dass das ovale Daumenloch fix mit einem plan geschliffenen Einsatz verpresst wird, der zudem noch mit hochfestem zwei-Komponentenkleber gesichert werden soll (sprich, um den Einsatz wieder rauszukriegen, müsste eine Bohrmaschine her). Der Klingenrücken ragt im geschlossenen Zustand nur wenig aus, sodass ein kinetisches Öffnen mindestens so schwer ist wie bei konventionellen Zweihandmessern.

Edit: Die Suchfunktion hab ich schon bemüht, bin aber leider nicht wirklich auf ein spezifisches Ergebnis gestoßen.

Schon mal danke für alle Antworten!
Period.

dirtrider4life
08-01-2014, 23:16
Hast du mal über Custom nachgedacht bzw. an einen Messermacher ranzutreten der dir das auf den Leib schneidert und das rechtlich konform macht?

Muss man da so einen Aufwand treiben?

EDC?

Wo kein Kläger da kein Richter!

Da hast du dir ein sehr schönes Teil rausgesucht. Das TS1 könnte mir auch gefallen.

Versuch das auch mal im Messerforum zu posten.
Da ist die Expertendichte auch recht hoch.

Eventuell mal hier informieren das könnte auch was für dich sein.

http://www.eckhard-messer.de/messer-2012/aug-12.html

Sarkoplasm.Retikulum
09-01-2014, 02:57
Zu meiner Verwirrung trägt auch bei, dass das BKA jüngst ein eigentlich explizit als Zweihandfolder gebautes Messer (Pohl Force Foxtrott Two Outdoor => BKA Messer (http://www.bka.de/nn_205618/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/feststellungsbescheideMesser__node.html?__nnn=true ) zweiter Link von oben) als Einhandmesser eingestuft hat, weil man es anscheinend zu leicht kinetisch öffnen könne.

Laut Bescheid ist das Messer durch eine Schleuderbewegung aufzuklappen und zu arretieren. Dadurch ist es einhändig bedienbar und laut Waffenrecht ist ein Einhandmesser. Die Produktbezeichnung bzw. als was es vertrieben wird, ist dabei m.W.n. unerheblich.



Für den Umbau schwebt mir ein schlichtes und unmartialisches, fast schon Gentleman-mäßiges Messer vor, nämlich ein Lionsteel Tispine (TiSpine - TS-1 TiSpine - LionSteel (http://www.lionsteel.it/n/en/product/1639/tispine)). Der Umbau würde umfassen, dass das ovale Daumenloch fix mit einem plan geschliffenen Einsatz verpresst wird, der zudem noch mit hochfestem zwei-Komponentenkleber gesichert werden soll (sprich, um den Einsatz wieder rauszukriegen, müsste eine Bohrmaschine her). Der Klingenrücken ragt im geschlossenen Zustand nur wenig aus, sodass ein kinetisches Öffnen mindestens so schwer ist wie bei konventionellen Zweihandmessern.


Da sehe ich keine Probleme. Ein Urteil zu diesem Thema habe ich nicht gefunden. In einem Messerforum habe ich jedoch folgenden Bescheid gefunden:

http://www.messerforum.net/attachment.php?attachmentid=62587&d=1229869472

Vielleicht hilft das weiter.

MfG

period
09-01-2014, 19:57
Morgen,

erstmal danke an alle für die schnellen Antworten!

@ Dirtrider:
Ich habe zwar einige Customs (Jürgen Schanz, Murat Klein, Ivan Campos), aber eigentlich nur feststehende – bei Foldern hab ich den Preisunterschied zwischen Custom und Production bisher immer als recht groß empfunden – sprich, das gleiche Messer als Custom würde mich in etwa das Doppelte kosten, bei feststehenden ists eher sowas wie 20-50% ;) Außerdem gibt’s glaub ich für jeden eine Grenze, was ein Messer kosten darf, das man noch im Alltag verwendet, und bei mir liegt da die Grenze im Moment für Folder wie Fixed bei ca. 300€.

Zudem muss ich sagen, dass das Tispine schon sehr nahe an das herankommt, was mir im Moment vorschwebt – vom Desgin her m.E: sogar Anzug-tauglich, praktikable Größe, Framelock, hinreichend dünne Klinge aus hochwertigem Pulverstahl, eine ordentliche Spitze statt einer Brechstange, Titangriff, solide Klingenachse, Lowrider-Clip, geschlossener Rücken und zudem noch ein Glasbrecher als weiterer Rechtfertigungsgrund. Preislich gibt’s die von mir präferierte Version (matt grauer Griff) inzwischen schon um ca. 250€, das ist vertretbar denke ich, zumal das gleiche Messer als Custom eher das Dreifache als das Doppelte kosten würde (plus Wartezeit).

Zu wo kein Kläger da kein Richter: Ich bin zwar weder verhaltensauffällig noch vorbestraft, aber teilweise bedingt durch das Ringen sieht mein Gesicht nicht immer ganz sozialverträglich aus – sogar, wenn ich nicht grad ein Veilchen oder einen Cut vom Training oder dem letzten Kampf habe, sind da immer noch die Ohren, der Hals und die stoppelkurzen Haare – einer meiner Freunde behauptet immer, ich sehe aus wie ein russischer Profikiller ;) Folglich werde ich z.B. im Zug an der Grenze überdurchschnittlich oft kontrolliert – zwar bisher noch nie mit Gepäckkontrolle etc, aber mir ist erheblich wohler, wenn ich in Bezug auf meinen Tascheninhalt rechtlich in Ordnung bin ;)

@ Sarkoplasm:
Top, genau nach sowas hab ich gesucht! Ich hatte dunkel im Hinterkopf, dass es mal so einen ähnlichen Bescheid gegeben hat, aber ich konnte ihn beim besten Willen nicht mehr finden... Vielen Dank :)

Ich werde mir die Option jetzt nochmal durch den Kopf gehen lassen, aber ich denke, die Sterne stehen gut für einen Umbau :D

Beste Grüße
Period.